Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / II. Ermäßigte Terminsgebühr im erstinstanzlichen Verfahren (Nr. 3105 VV RVG)

1. Gesetzliche Regelung Die Terminsgebühr entsteht im erstinstanzlichen Verfahren grundsätzlich zu einem Gebührensatz von 1,2 (Nr. 3104 VV RVG). Unter den Voraussetzungen der Nr. 3105 VV RVG ermäßigt sich diese Gebühr auf 0,5. Der Wortlaut der Nr. 3105 VV RVG ist sprachlich misslungen, weil danach bereits bei Nichterscheinen der Partei, selbst wenn sie ordnungsgemäß vertreten ...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / III. Ermäßigte Terminsgebühr im Berufungsverfahren (Nr. 3203 VV RVG)

1. Gesetzliche Regelung Auch im Berufungsverfahren ist eine ermäßigte 0,5-Terminsgebühr im Falle der Säumnis vorgesehen. Hier ist allerdings – im Gegensatz zur ersten Instanz – danach zu differenzieren, welche Partei säumig ist. 2. Säumnis des Berufungsklägers Erscheint der Berufungskläger nicht und ist er auch nicht ordnungsgemäß vertreten, reduziert sich die Terminsgebühr auf...mehr

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ZAP 16/2015, Anwaltspraxis / Anpassung des RVG an das neue Fahreignungsregister

Vor über einem Jahr ist zum 1.5.2014 die "Punktereform" in Kraft getreten (s. dazu näher Burhoff ZAP F. 9, S. 855 ff.). Im Zuge dieser Reform wurden auch die Bußgelder angepasst und damit einhergehend die Grenze für Eintragungen in das neue Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) auf 60 EUR erhöht. Der Deutsche Anwaltverein hat kürzlich darauf aufmerksam gemach...mehr

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ZAP 10/2016, Bußgeldverfahren: Mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG

(LG Bonn, Beschl. v. 30.3.2016 – 27 Qs 12/16) • Selbstständige, nicht formell verbundene oder als solches getrennte Bußgeldverfahren führen zu mehreren Angelegenheiten bzw. mehreren Rechtsfällen i.S.d. § 15 RVG, unabhängig davon, ob sie in einem Aktenband geführt werden. Der Rechtsanwalt hat deshalb bei einer derartigen Durchführung für jedes dieser Verfahren Anspruch auf ge...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / 2. Übergangsregelung

Bei den Änderungen in Teil 5 VV RVG handelt es sich um "echte" Gesetzesänderungen. Daher ist die Übergangsregelung des § 60 RVG maßgeblich dafür, in welchen Angelegenheiten noch nach altem Recht abzurechnen ist und wann bereits die Neufassung des Teil 5 VV RVG gilt. Nach § 60 Abs. 1 RVG gilt: Beauftragung, Beiordnung, Bestellung vor dem 25.7.2015: altes Recht; Beauftragung, Bei...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / II. Abrechnung als Wahlverteidiger

Änderungen des § 53 RVG Bisher war die Frage, ob das Verbot des § 53 Abs. 2 S. 1 RVG für den Rechtsanwalt nur in seiner Eigenschaft als bestellter Beistand oder für ihn generell gilt mit der Folge, dass eine nachträgliche Bestellung als Beistand rückwirkend zum Wegfall der Wahlanwaltsvergütung führt und eine weitere Wahlanwaltsvergütung hindert, nicht eindeutig geklärt (vgl. ...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / I. Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber, § 11 RVG

Die Festsetzung der Vergütung gegen den eigenen Auftraggeber durch den Rechtspfleger oder Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist für den Rechtsanwalt ein schnelles und einfaches Verfahren, um den Vergütungsanspruch gegen den eigenen Auftraggeber der Höhe nach feststellen und in einem Vollstreckungstitel, nämlich dem Vergütungsfestsetzungsbeschluss, titulieren zu lassen. Erst...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / I. Vorbemerkung

Am 25.7.2105 ist das "Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe v. 17.7.2015" (BGBl I, S. 1332) in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist neben einer klarstellenden Einfügung in § 53 RVG auch die wohl übersehene Anpassung des Gebührenrahmens ...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / 3. Beispiele

Beispiel 1: Gegen den Betroffenen wird am 1.8.2015 ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO (Verbot des Telefonierens im Straßenverkehr) eingeleitet und eine Geldbuße von 60 EUR festgesetzt. In dem Bußgeldverfahren wird er von Rechtsanwalt R verteidigt. Rechtsanwalt R rechnet nach den neuen Gebührenstufen ab. Es entstehen also die Gebühren nach den n...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 RVG wird die gesetzliche Vergütung unter den näher beschriebenen Voraussetzungen auf Antrag des Rechtsanwalts oder des Auftraggebers durch das Gericht des ersten Rechtszuges festgesetzt. Der Vergütungsfestsetzungsantrag des Auftraggebers ist nach meinen Erfahrungen aus der Praxis eher ein Exot. Ich selbst habe nur zwei Vergütungsfestsetzungsverfahren b...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / 1. Änderungen

Mit der Änderung des § 28 Abs. 3 Nr. 3 des StVG durch Art. 1 des "Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze" vom 28.8.2013 (BGBl. I S. 3313; sog. Punktereform) ist die Grenze für Eintragungen in das Fahreignungsregister (FAER; früher: Verkehrszentralregister) von 40 EUR auf 60 EUR erhöht worden. Die frühere Eintragungsgrenze von 40 EUR war 2...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 10. Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe

Für das Schlichtungsverfahren kann keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden, da es sich nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt. Möglich ist allerdings die Bewilligung von Beratungshilfe (Zöller/Gummer, ZPO, § 15a EGZPO Rn. 26 a.E.). Der Anwalt erhält dann für die Vertretung im obligatorischen Streitschlichtungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG i.H.v. ...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 2. Maßstab

Maßstab der Zusätzlichen Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG ist die jeweils in Bezug genommene Verfahrensgebühr. Die Höhe der Gebühr nach Anm. Abs. 3 S. 1 zu Nr. 4141 VV RVG bemisst sich im konkreten Fall nach der Verfahrensgebühr des Rechtszugs, in dem die Hauptverhandlung vermieden worden ist. Maßgebend ist also hier grundsätzlich die Gebühr des Verfahrensstadiums, in dem sich di...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 5. Angenommenes Anerkenntnis

Eine fiktive Terminsgebühr entsteht ferner bei Annahme eines Anerkenntnisses (§ 101 Abs. 2 SGG). Beispiel 9: Angenommenes Anerkenntnis in der Hauptsache Das Verfahren über eine Verpflichtungsklage endet durch angenommenes Anerkenntnis, ohne dass mündlich verhandelt worden war. Da im Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (§ 124 Abs. 1 SGG), entsteht eine Termi...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / II. Verfahren vor einem Ausschuss nach § 111 Abs. 2 ArbGG

In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten können die Handwerksinnungen und i.Ü. die zuständigen Stellen im Sinne des Berufsbildungsgesetzes Ausschüsse bilden, die zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis ein Schlichtungsverfahren durchführen. Auch diese Verfahren stellen eine eigene Gebührenangeleg...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 4. Einschaltung eines Terminsvertreters

Die Beiordnung eines Terminsvertreters ist nach zutreffender Auffassung nicht möglich, da dies weder die ZPO noch das FamFG vorsehen. Möglich ist nur die Beiordnung eines Verkehrsanwalts oder eines Beweisanwalts, nicht aber eines Terminsvertreters (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 707; OLG Köln FamRZ 2012, 1323). Auch eine nachträgliche Umdeutung kommt nicht in Betracht. Ist im Ra...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 4. Einigungsgebühr

Zur Geschäftsgebühr hinzukommen kann allerdings eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG, wenn die Parteien im Güte- oder Schlichtungsverfahren eine Einigung erzielen. Die Höhe der Gebühr richtet sich dann nach Nr. 1000 VV RVG. Die "Anhängigkeit" im Schlichtungsverfahren führt nicht zu einer Anhängigkeit i.S.d. Nr. 1003 VV RVG, da es sich bei dem Schlichtungsverfahren nicht...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / b) Vollstreckungsgericht

Im Übrigen ist für die Vergütung des Rechtsanwalts im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach dem Rechtsgedanken des § 788 Abs. 2 ZPO das Vollstreckungsgericht zuständig. Der Gesetzgeber hat durch die Regelung in § 788 Abs. 2 ZPO klargestellt, das im Vollstreckungsverfahren das für gerichtliche Anordnungen zuständige Gericht über die Kosten der Zwangsvollstreckung entscheidet. D...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / bb) Vorangegangene außergerichtliche Vertretung

Ist dem Schlichtungsverfahren eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, so wird die dafür verdiente Geschäftsgebühr aus Nr. 2300 VV RVG nach Vorbem. 2.3 Abs. 6 S. 1 VV RVG auf die Geschäftsgebühr der Nr. 2303 Nr. 1 VV RVG angerechnet. Die Anrechnung ist jedoch auf die Hälfte der zuvor angefallenen Geschäftsgebühr aus Nr. 2300 VV RVG begrenzt. Darüber hinaus darf kein...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / VII. Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs

Nach §§ 796a, 796b ZPO kann ein unter Mitwirkung der Anwälte außergerichtlich geschlossener Vergleich durch das Prozessgericht für vollstreckbar erklärt werden. Die Praxis macht von dieser Möglichkeit allerdings kaum Gebrauch. Die Anwaltsvergütung im Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Anwaltsvergleichs bestimmt sich nicht nach Nr. 3309 VV RVG, weil das Verfahren nach ...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / a) Teilweise Anzeige der Verteidigungsbereitschaft und nachfolgende Verhandlung

Wird auf die Klage hin die Verteidigungsbereitschaft nur hinsichtlich eines Teils der Klageanträge angezeigt, so ergeht i.Ü. ein Versäumnisurteil. Es entsteht dann eine 0,5-Terminsgebühr (Anm. Abs. 1 zu Nr. 3105 VV RVG) aus dem Wert, nach dem das Versäumnisurteil ergeht, und eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) aus dem restlichen Wert, über den der Termin stattfindet. Be...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 7. Einstellung nach Abtrennung

Kommt es zu einer Verfahrenstrennung, liegen ab dann zwei verschiedene Angelegenheiten vor, so dass der Anwalt die Zusätzliche Gebühr in jedem Verfahren verdienen kann. Möglich ist es dabei auch, dass die Zusätzliche Gebühr in allen Verfahren anfällt. AG Tiergarten, Beschl. v. 4.3.2016 – (431 Ls) 286 Js 945/15 (22/15): Die Zusätzliche Gebühr Nr. 4141 VV RVG fällt auch dann an...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 3. Abrechnung bei mehrfacher Gebührenanrechnung

Die Existenz mehrerer Anrechnungsvorschriften im RVG zieht es nach sich, dass im Laufe des Mandats mehrere Anrechnungsvorschriften nacheinander eingreifen können. Beispiel 2: Der Rechtsanwalt verdient im Rahmen eines vorgerichtlichen Vertretungsmandats zunächst die Geschäftsgebühr, betreibt dann das selbstständige Beweisverfahren und vertritt den Mandanten in dem sich hieran ...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 1. Festgebühr

Bei der Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG handelt es sich nach zutreffender Auffassung um eine Festgebühr. Es besteht hinsichtlich der Höhe der Gebühr kein Ermessensspielraum. Siehe zuletzt: LG Saarbrücken, Beschl. v. 5.2.2015 – 6 Qs 7/15: Bei der Zusätzlichen Gebühr für die Vermeidung der Hauptverhandlung gem. Nr. 4141 VV RVG handelt es sich um eine Festgebühr in Höhe der Mittelge...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / b) Zwangsvollstreckung

Ob die dem Rechtsanwalt für die Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung angefallene Vergütung gegen den eigenen Auftraggeber gem. § 11 RVG festgesetzt werden kann, ist problematisch. Nach der ausdrücklichen Regelung in § 11 Abs. 1 S. 1 RVG, die insoweit von der Vorgängervorschrift des § 19 Abs. 1 BRAGO abweicht, muss die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts zu den Kost...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 2. Geschäftsgebühr

Für seine Vertretung in einem Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO erhält der Anwalt eine 1,5-Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 Nr. 1 VV RVG. Im Gegensatz zur Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG steht dem Anwalt bei der Gebührenhöhe kein Rahmen und damit kein Ermessensspielraum zu. Der Gebührensatz steht fest. Beispiel 1: Der Anwalt vertritt den Mandanten in einem obligatorisc...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 4. Mehrere Auftraggeber

Eine Regelung, wie sich die Zusätzliche Gebühr der Nr. 4141 VV RVG bei mehreren Auftraggebern berechnet, war im Gesetz bis zum 31.7.2013 noch nicht enthalten. Mit dem 2. KostRMoG hat der Gesetzgeber diese Frage geregelt und hat, wie auch bei den anderen Gebühren, die sich von einer Verfahrensgebühr ableiten, ausdrücklich bestimmt, dass eine Erhöhung nach Nr. 1008 VV RVG unbe...mehr

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ZAP 12/2016, Streitwertkata... / II. BESCHLUSSVERFAHREN

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 3. Abschluss eines schriftlichen Vergleichs

Bis zum Inkrafttreten des 2. KostRMoG war umstritten, ob die Terminsgebühr in sozialgerichtlichen Verfahren in analoger Anwendung der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG anfallen konnte, wenn ein schriftlicher Vergleich geschlossen wurde. Der Gesetzgeber hatte zunächst eine der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV RVG entsprechende Regelung in Nr. 3106 VV RVG vergessen. Mit der...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / aa) Vorangegangene Beratung

Ist dem Schlichtungsverfahren eine Beratung vorausgegangen, so wird die Beratungsgebühr angerechnet, wenn nichts Abweichendes vereinbart worden ist (§ 34 Abs. 2 RVG). Das gilt sowohl für eine vereinbarte Vergütung (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG) als auch für eine Vergütung nach bürgerlichem Recht (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. §§ 675, 612 BGB). Beispiel 8: Der Anwalt war beauftragt word...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / c) Versäumnisurteil nach Klageerweiterung

Auch der umgekehrte Fall ist möglich, nämlich, dass zunächst nur eine 1,2-Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG) entsteht und aus einem weiteren Teilwert dann noch eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG. Zu beachten ist dann wiederum § 15 Abs. 3 RVG. Beispiel 24: Der Anwalt reicht für seinen Mandanten Klage i.H.v. 10.000 EUR ein, über die verhandelt wird. Es wird dann ein neuer...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / aa) Erörterung über Teil der Hauptforderung

Wird nur über einen Teil der Hauptforderung erörtert, fällt insoweit die 1,2-Terminsgebühr der Nr. 3104 VV RVG an; i.Ü. entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG. Insgesamt darf jedoch nicht mehr verlangt werden als eine 1,2-Gebühr aus dem Gesamtwert (OLG Köln AGS 2006, 244 = JMBl NW 2006, 144 = JurBüro 2006, 254 = RVGreport 2006, 104). Beispiel 25: Im Termin zu...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / c) Zweites Versäumnisurteil nach Vollstreckungsbescheid

Ergeht auf Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid im daraufhin anberaumten Verhandlungstermin auf Antrag des Klägervertreters ein zweites Versäumnisurteil (§§ 700, 345 ZPO), so entsteht jetzt nur eine Terminsgebühr i.H.v. 0,5 nach Nr. 3105 VV RVG (OLG Köln AGS 2007, 296 = RVGreport 2007, 189; AG Kaiserslautern JurBüro 2005, 475; OLG Brandenburg, AGkompakt 2010, 42 = Ju...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / a) Überblick

Mit Satz 2 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG ist die Höhe der Terminsgebühr für alle Fälle der Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV RVG festgeschrieben. Die Höhe der fiktiven Terminsgebühr beläuft sich erstinstanzlich immer auf 90 % der im konkreten Fall bestimmten Verfahrensgebühr. Der Grund für diese Anbindung an die konkrete Höhe der Verfahrensgebühr liegt darin, dass die Terminsgebühr kaum...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / III. Berufung

Auch im Berufungsverfahren ist eine fiktive Terminsgebühr möglich (Anm. S. 1 zu Nr. 3205 VV RVG). Hier findet sich allerdings keine eigenständige Regelung. Vielmehr wird auf Anm. S. 1 Nr. 1 u. 3 zu Nr. 3106 VV RVG verwiesen. Da auch im Berufungsverfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (§§ 153 Abs. 1, 124 Abs. 1 SGG), kann die Terminsgebühr unter sämtlichen Vari...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 6. Erneute Klage nach nachgeholtem Schlichtungsverfahren

Mitunter kommt es vor, dass ein Kläger eine Klage einreicht, ohne zuvor das obligatorische Schlichtungsverfahren betrieben zu haben. Dem Kläger bleibt dann nichts anderes übrig, als die Klage zurückzunehmen, das Schlichtungsverfahren nachzuholen und dann die Klage nach erfolglosem Schlichtungsverfahren erneut einzureichen. Es handelt sich dann bei Erst- und Zweitklage um zwe...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / b) Beschwerde

Aufgrund der allgemeinen Verweisung in § 11 Abs. 2 S. 3 RVG auf die Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnung betreffend die Kostenfestsetzung gelten auch im Vergütungsfestsetzungsverfahren die die Beschwerde betreffenden Vorschriften der VwGO. Danach ist gegen die Entscheidung des Richters gem. § 151 S. 3 i.V.m. § 147 Abs. 1 S. 1 VwGO die Beschwerde gegeben. Da nach § 1...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / b) Teileinspruch und nachfolgende Verhandlung

Ergeht zunächst ein Versäumnisurteil und wird sodann nur teilweise Einspruch eingelegt und hierüber verhandelt, so ist zunächst aus dem Gesamtwert die 0,5-Terminsgebühr (Nr. 3104, 3105 VV RVG) angefallen. Aus dem Teilwert des Einspruchs erhöht sich die Terminsgebühr dann auf 1,2, so dass zwei verschiedene Gebühren zu berechnen sind. Insgesamt darf der Anwalt jedoch nicht meh...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Kein Antrag erforderlich

Nach der ganz überwiegenden Gegenauffassung fällt die 0,5 Terminsgebühr nach Absatz 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG auch dann an, wenn das Versäumnisurteil nach § 331 Abs. 3 ZPO ohne den erforderlichen Antrag ergeht (KG RVGreport 2008, 307 [Hansens] = AGS 2008, 541; OLG München RVGreport 2007, 425 [Hansens] = JurBüro 2007, 589; OLG Jena RVGreport 2006, 187 = AGS 2006, 22...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / bb) Erörterung nur über Nebenforderung

Wird nur aus dem Wert einer Nebenforderung, z.B. der Zinsen, erörtert, gilt prinzipiell das gleiche wie bei Erörterung über eine Teil-Hauptforderung. Zu beachten ist allerdings jetzt § 43 GKG . Aus dem Wert der Hauptsache entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG. Aus dem Wert der Nebenforderung (§ 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 43 Abs. 2 GKG) fällt dagegen eine volle 1,...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / c) Mehrere Auftraggeber

Vertritt der Anwalt mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG um 30 % je weiteren Auftraggeber. Diese Erhöhung gilt für die abgeleitete fiktive Terminsgebühr jedoch nicht. Das kann auch schon deshalb nicht sein, weil dann bei Ansatz des Höchstbetrags bei der Verfahrensgebühr die Höchstgrenze der Terminsgebühr überschritten wäre. Die erhöh...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 3. Kein Haftzuschlag

Die Zusätzliche Gebühr entsteht ohne Haftzuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG. Hieraus folgt, dass die einfache Verfahrensgebühr die Berechnungsgrundlage ist und nicht die Verfahrensgebühr mit Zuschlag nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV RVG (Burhoff, RVG, Nr. 4141 VV RVG Rn 2). Beispiel 6: Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Aufgrund der Mitwirkung des Verteidigers stel...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / VI. Revision

Im Revisionsverfahren ist eine fiktive Terminsgebühr ebenfalls möglich (Anm. zu Nr. 3213 VV RVG), da auch hier eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (§§ 165 S. 1, 124 Abs. 1 SGG). Die Terminsgebühr kann dabei unter sämtlichen Varianten der Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV RVG entstehen, ausgenommen wiederum nach Anm. Nr. 2 zu Nr. 3106 VV RVG, da auch im Revisionsverfahren ei...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / d) Absetzung getilgter Beträge

Gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 RVG sind im Vergütungsfestsetzungsantrag getilgte Beträge abzusetzen. In dem Fall des VG Augsburg (RVGreport 2016, 133 [Hansens]) hatten die als Prozessbevollmächtigte für den Kläger vor dem VG Augsburg tätig gewesenen Rechtsanwälte mit Festsetzungsantrag vom 3.2.2015 folgende Vergütung beantragt:mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / d) Anrechnung einer Geschäftsgebühr

Ebenso wie eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV RVG unbeachtlich ist, ist auch die Anrechnung einer vorherigen Geschäftsgebühr nach Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG für die Berechnung der Terminsgebühr unbeachtlich. Die Terminsgebühr berechnet sich nach der Verfahrensgebühr und nicht aus einem nach Anrechnung verbleibenden Restbetrag (SG Dresden AGS 2015, 374 = NJW-Spezial 201...mehr

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ZAP 11/2016, Die Zusätzlich... / 11. Mehrmalige Einstellung

Da der Verteidiger in jeder Angelegenheit seine Gebühren und Auslagen gesondert erhält, kann die Zusätzliche Gebühr auch mehrmals anfallen. Beispiel 11: Das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten wird mangels Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO auf Betreiben des Verteidigers eingestellt. Auf die Beschwerde des Anzeigenerstatters werden die Ermittlungen wieder aufgenomme...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / e) Mehrere Gegner – nur einer ist säumig

Mischfälle können ferner dann auftreten, wenn von mehreren Beklagten nur einer säumig ist und gegen ihn ein Versäumnisurteil ergeht. Voraussetzung für die reduzierte 0,5-Terminsgebühr ist allerdings, dass es sich um unterschiedliche Streitgegenstände handelt. Soweit es sich um denselben Streitgegenstand handelt, fällt nur eine 1,2-Terminsgebühr an. Beispiel 28: Der Anwalt erhe...mehr

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ZAP 5/2016, Reisekosten des... / V. Fahrten eines Vertreters

Führt der Anwalt die Reise nicht selbst durch, sondern beauftragt er einen Vertreter, so kann er dessen Reisekosten ebenfalls nach den Nr. 7003 ff. VV RVG abrechnen, sofern es sich um einen der in § 5 RVG aufgezählten Vertreter handelt, und zwar unabhängig davon, ob der Vertreter mit seinem eigenen Kraftfahrzeug fährt oder mit dem des Anwalts. Für andere Vertreter – also auße...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 4. Wechselseitige Berufungen, Säumnis des Berufungsklägers

Werden wechselseitig Berufungen eingelegt und erscheint dann eine Partei nicht und ist sie auch nicht ordnungsgemäß vertreten, so fallen zwei Terminsgebühren an, nämlich eine zu 0,5 (Nr. 3203 VV RVG) und eine zu 1,2 (Nr. 3202 VV RVG). Zu beachten ist wiederum § 15 Abs. 3 RVG. Beispiel 36: Auf die Klage über 20.000 EUR hat das Gericht den Beklagten auf Zahlung von 10.000 EUR v...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 3. Zuständiges Gericht

Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 RVG ist die Vergütung von dem Gericht des ersten Rechtszuges (Rechtspfleger oder Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) festzusetzen. Welches Gericht dasjenige des ersten Rechtszuges ist, ergibt sich im Allgemeinen erst durch die Klageerhebung bzw. den Antrag auf einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz, mithin aus dem anhängig gemachten Verfahren der Hau...mehr