Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Zusätzliche Verfahrensgebühr (VV 5116)

Rz. 26 Im Rechtsbeschwerdeverfahren kann weiterhin eine zusätzliche Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen nach VV 5116 anfallen. Rz. 27 Die Höhe der Gebühr nach VV 5116 beläuft sich auch im Rechtsbeschwerdeverfahren nur auf 1,0. Eine Erhöhung ist hier nicht vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Sonstige Vertreter

Rz. 12 Auf die Vertreter sonstiger Beteiligter, also Rechtsanwälte von dritten Personen, ist VV 4142 im Umfang der VV Vorb. 4 Abs. 1 entsprechend anwendbar.[13]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Verfahren nach dem Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. g)

1. Anwendungsbereich Rz. 79 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. g führt die VV Vorb. 3.2.1 Nr. 10 a.F. fort, die eingeführt worden war durch Art. 6[20] des Gesetzes zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid vom 17.8.2012, in Kraft getreten am 24.8.2012 (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz – KSpG), und beinhaltet eine gebührenrechtliche Sonderregelung für das Beschwe...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Einigungs- und Erledigungsgebühr

Rz. 25 Möglich ist auch der Anfall einer Einigungsgebühr nach VV 1000 oder einer Erledigungsgebühr (VV 1002). Die Gebühr entsteht gem. VV 1006 in Höhe der konkret bestimmten Verfahrensgebühr nach VV 3330.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vergütung

Rz. 6 Das Verfahren über die Beschwerde ist nach § 17 Nr. 1a eine eigene Angelegenheit. Die Vergütung im Beschwerdeverfahren richtet sich nach VV 2302 Nr. 2 (siehe dazu VV 2302 Rdn 28, 44).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 327 Bei Klageänderungen muss danach unterschieden werden, ob wirtschaftlich ein neuer selbstständiger Gegenstand eingeführt wird und sich damit der Gegenstandswert erhöht oder ob sich der Gegenstand wirtschaftlich betrachtet nicht ändert und damit keine Werterhöhung eintritt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Anerkenntnis bezüglich der Hauptsache, Streit über Kosten

Rz. 203 Sofern der Beklagte im Termin die Hauptforderung anerkennt, dies jedoch unter Protest gegen die Kostenlast, fällt die Terminsgebühr gleichwohl i.H.v. 1,2 aus dem Wert der Hauptsache an, da sie bereits mit Beginn des Termins entsteht und es auf die spätere Antragstellung nicht mehr ankommt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Gebührenrechtliche Angelegenheit

(1) § 18 Abs. 1 Nr. 16 gilt nur für die Vermögensauskunft Rz. 354 Die Einholung von Auskünften Dritter durch den Gerichtsvollzieher gemäß § 802l ZPO ist im Katalog des § 802a Abs. 2 ZPO wie die Abnahme der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO als eigenständige Vollstreckungsmaßnahme aufgeführt. Allerdings ist gebührenrechtlich nur das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines, VV 5101, 5103, 5105

Rz. 1 Die VV 5101, 5103, 5105 regeln die Höhe der Verfahrensgebühren im vorbereitenden Verfahren. Die Verfahrensgebühren sind gestaffelt nach der Höhe des Bußgeldes. Soweit – was im vorbereitenden Verfahren bei Beauftragung des Anwalts die Regel ist – die Höhe des Bußgeldes noch nicht feststeht, ist VV Vorb. 5.1 Abs. 2 anzuwenden (siehe VV Vorb. 5.1 Rdn 2 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Mehrere Hauptverhandlungstermine am selben Tag

Rz. 9 Finden dagegen an demselben Tag mehrere Hauptverhandlungstermine statt, fällt die Gebühr der VV 4132 nur einmal an.[2] Die Gebühr entsteht je Verhandlungstag, nicht je Termin.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Vorschuss

Rz. 22 Auf Antrag kann der Rechtsanwalt gemäß § 47 in entsprechender Anwendung des § 55 von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle auch einen angemessenen Vorschuss festsetzen lassen.[18]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anfertigung aufgrund Rechtsvorschrift oder Aufforderung

a) Rechtsvorschriften Rz. 118 Die zusätzlichen Kopien müssen aufgrund einer Rechtsvorschrift oder nach Aufforderung durch das Gericht, die Behörde oder die sonst das Verfahren führende Stelle angefertigt worden sein. Solche Rechtsvorschriften enthalten die §§ 86 Abs. 1 S. 2, 86 Abs. 5 VwGO,[197] § 93 S. 1 SGO,[198] §§ 64 Abs. 2 S. 1, 77 Abs. 1 S. 3 FGO und §§ 131 Abs. 1, 133,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Rechtsschutzversicherung

Rz. 37 Die Gebühren nach VV 3329, 3332 sind grundsätzlich auch vom Versicherungsschutz erfasst. Hier kann sich allerdings eine Obliegenheitsverletzung ergeben, wenn es dem Versicherungsnehmer ohne Nachteile zumutbar war, die Rechtskraft in der Hauptsache abzuwarten.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Sonderfälle der VV 3514

Rz. 43 Eine Sonderregelung enthält VV 3514 für Beschwerdeverfahren gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Anordnung eines Arrests, des Antrags auf Erlass eines Beschlusses zur Europäischen Kontenpfändung oder des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, wenn das Beschwerdegericht eine mündliche Verhandlung anberaumt (siehe hierzu die Kommentierung zu VV 3514).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erledigung

Rz. 94 Soweit im Termin eine Erledigung i.S.d. VV 1002 erzielt wird, gilt das Gleiche wie bei Abschluss einer Einigung (siehe Rdn 81).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Erledigung im Gerichtsverfahren

Rz. 19 Erledigt sich eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt eine Betragsrahmengebühr erhält, im Gerichtsverfahren, gilt Folgendes: a) Klageverfahren ohne Vorbefassung Rz. 20 War die Angelegenheit besonders umfangreich und schwierig und hatte eine überragende Bedeutung für den Mandanten, so dass die Verfahrensgebühr nach VV 3102 in Höhe der Höchstgebühr anfällt, so entsteh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Aufhebungsvertrag

Rz. 82 Regeln die Parteien eines Abmahnprozesses die Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Vergleichswege, beseitigt dies die Ungewissheit darüber, ob und wann das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber einseitig beendet werden kann. Zudem ist jedenfalls der Gebührentatbestand der Anm. Abs. 2 erfüllt.[60]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Erledigungsgebühr, VV 1002, 1003

Rz. 560 Soweit in Verfahren des Verwaltungszwanges eine Einigungsgebühr wegen des öffentlich-rechtlichen Charakters nicht in Betracht kommt, kann neben der Gebühr für die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung eine Erledigungsgebühr nach VV 1002, 1003 entstehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Anwendungsbereich und Entstehung

Rz. 1 Unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3 entsteht in den in VV 3500 genannten Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren nach VV 3513 auch eine Terminsgebühr. Deren Höhe beläuft sich auf 0,5. Die Gebühr entsteht unter den Voraussetzungen der VV Vorb. 3 Abs. 3. Anm. Abs. 1 zu VV 3104 (schriftliches Verfahren pp) ist nicht anwendbar. Siehe im Einzelnen hierzu die Kommen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Arrest und Einstweilige Verfügung

Rz. 5 Er umfasst auch den Bereich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, aber auch generell die Vollstreckung aus Entscheidungen zum einstweiligen Rechtsschutz. Letzteres ergibt sich sowohl aus der allgemein gehaltenen Überschrift des Unterabschnitts 3 als auch aus der Gesetzesbegründung.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Pauschgebühr (§ 42)

Rz. 23 Sofern der Gebührenrahmen nicht ausreicht, um die Tätigkeit des Anwalts angemessen zu vergüten, kann er nach § 42 eine Pauschgebühr beantragen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beweislast

Rz. 11 Da es sich bei VV 2301 um einen Ermäßigungstatbestand der VV 2300 aufgrund einer Beschränkung des Auftrags handelt, liegt die Beweislast für diese Ermäßigung beim Mandanten. Der Anwalt muss den Geschäftsauftrag nachweisen. Der Mandant muss demgegenüber nachweisen, dass der Geschäftsauftrag auf ein Schreiben einfacher Art beschränkt war.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIII. Pflichtverteidigung

Rz. 50 Für den Pflichtverteidiger ist Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels von seiner Bestellung erfasst, so dass seine Vergütung dafür aus der Staatskasse erhalten kann.[35]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Volle Verfahrensgebühr (VV 3100)

Rz. 27 Mit Beginn des Streitverfahrens nach Abgabe des Mahnverfahrens an das zuständige Gericht der Hauptsache fällt die Verfahrensgebühr an. Dabei gehört zur Einleitung des Streitverfahrens nicht erst die Klagebegründung, sondern bereits der Antrag auf Abgabe des Mahnverfahrens an das Streitgericht zur Durchführung des streitigen Verfahrens.[24]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 134 Zu beachten ist, dass bei Vorsatztaten der Versicherungsschutz nur eingeschränkt besteht. Es ist danach zu differenzieren, ob dem Versicherungsnehmer ein "verkehrsrechtliches Vergehen" oder ein "sonstiges Vergehen" vorgeworfen wird.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Einigungsgebühr

Rz. 15 Neben der Verfahrens- und der Terminsgebühr kann der Anwalt auch eine 1,0- oder 1,3-Einigungsgebühr nach VV 1000, 1003, 1004 verdienen. Eine 1,5-Einigungsgebühr nach VV 1000 kommt nicht in Betracht, da VV 3328 stets eine Anhängigkeit voraussetzt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Abgeltungsbereich

Rz. 46 Die Verfahrensgebühr der VV 6100 deckt gem. VV Vorb. 6 Abs. 2 die gesamte Tätigkeit im Verfahren vor dem Bundesamt für Justiz ab. Die Gebühr entsteht bereits mit der ersten Tätigkeit, in der Regel der Entgegennahme der Information. Im gerichtlichen Verfahren entsteht die Verfahrensgebühr VV 6100.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kombinierter Auftrag

aa) Fälle des § 807 ZPO Rz. 339 Hat der Anwalt einen kombinierten Auftrag (Sachpfändung und Abnahme der Vermögensauskunft) gestellt (vgl. § 807 ZPO), so ist dies dahin zu verstehen, dass der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft nur bedingt gestellt ist bzw. es sich um einen Eventualantrag handelt. Die Bedingung ist, dass die Voraussetzungen zur Abnahme gemäß § 807 ZPO vor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Kombinationen

Rz. 32 Möglich ist auch eine Kombination von Verkehrsmitteln, etwa wenn der Anwalt mit seinem eigenen Pkw zum Flughafen anreist, von dort zum Zielort fliegt, wo er anschließend noch ein Taxi oder die Bahn benutzen muss, um zum Gericht zu gelangen.[37]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Rechtsbeschwerde

Rz. 54 Kommt es zur Einlegung der Rechtsbeschwerde, kann der Anwalt die Gebühren nach VV 6300 und VV 6301 ein drittes Mal erhalten (§ 17 Nr. 1). Im Verfahren der Rechtsbeschwerde wird in aller Regel allerdings keine Anhörung mehr stattfinden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Disziplinarverfahren und berufsgerichtliche Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht

Rz. 1 Zum Geltungsbereich der Vorschriften in VV Teil 6 Abschnitt 2, zur Abgrenzung von Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen Verletzung einer Berufspflicht zu diesen ähnlichen Verfahren und zur Anwendung der Vorschriften nach VV Teil 2 und 3 wird auf die grundlegenden Ausführungen zu VV Vorb. 6.2 verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Gegenstandswert

Rz. 272 Zum Gegenstandswert siehe § 25 Rdn 64 ff.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 186 Im Rechtsmittelverfahren erhöhen sich die Gebühren. Hinsichtlich der Gebührenberechnung ergeben sich gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren kaum Unterschiede. Dennoch treten insbesondere nach Abschluss einer Einigung im Rechtsmittelverfahren zusätzliche Abrechnungsprobleme auf. Zu unterscheiden sind folgende Fallgruppen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Erinnerung und Beschwerde

Rz. 20 Im Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren in der Zwangsvollstreckung (§ 766, 793 ZPO) richtet sich die Terminsgebühr nach VV 3513 (0,5 Gebühr).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 30 Maßgebender Gegenstandswert für die Einigungsgebühr sowie die zugehörige Betriebsgebühr ist der Wert derjenigen Ansprüche, über die sich die Parteien geeinigt haben, nicht lediglich der Betrag, auf den sich die Parteien geeinigt haben.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebührensatz

Rz. 30 Die Höhe des Gebührensatzes beträgt immer 0,3. Das gilt unabhängig davon, in welcher Instanz die Gebühr anfällt. Eine Erhöhung im Rechtmittelverfahren ist nicht vorgesehen. Rz. 31 Auch eine Erhöhung der Zusatzgebühr bei mehreren Auftraggebern nach VV 1008 findet nicht statt, da es sich nicht um eine Verfahrensgebühr handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Sachentscheidung gegen den säumigen Berufungskläger

Rz. 14 Ergeht bei Säumnis des Berufungsklägers ein Sachurteil, etwa die Verwerfung der Berufung als unzulässig, gilt VV 3203 nicht, zumal der Berufungsbeklagte in diesem Fall ohnehin nicht "nur" ein Versäumnisurteil beantragt.[4]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anrechnung in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten und sozialrechtlichen Angelegenheiten, die nach dem Gegenstandswert berechnet werden

a) Überblick Rz. 65 In sämtlichen verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten und in denjenigen sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 3 Abs. 1 S. 2, Abs. 2), entsteht seit dem 1.8.2013 sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Nachprüfungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach VV 2300. Die frühere Gebührenermäßigung im Nach...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Gewährleistung

Rz. 85 Allein die Entgegennahme einer aufgrund eines Kaufvertrages als Nacherfüllung geforderten Leistung führt nicht zu einem Vertrag, auch wenn die geforderte Leistung von der vertraglich geschuldeten Leistung abweicht.[64]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenstandswert

Rz. 7 Die Regelungen zum Gegenstandswert finden sich für die in VV Vorb. 3.3.3 genannten Bereiche in § 25. Das ergibt sich ausdrücklich aus der Überschrift von § 25. Auf die Erl. zu § 25 wird verwiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Staatskasse

Rz. 24 Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt (Beistand) erhält aus der Staatskasse eine Festgebühr in Höhe von 348 EUR. Auch er kann einen Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung nach § 51 stellen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

Rz. 10 Zu Fragen der Kostenfestsetzung und Kostenerstattung bei Disziplinarverfahren und berufsgerichtlichen Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht wird auf die grundlegenden Ausführungen im Rahmen der Erläuterung der VV Vorb. 6.2 (siehe VV Vorb. 6.2 Rdn 25 ff., 49 ff.) und ergänzend für Disziplinarverfahren auf die Ausführungen zu Erstattungsfragen zu Verfahren ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft oder andere Strafverfolgungsbehörden (Nr. 2)

Rz. 10 Ebenso entsteht die Terminsgebühr bei Teilnahme an Vernehmungen durch die Staatsanwaltschaft oder eine andere Strafverfolgungsbehörde (Nr. 2). Bei der anderen Strafverfolgungsbehörde kann es sich z.B. um das Finanzamt handeln, das in Steuerstrafsachen die Ermittlungen führt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / hh) Vorbereitung des Privatklageverfahrens

Rz. 65 Zwar richtet sich die Vorbereitung der Privatklage nach VV Teil 4 Abschnitt 2 (VV Vorb. 4.1.2); eine Einstellung ist hier mangels Beteiligung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts jedoch nicht möglich (zur Einigung siehe Rdn 136 f.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anrechnung der Terminsgebühr

Rz. 30 Durch Anm. Abs. 4 zu VV 3104 ist eine Anrechnung der Terminsgebühr auf eine im nachfolgenden Rechtsstreit angefallene Terminsgebühr vorgeschrieben. Die Anrechnung setzt wie bei der Verfahrensgebühr nach VV 3305 ebenfalls voraus, dass es sich bei dem im Mahnverfahren tätigen und dem im Rechtsstreit tätigen Rechtsanwalt um dieselbe Person handelt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gebührenhöhe

Rz. 2 Nach VV 4301 erhält der Anwalt eine Gebühr i.H.v. 44 EUR bis 506 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 275 EUR. Der gerichtlich bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält eine Festgebühr i.H.v. 220 EUR. Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich der Gebührenrahmen bzw. die Festgebühr um 30 % je weiteren Auftraggeber (VV 1008).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Kostenerstattung

Rz. 66 Insoweit gelten die Ausführungen zu VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. e) entsprechend (siehe VV Vorb. 3.2.1 Rdn 143 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahrensgebühr (VV 6211)

Rz. 2 Durch die Verfahrensgebühr nach VV 6211 wird nur noch die Tätigkeit des Rechtsanwalts im gerichtlichen Verfahren außerhalb der Hauptverhandlung oder einer mündlichen Verhandlung abgegolten. Dies ist der Grund für den gegenüber der BRAGO niedrigeren Gebührenrahmen.[1]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Aussöhnung von Lebenspartnern (Anm. S. 2 zu VV 1001)

Rz. 41 Nach Anm. S. 2 gilt im Verfahren über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft (§ 269 FamFG) Anm. S. 1 entsprechend. Es kann auf die Ausführungen zur Ehesache verwiesen werden (siehe Rdn 6 ff.).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Antrag auf Protokollierung

Rz. 87 Die Tätigkeit des Anwalts im Rahmen von VV 3101 Nr. 2 Var. 2 besteht darin, den Antrag zu stellen, die Einigung zu Protokoll zu nehmen. Für die Entstehung der reduzierten Verfahrensgebühr ist es nach dem eindeutigen Wortlaut nicht erforderlich, dass es nach Antragstellung tatsächlich zur Protokollierung kommt.[94]mehr