Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 09/2021, Praxishandbuch Familienrecht

Harald Scholz / Norbert Kleffmann (Hrsg.)39. Ergänzung September 2020 und 40. Ergänzung Februar 2021C.H. Beck Verlag München 2021, 379 Seiten, in 8 gelochten Broschüren129 EUR (Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice), 229 EUR (Normalpreis ohne Aktualisierungsservice)ISBN 978-3-406-43089-3 Die 39. Ergänzung beinhaltet folgende Aktualisierungen:mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft

Leitsatz 1. Leistet der Steuerpflichtige nach der Scheidung eine Zahlung, mit der er seine infolge des Versorgungsausgleichs geminderte Rentenanwartschaft wiederauffüllt, um den Zufluss seiner Alterseinkünfte in ungeschmälerter Höhe zu sichern, so handelt es sich ihrer Rechtsnatur nach um vorweggenommene Werbungskosten. 2. Die Wiederauffüllungszahlung kann jedoch nur als Sond...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Verheiratete Arbeitnehmer

Stand: EL 127 – ET: 08/2021 > Dauernd getrennt lebende Ehegatten, > Ehegattenbesteuerung, > Ehescheidung, > Eheschließung, > Familienstand, > Kinderfreibeträge, > Lohnsteuertarif, > Steuerklassen, > Steuerklassenwahl, > Steuerklassenwechsel, > Unterhaltsleistungen Rz 1, > Veranlagung von Arbeitnehmern.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verwitwete Personen

Rn. 40 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Verwitwet ist, wessen gültige Ehe (s § 26 Rn 31 (Schneider)) oder eingetragene Lebenspartnerschaft durch Tod des Ehegatten/Lebenspartners aufgelöst worden ist. Vgl zur Todeserklärung eines verschollenen (vermissten) Ehegatten s § 26 Rn 34 (Schneider). Die Verwitweteneigenschaft iSd § 32a Abs 6 Nr 1 EStG ist eine reine Frage des Familienstand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Veranlagung im Jahr der Eheauflösung (§ 46 Abs 2 Nr 6 EStG)

Rn. 52 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 46 Abs 2 Nr 6 EStG wird eine Veranlagung durchgeführt, wenn die Ehe des ArbN im VZ aufgelöst wurde (zB Tod, Scheidung) und er oder sein Ehegatte im VZ wieder geheiratet hat. Es finden dann zwei Amtsveranlagungen statt, der nicht wieder verheiratete oder verstorbene frühere Ehepartner wird gemäß §§ 25 Abs 1, 26 Abs 1 S 2 EStG allein ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtslage ab VZ 2013

Rn. 45 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 32a Abs 6 Nr 2 EStG kann ein StPfl im VZ der Auflösung seiner Ehe/Lebenspartnerschaft nach dem Splittingverfahren besteuert werden. Voraussetzung ist, dass in dem betreffenden VZ in der aufgelösten Ehe/Lebenspartnerschaft die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 S 1 EStG erfüllt waren, der bisherige Ehegatte/Lebenspartner wieder geheiratet/si...mehr

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AGS 08/2021, Fälle zur Anre... / 4. Anrechnung mehrerer Geschäftsgebühren auf eine Verfahrensgebühr

In verschiedenen Konstellationen kann es vorkommen, dass außergerichtlich mehrere Geschäftsgebühren aus einzelnen Gegenständen anfallen; im gerichtlichen Verfahren dagegen nur noch eine Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert. Hier war lange Zeit strittig, wie anzurechnen sei. Der Gesetzgeber hat diese Frage zwischenzeitlich mit dem neuen § 15a Abs. 2 RVG geregelt. Beispiel 18: ...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Muster: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung

Rz. 132 Muster 15.20: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung Muster 15.20: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung 1. Für den Fall der Beendigung der Ehe durch Tod eines Ehegatten soll es beim Zugewinnausgleich durch Erbteilserhöhung oder güterrechtliche Lösung verbleiben. 2. Wird jedoch die Ehe auf andere Weise als durch den Tod eines Ehegatten ...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Ausschluss bei Rechtskraft der Scheidung

Rz. 131 Durch ehevertragliche Vereinbarungen kann – in Kernsätzen – das Folgende vereinbart werden:[234] (1) Muster: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung Rz. 132 Muster 15.20: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung Muster 15.20: Ausschluss des Zugewinns bei Rechtskraft der Scheidung 1. Für den Fall der Beendigung der Ehe durch Tod eines Ehegatt...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Ausschluss des Zugewinns für den Fall der Scheidung

Rz. 130 Jüngere Eheleute verstehen die Ehe häufig nicht als Institution, mit deren Hilfe man sich gegenseitig zu Vermögen verhilft. Die Ehe trägt für solche Partner keinen Versorgungscharakter. Sind beide berufstätig und wollen es auch bleiben, wünschen sie zwar die Weitergabe ihres Vermögens im Falle funktionierender Ehe bis zum Tod, jedoch keine Teilungspflicht im Falle de...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Muster: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung

Rz. 10 Muster 15.1: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung Muster 15.1: Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung An das Amtsgericht – Familiengericht –_____ Antrag auf Ehescheidung und Versorgungsausgleich In der Familiensache des Herrn _____ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _____ gegen Frau _____ – Antragsgegnerin – Verfahrensbevollmächtigter: R...mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Verlust des Arbeitsplatzes nach Scheidung oder sonstigem Einsatzzeitpunkt

Rz. 396 Das Arbeitsplatzrisiko nach dem jeweiligen Einsatzzeitpunkt trägt grds. der Gläubiger allein. Ausnahmsweise kann der Unterhaltsanspruch wegen Arbeitslosigkeit gemäß § 1573 Abs. 4 BGB auch bestehen, wenn der Gläubiger zwar eine Arbeitsstelle gefunden hatte,[704] diese aber unverschuldet wieder verloren hat, bevor er seinen Unterhalt durch diese Erwerbstätigkeit nachha...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Vereinbarung über Ehegattenunterhalt für die Zeit vor der Scheidung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 560 Über den Trennungsunterhalt können Eheleute weitgehend freie Vereinbarungen treffen, soweit damit nicht für die Zeit bis zur Ehescheidung auf zukünftige Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise verzichtet wird (§ 1614 BGB). Da es bei der Ermittlung des Unterhalts Spielräume gibt, ist allerdings eine Abweichung vom "eigentlich" geschuldeten Unte...mehr

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§ 15 Familienrecht / 5. Vereinbarung über Ehegattenunterhalt für die Zeit nach der Scheidung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 562 Über den Unterhalt für die Zeit nach einer Ehescheidung können gemäß § 1585c BGB weitgehend freie Vereinbarungen – auch schon vor Eheschließung oder während intakter Ehe – getroffen werden. Anders als beim Kindesunterhalt und beim Ehegattenunterhalt für die Trennungszeit ist auch ein Verzicht möglich. Eine vor rechtskräftiger Ehescheidung getr...mehr

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§ 15 Familienrecht / dd) Im Ehescheidungsverbund und nach Scheidung möglich

Rz. 531 Der negative Feststellungsantrag kann sowohl im Ehescheidungsverbund (Anhängigkeit spätestens zwei Wochen vor der mündlichen Verhandlung, § 137 Abs. 2 S. 1 FamFG)[896] als auch nach Rechtskraft der Scheidung gestellt werden.mehr

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§ 15 Familienrecht / B. Vermögensauseinandersetzung zwischen Ehegatten aus Anlass der Ehescheidung

I. Abgrenzungsfragen Rz. 42 Bei vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten aus Anlass der Ehescheidung ist zu unterscheiden zwischen solchen, die sich nach spezifisch eherechtlichen Bestimmungen vollziehen und denen, die nicht die Ehe voraussetzen, sondern notwendig werden, weil die Ehepartner in Vermögensgemeinschaften verbunden sind, die auch Unverheiratet...mehr

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§ 15 Familienrecht / bb) Ausschluss bei Scheitern der Ehe

Rz. 134 Ist die Ehe endgültig gescheitert, findet danach ein Zugewinnausgleich nicht – mehr – statt. Gescheitert ist eine Ehe nach dem Gesetz endgültig erst, wenn ein Scheidungsverfahren mit rechtskräftigem Scheidungsbeschluss abgeschlossen ist. Zuvor ist es immer noch – wenn auch theoretisch – denkbar, dass sich die Beteiligten wieder versöhnen. Diese Sichtweise ist jedoch e...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Scheitern der Ehe

Rz. 4 Einziger Scheidungsgrund ist nach § 1565 Abs. 1 BGB das Scheitern der Ehe. Eine Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen, § 1565 Abs. 1 BGB. Dabei wird für die Aufhebung der Lebensgemeinschaft, die Trennung, i.d.R. eine Zeitdauer von mindestens einem Jahr ve...mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Antrag im Ehescheidungsverbund gemäß § 137 Abs. 2 Nr. 2 FamFG wegen Ehegatten- und Kindesunterhalt

Rz. 500 Vorteile: Umfassende Aufklärung mit Beschwerdemöglichkeit. Einheitliche Klärung des gesamten in der Zeit nach Ehescheidung zu zahlenden Unterhalts. Wegen der durch den Verbundantrag häufig eintretenden Verzögerungen des Scheidungsverfahrens Druck zur Einigung auf beide Beteiligten, wenn die Scheidung beiderseits erwünscht ist.[853] Nachteile: Der Unterhaltsbeschluss g...mehr

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§ 15 Familienrecht / V. Unterhalt für einen geschiedenen Ehegatten

Rz. 338 § 1569 BGB stellt den Grundsatz der Eigenverantwortung in den Vordergrund:mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Ehescheidungsantrag, drei Jahre Getrenntleben

Rz. 12 Muster 15.2: Ehescheidungsantrag, drei Jahre Getrenntleben Muster 15.2: Ehescheidungsantrag, drei Jahre Getrenntleben [Rubrum wie Muster "Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung“ (Rdn 10 )]" [I. wie Muster "Ehescheidungsantrag, einvernehmliche Scheidung“ (Rdn 10 )]" II. Ehescheidung Der Scheidungsantrag wird auf §§ 1564, 1565 Abs. 1, 1566 Abs. 2 BGB gestützt. Die Bete...mehr

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§ 15 Familienrecht / (3) Rechtsfolgen

Rz. 143 Liegen die Voraussetzungen der Scheidung der Ehe des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes vor, führt dies im Falle gesetzlicher Erbfolge automatisch zum Wegfall des gesetzlichen Ehegattenerbrechts, § 1933 BGB. Liegen die Voraussetzungen des § 1933 BGB vor, ist aber die Ehe aus formalen Gründen oder beispielsweise wegen offener Folgesachen wie dem Versorgungsausgleich...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Muster: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns

Rz. 146 Muster 15.23: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns Muster 15.23: Auflösend bedingter Ausschluss des Zugewinns 1. Für den Fall, dass unser Güterstand auf andere Weise als durch den Tod eines von uns beendet wird, insbesondere durch Scheidung der Ehe, schließen wir den Ausgleich des Zugewinns vollständig aus. Dies gilt auch bei einem vorzeitigen Ausgleich des Zu...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Motivation

Rz. 152 Dem Wunsch nach Herausnahme einer Unternehmensbeteiligung, einer Praxis oder eines Einzelunternehmens kann auf unterschiedlichen Beweggründen beruhen. So kann bei einem Familienunternehmen, das von Generation zu Generation weitervererbt werden soll und bei dem Kinder Nachfolger im Unternehmen werden sollen, die Erhaltung des Vermögens durch güterrechtlichen Ausschlus...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Einsatzzeitpunkt

Rz. 416 § 1573 Abs. 1 BGB, der den Unterhaltsanspruch wegen Erwerbslosigkeit behandelt, enthält im Wortlaut den Einsatzzeitpunkt "Scheidung der Ehe". Ein solcher Hinweis fehlt in § 1573 Abs. 2 BGB. Der BGH verweist in diesem Zusammenhang zu Recht darauf, dass die in § 1573 Abs. 3 und 4 BGB enthaltenen Regelungen nicht verständlich wären, wenn für den Anspruch nach § 1573 Abs...mehr

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§ 15 Familienrecht / 3. Alters- und Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 367 Schon ab dem Monatsende vor Zustellung des Scheidungsantrags (§ 3 Abs. 1 VersAusglG) wird der unterhaltsberechtigte Ehegatte nicht mehr über den Versorgungsausgleich an den vom anderen Ehegatten laufend erworbenen Versorgungsanwartschaften beteiligt. Deshalb kann er gemäß § 1578 Abs. 3 BGB einen Anspruch auf Zahlung von Vorsorgeunterhalt "für den Fall des Alters sowi...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Grundstrukturen des Unterhaltsrechts

Rz. 248 Das Unterhaltsrecht ist geprägt von Strukturen und Grundsätzen, die bei der Prüfung der Frage, ob und inwieweit in bestimmten Lebenssituationen Unterhalt verlangt bzw. gezahlt werden muss, immer zu beachten sind. Dabei gilt grundsätzlich: Allein die familiären Verhältnisse, wie die Ehe oder die Verwandtschaft in gerader Linie, begründen noch keine Unterhaltspflichten...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 527 Eine Endentscheidung über den Trennungsunterhalt wird mit Rechtskraft der Scheidung gegenstandslos, ebenso jeder andere Unterhaltstitel und jede Unterhaltsvereinbarung,[888] allerdings mit einer Ausnahme: Die im Scheidungsverfahren erlassene einstweilige Anordnung gilt über die Scheidung hinaus, obwohl sie nach einer nur summarischen Prüfung erlassen wird und es gege...mehr

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§ 15 Familienrecht / cc) Einsatzzeitpunkt

Rz. 428 Weitere Voraussetzung für das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs wegen Krankheit ist das Vorliegen einer Einsatzzeit nach § 1572 Nr. 1–4 BGB, also Der Unterhaltsanspruch muss im Übrigen nicht geltend gemacht worden sein.[74...mehr

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§ 15 Familienrecht / e) Einstweilige Anordnung

Rz. 291 Es kann entweder im Zusammenhang mit einem Unterhalts-Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung beantragt werden oder auch ohne Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG. In beiden Fällen geht es gemäß § 51 Abs. 3 S. 1 FamFG um ein selbstständiges Verfahren, so dass also stets das volle Rubrum im Antrag aufgeführt...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 562 Über den Unterhalt für die Zeit nach einer Ehescheidung können gemäß § 1585c BGB weitgehend freie Vereinbarungen – auch schon vor Eheschließung oder während intakter Ehe – getroffen werden. Anders als beim Kindesunterhalt und beim Ehegattenunterhalt für die Trennungszeit ist auch ein Verzicht möglich. Eine vor rechtskräftiger Ehescheidung getroffene Vereinbarung über...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Muster: Antrag im Scheidungsverbund

Rz. 507 Muster 15.60: Unterhalt, Antrag im Scheidungsverbund Muster 15.60: Unterhalt, Antrag im Scheidungsverbund An das Amtsgericht – Familiengericht –_____ – 35 F 125/96 UE UK – Antrag im Ehescheidungsverbund der Frau _____, _____ (Anschrift), – Antragsgegnerin des Scheidungsverfahrens – Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen Herrn _____, _____ (Anschrift), – Antragste...mehr

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§ 15 Familienrecht / (4) Muster: Ausschluss des Zugewinns bei Scheitern der Ehe

Rz. 144 Um Auslegungsprobleme und Streit ggf. der – anderweitigen – Erben mit dem überlebenden Partner der gescheiterten Ehe zu vermeiden, ist es sinnvoll, den Begriff der "Beendigung der Ehe" im Ehevertrag auf das Scheitern der Ehe i.S.d. § 1933 BGB auszudehnen. Eine mögliche – zusätzliche – Formulierung wäre die folgende: Muster 15.22: Ausschluss des Zugewinns bei Scheitern...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Grundlagen

Rz. 36 Im Falle von Trennung und Scheidung wird häufig der Wunsch nach einer Vereinbarung zum Sorgerecht geäußert. Dies gilt umso mehr, als die gerichtliche Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil, wie aufgezeigt, nur in Ausnahmefällen erfolgt, in denen es massiv an der Fähigkeit oder Bereitschaft zur Kooperation in Fragen des Kindeswohls fehlt. Eltern können d...mehr

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§ 15 Familienrecht / (2) Muster: Ausschluss der Verfügungsbeschränkung nach §§ 1365, 1369 BGB

Rz. 133 Muster 15.21: Ausschluss der Verfügungsbeschränkung nach §§ 1365, 1369 BGB Muster 15.21: Ausschluss der Verfügungsbeschränkung nach §§ 1365, 1369 BGB Jeder Ehegatte ist berechtigt, auch ohne Einwilligung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen und über die ihm gehörenden Gegenstände des ehelichen Haushalts frei zu verfügen; wir schließen §§ 1365, 13609 BGB ...mehr

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§ 15 Familienrecht / X. Vertragliche Regelungen und Verzicht

Rz. 551 Alle Unterhaltsfragen können vertraglich geregelt werden, und zwar grundsätzlich formfrei. Wird jedoch vor der Ehescheidung eine Vereinbarung über den nachehelichen Ehegattenunterhalt getroffen, so ist diese gemäß § 1585c S. 2 BGB nur bei notarieller Beurkundung oder bei gerichtlicher Protokollierung eines Vergleichs[925] wirksam. Ein Anwaltsvergleich gemäß §§ 796a Z...mehr

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§ 15 Familienrecht / 12. Ende des Trennungsunterhalts

Rz. 280 Der Anspruch auf Zahlung von Trennungsunterhalt endet gemäß § 1615 BGB mit dem Tod des Gläubigers oder des Schuldners, ferner nach der Rechtsprechung des BGH[452] taggenau mit Rechtskraft der Scheidung. Mit diesem Tag werden grds. alle den Trennungsunterhalt betreffenden Titel (früher Urteil, jetzt Beschluss, Vergleich, notarieller Vertrag, vollstreckbares Anerkenntn...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Inhaltskontrolle

Rz. 563 Beachten! Bei jeder Vereinbarung[929] müssen zusätzlich die hierzu ergangenen Entscheidungen des BVerfG[930] und des BGH[931] berücksichtigt werden. Hiernach ist zu prüfen, ob eine Vertragspartei "in unangemessener Weise belastet wird" oder die Vereinbarung die Folge einer "besonderen Situation der Unterlegenheit eines Vertragsteils" ist. Das kann z.B. gegeben sein, ...mehr

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§ 15 Familienrecht / c) Herausnahme von Vermögensgegenständen aus dem Zugewinnausgleich

Rz. 151 Häufig geht es Ehepartnern nicht darum, im Falle der Scheidung vollständig von Zugewinnausgleichsansprüchen des anderen Ehegatten befreit zu sein. Es geht vielmehr darum, bestimmte, vor der Ehezeit vorhandene oder mit hoher Wahrscheinlichkeit während der Ehe entstehende Vermögenspositionen vom Zugewinnausgleich auszunehmen. Der Zugewinnausgleich soll dann im Übrigen ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Unterhalt für die Vergangenheit

Rz. 370 Wenn es einen Unterhaltsbeschluss im Scheidungsverbund gibt, so muss bei ausreichend hoher Titulierung nichts unternommen werden. Das Gleiche gilt, wenn der Unterhalt gemäß §§ 119, 49 ff. FamFG im Scheidungsverfahren durch einstweilige Anordnung geregelt worden ist, da dieser Titel über die Ehescheidung hinaus weitergilt (§ 56 FamFG).[607] Gemäß § 1585 Abs. 2 BGB gilt...mehr

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§ 15 Familienrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Vor Beantragung einer Ehescheidung ist zunächst festzustellen, ob überhaupt deutsches Recht anwendbar ist und sodann zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Scheidung einer Ehe vorliegen. a) Anwendung deutschen Rechts Rz. 3 Ob das materielle deutsche Ehescheidungsrecht nach Maßgabe der §§ 1564 ff. BGB Anwendung findet, richtet sich nach der EU-VO Nr. 1259/2010 vom 20.1...mehr

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§ 15 Familienrecht / (1) Formelle Voraussetzungen nach § 1933 BGB

Rz. 136 Ist der Verstorbene der Antragsteller des Scheidungsverfahrens gewesen, muss das Verfahren, dies ist erste Voraussetzung, vor seinem Ableben rechtshängig geworden sein. Es muss also der Scheidungsantrag dem Ehegatten zugestellt worden sein, §§ 124, 133 FamFG i.V.m. § 253 ZPO.[237] Hinweis Die Einreichung – und auch Zustellung – lediglich eines auf ein Scheidungsverfah...mehr

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§ 15 Familienrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 45 Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, reformiert durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts,[78] der hier mangels Abschlusses eines Ehevertrages gilt, sieht u.a. für den Fall der Beendigung der Ehe durch Ehescheidung die Durchführung des Zugewinnausgleichs nach Maßgabe der §§ 1372 ff. BGB vor. Nach § 1378 Abs. 1 BGB h...mehr

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§ 15 Familienrecht / a) Auflösung der häuslichen Gemeinschaft

Rz. 256 Mit der Trennung[422] werden die häusliche Gemeinschaft und die eheliche, familiäre Gemeinsamkeit aufgelöst.[423] Zumindest in der ersten Zeit der Trennung ist jedoch ungewiss, ob es bei der Trennung bleibt und sie in eine Scheidung der Eheleute mündet oder ob die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufgenommen wird. Die Regelungen betreffend Trennungsunterhalt tragen...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Einstweilige Anordnung

Rz. 380 Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne ein Unterhalts-Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnung gemäß §§ 119, 49 ff., 246 FamFG beantragt werden. Die einstweilige Anordnung ist gemäß § 246 Abs. 1 FamFG weder zeitlich noch der Höhe nach beschränkt. Ist bereits oder noch ein Scheidungsve...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / G. Muster: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung

Rz. 66 Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Muster 18.3: Schenkungsvertrag/Grundstückübertragungsvertrag mit Auflassung Schenkungsvertrag/Grundstücksübertragungsvertrag mit Auflassung I. Vorbemerkungmehr

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§ 15 Familienrecht / a) Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 464 Wenn ein nachehelicher Unterhaltsanspruch besteht, müssen die angemessenen Krankenversicherungskosten, gemäß § 1578 Abs. 2 BGB zusätzlich zum Elementarunterhalt an den Gläubiger gezahlt werden. Angemessen sind die Kosten, die erforderlich sind, um einen Krankenversicherungsschutz zu erreichen, der den ehelichen Lebensverhältnissen entspricht. Der Gläubiger muss aber,...mehr

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§ 15 Familienrecht / aa) Altersgrenze

Rz. 440 Auch wenn der Begriff Alter keine festen Grenzen enthält, ist der Tatbestand auf jeden Fall zu bejahen, wenn das Rentenalter erreicht ist, Altersrente bezogen wird.[768] Dies gilt in den Fällen des § 38 SGB VI (65. Lebensjahr oder Wartezeit von 45 Jahren erfüllt) ebenso wie in den Fällen des § 36 SGB VI (67. Lebensjahr oder Wartezeit von 35 Jahren erfüllt). Für die Z...mehr

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§ 15 Familienrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 15 Familienrecht / 6. Muster: Zahlungsantrag

Rz. 245 In dem von dem volljährigen Kind selbst – und nicht von einem Elternteil – zu stellenden Antrag sollte das Einkommen des anderen Elternteils bereits angegeben und möglichst auch belegt werden. Beachten! Es kann im Zusammenhang mit einem Hauptsacheverfahren eine einstweilige Anordnung oder auch ohne ein Unterhalts-Hauptsacheverfahren eine isolierte einstweilige Anordnu...mehr