Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / g) Abrechnung weiter gehender Reisekosten mit der bedürftigen Partei

Rz. 100 Strittig ist, ob der beigeordnete Anwalt weiter gehende Reisekosten mit der Partei abrechnen darf, wenn er nur eingeschränkt beigeordnet worden ist. Rz. 101 Ein Teil der Rspr. ist der Auffassung, wegen der Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO komme eine Inanspruchnahme der Partei nicht in Betracht.[61] Zum Teil wird dabei auch argumentiert, der Anwalt habe durc...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / b) Einigung über weiteres erstinstanzliches Verfahren

Rz. 30 Auch in diesem Fall entsteht die 1,1-Verfahrensdifferenzgebühr der Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3201 VV. Die Einigungsgebühr fällt jetzt aus dem Wert der mitverglichenen Gegenstände dagegen nur zu 1,0 an. Beispiel 11: Einigung über weiteres erstinstanzliches Verfahren In einem Berufungsverfahren (1/22) über 10.000,00 EUR verhandeln die Parteien unter Mitwirkung ihrer Anwäl...mehr

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§ 28 Familiensachen / a) Gebühren

Rz. 296 Im erstinstanzlichen Verfahren richtet sich die Vergütung in einstweiligen Anordnungsverfahren nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr. Rz. 297 Der Anwalt erhält zunächst einmal eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Beispiel 98: Einstweilige Anordnung neben Hauptsache Der Kindesvater stellt einen Hauptsacheantrag zum Umg...mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Verfahrenswert

Rz. 330 Der Verfahrenswert für die Gerichtsgebühren im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 40 FamGKG. Gem. § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG kommt es auf die gestellten Anträge an. Rz. 331 Wird kein Antrag gestellt oder erst nach Ablauf der Begründungsfrist, gilt der Wert der Beschwer (§ 40 Abs. 1 S. 2 FamGKG), der sich gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG nach den Vorschriften der §§ 3 ff...mehr

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§ 35 Strafsachen / 8. Erneutes Verfahren nach Aufhebung und Zurückverweisung

Rz. 226 Wird ein Urteil auf ein Rechtsmittel hin aufgehoben und die Sache an die Vorinstanz zurückverwiesen, so gilt das weitere Verfahren nach Zurückverweisung als neue Angelegenheit (§ 21 Abs. 1 RVG). Eine Anrechnung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (Vorbem. 3 Abs. 6 VV) nicht vorgesehen. Es entstehen daher alle Gebühren erneut, mit Ausnahme der Grundgebühr....mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 69. Wechsel des Auftrags

Rz. 147 Wechselt nur der Inhalt des Auftrags innerhalb derselben Angelegenheit, liegt damit kein Fall des § 60 Abs. 1 RVG vor. Es bleibt beim bisherigen Gebührenrecht. Das ist etwa der Fall, wenn der bisherige Terminsvertreter nunmehr als Hauptbevollmächtigten beauftragt wird. Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass durch den neuen Auftrag eine neue Angelegenheit ausgelöst...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / bb) Postentgeltpauschale

Rz. 107 Strittig war, ob im gerichtlichen Verfahren gegenüber dem Verfahren vor der Verwaltungsbehörde eine gesonderte Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV anstand. Diese Streiftrage hat der Gesetzgeber mit dem 2. KostRMoG durch die Neufassung des § 17 Nr. 11 RVG zum 1.8.2013 dahingehend geklärt, dass es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt und folglich die Pos...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / c) Einigungsgebühr

Rz. 30 Kommt es im Beweisverfahren zu einer Einigung, so entsteht die Einigungsgebühr grundsätzlich in Höhe von 1,5. Die Anhängigkeit im Beweisverfahren ist unerheblich (arg. e. Nr. 1003 VV). Beispiel 12: Beweisverfahren mit Besprechung und Einigung Der Anwalt führt ein Beweisverfahren über Baumängel in Höhe von 30.000,00 EUR. Nach Erhalt des Gutachtens verhandeln die Anwälte...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Unselbstständige Vollstreckungsschutzverfahren

Rz. 159 Grundsätzlich zählen Vollstreckungsschutzanträge mit zur Angelegenheit und lösen neben den Gebühren für die zugrunde liegende Vollstreckungsmaßnahme keine gesonderte Vergütung aus. Das bedeutet:mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Verfahren nach §§ 249 ff. FamFG

Rz. 22 Unter den Voraussetzungen der §§ 249 ff. FamFG [11] kann das minderjährige Kind, das mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt lebt, im vereinfachten Verfahren seinen Unterhalt festsetzen lassen. Die Gebühren richten sich nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr (Nr. 1000 Nr. 1 VV). Rz. 23 Der Gegenstandswert bestimmt sich...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 2. Rechnungsadressat

Rz. 10 Die Rechnung muss an den Auftraggeber gerichtet sein. Dieser muss nicht unbedingt mit dem Vertretenen identisch sein,[8] wie etwa der Versicherer im Haftpflichtprozess gegen den Versicherten (§ 10 AKB). Übernimmt ein Dritter kraft Vereinbarung oder im Einverständnis mit dem Auftraggeber die Vergütung des Anwalts und wünscht er deshalb eine auf sich ausgestellte Rechnu...mehr

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§ 35 Strafsachen / IV. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

Rz. 6 Ist der Anwalt in einer Strafsache lediglich damit beauftragt, zu prüfen, ob ein Rechtsmittel, also eine Berufung, eine Revision oder gegebenenfalls eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hat, ohne dass dem Anwalt bereits die Verteidigung oder Vertretung im Rechtsmittelverfahren übertragen worden ist, so erhält er eine Gebühr nach den Nrn. 2100 ff. VV. Rz. 7 Soweit sich di...mehr

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§ 28 Familiensachen / 4. Anschlussbeschwerde oder -rechtsbeschwerde

Rz. 367 Ist dem bedürftigen Beteiligten Verfahrenskostenhilfe für eine Beschwerde oder eine Rechtsbeschwerde bewilligt worden, so erstreckt sich die Bewilligung und Beiordnung kraft Gesetzes auch auf die Rechtsverteidigung gegen eine Anschlussbeschwerde oder Anschlussrechtsbeschwerde des Gegners (§ 48 Abs. 2 S. 1 RVG), sofern der Beiordnungsbeschluss nichts anderes bestimmt ...mehr

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§ 26 Verfahren der freiwill... / 3. Sonstige Verfahren

Rz. 86 In sonstigen Verfahren entsteht eine Verfahrensgebühr nach Nr. 6302 VV. Diese Gebühr entsteht insbesondere für jeden Rechtszug des Verfahrens über die Verlängerung oder Aufhebung der Freiheitsentziehung nach den §§ 425, 426 FamFG oder einer Unterbringungsmaßnahme nach den §§ 329, 330 FamFG (Anm. zu Nr. 6302 VV). Der Wahlanwalt erhält eine Verfahrensgebühr in Höhe von ...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / g) Gegenstandswert

Rz. 24 Soweit sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten (§ 2 Abs. 1 RVG), müssen die jeweils angewandten Vorschriften über die Bestimmung des Gegenstandswertes grundsätzlich nicht zitiert zu werden. Toussaint [14] hält dies allerdings dann für erforderlich, wenn der Auftraggeber den Gegenstandswert anderenfalls nur schwer nachvollziehen könnte. Unabhängig davon biete...mehr

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§ 2 Anforderungen an eine o... / 9. Auslagen

Rz. 35 Auch Auslagen müssen konkret bezeichnet und einzeln ausgewiesen werden.[16] Rz. 36 Bei den Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen reicht ein Hinweis auf die Postentgeltpauschale der Nr. 7002 VV, wenn der Anwalt pauschal abrechnet. Bei konkreter Abrechnung (Nr. 7001 VV) genügt zunächst die Angabe des Gesamtbetrages (§ 10 Abs. 2 S. 2 RVG); eine detail...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / d) Verfahren über den Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 17 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers – in Abweichung zu § 15 Abs. 2 RVG – eine weitere 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3308 VV, und zwar unbeschadet des § 15 Abs. 3 RVG. Rz. 18 Eine Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV bei mehreren Auftraggebern kommt zwar auch hier in Betracht, allerdings nur, wenn der A...mehr

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§ 35 Strafsachen / (12) Rechtsmitteleinlegung

Rz. 142 Die Einlegung des Rechtsmittels – unabhängig davon, ob Berufung oder Revision eingelegt wird – zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG mit zur Gebühreninstanz. Der Anwalt erhält hierfür also keine zusätzliche Vergütung. Beispiel 82: Hauptverhandlung mit Rechtsmitteleinlegung Der Angeklagte wird im ersten Hauptverhandlungstermin verurteilt. Der Verteidiger legt hiergege...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 1. Überblick

Rz. 40 Grundsätzlich wird in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach Betragsrahmengebühren abgerechnet (§ 3 Abs. 1 S. 1 RVG), und zwar auch bei außergerichtlicher Vertretung (§ 3 Abs. 2 RVG). Der Anwalt erhält die gleichen Gebühren wie in Angelegenheiten, die nach dem Gegenstandswert abgerechnet werden. Allerdings entstehen anstelle der Wertgebühren jeweils entsprechende Betr...mehr

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§ 28 Familiensachen / 7. Elterliche Sorge

Rz. 80 Es gelten die Gebühren der Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 81 Ausnahmsweise ist hier eine Erhöhung der Verfahrensgebühr für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV möglich, wenn der Anwalt die Eltern in Verfahren auf Entziehung der elterlichen Sorge vertritt (siehe unten Rdn 87). Rz. 82 Eine Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren oder bei Abschluss einer Einigung ist möglich, da ...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 4. Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen

Rz. 214 Nach Nr. 1010 VV kann der Anwalt im Falle einer besonders umfangreichen Beweisaufnahme eine Zusatzgebühr verdienen. Voraussetzungen dieser Gebühr sind Beide Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein. Rz. 215 Die Zusatzgebühr ent...mehr

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§ 28 Familiensachen / 9. Aufnahme in den Verbund

Rz. 281 Gerät eine bislang isolierte Familiensache durch Anhängigkeit einer Scheidungssache kraft Gesetzes gem. § 137 Abs. 4 FamFG oder durch Verbindung nach § 20 FamFG in den Verbund, so gilt ab dann § 16 Nr. 4 RVG. Die Gebühren entstehen ab dann nur einmal aus dem Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG). Für die Zeit bis zur Aufnahme in den Verbund bleib...mehr

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§ 37 Bewilligung der Vollst... / V. Verfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

Rz. 28 Ist die Rechtsbeschwerde nicht bereits kraft Gesetzes zulässig und ist sie auch nicht zugelassen worden, so kann ein Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt werden (§ 87k IRG). Da der Antrag auf Zulassung und ein eventuell durchzuführendes Rechtsmittelverfahren nach § 16 Nr. 11 RVG als eine Angelegenheit gelten, entstehen durch den Antrag auf Zulassung bere...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / II. Abrechnung

Rz. 9 Beispiel 1: Vorbehaltsurteil und Nachverfahren Auf eine Scheckklage über 5.000,00 EUR ergeht nach mündlicher Verhandlung ein Vorbehaltsurteil. Der Kläger beantragt, das Urteil für vorbehaltlos zu erklären. Im daraufhin anberaumten Termin im Nachverfahren wird erneut verhandelt. Die Gebühren im Nachverfahren entstehen erneut (§ 17 Nr. 5 RVG). Die Verfahrensgebühr des Sch...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / I. Überblick

Rz. 1 Wird der Anwalt in einem der in § 17 Nr. 7 RVG genannten Güte- oder Schlichtungsverfahren tätig, handelt es sich um eine eigene Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG. Dies gilt sowohl gegenüber der vorangegangenen außergerichtlichen Vertretung als auch gegenüber einem nachfolgenden Rechtsstreit.[1] Insgesamt können insoweit also drei Angelegenheiten gegeben sein, nämlichmehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / 1. Erfasste Verfahren

Rz. 1 Soweit der Anwalt bereits in der Hauptsache tätig ist, bestimmt § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG, dass die Tätigkeit in einem Verfahren über eine Rüge wegen der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zur Hauptsache gehört und keine gesonderte Vergütung auslöst.[1] Die Frage der Vergütung für die Tätigkeit des Anwalts in solchen Verfahren stellt sich daher nur dann,...mehr

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§ 28 Familiensachen / b) Grundsatz: Keine Lösung aus dem Verbund

Rz. 272 Grundsätzlich erfolgt im Falle der Abtrennung einer Folgesache keine Lösung aus dem Verbund. Das abgetrennte Verfahren bleibt Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG). Kostenrechtlich hat die Abtrennung in diesen Fällen also keine Auswirkungen, abgesehen davon, dass Teilfälligkeiten eintreten können (§ 8 Abs. 1 S. 2 RVG). Rz. 273 Für die Anwaltsgebühren gilt unbeschadet e...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Überblick

Rz. 283 Einstweilige Anordnungsverfahren werden wie sonstige gerichtliche Verfahren vergütet. Es gelten also die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 284 Zu beachten ist, dass einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG eigene Angelegenheiten gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren darstellen. Das gilt unabhängig davon, ob die einstweilige Anordnung auf Antrag oder von Amts...mehr

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§ 11 Mahnverfahren / 6. Erinnerung gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids

Rz. 145 Die gleichen Berechnungen wie zur sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids gelten auch bei Erinnerungsverfahren gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass des Vollstreckungsbescheids, wobei die Erinnerung nur hinsichtlich des Absetzens von Kostenpositionen unter 200,01 EUR in Betracht kommt (§ 11 Abs. 2 RPflG i.V.m....mehr

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§ 35 Strafsachen / (1) Verfahrensgebühr

Rz. 162 Die Verfahrensgebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit im Berufungsverfahren nach Einlegung der Berufung, die für den bereits vorinstanzlichen Anwalt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG noch zur Vorinstanz zählt. Beispiel 94: Bloße Berufungseinlegung Der Anwalt wird mit der Einlegung der Berufung beauftragt. Anschließend kündigt der Auftraggeber das Mandat. Der Anwalt erh...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 22. Einstweilige Anordnungen

Rz. 67 Da einstweilige Anordnungen nach § 17 Nr. 4 Buchst. b) RVG selbstständige Angelegenheiten darstellen, gilt das Gleiche wie bei einer einstweiligen Verfügung (siehe "Arrest- und einstweiliges Verfügungsverfahren" unter Rdn 48). Werden mehrere einstweilige Anordnungen beantragt, ist für jede das Datum der Auftragserteilung bzw. Beiordnung gesondert festzustellen. Beispi...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / I. Überblick

Rz. 1 Gem. Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 1 VV erhält der Anwalt – sofern in den Nrn. 3311 ff. VV keine besonderen Gebühren bestimmt sind – seine Vergütung nach Teil 3 Abschnitt 3 VV, also nach den Nrn. 3309, 3310 VV für folgende Tätigkeiten:mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / 3. Rechtfertigungsverfahren

Rz. 117 Nach § 942 Abs. 1 ZPO kann in dringenden Fällen das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich der Streitgegenstand befindet, eine einstweilige Verfügung erlassen. Insoweit gilt das Gleiche wie für sonstige Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Rz. 118 Auf Antrag des Gegners (§ 942 Abs. 2 S. 2 ZPO) hat das Gericht eine Frist zu bestimmen, innerhalb der die Ladun...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / d) Einfaches Schreiben

Rz. 32 Wird der Anwalt lediglich mit der Abfassung eines Schreibens einfacher Art beauftragt, so reduziert sich der Gebührenrahmen der Nr. 2300 VV auf 0,3 (Nr. 2301 VV). Mit dem Wortlaut der Nr. 2301 VV ist klargestellt, dass es allein auf den dem Anwalt erteilten Auftrag ankommt und nicht auf die ausgeübte Tätigkeit.[13] Es handelt sich insoweit nicht um einen eigenen Gebüh...mehr

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§ 1 Einleitung / a) Welche Angelegenheit

Rz. 16 Die Frage, welche Angelegenheit gegeben ist, entscheidet zum einen darüber, welche Gebühren anfallen. Beispiel 1: Außergerichtliche/gerichtliche Tätigkeit (I) Der Anwalt ist mit der Durchsetzung einer Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR beauftragt. Er schreibt den Gegner an, der allerdings nicht reagiert. Daraufhin wird Klage erhoben. Das außergerichtliche Aufforderungss...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Gerichtliches Verfahren mit vorangegangener Tätigkeit im Verwaltungs- oder Nachprüfungsverfahren

Rz. 266 War der Anwalt im vorangegangenen Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren tätig, so ist eine dort verdiente Geschäftsgebühr aus der Hauptsache nicht anzurechnen. Eilsache und Hauptsache betreffen verschiedene Streitgegenstände, sodass das Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren damit gerade kein dem einstweiligen gerichtlichen Rechtsschutz vorausgehendes Verfahren is...mehr

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§ 9 Güte- und Schlichtungsv... / V. Anträge auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 26 Gegen bestimmte Entscheidungen der Schlichtungsstelle können die Parteien einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen (so z.B. gegen einen Ordnungsgeldbeschluss nach § 39 Abs. 6 SchAG NRW). Von der Rechtsnatur her handelt es sich insoweit um Rechtsbehelfe, die der Beschwerde (§ 567 ZPO) vergleichbar sind. Das spricht dafür, dem Anwalt in diesen Verfahren die Ge...mehr

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§ 28 Familiensachen / XII. Arrestverfahren

Rz. 322 Arrestverfahren werden ebenfalls wie sonstige gerichtliche Verfahren vergütet. Es gelten also die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 323 Zu beachten ist, dass Arrestverfahren nach § 17 Nr. 4 Buchst. a) RVG eigene Angelegenheiten gegenüber dem jeweiligen Hauptsacheverfahren darstellen. Der Anwalt erhält also neben den Gebühren in der Hauptsache die Vergütung im Arrestverfahren geso...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / IV. Anrechnung bei vorangegangener Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 56 Kommt es erst auf die Nichtzulassungsbeschwerde hin zur Durchführung des Revisionsverfahrens, so ist die Revision gegenüber dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren eine neue Angelegenheit (§ 17 Nr. 9 RVG), (siehe oben Rdn 4). Die Verfahrensgebühr des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens (Nr. 3506 VV) ist dann nach Anm. zu Nr. 3506 VV auf die entsprechende Verfahrensgebü...mehr

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§ 22 Verfahren über eine Rü... / aa) Der Anwalt war im Ausgangsverfahren bereits tätig

Rz. 27 War der Anwalt bereits im Hauptsacheverfahren beauftragt, gilt auch für ihn § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5b) RVG. Das Verfahren über die Gehörsrüge zählt zur Hauptsache, sodass keine gesonderte Vergütung anfällt. Beispiel 11: Nachträglicher Auftrag zur Gehörsrüge Nach Abweisung der Klage durch das SG erhält der Verfahrensbevollmächtigte des Klägers den Auftrag, Gehörsrüge zu e...mehr

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§ 12 Selbstständiges Beweis... / 1. Beweisverfahren in zivilgerichtlichen Verfahren

Rz. 2 Im selbstständigen Beweisverfahren vor den Zivilgerichten nach den §§ 485 ff. ZPO erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie im ordentlichen Rechtsstreit, also nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, nach den Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 3 Das selbstständige Beweisverfahren ist gegenüber dem Hauptsacheverfahren eine eigene selbstständige Gebührenangelegenheit,[1] da es in den §§ 16, 19 R...mehr

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§ 28 Familiensachen / 2. Ermittlung des Gegenstandswerts

Rz. 8 Problematisch kann hier die Ermittlung des Gegenstandswerts sein, wenn nach § 23 Abs. 1 S. 3 RVG auf den Wert eines entsprechenden gerichtlichen Verfahrens abzustellen ist, aber verschiedene gerichtliche Verfahren in Betracht kommen, also wenn der Gegenstand der außergerichtlichen Tätigkeit sowohl Gegenstand eines isolierten Verfahrens als auch einer Verbundfolgesache ...mehr

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§ 21 Beschwerde- und Erinne... / b) Beschwerden in Bußgeldsachen

Rz. 47 Beschwerdeverfahren in Bußgeldsachen lösen grundsätzlich ebenfalls keine besonderen Gebühren aus, sondern werden durch die Gebühren in der Hauptsache mit abgegolten (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 10a RVG, Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV). Die Mehrarbeit kann auch hier lediglich im Rahmen des § 14 Abs. 1 RVG berücksichtigt werden. Rz. 48 Besteht nur ein Auftrag für das Beschwerdeverfahren...mehr

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§ 34 Zwangsversteigerung, T... / aa) Gebühren

Rz. 97 Ist der Anwalt beauftragt, anlässlich des Zwangsverwaltungsverfahrens einen Antrag auf einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu stellen oder Verhandlungen zwischen Gläubiger und Schuldner mit dem Ziel der Aufhebung des Verfahrens zu führen, erhält er nach Anm. Nr. 6 zu Nr. 3311 VV eine weitere 0...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / 8. Anrechnungen

Rz. 17 Ist dem Rechtsstreit eine Beratung vorangegangen, so ist die Beratungsgebühr – unabhängig davon, ob sie sich nach BGB berechnet oder ob sie sich aus einer Vereinbarung ergibt, – gem. § 34 Abs. 2 RVG in voller Höhe auf die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV anzurechnen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist (siehe § 6 Rdn 26 ff.). Rz. 18 Die für eine außergerichtliche...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / bb) Der Verteidiger wird erstmals im Verfahren auf Zulassung der Rechtsbeschwerde beauftragt

Rz. 205 War der Verteidiger erstinstanzlich nicht tätig und wird er erst mit der Zulassung der Rechtsbeschwerde beauftragt, gilt für ihn wiederum § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG nicht. Er erhält daher bereits mit dem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde die Verfahrensgebühr der Nr. 5113 VV. Rz. 206 Darüber hinaus erhält der Anwalt, der im vorangegangenen erstinstanzlichen Ve...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / 20. Gehörsrüge

Rz. 335 Nach § 178a SGG ist auch im sozialgerichtlichen Verfahren die Gehörsrüge gegeben. Bis zum 1.8.2013 waren für diese Gehörsrüge keine Gebührentatbestände im RVG geregelt. Diese sind durch eine Erweiterung der Nrn. 3300, 3331 VV eingeführt worden. Rz. 336 Der Gebührentatbestand der Nr. 3330 VV greift nur dann, wenn der Anwalt ausschließlich mit einer Gehörsrüge oder dere...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / b) Anrechnung der Terminsgebühr

Rz. 25 Auch bei der Terminsgebühr hat eine Anrechnung zu erfolgen (Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV). Der Mehrbetrag der Terminsgebühr, der aus dem Mehrwert der nicht anhängigen Gegenstände entsteht, ist auf die Terminsgebühr des anderen Verfahrens anzurechnen, soweit diese aus demselben Gegenstand bereits entstanden ist. Anzurechnen ist hier nach folgender Formel: Rz. 26 Anrechnu...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / e) Aufhebungsverfahren nach § 942 Abs. 3 ZPO

Rz. 141 Setzt das Gericht der belegenen Sache auf Antrag nach § 942 Abs. 2 S. 2 ZPO eine Frist nach § 942 Abs. 1 ZPO zur Ladung vor dem Gericht der Hauptsache fest und wird innerhalb dieser Frist keine Hauptsacheklage erhoben, dann wird von dem Amtsgericht der belegenen Sache die einstweilige Verfügung durch Beschluss aufgehoben. Hierüber wird ohne mündliche Verhandlung durc...mehr

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§ 28 Familiensachen / 1. Umfang der Angelegenheit

Rz. 17 In der Beratungshilfe (Nrn. 2500 ff. VV) ergeben sich in Familiensachen ebenfalls keine Besonderheiten. Problematisch ist insbesondere hier sehr häufig, ob eine Angelegenheit gegeben ist oder ob mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Rspr. ist früher überwiegend – jedoch unzutreffenderweise – davon ausgegangen, dass die Beratung und Vertretung hinsichtlich der verschi...mehr