Fachbeiträge & Kommentare zu Sachverständige

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G / 14 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Nachfahren, rechtliches u.a. [Rdn 2026]

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G / 26 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, standardisierte Messverfahren [Rdn 2273]

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T / 7 Trunkenheitsfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 3563]

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G / 7 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Allgemeines [Rdn 1921]

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G / 23 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, PPS/Provida [Rdn 2217]

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B / 8 Beweisantrag, Inhalt [Rdn 510]

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G / 11 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Handlaser [Rdn 1984]

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G / 18 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Video stationär [Rdn 2151]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 2152 Literaturhinweise: Burhoff, Geschwindigkeitsmessung mit dem Police-Pilot-System, VA 2001, 59 ders., Messfehler ...mehr

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B / 3 Beschlussverfahren [Rdn 437]

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A / 26 Antragsmuster [Rdn 376]

Rdn 377 Bei folgenden Stichwörtern sind Antrags- bzw. Schriftsatzmuster enthalten:mehr

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G / 10 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Einseitensensoren [Rdn 1975]

Rdn 1976 Literaturhinweise: Beck/Löhle, Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen, DAR 1994, 465 Fromm/Lüders/Steinbach, Zuordnung des Messwertes zu einem Fahrzeug mit der Geschwindigkeitsmessanlage eso Typ ES 3.0, VRR 2010, 212 Plöckl, Geschwindigkeitsmessung mit Dreifach-Lichtschrankengerät ESO, DAR 1992, 158 Schmuck/Steinbach, Neues von der Geschwindigkeitsmessanlage ESO T...mehr

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G / 21 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, Checkliste [Rdn 2186]

Rdn 2187 Literaturhinweise: Bellmann, Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 1: Wiedererkennen und Identifizieren, StRR 2011, 419 dies., Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 2: Bildmaterial, StRR 2011, 463 dies., Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 3: Gutachten, StRR 2012, 18 Brenner, Die Rolle der Physikalisch-Technischen Bundesansta...mehr

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D / 4 Drogenfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 764]

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A / 12 Abstandsmessung, Urteil, Checkliste [Rdn 97]

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A / 24 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62) [Rdn 341]

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G / 25 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, sonstige Messverfahren [Rdn 2259]

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G / 8 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Auswertung eines Fahrtenschreibers [Rdn 1941]

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E / 1 Eichung, Messgeräte, Alkohol [Rdn 829]

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V / 10 Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 4192]

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A / 1 Ablehnung eines Richters, Allgemeines [Rdn 1]

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W / 4 Winterreifenpflicht [Rdn 4267]

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G / 17 Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Video mobil [Rdn 2139]

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Z / 3 Zwischenverfahren [Rdn 4331]

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R / 16 Rechtsbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 3116]

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P / 1 Pflichtverteidigung im OWi-Verfahren [Rdn 2888]

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E / 14 Einstellung des Verfahrens nach § 47, Verfahren und Kosten [Rdn 1039]

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L / 1 Ladungssicherung, Allgemeines, Fahrzeugführer [Rdn 2736]

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A / 5 Ablehnungsgründe, Befangenheit [Rdn 41]

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F / 8 Fahrverbot, Absehen, berufliche Gründe [Rdn 1399]

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5.2.3 Erhebliche Nachteile

Rz. 79 Die Beurteilung der Frage, ob dem Eigentümer durch den Fortbestand eines Mietvertrags ein erheblicher Nachteil entsteht, erfordert eine Abwägung zwischen dem grundsätzlichen Bestandsinteresse des Mieters und dem Verwertungsinteresse des Eigentümers, die sich einer generalisierenden Betrachtung entzieht und sich nur im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.12 Schadensersatz wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung

Rz. 57 Die Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung kann einen Schadenersatzanspruch der anderen Vertragspartei auslösen, vgl. § 280 Abs. 1. Der Schadensersatzanspruch setzt eine objektive, rechtswidrige Verletzungshandlung voraus. Ein Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung kann für den Mieter daher entstehen, wenn der Vermieter es versäumt hat...mehr

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Droht "Grüner" Werbung aufgrund der strengen Vorgaben der EMPCO-Richtlinie das Aus?

Zusammenfassung Die sog. "EmpCo-Richtlinie"[1] schränkt umweltbezogene Werbung stark ein und lässt diese nur noch unter strengen Voraussetzungen zu. Damit sagt die EU dem "Greenwashing" den Kampf an. Wir stellen in diesem Beitrag die wesentlichen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie dar und skizzieren, was Unternehmen beachten müssen, wenn sie künftig mit "Green Claims" werben möch...mehr

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Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 2.6.1 Katalogberufe und ähnliche Berufe

Zu den freien Berufen zählen auf jeden Fall die im Gesetz genannten Katalogberufe:mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 6 a Steu... / 1.2 Einführung eines § 6 a GrEStG durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz

Rz. 8 Der ursprünglich vom Kabinett eingebrachte Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz)” für die Einführung des § 6 a GrEStG ging den Sachverständigen und Verbänden nicht weit genug (Finanzausschuss des Bundestags vom 30.11.2009). Die daraufhin verabschiedete Fassung knüpft jetzt an den hessischen Vorschlag v...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Anhörungsrechte und Auskunftspflichten von Arbeitgeber und Betriebsrat

Rz. 18 Der Entscheidungsträger hat vor seiner Entscheidung den Arbeitgeber und den Betriebsrat anzuhören (§ 20 Abs. 3 Satz 1 KSchG). Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, ein Gesamt- oder Konzernbetriebsrat, ist grds. der örtlich zuständige Betriebsrat anzuhören (vgl. §§ 50, 58 BetrVG), dessen Betrieb von der Massenentlassung betroffen ist. Sofern durch die gep...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 7 Deutsche Arbeitskampfregeln und Art. 6 Nr. 4 ESC

Die vom BAG rechtsfortbildend entwickelten Arbeitskampfregeln kommen immer wieder unter den Druck vonseiten internationalrechtlicher von der Bundesrepublik ratifizierter Rechtsregeln. Es ist bisher allerdings noch nicht zu einer Korrektur der höchstrichterlichen Rechtsprechung gekommen. Normative Grundlage dieses Drucks ist besonders Art. 6 Abs. 4 der Europäischen Sozialchart...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.2 Zusammenhang mit einem DBA (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) oder einem sonstigen zwischenstaatlichen Übereinkommen (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 45 Der Progressionsvorbehalt des § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG greift nur ein, wenn und soweit (ausl.) Einkünfte nach einem DBA im Inland steuerfrei sind. § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 4 EStG verlangt den Vorbehalt der Einbeziehung bei der Berechnung der ESt durch das sonstige zwischenstaatliche Übereinkommen. Die Vorschrift gilt mit Ausnahme der in § 50 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 EStG gen...mehr

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AGS 04/2024, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Die Zusatzgebühr Nr. 1010 VV Die Einführung der Zusatzgebühr Nr. 1010 VV ist von Anfang an ein "totgeborenes Kind". Man hat den Eindruck, der Gesetzgeber habe diese Gebühr eingeführt, um die Rechtsanwälte etwas zu beschwichtigen und dabei genau gewusst, dass sich deren Anwendungsbereich auf nur wenige Fälle erstrecken würde. Deshalb nimmt e...mehr

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AGS 04/2024, Fragen und Lös... / 3. Lösung zur 2. Abwandlung

Hier sind zwar drei Termine durchgeführt worden, es handelt sich bei dem Ortstermin des Sachverständigen jedoch nicht um einen gerichtlichen Termin. Außerdem hat der Sachverständige naturgemäß bei seinem Ortstermin auch keine Zeugen oder (weitere) Sachverständige vernommen, was nur dem Prozessgericht oder dem vom Prozessgericht ersuchten Richter vorbehalten ist. Die gegentei...mehr

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zfs 04/2024, Zur Haftung ei... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um die Haftung für die Folgen eines Verkehrsunfalls, der sich am 30.7.2019 gegen 15:15 Uhr auf der Straße M. (L. 430) in der Nähe von O. im Bereich der Einmündung der Straße K. ereignet hat. Die Klägerin befuhr die Straße M. mit ihrem Fahrrad aus Richtung P. kommend, die Beklagte zu 1) befuhr die Straße mit ihrem bei der Beklagten zu 2) haftpflichtve...mehr

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AGS 04/2024, Voraussetzunge... / Leitsatz

Eine Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV entsteht nicht, wenn in weniger als drei gerichtlichen Terminen Sachverständige oder Zeugen vernommen wurden. Eine entsprechende Anwendung von Nr. 1010 VV auf andere Fälle umfangreicher Beweisaufnahmen scheidet aus (Anschluss an OLG München AGS 2020, 374 m. Anm. N. Schneider = zfs 2020, 467 m. Anm. Hansens = RVGreport 2020, 340 [Hansens]). O...mehr

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AGS 04/2024, Fragen und Lös... / 3.2. Abwandlung

In der 1. Abwandlung vernimmt das Prozessgericht an zwei Terminen die Zeugen. Ferner beraumt der anschließend vom Gericht beauftragte Sachverständige einen Ortstermin an, zu dem die Anwälte der Parteien erschienen sind. Kann nunmehr die Zusatzgebühr Nr. 1010 VV berechnet werden?mehr

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AGS 04/2024, Voraussetzunge... / I. Sachverhalt

Das LG Hamburg hatte in dem vor ihm anhängigen Rechtsstreit insgesamt vier gerichtliche Termine durchgeführt. In zwei von diesen vier Terminen wurden Sachverständige oder Zeugen vernommen. Nach Abschluss der Instanz hat der Beklagte zu 3 die Festsetzung einer Zusatzgebühr nach Nr. 1010 VV beantragt. Der Rechtspfleger des LG Hamburg hat dies abgelehnt. Mit seiner hiergegen ger...mehr

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AGS 04/2024, Voraussetzunge... / II. Voraussetzungen für den Anfall der Zusatzgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Nr. 1010 VV fällt die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen in Angelegenheiten an, in denen sich die Gebühren nach Teil 3 VV richten, wenn mindestens drei gerichtliche Termine stattfinden, in denen Sachverständige und Zeugen vernommen werden. Diese Gebühr entsteht für den durch besonders umfangreiche Beweisaufnahmen anfallenden M...mehr

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AGS 04/2024, Fragen und Lös... / 2. Lösung zur 1. Abwandlung

Der Gesetzeswortlaut der Nr. 1010 VV erfordert eindeutig, dass mindestens drei gerichtliche Termine stattgefunden haben, in denen Sachverständige oder Zeugen vernommen worden sind. Diese Mindestanzahl ist hier nicht erfüllt, sodass die Zusatzgebühr nicht angefallen ist.[3] Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift scheidet bereits deshalb aus, weil es an einer für eine Ana...mehr

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zfs 04/2024, Zur Darlegung ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger macht gegenüber den Beklagten Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 30.8.2012 ereignet hat. An diesem Tag befuhr der Beklagte zu 2 gegen 18:00 Uhr mit dem Personenkraftwagen der Beklagten zu 1 mit dem amtlichen Kennzeichen … , das bei der Beklagten zu 3 versichert ist, in Stadt1 die Unterführung der Straße1 aus Richtung Straße2 kommend in Fahrtric...mehr

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zfs 04/2024, Zur Darlegung ... / 2 Aus den Gründen:

II. 1. Die Berufung des Klägers ist zulässig. Soweit er seinen Feststellungsantrag im Vergleich zum erstinstanzlichen Verfahren teilweise anders formuliert, handelt es sich hierbei im Wesentlichen lediglich um eine Klarstellung ohne inhaltliche Änderung, die ohne Weiteres zulässig ist. Eine inhaltliche Abweichung liegt allerdings insofern vor, als keine Beschränkung auf 50 %...mehr

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AGS 04/2024, Terminsvertret... / III. Rechtsanwalt war zweiter Pflichtverteidiger

Ausgehend von diesen Grundsätzen sei im vorliegenden Verfahren Rechtsanwalt R 2 nicht als Vertreter des ursprünglich bestellten Verteidigers, sondern als zweiter Pflichtverteidiger anzusehen. Zwar spreche der Wortlaut der Verfügung lediglich für eine Beiordnung als Vertreter, jedoch bestehe hier die Besonderheit, dass im Termin am 14.6.2023 die aussagepsychologische Sachvers...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Anbauverzeichnis, Betriebswerk- bzw -gutachten, Wj

Rn. 11 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Nach § 141 AO buchführungspflichtige LuF haben gemäß § 142 AO ein Anbauverzeichnis zu führen; wegen der Einzelheiten bzgl der forstwirtschaftlichen Nutzung s BMF v 15.12.1981, BStBl I 1981, 878 Tz 3.3.3. Ein Anbauverzeichnis erübrigt sich, wenn für den Forstbetrieb bzw Forstbetriebsteil ein amtlich anerkanntes Betriebsgutachten oder ein Betr...mehr

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AGS 04/2024, Fragen und Lös... / I. Anwaltsvergütung

Das Einreichen der Klageschrift und die Mitwirkung an den drei Terminen hat die 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV ausgelöst (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV). Für die Vertretung in den drei Terminen ist dem Prozessbevollmächtigten des Klägers eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV angefallen (s. Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV). Ferner kann der Rechtsanwalt die 0,3-Zusatzgebühr nach Nr. ...mehr