Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Gebührenberechnung bei Verweisung (S. 1)

Rz. 3 In S. 1 ist die sog. Horizontalverweisung geregelt. Dies sind die Fälle der Verweisung oder Abgabe wegen örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit an ein anderes Gericht der gleichen Instanzenstufe (im Einzelnen siehe Vor §§ 20, 21 Rdn 9 ff.). I. Grundsatz Rz. 4 Für diese Fälle der Horizontalverweisung ordnet S. 1 an, dass das weitere Verfahren vor dem übernehmenden Geri...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Zugelassene Beschwerde (Abs. 3 S. 2)

Rz. 96 Die ZPO-Reform 2002 hat mit § 574 ZPO die Rechtsbeschwerde kraft Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache eingeführt. Diese Regelung ist in Abs. 3 S. 2 für das Erstgericht übernommen worden. Bezweckt wird damit die Wahrung der Rechtseinheit und die Fortbildung des Rechts. 1. Grundsätzliche Bedeutung Rz. 97 Dieser Begriff lässt sich wie folgt definieren:...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Unangemessenheit und Sittenwidrigkeit der Vergütung

a) Allgemeines Rz. 104 Abs. 2 definiert die Angemessenheit einer vereinbarten Vergütung nicht. Für eine Auslegung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs bedarf es zunächst der Unterscheidung zwischen der Angemessenheit einer vereinbarten Vergütung im vergütungsrechtlichen Sinne und der Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung im zivilrechtlichen Sinne.[159] Diese Differenzie...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einigungsgebühr in Kindschaftssachen (S. 3)

Rz. 144 Durch das 2. KostRMoG wird allein die Verweisung angepasst, da die bisherige Anm. durch einen neuen Satz 2 ergänzt wurde, auf den ebenfalls zu verweisen ist. Rz. 145 Klargestellt ist jetzt in Abs. 5 S. 3, dass eine Einigungsgebühr in gerichtlichen Verfahren auch in Kindschaftssachen anfallen kann, wenn die Beteiligten am Abschluss eines gerichtlich gebilligten Verglei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / E. Mehrfachvertretungen

Rz. 8 Zur Problematik der Mehrfachvertretungen siehe VV Vor 3311–3312 Rdn 7 ff.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Ehesache nicht anhängig (Anm. S. 1 zu VV 1001)

Rz. 8 Voraussetzung für das Entstehen der Aussöhnungsgebühr nach Anm. S. 1 ist, dass eine Scheidungssache oder ein Verfahren auf Aufhebung einer Ehe noch nicht anhängig ist, aber der ernstliche Wille eines Ehegatten hervorgetreten ist, ein solches Verfahren anhängig zu machen. Ist die Ehesache oder ein Verfahren auf Aufhebung einer Ehe bereits anhängig oder ein Antrag auf Ve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 12. Durchsetzung des Vergütungsanspruchs

Rz. 87 Muss der Anwalt seinen Vergütungsanspruch gerichtlich durchsetzen, gibt es hierzu grds. zwei Möglichkeiten: Er kann seinen Vergütungsanspruch gegen den Mandanten durch das Gericht festsetzen lassen (§ 11) oder Klage vor dem Zivilgericht erheben. a) Vergütungsfestsetzungsverfahren Rz. 88 Gegenüber dem Vergütungsprozess ist das Festsetzungsverfahren nach § 11 wesentlich z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Speziell: Zum Übergang eines Beitreibungsrechts

a) Eigene Partei Rz. 16 Ob die Staatskasse einen Ausgleich ihrer Zahlungen an den Anwalt erreichen kann, ist bei ratenfreier Prozesskostenhilfe regelmäßig vom Übergang eines Beitreibungsrechts des Anwalts gegen den Gegner abhängig. Der auf die Staatskasse übergehende Vergütungsanspruch des Anwalts gegen die eigene Partei hat hingegen so gut wie keine praktische Bedeutung, da ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ii) Insolvenzverwalter, Liquidator

Rz. 31 Auch der Insolvenzverwalter kann seine Vergütung nicht nach § 11 festsetzen lassen.[16] Gleiches gilt für den Liquidator einer Genossenschaft.[17]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Zurückverweisung nach § 146 FamFG (Abs. 2)

Rz. 47 Die Regelung in Abs. 2 betrifft ausschließlich das Scheidungsverbundverfahren und das entsprechende Verfahren in Lebenspartnerschaftssachen. Insoweit wird auf die zusammenhängende Darstellung des Scheidungsverbundverfahrens in Anhang I verwiesen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Auf Beklagtenseite

Rz. 71 Sofern der Rechtsanwalt nach Klageerhebung feststellt, dass er den "falschen" Beklagten verklagt hat, kann er die Klage zurücknehmen und die Klage gegen den "richtigen" Beklagten erneut erheben. Diese Verfahrensweise ist allerdings in mehrfacher Hinsicht nachteilig. Die Klagerücknahme führt nicht zu einer vollständigen, sondern gemäß Nr. 1211 GKG-KostVerz. nur zu eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

a) Zu erhebende Gebühren Rz. 53 Die Hinweispflicht erstreckt sich nur auf Gebühren. Damit sind die im RVG geregelten staatlichen Tarife gemeint. Nur diese Gebühren werden i.S.d. Abs. 5 "erhoben".[11] Rz. 54 Darüber hinaus kommt eine Hinweispflicht auch für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung in Betracht, wenn sich die dort vereinbarte Vergütung zumindest auch nach den g...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Zulässigkeit und Verbindlichkeit

1. Zulässigkeit Rz. 8 Die Zulässigkeit der Vergütungsvereinbarung als solcher ist im RVG nicht geregelt. Vielmehr implizieren die §§ 3a ff. die Zulässigkeit einer derartigen Vereinbarung. Sie folgt überdies aus dem zivilrechtlichen Grundsatz der Privatautonomie. Rz. 9 Eingeschränkt wird dieser Grundsatz durch die Regelungen in §§ 48, 49 und 49a BRAO . Ist der Anwalt im Wege der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich Rz. 8 Die Vorschrift des § 9 gilt grundsätzlich für jeden Rechtsanwalt und jeden, der nach § 1 Abs. 1 einem Rechtsanwalt gleichsteht und damit nach dem RVG abrechnen kann. Rz. 9 Die Vorschrift gilt auch dann, wenn der Anwalt für die Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten und bei der Erfüllung steuerlicher Bu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Abtretung an Verrechnungsstelle

Rz. 229 Häufen sich verspätete Zahlungen der Staatskasse, kann auch in Erwägung gezogen werden, dem durch Abtretung der Vergütungsansprüche an eine Verrechnungsstelle zu begegnen (vgl. Rdn 25 ff.).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gegenstandswert

Rz. 238 Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren nach §§ 48 ff. WpÜG ergibt sich gemäß § 23 Abs. 1 aus den für die Gerichtsgebühren geltenden Wertvorschriften, demnach also nach § 1 Abs. 1 Nr. 10, § 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GKG, der dem früheren § 12a GKG entspricht. Somit bestimmt sich im Beschwerdeverfahren nach den §§ 48 ff. WpÜG der Wert nach § 3 ZPO, also nach freiem...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Meldeamtskosten etc.

Rz. 57 Zuletzt stellt sich die Frage, wie es sich bei den Kosten für Meldeamts-, Gewerbeamtsanfragen oder Handelsregister- oder Grundbuchauszüge verhält. Meines Erachtens kommen hier beide Möglichkeiten in Betracht. Der Anwalt kann solche Auskünfte in eigenem Namen einfordern oder (ausdrücklich) im Namen des Auftraggebers. In der Praxis werden solche Auskünfte in der Regel v...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Vergabenachprüfungsverfahren

Rz. 45 Die Tätigkeit im Vergabenachprüfungsverfahren (§§ 97 ff. GWB) vor der Vergabekammer ist nach VV 2300 zu vergüten.[38] Früher war umstritten, ob dies auch dann galt, wenn der Anwalt schon im Vergabeverfahren tätig war oder ob er in diesem Fall nur eine Geschäftsgebühr aus dem reduzierten Rahmen von VV 2301 a.F. erhielt.[39] Der BGH hatte sich in seiner Entscheidung vom ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Der Anwalt war zunächst als Wahlverteidiger tätig und wird später als Pflichtverteidiger bestellt

Rz. 63 War der Anwalt zunächst als Wahlverteidiger tätig und ist er erst später als Pflichtverteidiger bestellt worden, so ist wiederum zu differenzieren: (1) Die vorangegangene Wahlverteidigertätigkeit wird durch die Pflichtverteidigergebühren nicht abgedeckt Rz. 64 Deckt die Pflichtverteidigerbestellung die Tätigkeiten, die der Anwalt bislang als Wahlverteidiger ausgeübt hat...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 92. Vollziehung eines Arrestes und Vollstreckung in Familiensachen (§ 18 Abs. 2)

Rz. 427 Arrest und Hauptverfahren sind nach der ZPO zwei getrennte Verfahren. Diese Trennung in zwei selbstständige Verfahren gilt auch in Familiensachen (vgl. §§ 49 ff., 246 FamFG). Voraussetzung für eine einstweilige Anordnung in Familiensachen ist die Anhängigkeit der entsprechenden Hauptsache oder der Eingang eines diesbezüglichen Verfahrenskostenhilfegesuchs. Wegen der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Wert der Forderung (Nr. 1, 1. Hs.)

a) Zu vollstreckende Forderung Rz. 15 Werden Geldforderungen vollstreckt (oder ein Arrest wegen einer Geldforderung vollzogen), so bestimmt sich der Gegenstandswert nach dem Wert der zu vollstreckenden Forderung einschließlich der Nebenforderungen (Nr. 1, 1. Hs.), also von Zinsen und bisherigen Kosten. Die zu vollstreckende Forderung ist diejenige, für die der Gläubiger den V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Nebenforderungen

aa) Kosten Rz. 17 Zu den als Nebenforderung zu berücksichtigenden Kosten zählen insbesondere die bisherigen Anwaltskosten sowie die Kosten vorheriger Vollstreckungen bzw. Vollstreckungsversuche, nicht jedoch die Kosten der aktuellen Vollstreckung.[22] bb) Zinsen Rz. 18 Lautet die titulierte Forderung auf 10.000 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 2.1.2013, sind der Hauptforderung i.H...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Vorabentscheidung des Gerichts (Abs. 2 S. 1)

1. Feststellung zur Erforderlichkeit einer Reise Rz. 55 Der Beurteilungsmaßstab für die Erforderlichkeit von Reisekosten (vgl. Rdn 8) ist mit Unwägbarkeiten verbunden, die im Einzelfall eine sichere Vorhersage darüber, wie der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle nachträglich im Festsetzungsverfahren nach § 55 wohl entscheiden wird, nicht zulassen. Das gilt ebenso für sonstige A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Mehrfachvertretung oder mehrere Einzelvertretungen

1. Vorüberlegungen Rz. 111 Die Mehrfachvertretung hat gegenüber mehreren Einzelvertretungen für die Mandanten einen grundsätzlichen Vorteil: Sie reduziert das Kosten- und Liquiditätsrisiko. Das wirkt sich insbesondere dann aus, wenn entweder die vertretenen Rechtspositionen zweifelhaft erscheinen oder aber wenn diese zwar als stark eingeschätzt werden, jedoch die finanzielle ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Überblick

Rz. 49 Gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss kommt sowohl der Rechtsbehelf der Erinnerung als auch die sofortige Beschwerde in Betracht. Insoweit bestehen zwischen den einzelnen Verfahrensordnungen erhebliche Unterschiede.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XV. Vermögensauskunft (§§ 802f und 802g ZPO; Abs. 1 Nr. 16); eidesstattliche Versicherung (§§ 836 Abs. 3 S. 2, 883 Abs. 2 ZPO); Auskunftsrechte des Gerichtsvollziehers (§ 802l ZPO)

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Begrenzungen

aa) Allgemeines Rz. 72 Bei der Gebührenbestimmung sind gesetzliche Schranken zu beachten. Insoweit wird das Ermessen des Anwalts nach Abs. 1 i.V.m. § 315 BGB eingeschränkt. Das RVG kennt zwei Anwendungsfälle: bb) Verbraucherberatung (§ 34 Abs. 1 S. 3) Rz. 73 Hat der Rechtsanwalt für seine Beratung keine Gebührenvereinbarung getroffen, bestimmt sich gemäß § 34 Abs. 1 S. 2 seine ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Gegenstandswert

Rz. 57 Der Gegenstandswert der Verkehrsanwaltsgebühr bestimmt sich nicht nach dem Wert der Verfahrensgebühr, sondern nach dem Wert der Gegenstände, hinsichtlich deren der Verkehrsanwalt tätig werden soll. Der Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr des Verfahrensbevollmächtigten kann daher höher liegen. Beispiel: Der in Stuttgart wohnende Beklagte ist vor dem LG Düsseldorf ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Einsicht in das Schuldnerverzeichnis (§ 882f ZPO)

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Abs. 3

Rz. 4 Abs. 3 gehört systematisch nicht zu § 46, sondern zu § 48. Sachlich geht es um den Geltungsbereich der Bestellung zum Verteidiger im Zusammenhang mit einem Wiederaufnahmeverfahren. Das ist auch die Problematik von § 45 Abs. 4 (siehe § 45 Rdn 3). Daher hätte eine einheitliche Betrachtung unter dem Gesichtspunkt des Anspruchsumfangs im Rahmen von § 48 nahe gelegen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Wahlanwaltsvergütung: Unbedingter Auftrag zur Angelegenheit (Abs. 1 S. 1)

1. Unbedingter Auftrag Rz. 7 Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach Abs. 1 S. 1 zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember 2020 beauftragt w...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Einzelne Fallgruppen

a) Ein Streitgenosse obsiegt, der andere unterliegt aa) Echte Streitgenossenschaft Rz. 92 Diese Variante ist in der Praxis häufig bei Gegenstandsidentität anzutreffen, etwa bei einem gestaffelten Parteiwechsel auf der Beklagtenseite (vgl. Rdn 30). Sie betrifft die Anwaltsvergütung nach VV 1008 und wird dort erörtert (siehe VV 1008 Rdn 143 ff.). bb) Unechte Streitgenossenschaft ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Tage- und Abwesenheitsgeld (VV 7005)

Rz. 33 Für Mehrkosten, die durch die Geschäftsreise verursacht werden (z.B. Mittagessen), erhält der Anwalt ein pauschales Tage- und Abwesenheitsgeld. Die Höhe dieser Pauschale ist in VV 7005 nach Zeitaufwand gestaffelt. Rz. 34 Entscheidend ist die Zeit, die der Anwalt von seiner Kanzlei abwesend ist. Es wird die Zeit gerechnet vom Verlassen der Kanzlei bzw. Wohnung bis zum W...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Beschwerde- und Erinnerungsverfahren (Abs. 1 Nr. 3)

1. Beschwerdeverfahren a) Besondere Angelegenheit Rz. 28 Beschwerdeverfahren sind nach Abs. 1 Nr. 3 stets eigene Angelegenheiten. Einer besonderen Erwähnung hätte es hier nicht bedurft, weil sich die Rechtsfolge bereits aus § 15 Abs. 2 ergibt, da jedes Beschwerdeverfahren nach VV Teil 3 einen neuen Rechtszug eröffnet. b) Straf- und Bußgeldsachen Rz. 29 Anders verhält es sich dag...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einwendungen des Auftraggebers

aa) Einwendungen zum Gegenstandswert Rz. 184 Bestreitet der Auftraggeber den vom Rechtsanwalt angesetzten Gegenstandswert, so darf das Gericht hierüber nicht entscheiden. Es muss vielmehr nach Abs. 4 das Festsetzungsverfahren aussetzen und die Sache an das jeweilige Prozessgericht abgeben, das dann nach §§ 32 Abs. 1, 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 die Höhe des Gegenstandswerts festsetz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

Im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz bestimmt sich der Gegenstandswert nach der Höhe des von dem Auftraggeber oder gegen diesen im Ausgangsverfahren geltend gemachten Anspruchs, soweit dieser Gegenstand des Musterverfahrens ist.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übernachtungskosten

Rz. 41 Zu den sonstigen Auslagen zählen vor allem die früher ausdrücklich in § 28 Abs. 3 S. 2 BRAGO geregelten Übernachtungskosten, sofern diese erforderlich waren, etwa weil eine An- oder Rückreise am selben Tag nicht möglich oder nicht zumutbar war.[42] Als unzumutbar wird insoweit ein Reiseantritt vor 6.00 Uhr morgens und eine Rückreise nach 22.00 Uhr abends angesehen.[43...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

I. Festsetzung von Vorschüssen, Grundvergütung oder Beratungshilfevergütung 1. Geltungsbereich a) Beigeordnete/Bestellte Rechtsanwälte, Beratungshilfe Rz. 9 § 55 gilt für alle gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwälte (vgl. hierzu auch die Erl. zu § 1 Abs. 1) sowie den Beratungshilfeanwalt (vgl. dazu § 45). Unerheblich ist, in welcher Gerichtsbarkeit oder nach wel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Fälligkeit und Vorschuss (Abs. 4 S. 2)

1. Fälligkeit Rz. 45 Die besondere Gebühr wird mit Abschluss des erstinstanzlichen Musterverfahrens fällig. Die Fälligkeit tritt nicht erst mit Rechtskraft des Musterverfahrens ein. Rz. 46 Der Heranziehung des § 8 steht nicht entgegen, dass sich der Mehraufwand des Rechtsanwalts, der den Musterkläger vertritt, erst im Nachhinein zuverlässig bestimmen lässt. Da aber eine tatsäc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Rechtsanwalt

Rz. 2 Die Vorschrift des § 44 ist unmittelbar für den Rechtsanwalt anzuwenden (vgl. § 1 Abs. 1).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

1Der Rechtsanwalt, der nach § 57 oder § 58 der Zivilprozessordnung dem Beklagten als Vertreter bestellt ist, kann von diesem die Vergütung eines zum Prozessbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts verlangen. 2Er kann von diesem keinen Vorschuss fordern. 3 § 126 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Der Erblasser und die Erben – Erbengemeinschaft

Rz. 23 Verstirbt der Auftraggeber des Rechtsanwalts, ohne dass es zu einer weiteren Beauftragung durch Rechtsnachfolger kommt, so hat der Anwalt weiterhin nur einen Vertragspartner. VV 1008 ist nicht anwendbar (vgl. Rdn 12), auch wenn der Rechtsanwalt nunmehr die Interessen mehrerer Erben wahrnimmt. Diese Fallgestaltung findet sich aber i.d.R. nur dort, wo die Erben unbekann...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Geltendmachung des Vergütungsanspruchs gegen die Partei

a) Forderungssperre für die Staatskasse Rz. 37 Infolge Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist jeder Vergütungsanspruch des beigeordneten Anwalts gegen die Partei für seine Tätigkeiten im Rahmen der Beiordnung grundsätzlich einredebehaftet (Forderungssperre, § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Er besteht nur in der Rechtsqualität einer Naturalobligation. Die Einrede der mangelnden Durchs...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Verjährung

I. Überblick Rz. 108 Die Verjährung der anwaltlichen Vergütung ist nicht unmittelbar im RVG geregelt, sondern im BGB (Ausnahme: Hemmung nach Abs. 2). Mittelbar stützt sich die Verjährung jedoch auf Abs. 1, da der Beginn des Ablaufs der Verjährungsfrist vom Eintritt der Fälligkeit abhängig ist. Nach Ablauf der Verjährungsfrist steht dem Auftraggeber die Einrede der Verjährung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Angemessenheit

Rz. 108 Erweist sich die Vergütungsvereinbarung nicht als sittenwidrig, ist die Angemessenheit der vereinbarten Vergütung nach Abs. 2 zu prüfen. Eine Schlüsselrolle kommt dabei den für die Angemessenheitsprüfung maßgeblichen Kriterien zu. aa) Quotientenrechtsprechung Rz. 109 Die Rechtsprechung zu der Beurteilung der Angemessenheit ist uneinheitlich und bei näherer Betrachtung ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung in VV 3105 betrifft nur den Fall, dass lediglich ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils oder in Familiensachen eines Versäumnisbeschlusses bzw. ein Antrag zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird. Die frühere Vorschrift des § 38 BRAGO, die das Einspruchsverfahren nach Erlass eines Versäumnisurteils erfasste, ist ersatzlos entfallen. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Rechtsnachfolger des Anwalts

Rz. 33 Der Rechtsnachfolger des Rechtsanwalts kann den Antrag nach § 11 ebenfalls stellen. Dies gilt insbesondere dann, wenn er den Vergütungsanspruch durch Forderungsabtretung im Rahmen eines Praxisübernahmevertrages erworben hat.[19]mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Verfahrensgebühr für das erneute weitere Verfahren nach erfolgreicher Beschwerde (VV 4138, § 21 Abs. 1)

Rz. 38 Hatte das Gericht den Antrag als unbegründet zurückgewiesen und hat das Beschwerdegericht auf die Beschwerde hin die Entscheidung des Amtsgerichts ohne eigene Sachentscheidung aufgehoben und zurückverwiesen, liegt wiederum ein Fall des § 21 Abs. 1 vor. Die Gebühren im weiteren Verfahren (VV 4138, 4140) entstehen erneut. Eine Anrechnung ist nicht vorgesehen. Rz. 39 Hatt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Bewertung nicht bekannter Anteile (Abs. 1 S. 3)

a) Verhältnis Anwalt zum Auftraggeber – Anteile des Auftraggebers Rz. 17 Abzustellen ist auf die tatsächliche Zahl der Anteile. Lässt sich diese Zahl der Anteile nicht ermitteln, so ist eine Schätzung vorzunehmen.[15] Römermann weist zutreffend darauf hin, dass die Vorschrift des Abs. 1 S. 3 nicht im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Auftraggeber für die Zahl seiner Anteil...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Verweisung von einem anderen Gericht an das Arbeitsgericht

Rz. 54 Dieselben Grundsätze gelten, wenn von einem anderen Gericht (Finanzgericht oder Verwaltungsgericht) an das Arbeitsgericht verwiesen wird.mehr