Fachbeiträge & Kommentare zu Sachsen-Anhalt

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.2 Anspruchsberechtigter Personenkreis (§ 1 BfG ST)

Rz. 87 Einen Anspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer, Auszubildende, die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen gleichgestellten Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, deren Arbeitsstätte im Land Sachsen-Anhalt liegt oder deren Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber ihren bzw. seinen Betriebssitz im Land...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.3 Wartezeit (§ 2 Abs. 4 BfG ST)

Rz. 88 Der Anspruch wird nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses erworben.mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.1 Rechtsgrundlage

Rz. 86 Gesetz zur Freistellung von der Arbeit für Maßnahmen der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz, BfG ST) v. 4.3.1998[1], zuletzt geändert durch Gesetz v. 18.11.2005[2] Verordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes (Bildungsfreistellungsverordnung) v. 24.6.1998[3]mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.5 Dauer (§ 2 BfG ST)

Rz. 90 Der Anspruch auf Freistellung beläuft sich bei einer 5-Tage-Woche auf 5 Arbeitstage im Kalenderjahr, wobei der Anspruch von 2 Kalenderjahren zusammengefasst werden kann. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht sich oder verringert sich der Anspruch entsprechend.mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.9 Sonstiges

Rz. 94 Die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung wird vom Arbeitgeber ohne Minderung des Arbeitsentgelts gewährt. Für die Bemessung des Arbeitsentgelts gelten die tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen für den Erholungsurlaub entsprechend. Das Verfahren zur Anerkennung von Bildungsveranstaltungen ist in § 8 BfG ST geregelt. Online-Veranstaltungen w...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.6 Übertragbarkeit (§ 2 Abs. 6 BfG ST)

Rz. 91 Ein nicht ausgeschöpfter Anspruch auf Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der Weiterbildung des vorangegangenen Kalenderjahres kann noch im laufenden Kalenderjahr geltend gemacht werden.mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 2.3 Bezüge zum Fremdrentenrecht – § 22b Abs. 1 Satz 3 FRG

Rz. 12 § 22b Abs. 1 Satz 3 FRG ordnet an, dass bei der Anwendung von § 22b Abs. 1 Satz 1 Entgeltpunkte aus der Rente mit einem höheren Rentenartfaktor vorrangig zu berücksichtigen sind; die Vorschrift regelt damit die Lastenverteilung unter mehreren Rentenversicherungsträgern. Der Rentenartfaktor einer Rente wegen Alters ist regelmäßig höher als derjenige einer (dauerhaften)...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.7 Anrechnung (§ 2 Abs. 5, § 3 BfG ST)

Rz. 92 Bei einem Wechsel des Arbeitgebers innerhalb des 2-Jahres-Zeitraums wird eine bereits erfolgte Freistellung auf den Anspruch gegenüber dem neuen Arbeitgeber angerechnet. Freistellungen zur Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, die auf anderen Gesetzen, tarifvertraglichen Vereinbarungen, betrieblichen Vereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Einzelverträgen beruhen, kö...mehr

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Jansen, SGB VI § 67 Rentena... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Marfels, Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, EE 2020, 208. ders., Hinterbliebenenansprüche: Geldleistungen infolge eines Todesfalls: Arten, Berechtigte und Anspruchsvoraussetzungen, VK 2022, 177. Rz. 24 Zur Bewertung des Sterbevierteljahresbonus als Einkommen i. S. d. § 10 Abs. 1 Satz 1 SGB II und zu den Sonderregelu...mehr

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Sauer, SGB II § 5 Verhältni... / 2.3 Antragsbefugnis nach Abs. 3

Rz. 14 Abs. 3 bezieht sich auf jegliche Leistung, die erwerbsfähige Leistungsberechtigte oder Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft beanspruchen könnten oder die sie ohne Rechtsanspruch erhalten könnten. Anträge auf Leistungen sind nicht auf den in Abs. 1 bestimmten Rechtsrahmen beschränkt. Es sind auch diejenigen Leistungen eingeschlossen, die ohne Auswirkungen auf den Bezug...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.4 Anerkannte Themen und Mindestumfang der Weiterbildung (§ 8 BfG ST)

Rz. 89 Ein Anspruch auf Freistellung besteht nur für Bildungsveranstaltungen, die thematisch einer berufsspezifischen Weiterbildung dienen. Die Freistellung wird nach § 2 Abs. 2 BfG ST nur für anerkannte Bildungsveranstaltungen gewährt, die i. d. R. mehrtägig oder als Tagesveranstaltungen im Rahmen einer Veranstaltungsreihe stattfinden.mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.8 Verfahren (§ 4 BfG ST)

Rz. 93 Der Freistellungsanspruch zum Zwecke der Weiterbildung muss beim Arbeitgeber so früh wie möglich, i. d. R. mindestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, schriftlich geltend gemacht werden. Dabei ist der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung, der Informationen über Inhalt, Zeitraum und durchführende Einrichtung einschließt, beizufügen. Die Freistellung ka...mehr

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Sommer, SGB V § 60 Fahrkosten / 2.2.2 Rettungsfahrt zum Krankenhaus (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 18 Für Rettungsfahrten zum Krankenhaus übernimmt die Krankenkasse auch dann die Fahrkosten, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist. Eine Rettungsfahrt liegt vor, wenn der Transport mit einem qualifizierten Rettungsmittel (Notarztwagen, Rettungswagen, Rettungshubschrauber) erfolgt und der Transport deshalb erforderlich ist, weil sich Versicherte infolge vo...mehr

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Sauer, SGB II § 32 Meldever... / 2.4.2.1 Rechtsfolgenbelehrung

Rz. 17 Die Meldeaufforderung ist mit einer schriftlichen Rechtsfolgenbelehrung zu verbinden, wenn Rechtsfolgen nicht auszuschließen sind wie während der Vertrauenszeit bei erster Meldeaufforderung. Abs. 1 Satz 1 setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte über die Rechtsfolgen, die sich aus einem sozialwidrigen Verhalten nach diesen Regelungen ergeben können, belehrt worden ...mehr

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Sauer, SGB II § 31a Rechtsf... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die §§ 31 bis 32 regeln die Konsequenzen bei sozialwidrigem Verhalten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und anderen Personen, die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft leben. § 31a konkretisiert den Nachranggrundsatz des § 2 und knüpft dazu an Verletzungen der auf Integration in den Arbeitsmarkt bzw. in Erwerbstätigkeit zielenden Obliegenheiten und weiteren Pflichtverl...mehr

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R / 36 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Sachsen-Anhalt [Rdn 3310]

Rdn 3311 Literaturhinweise: Weigel, Richtlinien und Erlasse der Bundesländer zur Einbindung privater Unternehmen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2017, 54 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2020, 62 dies., Die Richtlinien der Bundesländer zur Geschwindigkeitsüberwachung, DAR 2023, 105 dies., Die Richtlinien der Bundeslände...mehr

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F / 6 Fahrtenbuch [Rdn 1312]

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.3 Rechtsgrundlage

Rz. 3 Eine bundeseinheitliche Regelung über den Bildungsurlaub existiert nicht. Daher bestehen in 14 Bundesländern (in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen) Gesetze zum Bildungsurlaub. Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland 1976 das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 24.6.1974 über den bezahlten Bildungsurlaub[1] ratifiziert u...mehr

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D / 2 Drogenfahrt, Fahrverbot [Rdn 754]

Rdn 755 Literaturhinweise: Deutscher, Das bußgeldrechtliche Fahrverbot bei Trunkenheits- und Drogenfahrten, VRR 2009, 248 ders., Zum aktuellen Stand der Rechtsprechung bei Drogenfahrten, VRR 2011, 8 Krumm, Bußgeldverfahren nach Drogenfahrt, NJW 2011, 1259 Stein, Offensichtliche und versteckte Probleme im neuen § 24a II StVG ("Drogen im Straßenverkehr"), NZV 1999, 441 Urbanzyk, D...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 10 Einig sind sich die Landesgesetze darin, dass alle Arbeitnehmer, deren Arbeitsstätte in dem jeweiligen Bundesland liegt bzw. deren Beschäftigungsverhältnisse ihren Schwerpunkt in dem jeweiligen Bundesland haben, einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben. Dabei ist der persönliche Wohnsitz ohne Bedeutung. Auch die Auszubildenden unterfallen dem Anwendungsbere...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 1.1 Begriff

Rz. 1 Die Bezeichnung für die zu Zwecken der Weiterbildung gewährte bezahlte Freistellung wird in den einzelnen Gesetzen zum Urlaub zu Weiterbildungszwecken nicht einheitlich verwendet. In einigen Regelungen findet sich noch der Begriff "Bildungsurlaub"[1], in anderen Gesetzen werden die Begriffe "Bildungszeit"[2], "Bildungsfreistellung"[3] oder "Arbeitnehmerweiterbildung"[4...mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.4 Anrechnung

Rz. 36 In einigen Weiterbildungsgesetzen finden sich Vorschriften über die Anrechnung von Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge. Danach ist teilweise die Anrechnung von betrieblichen Schulungen unter engen Voraussetzungen möglich (vgl. etwa § 4 SBFG, § 5 BzG BW, § 4 Ab...mehr

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R / 22 Richtlinien für die Geschwindigkeitsüberwachung, Allgemeines [Rdn 3242]

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.2 Brutto-Listenpreis

Der private Nutzungswert des Fahrzeuges wird bei der 1 %-Regelung monatlich i. H. v. 1 % vom Brutto-Listenpreis ermittelt.[1] Listenpreis in diesem Sinne ist – auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen – die auf volle hundert Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kraftfahrzeug im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zuzüglich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.1 Antrag des Arbeitnehmers

Rz. 39 Da über die Freistellung für die Bildungsmaßnahme der Arbeitgeber entscheidet, muss der Arbeitnehmer die Freistellung für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme beim Arbeitgeber beantragen. Die Inanspruchnahme und der Zeitpunkt der Bildungsfreistellung müssen dem Arbeitgeber nach den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetzen so frühzeitig wie möglich mitgeteilt werden...mehr

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F / 4 Fahreignungsregister, Übergangsvorschriften [Rdn 1259]

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Auch bei den Themen, die eine Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ermöglichen, gibt es in den einzelnen Ländern Unterschiede. Neben der in allen Gesetzen geregelten Freistellung für berufliche und (gesellschafts)politische Weiterbildung gewähren Bremen und Schleswig-Holstein Bildungsurlaub auch zum Zweck der allgemeinen Weiterbildung. In Niedersachsen und Brandenburg k...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ländergesetze zum Bildungsu... / 7 Sonderregelungen für Kleinbetriebe

Rz. 47 In einigen Gesetzen sind weitere Einschränkungen für die Freistellung zum Bildungsurlaub vorgesehen. Für Beschäftigte in Kleinbetrieben bestehen teilweise Sonderregelungen. So finden sich Vorschriften, nach denen ein Anspruch erst ab einer bestimmten Betriebsgröße besteht und Beschäftigte in Kleinstbetrieben keinen Anspruch haben (vgl. Übersicht über die Einschränkung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 5 Fahrerlaubnis auf Probe [Rdn 1281]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 18 Akteneinsicht, Umfang, Messunterlagen, Bedienungsanleitung u.a. [Rdn 198]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
A / 24 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62) [Rdn 341]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
F / 1 Fahreignungs-Bewertungssystem, Allgemeines [Rdn 1177]

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Z / 1 Zustellungsfragen [Rdn 4284]

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Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.2.2 Beobachtungszeitraum (§ 8d Abs. 1 S. 1 KStG)

Rz. 49 Der identische Geschäftsbetrieb muss bei dem Stpfl. seit Gründung oder seit Beginn des dritten Vz, der dem Vz des Satzes 5 (dem Vz des schädlichen Beteiligungserwerbs) vorausgeht, bestanden haben. Der gesamte Beobachtungszeitraum beträgt daher vier Vz.[1] Dabei ist eine zeitraumbezogene Betrachtung vorzunehmen. Ein einzelner Zeitpunkt, zu dem ggf. sich der Geschäftsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8d ... / 3.2 Identischer Geschäftsbetrieb

Rz. 9 Die Anwendung des § 8d KStG setzt nach Abs. 1 S. 1 u. a. voraus, dass der Stpfl. seit Gründung oder zumindest seit Beginn des dritten Vz, der dem schädlichen Beteiligungserwerb vorausgeht, ausschließlich denselben Geschäftsbetrieb unterhält. Hierbei ist eine zeitraumbezogene Betrachtung vorzunehmen und keine zeitpunktbezogene.[1] Es kommt daher nicht isoliert auf einen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagenkonto (§ 17 Abs. 4 S. 1 3. Alternative EStG): Freibetrag nicht anwendbar

Für Ausschüttungen von Beträgen aus dem steuerlichen Einlagekonto nach § 17 Abs. 4 S. 1, 3. Alt. EStG ist der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG nicht zu gewähren. § 17 Abs. 3 S. 1 EStG ist dahingehend auszulegen, dass die Freibetragsgewährung nur bei der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft zur Anwendung kommt. FG Sachsen-Anhalt v. 27.4.2023 – 4 K 1072/20mehr

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Weilbach, GrEStG § 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen

Entstehung der Steuer Rz. 1 Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Dies bedeutet für den Grunderwerbsteueranspruch, dass mit der Verwirklichung eines Erwerbstatbestands nach § 1 GrEStG grundsätzlich die Steuer hierfür entsteht. Der Abschluss z. B. eines Grundstückk...mehr

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Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 4 Aufeinanderfolge von Tatbeständen (Abs. 6)

Rz. 97 Durch die Existenz der Ersatz- und Ergänzungstatbestände von § 1 Abs. 2 und 3 GrEStG entsteht bei Hinzutreten des Grundtatbestandes von § 1 Abs. 1 GrEStG ein Konkurrenzverhältnis, das § 1 Abs. 6 S. 1 GrEStG dahingehend entscheidet, dass jeder der Rechtsvorgänge der Steuer unterliegt. Zur Vermeidung einer doppelten steuerlichen Erfassung ein und desselben Vorgangs grei...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.10 Ausgenommener Personenkreis

Rz. 29 Der in den Schutzbereich des § 15 KSchG einbezogene Personenkreis deckt sich nicht mit dem in § 78 BetrVG genannten Personenkreis. Nicht erfasst von § 15 KSchG werden daher die dort genannten Mitglieder des Wirtschaftsausschusses, der Einigungsstelle, einer tariflichen Schlichtungsstelle, einer betrieblichen Beschwerdestelle und die Auskunftspersonen nach § 80 Abs. 2 ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Zulässigkeit bei Betriebsstilllegung oder Stilllegung einer Betriebsabteilung

Rz. 123 Die ordentliche Kündigung ist nur ausnahmsweise zulässig, nämlich wenn der Betrieb stillgelegt oder die Betriebsabteilung stillgelegt wird, in der die geschützte Person beschäftigt wird und eine Übernahme in eine andere Betriebsabteilung aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist (§ 15 Abs. 4 und 5 KSchG).[1] Auch für Initiatoren einer Betriebsratswahl nach § 15 Abs...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Schriftform (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 125 Die Anzeige ist eine einseitige empfangsbedürftige Wissenserklärung[1] und eine geschäftsähnliche Handlung, auf welche die Vorschriften über Willenserklärungen grundsätzlich entsprechend anwendbar sind[2]. § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG sieht ein gesetzliches Schriftformerfordernis i. S. d. § 126 BGB vor. Daher muss der Arbeitgeber oder dessen gesetzlicher oder rechtsgesch...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Sonstige Fälle

Rz. 15 Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil dafür keine Gründe mitgeteilt werden.[1] Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG herleiten. Denn nur in diesen gesetzlich normierten Fällen besteht eine Pflicht, mit der Kündigung auch die Gründe mitzuteilen (im Fall des § 626 Abs....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 14. Sachsen-Anhalt.

Rn 32 Als Rechtsgrundlagen zu nennen sind Art 69 I der Landesverfassung und der Gemeinsame Runderlass v 9.4.13, MBl 204, zuletzt geändert durch Runderlass v 27.2.17, MBl 146.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Versteigerungsplattform.

Rn 7 Für die Versteigerung können nicht die bereits vorhandenen gewerblichen Auktionsplattformen genutzt werden. Sie soll über eine hierfür eigens geschaffene Plattform durchgeführt werden, auf der die Versteigerung nach öffentlichem Recht erfolgt (BTDrs 16/12811, 8). Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Sonderfall: Ausfuhr im Reihengeschäft

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und der Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer zum letzten Abnehmer gelangt (§ 3 Abs. 6a S. 1 UStG, bis 31.12.2019: § 3 Abs. 6 S. 5 UStG). Dabei werden i. R. d. Warenbewegung mehrere Lieferung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1078 ZPO – Eingehende Ersuchen.

Gesetzestext (1) 1Für eingehende Ersuchen um grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe ist das Prozessgericht oder das Vollstreckungsgericht zuständig. 2Die Anträge müssen in deutscher Sprache ausgefüllt und die Anlagen von einer Übersetzung in die deutsche Sprache begleitet sein. 3Eine Legalisation oder gleichwertige Förmlichkeiten dürfen nicht verlangt werden. (2) 1Das Geric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Wohnung.

Rn 3 Wohnung ist der Raum oder sind die Räume, in denen der Adressat tatsächlich lebt (BGH NJW 19, 2942 [BGH 14.05.2019 - X ZR 94/18] Rz 9; Nürnbg MDR 23, 723 [OLG Nürnberg 20.02.2023 - 13 W 44/23], also – zumindest vorübergehend – seinen räumlichen Lebensmittelpunkt hat. Dass er dort seine Schlafstelle hat, ist ein starkes Indiz (Dresd Rpfleger 05, 269 [OLG Dresden 24.11.20...mehr

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§ 37 Das Mandat im Kündigun... / C. Sachverhaltserfassung

Rz. 15 Der Erfolg anwaltlicher Tätigkeit in Kündigungsschutzrechtstreitigkeiten hängt wesentlich davon ab, dass der zugrunde liegende Sachverhalt voll erfasst, bearbeitet und verwertet wird. Kein Kündigungsschutzrechtsfall ist wie der andere, auch wenn sich Stereotypen bilden lassen. Um bei der Mandatsannahme bereits den Sachverhalt voll zu erfassen, bietet es sich an, bei k...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.11 Umsätze mit Kunstgegenständen und Sammlungsstücken (Abschn. 12.1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 UStAE)

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch Art. 10 Nr. 5 AmtshilfeRLUmsG vom 26.06.2013 (BGBl I 2013, 1809) wurde der Anwendungsbereich des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Umsätze mit Kunstgegenständen und Sammlungsstücken an die unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 103 MwStSystRL angepasst (vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 12 und 13 UStG). Daneben wurde durch Art. 10 Nr. 12 AmtshilfeRLUmsG...mehr