Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Sonstige Vorschriften

Rz. 34 Auch bei den Gebühren der VV 4300 handelt es sich um Pauschalgebühren, durch die die gesamte anwaltliche Tätigkeit hinsichtlich des Einzelauftrags abgegolten wird. Die Gebühren entstehen auch hier in der Regel mit der Entgegennahme der Information und gelten sämtliche Tätigkeiten bis zur Erledigung des Auftrags ab. Rz. 35 Neben den VV 4300 ff. gelten im Übrigen die all...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Getrennte Beantragung mehrerer Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 255 Werden ohne sachlichen Grund mehrere Vollstreckungsanträge nicht in einem einheitlichen Vollstreckungsauftrag zusammengefasst, obwohl das möglich gewesen wäre, sind die durch die getrennte Auftragserteilung angefallenen Mehrkosten nicht erstattungsfähig.[256]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Kopien und Ausdrucke (Abzüge von Fotos)

Rz. 41 Weitere Abzüge von Fotos (vom Negativfilm) sind Kopien i.S.d. VV 7000.[54] Wird ein Foto kopiert oder ein auf einem Datenträger gespeichertes Foto ausgedruckt und handelt es sich nicht um den Ausdruck der Urschrift (vgl. Rdn 19 f.), entsteht unter den in Nr. 1 genannten Voraussetzungen die Dokumentenpauschale. Ein auf einem Datenträger gespeichertes Foto kann auch als...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstmals mit der Erinnerung beauftragter Rechtsanwalt

Rz. 185 War der Anwalt bislang nicht mit der angefochtenen Vollstreckungsmaßnahme befasst, sondern wird insoweit erstmalig im Rahmen der Vollstreckungserinnerung tätig (z.B. der Anwalt eines Dritten im Rahmen des § 809 ZPO oder des § 840 ZPO), entsteht für ihn zwar eine Verfahrensgebühr nach VV 3500, weil die Vollstreckungserinnerung nicht mehr VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 41 Voraussetzung dafür, dass der Anwalt Reisekosten abrechnen darf, ist, dass eine Geschäftsreise i.S.d. Abs. 1 S. 2 vorliegt. Der früher umstrittene Begriff der Geschäftsreise war bereits durch das KostRÄndG 1994 per Legaldefinition in § 28 Abs. 1 S. 2 BRAGO geklärt worden. Diese Regelung ist unverändert in das RVG aufgenommen worden und findet sich in Abs. 2. Rz. 42 Für...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verhältnis der Verfahren gemäß § 887 Abs. 1 und 2 ZPO

Rz. 391 Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung nicht, kann der Gläubiger gemäß § 887 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges die Ermächtigung beantragen, die geschuldete Handlung auf Kosten des Schuldners vornehmen zu lassen. Zugleich, aber auch später, kann er gemäß § 887 Abs. 2 ZPO beantragen, den Schuldner zur Vora...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / k) Mehrere Verfahren (VV Vorb. 7 Abs. 3)

Rz. 203 Soweit dieselben Kopien und Ausdrucke für verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten angefertigt worden sind, muss die Dokumentenpauschale gleichmäßig auf diese Angelegenheiten bzw. Verfahren verteilt werden. Das entspricht dem in § 7 und VV Vorb. 7 Abs. 3 zum Ausdruck kommenden Grundsatz, dass ein Rechtsanwalt eine Erstattung der ihm entstandenen Auslagen insge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Regelungsgehalt

Rz. 1 Die nachträglich in das VV eingefügte Vorschrift der VV 4145 erklärt sich aus den zum 1.9.2004 eingeführten Vorschriften der §§ 406 Abs. 5, 406a StPO. Macht der Verletzte Ansprüche gegen den Beschuldigten, die aus einer Straftat erwachsen sind, im Adhäsionsverfahren geltend, so kann das Gericht nach Anhörung (§ 406 Abs. 5 S. 1 StPO) durch Beschluss aussprechen, dass es...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Empfang

Rz. 171 Für den Empfang von elektronisch gespeicherten Dateien erhält der Rechtsanwalt keine Dokumentenpauschale. Allerdings kann der Ausdruck unter den in Nr. 1 aufgeführten Voraussetzungen zur Entstehung der Dokumentenpauschale führen.[273] Speichert der Rechtsanwalt die bei ihm eingegangenen elektronischen Dateien und leitet er diese dann weiter oder stellt sie zum Abruf ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verwaltungsgerichtsbarkeit

Rz. 61 Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist grundsätzlich eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben, wobei im Einverständnis der Beteiligten auch ohne mündliche Verhandlung entschieden werden kann (§ 101 Abs. 1 u. 2 VwGO), sodass eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 möglich ist. Endet das Verfahren jedoch mit einer Entscheidung des Gerichts, die nicht Urteil ist, u...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) §§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 3 ZPO

Rz. 370 Die ZPO sieht die Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen in der Vollstreckung vor (vgl. §§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 2 S. 2 ZPO, sog. Hilfsvollstreckung). Für das Verfahren gelten gemäß §§ 836 Abs. 3 S. 4, 883 Abs. 2 S. 3 ZPO u.a. die Vorschriften der §§ 802f Abs. 4, 802g bis 802i und 802j Abs. 1 und 2 ZPO entsprechend. Rz. 371 Zu § 18 Abs. 1 Nr. 17 in der bis zu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung in Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem SpruchG

Rz. 103 Vertritt der Rechtsanwalt im Rechtsbeschwerdeverfahren nach dem SpruchG mehrere Antragsteller, richtet sich der Geschäftswert im gerichtlichen Verfahren nach § 61 GNotKG i.V.m. § 74 GNotKG. Rz. 104 Nach § 61 GNotKG bestimmt sich der Geschäftswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers (§ 61 Abs. 1 S. 1 GNotKG). Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingerei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Farbkopien/Farbausdrucke

Rz. 43 Nr. 1 differenziert zwischen Schwarz-Weiß-Kopien und Farbkopien bzw. Schwarz-Weiß-Ausdrucken und Farbausdrucken (vgl. auch Rdn 204). Für die Fertigung von Farbkopien bzw. Farbausdrucken sind gegenüber Schwarz-Weiß-Kopien die doppelten Sätze vorgesehen (1,00 EUR statt 0,50 EUR und 0,30 EUR statt 0,15 EUR). Eine Farbkopie oder ein Farbausdruck wird gefertigt, wenn das z...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erhöhungsfähige Beratungshilfegebühren

Rz. 7 Die im Rahmen der Beratungshilfe anfallende Geschäftsgebühr VV 2503 ist erhöhungsfähig, weil sie in VV 1008 ausdrücklich als erhöhungsfähige Gebühr genannt wird.[5] Indes ist aber – eine Anwendbarkeit der VV 1008 voraussetzend – umstritten, ob VV 1008 auch die Beratungsgebühr VV 2501 erfasst, weil VV 1008 ausdrücklich nur Geschäfts- und Verfahrensgebühren benennt, nich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Eigene Dokumente des Rechtsanwalts

Rz. 139 Die Herstellung von Kopien oder Ausdrucken von eigenen Schriftsätzen des Rechtsanwalts zur Unterrichtung des Auftraggebers ist notwendig, damit sich dieser ein Bild vom Fortgang des Verfahrens machen kann.[227] Allerdings kann die Abrechnung erst ab der 101. Seite erfolgen. Fertigt der Rechtsanwalt aber ein Schreiben nur für den Mandanten bzw. schreibt er den Mandant...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Prüfungsschema

Rz. 119 Obwohl insoweit völlige Übereinstimmung besteht, verursacht die Anwendung dieser Grundsätze im Einzelfall nicht unerhebliche Probleme. Diese lassen sich dadurch verringern, dass man bei der Frage nach dem Anfall einer oder mehrerer Gebühren eine bestimmte Prüfungsreihenfolge einhält:[114]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zwangsvollstreckung

Rz. 26 Wird vor einer der in Nr. 1 genannten Stellen eine Einigung protokolliert, so kann hieraus gegebenenfalls die Zwangsvollstreckung betrieben werden (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Art. 18 BaySchlG). Der Anwalt erhält für die Vollstreckung dann die Gebühren nach den VV 3309 f. ebenso wie bei einer gewöhnlichen Vollstreckung.[33] Rz. 27 Die Beschaffung der vollstreckbaren Ausfer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Gegenstandswert

Rz. 18 Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Wert sämtlicher im Verlaufe des Berufungsverfahrens anhängiger Gegenstände bzw. nach der Beschwer, wenn keine Berufungsanträge gestellt werden (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 47 Abs. 1 S. 2 GKG). Rz. 19 Der Wert des Berufungsverfahrens kann allerdings nicht höher liegen als der der ersten Instanz (§ 47 Abs. 2 S. 1 GKG), es sei d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gesonderte Zählung je Angelegenheit

Rz. 204 Seit dem 1.8.2013 (2. KostRMoG) wird in Nr. 1 zwischen Schwarz-Weiß-Kopien bzw. Schwarz-Weiß-Ausdrucken und Farbkopien bzw. Farbausdrucken unterschieden. Für Farbkopien und Farbausdrucke (zum Begriff siehe Rdn 43) sind die doppelten Sätze vorgesehen (1 EUR statt 0,50 EUR und 0,30 EUR statt 0,15 EUR). Auf die Erl. in Rdn 43 f. wird verwiesen. Rz. 205 Bei Farbkopien bzw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Neufassung zum 1.9.2009

Rz. 1 Die Vorschrift ist zuletzt durch das FGG-ReformG geändert worden. Während sie zunächst nur für die Rechtsbeschwerde nach § 574 ZPO galt und dann auf die Rechtsbeschwerde nach § 78 S. 2 des ArbGG erweitert wurde, gilt sie jetzt für alle Rechtsbeschwerden in Verfahren nach VV Teil 3, soweit nicht VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 oder 3.2.2 Nr. 1 u. 2 greifen. Rz. 2 VV 3502 gilt nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Die 1,5-Einigungsgebühr

Rz. 154 Grundsätzlich beläuft sich die Einigungsgebühr auf 1,5 (VV 1000). Die geringere 1,0- oder 1,3-Gebühr erhält der Anwalt nur dann, wenn sich aus den VV 1003, 1004 etwas anderes ergibt. Rz. 155 Sinn und Zweck der seinerzeitigen Erhöhung der Vergleichsgebühr von ursprünglich 10/10 auf 15/10 durch das KostRÄndG 1994 war es, einen Anreiz dafür zu schaffen, Streitigkeiten be...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 12 ist eine Generalklausel. Sie erweitert die im RVG ausdrücklich geregelten Vorschriften für auf die Fälle § 12 erspart durch die Gleichstellung ständige Wiederholungen in den zahlreichen Vorschriften des RVG, die Regelung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Vorpfändung

Rz. 55 Der Gegenstandswert einer Vorpfändung ist gleichzusetzen mit dem einer entsprechenden "normalen" Pfändung,[77] unabhängig davon, ob es dazu dann noch kommt oder nicht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Inkassodienstleistungen

Rz. 156 Auch für Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen, gilt das RVG nicht. Denn nach § 4 Abs. 4 RDGEG richtet sich die Erstattung der Vergütung von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG), für die Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 788 ZPO. Ein Rechtsanwalt wird wie ein gewerbliches In...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Wegen desselben Gegenstands

Rz. 228 Die Anrechnung erfolgt nur, wenn die Gebühren nach VV Teil 2 "wegen desselben Gegenstands" entstanden sind wie die Gebühren für das gerichtliche Verfahren, wofür von der Rechtsprechung ein zeitlicher, personeller und sachlicher Zusammenhang gefordert wird. Rz. 229 Es muss also zunächst ein zeitlicher Zusammenhang des gerichtlichen Verfahrens mit der außergerichtlichen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Zeitpunkt der Antragstellung

Rz. 9 Für die Bemessung des Werts der Aktien des jeweiligen Antragsgegners ist maßgeblich der Zeitpunkt der Antragstellung, wobei insoweit auf den Eingang des Antrags im Ausschlussverfahren beim LG Frankfurt/Main abzustellen sein dürfte (§ 31a S. 2 i.V.m. § 31 Abs. 1 S. 2).[3] Ist die Uhrzeit des Antragseingangs nicht festgehalten worden, sollte der Wert bei Schluss der Fran...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Praxisempfehlungen

Rz. 21 Um die einzelnen Umstände vor Gericht darlegen zu können, die zur Bestimmung der konkreten Gebühr aus dem Rahmen von VV 2300 erforderlich sind, empfiehlt sich die Anfertigung von Aktennotizen nach jeder Besprechung mit dem Mandanten. Denn nach Abschluss eines Mandates ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, sämtliche Einzelheiten zu rekonstruieren, die die A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Kein Abzug der Kosten gem. § 874 Abs. 2 ZPO

Rz. 57 Unter dem zu verteilenden Geldbetrag ist der hinterlegte Betrag nebst Zinsen zu verstehen, wobei die gemäß § 874 Abs. 2 ZPO vorweg abzuziehenden Kosten des Verfahrens für die Ermittlung des Gegenstandswerts nicht abzuziehen sind.[79] Rz. 58 § 874 Abs. 2 ZPO gilt im Rahmen von Nr. 1, 4. Hs. nicht.[80] Die Vorschrift des § 874 Abs. 2 ZPO dient lediglich dazu, die angefal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einstweilige Anordnung

Rz. 54 Ist der Unterhaltsanspruch durch eine einstweilige Anordnung tituliert, wird man die künftig fällig werdenden Ansprüche hingegen entsprechend § 41 S. 2 FamGKG nur mit dem sechsfachen Monatsbetrag ansetzen müssen.[76]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 14 Die Systematik des § 32 erklärt sich folgendermaßen: Grundsätzlich richtet sich die Vergütung für anwaltliche Tätigkeiten nach dem RVG, so dass das RVG den übrigen Kostengesetzen für die Abrechnung vorgeht. Die Gebühren des Rechtsanwalts nach dem RVG richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit (§ 2 Abs. 1). Insoweit sich die Gerichts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Gebühren und Auslagen

Rz. 16 Ausgangspunkt der Betrachtung, inwieweit dem ersten Anwalt bereits verdiente Gebühren nachträglich wieder entzogen werden, ist die Gebührenforderung des neu beigeordneten Anwalts. Denn nur soweit die Gebührentatbestände deckungsgleich sind, verliert der erste Anwalt seinen Anspruch. Dabei ist der Begriff der Gebühr untechnisch zu verstehen. Nach dem Sinn und Zweck der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Entstehen des Vergütungsanspruchs

Rz. 47 Der Vergütungsanspruch entsteht nicht schon mit dem Abschluss des Mandatsvertrages, sondern erst mit der ersten Dienstleistung des Rechtsanwalts.[82] Häufig fallen Vertragsschluss und erste Tätigkeit allerdings zusammen; in der Entgegennahme der Information durch den Rechtsanwalt kann sowohl die erste Tätigkeit als auch die Übernahme des Mandats erblickt werden. In vi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Kosten

Rz. 17 Zu den als Nebenforderung zu berücksichtigenden Kosten zählen insbesondere die bisherigen Anwaltskosten sowie die Kosten vorheriger Vollstreckungen bzw. Vollstreckungsversuche, nicht jedoch die Kosten der aktuellen Vollstreckung.[22]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Insolvenzverfahren

Rz. 16 Kosten, die einem Insolvenzgläubiger durch die Teilnahme am eröffneten Verfahren entstanden sind, kann er gemäß § 39 Abs. 1 Nr. 2 InsO als nachrangiger Insolvenzgläubiger aus der Insolvenzmasse erstattet verlangen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass diese – wie alle nachrangigen Forderungen – erst nach Aufforderung durch das Insolvenzgericht angemeldet werden dürfen, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Terminsgebühr, VV Vorb. 3.3.6 i.V.m. VV 3104

Rz. 16 Für die Verhandlung über den Räumungsfristantrag oder einen anderweitigen Termin i.S.d. VV Vorb. 3 Abs. 3 erhält der Anwalt die volle 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104 (VV Vorb. 3.3.6). Darauf, ob streitig oder nicht streitig verhandelt wird, kommt es auch hier – im Gegensatz zu § 50 BRAGO i.V.m. § 33 Abs. 1 BRAGO – nicht mehr an. Rz. 17 Eine fiktive Terminsgebühr nach An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Mehrere selbstständige Räumungsfristverfahren

Rz. 26 Werden mehrere selbstständige Räumungsfristverfahren nacheinander eingeleitet, so handelt es sich jeweils um eigene Angelegenheiten i.S.d. § 15 Abs. 2. Beispiel: Im Räumungsrechtsstreit bewilligt das Gericht gemäß § 721 Abs. 1 ZPO eine Räumungsfrist nach gesonderter Verhandlung (siehe Rdn 10). Vor Ablauf der Räumungsfrist beantragt der Mieter die Verlängerung um weite...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorgängervorschrift des § 97a BRAGO war durch das Gesetz zur Änderung des EGGVG eingeführt worden. Die Vorschrift war erforderlich, nachdem gleichzeitig § 34a in das EGGVG eingefügt worden war. Diese Vorschrift regelt die Vergütung des Rechtsanwalts, der dem Inhaftierten bei Verhängung einer Kontaktsperre nach den §§ 31 ff. EGGVG als Kontaktperson beigeordnet worde...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) § 721 Abs. 2 und 3 ZPO

Rz. 8 Ein selbstständiges Räumungsfristverfahren, also ein nicht verbundenes Verfahren i.S.d. VV 3334, liegt immer dann vor, wenn der Antrag auf Bewilligung der Räumungsfrist, Verlängerung oder Verkürzung erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt wird und das Gericht ihn somit in seinem Urteil nicht mehr berücksichtigen konnte. Dies sind zum einen also immer die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verfahrensgebühr (VV 3334)

Rz. 12 Im selbstständigen Räumungsfristverfahren erhält der Anwalt nach VV 3334 zunächst eine 1,0-Verfahrensgebühr. Rz. 13 Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich diese Gebühr nach VV 1008 um 0,3 je weiteren Auftraggeber, soweit diese gemeinschaftlich auf Räumung in Anspruch genommen werden. Rz. 14 Erledigt sich die Angelegenheit vorzeitig, ist Anm. Nr. 1 zu VV 3337 anzuwenden....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Terminswahrnehmung

Rz. 54 Hat der Prozessbevollmächtigte für seinen Auftraggeber einen gerichtlichen Termin wahrgenommen, so ist für ihn damit – unabhängig von seinen sonstigen Tätigkeiten – die volle 1,3-Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 entstanden. Endet der ihm erteilte Auftrag nach dem Termin, ist für eine Kürzung der Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1 dementsprechend kein Raum mehr. In der Praxis ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Streit über ein Rechtsverhältnis

Rz. 59 Zwischen den Parteien der Einigung muss ein Rechtsverhältnis streitig sein. Nicht erforderlich ist, dass ein Rechtsverhältnis tatsächlich besteht. Es genügt, wenn ein solches Rechtsverhältnis von einer der Parteien behauptet wird. Der Streit über das Bestehen und den Umfang des Rechtsverhältnisses soll ja gerade durch die Einigung beseitigt werden. Rz. 60 Der Begriff d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Antragsgegner legt Widerspruch ein und der Antragsteller nimmt daraufhin den Antrag zurück

Rz. 137 Wird aufgrund des Widerspruchs das Mahnverfahren durch den Antragsteller zurückgenommen und daraufhin ein Abgabeantrag an das Gericht der Hauptsache gestellt, ist ebenfalls sowohl für den Erlass einer Kostenentscheidung als auch für die Kostenfestsetzung das angerufene Gericht der Hauptsache zuständig. Hierbei ist es unerheblich, ob der Abgabeantrag vom Antragsteller...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 15 Nach VV 3502 erhält der Anwalt im Verfahren über die Rechtsbeschwerde eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,0. Eine angemessene Vergütung ist damit aber insbesondere in Anbetracht der erheblichen Arbeit und Verantwortung nicht gegeben. Rz. 16 Soweit eine Vertretung durch einen am BGH zugelassenen Anwalt erforderlich ist (§ 78 Abs. 1 S. 3 ZPO, § 114 Abs. 2 FamFG), tritt h...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anrechnung bei erhöhter Geschäftsgebühr, VV 2300

Rz. 99 Zu beachten sind aber die unterschiedlichen Anrechnungen.[229] Während z.B. die nach VV 1008 (erhöhte) Verfahrensgebühr aus dem Mahnverfahren (VV 3305) stets insgesamt auf die (erhöhte) Verfahrensgebühr des Rechtsstreits angerechnet wird (Anm. VV 3305, 3307), gilt nach Vorb. 3 Abs. 4 eine Obergrenze für die Anrechnung der Geschäftsgebühr von 0,75 in allen Fällen und a...mehr