Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unterhaltssicherung durch Vermögen

Rz. 1803 Die Vorschrift über die nachhaltige Unterhaltssicherung durch Vermögen nach § 1577 Abs. 4 BGB regelt den Sonderfall, dass zum Zeitpunkt der Ehescheidung zu erwarten war, dass der Unterhalt des Berechtigten aus dessen Vermögen nachhaltig gesichert ist. In solchem Fall bestand kein Unterhaltsanspruch, § 1577 Abs. 4 Satz 1 BGB. Fällt das Vermögen später, sei es verschu...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Umfang der Ausbildungsobliegenheit

Rz. 1327 Die Ausbildungsobliegenheit beginnt spätestens mit der Scheidung oder mit dem Ende eines Unterhaltsanspruchs nach §§ 1570–1572 BGB, § 1573 Abs. 3 BGB. Über einen grundsätzlich bestehenden Unterhaltsanspruch bei Getrenntleben gem. § 1361 BGB kann die Obliegenheit bereits früher einsetzen.[1398] Rz. 1328 Kommt der Bedürftige der Ausbildungsobliegenheit schuldhaft nicht ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Formelle Voraussetzungen: Rechtshängiges Scheidungsverfahren

Rz. 869 Zum Zeitpunkt des Todes muss ein Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht und/oder dem Scheidungsantrag des Ehegatten zugestimmt worden sein (§ 1566 Abs. 1 BGB) und es müssen die jeweiligen Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe zum Zeitpunkt des Todes vorgelegen haben.[863] aa) Erblasser ist Antragsteller Rz. 870 Ist der Verstorbene der Antragsteller des Scheidungs...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Umstände aus der Vergangenheit zugunsten des Unterhaltspflichtigen

Rz. 158 Zulässig ist aber auch, spiegelbildlich derartige Fakten auf Seiten des Verpflichteten zu berücksichtigen – also z.B. besondere Leistungen, die er während der Ehe für die Berechtigte erbracht hat, für die er aber nach Scheitern der Ehe keinen besonderen Ausgleich erhält (Lebensleistung)[336] wie z.B.mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Abgrenzung der prägenden zu nicht prägenden Einkünften

Rz. 1518 Ob Einkünfte, die (frühere) Ehegatten erzielen, zur Berechnung von Unterhaltsansprüchen herangezogen werden, beurteilt sich danach, ob sie hinsichtlich der Ehe sogenannten prägenden Charakter tragen. Rz. 1519 Ein solcher prägender Charakter liegt vor, wenn die konkrete Einkunftsquelle in der Ehe vorhanden war oder in der Ehe angelegt war. Dies gilt auch für ihre norm...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Die Pflicht zur Erwerbstätigkeit

Rz. 27 Durch die Neufassung von § 1574 BGB sind die Anforderungen an die Aufnahme bzw. Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung erhöht worden. Bis zur Neufassung des § 1574 BGB war Ausgangspunkt der Betrachtung, dass der geschiedene Ehegatte nur eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben braucht. Wer "nur braucht", könnte der Versuchung unterliegen, sich nic...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Der gerichtliche Antrag

Rz. 1739 Der Antrag, mit dem nachehelicher Elementarunterhalt, Krankheits- und Altersvorsorgeunterhalt verlangt wird, lautet wie folgt: Muster 3.91: Gerichtlicher Antrag auf Zahlung von nachehelichem Elementar-, und Krankheits- und Altersvorsorgeunterhalt Muster 3.91: Gerichtlicher Antrag auf Zahlung von nachehelichem Elementar-, und Krankheits- und Altersvorsorgeunterhalt Es ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / III. Ehegattenquote, Bedarfsquote und Billigkeitsquote

Rz. 1832 Der Bedarf eines jeden – früheren – Ehegatten wird – außer in den Ausnahmefällen konkreter Bedarfsberechnung – nicht nach den Mitteln bemessen, die zur Aufrechterhaltung des ehelichen Lebensstandards benötigt werden, sondern pauschal nach einer Quote, der Ehegattenquote, des für Unterhaltszwecke verteilbaren prägenden Einkommens. Rz. 1833 Diese Bedarfsbemessung nach ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (4) Berufswahl

Rz. 765 Ist das Kind zum Zeitpunkt der Auswahl seiner Ausbildung noch minderjährig, dann haben die Eltern – während intakter Ehe wie auch nach Trennung/Scheidung als gemeinsam Sorgeberechtigte (siehe § 1687 – gegenseitiges Einvernehmen) – zusammen mit ihrem Kind in gemeinsamer verantwortlicher Entscheidung eine angemessene, optimale neigungs- und begabungsbezogene Berufsausb...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / c) Vollstreckung des Unterhaltstitels

Rz. 149 Ein Unterhaltstitel zwischen den Eltern (Beschluss oder Vergleich) wirkt auch für und gegen das Kind (§ 1629 Abs. 3 S. 2 BGB), und zwar auch, wenn die Eltern inzwischen geschieden sind und das Kind volljährig geworden ist. Die Vollstreckung aus dem in Verfahrensstandschaft erstrittenen Titel erfolgt wie folgt: Der Verfahrensstandschafter ist im eigenen Namen vollstreck...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / I. Nicht titulierte Unterhaltsansprüche

Rz. 346 Unterhaltsansprüche unterliegen aus Gründen des Schuldnerschutzes der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren gem. § 195 BGB. Die Verjährungsfrist beginnt gem. § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Unterhaltsberechtigte kann daher im günstigsten Fall für vier Jahre seine Ansprüche auf rückständigen Unterhalt verfolg...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Anspruchsvoraussetzungen nach § 1575 Abs. 2 BGB

Rz. 1365 Während die Anwendung des § 1575 Abs. 1 BGB voraussetzt, dass eine Ausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen worden ist, setzt der Anspruch nach § 1575 Abs. 2 BGB grundsätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung oder angemessene Berufserfahrung voraus.[1420] Die Definition der darauf gegründeten Fortbildung und Umschulung wird abgeleitet von § 77 SGB III mit de...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Vereinbarungen zur Kapitalabfindung

Rz. 940 Auch wenn solche Voraussetzungen zur Zahlung eines Kapitalbetrages nur im Ausnahmefall gegeben sein werden, können die Beteiligten eine Kapitalabfindung anstelle der Zahlung von Unterhalt einvernehmlich vereinbaren. Nicht nur im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen werden häufig derartige Vereinbarungen getroffen, die einen Unterhaltsverzicht unter...mehr

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FF 09/2023, Ein modernes Na... / 1

Zitat "Am geltenden deutschen Namensrecht zeigt sich deutlich, woran das deutsche Familienrecht insgesamt leidet: überholte Rollenvorstellungen, unlogische Regeln, bürokratische Verfahren. Mit der Reform des Namensrechts gehen wir den ersten Schritt bei der überfälligen Modernisierung des Familienrechts. Wenn Eheleute ihre Verbundenheit durch einen gemeinsamen Doppelnamen aus...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Berechnung des Wohnwertes

Rz. 629 Zieht im Zuge der Trennung einer der Eheleute aus einem Eigenheim aus und bewohnt der Unterhaltsberechtigte das Eigenheim allein oder mit den gemeinsamen Kindern weiter, ist dieser Wohnvorteil wie folgt zu ermitteln: Grundsätzlich ist die Ermittlung einer Marktmiete Ausgangspunkt der Wohnwertberechnung.[673] Diese Berechnung erfolgt aber nicht im Umfang des bewohnten ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 2000 Vereinbarungen von Eheleuten über die rechtliche Ausgestaltung ihrer Ehe und über die Folgen einer eventuellen Trennung und Scheidung haben im Familienrecht einen immer größeren Raum eingenommen. Der Grund liegt zum einen in einer immer höheren Scheidungsrate, die mit fast 40 % aller Ehen dazu führt, dass nahezu jeder Zweite die Ehe im Bewußtsein eingehen müsste, das...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / e) Ausbildung

Rz. 451 Befindet sich ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Trennung in einer Berufsausbildung oder in einem Studium, so kann er dies fortsetzen, wenn die Ausbildung oder das Studium bisher im Einvernehmen mit dem anderen Ehegatten betrieben worden ist. Das Studium/die Berufsausbildung muss jedoch zielstrebig betrieben werden. Der Abschluss muss zu erwarten sein. Rz. 452 Es ist uner...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (2) Sekundäre Altersvorsorge beim Ehegattenunterhalt

Rz. 839 In seiner Entscheidung vom 11.5.2005[634] hatte der BGH eine Berücksichtigung von weiteren 4 % des Gesamtbruttoeinkommens des Vorjahres in Anlehnung an den Höchstförderungssatz der Riester- Rente als angemessene zusätzliche Altersversorgung angesehen. Nach Ansicht des BGH stellt sich die Notwendigkeit privater Altersvorsorge für jeden. Auch § 1578 Abs. 3 BGB sieht ins...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (5) Berufswahl

Rz. 130 Das minderjährige Kind soll eine angemessene, optimale neigungs- und begabungsbezogene Berufsausbildung unter Berücksichtigung aller individuellen Umstände wählen.[174] Soweit diesbezüglich Zweifel bestehen, kann und soll die Entscheidung unter Berücksichtigung des Ratschlags geeigneter Personen, wie z.B. eines Lehrers oder einer Vertrauensperson des Kindes, erfolgen...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 7. Umstände aus der Vergangenheit

Rz. 152 Im Rahmen der nachehelichen Solidarität ist es auch möglich, bestimmte in der Vergangenheit liegende Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die keine Auswirkungen auf die zukünftige Erwerbsfähigkeit haben. Dies gilt auf beiden Seiten, also sowohl bei der Unterhaltsberechtigten als auch dem Unterhaltspflichtigen. Denn stellt man nur auf gegenwärtige und zukünftige beruflic...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / b) Zeitliche Komponente

Rz. 53 Der Versorgungsnachteil muss durch Umstände und Entwicklungen während der Ehe ausgelöst worden sein. Dies bezieht sich einmal auf Lücken in der Erwerbsbiografie während der Zeit der Ehe, also im Zeitraum von der Eheschließung bis zur Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages.[101] Damit scheiden Umstände aus der Zeit vor der Heirat aus.[102] Jedoch können nachteilige Aus...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / c) Vereinbarung über die Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Rz. 837 Ist einem getrenntlebenden Ehegatten ausnahmsweise nicht zumutbar, seine Erwerbstätigkeit aufrecht zu erhalten, kann auch darüber eine Vereinbarung geschlossen werden. Das Interesse des nicht erwerbstätigen Ehegatten liegt darin, eine Sicherheit über die Dauer der eingetretenen Situation zu erlangen. Das Interesse des Unterhaltsverpflichteten kann in einer zeitlichen...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / I. Das Feststellungsinteresse

Rz. 383 Erforderlich für die Zulässigkeit des Feststellungsantrags nach § 256 ZPO ist ein rechtliches Interesse des Antragstellers. Bejaht werden kann das rechtliche Interesse, wenn der vermeintlich Unterhaltsberechtigte sich eines Unterhaltsanspruchs gegen den Antragsteller berühmt. Dies ist unter Umständen auch denkbar als Verbundsache mit dem Antrag festzustellen, dass de...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Unzumutbare Erwerbstätigkeit

Rz. 1904 Erzielt der Bedürftige Einkünfte aus unzumutbarer Erwerbstätigkeit, gleichgültig ob während der Ehe ausgeübt, nach der Trennung fortgesetzt oder erst nach Trennung bzw. Scheidung aufgenommen, so sind diese Einkünfte nach Abzug eines anrechnungsfreien Betrages gem. § 1577 Abs. 2 BGB in der Ehe angelegt und zumindest zum Teil anzurechnen.[2054] Unzumutbarkeit dieser –...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / 2. Verfahrensstandschaft, § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB

Rz. 30 Aus dem Umstand, dass ein Elternteil das minderjährige Kind gesetzlich vertritt, ergibt sich noch nicht, ob der Kindesunterhalt nach Trennung der Eltern im Namen des Kindes oder im eigenen Namen des Elternteils geltend zu machen ist. Rz. 31 Der Gesetzgeber hat sich für die Dauer der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung in § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB für die Verfahrens...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Erlöschen des Anspruchs

Rz. 349 Der Trennungsunterhaltsanspruch besteht bis zur Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses und kann bis zu diesem Zeitpunkt noch geltend gemacht werden.[364] Er erlischt mit der Rechtskraft der Scheidung oder alternativ bei Beendigung der Trennung durch Versöhnung. Rz. 350 Unter "Versöhnung" ist ein neuerliches Zusammenleben mindestens in eingeschränkter häuslicher Gemeins...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / cc) Nachehelicher Unterhaltsanspruch

Rz. 7 In § 1578 BGB a.F. hieß es wörtlich: Zitat Der allein für schuldig erklärte Mann hat der geschiedenen Frau den standesgemäßen Unterhalt insoweit zu gewähren, als sie ihn nicht aus den Einkünften ihres Vermögens und, sofern nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten gelebt hatten, Erwerb durch Arbeit der Frau üblich ist, aus dem Er...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / 4. Die Ladungsfrist

Rz. 202 Problematisch ist nach wie vor, dass mit der Einführung dieser 2-Wochenfrist keine Änderung der Ladungsvorschriften korrespondiert. Die Vorschrift des § 32 Abs. 2 FamFG, die eine angemessene Frist zwischen Ladung und Termin vorsieht, ist nämlich in Ehesachen nicht anwendbar, vgl. § 113 Abs. 1 FamFG. Somit gilt die Vorschrift des § 217 ZPO, nach der eine Ladungsfrist ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Obhutswechsel

Rz. 143 Die Verfahrensstandschaft endet auch schon vor Rechtskraft der Scheidung, sobald das minderjährige Kind in die Obhut des anderen Elternteils kommt oder wenn dem auf Kindesunterhalt in Anspruch genommenen Elternteil die alleinige Personensorge (nach vorheriger alleiniger Personensorge des anderen Elternteils oder nach vorheriger gemeinsamer Sorge) übertragen wird. In b...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Leitlinien der Oberlandesgerichte zum Trennungsunterhalt

Rz. 785 Die Unterhaltsleitlinien der einzelnen Oberlandesgerichte sehen zur Erwerbsverpflichtung bei Trennung der Eheleute in ihren jeweiligen Zif. 17.2 das Folgende vor:[784] Zitat Im ersten Jahr nach der Trennung besteht für den Berechtigten in der Regel keine Obliegenheit zur Aufnahme oder Ausweitung einer Tätigkeit. Lediglich die Oberlandesgerichte Frankfurt/M. und Hamm (in...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Wohnvorteil als Vermögensvorteil

Rz. 1479 Zu den wirtschaftlichen Nutzungen, die aus Vermögen gezogen werden, zählen die Vorteile des mietfreien Wohnens im eigenen Haus. Es handelt sich insoweit um Nutzungen des Grundstückseigentums im Sinne von § 100 BGB in Form von Gebrauchsvorteilen.[1578] Der Nutzen besteht darin, dass der Eigentümer für das Wohnen keine Mietzinszahlungen leisten muss, einen Teil des all...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Einseitige Vermögensbildung

Rz. 1578 Einseitige Vermögensbildung darf der Verpflichtete dagegen nicht betreiben, jedenfalls nicht auf Kosten des Unterhaltsbedürftigen.[1705] Dieselben Grundsätze gelten für den Bedürftigen.[1706] Rz. 1579 Vermögensbildende Aufwendungen, die nur einem der Beteiligten zugutekommen, sind daher bei der Bedarfsermittlung keine berücksichtigungswürdigen Verbindlichkeiten. Dies...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Konkurrierender Anspruch des nichtehelichen Kindes

Rz. 210 Gegenüber Unterhaltsansprüchen nichtehelicher Kinder haftet der Verpflichtete bis zum notwendigen Selbstbehalt in Höhe von 1.370 EUR[208] bei Erwerbstätigkeit und 1.120 EUR bei fehlender Erwerbstätigkeit des Verpflichteten. Gegenüber der Kindesmutter verbleibt es beim angemessenen Selbstbehalt von 1.650 EUR (Stand wie oben, siehe Rdn 193). Rz. 211 Vorrangig ist der Ans...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (3) Vorsätzliche schwere Verfehlung (Auffangtatbestand)

Rz. 931 Der Auffangtatbestand begrenzt bei bestimmten Fallgestaltungen als negative Billigkeitsklausel einen bestehenden Unterhaltsanspruch.[1286] Gem. § 1611 Abs. 1 Satz 1 Alt. 3 setzt die Verwirkung wegen einer schweren Verfehlung ein Verschulden des Unterhaltsberechtigten voraus. Es reicht nicht aus, wenn er in einem natürlichen Sinn vorsätzlich gehandelt hat.[1287] Rz. 9...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / I. Grundlagen des Verbunds

Rz. 192 Mit Eintritt des Verbunds einer Folgesache mit dem Scheidungsantrag ist nach § 137 Abs. 1 FamFG über alle verbundenen Verfahren gleichzeitig und zusammen mit der Scheidung zu verhandeln und, sofern der Scheidungsantrag begründet ist, zu entscheiden (sog. Verhandlungs- und Entscheidungsverbund). Diese Bestimmung schließt es aber nicht aus, dass über einzelne Folgesach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Angemessene Erwerbstätigkeit

Rz. 1286 Der frühere Ehepartner hat nach Scheidung der Ehe in der Regel einer Vollzeittätigkeit nachzugehen.[1363] Eine angemessene Erwerbstätigkeit kann aber auch in der Ausübung von zwei Teilzeitbeschäftigungen möglich sein. Wenn beispielsweise eine mit 25 Wochenstunden bemessene Erwerbstätigkeit zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheit nicht ausreicht, kann die Aufnahme einer...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Alter

Rz. 437 Alter ist bereits nach der Bestimmung des § 1571 BGB ein Grund, der die gesetzlich vorausgesetzte Erwerbsobliegenheit entfallen lassen kann. So kann ab Erreichen der Regelaltersgrenze eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich nicht mehr erwartet werden.[461] Rz. 438 Auch bei Ehegatten, deren Alter unter der Regelaltersgrenze liegt, kann unter Umständen eine Rückkehr in eine...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / 2. Vater

Rz. 20 Die Vatereigenschaft ist in den §§ 1592, 1593 geregelt. Vater ist mithin der mit der Mutter im Zeitpunkt der Geburt verheiratete Mann (§ 1592 Nr. 1) oder der innerhalb eines Zeitraums von 300 Tagen vor der Geburt verstorbene Ehemann der Mutter (§ 1593 Satz 1); der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat (§ 1592 Nr. 2) oder der Mann, dessen Vaterschaft gerichtlich festg...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Unterhaltsverstärkung mit sonstigem Verzicht

Rz. 2155 Naturgemäß kann eine verstärkende Unterhaltsregelung auch verbunden werden mit einem Verzicht im Hinblick auf sonstige Folgen einer Trennung und Scheidung, z.B. mit einem Verzicht auf die Ehewohnung oder auf den Hausrat. Beides unterliegt der freien Disposition der Eheleute. Nach der Änderung der obergerichtlichen Rechtsprechung zu sog. unbenannten Zuwendungen [2270] ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / I. Die Ausgangslage für Arrest

Rz. 429 § 119 Abs. 2 S. 1 FamFG sieht vor, dass in Familienstreitsachen neben der einstweiligen Anordnung auch der persönliche oder der dingliche Arrest des Schuldners möglich ist. Satz 2 ordnet die Geltung der diesbezüglichen Vorschriften der ZPO ausdrücklich an. Ob über den Arrest mündlich verhandelt wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (§ 922 Abs. 1 ZPO). De...mehr

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FF 09/2023, Ein modernes Na... / III. Änderung des Geburtsnamens als Volljähriger

Als weitere Neuerung sieht der Entwurf vor, dass künftig jede volljährige Person ihren Geburtsnamen einmalig durch Erklärung gegenüber dem Standesamt neu bestimmen kann, ohne dass ein familienrechtliches Ereignis wie Eheschließung oder Scheidung hinzutreten muss. Hierfür sollen drei Varianten zur Verfügung stehen: (1) der Wechsel von dem Namen des einen Elternteils zum Namen...mehr

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Literaturverzeichnis

Armbrüster/Preuß, Beurkundungsgesetz und Dienstordnung für Notarinnen und Notare, 9. Auflage 2022 BeckOK, BGB, 66. Edition 2023 BeckOK, GBO, 49. Edition 2023 Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 6. Auflage 2023 Bonefeld/Wachter, Der Fachanwalt für Erbrecht, 4. Auflage 2023 Borgmann/Jungk/Schwaiger, Anwaltshaftung, Systematische Darstellung der Rechtsgrundlagen für die anwaltlich...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Einsatzzeitpunkt

Rz. 1398 Wie der Anspruch auf Betreuungsunterhalt enthält § 1576 BGB keinen Einsatzzeitpunkt, sodass bei späterer Geltendmachung die "Unterhaltskette" nicht lückenlos vorhanden sein muss.[1449] Mit zunehmendem zeitlichem Abstand zur Scheidung wird im Rahmen der Billigkeitsprüfung ein Unterhaltsanspruch allerdings zu versagen sein.[1450] Der Grund besteht darin, dass mit zuneh...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Die Höhe des Wohnvorteils

Rz. 1482 Die Höhe des Wohnvorteils richtet sich während der Trennung der Eheleute nach Angemessenheitskriterien, [1587] nach endgültigem Scheitern der Ehe durch Zustellung des Scheidungsantrages oder Vermögensauseinandersetzung der Eheleute sowie nach Scheidung der Ehe nach der objektiven Marktmiete.[1588] Nimmt der Unterhaltsberechtigte während der Trennungszeit einen neuen P...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Folgesachen

Rz. 865 Grundsätzlich sind mit der Erledigung der Hauptsache auch alle Folgesachen von Gesetzes wegen erledigt, da gegenstandslos, § 142 Abs. 2 FamFG.[861] Dies ergibt sich in manchen Folgesachen aus der Natur der Sache, weil eine Regelung nur unter Lebenden Sinn macht wie z.B. die Regelung der elterlichen Sorge. Der überlebende Ehegatte erlangt ja gesetzlich nach § 1680 Abs....mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / d) Vereinbarung über die Ausweitung der Erwerbstätigkeit

Rz. 838 Regelmäßig wird bei sich vertiefender Trennung, namentlich nach – erfolglosem – Ablauf des Trennungsjahres eine Ausweitung der während der Trennungszeit eventuell nur teilschichtig ausgeübten Erwerbstätigkeit erfolgen müssen. Die Regeln zur Erwerbtätigkeit und Eigenverantwortung nähern sich bei gescheiterter Ehe denjenigen des nachehelichen Unterhaltsanspruchs an. Um ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Erblasser ist Antragsgegner

Rz. 877 Ist der Erblasser im Scheidungsverfahren Antragsgegner, muss er, dies ist dritte Voraussetzung bei einverständlichem Scheidungsverfahren, dem – zulässigen – Scheidungsantrag wirksam zugestimmt haben. Die Zustimmung kann durch einen Bevollmächtigten oder durch den Erblasser selbst erfolgt sein. Es genügt, dies schriftlich zu tun. Auch wenn § 134 FmFG die Zustimmung zur...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Zeitunterhalt

Rz. 2138 Beteiligte können sich selbstverständlich im Rahmen der Dispositionsmöglichkeiten auch über einen zeitlich beschränkten nachehelichen Ehegattenunterhalt verständigen. Eine solche Vereinbarung könnte wie folgt aussehen:[2255] Rz. 2139 Muster 3.102: Zeitunterhalt Muster 3.102: Zeitunterhalt Vereinbarung zwischen Frau _________________________ und Herrn _____________________...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / III. Auslandsbezug

Rz. 42 Für alle Scheidungsverfahren, die nach dem 21.6.2012 eingeleitet werden, gilt für Ehescheidungen mit Auslandsbezug hinsichtlich des anzuwendenden Rechts die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 (Rom III-VO). Diese verdrängt Art. 17 Abs. 1 EGBGB für Ehescheidungen und Trennungen ohne Auflösung des Ehebandes in denjenigen Fällen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Sta...mehr