Fachbeiträge & Kommentare zu Sanktion

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Datenschutz (ZertVerwV) / 9.1 Datenpannen

Datenpannen führen nicht nur zu Meldepflichten, sie können auch Schadensersatzansprüche und die Verhängung von Bußgeldern nach sich ziehen. Die Generalklausel stellt insoweit Art. 4 Nr. 12 DSGVO dar. Hiernach liegt eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten dann vor, wenn die unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Verletzung der Datensicherheit zur Vernichtung, zum Verlu...mehr

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zfs 11/2024, Obligatorische... / 5. Vorgehen bei angeordneten Fahrverboten

Hat der Betroffene ausgerechnet zu dieser Zeit eine Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot verwirklicht und will er sodann sein Fahrverbot bei der Bußgeldstelle antreten, wird regelmäßig die Vollstreckung des Fahrverbots mit dem alten Führerschein abgelehnt, wenn dies dem Sachbearbeiter auffällt. Die Bußgeldstelle akzeptiert den alten rosafarbenen Führerschein nicht, da er nicht ...mehr

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E / 8 Einstellung des Verfahrens nach § 206a bei Verfahrenshindernissen [Rdn 1714]

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J

Jugendgerichtsverfahren, Besonderheiten der Hauptverhandlung [Rdn 2208][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Hinweispflicht (§ 5 Abs. 2 VVG)

Rz. 174 Wenn der Inhalt des Versicherungsscheins vom Antrag des Versicherungsnehmers abweicht, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer bei Übermittlung des Versicherungsscheins auf diese Abweichungen hinweisen. Die Sanktion ergibt sich aus § 5 Abs. 3 VVG: Zitat "Hat der Versicherer die Verpflichtung nach Abs. 2 nicht erfüllt, gilt der Vertag als mit dem Inhalt des Antrage...mehr

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A / 23 Absprachen/Verständigung, Verfahren, Allgemeines [Rdn 263]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 2. Anzeigepflicht (§ 30 VVG)

Rz. 175 Der Versicherungsnehmer hat den Eintritt des Versicherungsfalles dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Eine Sanktion bei Verletzung dieser Anzeigeobliegenheit findet sich im Gesetz nicht. Es handelt sich somit um eine "lex imperfecta", sie hat daher nur Warnfunktion und wird nur dann relevant, wenn – wie üblich – die Anzeigepflicht in den AVB zur vertraglichen Obl...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Gesetzliche Obliegenheiten

Rz. 173 Gesetzliche Obliegenheiten sind nur dann relevant, wenn das Gesetz auch Sanktionen bei Obliegenheitsverletzungen vorsieht. Werden gesetzliche Obliegenheiten Gegenstand der AVB so handelt es sich um vertragliche Obliegenheiten mit den entsprechenden Sanktionen für die Verletzung von vertraglichen Obliegenheiten. 1. Hinweispflicht (§ 5 Abs. 2 VVG) Rz. 174 Wenn der Inhalt...mehr

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A / 22 Absprachen/Verständigung, Inhalt [Rdn 232]

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 5. Aufgabeverbot (§ 86 Abs. 2 VVG)

Rz. 179 Gemäß § 86 Abs. 1 VVG gehen alle Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Versicherungsnehmer muss alles tun, um diesen Anspruch gegen den Schädiger aufrechtzuerhalten, er darf insbesondere nicht auf diesen Anspruch verzichten. Der Versicherungsnehmer muss bei der Durchsetzung der ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 3. Auskunftspflicht (§ 31 VVG)

Rz. 176 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jede Auskunft zu erteilen, "die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist". Auch diese Vorschrift enthält keine Sanktion bei Verletzung der gesetzlichen Obliegenheit, so dass auch diese Obliegenheit nur dann relevant ist, wenn sie in den AVB zum Gegenstan...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Folgen von Obliegenheitsverletzung

Rz. 765 Wegen der Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen wird im Übrigen auf die Ausführungen im Allgemeinen Teil (§ 1) dieses Handbuches verwiesen. Rz. 766 Im Hinblick auf die Entscheidung des BGH[527] zu den Rechtsfolgen einer versäumten Anpassungsmöglichkeit von AVB ist darauf hinzuweisen, dass nach Ablehnung einer geltungserhaltenden Reduktion bei Altverträgen ohne Be...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 8. Einschränkung der Leistungsfreiheit (§ 242 BGB)

Rz. 209 Die arglistige Täuschung über die Schadenhöhe bewirkt nicht in jedem Fall völlige Leistungsfreiheit des Versicherers. Das Berufen des Versicherers auf völlige Leistungsfreiheit kann eine unzulässige Rechtsausübung sein, wenn die Täuschung lediglich einen geringen Teil des Schadens betrifft und die völlige Versagung des Versicherungsschutzes den Versicherungsnehmer in...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 2. Ausnahmen

Rz. 222 Unrichtige Angaben des Versicherungsnehmers nach der endgültigen Versagung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer führen auch im Fall einer versuchten arglistigen Täuschung nicht zur Leistungsfreiheit des Versicherers; der rechtliche Grund für vor Eintritt des Verwirkungstatbestandes erbrachte Leistungen auf bestehende Verbindlichkeiten entfällt durch die sp...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / L. Obliegenheiten

Rz. 170 Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, aus denen sich ergibt, was der Versicherungsnehmer zu tun oder zu unterlassen hat. Das VVG kennt aber auch Obliegenheiten, die der Versicherer zu erfüllen hat, z.B. die Pflicht, den Versicherungsnehmer auf Abweichungen im Versicherungsvertrag vom Versicherungsantrag aufmerksam zu machen (§ 5 Abs. 2 VVG). Problematisch und Gegenst...mehr

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F / 2 Feststellung von Vorstrafen des Angeklagten [Rdn 1923]

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§ 17 Krankenversicherung / C. Exkurs: Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten bei Dritten, § 213 VVG

Rz. 188 Für die Krankenversicherung wurde als Spezialnorm zu § 4a Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) als zwingendes Recht § 213 VVG neu geschaffen. Für Altverträge findet § 213 VVG wegen Art. 1 EGVVG erst seit dem 1.1.2009 Anwendung. Bei Neuverträgen, die nach dem 31.12.2007 zustande gekommen sind, gilt § 213 VVG bereits seit dem 1.1.2008. Rz. 189 Im Rahmen einer viel beachteten ...mehr

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E / 9 Einziehung/(Vorläufige) Sicherstellung [Rdn 1732]

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 3. Unterversicherung und die versicherungstechnischen Möglichkeiten ihrer Vermeidung

Rz. 95 Sofern zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert entspricht, können nach § 5 Nr. 3 b FBUB 2010 A die Normen zur Unterversicherung zur Anwendung kommen. Diese bestimmen mit § 6 Nr. 2 a FBUB 2010 A, dass im Fall der Unterversicherung die Entschädigung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt wir...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / d) Rechtsfolge: Leistungsfreiheit

Rz. 211 Bei einem Verstoß gegen die Obliegenheiten im Versicherungsfall gilt § 28 VVG, der in B 3.3.3 VHB 2022 umgesetzt ist. Rz. 212 Bei einfacher Fahrlässigkeit bleibt der Leistungsanspruch unberührt. Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, erfolgt eine Quotierung nach dem Grad des groben Verschuldens. Erforderlich ist aber, dass die Verletzung Einfluss auf die Feststellung des Ver...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / V. Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgelder und Entschädigungen mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages)

Rz. 140 In der Regel enthalten die D&O-Policen, die in der Praxis vorfindbar sind, dem der Ziff. A-7.10, 5.13 AVB-D&O) entsprechende Ausschlüsse wegen Vertragsstrafen, Kautionen, Geldstrafen, Geldbußen und Entschädigungen mit Strafcharakter (punitive und exemplary damages), aber auch hinsichtlich solcher Zuwendungen, die im Zusammenhang mit Bestechungen, Schenkungen, Spenden...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 1. Subjektive Risikoausschlüsse (B 4.12 VHB 2022)

Rz. 130 B 4.12.1 VHB 2022 entspricht § 81 VVG. Ausgeschlossen wird die Deckung für Schäden, die auf Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten beruhen. Bei grober Fahrlässigkeit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen. "Zu kürzen" bedeutet dabei nicht, dass zumindest eine gering...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / 3. Beratungspflichten/Prospektangaben

Rz. 13 Wer ein komplexes Versicherungsprodukt wie die Hausratversicherung vertreibt, schuldet vor und bei Vertragsabschluss Aufklärung und Beratung, auch wenn der Versicherungsnehmer für seine Risikoabdeckung vom Grundsatz her selbst verantwortlich ist und auch im VVG 2008 verantwortlich bleibt.[17] Derartige Beratungspflichten hat die Rechtsprechung schon vor Inkrafttreten ...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Bedingungsanpassung

Rz. 174 § 164 VVG berechtigt den Versicherer bei der Lebensversicherung in bestimmten Fällen zur Änderung unwirksamer Versicherungsbedingungen. Voraussetzung für eine Bedingungsänderung ist, dass die Versicherungsbedingungen des Versicherers durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden sind und dass die Beding...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Begriff: Vermögensschäden

Rz. 42 Im Zusammenhang mit etwaigen Inanspruchnahmen von Unternehmensleitern ist der haftungsrechtlich relevante Terminus des Vermögensschadens i.S.d. §§ 249 ff. BGB von dem sog. deckungsrechtlichen Terminus "Vermögensschaden" zu unterscheiden. Haftungs- und Deckungsrecht können durchaus unterschiedliche Begrifflichkeiten enthalten.[153] Haftungsrechtlich betrachtet stellen ...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / b) Bedingungsanpassung nach Art. 1 Abs. 3 EGVVG

Rz. 46 Sonderregelungen waren wegen der mit der VVG-Reform verbundenen, strukturellen Änderungen und deren Auswirkungen auch auf Altverträge notwendig. Art. 1 Abs. 3 EGVVG räumte daher den Versicherern bei Altverträgen, die von den Vorschriften des neuen VVG abweichen, insoweit befristet ein Bedingungsanpassungsrecht zum 1.1.2009 ein. Der Umfang und die Grenzen dieses Anpassu...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 4. Reformvorschläge und Reformen

Rz. 13 Die Deutsche Ärzteversicherung, Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG, verwaltete zwischenzeitlich 186.000 Arzthaftpflichtversicherungsverträge. In den Jahren 2007 bis 2009 stellte die Deutsche Ärzteversicherung mehr als eine Verdopplung des Verlustes in der Sparte Arzthaftpflicht fest.[23] Die Schadensaufwendungen betrugen ungefähr das Doppelte der Einnahmen. Di...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / XI. Erhöhungen und Erweiterungen des Risikos

Rz. 176 Der Versicherungsnehmer hat die in Ziff. 10.1 genannten Risiken – abweichend von den AHB – unverzüglich anzuzeigen. Kommt er dieser Anzeigepflicht nicht nach (vgl. Ziff. 10.1), so erhöhen sich die in Ziff. 9.3 genannten Selbstbehalte in Schadenfällen, die mit solchen Erhöhungen oder Erweiterungen oder mit neu entstandenen Risiken in Zusammenhang stehen (vgl. im Einze...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Berufshaftpflichtversicherung des Arztes

Rz. 26 Entsprechende Regelungen sind in den einzelnen Kammer-Berufsordnungen enthalten (z.B. § 21 Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe). Ärzte sind also, soweit sie nicht Vertragsärzte sind, durch das Standesrecht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet.[48] Dies unterscheidet sie von anderen freien Berufen wie z.B. Rechtsanwälten und Notaren....mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / E. Leistungsbegrenzung

Rz. 261 Die tatsächlich zu erbringende Leistung des VR kann durch die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen oder eine Kürzung entsprechend der Regelungen zu Obliegenheitsverletzungen beeinflusst werden. Während die Mitwirkungsregelungen unfallspezifisch sind, sind die Sanktionen einer Obliegenheitsverletzung (Ziff. 8 AUB) ohne spartenspezifische Besonderheiten. Deshalb wi...mehr

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§ 6 Einbruchdiebstahl- und ... / Literaturtipps

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§ 18 Transportversicherung / a) Schadenanzeige

Rz. 107 Der Versicherungsnehmer hat nach Ziff. 15.1 DTV-Güter 2000/2011, Ziff. 9.6.2 ADS Güterversicherung 73/84/94 i.V.m. § 40 ADS 1919 jedes Schadenereignis dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen. Um dem Versicherer die Möglichkeit der Einflussnahme zu geben, hat der Versicherungsnehmer gefahrerhebliche Ereignisse anzuzeigen, selbst wenn sie nicht zu einem Versicherungsfa...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 1. Schadenminderungspflicht (§ 82 VVG)

Rz. 284 Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen (§ 82 Abs. 1 VVG); soweit für ihn zumutbar, hat er Weisungen des Versicherers einzuholen und zu beobachten (§ 82 Abs. 2 VVG). Die Obliegenheit zur Schadenabwendung oder Schadenminderung beginnt "bei Eintritt des Versicherungsfalles"...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Erhöhung und Erweiterung bestehender Risiken

Rz. 37 Das bereits bestehende Risiko kann sich in tatsächlicher (A 1 Ziff. 8.1 AVB/Ziff. 3.1 (2) AHB) oder rechtlicher (Ziff. 8.2 AVB/Ziff. 3.2 AHB) Hinsicht ändern. Eine Änderung aus Rechtsgründen kommt beispielsweise bei Einführung eines neuen Gefährdungstatbestandes in Betracht. A 1 Ziff. 8 AVB/Ziff. 3.1 (2) und 3.2 AHB schließen Erhöhungen oder Erweiterungen des versicher...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 1. Grundsätzliches

Rz. 129 Die Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung ist eine Vollwertversicherung. Somit ist zur Berechnung der Entschädigung auch das Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert zu berücksichtigen; ist nämlich bei Eintritt des Sachschadens die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert, so wird gem. § 6 Nr. 2a FBUB 2010 A nur der Teil des Schadens ...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / 4. Schadenminderungspflicht (§ 82 VVG)

Rz. 177 Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit den Schaden abzuwenden oder zu mindern (§ 82 Abs. 1 VVG). Die Obliegenheit gem. § 82 Abs. 1 VVG beginnt erst bei Eintritt des Versicherungsfalles.[187] Wenn der Versicherungsnehmer Aufwendungen macht, um einen unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder zu mindern, ist §...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Berufsänderungen

Rz. 300 Nach Ziff. 6.2 AUB hängt der Beitrag von der beruflichen Tätigkeit ab. Der VR ordnet bestimmte Berufe einer Gefahrengruppe zu. Das Berufsgruppenverzeichnis ist individuell vom VR zur erstellen und kann dementsprechend unterschiedlich viele Gruppe enthalten. Aus dieser Aufstellung muss der VN erkennen können, welcher Beruf in welche Gefahrgruppe und damit auch Prämien...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / e) Rechtsprechungsübersicht

Rz. 202 Nach § 61 VVG a.F. war der Versicherer wie bei Vorsatz auch bei grober Fahrlässigkeit völlig leistungsfrei. Die nachfolgende Rechtsprechungsübersicht betrifft Entscheidungen, die vor Inkrafttreten des VVG 2008 ergangen sind. Rz. 203mehr

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R / 11 Revision, Begründung, Sachrüge [Rdn 2804]

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§ 17 Krankenversicherung / 3. Kürzung des Krankentagegeldes für die Zukunft (§ 4 Abs. 4 MB/KT)

Rz. 705 Nach § 4 Abs. 4 MB/KT besteht für den Versicherer die Möglichkeit der Kürzung des Krankentagegeldes für die Zukunft, wenn er von einer Reduzierung des Nettoeinkommens Kenntnis erhält. Allerdings hat der BGH[483] inzwischen festgestellt, dass § 4 Abs. 4 MB/KT 2009 in der damaligen Fassung, also entsprechend den vom Verband empfohlenen MB/KT bis Stand 07/2013, wegen In...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / 2. Kompensationsmöglichkeiten

Rz. 94 Es gilt zudem der allgemeine Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme aus Treu und Glauben (§ 242 BGB), gegen den der Versicherte ausnahmsweise durch das Unterlassen einer Therapiemaßnahme verstoßen kann, auch ohne vertraglich geregelte Obliegenheit. Im Rahmen der Zumutbarkeit muss sich der Versicherungsnehmer Kompensationsmöglichkeiten entgegenhalten lassen. Trifft...mehr

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§ 3 Hausratversicherung / a) Begriff "Wohnungswechsel"

Rz. 154 Bei Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz automatisch auf die neue Wohnung über (A 16.1 VHB 2022). Der Wohnungswechsel ist dem Versicherer zwar nach A 16.4.1 VHB 2022 spätestens bei Umzugsbeginn unter Angabe der neuen Wohnfläche schriftlich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht bei Wohnungswechsel ist aber nicht mit Sanktionen verbunden worden und d...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / a) Vertragsabschluss

Rz. 7 Der Anwalt leistet seine Dienste regelmäßig auf Grundlage eines Anwaltsvertrages,[20] oft auch als Mandat bezeichnet. Der Anwaltsvertrag stellt in der Regel einen Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB dar und nur in Ausnahmefällen einen auf die Erzielung eines konkreten Erfolgs gerichteten Werkvertrag i.S.d. §§ 631 ff. BGB. Ein Anwaltsvertrag über die Erstellung eines schri...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 3. Aufklärung des Sachverhalts

Rz. 23 Ohne eine sorgfältige Aufklärung des Sachverhalts ist die von der Rechtsprechung geforderte erschöpfende Beratung und Belehrung des Mandanten nicht möglich. Die umfassende Aufklärung des Sachverhalts sollte für den Anwalt erste Priorität sein, wird aber immer wieder vernachlässigt und ist deshalb häufiger Ursache für Regressansprüche gegen den Anwalt. Die relevante Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Heilwesenversicherung / II. Bedeutung der Heilwesenversicherung

Rz. 6 Die Heilwesenversicherung deckt das Schadensrisiko des Behandlers i.S.d. § 630a BGB ab, also des Krankenhausträgers, des Arztes im Krankenhaus und in der niedergelassenen Praxis, aber auch des Psychotherapeuten, der Hebammen und des Heilpraktikers. Häufig wird auch der Einfachheit halber von der Arzthaftpflichtversicherung gesprochen. Die Haftpflichtversicherung des Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 § 8a Abs. 3 KStG enthält eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergleichs bei Vorliegen einer schädlichen Gesellschafter-Fremdfinanzierung. Diese Einschränkun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Umweltrecht 1: Einführung u... / 1 Kompetenzen, Prinzipien, Steuerungsinstrumente, Sanktionen

Die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern regelt das Grundgesetz. Alle bedeutsamen Umweltbereiche fallen unter Art. 74 GG der konkurrierenden Gesetzgebung, d. h., Bund und Länder können entsprechende Gesetze erlassen, wobei Bundesrecht Vorrang hat. In den Bereichen Naturschutz (ohne die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Arten...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Altlastensanierung / 2.3 Hinreichende Konkretisierung

Eine Verbindlichkeitsrückstellung für Umweltschutzmaßnahmen darf nur gewinnmindernd passiviert werden, wenn die öffentlich-rechtliche Verpflichtung hinreichend konkretisiert ist[1], d. h., wenn sich ein inhaltlich bestimmtes Handeln innerhalb eines bestimmten Zeitraums unmittelbar durch Gesetz oder Verwaltungsakt ergibt und an die Verletzung der Verpflichtung Sanktionen gekn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.4.2.2 Offenes Aufgeld

Rz. 168 Wird die Anleihe marktüblich verzinst, wird für das dem Zeichner gewährte Bezugsrecht ein über den Rückzahlungsbetrag hinausgehendes Aufgeld erhoben. Praxis-Beispiel Eine Optionsanleihe wird zu einem Preis von 115 EUR ausgegeben. Die Anleihe soll zum Nennwert von 100 EUR zurückgezahlt werden. Bezogen auf den Nennwert von 100 EUR ist die Verzinsung der Anleihe marktübl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.7 Folgen bei der Verletzung der Aufbewahrungspflichten

Rz. 47 Steuerlich relevante Daten, die in elektronischer Form vorliegen, dürfen auch nach Ausdruck dieser Daten nicht vernichtet werden. Die GoBD schreiben vor, dass im Unternehmen eingehende digitale Dokumente mit einem eindeutigen Index zu versehen und unter diesem über die gesamte Aufbewahrungsfrist sicher vorzuhalten sind.[1] Trotz dieser Vorgaben werden im Prüfungsfall ...mehr