Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / (1) Prüfungsgebühren

Rz. 202 Angehoben worden sind die Gebührenrahmen für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, sofern nach Betragsrahmen abgerechnet wird, also sowohl in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1RVG als auch in Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV RVG, soweit dort nach Betragsrahmen abgerechnet wird.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Hinweispflicht

Rz. 286 Zu beachten ist, dass jetzt im Rahmen der Beratung gegebenenfalls ein Hinweis nach § 49b Abs. 5 BRAO erforderlich sein kann. Während die Vergütung für eine Beratung wertunabhängig ist, richtet sich die Vergütung für eine Einigung oder Erledigung nach dem Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG), es sei denn, es liegt eine Angelegenheit zugrunde, in der nach Betragsrahmen abg...mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des... / Leitsatz

Macht der Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG geltend, die zur Festsetzung angemeldeten Gebühren seien nach einem zu hoch angesetzten Gegenstandswert berechnet, liegt darin in der Regel ein konkludenter Antrag auf förmliche Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 33 Abs. 1 RVG, sodass das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 Abs. ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 7. Erinnerung

Soweit eine Erinnerung eine eigene Angelegenheit darstellt (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG), gilt für sie neues Recht, wenn der Auftrag hierzu nach dem Stichtag liegt.[7] Soweit nach § 16 Nr. 10 Buchst a) RVG mehrere Erinnerungen als eine Angelegenheit gelten, kommt es auf den Auftrag zur ersten Erinnerung an. Bei anderen Erinnerungen stellt sich die Frage des Gebührenrechts nicht, da ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / dd) Auch Erledigung wird erfasst

Rz. 354a Darüber hinaus schließt die Neuregelung eine weitere Lücke. Geregelt war bislang nur der Vergleich (jetzt Einigung i.S.d. Nr. 1000 VV RVG). Zukünftig greift die fiktive Terminsgebühr auch bei einer Erledigung der Rechtssache im Sinne der Nr. 1002 VV RVG für verwaltungs- und sozialrechtliche Verfahren.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Allgemeine Beratungsgebühr

Rz. 208 Die Beratungsgebühr der Nr. 2501 VV RVG ist von 35,00 EUR auf 38,50 EUR angehoben worden.mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXIV. Hebegebühr

Rz. 88 Die Auszahlung von Fremdgeldern oder das Weiterleiten von Kostenbarkeiten ist stets eine gesonderte Angelegenheit.[17] Es kommt also nicht auf die zugrunde liegende Angelegenheit an. Da die Gebühr mit der Auszahlung entsteht, ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG maßgebend, wann der Auftrag zur Auszahlung erteilt worden ist. Da sich allerdings bei der Hebegebühr durch das Kos...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / II. Widerspruchsverfahren

Rz. 10 Das Bundesrecht normiert in §§ 68 ff. VwGO, dass vor Einreichung einer Klage gegen einen Verwaltungsakt dieser im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zu überprüfen ist. Zweck des Widerspruchsverfahrens ist eine vor das Gerichtsverfahren gezogene Selbstkontrolle der Verwaltung. Allerdings sieht das Recht der Bundesländer seit Jahren in zahlreichen Rechtsbereichen die A...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Auftrag

Rz. 50 Nach der Regelung in E.1.2.4 AKB 2015[20] hat der Versicherungsnehmer, wenn gegen ihn Haftpflichtansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, die Führung des Rechtsstreits seinem Haftpflichtversicherer zu überlassen. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer auch verpflichtet, dem vom Versicherer bestellten Anwalt Vollmacht und jede verlangte Aufklärung zu geben. Di...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / I. Überblick

Rz. 6 Zunächst einmal muss man die Grundsätze herausarbeiten, die sich aus dem neuen § 60 RVG ergeben. Auch wenn der Gesetzeswortlaut etwas schwierig zu verstehen ist, ist die Rechtslage nach der Neufassung doch relativ einfach geworden. Maßgebend sind nur die Absätze 1 und 2. § 60 Abs. 3 RVG spielt für das KostRÄG 2021 keine Rolle.mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / III. Gutachten

Rz. 47 Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens dürfte im Bereich der Unfallschadensregulierung eher selten sein, da es dem Mandanten zumeist um eine konkrete Verhaltensempfehlung bzw. eine konkrete Rechtsverfolgung gegen den Unfallgegner geht. Die wissenschaftliche Aufarbeitung eines Rechtsproblems wird hingegen – gerade bei Verbrauchern – eher nicht gewünscht sein; alle...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / e) Ausnahme

Auf den Auftrag kommt es für die Wahlanwaltsvergütung ausnahmsweise dann nicht an, wenn der Anwalt zuvor bereits bestellt oder beigeordnet war (s. u. II. 5.).mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 1. Unbedingter Auftrag

Rz. 7 Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Rz. 8 Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember 2020 beauftragt worden, e...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Inhaltliche Änderung

Rz. 143 Mit der Neufassung wird lediglich klargestellt, dass die Vorschrift des § 51 Abs. 1 RVG nicht für sämtliche Bußgeldsachen gilt, sondern nur für die gerichtlichen Bußgeldsachen und nicht auch für die Bußgeldverfahren, die vor der Verwaltungsbehörde abschließen. Das ergab sich letztlich bereits aus einem Umkehrschluss zu § 51 Abs. 3 RVG, der hierfür eine abweichende Zu...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Unbedingter Auftrag

Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Beispiel 1 Der Anwalt ist im Dezember 2020 beauftragt worden, eine Klage e...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Rechtsmittelverfahren

Rz. 310 Eine ausdrückliche Regelung für Rechtsmittelverfahren fehlt. Hier gilt aber letztlich die gleiche Rechtslage, nur mit dem Unterschied, dass dann bei der Erstreckung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe auf den Abschluss einer Einigung die 1,3-Einigungsgebühr nach Nr. 1004 VV RVG mit der 1,5-Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG zusammentrifft.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Redaktionelle Anpassung

Rz. 379 Die Änderung ist redaktioneller Natur und entspricht der für Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG vorgeschlagenen Änderung.mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 3. Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 108 Werden im Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 ff. ZPO) Gebühren oder Auslagen nicht oder nicht vollständig anerkannt, kann der Kostenfestsetzungsbeschluss angefochten werden. Der statthafte Rechtsbehelf bestimmt sich nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes:mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / a) Der neue Gesetzestext

Wird der Anwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet und war ihm zuvor bereits ein Auftrag erteilt, dann gilt § 60 Abs. 1 S. 2 RVG auf für den Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse: Zitat (…) Dies gilt auch für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45, auch in Verbindung mit § 59a). (…)mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Verbot der doppelten Verwertung bei Vorbefassung

Rz. 314 Das bisher in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 3 VV RVG enthaltene Verbot der Doppelverwertung einer Vorbefassung ist in der Vorbem. 2.3 VV RVG gestrichen worden. Da der Gesetzgeber erkannt hat, dass sich in allen Anrechnungsfällen bei Betragsrahmengebühren die Frage stellt, inwieweit die Vorbefassung in der anzurechnenden Angelegenheit zu berücksichtigen ist, hat er diese Rege...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 21. Verwaltungsverfahren

Verwaltungsverfahren und Nachprüfungsverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 1a RVG). Ist der der Auftrag für das Verwaltungsverfahren vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden, gilt ungeachtet dessen für das Nachprüfungsverfahren neues Recht, wenn der Auftrag für das Nachprüfungsverfahren erst danach erteilt worden ist. Beispiel 37 Der Anwa...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Allgemeines

Rz. 8 Der Anspruch besteht in Höhe der gesetzlichen bzw. der vereinbarten Gebühren. Die gesetzlichen Gebühren berechnen sich entweder nach dem RVG oder – in Fällen von Beratung, Gutachten und Mediation ohne Gebührenvereinbarung – nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 34 Abs. 1 RVG). Rz. 9 Für den Gebührenanspruch des Anwalts ist der Ausgang des Rechtsstreits o...mehr

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§ 7 Muster / III. Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren

Rz. 3 Muster 6.3: Gebührenvereinbarung für Beratung in Verkehrszivil- und Verkehrsverwaltungssachen – Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren Muster 6.3: Gebührenvereinbarung für Beratung in Verkehrszivil- und Verkehrsverwaltungssachen – Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren Gebührenvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftr...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 3. Anrechnung

Rz. 14 Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes[5] führte die in Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehene Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr dazu, dass sich der Anspruch des Anwalts auf die Verfahrensgebühr um den Anrechnungsbetrag verminderte, weil die Verfahrensgebühr aufgrund der Anrechnung nach Ansicht des BGH von vornherein nur in verminder...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Der neue Gesetzestext

Fehlt es im Falle einer Beiordnung oder Bestellung an einem vorherigen Auftrag, ist der Zeitpunkt der Bestellung oder Beiordnung maßgebend. Das wird durch § 60 Abs. 1 S. 3 RVG klargestellt: Zitat (…) Steht dem Rechtsanwalt ein Vergütungsanspruch zu, ohne dass ihm zum Zeitpunkt der Beiordnung oder Bestellung ein unbedingter Auftrag desjenigen erteilt worden ist, dem er beigeord...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Anhebung der Anrechnungsgrenze

Rz. 316 Auch hier ist aufgrund der Anhebung des Gebührenrahmens der Nr. 2302 VV RVG (s. Rdn 203 ff.) die Anrechnungsgrenze der Geschäftsgebühr eines Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahrens auf 207,00 EUR heraufgesetzt worden (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 2 VV RVG). Die Anrechnungsgrenze.mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Auftrag

Rz. 325 Abermals entscheidend für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG ist, dass der Anwalt zum Prozessbevollmächtigten für die Berufungsinstanz bestellt wurde. Entscheidend ist dabei der Inhalt des Auftrages im Innenverhältnis. Rz. 326 Beispiel Anwalt A wird zwei Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beauftragt, gegen ein klageabweisendes Urteil des Amtsgeri...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Einzelumstände

Rz. 117 Geht man von einem in jeder Hinsicht unterdurchschnittlichen Verkehrsunfall aus, nämlich einem Unfall mit folgenden Merkmalen:mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt für den Betriebsrat

Rz. 37 Muster 2.10: Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt für den Betriebsrat Muster 2.10: Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt für den Betriebsrat Im Rahmen der Beuftragung der Kanzlei _________________________ (Name) durch den Betriebsrat wird folgende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen: § 1 Umfang der Beratung Kanzlei _________________________ (Name) b...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / V. Einigungsgebühr

Rz. 332 Die Einigungsgebühr im Berufungsverfahrens beträgt 1,3 (Nr. 1004 VV RVG). Wird im Rahmen einer Einigung jedoch ein Gegenstand miterledigt, über den bislang kein Rechtsstreit anhängig ist (z.B. noch nicht klageweise geltend gemachte Schmerzensgeldansprüche), gilt insoweit wiederum Nr. 1000 VV RVG: Es fällt eine volle 1,5-Einigungsgebühr an.mehr

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AGS 01/2021, Anwaltskosten ... / III. Bedeutung für die Praxis

Im Ergebnis wird der Entscheidung des BAG zuzustimmen sein. Das BAG hat sich jedoch – ebenso wenig wie zuvor das LAG Rheinland-Pfalz – zu einigen entscheidungserheblichen Fragen nicht geäußert. Außerdem soll hier auf weitere Probleme eingegangen werden, die sich hier stellen. 1. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der Arrestklägerin Die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 3. Unterschiedliche Gebührensätze und Erledigungswerte

Rz. 26 Sind sowohl die Gebührensätze als auch die Erledigungswerte unterschiedlich, kann der Anwalt die Differenz zwischen den tatsächlich entstandenen gesetzlichen Gebühren und den (fiktiven) gesetzlichen Gebühren nach dem Erledigungswert verlangen. Rz. 27 Umstritten ist, ob dies nur dann gilt, wenn das gesetzliche Gebührenaufkommen den Erstattungsbetrag nach den Abrechnungs...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / IX. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren

Rz. 64 Arrest- und einstweilige Verfügungsverfahren stellen nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) und b) RVG gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren eine eigene Angelegenheit dar. Ist vor dem 1.1.2021 ein Arrest- oder einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet worden und erst nach dem 31.12.2020 das Hauptsacheverfahren, so stehen dem Anwalt im Hauptsacheverfahren die Gebühren n...mehr

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FoVo 01/2021, Keine Notwend... / 2 II. Aus der Entscheidung

Unzulässige Rechtsbeschwerde Die Rechtsbeschwerde ist ungeachtet ihrer Zulassung durch das Beschwerdegericht nicht zulässig, weil bereits die zuvor eingelegte sofortige Beschwerde nicht statthaft war, da der erforderliche Beschwerdewert nicht erreicht ist. Gemäß § 567 Abs. 2 ZPO ist die Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegege...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Form

Rz. 29 Eine Vereinbarung nach § 4 Abs. 1 RVG bedarf nach § 3a Abs. 1 RVG der Textform. Während nach § 4 Abs. 1 S. 1 RVG a.F. das Formerfordernis für die Vereinbarung nur dann bestand, wenn eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart wurde, ist der Anwendungsbereich nun weiter und erfasst alle Vergütungsvereinbarungen. Das generelle Textformerfordernis soll nach dem ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 4. Höhe

Rz. 42 Die Höhe der Vorschussforderung richtet sich nach den entstandenen und voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen für die Bearbeitung des Mandats. Insofern ist eine Prognose über den voraussichtlichen Verlauf des Mandats erforderlich. Rz. 43 Beispiel Fahrer F beauftragt A mit der außergerichtlichen Geltendmachung einer Schadensersatzforderung aus einem Verkehrs...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / I. Wertbestimmung

Rz. 9 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich zunächst nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften (§ 23 Abs. 1 S. 3 RVG). Fehlt es an einer solchen Vorschrift, so ist der objektive Wert zu schätzen, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Zeitpunkt der Auftragserteilung hat.[5] Rz. 1...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 4. Auslagen

Die Vorschrift des § 60 RVG gilt auch für Auslagen des Rechtsanwalts.[6] Nach der Legaldefinition des § 1 Abs. 1 RVG sind unter dem Begriff "Vergütung" sowohl die Gebühren als auch die Auslagen zu verstehen. S. auch Reisekosten.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / j) Gnadensachen

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Abfindungsvereinbarung

Rz. 152 Schließen die Unfallbeteiligten eine Abfindungsvereinbarung, so handelt es sich dabei um eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV RVG, weil nicht nur der Streit über bestehende Schadenspositionen beseitigt werden soll, sondern auch die Ungewissheit über zukünftige Ansprüche aus dem betreffenden Unfallgeschehen.[123] Auch wenn der Haftpflichtversicherer einen Teil des S...mehr

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AGS 01/2021, In diesem Heft

Zum 1.1.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Kernstück der Novelle ist die Anhebung sämtlicher Gebührenbeträge. Nicht nur die Wertgebühren der Tabellen § 13 und § 49 RVG werden angehoben, sondern auch sämtliche Betrags- und Betragsrahmengebühren mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV. Der Anwalt muss daher wissen, in ...mehr

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AGS 01/2021, Wie sind außer... / 1. Der Einwand der Erfüllung

Macht der Antragsgegner die Erfüllung geltend, berührt dies unmittelbar den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts. Mit der Leistung der Zahlung an den Anwalt erlischt nämlich der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts.[17] Folglich führt der Einwand der Zahlung zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG,[18] wenn der Rechtsanwalt die Zahlung nicht von vor...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 6. Einstweilige Anordnungen

Da einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einer einstweiligen Verfügung (s. Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzustellen. Anordnungs- und Abänderungsverf...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

Rz. 267 Vorbem. 1: Die Gebühren dieses Teils entstehen neben den in anderen Teilen bestimmten Gebühren oder einer Gebühr für die Beratung nach § 34 RVG.mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LVI. Verweisung

Rz. 168 Durch eine Verweisung entsteht grundsätzlich keine neue Angelegenheit (§ 20 S. 1 RVG), sodass weiterhin das bisherige Gebührenrecht fortgilt. Eine Ausnahme greift nur dann, wenn nach § 20 S. 2 RVG eine neue Angelegenheit beginnt. Dann richtet sich das Verfahren nach Verweisung nach neuem Recht, wenn die Verweisung nach dem Stichtag erfolgt ist.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Allgemeine Gebühren

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / a) Wertveränderungen

Rz. 64 Bei Erhöhung des Streitwertes durch Klageerweiterung nach der ersten mündlichen Verhandlung berechnet sich die zunächst entstandene Terminsgebühr nach erneuter Terminswahrnehmung nach dem Betrag, der sich aus dem erhöhten Gesamtbetrag des Streitwertes ergibt. Wird also eine Klage über 5.000 EUR nach mündlicher Verhandlung auf einen Betrag von 8.000 EUR erweitert und s...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / cc) Beratungsgebühr in Insolvenzsachen

Rz. 209 Die Beratungsgebühr der Nr. 2502 VV RVG für eine Beratungstätigkeit mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans (§ 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO) ist von 70,00 EUR auf 77,00 EUR angehoben worden.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die Anhebung der Gebührenbeträge

Rz. 133 Ebenso wie die Gebührenbeträge des § 13 RVG angehoben worden sind, sind auch die Gebührenbeträge für den Pflichtanwalt bei Werten von über 4.000,00 EUR angehoben worden. Auch hier beläuft sich das Erhöhungsvolumen auf ca. 10 %.mehr

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AGS 01/2021, Rückzahlung ni... / III. Verjährung des Rückzahlungsanspruchs

Gem. § 195 BGB verjährt der aus §§ 675, 667 BGB herzuleitende Anspruch auf Rückzahlung eines nicht verbrauchten Vorschusses innerhalb von drei Jahren. Gem. § 199 Abs. 1 BGB beginnt die Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohn...mehr