Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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Nachehelichenunterhalt: Befristung von Unterhaltsansprüchen

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten um den nachehelichen Ehegattenunterhalt, der zunächst durch Urteil vom 19.12.1995 tituliert worden war. Seinerzeit bestand wegen der Erziehung der Kinder während der Ehezeit durch die Ehefrau und die nach damaligen Vorstellungen lange Ehedauer keine Möglichkeit der Begrenzung oder Befristung. Das AG hatte dem Abänderungsbegehren des ges...mehr

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Prozesskostenhilfe für Zugewinnausgleichsklage; Prozesskostenvorschussanspruch gegen den neuen Ehegatten

Leitsatz Die Antragstellerin beantragte Prozesskostenhilfe für einen Rechtsstreit auf Zugewinnausgleich gegen ihren früheren Ehemann. Das FamG hatte die Gewährung von Prozesskostenhilfe abgelehnt. Die Beschwerde der Antragstellerin hiergegen blieb erfolglos. Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung damit begründet, die Antragstellerin sei nicht bedürftig, weil ihr ein An...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Zeitliche Befristung bei lang dauernder Ehe in Übergangsfällen nach Gesetzesänderung

Leitsatz Der Kläger begehrte Fortfall, hilfsweise Befristung, titulierten nachehelichen Unterhalts aufgrund der Gesetzesänderung ab Januar 2008. Das Schleswig-Holsteinische OLG hat sich in dieser Entscheidung mit den Voraussetzungen einer zeitlichen Befristung des Aufstockungsunterhalts nach einer Ehedauer von 32 Jahren auseinandergesetzt. Sachverhalt Die im Jahre 1972 geschl...mehr

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Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei fehlender Geschäftsgrundlage

Leitsatz Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage der Abänderbarkeit eines pauschalen Unterhaltsvergleichs auseinandergesetzt, in dem eine Geschäftsgrundlage nicht niedergelegt war. Sachverhalt Die Parteien stritten um die Abänderung eines Vergleichs zum nachehelichen Unterhalt, den sie im Verbundverfahren unmittelbar vor Ausspruch der Ehescheidung am 11.7.2006 g...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Befristung und/oder Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs ab Rechtskraft der Ehescheidung bzw. nach einer Übergangsfrist

Leitsatz Die Entscheidung des Thüringer OLG beschäftigt sich insbesondere mit der Übergangszeit bis zum Wegfall des Aufstockungsunterhaltsanspruchs nach § 1573 Abs. 2 BGB. Hierbei geht es insbesondere um die Frage, welche Voraussetzungen für die Festlegung der "Schonfrist" aufgrund der Vorschrift des § 1578b BGB gelten und ob der Unterhalt unmittelbar ab Rechtskraft der Sche...mehr

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E. Teilungsversteigerung / 1.5.5 Zeit ab Rechtskraft der Scheidung

§ 1365 BGB verfolgt zwei Zwecke: Die wirtschaftliche Existenzgrundlage der Familie soll erhalten bleiben. Den Ehegatten soll die Masse erhalten bleiben, um den Anspruch auf Zugewinnausgleich realisieren zu können. Man könnte die Ansicht vertreten, zum Erhalt der Vermögensmasse sei es angezeigt, über die Rechtskraft der Scheidung hinaus § 1365 BGB gelten zu lassen, bis der Anspr...mehr

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J. Wohnungszuweisung / 2 Ab Rechtskraft der Scheidung

Für die Zeit nach Scheidung ist die Ehewohnung grundsätzlich dem zuzuweisen, dem sie gehört, § 1568a BGB. Anderes ist nur anzuordnen, wenn es notwendig ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden. In der Praxis führt dies dazu, dass dem in der Wohnung Bleibenden eher nur für eine Übergangszeit ein weiteres Wohnrecht zugebilligt wird. Bei Miteigentum wird tendenziell die Wohnung ...mehr

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B. Immobilie im Güterrecht / 6 Kosten der Scheidung und Steuern

Die zwangsläufigen Kosten der Scheidung sind als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG steuerlich abzugsfähig. Der BFH hat die Prozesskosten des Scheidungsverfahrens als abzugsfähig anerkannt, weiter die Kosten, die durch den Zwangsverbund anfallen (BFH, NJW-RR 2005, 1595). Das sind die Kosten, die für die Regelung des Versorgungsausgleichs entstehen. Die Kosten der auße...mehr

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I. Haushaltsgegenstände

Haushaltsgegenstände werden verteilt nach § 1361a BGB für die Zeit der Trennung nach § 1568b BGB für die Zeit nach Scheidung. Haushaltsgegenstände sind alle beweglichen Sachen, die nach den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der Parteien für die Wohnung, die Hauswirtschaft und das Zusammenleben der Familie bestimmt sind (OLG Bamberg FamRZ 1997, 378). Der Begriff ist weit ge...mehr

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F. Ausgleich ehebezogener Zuwendungen

"Zuwendungen unter Eheleuten sind in der Regel keine Schenkungen" (BGH, FamRZ 1992, 293). Deshalb kann grundsätzlich und in fast allen Fällen später nichts mehr zurückgefordert werden, auch wenn einen die Zuwendung reut. Alles ist grundsätzlich ausschließlich über das eheliche Güterrecht abzuwickeln. Haben sie die Parteien zur Gütertrennung entschieden, so besteht wie beabsi...mehr

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E. Teilungsversteigerung / 1.5.1 Allgemeines

Leben die Parteien im Güterstand der Zugewinngemeinschaft und stellt die Immobilie ihr Vermögen im Ganzen dar, so kann jeder Ehegatte im Regelfall (die einvernehmliche wie auch) die zwangsweise Aufhebung der Gemeinschaft bis zur Rechtskraft der Scheidung verhindern über § 1365 BGB (BGH, NJW 2007, 3124). Exkurs: Bei Übertragung außerhalb einer Teilungsversteigerung wurde entsc...mehr

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D. Einvernehmliche Wege der... / 5 Einkommensteuer bei der Übertragung

Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung werden bei einverständlicher Regelung gern gekoppelt. Das ist auch ratsam, um die Trennung und Scheidung der Parteien "komplett" zu vollziehen. Es gilt, was generell betreffend die Vermögensauseinandersetzung von Immobilien in solchen Situationen gilt: Im Zweifel ist zügiges Handeln von Vorteil. Andernfalls kann eine der nega...mehr

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E. Teilungsversteigerung / 1.1 Wohnungszuweisungsverfahren

Auf Antrag kann das Gericht die eheliche Wohnung unter gewissen Voraussetzungen einem der Ehegatten zuweisen, was in § 1361b BGB geregelt ist für die Zeit bis zur Rechtskraft der Scheidung in § 1568a BGB geregelt ist für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung. Ist die Zuweisung erfolgt, so ergibt sich daraus kein Verbot des anderen Ehegatten, Verfügungen über das Grundeigentum...mehr

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B. Immobilie im Güterrecht / 3.1 Anfangsvermögen

Das Anfangsvermögen jedes Ehegatten wird mit Null gesetzlich angenommen, § 1377 Abs. 3 BGB, wenn es in der Vorschrift heißt, es werde vermutet, dass das Endvermögen den Zugewinn darstellt (im Einzelnen: Krause, Das Familienheim bei Trennung und Scheidung, Kap. 5 Rz. 93 ff.). Es ist also Aufgabe jedes Ehegatten, sein Anfangsvermögen darzulegen und zu belegen. Das bedeutet: Hat...mehr

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D. Einvernehmliche Wege der... / 1 Erhalt des gemeinschaftlichen Eigentums

Naturgemäß steht es den Parteien frei, das gemeinsame Eigentum auch weiterhin als solches zu halten. Kriterien, nach denen diese Entscheidung zu treffen ist, sind: Sind die Parteien rein emotional in der Lage, gemeinsam Entscheidungen auf Dauer zu treffen? Was geschieht mit dem Besitz? Bleibt einer der Ehegatten (gegebenenfalls mit den Kindern) darin wohnen und steht ihm Unterh...mehr

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B. Immobilie im Güterrecht / 3.3.2 Restitutionsfälle

Der wegen Republikflucht aus dem Beitrittsgebiet enteignete Ehemann heiratete nach der Enteignung. Nach der Wende verlangte er nach dem VermG die Rückübertragung des enteigneten Vermögensrechtes. Der Antrag hatte Erfolg. Im Zuge der Scheidung machte er geltend, diese Vermögensposition sei auch im Anfangsvermögen zu berücksichtigen. Das OLG Hamm sah dies ebenso. Der Mann habe...mehr

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E. Teilungsversteigerung / 1.2 Gemeinschaftsrecht

Miteigentümer einer Immobilie bilden eine Gemeinschaft i.S.d §§ 741 ff. BGB, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind. Grundsätzlich kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangt werden, § 749 Abs. 1 BGB, es sei denn, es sei anderes vereinbart. Brudermüller (FamRZ 1996, 1516) vertritt die Ansicht, zwischen Eheleuten läge keine andersartige Vereinbarung vor, Eheleute...mehr

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E. Teilungsversteigerung / 1.6 Rechtsbehelf

Wird die Teilungsversteigerung angeordnet, obgleich ein dieses Verfahren hinderndes Recht besteht, so kann dagegen Erinnerung nach § 766 ZPO eingelegt oder - wie im Regelfall – Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO erhoben werden. Der Klagantrag lautet: "Die Teilungsversteigerung betreffend das Grundstück ... wird für unzulässig erklärt." Wird die Klage wie in den meisten Fäll...mehr

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G. Gesamtschuldnerausgleich / 2.7 Zuständigkeit

Der Anspruch auf Gesamtschudnerausgleich war nach bisherigem Recht keine Familiensache. Er ist es seit 1.9.2009 aber, soweit er zwischen miteinander verheirateten Personen besteht oder ehemals miteinander verheirateten oder zwischen einer solchen Person und einem Elternteil im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Ehe, § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG.mehr

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B. Immobilie im Güterrecht / 1 Auskunftsanspruch

Anders als nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht besteht in den Fällen, die nach dem seither geltenden Recht zu behandeln sind, Auskunft verlangen über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung sowie ansonsten über das Vermögen, soweit es für die Berechnung des Anfangs- und Endvermögens maßgeblich ist, § 1379 Abs. 1 Satz 1 BGB. Der Auskunftsanspruch wurde damit gegenüber d...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Bedarfsbemessung bei Anwendung der Drittelmethode

Leitsatz Ist der Unterhaltspflichtige seinem geschiedenen Ehegatten zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet und schuldet er auch einem neuen Ehegatten Familienunterhalt, stellt sich die Frage, ob und in welcher Weise der Anspruch auf Familienunterhalt bei der Bemessung des Unterhaltsanspruchs des geschiedenen Ehegatten zu berücksichtigen ist. Sachverhalt Geschiedene Eheleute s...mehr

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B. Immobilie im Güterrecht / 4 § 1380 BGB

Ein häufig in der Praxis übersehenes Problem stellt sich im Hinblick auf § 1380 BGB. Das OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 1033) hat eine zu beachtende Entscheidung verkündet (im Einzelnen: Krause, Das Familienheim bei Trennung und Scheidung, Kap. 9 Rz. 5 ff.). 4.1 Ausgangssituation § 1380 BGB ist heikel. Immer dann, wenn der Ausgleichspflichtige bereits während der Eh...mehr

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B. Immobilie im Güterrecht / 3.3.1 Beitrittsgebiet

Die Wiedervereinigung 1990 brachte teilweise erhebliche Wertsteigerungen betreffend Immobilien mit sich. Diese nehmen am Zugewinn teil (BGH, BGHZ 157, 379; im Einzelnen: Krause, Das Familienheim bei Trennung und Scheidung, Kap. 5 Rz. 124 ff.). Das bedeutet: Ist das in die Ehe eingebrachte Grundstück infolge der Wiedervereinigung deutlich im Wert gestiegen, so ist es mit dem r...mehr

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Keine nachträgliche Befristung des Aufstockungsunterhalts der 1. Ehefrau

Leitsatz Die 2. Ehefrau ist unterhaltsrechtlich der 1. Ehefrau gleichzustellen, doch sie darf wegen Aufnahme der Hausfrauenrolle unterhaltsrechtlich aber auch nicht bessergestellt werden als die 1. Ehefrau. Sachverhalt Die 1975 geschlossene Ehe der Parteien war gescheitert und wurde im Jahre 2003 geschieden. Nach der Scheidung ging die geschiedene Ehefrau einer Arbeit als Rei...mehr

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J. Wohnungszuweisung / 3 Gewaltschutzgesetz

In der Abgrenzung zum GewSchG ist zu beachten: Maßnahmen nach dem GewSchG sind auf sechs Monate befristet und können um maximal weitere sechs Monate verlängert werden, Maßnahmen nach § 1361b BGB gelten bis zur Rechtskraft der Scheidung. Einstweiliger Rechtsschutz in Gewaltschutzsachen setzt ein anhängiges Hauptsacheverfahren voraus, zumindest einen entsprechenden Prozesskoste...mehr

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A. Allein- und Miteigentum / 2 Ausnahme

Besonderheiten können sich ergeben, wenn sonstige Vermögenswerte bei der Be-rechnung des Zugewinns zu berücksichtigen sind (im Einzelnen: Krause, Das Familienheim bei Trennung und Scheidung, Kap. 5 Rz. 77 ff.). Beispiel: Miteigentum am Familienheim durch beide Eheleute Die Eheleute Müller haben ohne Anfangsvermögen geheiratet. Zum Zeitpunkt des Stichtages für die Berechnung de...mehr

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E. Teilungsversteigerung / 1.3 § 1353 BGB

Brudermüller (FamRZ 1996, 1516) hat sich der Frage zugewendet, inwieweit im Hinblick auf die Frage der ehelichen Rücksichtnahmepflicht aus § 1353 BGB materiell-rechtlich der Einwand erhoben werden kann, die Aufhebung der Gemeinschaft am Haus könne nicht verlangt werden. Eine Billigkeitsprüfung ist vorzunehmen. Die eheliche Treuepflicht endet, soweit es um die Frage geht, ob d...mehr

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B. Immobilie im Güterrecht / 3.3.3 Gesamtschuldnerische Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind im Anfangs- wie im Endvermögen Abzugsposten (im Einzelnen: Krause, Das Familienheim bei Trennung und Scheidung, Kap. 5 Rz. 131 ff.). Fraglich ist, wie gemeinsam aufgenommene Verbindlichkeiten im Innenverhältnis zwischen den Ehegatten zu verteilen sind, d.h. auf wessen Seite sie als Passivposten zu verbuchen sind. Beziehen sich gesamtschuldnerisch eingega...mehr

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H. Nutzungsvergütung / 1 Anspruchsgrundlagen

Im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Zuweisung der Ehewohnung gibt es Regelungen über eine Pflicht, dafür eine Nutzungsentschädigung zu zahlen. In der Trennungszeit kann die Nutzungsvergütung zugesprochen werden, wenn dies der Billigkeit entspricht, § 1361b Abs. 3 BGB. Die Formulierung des Gesetzes gibt dem Weichenden den Entschädigungsanspruch fast wie eine Art Trost. Der ...mehr

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H. Nutzungsvergütung / 3 Anspruch der Höhe nach

Für die Höhe des zu zahlenden Nutzungsentgeltes gilt Ähnliches wie für den Wohnvorteil: In der Trennungszeit ist abzustellen auf den Betrag, den der Verbliebene aufwenden würde, um eheangemessen zu wohnen, nach oben begrenzt auf den vollen Wohnwert, d.h., wenn er zu ½ Eigentümer ist, auf den halben Mietwert. Beim Wohnvorteil ist auf den angemessenen statt auf den objektiven W...mehr

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E. Teilungsversteigerung / 1.5.2 Vermögen im Ganzen

Eine Verfügung über das Vermögen im Ganzen liegt bei kleinem Vermögen vor, wenn über mehr als 85 % des Vermögens verfügt wird, bei großem, wenn über mehr als 90 % verfügt wird. Ab 250.000 EUR liegt ein großes Vermögen vor (BGH, FamRZ 1991, 669). Zum Vermögen im Ganzen gehört nur das Aktivvermögen, Schulden bleiben unbeachtet, soweit es keine dinglich valutierenden sind (BGH, ...mehr

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E. Teilungsversteigerung / 9 Nutzungsrecht

Ist der Zuschlag erfolgt, so kann unmittelbar aus dem Zuschlagsbeschluss die Räumung des Objektes von demjenigen verlangt werden, der noch im Objekt lebt, § 93 Abs. 1 ZVG. Das gilt dann nicht, wenn der Besitz am Objekt aus einem Recht abgeleitet wird, das unabhängig vom Zuschlag besteht, § 93 Abs. 1 Satz 2 ZVG. Ein solches Recht ist das Mietrecht. Selten wird zwischen den Part...mehr

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D. Einvernehmliche Wege der... / 7 Güterstandschaukel

Vorgestellt werden soll eine Steuersparmodell, das der BFH für rechtens und anzuerkennen erklärt hat (BFH, NJW 2005, 3663), das unter dem Begriff der Güterstandschaukel behandelt wird. Beispiel: Frau und Herr Meister haben jeweils ohne Anfangsvermögen geheiratet. Das Vermögen des Mannes hat sich im Laufe der Ehezeit auf 6 Mio. EUR erhöht, die Frau hat nach wie vor keines. Es ...mehr

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G. Gesamtschuldnerausgleich / 2.4 Alternative Berechnung

Mitunter zahlt der Pflichtige keinen Unterhalt, weil die Hauslasten zu hoch sind, ihm nur noch sein Selbstbehalt verbliebe, wenn er die Raten weiter entrichtet. Wichtig ist es in dieser Situation für den Unterhaltsberechtigten, eine klare Vereinbarung zu haben, warum kein Unterhalt gezahlt wird. Andernfalls kann der Pflichtige später versuchen, einen Gesamtschuldnerausgleich...mehr

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C. Bewertung der Immobilie / 6.2 Lebensversicherungsvertrag

Zur Absicherung der Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder Bau eines Hauses werden oft Lebensversicherungsverträge abgeschlossen. Handelt es sich dabei um einen reinen Risikolebensversicherungsvertrag, so stehen den Aufwendungen keine kapitalwerten Anwartschaften gegenüber. Für die Frage von Zugewinnansprüchen oder Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermögensau...mehr

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B. Immobilie im Güterrecht / 5 Verbot der Doppelverwertung

Es gilt das Verbot der Doppelverwertung. Danach ist eine Zäsur ab Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages zu setzen. Bis zu diesem Zeitpunkt können die monatlichen Raten wegen eines Darlehens vollständig die Leistungsfähigkeit mindernd bei der Unterhaltsbestimmung abgezogen werden. Soll für die Zeit danach die Darlehensvaluta bei der güterrechtlichen Berechnung als Passivpos...mehr

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Scheidungsverbundverfahren: Scheidungsausspruch vor einer Entscheidung über die Folgesachen

Leitsatz Kernproblem dieser Entscheidung war die Frage, wann und unter welchen Voraussetzungen der Ehescheidungsverbund aufgelöst und eine Vorabentscheidung in der Ehesache und einer Folgesache unter Abtrennung einer weiteren Folgesache erfolgen kann. Das erstinstanzliche Gericht hatte dem Ehescheidungsantrag des Antragstellers unter Auflösung des Scheidungsverbundes vor der ...mehr

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Hemmung der Verjährungsfrist durch Einreichung eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten um den Zugewinnausgleich. Die Klage des Ehemannes auf Zahlung von Zugewinnausgleich i.H.v. 224.101,12 EUR war erstinstanzlich mit der Begründung abgewiesen worden, der Anspruch sei verjährt. Mit der Berufung verfolgte der Kläger seinen Zahlungsanspruch weiter und vertrat im Wesentlichen die Auffassung, Verjährung sei nicht eingetreten, d...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Bemessung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt nach italienischem Recht

Leitsatz Die Parteien, beide italienische Staatsangehörige, waren geschieden und stritten um den nachehelichen Unterhalt, den die Klägerin von dem Beklagten verlangte. Sie hatten im April 2001 geheiratet. Aus der Ehe war der am 31.1.2002 geborene Sohn hervorgegangen. Nach vorausgegangenem Trennungsurteil, das wegen grundlosen Verlassens einen Schuldausspruch zu Lasten der Ehe...mehr

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Elterliche Sorge: Entzug von Teilbereichen im einstweiligen Anordnungsverfahren

Leitsatz Der Vater dreier minderjähriger Kinder begehrte im einstweiligen Anordnungsverfahren die Übertragung des Aufenthaltbestimmungsrechts für ein im September 1995 geborenes Kind auf sich. Gegenstand des Verfahrens waren die Voraussetzungen des Entzuges von Teilbereichen der elterlichen Sorge im Rahmen eines Eilverfahrens. Sachverhalt Aus der im Mai 1995 geschlossenen und...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsvoraussetzungen; Aufrechterhaltung der Ehe wegen unbilliger Härte

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Ehe als gescheitert anzusehen ist, auch wenn die Vermutungen des § 1566 BGB nicht greifen. Sachverhalt Die Parteien hatten im Jahre 1973 geheiratet und lebten seit Juni 2007 innerhalb der Ehewohnung voneinander getrennt. Im Januar 2009 zog die Antragsgegnerin dort aus. Mit Schriftsatz ...mehr

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Nichtigkeit einer in Kanada geschlossenen Ehe brasilianischer Staatsangehöriger

Leitsatz Die Parteien hatten im Jahre 1988 in Kanada und erneut 1997 in Brasilien geheiratet, wobei die erste Ehe des Ehemannes im Jahre 1988 noch nicht rechtskräftig geschieden war. Die Antragstellerin hatte die deutsche und die brasilianische, der Antragsgegner die italienische und die brasilianische Staatsangehörigkeit. Vor ihrer erneuten Eheschließung im Jahre 1997 schlo...mehr

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Andauernde ehebedingte Nachteile können unbegrenzten Unterhaltsanspruch begründen

Leitsatz Liegen für die Erwerbsmöglichkeiten eines geschiedenen Ehepartners bleibende ehebedingte Nachteile vor, z.B. weil eine besonders gute Arbeitsstelle aufgegeben wurde, kann Anspruch auf zeitlich unbefristete Unterhaltsleistungen bestehen. Sachverhalt Ist ein Ehegatte wegen der Ehe so aus dem Berufsleben ausgestiegen, dass er die dadurch verursachten beruflichen Nachtei...mehr

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Streitwertbemessung bei der Ehescheidung: Berücksichtigung von Freibeträgen für die Ehegatten und den Wohnwert der selbst genutzten Eigentumswohnung

Leitsatz Das erstinstanzliche Gericht hatte in seiner Teilabhilfeentscheidung den Wert für die Ehescheidung auf insgesamt 19.645,00 EUR festgesetzt und hierbei das von den Eheleuten in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen i.H.v. 8.217,00 EUR sowie das Vermögen der Eheleute mit einem bestimmten Anteil, gekürzt um ein Drittel wegen des geringen Umfangs des Verfahrens, berücksi...mehr

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Trennungsunterhalt: Umfang der Erwerbsobliegenheit bei Kinderbetreuung

Leitsatz Getrennt lebende Eheleute stritten sich um die Höhe des Trennungsunterhalts. Die Ehefrau betreute den aus der Ehe hervorgegangenen 9-jährigen Sohn. Es ging primär um die Frage, ob und in welchem Umfang von ihr neben der Betreuung des Kindes eine Erwerbstätigkeit verlangt werden kann. Sachverhalt Die Parteien hatten im Jahre 1998 geheiratet und lebten seit März 2007 v...mehr

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Nachehelicher Unterhalt: Herabsetzung des Aufstockungsunterhalts ohne Übergangsfrist

Leitsatz Der Antrag der Ehefrau auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Folgesache nachehelicher Unterhalt war zurückgewiesen worden. Hintergrund dessen war, dass die Ehe der Parteien bis zur Rechtshängigkeit der Scheidung weniger als 5 Jahre gedauert hatte. Der 5-jährige gemeinsame Sohn der Parteien wurde von dem vollschichtig erwerbstätigen Ehemann betreut und versor...mehr

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Nebenkosten beim Wohnvorteil im Unterhaltsrecht

Leitsatz Die Entscheidung befasst sich in ihrem wesentlichen Inhalt mit den Problembereichen der Ermittlung eines zurechenbaren Wohnvorteils, insbesondere im Hinblick auf die vom Eigentümer zu tragenden verbrauchsunabhängigen Kosten. Sachverhalt Die Parteien hatten im August 1973 geheiratet. Aus ihrer Ehe war eine im November 1984 geborene Tochter hervorgegangen. Die Trennung...mehr

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Minderjährigenunterhalt: Bemessung des fiktiven Einkommens eines ungelernten Hilfsarbeiters

Leitsatz Zentrales Problem dieser Entscheidung war die in der Praxis häufig auftauchende Situation, dass ein Unterhaltsschuldner keine Arbeitsstelle hat und seine nur unzureichend dokumentierten Erwerbsbemühungen daher zur Zurechnung eines fiktiven Einkommens führen. In der Entscheidung des OLG Dresden ging es primär um die maßgeblichen Kriterien bei der Bemessung des fiktiv...mehr

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Zulässigkeit der Abänderungsklage bei Berufung auf neue Rechtslage durch Gesetzesänderung

Leitsatz Geschiedene Eheleute stritten um den nachehelichen Unterhalt. Im Rahmen des Ehescheidungsverfahrens hatten sie sich darauf geeinigt, dass der Kläger an die Beklagte ab Rechtskraft der Scheidung monatlichen Unterhalt i.H.v. 500,00 EUR zahlt. Der Kläger begehrte die Abänderung des Vergleichs dahingehend, dass er ab dem 1.11.2008 Unterhalt nicht mehr schulde. Nach dem n...mehr

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Terminsgebühr auch bei außergerichtlicher Besprechung mit dem klagebeauftragten Kollegen

Leitsatz Eine Terminsgebühr bei außergerichtlichen Einigungsbesprechungen kommt auch in Betracht, wenn diese Besprechung der Abwehr eines Anspruchs dient und der Gegner seinem Prozessbevollmächtigten vorher unbedingten Klageauftrag erteilt hatte. Sachverhalt Ein Mandant hatte seinen Anwalt zur Durchführung der Ehescheidung beauftragt. Für die Ehefrau des Mandanten bestellten ...mehr