Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 4. Rechtsbeschwerde

Rz. 26 Die anwaltliche Tätigkeit im Beschwerdeverfahren (Nrn. 5113, 5114 VV RVG) folgt wiederum der Systematik des erstinstanzlichen Verfahrens. Auch hier fallen Verfahrensgebühren und Terminsgebühren an, der erstmals mandatierte Anwalt kann zudem die Grundgebühr in Ansatz bringen. Im Übrigen soll auf die umfassende Spezialliteratur zur Abrechnung in Ordnungswidrigkeitenverf...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / aa) Die Neufassung des Gesetzes

Soweit eine Bestellung oder Beiordnung auch weitere nachfolgende Tätigkeiten erfasst, wäre es unbillig, den Anwalt am alten Recht festzuhalten. Daher ist in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG für diesen Fall eine Ausnahme vorgesehen: Zitat (…) Erfasst die Beiordnung oder Bestellung auch eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig ...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / A. Allgemeines

Rz. 1 In vielen Fällen wird die Vergütung nach dem RVG der Tätigkeit des Anwalts bzw. den Interessen des Mandanten nicht gerecht. Ist die gesetzliche Vergütung z.B. im Hinblick auf Umfang, Schwierigkeit und Risiko der Angelegenheit für den Anwalt nicht kostendeckend, hat dieser folglich ein legitimes Interesse, mit dem Mandanten ein höheres Honorar zu vereinbaren. Handelt es...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Versetzung des Doppelverwertungsverbots

Rz. 317 Ebenso wie in Vorbem. 2.3 Abs. 4 VV RVG ist auch hier ist das Doppelverwertungsverbot für Rahmengebühren bei Vorbefassung (bisher Vorbem. 3 Abs. 4 S. 4 VV RVG) gestrichen worden, da das Doppelverwertungsverbot nunmehr allgemein in § 14 Abs. 2 RVG aufgenommen worden ist (s. Rdn 14 ff.). Inhaltlich ist damit keine Änderung verbunden. Durch die Streichung des bisherigen...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / II. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 323 Erhält der Anwalt vorerst nur den Auftrag, nach Vorliegen einer erstinstanzlichen Entscheidung die Erfolgsaussichten der Berufung zu prüfen, fällt hierfür noch keine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG an. Der Anwalt wurde nämlich noch nicht zum Prozessbevollmächtigten der Rechtsmittelinstanz bestellt. Stattdessen fällt, je nach Aufwand, eine Gebühr nach Nr. 2100 V...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / a) Die neue Gesetzesfassung

Unverändert geblieben ist die Regelung, dass auch andere Vorschriften, auf die das RVG verweist, in der Fassung gelten, die für die Vergütung maßgebend ist. Sie ist jetzt in § 60 Abs. 1 S. 6 RVG enthalten: Zitat (…) Die Sätze 1 bis 5 gelten auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die dieses Gesetz verweist. (…)mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Überblick

Rz. 256 In Teil 7 VV RVG sind nur die Auslagentatbestände für die Reisekosten des Anwalts angehoben worden. Die Auslagenbeträge für Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV RVG) sowie der Betrag der Pauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte (Nr. 7002 VV RVG) sind dagegen unverändert geblieben. Zwar sind auch hier Forderungen nach einer Erhöhung gestellt worden. Aus Sicht de...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / III. Form

Rz. 15 Nach § 3a Abs. 1 RVG bedarf eine Vergütungsvereinbarung der Textform (§ 126b BGB), muss als "Vergütungsvereinbarung" oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen – mit Ausnahme der Auftragserteilung – deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Zweck der formellen Erfordernisse sind Schutz und Warnung des Manda...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Bedeutung nur für Verbindung

Berechnen sich die Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände, gilt nach dem unverändert gebliebenen § 60 Abs. 2 RVG für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, sofern für einen der Gegenstände altes Recht gilt. Bedeutung hat diese Vorschrift nur für die Fälle der Verbindung (s. u. V.). In allen anderen Fällen (Klageerweiterung, Widerklage, Verbundver...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 17 Führt der Anwalt im Rahmen einer Unfallregulierung eine Beratung durch, so gibt es dafür seit dem 1.7.2006 keine eigenen Gebührentatbestände mehr. Vielmehr soll der Anwalt nach § 34 Abs. 1 RVG bei Beratung, Gutachtenerstattung und Mediation auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Trifft er eine solche nicht, erhält er eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerli...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / II. Schadenspositionen

Rz. 19 In der Unfallschadensregulierung wird der Anwalt mit der Durchsetzung verschiedenster Schadenspositionen beauftragt.[10] Für die Bestimmung des Gegenstandswertes ist entscheidend, welche von diesen Positionen bei der Wertbestimmung berücksichtigt werden dürfen und welche als sogenannte Nebenforderungen außer Betracht bleiben müssen. Da auch für die außergerichtliche T...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / I. Wertbestimmung

Rz. 53 Die Anwaltsgebühren für die Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren berechnen sich nach dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Folglich bestimmt § 32 Abs. 1 RVG, dass im Regelfall die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren auch maßgeblich für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren ist. Rz. 54 In einigen Fällen weist die Rege...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Anrechnungsgrenze

Rz. 404 Auch in Vorbem. 6.4 Abs. 2 S. 1 VV RVG ist die Anrechnungsgrenze auf 207,00 EUR angehoben worden, wie dies auch für die Geschäftsgebühr der Nr. 2302 Nr. 2 VV RVG in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 2 VV RVG geschehen ist. Im Regierungsentwurf hatte man diese Anpassung übersehen. Auf die Anregung des Rechtsausschusses hin ist das Versäumte dann nachgeholt worden.mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Sachverständigentermin

Rz. 259 Nach Vorb. 3 Abs. 3 Nr. 1 VV RVG lässt auch die Wahrnehmung eines Termins, den ein gerichtlich bestellter Sachverständiger anberaumt hat, eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 nach Nr. 3104 VV RVG entstehen. Rz. 260 Der Sachverständige muss dafür bereits vom Gericht durch Beweisbeschluss bestellt sein. Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung mit einem Privatgutachter rei...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Abgrenzung zum Klageauftrag

Rz. 57 In der Praxis wird der Anwalt häufig mit der Durchsetzung der unfallursächlichen Schadensersatzforderung beauftragt, wobei er die Gegenseite zunächst außergerichtlich zur Zahlung auffordern und dann den Anspruch gerichtlich geltend machen soll. Darin können zwei unterschiedliche Aufträge liegen: Entweder ein unbedingter Auftrag zur außergerichtlichen Geltendmachung de...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltlichen Änderungen

Rz. 359 Auch für die Terminsgebühr nach Betragsrahmen findet sich neben der Anhebung des Gebührenrahmens (s. dazu Rdn 341 ff.) die gleiche Änderung wie zu Nr. 3104 VV RVG. Rz. 360 Anders als in der Zivilgerichtsbarkeit ist die Rechtsprechung hier überwiegend davon ausgegangen, dass ein schriftlicher Vergleich ohne Beteiligung des Gerichts nicht ausreiche. Rz. 361 Hinweis Unter...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / I. Allgemeines

Rz. 195 Für die Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren kann der Anwalt bei der Unfallschadensregulierung die Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 VV RVG, die Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV RVG und ggf. auch die Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 VV RVG erhalten. Vertritt er im Verfahren mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1008 VV RVG um 0,3 ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltliche Änderung

Rz. 325 Die Anm. Abs. 2 zu Nr. 3100 VV RVG ist gestrichen worden, da die dortige Anrechnungsregelung jetzt in Vorbem. 3 Abs. 7 VV RVG "vor die Klammer" gezogen worden ist. Siehe dazu Rdn 14 ff. Rz. 326 Die bisherige Anm. Abs. 3 zu Nr. 3100 VV RVG für die Anrechnung der Verfahrensgebühr für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG auf die Verfahrensgebühr für ein sich anschl...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Allgemeines

Rz. 196 Der nach Vorb. 3 Abs. 1 S. 1 VV RVG zum Prozessbevollmächtigten bestellte Anwalt erhält die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Verfahrensgebühr deckt die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts ab, die dieser außerhalb der mündlichen Verhandlung erbringt, und zwar vom Beginn des Klageauftrags bis zum Abschluss der Instanz...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / a) Allgemeines

Rz. 102 Kommt es im Rahmen der Unfallregulierung auch zu einem gerichtlichen Verfahren, so ist zwischen den zuvor für die außergerichtliche Tätigkeit entstandenen Anwaltskosten und den Anwaltskosten für das gerichtliche Verfahren zu unterscheiden. Rz. 103 Die Anwaltskosten für das gerichtliche Verfahren (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, ggf. Einigungsgebühr, Auslagenpauschale...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Abgrenzung zur Geschäftsgebühr

Rz. 200 Wenn im Außenverhältnis beispielsweise Prozessvollmacht erteilt wurde, im Innenverhältnis aber nur ein Auftrag zu einer Einzeltätigkeit, dann kann die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG nicht entstehen.[145] Zu differenzieren ist insbesondere in den Fällen der bedingten Auftragserteilung: Soll der Anwalt den Gegner zunächst noch einmal außergerichtlich zur Leistun...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltlichen Änderungen

Rz. 382 Nach Nrn. 4110, 4111, 4116, 4117, 4122, 4123, 4128, 4129, 4134 und 4135 VV RVG erhält der Pflichtverteidiger in Strafsachen für die Teilnahme an Hauptverhandlungsterminen mit einer Dauer von mehr als fünf bis acht Stunden sowie bei mehr als acht Stunden eine zusätzliche Gebühr zur jeweiligen Terminsgebühr (sogen. Längenzuschlag). Rz. 383 In der Rspr. ist insoweit heft...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Wert zur Berechnung der Anwaltsgebühren im Verkehrszivilrecht richtet sich im Regelfall nach dem Wert zur Berechnung der Gerichtsgebühren. Rz. 2 Für den Gegenstandswert der außergerichtlichen Tätigkeit ergibt sich dies aus § 23 Abs. 1 S. 3 RVG. Danach gelten nämlich die Wertvorschriften des Gerichtskostengesetzes entsprechend auch für die Tätigkeit außerhalb eines g...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Zum 1.1.2021 sind aufgrund des KostRÄG 2021 für die Anwaltschaft wichtige Änderungen in Kraft getreten. Dabei ist nicht zur das RVG betroffen, sondern auch weitere Kostengesetze sind geändert worden. Rz. 2 Von den Änderungen des RVG (siehe § 2) ist aus Sicht der Anwaltschaft ist zunächst einmal die Anhebung der Gebührenbeträge von besonderer Bedeutung. Schon lange überf...mehr

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§ 8 Anhang / Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks 19/23484 v. 19.10.2020): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021)

Rz. 1 1. Problem und Ziel Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind zuletzt zum 1. August 2013 erhöht worden. Mit Blick auf die erheblich gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb und im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung erscheint eine erneute Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung geboten. … 2....mehr

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§ 7 Muster / II. Pauschalhonorar

Rz. 5 Muster 6.5: Vergütungsvereinbarung für außergerichtliche Vertretung – Pauschalhonorar Muster 6.5: Vergütungsvereinbarung für außergerichtliche Vertretung – Pauschalhonorar Vergütungsvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folgende Vereinbarung getr...mehr

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§ 7 Muster / I. Zeithonorar

Rz. 4 Muster 6.4: Vergütungsvereinbarung für außergerichtliche Vertretung – Zeithonorar Muster 6.4: Vergütungsvereinbarung für außergerichtliche Vertretung – Zeithonorar Vergütungsvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folgende Vereinbarung getroffen: 1....mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XV. Beschwerde

Rz. 74 Die Beschwerde ist ein → Rechtsmittel, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird. Rz. 75 Beispiel: Im Dezember 2020 hat das LG nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache (§ 91a ZPO) die Kosten dem Beklagten auferlegt. Dagegen legt sein Anwalt im Januar 2021 sofortige Beschwerde ein. Das erstinstanzliche Verfahren richtet sich nach altem Recht. In...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Inhaltliche Änderung

Rz. 258 Angehoben worden sind die Fahrtkosten bei einer Reise mit dem eigenen Kraftfahrzeug nach Nr. 7003 VV RVG. Anstelle der bisherigen 0,30 EUR/km erhält der Anwalt jetzt 0,42 EUR/km je gefahrenen Kilometer. Voraussetzung bleibt nach wie vor eine Geschäftsreise nach Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG. Das Ziel der Reise muss also außerhalb der politischen Gemeinde liegen, in der der...mehr

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§ 3 Prozessrecht / f) Streitwert für Zustimmungsersetzungsverfahren wegen Einstellung

Rz. 362 Der Streitwert eines Beschlussverfahrens ist nur bei rechtsanwaltlicher Vertretung einer oder beider Parteien von Bedeutung. Zur Berechnung der anwaltlichen Gebühren nach RVG ist nach § 33 Abs. 1 RVG auf Antrag der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit vom Gericht des Rechtszuges festzusetzen. Das kann nach Beendigung der Instanz außerhalb des Beschlusses nach §...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Honorarklage/Mahnbescheid

Rz. 59 Scheidet das vereinfachte Festsetzungsverfahren aus, weil die Vergütung nicht zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehörte oder weil der Mandant nicht-gebührenrechtliche Einwendungen[24] erhebt (§ 11 Abs. 5 RVG), muss der Vergütungsanspruch eingeklagt oder im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Rz. 60 Bei Rahmengebühren ist – soweit Stre...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Beratungshilfegebühr

Rz. 207 Die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG selbst bleibt unverändert bei 15,00 EUR.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Verbot der doppelten Verwertung bei Vorbefassung

Rz. 405 Das Verbot der doppelten Verwertung einer Vorbefassung (bisherige Vorbem. 6.4 Abs. 2 S. 3 VV RVG) ist konsequenterweise gestrichen worden, da diese Regelung jetzt in § 14 Abs. 2 RVG allgemein gefasst worden ist. Auch dies hatte man im Regierungsentwurf noch übersehen. Auf die Anregung des Rechtsausschusses hin ist auch hier das Versäumte nachgeholt worden.mehr

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AGS 01/2021, Höhe der Umsatzsteuer

Nr. 7000 VV RVG; § 8 RVG; UStG Leitsatz Die Vergütung des Anwalts in einem Verfahren nach § 495a ZPO wird bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren erst fällig mit Zustellung des Urteils und nicht schon mit dessen Erlass. AG Solingen, Beschl. v. 5.11.2020 – 14 C 44/20 I. Sachverhalt Der Kläger hatte im Verfahren nach § 495a ZPO ein Urteil erwirkt, das das Gericht am 30.6....mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 1. Überblick

Zunächst einmal muss man die Grundsätze herausarbeiten, die sich aus dem neuen § 60 RVG ergeben. Auch wenn der Gesetzeswortlaut etwas schwierig zu verstehen ist, ist die Rechtslage nach der Neufassung doch relativ einfach geworden. Maßgebend sind nur die Absätze 1 und 2. § 60 Abs. 3 RVG (Angelegenheiten nach dem Pflegeberufegesetz) spielt für das KostRÄG 2021 keine Rolle.mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXI. Erinnerung

Rz. 83 Soweit eine Erinnerung eine eigene Angelegenheit darstellt (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG), gilt für sie neues Recht, wenn der Auftrag hierzu nach dem Stichtag liegt.[16] Rz. 84 Soweit nach § 16 Nr. 10 Buchst a) RVG mehrere Erinnerungen als eine Angelegenheit gelten, kommt es auf den Auftrag zur ersten Erinnerung an. Rz. 85 Bei anderen Erinnerungen stellt sich die Frage des Geb...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Abgrenzung zum Beratungsauftrag

Rz. 52 Für die Beratung sieht § 34 Abs. 1 RVG den Abschluss einer Gebührenvereinbarung vor. Daher kommt der Abgrenzung zwischen Beratung und außergerichtlicher Vertretung eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Kommt das Gericht beispielsweise im Rahmen einer Honorarklage zu der Einschätzung, dass der Anwalt nicht mit einer Vertretung, sondern mit einer Beratung beauftragt war...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Keine inhaltliche Änderung

Rz. 367 In Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 3 VV RVG ist jeweils das Wort "Absatz" durch die Angabe "Abs." ersetzt worden. Dies dient nur einer Vereinheitlichung der Schreibweise im RVG. Eine Inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 3. Einigungsgebühr

Rz. 75 Die Einigungsgebühr berechnet sich nach dem Wert derjenigen Forderungen, die Gegenstand der Einigung geworden sind, nicht nach dem Wert der Leistungen, auf die die Parteien sich verständigt haben.[36] Entscheidend ist der Betrag, über den man sich einigt, nicht der Betrag, auf den man sich einigt. Rz. 76 Der Gegenstandswert für die Einigungsgebühr kann geringer sein al...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LX. Wechsel des Auftrags

Rz. 174 Wechselt nur der Inhalt des Auftrags innerhalb derselben Angelegenheit, liegt damit kein Fall des § 60 Abs. 1 RVG vor. Es bleibt beim bisherigen Gebührenrecht. Das ist etwa der Fall, wenn der bisherige Terminsvertreter nunmehr als Hauptbevollmächtigten beauftragt wird. Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass durch den neuen Auftrag eine neue Angelegenheit ausgelöst...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Allgemeines

Rz. 73 Der Anwalt erhält die Gebühr für das Betreiben des Geschäfts. Es werden mit dieser Pauschalgebühr sämtliche Tätigkeiten innerhalb des erteilten Auftrags abgegolten, die zur sachgemäßen Bearbeitung des Mandats erforderlich sind, wie beispielsweise:mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 4. Ausnahme vorherige Bestellung oder Beiordnung

Rz. 26 Auf den Auftrag kommt es für die Wahlanwaltsvergütung ausnahmsweise dann nicht an, wenn der Anwalt zuvor bereits bestellt oder beigeordnet war (s. Rdn 31 ff.).mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Derselbe Gegenstand

Rz. 304 Bezieht sich der Verfahrensauftrag auf denselben Gegenstand, so erhält der Anwalt die Gebühren ebenfalls nur einmal und nur aus dem Wert dieses Gegenstandes. Jedoch erhöht sich die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3. Der Höchstsatz beträgt bei mehreren Erhöhungen 2,0 (Anm. Abs. 3). Rz. 305 Beispiel Anwalt A wird vom Haftpflic...mehr

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AGS 01/2021, Gebührenbemessung im Bußgeldverfahren und zusätzliche Verfahrensgebühr

§ 14 RVG; Nrn. 5100, 5103, 5109, 5110, 5115 VV RVG Leitsatz Zur Gebührenbemessung im Bußgeldverfahren. Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV entsteht nicht dadurch, dass der Verteidiger durch Anträge pp. den Eintritt der absoluten Verjährung erreicht und dann das Verfahren von Amts wegen eingestellt wird. LG Bayreuth, Beschl. v. 13.10.2020 – 3 Qs 84/20 I. Sachverhalt Der Re...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXV. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 113 Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV RVG) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nr. 3100 ff. VV RVG) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Überblick

Rz. 44 In § 15a RVG ist ein neuer Absatz 2 eingefügt worden. Der bisherige Abs. 2 ist damit zu Abs. 3 geworden. Ursprünglich sollte die Änderung als neuer Abs. 3 angehängt werden (so auch noch der Regierungsentwurf). Der Rechtsausschuss hat dann aber vorgeschlagen, aus systematischen Gründen die neue Regelung in Abs. 2 einzufügen und die an sich ohnehin systemwidrige Regelun...mehr

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§ 7 Muster / D. Geltendmachung der Geschäftsgebühr

Rz. 7 Muster 6.7: Geltendmachung der Geschäftsgebühr Muster 6.7: Geltendmachung der Geschäftsgebühr An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Klage des Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Klägers, – Prozessbevollmächtigte: RA Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt gegen die XYZ Haftpflichtversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, die...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / 1. Überblick

Rz. 18 Die Vergütung des Anwalts wird im Gegensatz zu § 271 BGB nicht sofort fällig, sondern erst unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 RVG. Diese Vorschrift enthält insgesamt fünf Fälligkeitstatbestände. Für den Eintritt der Fälligkeit genügt es, dass einer dieser Tatbestände erfüllt ist. Es können selbstverständlich auch kumulativ mehrere Fälligkeitstatbestände ausgelös...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Zeitlicher Zusammenhang

Rz. 227 Es muss zunächst ein zeitlicher Zusammenhang mit der außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts bestehen.[157] Das ist dann der Fall, wenn dieser mit der Angelegenheit noch vertraut und keine vertiefte erneute Einarbeitung erforderlich ist. Wann ein solcher zeitlicher Zusammenhang besteht, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Als Maximum kann die 2-J...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXIX. Rechtsmittelverfahren

Rz. 129 Nach neuem Recht gelten keine Besonderheiten mehr. Maßgeblich ist das Datum der unbedingten Auftragserteilung. Rz. 130 In Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV RVG ist § 19 Abs. 1 Nr. 10 RVG zu beachten, wonach für den vorinstanzlichen Anwalt das Einlegen des Rechtsmittels noch zur Instanz gehört, so dass erst hier die weitere Tätigkeit maßgebend ist. Rz. 131 Beispi...mehr