Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsanwaltsgebühren.

Rn 32 Das selbstständige Beweisverfahren ist nicht in § 19 RVG als zum gebührenrechtlichen Rechtszug gehörend aufgeführt; es stellt deshalb eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit neben der Hauptsache dar. Damit können eine 1,3 Verfahrensgebühr gem Nr 3100 VV RVG und eine 1,2 Terminsgebühr gem Nr 3104 VV RVG entstehen. Die in Vorbem 3 IV 1 VV RVG geregelte tw Anrechnung...mehr

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AGS 06/2023, Erteilung der ... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Das Versäumnisurteil des IX. ZS des BGH vom 16.2.2023 setzt die bisher zu § 18 Abs. 1 S. 1 BRAGO ergangene Rspr. desselben Senats zu Recht fort. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dem ausgeschiedenen Rechtsanwalt zu verwehren, seine angefallenen und fällig gewordenen Vergütungsansprüche gegenüber dem Auftraggeber durch Erstellung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Zweiter Rechtszug.

Rn 33 Im zweiten Rechtszug erhält der Anwalt die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 VV RVG. Er erhält also zunächst eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr 3200 VV RVG, die sich im Falle der vorzeitigen Beendigung (Nr 3201 Nr 1 VV RVG) oder unter der Voraussetzung der Nr 3201 Nr 2 VV RVG auf 1,1 reduziert. Bei mehreren Auftraggebern erhöht sich die Verfahrensgebühr um 0,3 je weitere...mehr

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AGS 06/2023, Kosten des Bek... / VII. Bedeutung für die Praxis

1. Vergleichbare Problematik bei Klagerücknahme vor Klageabweisungsantrag a) Problem Das hier aufgeworfene Gebührenproblem kommt gewöhnlicherweise in anderer Konstellation vor, nämlich dergestalt, dass sich ein Anwalt für den Beklagten nach Klageerhebung zunächst nur bestellt und ggf. dessen Verteidigungsbereitschaft anzeigt, ohne jedoch bereits einen Sachantrag zu stellen und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 10 Das Verfahren zählt als besondere Angelegenheit, da es mit dem Verfahren über die Hauptsache nicht verbunden ist (§ 19 I 2 Nr 11 VV RVG). Der Anwalt erhält eine 1,0-Verfahrensgebühr (Nr 3334 VV RVG), die sich bei vorzeitiger Erledigung auf 0,5 ermäßigt (Nr 3337 VV RVG). Mehrere Räumungsfristverfahren gelten als besondere Angelegenheiten, so dass dort die Gebühren jewei...mehr

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AGS 06/2023, Beschwerdeverf... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg und die dort geschilderte Verfahrensweise der Prozessbevollmächtigten der Beklagten zeigen, dass die Beteiligten mit Kostenfragen nicht immer auf "gutem Fuß" stehen. Dies betrifft sowohl die Prozessbevollmächtigten der Beklagten als auch die Kollegen des LAG Berlin-Brandenburg. 1. "Erinnerung" gegen die Beschwerdeentscheidung Allein ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten/Gebühren (Schneider).

Rn 37 Klage und Widerklage sind auch kostenrechtlich ein Verfahren. Der Streitwert des Verfahrens erhöht sich um den Wert der Widerklage, es sei denn, es ist derselbe Streitgegenstand gegeben (§ 45 I GKG). Durch die Widerklage erhöht sich damit auch die 3,0-Verfahrensgebühr (Nr 1210 GKG-KostVerz). Es besteht insoweit jedoch keine Vorauszahlungspflicht (§ 12 II Nr 1 GKG-KostV...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 56 Der Anwalt erhält für das Verfahren eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG. Das Verfahren zur Ausführung der Zwangsvollstreckung stellt jedoch eine besondere Angelegenheit nach § 18 I Nr 13 RVG dar und löst damit eine zusätzliche 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG aus. Werden mehrfach Zwangsmittel nach § 888 beantragt, stellt dies eine einzige besondere An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zinsen.

Rn 35 Wird der Zinsantrag tw zurückgewiesen, so liegt ein Unterliegen iSd § 92 I vor, so dass grds von einer Kostenverteilung auszugehen ist. Dass Zinsen idR beim Streitwert nicht berücksichtigt werden (§ 43 I GKG) ist unerheblich, da die Vorschrift des § 92 I auf das Unterliegen im Rechtsstreit abstellt und nicht darauf, welchen Streitwert der Gegenstand hat, mit dem die Pa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anwaltsgebühren.

Rn 18 Für die Tätigkeit des Anwalts ist eine Verfahrensgebühr nach Nr 3100 VV RVG zu entrichten, § 19 I Nr 15 RVG. Denn sie gehört zum Rechtszug. Die Gebühr des Vollstreckungsanwalts richtet sich nach Nr 3309 VV RVG, § 18 Nr 3 RVG. Eine Mehrvertretungsgebühr nach Nr 1008 RVG VV kann bei anwaltlicher Vollstreckungstätigkeit aus einem Titel, der auf einzelne Wohnungseigentümer...mehr

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AGS 06/2023, Erst âEURŽbesc... / II. Keine Anrechnung

1. Keine Anrechnung nach Teil 4 VV Das AG verneint eine Anrechnung. Eine Anrechnung von Gebühren sei in der Aufstellung der Kostentatbestände in Teil 4 VV nicht vorgesehen. 2. Keine Anrechnung nach § 15 Abs. 5 RVG Eine Anrechnung von Gebühren komme – so das AG – aber auch nicht nach § 15 Abs. 5 RVG in Betracht, der in bestimmten Fällen eine Anrechenbarkeit zuließe. Voraussetzun...mehr

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zfs 06/2023, Anwaltswechsel... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Brandenburg, der im Ergebnis zuzustimmen ist, gibt Anlass, zu den Grundsätzen der Erstattungsfähigkeit der Kosten mehrerer Rechtsanwälte im Kfz-Haftpflichtprozess Stellung zu nehmen. Gesetzliche Regelung Gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterlegene Partei – das war hier der Kläger – die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner –...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Überblick.

Rn 31 Schiedsrichterliche Verfahren nach Buch 10 der ZPO sind außergerichtliche Tätigkeiten, da es sich bei den Schiedsgerichten nicht um staatliche Gerichte handelt. Einschlägig wären daher an sich die Gebühren nach Teil 2 VV RVG. Das Gesetz enthält jedoch in § 36 I Nr 1 RVG eine gesonderte Regelung, die die Gebühren nach Teil 2 VV RVG ausschließt (Vorbem 2 I VV RVG) und au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 13 Auch für den Anwalt ist das Wiederaufnahmeverfahren eine eigene selbstständige Angelegenheit iSd § 15 RVG. Er erhält die Gebühren, die für den jeweiligen Rechtszug gelten, also im Wiederaufnahmeverfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht die nach den Nr 3100 ff VV RVG, im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Berufungsgericht die nach den Nr 3200 ff VV RVG und im Revisionsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr.

Rn 14 Die Diskussion um die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr ist durch die Einfügung des § 15a RVG zumindest tw beendet. Dieser bestimmt, dass ein Dritter sich auf eine Anrechnungsvorschrift nur berufen kann, wenn er eine der Gebühren bezahlt hat, wegen eines der Ansprüche ein Vollstreckungstitel gegen ihn besteht oder beide Gebühren in demselben Verfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kostenentscheidung, Kosten und VKH.

Rn 21 Hinsichtlich der Gerichtskosten findet FamGKG-KV Nr 1912 Anwendung; die Gebühr beträgt 66 EUR (Art 2 II Nr 22 KostRÄG); ist das Beschwerdeverfahren vor dem BGH geführt worden, beträgt die Gebühr nach FamGKG-KV Nr 1923 132 EUR (Art 2 II Nr 26 KostRÄG). Gerichtskosten können nur im Fall der Zurückweisung oder Verwerfung der Beschwerde als unzulässig erhoben werden. Wird ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 40 Gem § 18 I Nr 14 RVG stellt jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld eine besondere Angelegenheit dar (Hamm AGS 16, 296 Rz 19), so dass für jeden Festsetzungsantrag des RA eine 0,3-Verfahrensgebühr anfällt (Nr 3309 VV RVG). Entsprechendes gilt gem § 18 I Nr 15 RVG für den Antrag auf Bestellung einer Sicherheit nach Abs 3. Im Gegensatz hierzu stellt der Antrag auf Androh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 11 Das Anordnungsverfahren nach Abs 1 zählt noch mit zum Schiedsverfahren (arg e § 17 Nr 4 RVG). Das Zulassungsverfahren nach Abs 2 ist dagegen eine gesonderte Angelegenheit (§ 17 Nr 6 RVG). Zulassungsverfahren und eventuelle Verfahren auf Aufhebung oder Abänderung sind dagegen wiederum dieselbe Angelegenheit (§ 16 Nr 7 RVG). Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 54 Der Anwalt erhält für Vollstreckungsanträge nach Abs 1 und Kostenvorschussanträge gem Abs 2 eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG . Kostenrechtlich bilden die Anträge nach Abs 1 und 2 auch bei späterer Verurteilung zur Vorauszahlung eine Angelegenheit. Gem § 18 I Nr 12 RVG stellt die Vollstreckung der Entscheidung auf Zahlung eines Kostenvorschusses jedoch eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 5 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 10 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 20 Da bereits die Einlegung der Berufung die volle 1,6-Verfahrensgebühr (Nr 3200 VV RVG) auslöst, verbleibt es bei dieser Gebühr für den Anwalt des Berufungsklägers. Für den Anwalt des Berufungsbeklagten ist zu differenzieren. Hatte er bereits den Antrag auf Zurückweisung der Berufung gestellt, ist bei ihm auch die 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr 3200 VV RVG entstanden. Hatt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Endgültige Wertfestsetzung.

Rn 21 Vorrangig ist zu prüfen, ob die abschließende Wertfestsetzung in dem betr Verfahren an sich zulässig ist; im Verneinensfalle ist die Entscheidung per se aufzuheben (Nürnbg NJW-RR 18, 1277: Ordnungsmittelverfahren). Die endgültige Festsetzung unterliegt nach § 68 I GKG (§ 59 I FamGKG) der nach §§ 68 I 3, 63 III 2 GKG befristeten Beschwerde, auch bei Festsetzung im Urtei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 5 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beitreibung der Kosten.

Rn 4 Die Vollstreckungskosten können zusammen mit dem Hauptsachetitel beigetrieben werden. Es bedarf insoweit grds keines gesonderten Festsetzungsbeschlusses. Die Beitreibung von Vollstreckungskosten ist sogar dann noch möglich, wenn der Hauptsachetitel erledigt ist. Die Zwangsvollstreckung kann dann wegen der Kosten fortgesetzt werden. Nicht beigetrieben werden können dageg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Kosten.

Rn 31 Für vor dem 1.8.13 eingegangene Anträge gilt die KostO (dazu 8. Aufl), für später eingegangene das GNotKG (§ 136 I GNotKG; zum Ganzen Kroiß ZEV 13, 413; Trappe ZEV 13, 419). Das NachlassG bzw der Notar erhebt zwingend (§ 125 GNotKG) für jede Erbscheinserteilung pro Erbfall eine 1,0 Gebühr (§ 40 I 1 Nr 2 GNotKG mit KV Nr 12210), ggf zusätzlich für die eidesstattliche Ve...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 2. Angelegenheiten

In Angelegenheiten, die nach Teil 3 VV vergütet werden, ist gem. § 18 Nr. 5 RVG jedes Beschwerdeverfahren für den Rechtsanwalt eine besondere, nach Nrn. 3200 ff. VV (vgl. Vorbem. 3.2.1 VV) oder nach Nrn. 3500 ff. VV abzurechnende Angelegenheit. Dagegen bilden die Beschwerdeverfahren in Straf- und Bußgeldsachen grds. keine besondere Angelegenheit, sondern gehören zum Rechtszu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kosten und Gebühren.

Rn 56 Im Festsetzungsverfahren entstehen keine Gerichtsgebühren (vgl Abs 1 der Anm zu FamGKG-KV Nr 1310). Für die Beschwerde wird eine wertabhängige Gebühr nach Nr 1314, 1315 FamGKG-KV erhoben (Keidel/Engelhardt § 168 aF Rz 43; Prütting/Helms/Hammer § 168 aF Rz 44). Der Wert folgt aus dem Kosteninteresse (Prütting/Helms/Hammer § 168 Rz 44). Der RA, der einen Beteiligten im e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 6 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten/Gebühren.

Rn 7 Die Kosten des Verfahrens werden vom System berechnet und dem Betrag nach bezeichnet (Abs 1 Nr 3). Sie bestehen insb aus Gerichtskosten (GKG KV 1100: 0,5 Gebühr, mindestens 36 EUR). Wenn aus den zugehörigen Eintragungen im Antrag ersichtlich ist, dass der ASt durch einen RA vertreten ist, werden dessen Kosten (Verfahrensgebühr nach VV 3305 usw) errechnet und bezeichnet....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 21 Das Verfahren über eine einstweilige Anordnung löst keine gesonderte Vergütung aus, sondern ist durch die Verfahrensgebühr mit abgegolten (§ 19 I 2 Nr 11 RVG). Lediglich dann, wenn eine abgesonderte mündliche Verhandlung stattfindet, liegt nach § 19 I 2 Nr 11 RVG eine gesonderte Angelegenheit vor, in der der Anwalt eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr 3328 VV RVG und eine...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / b) Postentgeltpauschale im Beschwerdeverfahren

In der Vergangenheit ist darum gestritten worden, ob für das erstinstanzliche Verfahren und das Beschwerdeverfahren die Postentgeltpauschale doppelt entsteht. Denn nach Vorbem. 4.2 VV entstehen im Beschwerdeverfahren lediglich die Gebühren besonders. Im Gegensatz dazu bestimmt Vorbem. 4.3 Abs. 3 S. 3 VV für Einzeltätigkeiten ausdrücklich, dass das Beschwerdeverfahren als bes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 37 Einer Kostenentscheidung bedarf es nur, wenn im Festsetzungsverfahren solche angefallen sind (etwa Sachverständigenkosten aufgrund einer Beweiserhebung; Rn 8). Über diese ist nach §§ 91 ff durch den Rechtspfleger zu entscheiden und sie sind gleichzeitig festzusetzen (BVerfG NJW 77, 145 [BVerfG 24.09.1976 - 1 BvR 604/72]). Im Kostenfestsetzungsverfahren entstehen keine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 14 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt erhält eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 7 Das Verfahren zählt nach § 16 Nr 9 RVG zum Rechtszug. Als Einzeltätigkeit erhält der Anwalt eine Verfahrensgebühr nach Nr 3327 VV RVG und unter den Voraussetzungen der Vorbem 3 III VV RVG eine Terminsgebühr nach Nr 3332 VV RVG.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 20 Urkunden- und Wechselprozess einerseits und Nachverfahren bzw ordentliches Verfahren andererseits sind nach § 17 Nr 5 RVG zwei verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten. Der Anwalt erhält seine Gebühren im Urkunden- und Wechselprozess sowie im Nachverfahren bzw im ordentlichen Verfahren nach Abstandnahme jeweils gesondert. Allerdings ist die im Urkunden-, Wechsel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 17 Das streitige Verfahren ist eine gesonderte Gebührenangelegenheit (§ 17 Nr 2 RVG). Es entstehen die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 1 VV RVG (s Kostenanmerkungen zu § 253). Die Verfahrensgebühren der Anwälte aus dem Mahnverfahren werden angerechnet (Anm zu Nr 3305, Anm zu Nr 3307 VV RVG). Wird der Einspruch nach Abs 1 iVm § 341 II als unzulässig verworfen, entsteht kein...mehr

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AGS 06/2023, Fragen und Lös... / 1a) Lösung zu Fall 1 – 1. Abwandlung

K hat Rechtsanwalt A mit der Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rates beauftragt, sodass sich dessen Vergütung gem. § 34 RVG bestimmt. Rechtsanwalt A hat nicht – wie in § 34 Abs. 1 S. 1 RVG bestimmt – auf eine Gebührenvereinbarung mit K hingewirkt. Deshalb erhält er nach § 34 Abs. 1 S. 2 RVG die übliche Vergütung, die hier mehr als 190,00 EUR betragen soll. Da K j...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 33 Das Verfahren auf Vollstreckungsschutz ist sowohl für den Anwalt des Gläubigers als auch für den Anwalt des Schuldners nach § 18 I Nr 6 RVG eine besondere Angelegenheit, in der der Anwalt die Gebühren nach den Nr 3309, 3310 VV RVG jeweils gesondert erhält. Soweit eine einstweilige Anordnung beantragt wird, zählt diese mit zur Instanz und löst keine gesonderte Vergütung...mehr

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AGS 06/2023, Beschwerdeverf... / II. Auslegung der "Erinnerung" als Gegenvorstellung

Das LAG Berlin-Brandenburg hat die "Erinnerung" der Prozessbevollmächtigten der Beklagten als Gegenvorstellung gegen seinen Beschl. v. 13.10.2022 gewertet. Dies hat das LAG damit begründet, dass gegen die im Beschwerdeverfahren entgangene Entscheidung eine Erinnerung nicht statthaft sei. Der somit als Gegenvorstellung anzusehenden Eingabe der Prozessbevollmächtigten der Bekl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Kosten und Gebühren.

Rn 20 Gilt das Vermittlungsverfahren nicht nach Abs 5 S 2 als kostenrechtlicher Teil eines Anschlussverfahrens, fällt eine Verfahrensgebühr nach FamGKG-KV Nr 1310 an (Karlsr FamRZ 13, 722 mwN; Prütting/Helms/Hammer § 165 Rz 17; MüKoFamFG/Schumann § 165 Rz 21; Zö/Lorenz § 165 Rz 10; Dutta/Jacoby/Schwab/Lack § 165 Rz 22; Heilmann/Heilmann § 165 Rz 11; Schneider NZFam 14, 906, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahrenswert, Kosten, Gebühren.

Rn 47 Weder durch eine Anordnung nach Abs 1 noch durch die Billigung eines Vergleichs nach Abs 2 entstehen gesonderte Gerichtsgebühren. Der Abschluss eines Vergleichs löst aber nach FamGKG-KV Nr 1500 dann Gerichtskosten aus, wenn er über nicht gerichtlich anhängige Verfahrensgegenstände geschlossen wird. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem gesonderten Verfahren...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten/Gebühren.

Rn 28 Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Für das Beschwerdeverfahren gilt KV 1812 GKG. Die Kosten des Rechtsanwaltes sind durch die Verfahrensgebühr abgegolten, § 19 I Nr 7 RVG. War der Rechtsanwalt nicht Prozessbevollmächtigter, erhält er eine 0,8 Gebühr nach VV 3403 RVG. Im Beschwerde- bzw Erinnerungsverfahren fällt eine 0,5 Gebühr nach VV 3500 RVG an. Findet ausnahmswe...mehr

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AGS 06/2023, Die Abrechnung... / 2. Gleichzeitige Aufträge

Wird der Rechtsanwalt von vornherein gleichzeitig mit der Beschwerdeeinlegung und der Begründung der Beschwerde beauftragt, entsteht von vornherein nur eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4302 VV.[16] Denn bei gleichzeitiger Auftragserteilung gilt die Verfahrensgebühr gem. Vorbem. 4.3 Abs. 3 S. 2 VV, § 15 Abs. 1 RVG die Tätigkeit des Rechtsanwalts vom Auftrag bis zur Erledigung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 39 Auch für den Anwalt gilt § 39 I GKG (§ 23 I 1 RVG). Auch seine Gebühren berechnen sich grds nach dem Gesamtwert sämtlicher im Verlaufe des Rechtsstreits anhängiger Gegenstände. Dies gilt zumindest für die Verfahrensgebühr (Nr 3100 VV RVG). Die Terminsgebühr (Nr 3104 VV RVG) berechnet sich dagegen nur aus der Summe der Werte derjenigen Gegenstände, über die auch verhand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichts- und Rechtsanwaltskosten im Verfahren.

Rn 22 War der RA für den Rechtszug bestellt, gehört die Tätigkeit bei Erbringung und Rückgabe der Sicherheitsleistung zum Verfahren, § 19 I 2 Nr. 7 RVG und ist durch die Gebühren nach VV 3100 ff RVG abgegolten. War der RA nicht Prozessbevollmächtigter, erhält er eine Verfahrensgebühr nach VV 3403 RVG. Da die Beschaffung der Sicherheitsleistung keine ›Erbringung‹ iSV § 19 I 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Kosten.

Rn 10 Der GV erhält für die Abnahme einer Vermögensauskunft nach § 807 ebenso wie nach §§ 802c, 802d I eine Gebühr iHv 33 EUR (KV-GvKostG Nr 260). Da die Abnahme der Vermögensauskunft eine gesonderte Vollstreckungsmaßnahme ist (vgl oben Rn 1), entsteht für den RA eine gesonderte Verfahrensgebühr nach VV-RVG Nr 3309 neben der Gebühr für den Pfändungsauftrag (§ 18 I Nr 1, 16 R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Streitwertarten.

Rn 2 Entsprechend den Funktionen des Streitwertes ist zwischen verschiedenen Arten von Streitwerten zu unterscheiden. Bei jeder Wertfestsetzung ist vorher zu prüfen, welcher Streitwert festgesetzt werden soll. Erst nach Klärung dieser Frage lassen sich die jeweils einschlägigen Normen und Bewertungsgrundsätze verlässlich erkennen. Einzelheiten werden bei §§ 3 ff dargestellt....mehr

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AGS 06/2023, Notwendige Rechtsmitteleinlegung des Verteidigers?

§ 19 RVG; Nrn. 4124, 4130 VV RVG Leitsatz Die Rechtsmitteleinlegung selbst sowie beratende Tätigkeit vor der Einlegung werden mit der Verfahrensgebühr für das erstinstanzliche Verfahren abgegolten; Tätigkeiten des Verteidigers nach Einlegung des Rechtsmittels aber über die Verfahrensgebühr für die Rechtsmittelinstanz. Ggf. kann die Notwendigkeit des Verteidigerhandelns dann zu ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwalt.

Rn 39 Auch für den Anwalt ist die Stufenklage eine einzige Angelegenheit. Auch für ihn gilt über § 23 I 1 RVG die Vorschrift des § 44 GKG. Hier kann es allerdings zu Stufenstreitwerten führen. Wird sowohl über die Auskunft als auch den Leistungsantrag verhandelt, entstehen die Gebühren aus dem Höchstwert. Wird nur über die Auskunft verhandelt und hiernach die Klage insgesamt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten und Gebühren.

Rn 6 Gesonderte Gerichtskosten enstehen für das Verfahren nach § 168e nicht, denn für die Vormundschaft ist in FamGKG-KV eine Jahresgebühr vorgesehen, die sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Vormundschaft erfasst (vgl hierzu zB Schlesw SchlHA 18, 298). Diese beläuft sich auf 5 EUR je angefangene 5.000 EUR des zu berücksichtigenden Vermögens, mindestens 50 EUR. Dauer...mehr