Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

1. Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 278 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr zu einem Gebührensatz von 1,6 (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2). Wird der Auftrag vorzeitig beendet, reduziert sich die Verfahrensgebühr auf einen Gebührensatz von 1,1 (wegen der Einzel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Anwendungsbereich 1. Verteilungsverfahren außerhalb Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung Rz. 2 Die Vorschrift findet nur Anwendung auf gerichtliche Verteilungsverfahren außerhalb der Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, allerdings nur insoweit, als das RVG keine eigenen Regelungen enthält. Die Vorschriften der VV 3309, 3310 (Verteilungsverfahren gemäß §§ 858 Abs. 5...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Erinnerungsverfahren, § 766 ZPO (Zwangsvollstreckung) und § 15 Abs. 6

I. Kappung auf 0,3 Gebühren nach VV 3309 f. Rz. 2 § 15 Abs. 6 soll gewährleisten, dass ein Anwalt, der nur mit Einzeltätigkeiten (einzelne Handlung oder Tätigkeit, die nach § 19 zum Rechtszug oder zum Verfahren gehört) beauftragt worden ist, keine höheren Gebühren erhält als ein Anwalt, der mit dem gesamten Verfahren beauftragt worden wäre. Erfasst werden hier diejenigen Fäll...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahren bei Freiheitsentziehungssachen

a) Freiheitsentziehung nach Bundesrecht Rz. 10 Die Vorschriften der VV 6300 ff. gelten für Verfahren nach § 415 FamFG . Ungeachtet des weit reichenden, nicht ausreichend differenzierenden Wortlauts der Überschrift fallen insbesondere Tätigkeiten in Strafsachen nicht unter VV 6300; diese sind nach VV Teil 4 zu vergüten.[2] Abzuleiten ist dies aus § 415 Abs. 1 FamFG, der Freihei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Die 1,0-Einigungsgebühr nach Anm. zu VV 1003

a) Allgemeines Rz. 171 Eine Anhängigkeit im Sinne der VV 1003 ist auch dann gegeben, wenn über den Gegenstand der Einigung ein Verfahren über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe anhängig ist (Anm. zu VV 1003). Rz. 172 Soweit eine Partei Prozesskostenhilfe beantragt und zunächst noch keine unbedingte Klage oder einen anderweitigen unbedingten Antrag (etwa einen Beweisantrag)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Weitere Hauptverhandlungstermine

a) Fortsetzungstermine Rz. 20 Erstreckt sich die Hauptverhandlung über mehrere Tage, so erhält der Verteidiger für jeden weiteren Verhandlungstag eine zusätzliche Gebühr nach VV 4108. Voraussetzung ist, dass der Verteidiger an diesen Terminen auch teilnimmt oder bei Aufhebung erscheint (VV Vorb. 4 Abs. 3). Eine Differenzierung zwischen erstem Termin und Fortsetzungstermin – w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

1. Verfahrensgebühr, VV 3324 Rz. 7 Der Rechtsanwalt des Antragstellers sowie des Antragsgegners erhält nach VV Vorb. 3 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information eine 1,0-Verfahrensgebühr. Sie entsteht mit der ersten Tätigkeit, wie z.B. der Entgegennahme der Informationen nach der Auftragserteilung. Als Pauschgebühr deckt sie die Tätigkeit im gesamte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erstattungsfragen

Rz. 262 Zu den Einzelheiten der Erstattung der Geschäftsgebühr wird auf VV Vorb. 2.3 verwiesen (siehe VV Vorb. 2.3 Rdn 108 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebühren

1. Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 6 Nach VV 3200 erhält der Rechtsanwalt in Verfahren vor dem FG eine 1,6-Verfahrensgebühr. Endigt der Auftrag vorzeitig, so erhält der Rechtsanwalt nach VV 3201 eine 1,1-Verfahrensgebühr. Rz. 7 Dies gilt auch in Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO .[2] VV Vorb. 3.2.1 Nr. 1 bestimmt, dass sich die Gebühren in Verf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Überblick Rz. 1 Die Gebühren für Einzeltätigkeiten und für die Tätigkeiten in Verfahren vor den Disziplinarvorgesetzten über die Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme und für ein Verfahren vor dem Wehrdienstgericht über die Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme sind in VV Teil 6 Abschnitt 5 geregelt. In diesen Verfahren entsteht die Verfahrensgebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Grundsätze der Erstattungsfähigkeit

a) Gesetzliche Regelung Rz. 92 Den Maßstab für die Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Verkehrsanwalts legt § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO fest. Danach sind nur solche Kosten zu erstatten, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Vor der Erweiterung der Postulationsfähigkeit der Rechtsanwälte war es in der Rechtsprechung der Oberlandesgeri...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verkehrsanwaltsgebühr (Anm. zu VV 3400)

a) Allgemeines Rz. 135 Der Anwalt, der die Handakten übersendet, erhält für seine Tätigkeit eine Gebühr nach Anm. zu VV 3400, also eine Gebühr in Höhe der dem Rechtsmittelanwalt zustehenden Verfahrensgebühr. Zu differenzieren ist nach Wertgebühren (§ 2 Abs. 1) und nach Betragsrahmengebühren (§ 3 Abs. 1 S. 1). b) Wertgebühren aa) Gebühren Rz. 136 Die Höhe des Gebührensatzes richt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Vollstreckung von Zwangsmitteln gemäß § 35 FamFG

a) Gebühr Rz. 74 Aufgrund VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 findet der Unterabschnitt 3 auch auf die Vollstreckung Anwendung. Gemeint ist damit die Zwangsvollstreckung nach dem FamFG, das jedoch insoweit den Begriff der Vollstreckung verwendet. Unter Vollstreckung (nach dem FamFG) i.S.v. VV Vorb. 3.3.3 Abs. 1 Nr. 2 ist deshalb die Vollstreckung verfahrensleitender Entscheidungen na...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Sonstige Fälle i.S.v. Nr. 1 Buchst. d

a) Einzelne Beispiele Rz. 146 Zu Nr. 1 Buchst. d zählen insbesondere folgende Fälle: Der Auftraggeber wünscht zusätzliche Kopien oder Ausdruckemehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Verkehrsanwaltsgebühr (VV 3400)

I. Regelungsgehalt 1. Auftrag Rz. 8 VV 3400 ist anwendbar, wenn die Partei dem Anwalt den Auftrag erteilt hat, mit dem Verfahrensbevollmächtigten den Verkehr zu führen. a) Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten Rz. 9 Voraussetzung für die Anwendung der VV 3400 ist also, dass der beauftragte Anwalt gerade nicht Verfahrensbevollmächtigter sein soll, sondern dass er mit diesem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Prozessualer Kostenerstattungsanspruch

1. Grundsatz Rz. 93 Soweit dem Auftraggeber ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch zusteht, also soweit die Gegenpartei oder sie Staatskasse zur Übernahme seiner Kosten verpflichtet ist, kann er gemäß § 91 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 ZPO grundsätzlich auch die Erstattung der nach VV 7008 auf die Gebühren zu erhebenden Umsatzsteuer verlangen, da diese Teil der gesetzlichen Vergütu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Begriff der Zwangsvollstreckung

aa) Unterscheidung zwischen Prozess- und Gebührenrecht Rz. 34 Unter dem Begriff der Zwangsvollstreckung versteht man grundsätzlich die in einem formalisierten Verfahren geregelte Durchsetzung von titulierten Ansprüchen durch staatliche Vollstreckungsorgane. Hinsichtlich der Anwendung des Unterabschnitts 3 ist allerdings zu beachten, dass der prozessrechtliche Begriff der Zwan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Auftrag

1. Ausdrücklicher Auftrag Rz. 18 Dem Anwalt muss für das Beschwerdeverfahren ein Auftrag erteilt worden sein, § 15 Abs. 1.[31] Soweit er selbst den Beschwerdeführer vertritt, wird er in aller Regel einen ausdrücklichen Auftrag erhalten haben. 2. Konkludente Auftragserteilung a) Beschwerdeführer Rz. 19 In Betracht kommt jedoch auch ein konkludent erteilter Auftrag. Ergibt sich im...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Rat und Auskunft 1. Begriffsbestimmung Rz. 2 Für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft erhält der Anwalt eine Gebühr nach VV 2501 in Höhe von 38,50 EUR. Rz. 3 Zur Beantwortung der Frage, was unter einer Beratung i.S.v. VV 2501 zu verstehen ist, kann auf § 34 zurückgegriffen werden. Die Beratung besteht danach in einem mündlichen oder schr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Gebührenschuldner Rz. 2 Die aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren (§ 44 S. 1) richten sich nach den VV 2501 ff. Nur die Beratungshilfegebühr (VV 2500) kann der Anwalt vom Mandanten verlangen (§ 44 S. 2). Hat der Mandant die Beauftragung des Rechtsanwalts ausdrücklich von der Bewilligung von Beratungshilfe abhängig gemacht, wird diese aber nicht bewilligt, hat der Rechts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Verfahrensgebühr in einem gerichtlichen Verfahren

a) Anrechnung auf Verfahrensgebühr Rz. 45 Kommt es nach dem Nachprüfungsverfahren zum gerichtlichen Verfahren (Anfechtungsklage o.Ä.), ergibt sich aus § 15a, Anm. Abs. 2 S. 1 zu VV 2503, dass zwischen der Geschäftsgebühr und der Verfahrensgebühr in Höhe der halben Geschäftsgebühr von 46,75 EUR anzurechnen ist. Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden beauftragt, ihn im Wi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Auslagen

a) Überblick Rz. 50 Auch aus vereinnahmten Auslagen – im Gegensatz zu verauslagten Beträgen (siehe Rdn 61) – ist ebenfalls grundsätzlich Umsatzsteuer abzuführen[20] und zwar unabhängig davon, ob die Auslagen konkret (VV 7001) oder pauschal (VV 7002) berechnet werden. Auslagen sind selbst dann umsatzsteuerpflichtig, wenn sie nicht nach dem RVG, also nicht nach den VV 7000 ff. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rahmengebühren

aa) Grundsatz Rz. 48 In sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1 S. 2 gilt zunächst die gleiche Verweisung. Der Verkehrsanwalt erhält in diesen Angelegenheiten ebenfalls eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr; ihm steht also der gleiche Gebührenrahmen zur Verfügung, der auch dem Verfahrensbevollmächtigten zusteht. Allerdin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gebührenhöhe

1. Allgemeines Rz. 156 Im Gegensatz zum bisherigen Recht wird nicht der Gebührenrahmen als solcher erhöht mit der Möglichkeit, nach § 14 Abs. 1 die angemessene Gebühr zu bestimmen. Vielmehr erhält der Anwalt zukünftig eine Zusätzliche Gebühr, die neben den sonstigen Gebühren anfällt. 2. Festgebühr Rz. 157 Bei der Gebühr nach VV 4141 handelt es sich um eine Festgebühr. Es besteh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Adressenermittlung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Teilnahme an der Hauptverhandlung Rz. 2 Für die Teilnahme an der Hauptverhandlung erhält der Anwalt die Gebühren nach VV 4126 ff. Voraussetzung für eine Gebühr nach VV 4126 ff. ist,mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mehrfachvertretung

a) Verschiedene Einzelinteressen Rz. 16 Hat der Anwalt mindestens zwei Auftraggeber, ist insoweit S. 1 Genüge getan und die Möglichkeit eröffnet, die Verfahrens- oder Geschäftsgebühr nach der Anzahl der Mandanten zu erhöhen, falls auch die weiteren Voraussetzungen gegeben sind. Ob nur eine Einzelvertretung vorliegt oder mindestens eine weitere Person hinzutritt und damit eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 7 Zum Gegenstandswert vgl. § 28 Rdn 10 ff., § 29 Rdn 2 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gebühren

1. Erledigungsgebühr gemäß VV 1002 Rz. 27 Die Erledigungsgebühr fällt stets nur neben einer anderen Gebühr (z.B. Verfahrens-, Termins-[92] oder Geschäftsgebühr) an. Der Gebührensatz hat sich – nur – in den Fällen, in denen kein gerichtliches Verfahren wegen des Gegenstandes anhängig ist, von einer vollen Gebühr auf einen Gebührensatz von 1,5 erhöht; eine Ausnahme besteht inso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Beschwerdeverfahren

I. Sachlicher Anwendungsbereich 1. Abweichende Bestimmungen Rz. 8 Die Vergütung nach VV 3500, 3513 für Beschwerdeverfahren gilt grundsätzlich für sämtliche Arten von Beschwerden, soweit nicht nach VV Vorb. 3.5 i.V.m. Vorb. 3.2 Abs. 2, Vorb. 3.2.1 oder Vorb. 3.2.2 die Vorschriften der VV 3100 ff., 3200 ff. oder 3206 ff. gelten und sofern in VV Teil 3 Abschnitt 5 nichts Abweiche...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Insolvenzverfahren Rz. 1 Das Insolvenzverfahren beginnt mit dem Wirksamwerden des Eröffnungsbeschlusses, also mit der Herausgabe aus dem internen Bereich des Gerichts. Es endet u.a. mit der Aufhebung des Eröffnungsbeschlusses (vgl. § 34 InsO), der Einstellung des Verfahrens mangels Masse (vgl. § 207 InsO), wegen Wegfalls des Eröffnungsgrundes (vgl. § 212 InsO), mit Zustimm...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Überblick Rz. 6 Die VV 3206 ff. gelten unmittelbar in allen Revisionsverfahren, in denen sich die Gebühren des Anwalts nach dem Gegenstandswert richten. Rz. 7 Sie sind entsprechend anzuwenden in bestimmten Beschwerdeverfahren und den Rechtsbeschwerdeverfahren nach VV Vorb. 3.2.2. Rz. 8 Darüber hinaus gelten sie entsprechend in Verfahren nachmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einreichung bei Gericht

a) Tatsächlich erfolgte Einreichung Rz. 11 Eine Verfahrensgebühr nach VV 3324 bis 3327, 3334 bzw. 3335 erwächst dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers, wenn er den Antrag oder einen sonstigen, das Verfahren einleitenden Schriftsatz bei Gericht einreicht. Von einer Einreichung des Antrags ist zunächst dann auszugehen, wenn der den Antrag enthaltende Schriftsatz beim Ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Angelegenheit und Rechtszug (Anm. Abs. 1 S. 1)

aa) Verschiedene Angelegenheiten Rz. 185 Die Höhe der Dokumentenpauschale nach Nr. 1 ist in derselben Angelegenheit und in gerichtlichen Verfahren in demselben Rechtszug einheitlich zu berechnen. Ob dieselbe oder verschiedene Angelegenheiten vorliegen, beurteilt sich nach §§ 15 ff. Gem. §§ 15 Abs. 2, 17 Nr. 1 bildet in gerichtlichen Verfahren jeder Rechtszug eine eigene gebüh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltsvergütung – Überblick

a) Angelegenheit Rz. 42 Wird der Anwalt in einem Verfahren auf Bewilligung der Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen beauftragt, so erhält er hierfür eine gesonderte Vergütung nach den VV 6100 ff. Seine Tätigkeit ist nicht durch eventuelle Gebühren im vorausgegangenen ausländischen Straf- oder Bußgeldverfahren mit abgegolten. Vielmehr sind die deutschen Verfahren über di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Fälle des Abs. 5

1. Allgemeines Rz. 66 In Abs. 5 sind vier Tätigkeitsbereiche des Anwalts geregelt, die jeweils eigene Gebührenangelegenheiten (§ 15 Abs. 1) darstellen und für die eine gesonderte Vergütung entsteht. Es handelt sich ummehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 26. Erbscheinbesorgung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Entstehungsgeschichte Rz. 2 Mit dem KostRÄndG 1994 war in § 84 Abs. 2 BRAGO die sog. Befriedungsgebühr eingeführt worden. Die Vorschrift war sprachlich misslungen und ist dann später durch das JuMiG vom 18.6.1997 neugefasst worden. Danach erhielt der Verteidiger im Strafverfahren auch außerhalb der Hauptverhandlung bei einer nicht nur vorläufigen Einstellung des Verfahrens...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Angenommenes Anerkenntnis (Anm. S. 1 Nr. 3)

1. Mündliche Verhandlung vorgeschrieben Rz. 21 Nach § 101 Abs. 2 SGG erledigt auch das angenommene Anerkenntnis des geltend gemachten Anspruchs im Umfang des Anerkenntnisses den Rechtsstreit in der Hauptsache. Anm. S. 1 Nr. 3 zu VV 3106 regelt, dass der Rechtsanwalt auch im Fall der Beendigung des Verfahrens durch Anerkenntnis die Terminsgebühr aus dem Betragsrahmen nach VV 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Prozessuale Erstattungspflicht

a) Zahlung im oder während des Verfahrens Rz. 74 Zahlt der Gegner "freiwillig" während oder nach Abschluss des Rechtsstreits außerhalb einer Vollstreckungsmaßnahme, können Hebegebühren, soweit sie erstattungsfähig sind, nach §§ 103 ff. ZPO festgesetzt werden, wobei umstritten ist, ob es sich noch um Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO) oder um Kosten der Zwangsvollstreckung (§...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 2 Die Reduzierungsvorschriften nach VV 3405 gelten in folgenden Fällen: I. Verkehrsanwaltsgebühr nach VV 3400 (Nr. 1) Rz. 3 Für die Verkehrsanwaltsgebühr gilt Nr. 1. Die dortige Gebühr nach VV 3400 wird reduziert, wenn sich der Auftrag erledigt, bevor der Verfahrensbevollmächtigte beauftragt worden ist oder der Rechtsanwalt gegenüber dem Verfahrensbevollmächtigten der VV 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Tätigkeit bei der Vollziehung von Arrest und einstweiliger Verfügung

1. Begriffsbestimmung Rz. 53 Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung ist der Begriff, den der Gesetzgeber für die Zwangsvollstreckung in diesem Bereich benutzt, vgl. § 928 ZPO. Da die Vollziehung eines Arrestes sowie einer einstweiligen Verfügung grundsätzlich nichts anderes ist als die Zwangsvollstreckung aus den sonstigen in der ZPO geregelten Titeln, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 16. Drittauskünfte (§ 802l ZPO)

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Wahrnehmung von Terminen

1. Allgemeines Rz. 46 Nimmt der Anwalt andere Termine als nach VV Vorb. 3 Abs. 3 wahr, so erhält er hierfür ebenfalls eine Gebühr nach VV 3403. Der Anwalt darf also nicht Terminsvertreter nach VV 3401, 3402 sein. Rz. 47 Infolge der Erweiterung der VV Vorb. 3 Abs. 3 auf alle gerichtlichen Termine ist der Anwendungsbereich diese Alternative in VV 3403 praktisch bedeutungslos. An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Terminsgebühr

a) Gesetzliche Grundlage/Höhe Rz. 12 Eine besondere Regelung ist für die Terminsgebühr im Prozesskostenhilfeverfahren vorgesehen. Im Verfahren über die Prozesskostenhilfe bestimmt sich die Terminsgebühr nach VV Vorb. 3.3.6 S. 2 nach den für dasjenige Verfahren geltenden Vorschriften, für das die Prozesskostenhilfe beantragt wird. Damit bestimmt sich die Höhe der Gebühr nach d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Anrechnung

I. Anrechnung der Geschäftsgebühr, VV Vorb. 3 Abs. 4 Rz. 12 War der Rechtsanwalt in dem Nachprüfungsverfahren (Widerspruchsverfahren) tätig, welches zu dem Widerspruchsbescheid geführt hat, auf welchen sich seine weitere Tätigkeit im Klageverfahren bezieht, so erhält der Rechtsanwalt für seine Tätigkeit im Klageverfahren keine Verfahrensgebühr mehr, die sich nach einem niedri...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Notwendigkeit

aa) Grundsatz Rz. 93 Die Notwendigkeit, einen Verkehrsanwalt einzuschalten, ist grundsätzlich nur dann gegeben, wenn die Partei selbst nicht in der Lage ist, den am auswärtigen Gericht tätigen Verfahrensbevollmächtigten selbst zu unterrichten. Ist es der Partei dagegen ohne Weiteres möglich, den am auswärtigen Gericht tätigen Anwalt ebenso zu unterrichten und mit den notwendig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Einigungsgebühr

Rz. 224 Zur Entstehung der Einigungsgebühr bei der gütlichen Erledigung siehe Rdn 532 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mit Vollstreckungsauftrag

aa) Gebühr und Gegenstandswert Rz. 445 Hat der Rechtsanwalt bereits einen Vollstreckungsauftrag erhalten, löst die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung die Verfahrensgebühr VV 3309 aus.[439] Es handelt sich um eine bereits zur Zwangsvollstreckung gehörende und diese vorbereitende Tätigkeit, die nicht mehr mit den Gebühren des Erkenntnisverfahrens abgegolten wird....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattung der Anwaltskosten in Strafsachen

I. Verfahren Rz. 118 Auch im Strafprozess kommt eine Erstattung der Anwaltsvergütung in Betracht. Die Kostenfestsetzung folgt gemäß § 464b S. 3 StPO den Vorschriften der ZPO, also den §§ 103 ff. ZPO . II. Kostenentscheidung und Kostenschuldner Rz. 119 Die §§ 464 ff. StPO unterscheiden zwischen den "Kosten des Verfahrens" – also den Gebühren und Auslagen der Staatskasse (§ 464a A...mehr