Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bemessung und Angemessenheit der Vergütung

aa) Kriterien für die Ermittlung Rz. 325 Welche Vergütung angemessen ist, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.[588] Maßgebend für die Vergütung des Testamentsvollstreckers sind der ihm im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwieri...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Fälle des § 807 ZPO

Rz. 339 Hat der Anwalt einen kombinierten Auftrag (Sachpfändung und Abnahme der Vermögensauskunft) gestellt (vgl. § 807 ZPO), so ist dies dahin zu verstehen, dass der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft nur bedingt gestellt ist bzw. es sich um einen Eventualantrag handelt. Die Bedingung ist, dass die Voraussetzungen zur Abnahme gemäß § 807 ZPO vorliegen. Die gesonderte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Abführung eingezogener Kosten an Auftraggeber

Rz. 37 Eine Hebegebühr fällt ebenfalls nicht an, wenn der Anwalt eingezogene Kosten an den Auftraggeber abführt. Unter Kosten sind in diesem Zusammenhang nur die mit der Erledigung des zugrunde liegenden Auftrags verbundenen Kosten als Nebenforderung, § 23 Abs. 3 i.V.m. § 37 Abs. 1 S. 1 GNotKG, zu verstehen. Soweit Kosten dagegen die Hauptforderung darstellen, also z.B. in e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 21. Ähnliche Tätigkeiten (Abs. 2 S. 2)

a) Exemplarische Aufzählung Rz. 413 Durch die Formulierung "oder eine ähnliche Tätigkeit", wird deutlich, dass die Aufzählung der Tätigkeiten, auf die das RVG nicht anwendbar ist, nicht abschließend ist; sie hat lediglich exemplarischen Charakter. Es handelt sich um Tätigkeiten, die häufig ehrenamtlich oder in erheblichem Umfang auch von Nicht-Rechtsanwälten erledigt oder die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einzeltätigkeiten

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Erledigung des früheren Auftrags seit mehr als zwei Kalenderjahren – § 15 Abs. 5 S. 2

Rz. 32 Eine Ausnahme gilt nach § 15 Abs. 5 S. 2, wenn seit Erledigung des früheren Auftrags mehr als zwei Kalenderjahre vergangen sind. Dann kann z.B. das der Hauptsache nachfolgende Überprüfungsverfahren gem. § 120a ZPO entgegen § 16 Nr. 2, 3 eine neue Angelegenheit bilden, wenn das Überprüfungsverfahren später als zwei Kalenderjahre nach Erledigung der Hauptsache beginnt.[...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verfahren nach VV Teil 3

a) Mahnverfahren Rz. 27 b) Vereinfachtes Verfahren über den Unterha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Auftrag

Rz. 8 Dadurch, dass nunmehr im Wortlaut der Vorschrift auf den Auftrag abgestellt wird, wird klargestellt, dass es für die Anwendbarkeit des Gebührentatbestandes nicht auf die Tätigkeit des Rechtsanwaltes ankommt oder darauf, ob das Schreiben ein solches einfacher Art ist.[16] Auch in der Gesetzesbegründung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es zur Abgrenzung allein ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Bemessungsgrundlage

(1) Nachlasswert Rz. 326 Als Bemessungsgrundlage für die Vollstreckervergütung wird nach h.M. der Nachlasswert angesehen.[591] Die Vergütung des Testamentsvollstreckers ist demnach eine Wertgebühr. Dabei ist, wenn die Vollstreckung den ganzen Nachlass erfasst, vom Bruttowert (Aktivvermögen) des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls auszugehen.[592] Ist die Testamentsvollstreck...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Teileinigung/Einigung über Teilgegenstand

Rz. 12 Entsteht die Einigungsgebühr VV 100 als Wertgebühr, wird dem Umstand einer Teileinigung nur über den Teil des Gegenstands dadurch Rechnung getragen, dass die Einigungsgebühr nur nach dem Wert dieses Teilgegenstands anfällt (VV 1000 Rdn 197).[24] Der Gegenstandswert der Einigungsgebühr ist dann niedriger als der Gegenstandswert der Geschäfts- oder Verfahrensgebühr. In ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Die Vergütung des Insolvenzverwalters

a) Grundsätze Rz. 343 Nach Abs. 2 S. 1 gilt das RVG nicht für die Vergütung des Insolvenzverwalters (zum Sonderinsolvenzverwalter vgl. Rdn 374 ff.).[631] § 63 Abs. 1 S. 1 InsO gibt dem Insolvenzverwalter freilich einen Anspruch auf die Vergütung für seine Geschäftsführung und auf die Erstattung angemessener Auslagen. Diesbezüglich ermächtigt § 65 InsO das Bundesministerium de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Umfang der Angelegenheit, Abgeltungsbereich der Gebühren

Rz. 9 Das Wiederaufnahmeverfahren gliedert sich in mehrere Verfahrensabschnitte, die jeweils eigene Gebührenangelegenheiten i.S.d. § 15 Abs. 1 darstellen und für die jeweils eine gesonderte Vergütung vorgesehen ist. Es handelt sich ummehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Volle Verfahrensgebühr

Rz. 11 Im Revisionsverfahren erhält der Anwalt nach VV 3206 zunächst eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,6. Zum Anwendungs- und Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr siehe die Kommentierung zu VV Vorb. 3 Abs. 2. Rz. 12 Soweit sich die Parteien nur durch einen beim BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen können, erhöht sich die Gebühr aus VV 3206 gemäß VV 3208 auf 2,3....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Angelegenheit bei Maßnahmen

Rz. 179 Hinsichtlich der im Rahmen des § 766 ZPO somit allein in Betracht kommenden Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers und des Rechtspflegers bestimmt § 19 Abs. 2 Nr. 2 ausdrücklich, dass es sich insoweit um ein einziges Verfahren gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 und 2 handelt; die angegriffene Vollstreckungsmaßnahme sowie die dagegen eingelegte Vollstreckungserinnerung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 3 Das Verfahren über soziale Ausgleichsleistungen richtet sich nach Abschnitt 3 des StrRehaG, den §§ 16 bis 25a StrRehaG. Nach diesen Vorschriften können soziale Ausgleichsleistungen in Form einer Kapitalentschädigung (§§ 17, 19 StrRehaG) gewährt werden. Zuständig für dieses Verwaltungsverfahren ist die Landesjustizverwaltung, in deren Geschäftsbereich die Rehabilitierun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aktive Anwesenheit

Rz. 107 Es kommen je nach Art der Verhandlung unterschiedliche Beteiligungsformen in Betracht, von der ausdrücklichen Antragstellung in einer streitigen Verhandlung bis hin zur bloßen Stellungnahme zu einem Antrag oder Ausführungen des Gegners bzw. dem Stellen nur von Hilfsanträgen zur Hauptsache.[120] Für die Entstehung der Terminsgebühr ist die jeweilige Art der Beteiligun...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Die Vergütung des Verfahrensbeistands

a) Bestellung Rz. 282 Nach § 158 Abs. 1 FamFG hat das Gericht dem minderjährigen Kind in Kindschaftssachen, die seine Person betreffen, einen geeigneten Verfahrensbeistand zu bestellen, soweit dies zur Wahrnehmung der Interessen des Kindes erforderlich ist. b) Nicht berufsmäßig bestellter Verfahrensbeistand Rz. 283 Für den Ersatz von Aufwendungen des nicht berufsmäßigen Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Anwendungsbereich

Rz. 2 Der Anwendungsbereich der Regelung erstreckt sich auf die anwaltliche Tätigkeit in gerichtlichen Verfahrenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Drittauskünfte führen zu weiteren Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 364 Ergeben die von den Dritten gemäß § 802l ZPO erteilten Auskünfte weitere Vollstreckungsmöglichkeiten und wird deshalb vom Anwalt insoweit eine Vollstreckungsmaßnahme beantragt, entsteht gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1 eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit und eine neue Verfahrensgebühr VV 3309. Es handelt sich um eine neue Vollstreckungsmaßnahme mit einem anderen Befrie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Grundgedanke der Regelung (Abs. 2 S. 2)

a) Ausschluss bestimmter Tätigkeitsbereiche Rz. 162 Abs. 2 S. 2 schließt bestimmte Tätigkeitsbereiche vom sachlichen Anwendungsbereich des RVG aus, auch wenn sie von einem Anwalt erbracht werden.[266] Dies beruht im Wesentlichen auf der gesetzgeberischen Erwägung, dass es sich bei den hier genannten Aufgaben um Tätigkeiten handelt, die entweder ehrenamtlich erfolgen, in erheb...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Vergütungssätze (Tabellen)

(1) Prozentsatz vom Nachlasswert Rz. 330 Nach der Klärung der Bemessungsgrundlage und der Gebührentatbestände bedarf es für die Berechnung der konkreten Vergütung noch der Ermittlung der einschlägigen Gebührensätze. In der Praxis sind dazu verschiedene Tabellen ausgearbeitet worden, die – ausgehend von der Rechtsnatur der Vollstreckergebühr als Wertgebühr – jeweils bestimmte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 19. Die Vergütung des Zwangsverwalters

a) Grundsätze Rz. 389 Die Vergütung des Zwangsverwalters ist in der Zwangsverwalterverordnung (ZwVwV) vom 19.12.2003 geregelt, die das Bundesjustizministerium aufgrund der Ermächtigung in § 152a ZVG erlassen hat. Der Zwangsverwalter hat nach § 17 ZwVwV Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Geschäftsführung sowie auf Erstattung seiner Auslagen. b) Anwendung des RVG ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 198 Bei der Forderungspfändung stellen alle Tätigkeiten, die der Pfändung derselben Forderung(en) dienen, gebührenmäßig nur eine Angelegenheit dar, u.a.:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Minderung, Verwirkung, Verjährung

aa) Minderung Rz. 338 Die Minderung einer vom Erblasser festgesetzten Vergütung ist vorzunehmen, wenn das Amt des Testamentsvollstreckers durch Kündigung, Entlassung oder aus einem sonstigen Grund vorzeitig geendet hat.[622] Entscheidend ist der mutmaßliche Erblasserwille.[623] bb) Verwirkung Rz. 339 Eine Verwirkung des Vergütungsanspruchs kommt bei einer vorsätzlich oder grob ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Verfahrensgebühr vor Rechtshängigkeit

Rz. 28 Die Verfahrensgebühr gemäß VV 3100 kann entsprechend den vorstehenden Ausführungen auch schon vor Rechtshängigkeit, d.h. vor Zustellung der Klage, entstehen, wenn dem Anwalt Prozessauftrag erteilt wird und er in Wahrnehmung dieses Auftrags eine Tätigkeit (z.B. Informationsbeschaffung) durchführt. Kommt es in der Folgezeit nicht mehr zur Rechtshängigkeit der Klage, dan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verfahrensgebühr, VV 3510

Rz. 4 Die Verfahrensgebühr entsteht mit dem ersten Betreiben des Geschäfts, das regelmäßig in der Aufnahme der Information liegt. Insoweit ergeben sich keine Besonderheiten (wegen der Einzelheiten zum Begriff der Verfahrensgebühr vgl. VV Vorb. 3 Abs. 1). Daher bleibt es bei dem Gebührensatz von 1,3 auch dann, wenn das Patentamt gemäß § 73 Abs. 3 PatG der eingelegten Beschwer...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Grundstücke ohne Vermietung und Verpachtung

Rz. 398 Für die Zwangsverwaltung von Grundstücken, die nicht durch Vermietung oder Verpachtung genutzt werden, bemisst sich die Vergütung des Verwalters stets nach der aufgewandten Zeit (§ 19 Abs. 1 ZwVwV). Auch hier gelten Stundensätze zwischen 35 und 90 EUR.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verfahrensgebühr für das erneute Verfahren über die Zulässigkeit des Antrags nach erfolgreicher Beschwerde (VV 4137, § 21 Abs. 1 S. 1)

Rz. 35 Wird gegen die Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrags als unzulässig erfolgreich Beschwerde eingelegt und hebt das Beschwerdegericht die Entscheidung des Ausgangsgerichts lediglich auf, ohne abschließend über die Zulässigkeit zu entscheiden, so muss das Ausgangsgericht erneut über die Zulässigkeit befinden. Wird abschließend über die Zulässigkeit entschieden, schließ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Kostenentscheidung und Kostenerstattung

Rz. 74 Wird bereits die Wiederaufnahme nach § 368 Abs. 1 StPO als unzulässig oder nach § 370 Abs. 1 StPO als unbegründet verworfen oder wird der Wiederaufnahmeantrag zurückgenommen, so ist eine Kostenentscheidung nach § 473 Abs. 1 StPO zu treffen.[45] Der Wiederaufnahmeantrag steht insoweit einem Rechtsmittel gleich (§ 473 Abs. 6 Nr. 1 StPO). Wird der Wiederaufnahmeantrag da...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Die Anrechnungsvorschriften

1. Überblick Rz. 19 Mit Ausnahme von VV Teil 1 sind Anrechnungsvorschriften in allen Teilen des Vergütungsverzeichnisses vorgesehen. Sogar der Paragrafenteil enthält Anrechnungsvorschriften (§§ 34 Abs. 2, 35 Abs. 2). 2. Beratung und Gutachten Rz. 20mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers

a) Grundsätze Rz. 315 Für die Berechnung der Vergütung des Testamentsvollstreckers schließt Abs. 2 S. 1 explizit die Anwendung des RVG aus. Eine Gebührenordnung für Testamentsvollstrecker gibt es nicht. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers richtet sich vielmehr nach § 2221 BGB. Danach hat der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amtes einen Anspruch auf eine ang...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / k) Steuerrechtliche Aspekte

aa) Umsatzsteuer Rz. 222 Gem. § 4 Abs. 2 S. 1 VBVG ist mit dem pauschalen Stundensatz auch der Anspruch auf Ersatz anlässlich der Betreuung anfallender Umsatzsteuer abgegolten. Der Ansatz eines festen Gesamtbetrages einschließlich Umsatzsteuer ist nicht zu beanstanden.[414] Der Betreuer muss somit die anfallende Umsatzsteuer aus den Vergütungssätzen des § 4 Abs. 1 VBVG bestre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Innenverhältnis beim Prozesskostenhilfeantrag

Rz. 41 Soll das gerichtliche Verfahren mit Prozesskostenhilfe geführt werden, ist für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach VV 3100 – in Abgrenzung zur Verfahrensgebühr nach VV 3335 – auf den Inhalt des Auftrags abzustellen: Soweit der Rechtsanwalt einen Auftrag zur Durchführung des Rechtsstreits hat und dann einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe stellt, ents...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Schriftsatz mit Sachantrag

Rz. 38 Der bei Gericht einzureichende und vom Anwalt unterschriebene Schriftsatz muss bei dieser Alternative Sachanträge enthalten, um die volle 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100 entstehen zu lassen. Sachantrag ist derjenige, der den Inhalt der gewünschten Sachentscheidung bestimmt und begrenzt.[37] Der Prozessbevollmächtigte muss also einen Antrag zur Sache selbst stellen, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Allgemeines

Rz. 72 Bei der Gebührenbestimmung sind gesetzliche Schranken zu beachten. Insoweit wird das Ermessen des Anwalts nach Abs. 1 i.V.m. § 315 BGB eingeschränkt. Das RVG kennt zwei Anwendungsfälle:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Keine Anrechnung bei streitigem Verfahren zwei Jahre nach Mahnverfahren

Rz. 38 Eine Anrechnung der Verfahrensgebühr ist nach § 15 Abs. 5 S. 2 ausgeschlossen, wenn seit der Beendigung des Mahnverfahrens mehr als zwei Kalenderjahre verstrichen sind.[48] Hiernach gilt die weitere Tätigkeit als neue Angelegenheit, wenn der frühere Auftrag seit mehr als zwei Kalenderjahren erledigt ist. Eine direkte Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, weil ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Rechtsbeistand

Rz. 18 Die Vergütung eines Rechtsbeistands ist festsetzbar. Für ihn gelten die Vorschriften des RVG entsprechend.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Vergütungsanspruch

aa) Regelvergütung Rz. 348 § 2 Abs. 1 InsVV enthält für die Vergütung des Insolvenzverwalters bestimmte Regelsätze. Einem bestimmten Betrag der Insolvenzmasse wird ein Prozentsatz zugeordnet, den der Insolvenzverwalter von dieser Masse als Vergütung erhält. Die InsVV ist zum 19.12.2020[642] in §§ 1 und 19 geändert worden. Übergangsfälle betreffend § 1 Abs. 2 Nr. 5 InsVV beurt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Zurückverweisung nach Sprungrevision an Berufungsgericht

Rz. 13 Wird gegen ein erstinstanzliches Urteil Sprungrevision eingelegt und verweist das Revisionsgericht die Sache an das Berufungsgericht zurück, so liegt ohnehin eine neue Angelegenheit vor, da die Sache bis dato nie im Berufungsrechtszug anhängig war. Auch dieser Fall hat mit Abs. 1 nichts zu tun.[10]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Festsetzung

Rz. 404 Die Vergütung und die notwendigen Auslagen des Verwalters werden auf Antrag nach der Rechnungslegung vom Gericht festgesetzt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Geschäftsgebühr für die Vorbereitung eines Antrags (VV 4136)

Rz. 17 Für die Vorbereitung eines Antrags erhält der Anwalt gemäß VV 4136 eine Gebühr in Höhe der Verfahrensgebühr des ersten Rechtszugs. Rz. 18 Die Geschäftsgebühr erhält der Rechtsanwalt für die Vorbereitung des Wiederaufnahmeantrags, unabhängig davon, ob er den Verurteilten bereits im vorangegangenen Strafverfahren vertreten hat oder ob er erstmals im Wiederaufnahmeverfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / k) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Trennung und Verbindung

Rz. 8 Werden mehrere Strafverfahren vor Gericht verbunden, so erhält der Anwalt alle bis zur Verbindung entstandenen Gebühren getrennt. Ab Verbindung entstehen die Gebühren nur noch einmal. Gegebenenfalls ist aber der Verbindung von überdurchschnittlichen Gebühren auszugehen. Die Grundgebühr (VV 4100) kann allerdings nicht erneut entstehen (Anm. Abs. 1 zu VV 4100).[11] Auf di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verschulden des beigeordneten Anwalts

Rz. 21 Bei Verschulden des beigeordneten Anwalts ist § 54 anzuwenden, so dass der Anwalt seinen Anspruch verliert.[7]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Die Vergütung des Berufsbetreuers

a) Berufsmäßige Führung der Betreuung Rz. 166 Nach § 1836 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 1908i Abs. 1 S. 1 BGB wird die Betreuung nur dann entgeltlich geführt, wenn das Gericht bei der Bestellung des Betreuers feststellt, dass der Betreuer die Betreuung berufsmäßig führt. Wegen der Einzelheiten verweist § 1836 Abs. 1 S. 3 i.V.m. § 1908i Abs. 1 BGB auf § 1 VBVG. Rz. 167 Die Regelung in §...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Ausnahmen

Rz. 12 Die Vergütung berechnet sich nicht nach dem Wert der anwaltlichen Tätigkeit, wenn das RVG "etwas anderes" bestimmt (vgl. Abs. 1). Solche anderweitigen Bestimmungen kommen in verschiedener Form und an verschiedenen Stellen vor: a) Vergütungsvereinbarung Rz. 13 Soweit die Parteien eine Vergütungsvereinbarung treffen, ist die vereinbarte Vergütung maßgebend; die Vorschrift...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Unterschiedliches Gebührenrecht

Rz. 56 Richtet sich die Vergütung für eine gemeinsame Geschäftsreise teils nach neuem Gebührenrecht (RVG) und teils nach altem Recht (BRAGO), so ist die Berechnung der Anteile nach dem jeweils gültigen Recht zu ermitteln. Zur Abrechnung siehe die 7. Aufl. (dort VV Vorb. 7 Rn 51). Rz. 57 Richtet sich die Vergütung für eine gemeinsame Geschäftsreise teils nach neuen Beträgen de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Geschäftsgebühr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vertretung nur im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids

Rz. 18 Wird der Anwalt erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist mit dem Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids beauftragt, ohne dass er zuvor im Mahnverfahren tätig war, steht ihm nur die Verfahrensgebühr nach VV 3308 für den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids zu, nicht aber auch die Verfahrensgebühr nach VV 3305 für die Vertretung im Mahnverfahren. Beispie...mehr