Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

a) Verfahrensgebühr, VV 3200, 3201 Rz. 113 Die Verfahrensgebühr i.H.v. 1,6 nach VV 3200 erhält der Rechtsanwalt für das Einlegen der Beschwerde; diese reduziert sich in den Fällen der vorzeitigen Beendigung nach VV 3201 auf 1,1. b) Terminsgebühr, VV 3202, 3203 Rz. 114 Für die Wahrnehmung eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Termins sowie Besprechungen zur Vermeidung oder...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einscannen (Scans)

a) Rechtslage bis 31.7.2013 Rz. 23 Wird ein Dokument eingescannt und im Computer oder auf einem externen Datenträger (als elektronische Datei) gespeichert, ist nach der bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG zum 1.8.2013 h.M. ebenfalls eine auslagenpflichtige Ablichtung erstellt worden. Das ist damit begründet worden, dass VV 7000 Nr. 1 (a.F.) nicht zu entnehmen ist, dass Abli...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anwendung der Anm. Abs. 2 und 3 zu VV 3104

1. Anrechnung der Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu VV 3202 i.V.m. Anm. zu VV 3104 Rz. 26 Nach Anm. Abs. 1 zu VV 3202 ist die 1,2-Terminsgebühr der VV 3202 bei gescheiterten Einigungsverhandlungen anzurechnen, wenn es später zu einem erneuten Verfahren über die betreffenden Gegenstände kommt. Anzurechnen ist dann derjenige – gegebenenfalls nach § 15 Abs. 3 gekürzte – Gebühren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Prozessuale Erstattungspflicht

a) Zahlung im oder während des Verfahrens Rz. 74 Zahlt der Gegner "freiwillig" während oder nach Abschluss des Rechtsstreits außerhalb einer Vollstreckungsmaßnahme, können Hebegebühren, soweit sie erstattungsfähig sind, nach §§ 103 ff. ZPO festgesetzt werden, wobei umstritten ist, ob es sich noch um Kosten des Rechtsstreits (§ 91 ZPO) oder um Kosten der Zwangsvollstreckung (§...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Tätigkeit bei der Vollziehung von Arrest und einstweiliger Verfügung

1. Begriffsbestimmung Rz. 53 Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung ist der Begriff, den der Gesetzgeber für die Zwangsvollstreckung in diesem Bereich benutzt, vgl. § 928 ZPO. Da die Vollziehung eines Arrestes sowie einer einstweiligen Verfügung grundsätzlich nichts anderes ist als die Zwangsvollstreckung aus den sonstigen in der ZPO geregelten Titeln, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Gerichtlich bestellter/beigeordneter Anwalt

1. Überblick Rz. 65 Auch der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt kann die Gebühren der VV 4136 ff. verdienen. Einer gesonderten Bestellung für das Wiederaufnahmeverfahren bedarf es für den Verteidiger des wiederaufzunehmenden Verfahrens nicht. Dagegen wirkt die Bestellung im wieder aufgenommenen Verfahren nicht auch auf das Wiederaufnahmeverfahren zurück.[42] Rz. 6...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 25. Einstweilige Verfügung, Vollziehung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Terminsgebühren (VV 6204, 6205, 6206)

1. Terminsgebühr (VV 6204) Rz. 10 Nach VV 6204 erhält der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr i.H.v. 88 EUR bis 616 EUR (Mittelgebühr 352,00 EUR) je Verhandlungstag. Die Terminsgebühr entsteht nach VV Vorb. 6 Abs. 3 S. 1 für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Rechtsanwalt erhält die Terminsgebühr auch, wenn er zu einem anberaumten Ter...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Einsicht löst Gebühr VV 3309 aus

(1) Vorbereitende Maßnahme Rz. 291 Zu § 915b ZPO a.F. (bis 31.12.2012) ist zutreffend die Auffassung vertreten worden, dass bereits die Einsicht in bzw. die Einholung einer Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis zur Vorbereitung der Vollstreckung die Verfahrensgebühr VV 3309 auslöst, wenn der Rechtsanwalt einen Vollstreckungsauftrag hat.[285] Teilweise ist die bloße Einholung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Höhe der Gebühr

a) Gerichtliches Verfahren Rz. 520 Ist über den Gegenstand des Vertrages kein gerichtliches Verfahren und auch kein Prozesskostenhilfeverfahren anhängig, erhält der Anwalt für seine Mitwirkung eine 1,5-Einigungsgebühr. Mit gerichtlichem Verfahren ist hier nicht das Erkenntnisverfahren gemeint, sondern ein Verfahren im Rahmen der Zwangsvollstreckung.[547] Schwebt also wegen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Zur Zustellung und Mitteilung an Gegner oder Beteiligte (Nr. 1 Buchst. b)

1. Notwendigkeitsprüfung Rz. 111 Nach Nr. 1 Buchst. b erhält der Anwalt Dokumentenpauschalen für Kopien oder Ausdrucke zur Zustellung und Mitteilung an Gegner oder Beteiligte und Verfahrensbevollmächtigte aufgrund einer Rechtsvorschrift oder nach Aufforderung des Gerichts oder der das Verfahren führenden Behörde. Kopien und Ausdrucke nach Nr. 1 Buchst. b sind somit im Gegensa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Zwangsvollstreckungsverfahren (Nr. 2)

a) Vollstreckungsverfahren Rz. 46 Nach Abs. 3 Nr. 2 entstehen auch in Disziplinarverfahren und in berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht in der Zwangsvollstreckung aus einer Entscheidung, die über die Erstattung der Kosten ergangen ist, die Gebühren nach VV Teil 3. Das Verfahren der Zwangsvollstreckung aus solchen Titeln richtet sich nach den Vorsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen

aa) Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins Rz. 84 Auch bei dieser Alternative gilt das zuvor Gesagte. Die Bestellung eines Sachverständigen wird im formalisierten Mahnverfahren nicht vorkommen. Dies ist erst beim Übergang vom Mahn- ins Streitverfahren der Fall. bb) Mitwirkung an Besprechungen, die auf die Vermeidung oder Erledig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Gegner, Beteiligte und Verfahrensbevollmächtigte

a) Erfasste Personen Rz. 115 Der Begriff des Gegners oder Beteiligten und Verfahrensbevollmächtigten ist hier weit zu verstehen. Erfasst wird jede Gegenpartei in kontradiktorischen Verfahren und jeder Verfahrensbeteiligte in Verfahren, in denen sich keine Parteien als Gegner gegenüberstehen, also auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Unter den Personenkreis der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Verfahren mit Ausnahme der Verfahren über die Bewilligung der Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen

1. Verfahrensgebühr (VV 6101) a) Entstehung und Abgeltungsbereich Rz. 15 Die Verfahrensgebühr nach VV 6101 entsteht gem. VV Vorb. 6 Abs. 2 für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Gebühr entsteht also bereits mit der ersten Tätigkeit, in der Regel mit der Aufnahme der Information. Rz. 16 Abgegolten durch die Verfahrensgebühr werden sämtliche Tätigkeit...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Problemfälle

a) Sukzessive Vertretung Rz. 42 Nach der Rechtsprechung des BGH[139] liegt dieselbe Angelegenheit vor und ist die Beteiligung auch dann "gemeinschaftlich", wenn der Anwalt die Mandanten nacheinander vertritt (der Anwalt übernimmt die Vertretung des neuen Mandanten erst, nachdem der alte Mandant aus dem Verfahren ausgeschieden war; vgl. § 7 Rdn 30). VV 1008 ist anwendbar, weil...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Höchstsatz der Erhöhung

aa) Wertgebühren und Satzrahmengebühren Rz. 117 Mehrere Erhöhungen dürfen bei Wert- und Satzrahmengebühren nach Abs. 3 der Anm. zu VV 1008 einen Gebührensatz von 2,0 nicht übersteigen. Der Höchstbetrag von 2,0 wirkt sich erst dann aus, wenn mehr als acht Personen Auftraggeber sind. Die 1,3 Verfahrensgebühr VV 3100 beträgt damit höchstens 3,3 (1,3 + 2,0).[249] Das gilt auch be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Kopien oder Ausdrucke aus Strafakten

a) Kopien/Ausdrucke für das Zivilverfahren Rz. 64 In einem Zivilverfahren kann es darüber hinaus erforderlich sein, die Akten eines vorangegangenen Straf- oder Bußgeldverfahrens zu kopieren. Dies wird in aller Regel in Verkehrsunfallsachen geboten sein, da sich in den Straf- und Bußgeldakten wichtige Unterlagen befinden, insbesondere Zeugenvernehmungen, Skizzen u.Ä. Das Geric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Wertgebühren

1. Zusatzgebühr Rz. 28 Bei Abrechnung nach Wertgebühren entsteht eine gesonderte Zusatzgebühr, die neben den anderen Gebühren (Verfahrens- Termins-, und gegebenenfalls Einigungsgebühr) entsteht. Die Gebühr muss daher auch in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden (§ 10). Rz. 29 Die Gebühr kann in jedem Rechtszug erneut anfallen (§ 17 Nr. 1), sodass sie im Verlaufe eines Rec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Keine Verfahrensdifferenzgebühr

a) Vorzeitige Auftragsbeendigung Rz. 40 Erledigt sich der Auftrag vorzeitig, also bevor der Anwalt einen Schriftsatz einreicht oder einen Termin wahrnimmt, so ermäßigt sich die Verfahrensgebühr nicht wie etwa die Verfahrensgebühren nach VV 3101 Nr. 1 oder VV 3201 Nr. 1 u.a.[59] Diese Ermäßigungsvorschriften gelten nicht in allgemeinen Beschwerdeverfahren. Eine Reduzierung ist...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 99. Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung

a) Mit Vollstreckungsauftrag aa) Gebühr und Gegenstandswert Rz. 445 Hat der Rechtsanwalt bereits einen Vollstreckungsauftrag erhalten, löst die Zahlungsaufforderung ohne Vollstreckungsandrohung die Verfahrensgebühr VV 3309 aus.[439] Es handelt sich um eine bereits zur Zwangsvollstreckung gehörende und diese vorbereitende Tätigkeit, die nicht mehr mit den Gebühren des Erkenntni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kostenübernahme durch Schuldner

aa) Ausdrückliche Übernahmeerklärung Rz. 553 Die Erstattungspflicht des Schuldners für die im Rahmen der Vollstreckung angefallene Einigungsgebühr besteht jedoch nur dann, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat, die Kosten der Einigung also übernommen hat.[589] Haben die Parteien keine Vereinbarung zur Tragung der Kosten der Einigungsgebühr geschlossen, sind gemäß § ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorpfändung und Erstattungsfähigkeit

aa) Grundsätze Rz. 205 Die Kosten einer Vorpfändung gemäß § 845 ZPO werden von Teilen der Rechtsprechung nur mit Einschränkungen als erstattungsfähig angesehen. Nach richtiger Ansicht sind die Kosten – wenn sachgerecht auch mehrerer[200] – Vorpfändungen erstattungsfähig, wenn der Schuldner ausreichend Zeit zu einer freiwilligen Leistung hatte und die Vorpfändung nicht erkennb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 77. Umzug des Schuldners

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Aussöhnungsgebühr

Rz. 69 Des Weiteren kann der Verkehrsanwalt auch die Aussöhnungsgebühr nach VV 1001 verdienen, wenn er an einer Aussöhnung mitwirkt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Verfahrensgebühr (VV 3300 Nr. 2) Rz. 21 Nach VV 3300 Nr. 2 erhält der Rechtsanwalt in erstinstanzlichen Verfahren vor dem BVerwG oder dem OVG (VGH) eine 1,6-Verfahrensgebühr.[7] Rz. 22 Kommt es zu einer Trennung des Verfahrens, entstehen nach der Trennung die Verfahrensgebühren (erneut) aus den Einzelwerten.[8] Dem Anwalt steht insoweit ein Wahlrecht zu (siehe zur Trennung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Herstellung des Einvernehmens (VV 2200)

1. Allgemeines Rz. 16 Für die Herstellung des Einvernehmens nach den §§ 28 Abs. 1 und 30 Abs. 1 S. 2 EuRAG erhält der Einvernehmensanwalt die Vergütung nach VV 2200. Wie sich die Gebühr berechnet, richtet sich nach den Gebühren, die der Einvernehmensanwalt erhalten würde, wenn er selbst als Prozess-, Verfahrensbevollmächtigter oder Verteidiger vom Mandanten beauftragt worden ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 79. Unvertretbare Handlung, Zwangsmittel gemäß § 888 ZPO, §§ 35, 89, 90, 95 FamFG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Anrechnung von Zahlungen (§ 58)

Rz. 81 Schließlich gilt auch § 58 entsprechend, sodass sich der beigeordnete Anwalt Zahlungen des Betroffenen oder Dritter anrechnen lassen muss.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Rat und Auskunft

1. Begriffsbestimmung Rz. 2 Für die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft erhält der Anwalt eine Gebühr nach VV 2501 in Höhe von 38,50 EUR. Rz. 3 Zur Beantwortung der Frage, was unter einer Beratung i.S.v. VV 2501 zu verstehen ist, kann auf § 34 zurückgegriffen werden. Die Beratung besteht danach in einem mündlichen oder schriftlichen Rat oder ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Verwaltungszwangsverfahren (Abs. 1) Rz. 11 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. ist jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit. Dies gilt nach § 18 Abs. 1 Nr. 1, 2. Hs. entsprechend im Verwaltungszwangsverfahren (Verwaltungsvollstreckungsverfahren). Die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Pauschgebühr

1. Gebührenrechtliche Angelegenheit Rz. 14 Bei der Verfahrensgebühr handelt es sich um eine Pauschgebühr.[10] Dies bedeutet zum einen, dass mit der jeweiligen Gebühr die gesamte Tätigkeit des Anwalts in derselben Vollstreckungsangelegenheit abgegolten ist (§ 15 Abs. 1),[11] soweit hierfür nicht die Terminsgebühr VV 3310 entsteht. Was unter dem Begriff "derselben Vollstreckung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Höhe der Vergütung

a) Überblick Rz. 28 Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Verfahrensgebühr, die dem Anwalt als Verfahrensbevollmächtigtem oder Verteidiger zustünde. Insoweit wird die bisherige Rechtslage weiter gelten. Abzustellen ist also darauf, welche Gebühr der Einvernehmensanwalt erhalten hätte, wenn er selbst Verfahrensbevollmächtigter oder Verteidiger gewesen wäre. Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Prozesskostenhilfe

a) Innenverhältnis beim Prozesskostenhilfeantrag Rz. 41 Soll das gerichtliche Verfahren mit Prozesskostenhilfe geführt werden, ist für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach VV 3100 – in Abgrenzung zur Verfahrensgebühr nach VV 3335 – auf den Inhalt des Auftrags abzustellen: Soweit der Rechtsanwalt einen Auftrag zur Durchführung des Rechtsstreits hat und dann einen Antrag auf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IX. Rechtsschutzversicherung

Rz. 151 Auch im Rahmen der Rechtsschutzversicherung wird für eine Tätigkeit nach Anm. zu VV 3400 kein Deckungsschutz gewährt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

a) Berufsspezifische Tätigkeit Rz. 27 Die Geschäftsgebühr kann nur anfallen, wenn der Rechtsanwalt eine berufsspezifische Tätigkeit entfaltet, auf die das RVG anwendbar ist. Dies ergibt sich zwar nicht aus dem Wortlaut der Vorschrift, aber daraus, dass sie Bestandteil des RVG ist, das nur auf anwaltliche Tätigkeit anwendbar ist (siehe § 1 Rdn 124 ff.). Es entsteht daher keine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Regelungsgehalt 1. Zwangsvollstreckung Rz. 1 VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 (VV 3309, 3310) betrifft die Gebühren für den Bereich der Einzelzwangsvollstreckung nach VV 3309 und 3310. Die in Unterabschnitt 4 und 5 besonders geregelten Verfahren (Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung – Unterabschnitt 4; Insolvenzverfahren und schifffahrtsrechtliches Verteilungsverf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

Rz. 8 Die Gebühr für die Beratung über die Aussicht eines Rechtsmittels oder deren Prüfung ist im Rahmen der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich mitversichert. Es gilt das Gleiche wie zu VV 2100.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Staatskasse und Anrechnung der Geschäftsgebühr

a) Tatsächliche Zahlung der Geschäftsgebühr Rz. 31 Die Staatskasse kann sich indes auf eine Anrechnung unter anderem nur dann berufen, wenn der Anwalt eine den Anrechnungsbetrag erfassende tatsächliche Zahlung erhalten hat.[52] Dies gilt auch bei der Beratungshilfevergütung.[53] Hierbei kommt es nicht darauf an, ob diese tatsächliche Zahlung von dem Auftraggeber, einem Kostene...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

1. Verfahren nach VV Teil 3 Rz. 122 Auch die Gebühr nach Anm. zu VV 3400 gilt nur für Angelegenheiten des VV Teils 3. Insoweit gilt das Gleiche wie zu VV 3400 (siehe Rdn 16 ff.). 2. Übersendung an einen Anwalt höherer Instanz Rz. 123 Voraussetzung für die Anwendung der Anm. zu VV 3400 ist, dass der Anwalt die Handakten mit gutachterlichen Äußerungen an den Bevollmächtigten eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Kostenerstattung

Rz. 8 Zur Frage der Kostenerstattung vgl. VV Vorb. 3.3.5 Rdn 16 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 5 Die Vorschrift der VV 3403 gilt nur für Verfahren nach VV Teil 3,[1] also nur für solche Verfahren, in denen sich die Vergütung des Verfahrensbevollmächtigten nach den VV 3100 ff. richten würde. Hierzu zählen auch Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren sowie einstweilige Anordnungsverfahren in Familien- oder FG-Sachen. Ebenso zählen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Teilweise Erledigung

aa) Abgabe der Erledigungserklärung im Termin Rz. 197 Wird die Teilerledigungserklärung erstmals im Termin übereinstimmend abgegeben, so fällt für beide Prozessbevollmächtigte eine Terminsgebühr nach VV 3104 dem vollen Wert der Hauptsache an. Hier gilt nichts anderes als bei der vollständigen Erledigung der Hauptsache, die erst im Termin und nicht zuvor durch Schriftsätze übe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Entstehung und Erstattungsfähigkeit

a) Nr. 1 Buchst. a bis c Rz. 225 Es ist stets zunächst festzustellen, ob eine Dokumentenpauschale nach VV 7000 angefallen ist, der Rechtsanwalt sie also von seinem Mandanten fordern kann. Kann der Rechtsanwalt sie dem Mandanten nicht berechnen, stellt sich die Frage der Erstattung durch den dem Mandanten ersatzpflichtigen Gegner nicht. Erst wenn die Dokumentenpauschale angefa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Sachlicher Anwendungsbereich

1. Abweichende Bestimmungen Rz. 8 Die Vergütung nach VV 3500, 3513 für Beschwerdeverfahren gilt grundsätzlich für sämtliche Arten von Beschwerden, soweit nicht nach VV Vorb. 3.5 i.V.m. Vorb. 3.2 Abs. 2, Vorb. 3.2.1 oder Vorb. 3.2.2 die Vorschriften der VV 3100 ff., 3200 ff. oder 3206 ff. gelten und sofern in VV Teil 3 Abschnitt 5 nichts Abweichendes bestimmt ist. Abweichende B...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

I. Bei öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten nach Abs. 1 und 2 Rz. 102 Zu Erstattungsfragen betreffend öffentlich-rechtliche Angelegenheiten (Verwaltungszwangsverfahren, Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts für ein Verwaltungs- und/oder Nachprüfungsverfahren, isoliertes Vorverfahren) wird auf die entsprechenden Ausführungen bei § 3 verwiesen (siehe § 3 Rdn 114 ff.). I...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höhe der Vergütung

a) Verfahrensgebühr Rz. 81 In den Erinnerungsverfahren erhält der Anwalt nach VV 3500 eine 0,5-Verfahrensgebühr sowie eine 0,5-Terminsgebühr (VV 3513). In aller Regel wird hier jedoch nur die Verfahrensgebühr der VV 3500 anfallen. b) Gebühr der Hauptsache Rz. 82 Eine geringere Gebühr kann nach § 15 Abs. 6 entstehen, wenn in der Hauptsache eine geringere Verfahrensgebühr vorgese...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / q) Streithelfer

Rz. 104 Nähere Ausführungen im Absatz "Nebenintervention" (siehe Rdn 97).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Einigung (Nr. 2; Anm. Abs. 1)

1. Allgemeines Rz. 73 Die Verfahrensgebühr entsteht auch in denjenigen Fällen nur in reduzierter Höhe (0,8), in denen beantragt ist, eine Einigung über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche zu Protokoll zu nehmen oder festzustellen oder soweit Verhandlungen zur Einigung über solche Ansprüche geführt werden. Während VV 3101 Nr. 1 einen Auftrag des Anwalts zur geric...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

a) Erinnerung gem. § 573 ZPO, § 11 Abs. 2 RPflG Rz. 70 Die Vorschrift der VV 3500 erfasst sowohl die Erinnerungsverfahren nach § 573 Abs. 1 ZPO als auch nach § 11 Abs. 2 RPflG . Für andere Verfahren zur Abänderung der Entscheidung eines beauftragten oder ersuchten Richters, eines Rechtspflegers oder eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gilt die Vorschrift nicht. b) § 181 GV...mehr