Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Sonstige Verfahren

Rz. 83 Zu sonstigen Verfahren sei auf die jeweiligen Verfahrensordnungen hingewiesen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ii) Beigeordneter Rechtsanwalt in Ehesachen

Rz. 21 Auch der in einer Ehesache nach § 138 FamFG beigeordnete Rechtsanwalt, kann die Festsetzung gegen den Antragsgegner, dem er beigeordnet worden ist, betreiben (siehe § 39).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Kostenentscheidung und Kostenschuldner

Rz. 119 Die §§ 464 ff. StPO unterscheiden zwischen den "Kosten des Verfahrens" – also den Gebühren und Auslagen der Staatskasse (§ 464a Abs. 1 S. 1 StPO) – und den "notwendigen Auslagen eines Beteiligten", wozu insbesondere die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts zählt (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO). Demgegenüber spricht die Vorschrift des § 464b StPO wiederum von "Kosten ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

I. Wirkung zugunsten des Rechtsschutzversicherers Rz. 66 Übernimmt ein Rechtsschutzversicherer die Kosten des Verteidigers, geht der Kostenerstattungsanspruch nach § 86 Abs. 1 S. 1 VVG auf diesen über, soweit er die Kosten des Verteidigers bezahlt. Soweit die Voraussetzungen des § 43 gegeben sind, greift die Unwirksamkeit einer Aufrechnung auch gegenüber dem Versicherer. II. O...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Anwendungsbereich

1. Persönlicher Anwendungsbereich Rz. 8 Die Vorschrift des § 41a gilt nur für den Rechtsanwalt, der den Musterkläger vertritt. Rz. 9 Der Musterkläger wird durch das OLG, bei dem das Musterverfahren anhängig ist, durch Beschluss bestimmt. Das OLG wählt den Musterkläger nach billigem Ermessen aus den Klägern, deren Verfahren nach § 8 KapMuG ausgesetzt wurden, aus (§ 9 Abs. 2 S. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Erfolglose gütliche Erledigung

Rz. 222 Führt der isolierte Auftrag zur gütlichen Erledigung nicht zum Erfolg bzw. kommt die gütliche Erledigung nicht zustande und wird deshalb vom Gerichtsvollzieher der bedingt für den Fall des Scheiterns der gütlichen Erledigung gestellte Vollstreckungsauftrag durchgeführt, bildet die gütliche Erledigung keine besondere Angelegenheit. Es entsteht insgesamt eine Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Glaubhaftmachung der einzelnen Ansätze

aa) Gesetzliche Grundlage Rz. 40 Soweit die jeweiligen Gebührentatbestände oder etwaigen Auslagen sich nicht aus der Gerichts- oder Verfahrensakte ergeben, streitig oder nicht anderweitig für den Urkundsbeamten ohne weiteres ersichtlich sind, hat der beigeordnete oder bestellte Anwalt sie wie ein Erstattungsgläubiger im Kostenfestsetzungsverfahren gem. § 104 Abs. 2 ZPO glaubh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebühren

Rz. 136 Die Höhe des Gebührensatzes richtet sich nach der Gebühr, die der Rechtsmittelanwalt verdient. Legt er das Rechtsmittel ein, so entsteht auch dem übersendenden Anwalt eine volle Gebühr, höchstens jedoch 1,0; legt er das Rechtsmittel nicht ein, so entsteht für den Verkehrsanwalt ebenfalls nur die reduzierte Gebühr. Da in den meisten Fällen die reduzierte Gebühr im Rec...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Gegenstandswert

1. Vertretung des Antragstellers Rz. 5 Grundsätzlich richtet sich der Wert für die Anwaltsgebühren im gerichtlichen Ausschlussverfahren nach dem WpÜG gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften. Ist der Wert für die Gerichtsgebühren vom Gericht festgesetzt worden, ist diese Festsetzung auch für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren, in denen das GKG anwendbar ist (Abs. 1 S. 2)

1. Geltungsbereich (Abs. 1 S. 2) Rz. 53 Abs. 1 S. 2 findet nur Anwendung auf Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen das GKG anzuwenden ist. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 GKG findet das GKG in Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit Anwendung, soweit dies im SGG bestimmt ist. Nach § 197a Abs. 1 S. 1, 1. Hs. ist das GKG anzuwenden, wenn weder der ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 150 VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. f führt die VV Vorb. 3.2.1 Nr. 8 a.F. fort, die eingeführt worden war durch das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG; in Kraft seit 13.7.2005), und beinhaltet eine gebührenrechtliche Sonderregelung für das Beschwerdeverfahren nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung. Beschwerdeverfahren nach de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gegenstandswert

Rz. 55 Der Gegenstandswert ergibt sich gemäß § 23 Abs. 1 [11] aus den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, somit nach § 50 Abs. 2 GKG, der dem früheren § 12a GKG entspricht. Daraus folgt: Rz. 56 Im Verfahren über den Antrag nach § 169 Abs. 2 S. 5 und 6 GWB, § 173 Abs. 1 S. 3 und nach § 176 GWB beträgt der Streitwert – wie bei sofortigen Beschwerden gegen Entsch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vermögensauskunft (Nr. 4)

1. Vermögensauskunft gem. § 802c ZPO Rz. 73 Nach § 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist der Gerichtsvollzieher aufgrund eines entsprechenden Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung unbeschadet weiterer Zuständigkeiten befugt, eine Vermögensauskunft des Schuldners nach § 802c ZPO einzuholen. § 25 Abs. 1 Nr. 4 regelt den Gegenstandswert für das Verfahren a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Vertragsparteien

a) Gläubiger und Schuldner des Vergütungsanspruchs Rz. 20 Zum Gläubiger und zum Schuldner des Vergütungsanspruchs siehe Rdn 59 ff. und 78 ff. b) Anwalt und Mandant Rz. 21 Parteien des Vertrags sind der Anwalt und sein Mandant. Steht auf Auftraggeberseite eine Personenmehrheit, hat dies im Zweifel ein Gesamtschuldverhältnis zur Folge.[22] Gehört der beauftragte Rechtsanwalt eine...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anwalt am dritten Ort

Rz. 106 Findet der Rechtsstreit am Sitz der Partei statt und beauftragt sie hierfür einen auswärtigen Anwalt, so sind dessen Reisekosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei diesem auswärtigen Anwalt um "den Anwalt des Vertrauens" handelt[103] oder der auswärtige Anwalt bereits vorprozessual in derselben Angelegenheit tätig war.[104] Zw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Gebührenhöhe

Rz. 47 Der Terminsvertreter erhält für seine Tätigkeit zunächst einmal eine halbe Verfahrensgebühr, genauer gesagt, erhält er eine Gebühr in Höhe der dem Verfahrensbevollmächtigten zustehenden Verfahrensgebühr zur Hälfte. Diese Formulierung ist missverständlich. Es ist nicht auf die tatsächlich entstandene Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten abzustellen. Das ergibt si...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Eigenes Rechtsmittel

Rz. 37 Einigkeit besteht nur insoweit, als die Einlegung des eigenen Rechtsmittels durch die Gebühren des vorangegangenen Rechtszugs abgegolten wird (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10). Rz. 38 Konsequenterweise zählt dann auch die Beratung über die Aussichten und Zweckmäßigkeit eines eventuellen – also noch nicht eingelegten – Rechtsmittels ebenfalls zum vorangegangenen Verfahren und w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Zulässigkeit

a) Überblick Rz. 35 Die Entscheidung über die Erinnerung gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütungen (§ 55) ist gem. § 56 Abs. 2 S. 1 mit der Beschwerde anzufechten. Abs. 2 S. 1 verweist darüber hinaus für das Beschwerdeverfahren gegen die Erinnerungsentscheidung auf § 33 Abs. 3 bis 8. Aus dem Wortlaut von § 56 ergibt sich nicht ausdrücklich, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 110 Zusätzlich zur Verfahrens- und Terminsgebühr kann auch noch eine Einigungsgebühr entstehen. Die Einigungsgebühr ist eine allgemeine Gebühr, die neben allen anderen Gebühren entstehen kann (VV Vorb. 1). Die Höhe der Gebühr hängt davon ab, ob sich die Parteien nur über die anhängigen Ansprüche (1,0) einigen oder auch über weitergehende nicht anhängige Gegenstände (1,5)...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

I. Anwendung des RVG Rz. 1 Abs. 1 S. 1 stellt den Grundsatz auf, dass sich die Vergütung (Gebühren und Auslagen) für anwaltliche Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach diesem Gesetz bestimmt. Abs. 1 S. 2 bestimmt ausdrücklich, dass auch die Tätigkeit eines Prozesspflegers nach den §§ 57 und 58 ZPO dem RVG unterfällt. Welche Vergütung der Rechtsanwalt für die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Keine Anrechnung

Rz. 21 Eine Anrechnung der Gebühr nach VV 3308 ist nicht vorgesehen. Nur die Mahnverfahrensgebühr wird nach Anm. zu VV 3305 angerechnet, ebenso die Terminsgebühr gemäß Anm. Abs. 4 zu VV 3104, nicht aber die Vollstreckungsbescheidgebühr (VV 3308). Diese ist anrechnungsfrei. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt nicht im Verfahren auf Erlass des Mahnbescheids tätig geworden ist,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Einigungsgebühr

Rz. 16 Soweit im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren eine Einigung getroffen wird, entsteht eine 1,0-Einigungsgebühr nach VV 1003, da die Anhängigkeit im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren bereits für die Gebührenreduzierung ausreicht. Dies gilt auch, wenn das Streitverfahren mangels Einreichung der Klage noch nicht anhängig ist. Anhängig i.S.d. Anm. Abs. 1 S. 1 zu VV 1003 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeine Geschäftskosten (Abs. 1)

Rz. 7 Die allgemeinen Geschäftskosten können nicht auf den Auftraggeber abgewälzt werden. Diese Kosten muss der Anwalt vielmehr selbst tragen. Sie sind nach Abs. 1 S. 1 durch die jeweiligen Gebühren mit abgegolten. Rz. 8 Zu den allgemeinen Geschäftskosten zählen insbesondere die Aufwendungen für die Unterhaltung des Geschäftsbetriebes wie Miete, Gehälter und Sozialabgaben der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / X. Vergütungsvereinbarungen

1. Gesetzliche Regelung Rz. 177 Auch für Vergütungsvereinbarungen gilt die gesetzliche Regelung des § 8. Die Vorschrift gehört zu den Allgemeinen Vorschriften des RVG und gilt daher grundsätzlich für sämtliche Vergütungsarten. Sie ist nicht auf die gesetzliche Vergütung beschränkt.[126] Rz. 178 Andererseits ist Abs. 1 S. 1 dispositives Recht. Auch insoweit gilt der Grundsatz d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verhältnis zum Hauptsacheverfahren

a) Kostenfestsetzung und Hauptsache Rz. 84 Die Kostenfestsetzung selbst gehört nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 14 stets zur jeweiligen Instanz und löst noch keine neue Angelegenheit aus. Das gilt unabhängig davon, ob die Kostenfestsetzung vor Gericht nach den §§ 103 ff. ZPO, § 464b Abs. 1 StPO; § 108a i.V.m. § 464b Abs. StPO; § 164 VwGO; § 197 SGG, § 149 FGO, etc. oder nach § 108 O...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Anrechnung auf gerichtliches Verfahren

Rz. 100 Für den Fall, dass das Schlichtungsverfahren in das gerichtliche Verfahren übergeht, bestimmt VV Vorb. 3 Abs. 4, dass für die Anrechnung nur die zuletzt entstandene Gebühr maßgeblich ist. Es wird also lediglich die Hälfte der Geschäftsgebühr für das Schlichtungsverfahren nach VV 2303 – also 0,75 – auf die Gebühren im gerichtlichen Verfahren angerechnet. Das gilt auch...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Wahrnehmung mehrerer Termine

Rz. 22 Bei der Wahrnehmung mehrerer Termine ist zu differenzieren: Beispiel: Der Anwalt erhält den Auftrag, in einem Strafprozess bei der auswärtigen Vernehmung der Zeugen A und B teilzunehmen. Der Zeuge A soll vor dem AG Köln und der Zeuge B vor dem AG Bonn vernommen we...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VI. Rechtsbehelfsverfahren (§ 23 Abs. 2)

1. Gerichtsgebühren Rz. 92 Im Erinnerungsverfahren in der Zwangsvollstreckung (vgl. § 766 ZPO, § 11 Abs. 2 RpflG) fallen keine Gerichtsgebühren an, vgl. § 11 Abs. 4 RpflG. Das Erinnerungsverfahren ist also gerichtsgebührenfrei.[139] Im Beschwerdeverfahren in der Zwangsvollstreckung fallen Gerichtsgebühren nur bei Verwerfung oder Zurückweisung der Beschwerde (vgl. Nr. 2120, 21...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Zur Sicherstellung von Auslagenersatz

1. Zwei unterschiedliche Verfahren Rz. 75 Steht der beigeordnete Anwalt vor der Frage, ob er aus besonderen Gründen in das Verfahren (kräftig) investieren muss und ob diese Kosten von der Staatskasse übernommen werden, so eröffnet ihm das Gesetz zwei Wege der Vorabklärung: Einerseits kann er gem. Abs. 2 bei dem Gericht anfragen, ob die beabsichtigten Maßnahmen als erforderlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XIII. Einlegung von Rechtsmitteln (Nr. 10)

1. Allgemeines Rz. 117 Die Vorschrift der Nr. 10, 1. Hs. entspricht dem früheren § 87 S. 2 BRAGO, wonach u.a. auch die Einlegung eines Rechtsmittels durch den vorinstanzlich tätigen Verteidiger zum Rechtszug gehörte. Entsprechend anwendbar war die Vorschrift über § 105 BRAGO in Bußgeldsachen (jetzt: VV Teil 5) und in sonstigen Verfahren, die ähnlich wie Strafverfahren gestalt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Übernahme der Reisekosten in der Rechtsschutzversicherung

Rz. 123 Während nach den ARB 75 grundsätzlich auch Reisekosten eines auswärtigen Anwalts vom Rechtsschutzversicherer zu übernehmen waren, ist dies nach den neueren ARB grundsätzlich nicht mehr der Fall. I.d.R. übernimmt der Rechtsschutzversicherer nur noch die Kosten eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines am Ort ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3

Rz. 26 Ist durch die Wahrnehmung von gerichtlichen oder außergerichtlichen Terminen und Besprechungen eine Terminsgebühr nach VV Vorb. 3 Abs. 3 entstanden, erhält der Rechtsanwalt die Terminsgebühr i.H.v. 60 bis 610 EUR. Die Mittelgebühr beträgt danach 335 EUR. Rz. 27 Die Höhe der Terminsgebühr bemisst sich nach den Kriterien des § 14 Abs. 1 – insbesondere Umfang der Angelege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vorrang der Vorschriften des VV Teil 4

Rz. 390 Obwohl ausdrücklich nicht erwähnt, gelten die Vorschriften der VV 3100 ff. grundsätzlich auch nicht in Verfahren nach VV Teil 4, selbst wenn dort zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden, also im Adhäsionsverfahren; insoweit enthalten die VV 4143 f. gesonderte Regelungen, die den Gebühren des VV Teil 3 vorgehen. Nur dann, wenn die Sache im Adhäsionsverfahren ni...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Terminsgebühr VV 6301

a) Höhe Rz. 17 Der gerichtlich beigeordnete Rechtsanwalt (§ 7 ThUG) erhält im Anordnungsverfahren (vgl. §§ 5 ThUG) aus der Staatskasse als Terminsgebühr nach § 20 Abs. 1 ThUG, VV 6301 eine Festgebühr in Höhe von 224 EUR. Soweit hier ein Wahlanwalt tätig wird (vgl. dazu Rdn 10), fällt eine Betragsrahmengebühr von 44 bis 517 EUR an. Die Mittelgebühr beträgt 280,50 EUR. Für die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Erstattungsfragen

I. Festsetzung des Gegenstandswerts Rz. 32 Folge der in § 83b AsylG vorgesehenen Gerichtskostenfreiheit (vgl. Rdn 1) ist, dass die ansonsten gemäß § 63 Abs. 2 S. 1 GKG zusammen mit der Sachentscheidung von Amts wegen vorzunehmende Streitwertfestsetzung entfällt. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird gemäß § 33 Abs. 1 nur auf Antrag durch Beschluss festgeset...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Schriftsatzkontrolle

Rz. 168 Ein Anwalt, der eine weitere Beschwerde einlegt, hat sorgfältig auf diese Unterscheidungen zu achten und seinen Schriftsatz insbesondere genau daraufhin durchsehen, ob und inwieweit er sich lediglich gegen tatsächliche Feststellungen des Beschwerdegerichts wendet. Jede Rüge ist auf die Verletzung einer konkreten Rechtsnorm zurückzuführen. Nur so ist die Erfolgsaussic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Auf die Erledigung des Verfahrens gerichtete Besprechungen

Rz. 87 Aus der Gesetzesformulierung "Mitwirkung an Besprechungen, die auf Erledigung des Verfahrens gerichtet sind" lässt sich entnehmen, dass die Gegenstände, hinsichtlich derer eine Erledigung erfolgen soll, bereits vom Mahnverfahrensauftrag umfasst – nicht notwendig anhängig[64] – sein müssen.[65] Denn begrifflich kann nur dann etwas erledigt werden, was anhängig ist bzw....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 3 Nach VV Vorb. 6.2.3 entstehen für das Wiederaufnahmeverfahren einschließlich seiner Vorbereitung die Gebühren, die der Rechtsanwalt in Disziplinarverfahren und in berufsgerichtlichen Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht im ersten Rechtszug erhalten kann. Mit den Gebühren nach VV Teil 6 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 wird die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / J. Parteikosten

Rz. 117 Hinsichtlich der Erstattung von Parteikosten spielt § 60 keine Rolle. Wird gem. § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO Kostenerstattung für Reisekosten oder Zeitversäumnis nach dem JVEG geltend gemacht, kommt es darauf an, welche Fassung des JVEG am Tag der erbrachten Aufwendungen galt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Anrechnung bei vorzeitiger Beendigung

Rz. 41 Eine Anrechnung hat auch auf die verkürzte Verfahrensgebühr nach VV 3101 Nr. 1 zu erfolgen, d.h. in den Fällen, in denen sich die Angelegenheit durch ein vorzeitiges Auftragsende erledigt hat, ein "nachfolgender Rechtsstreit" daher im engeren Sinne also noch gar nicht existiert. Hierfür spricht, dass die Vorschrift VV 3101 Nr. 1 systematisch unter Teil 3 des Vergütung...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Regelungsgehalt

1. Anwendungsbereich a) Zu erhebende Gebühren Rz. 53 Die Hinweispflicht erstreckt sich nur auf Gebühren. Damit sind die im RVG geregelten staatlichen Tarife gemeint. Nur diese Gebühren werden i.S.d. Abs. 5 "erhoben".[11] Rz. 54 Darüber hinaus kommt eine Hinweispflicht auch für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung in Betracht, wenn sich die dort vereinbarte Vergütung zumin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / l) Prüfungsumfang bei Beratungshilfe

aa) Bindende Bewilligung Rz. 148 Es findet grundsätzlich keine Prüfung statt, ob die Beratungshilfe durch den Rechtspfleger zu Recht bewilligt worden ist. Die Beratungshilfebewilligung ist für den Urkundsbeamten bindend.[310] Wird Beratungshilfe nur für die Beratung, nicht aber eine Vertretung bewilligt, ist diese Einschränkung unabhängig von der Frage ihrer Zulässigkeit[311] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Anwaltliche Hinweispflicht

a) Inhalt Rz. 58 Der Inhalt der Belehrung ist nach § 49b Abs. 5 BRAO äußerst knapp. Ausreichend ist die schlichte Erklärung, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten. Zu weiter gehenden Hinweisen ist der Anwalt nicht verpflichtet. Er muss insbesondere nicht die Höhe des Gegenstandswertes benennen oder seinem (künftigen) Mandanten die hieraus resultierende Vergü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Ausschluss in Angelegenheiten nach Teil 4 bis 6 (Abs. 2)

Rz. 15 VV Vorb. 2.3 geht ausweislich seiner Überschrift davon aus, dass alle außergerichtlichen Vertretungen nach den Vorschriften dieses Abschnitts zu vergüten sind. Ausgehend hiervon regelt Abs. 2, in welchen Angelegenheiten die Anwendung der Gebührentatbestände nach VV Teil 2 Abschnitt 3 ausgeschlossen ist. Während nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung noch die auß...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ff) Auslagenpauschale

Rz. 58 Nicht anzurechnen ist die Auslagenpauschale nach VV 7002.[50] Denn in VV 3305 ist lediglich davon die Rede, dass die Gebühr anzurechnen ist. Bei der Auslagenpauschale handelt es sich aber gerade nicht um eine solche. Dies ergibt sich auch eindeutig aus dem Gesetz. Denn § 1 Abs. 1 S. 1 trennt hinsichtlich der anwaltlichen Vergütung zwischen Gebühren und Auslagen. Zudem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Erinnerung

aa) Kostenfestsetzung Rz. 87 Die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ist gegenüber der Hauptsache immer gesonderte Angelegenheiten, unabhängig davon, ob die Kostenfestsetzung vom Rechtspfleger oder vom Urkundsbeamten durchgeführt wird. Dies ist durch die Neufassung der § 18 Abs. 1 Nr. 3 im Rahmen des 2. KostRMoG klargestellt worden. Nicht abgestellt werden darf a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Besondere Schwierigkeit der Strafsache

aa) Voraussetzungen Rz. 56 Eine besondere Schwierigkeit i.S.d. Vorschrift ist gegeben, wenn die Sache aus besonderen Gründen vom Normalfall abweicht, sei es in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht. Rz. 57 "Besonders schwierig" i.S.d. Abs. 1 S. 1 ist eine Sache, wenn sie aus besonderen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen über das Normalmaß hinaus erheblich verwickelt ist....mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Vergütungsanspruch gegen den Vertretenen

1. Beiordnung nach Abs. 1 Rz. 3 Für die Frage, ob und inwieweit ein Vergütungsanspruch gegen den Vertretenen besteht, ist danach zu differenzieren, ob eine Beiordnung nach Abs. 1 oder eine Bestellung nach Abs. 2 vorliegt. Nur Abs. 1 erklärt § 52 für entsprechend anwendbar; Abs. 2 nimmt diese Vorschrift von der Verweisung ausdrücklich aus. Nach § 52, der in Abs. 1 sinngemäß fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Hemmung der Verjährung nach Abs. 2

a) Regelungsgehalt Rz. 126 Abs. 2 enthält eine spezielle Regelung zur Hemmung der Vergütung in gerichtlichen Verfahren. Es handelt sich also hier um eine spezielle Regelung in Ergänzung des § 204 BGB. Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es, den Ablauf der Verjährung so lange zu hemmen, als das Verfahren noch anhängig ist. Diese Regelung schafft zahlreiche Unklarheiten, die b...mehr