Fachbeiträge & Kommentare zu Schadensersatz

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§ 3 Schadenersatz / 6. Besuchs- und Betreuungskosten

Rz. 187 Zum Thema van Bühren/Lemcke/Jahnke-Jahnke, 2. Aufl. 2011, Teil 4 Rn 502 ff., 582 ff.; Jahnke/Thinesse-­Wiehofsky, 1. Aufl. 2013, § 3 Rn 16 ff., 83 ff.; Hillmann/Schneider, 6. Aufl. 2012, § 9 Rn 354 ff. Rz. 188 Führt ein Unfall zu stationärer Behandlung und nachfolgend zur Betreuung und Versorgung des Verletzten, bedeutet dieses zwar regelmäßig Zeiteinbußen der Angehör...mehr

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§ 3 Schadenersatz / d) Fortlaufende Kosten

Rz. 329 Fortlaufende Bürokosten [409] und Mieten,[410] ferner Leasingraten[411] sind als frustrierte Aufwendungen schadenersatzrechtlich irrelevant. Rz. 330 Müssen ausgefallene, dem Verletzten gegenüber zu erbringende, zuvor fest vereinbarte Nachhilfestunden oder Klavierstunden bezahlt werden, ist Ersatz zu leisten.[412]mehr

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§ 3 Schadenersatz / ff) Produkthaftung

Rz. 95 Verursachen fehlerhafte Arzneimittel oder Blutkonserven körperliche oder wirtschaftliche (Unterhaltsverpflichtung) Schäden beim Partner, können diese unabhängig vom familiären Status im jeweiligen Schädigungszeitpunkt (Schaden beim unmittelbar Verletzten, vermittelter Schadenseintritt beim Partner) ersatzfähig sein.[132] Rz. 96 Gleiches kann für daraufhin geschädigte K...mehr

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§ 3 Schadenersatz / (4) Steuer

Rz. 266 Die steuerliche Behandlung von Pflegegeldzahlungen regelt § 3 Nr. 36 EStG: Danach sind die Einnahmen für Pflegeleistungen bis zur Höhe des Pflegegeldes nach § 37 SGB XI steuerfrei, wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen erbracht werden. Die Steuerfreiheit gilt auch für solche Personen, die mit dieser Leistung eine "sittliche Pflicht" i.S.v. § 33 ...mehr

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§ 3 Schadenersatz / e) Nutzlose Aufwendungen Dritter

Rz. 331 Nutzlose Aufwendungen von Dritten (Ehegatte bzw. Angehörige eines Verletzten oder Getöteten) beispielsweise für Stornokosten für Abbruch bzw. Nichtantritt von geplanter oder bereits gebuchter Reise bzw. Urlaub, verfallene Theaterkarten, Mietkosten (z.B. Wohnung,[413] Leasingfahrzeug) weiterlaufende Finanzierungskosten für jetzt nicht mehr nutzbare Gegenstände (z.B. Z...mehr

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§ 3 Schadenersatz / e) Rechtsgutgefährdung

Rz. 41 Rechtsgutverletzung und Schadeneintritt können nicht mit der Begründung angenommen werden, dass die konkrete Gefährdung eines deliktisch geschützten Rechtsguts dem schon erfolgten Schadenseintritt gleichstehe, weil eine Schadensverhütung der Schadensregulierung vorausgehe.[64]mehr

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§ 3 Schadenersatz / cc) Verletzung/Tod der pflegenden Person

Rz. 270 Die Verletzung der Pflegeperson kann für die gepflegte Person durchaus eine starke finanzielle Einbuße darstellen; dies gilt insbesondere bei Pflege durch Familienangehörige. Gleichwohl stellt sich die Einbuße regelmäßig als nur mittelbarer und damit nicht ersatzfähiger Schaden heraus. Die Situation entspricht der des Arbeitgebers bei Verletzung seines Arbeitnehmers ...mehr

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§ 3 Schadenersatz / c) Sozialrechtlicher Konfliktbereich

Rz. 276 Nach der Rechtsprechung des BSG[341] sind auch für sittenwidrige Beschäftigungen Sozialversicherungsabgaben zu entrichten. Rz. 277 Hat jemand keine Hauptbeschäftigung, sondern nebeneinander mehrere "geringfügige Beschäftigungen", die in ihrer Gesamtheit aber die sozialversicherungsfreien Grenzen überschreiten (z.B. Putzfrau, die in mehreren Haushalten tätig ist), kann...mehr

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§ 3 Schadenersatz / bb) Stau

Rz. 23 Rechtlich entspricht die Situation im Beispiel 3.3 (siehe Rn 37) dem Stau auf der Autobahn, den eine dritte Person verursacht und der dazu führt, dass ein Geschäftsmann, der im Stau stecken bleibt, zu spät zum Flughafen kommt und infolgedessen einen Geschäftsabschluss verpasst (siehe auch Rn 26, Rn 342). Hier besteht kein Schadensersatzanspruch. Rz. 24 Wird ein Liefert...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 40. Zinsen

Rz. 358 Der Geschädigte kann nacheinander, nicht aber parallel, konkrete Nutzungsausfallentschädigung und abstrakt über § 849 BGB Verzinsung beanspruchen.[441] Rz. 359 Bei der Geltendmachung von Kreditkosten, Verzugs- und Prozesszinsen ist das Zinseszinsverbot (§§ 248, 289 S. 1, 291 S. 2, 301 BGB) zu beachten.mehr

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§ 3 Schadenersatz / cc) Haftungsvolumen

Rz. 131 Wer einen gesundheitlich schon geschwächten Menschen verletzt, kann zwar nicht verlangen so gestellt zu werden, als wenn der Betroffene gesund gewesen wäre. Die unfallfremden Faktoren sind allerdings für die Dauer und Höhe des Schadensersatzanspruches (Unterhalt, entgangene Dienste) u.a. unter dem Aspekt der überholenden Kausalität, aber auch des körperlichen und psy...mehr

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§ 3 Schadenersatz / (5) Opferentschädigungsgesetz

Rz. 92 Grundsätzlich stehen allen Menschen, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, Entschädigungsleistungen nach dem OEG zu. Hierbei kann auch das ungeborene Kind, der Nasciturus, anspruchsberechtigt sein (etwa bei Schädigung durch eine Vergewaltigung der schwangeren Mutter).[130]mehr

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§ 3 Schadenersatz / 20. Kindergeld

Rz. 247 Hinweis Hierzu siehe auch Ausführungen in Kapitel 4 (vgl. § 4 Rn 1326). Rz. 248 Der Arbeitgeber zahlte bis zum 31.12.1998 das Kindergeld lediglich monatlich aus (§ 73 EStG 1996, § 11 BKGG 1996). Es handelte sich um eine durchlaufende Rechnungsposition – allerdings mit steuerrechtlicher Relevanz (§ 32 EStG) –, keinesfalls aber um einen Lohnbestandteil. Rz. 249 Auch Ausl...mehr

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§ 3 Schadenersatz / b) Eigener Rechtskreis

Rz. 145 Mittelbar Verletzten stehen nur unter den Aspekten der §§ 844, 845 BGB (bzw. den entsprechenden Regelungen in den haftpflichtrechtlichen Spezialgesetzen) Ansprüche zu. Soweit diese Vorschriften den Anspruch nicht begründen, können die Geschädigten ihre wirtschaftlichen Einbußen nicht beim Unfallverursacher einfordern, selbst wenn der Schädiger eines zu Tode Gekommene...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / aa) § 119 SGB X – § 179 Ia SGB VI

Rz. 296 Das (treuhänderische) Forderungsrecht der Rentenversicherung nach § 119 SGB X und der Regress nach § 179 Ia SGB VI stehen gleichberechtigt nebeneinander; RVT und Regressgläubiger nach § 179 Ia SGB VI sind Gesamtgläubiger (siehe § 4 Rn 1831). Rz. 297 Dabei ist ohne Bedeutung, dass der Regress nach § 119 SGB X nur das treuhänderische Verfolgen des Direktanspruches darst...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (4) Ausgleich bei Minderrente

Rz. 1612 Sofern sozialrechtliche Veränderungen (wie § 77 SGB VI) den Regress nach § 119 SGB X missachten (oder übersehen) und sich dann rentenversicherungsrechtliche Nachteile für den Verletzten ergeben,[1020] hat dieser (verletzte Person) u.a. aus dem gesetzlich angeordneten Treuhand­verhältnis einen Anspruch ausschließlich gegen den RVT dahingehend, dass dieser ihn (den Ve...mehr

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§ 5 Selbstständige / a) Haftpflichtereignis bis zum 30.5.1994

Rz. 368 § 4 LFZG – Forderungsübergang bei Dritthaftung (1) Kann der Arbeiter aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadenersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeiter nach diesem Gesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt und darau...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / bb) § 86 VVG – Öffentlicher Dienstherr

Rz. 310 Der Regress nach § 86 VVG geht dem Regress des öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (z.B. nach § 76 BBG) vor, da dort dem Beamten ein Befriedigungsvorrecht eingeräumt ist, in dessen Wirkung der Schadenversicherer nach § 86 I VVG einsteigt. Rz. 311 Hinweis Berechnungsbeispiele siehe Beispiel 2.22 (vgl. Rn 336) und Beispiel 2.24 (vgl. Rn 346). Rz. 312 Zu beachten ist das (...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (dd) Übersicht: Privatsphäre – berufliche Sphäre

Rz. 1029 Übersicht 4.22: Privatsphäre – berufliche Sphäre[641]mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / IX. Regressverzicht des Drittleistungsträgers

Rz. 549 § 76 SGB IV – Erhebung der Einnahmen (1) Einnahmen sind rechtzeitig und vollständig zu erheben. (2) 1Der Versicherungsträger darf Ansprüche nurmehr

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§ 5 Selbstständige / bb) Zivilrecht

Rz. 225 Die Beweislastverteilung im Arbeitsrecht (Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber) ist streng zu scheiden von der Beweislastverteilung im Schadenersatz (Anspruch auf Schadenersatz wegen Körperverletzung und darauf beruhendem Verdienstausfall).[164] Rz. 226 Da der Arbeitgeber keine eigenen, sondern ausschließlich fremde Schadenersatzansprüche – nämlic...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (1) Verpflichtung

Rz. 151 Hinweis Zur Abtretung siehe unten (vgl. Rn 436). Rz. 152 § 255 BGB – Abtretung der Ersatzansprüche Wer für den Verlust einer Sache oder eines Rechts Schadensersatz zu leisten hat, ist zum Ersatz nur gegen Abtretung der Ansprüche verpflichtet, die dem Ersatzberechtigten aufgrund des Eigentums an der Sache oder aufgrund des Rechts gegen Dritte zustehen. § 285 BGB – Herau...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / dd) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Rz. 38 § 8 BDSG – Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen (1) Fügt eine verantwortliche öffentliche Stelle dem Betroffenen durch eine nach diesem Gesetz oder nach anderen Vorschriften über den Datenschutz unzulässige oder unrichtige automatisierte Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung seiner personenbezogenen Daten einen Schaden zu, ist i...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / ll) Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz – ProdHaftG)

Rz. 50 § 8 ProdHaftG – Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung 1Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit ist Ersatz der Kosten der Heilung sowie des Vermögensnachteils zu leisten, den der Verletzte dadurch erleidet, daß infolge der Verletzung zeitweise oder dauernd seine Erwerbsfähigkeit aufgehoben oder gemindert ist oder seine Bedürfnisse vermehrt sind....mehr

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§ 13 Prozessuales, Beweisfr... / c) Keine Nutzungsausfalltabelle

Rz. 65 Die bloße Existenz von Tabellen (wie Schulz-Borck/Hofmann) ist aber nicht entscheidend für die Zubilligung eines daran orientierten abstrakten Entschädigungsbetrags. Anders als beim Nutzungsausfall[61] eines Fahrzeugs reicht eben nicht die bloße Eingabe eines Haushaltstypus, um dann entsprechend dieser Zuweisung sogleich ohne weiteres einen danach abstrakt berechneten...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / c) Rechtslage ab dem 1.1.2001

Rz. 1739 § 116 SGB X n.F. – Ansprüche gegen Schadensersatzpflichtige (1) 1Ein auf anderen gesetzlichen Vorschriften beruhender Anspruch auf Ersatz eines Schadens geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadenereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat, die der Behebung eines Schadens der gleichen Art dienen und sich au...mehr

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§ 5 Selbstständige / b) Haftpflichtereignis ab dem 1.6.1994

Rz. 373 § 6 EFZG – Forderungsübergang bei Dritthaftung (1) Kann der Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den Arbeitgeber über, als dieser dem Arbeitnehmer nach diesem Gesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Haftungsausschluss

Rz. 1012 Hinweis Zum Dienstunfall unten (siehe § 4 Rn 1889 ff.). Zum Thema Buchberger "Fouls im Profi-Sport – Ohne Vorsatz kein Schadensersatz!" SpuRt 2013, 108 (Anmerkung LG Berlin v. 17.8.2012 – 13 O 184/11 – und OLG Karlsruhe v. 27.9.2012 – 4 U 256/11 – MDR 2012, 1413); Burmann/Jahnke "Gesetzliche Unfallversicherung – Soziale Sicherung und Haftpflichtabsicherung" NZV 2014, ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / dd) Wechsel des Verletzten in anderes Sicherungssystem, anderweitige Absicherung

Rz. 1509 Der BGH[928] schließt den Regress nach § 119 SGB X nicht aus, wenn der Verletzte nach dem Unfall in ein anderes Sicherungssystem (z.B. Beamtenpension, berufsständische Versorgung) wechselt. Es ist im Ausgangspunkt der hypothetische pflichtversicherte Weg des (fiktiv zu betrachtenden) Arbeitslebens zu prüfen[929] und dem Anspruch des RVT zugrunde zu legen, um anschli...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / aa) Fallbeispiel

Rz. 1577 Beispiel 4.17 (Der Fall ist simplifiziert.)[992] Für das Haftungsgeschehen, bei dem A verletzt wird, ist X (versichert beim Haftpflichtversicherer V) zu 100 % verantwortlich. A bezieht ab dem 55. Lebensjahr eine Voll-Erwerbsminderungsrente (VEM-Rente) der DRV i.H.v. 1.000 EUR. Mit Eintritt in die Regelaltersrente erhält AS dann eine Altersrente i.H.v. 900 EUR. A (ledig...mehr

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§ 16 Abfindungsvertrag / E. Bestand des Vergleiches

Rz. 55 Pacta sunt servanda. [51] Rz. 56 Zum Thema Siehe auch Jahnke, Abfindung von Personenschadenansprüchen, 2. Aufl. 2008, § 2 F, Rn 347 ff. Rz. 57 Der Abfindungsvergleich wird nicht dadurch hinfällig, dass sich der Gesundheitszustand oder die Einkommenssituation des Geschädigten zum Positiven oder Negativen verändert. Auch Fehleinschätzungen für die Zukunft gehören zur Natur...mehr

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§ 9 Entgangene Dienste / 2. Verweisung

Rz. 11 § 618 BGB – Pflicht zu Schutzmaßnahmen (3) Erfüllt der Dienstberechtigte die ihm in Ansehung des Lebens und der Gesundheit des Verpflichteten obliegenden Verpflichtungen nicht, so finden auf seine Verpflichtung zum Schadensersatz die für unerlaubte Handlungen geltenden Vorschriften der §§ 842 bis 846 entsprechende Anwendung. Rz. 12 § 62 HGB (3) Erfüllt der Prinzipal di...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Zum Thema Burmann/Heß/Jahnke/Janker-Jahnke, 23. Aufl. 2014, § 249 BGB Rn 520 ff.; Hartung "Steuern beim Personenschaden" VersR 1986, 308; Jahnke "Steuern und Schadensersatz" r+s 1996, 205; Kullmann "Schadensersatz und Steuern" VersR 1993, 385; Weber-Grellet "Erwerbsschäden im Steuerrecht" DAR 1994, 52; Wussow-Zoll, Unfallhaftpflichtrecht, 16. Aufl. 2014, Kap. 32 Rn 92 ...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Dienstherr

Rz. 1954 Hinsichtlich des Regresses des Dienstherrn bestehen wesentliche Unterschiede gegenüber dem Regress bei Schädigung eines Sozialversicherten.[1242] Die beamtenrechtlichen Vorschriften nehmen lediglich dem verletzten Beamten die Möglichkeit der Geltendmachung weiterer Ansprüche, schließen aber nicht die Inanspruchnahme des Schädigers durch den Dienstherrn aus.[1243] Ab...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (4) Angehörigenprivileg

Rz. 1821 Hinweis Zu Einzelheiten in Kapitel 2 (siehe § 2 Rn 405 ff.) und oben in diesem Kapitel (siehe Rn 481 f.). Rz. 1822 § 116 VI SGB X gilt, § 179 Ia 3 SGB VI. Rz. 1823 Das bedeutet, dassmehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / (b) Gesamtgläubigerschaft RVT – UVT

Rz. 248 Hinweis Zur Gesamtgläubigerschaft siehe unten (vgl. Rn 627 f.). Ferner: Küppersbusch/Höher, 11. Aufl. 2013, Rn 563, Vatter "Der Regress gemäß § 110 SGB VII bei konkurrierenden Ansprüchen mehrerer Sozialversicherungsträger" NZV 2010, 537. Rz. 249 Gerade bei Schulunfällen liegt häufig ein Haftungsausschluss vor. Der UVT erbringt bereits im unmittelbaren zeitlichen Abstan...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) Kinderunfall, noch nicht versicherte Personen

Rz. 1640 Insbesondere Kinder sind bis zum Eintritt in die Rentenversicherung (erstmalige Begründung einer Pflichtmitgliedschaft, §§ 1 – 4 SGB VI) alleinige Inhaber der Forderung auch hinsichtlich des Rentenminderungsschadens, zu dem der Regress nach § 119 SGB X kongruent ist.[1065] Rz. 1641 Die Regressberechtigung beginnt erst für Zeiträume ab der ersten Beitragsentrichtung u...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (2) § 119 SGB X – Direktanspruch

Rz. 1539 Ob ein Quoten- oder Befriedigungsvorrecht des Verletzten bei rechtlicher oder tatsächlicher Zahlungsbeschränkung des Schädigers oder seines Haftpflichtversicherers auch im Rahmen des § 119 SGB X zum Tragen kommt, ist fraglich.[941] Rz. 1540 Ein generelles Vorrecht des Verletzten (das in § 119 III 2 SGB X eine gewisse Ausgestaltung erfährt) erscheint allerdings rechtl...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (4) Übersicht

Rz. 1960 Für den Regress des Dienstherrn ist wie folgt zu differenzieren: Übersicht 4.34: Regress beim Dienstunfallmehr

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§ 5 Selbstständige / a) § 6 EFZG (§ 4 LFZG) und Abtretung zu § 116 SGB X

Rz. 390 Der Regress nach § 116 SGB X geht dem Regress nach § 6 EFZG (§ 4 LFZG) vor. Dabei gilt der Vorrang des § 116 SGB X auch dann, wenn der Drittleistungsträger seine Rechte aus einem Abtretungsvertrag herleitet (siehe § 2 Rn 258 ff., § 2 Rn 318 ff.).mehr

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§ 3 Schadenersatz / d) Besondere Personenkreise

Rz. 148 Hinweis Siehe hierzu auch später (vgl. Rn 164 ff.). Rz. 149 Der Grundsatz, dass für mittelbare Schäden außerhalb der §§ 844, 845 BGB deliktisch nicht ­gehaftet wird, gilt nur für Vermögensschäden, die aus der Verletzung eines Rechtsgutes des Primärgeschädigten bei Dritten hervorgehen. Der Grundsatz gilt aber nicht, wenn der Geschädigte einen Schaden erleidet, der in d...mehr

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§ 3 Schadenersatz / (3) Mitverantwortung der Mutter

Rz. 81 Der Nasciturus ist vor der Geburt keine (selbstständige/eigenständige) "dritte Person" i.S.d. Schadenersatzvorschriften, sondern bis zur Geburt Teil einer (dann anderen) Person (Identität mit Mutter).[120] Mutter und Leibesfrucht sind vor der Geburt eine Einheit im haftungsrechtlichen Sinne (nicht: Haftungseinheit).[121] Eine Mitverantwortung der Mutter zum Schadengru...mehr

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§ 3 Schadenersatz / (1) Verletzung

Rz. 61 Eine Körper- oder Gesundheitsverletzung kann bei einem Verkehrsunfall auch ohne jede mechanische Einwirkung (oder unabhängig davon) allein durch das Unfallerlebnis ausgelöst werden (psychisch vermittelte Kausalität).[81] Rz. 62 Die Ersatzpflicht des Schädigers für Körper- und Gesundheitsschäden erstreckt sich grundsätzlich auch auf psychisch bedingte Folgewirkungen des...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 4. Arztbesuche

Rz. 180 Es besteht eine arbeitsrechtliche Verpflichtung jedes Arbeitnehmers, sich um einen Termin außerhalb der eigenen Dienstzeit zu bemühen, es sei denn, es handelt sich um akute Erkrankungen oder Untersuchungen, die nur in der Dienst-/Arbeitszeit vorgenommen werden können. Besteht die Möglichkeit längerfristiger Planung, muss der geschädigte Arbeitnehmer diese nutzen. Hat...mehr

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§ 3 Schadenersatz / b) Sittenwidrigkeit

Rz. 274 Ebenso wenig wie verbotene Einkünfte finden Einnahmen aus solchen Geschäften, die gegen die guten Sitten verstoßen, schadenersatzrechtliche Berücksichtigung, wie z.B. Rz. 275 Für ...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 3. Eisenbahn

Rz. 11 Die nach einem Unfall eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit eines Bahnabschnittes im Hinblick auf Verspätungen oder Ausfall von Zügen begründet keinen Schadensersatzanspruch.[23] Rz. 12 Es liegt weder ein Eingriff in das Eigentum an der Lok vor noch ein unmittelbarer Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. §§ 64, 73 EBO, § 12 I Nr. 4 StVO schützen ni...mehr

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§ 3 Schadenersatz / aa) Immaterieller Schaden

Rz. 339 Nicht jede Vermögenseinbuße stellt einen erstattungsfähigen Schaden dar. Verlust an Freizeit ist schadenrechtlich nicht zu ersetzen.[419] Die Einbuße einer Freizeitmöglichkeit als solche stellt keinen erstattungsfähigen Vermögensschaden dar, weil der Freizeit kein Vermögenswert zukommt.[420] Einbußen von Freizeit – mit der Freiheit, die eigene Freizeit in einer subje...mehr

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§ 3 Schadenersatz / (7) Körperlicher und psychischer Folgeschaden

Rz. 70 Aus unfallbedingten Primärverletzungen können sich körperliche oder psychische Folgeschäden entwickeln. Für diese sekundären Unfallfolgen kann der Schädiger eintrittspflichtig sein. Rz. 71 Eine psychische Störung, die auf einer vorangegangenen Körper- oder Gesundheitsverletzung beruht, kann dem Schädiger als weitere Schadensfolge zuzurechnen sein, wenn sie nicht mehr s...mehr

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§ 3 Schadenersatz / bb) Rechtsgutverletzung

Rz. 342 Muss jemand unfallbedingt im unfallkausal entstandenen Stau warten und hat er deswegen Gewinneinbußen und Erwerbsminderung, stellt sich dieses letztlich als mittelbarer Schaden dar. Auch aus dem Aspekt des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gibt es keinen Ersatz[424] (ergänzend siehe Rn 23 ff., Rn 25). Rz. 343 Der durch eine polizeiliche Unf...mehr

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§ 3 Schadenersatz / a) Allgemeines Lebensrisiko

Rz. 107 Stellt sich ein Schaden bei wertender Betrachtungsweise als Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos dar, entfällt eine Ersatzpflicht letztlich wegen des inneren Zusammenhanges zwischen der vom Schädiger geschaffenen Gefahrenlage und dem eingetretenen Schaden; dem Schutzzweck der Schadenersatznormen (siehe dazu Rn 38 ff.) ist Rechnung zu tragen.[153] Rz. 108 Der h...mehr