Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / aa) Diagnosefehler

Rz. 22 Ein Diagnosefehler liegt dann vor, wenn erhobene medizinische Befunde vom Arzt fehlinterpretiert werden. Eine Fehlinterpretation erhobener medizinischer Befunde als Behandlungsfehler wertet die Rechtsprechung zurückhaltend.[102] Solange ein Irrtum in Form einer objektiv gesehen falschen Diagnose noch begründbar, noch nachvollziehbar ist, liegt danach kein vorwerfbarer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / 3. Kausalität

Rz. 50 Um eine Schadensersatzpflicht auszulösen, muss der Behandlungsfehler kausal für den eingetretenen Schaden sein. Die Beweislast liegt hier regelmäßig beim Patienten. Zu unterscheiden ist zwischen der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität. Die haftungsbegründende Kausalität betrifft zunächst die Verletzung des geschützten Rechtsguts i.S.d. § 823 A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Presserecht / d) Muster: Klage auf Unterlassung und Widerruf

Rz. 53 Muster 34.4: Klage auf Unterlassung und Widerruf Muster 34.4: Klage auf Unterlassung und Widerruf An das Landgericht _____ _____ Zivilkammer _____ Oktober _____ Klage des A, _____ (Anschrift), – Klägers – Prozessbevollmächtigte: RAe _____ gegen die X-GmbH, _____ (Anschrift), – Beklagte – wegen: Unterlassung und Widerruf vorläufiger Streitwert: 25.000 EUR Wir bestellen uns zu Proze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / a) Allgemeines

Rz. 13 Die Haftung des Arztes setzt das Vorliegen eines Behandlungsfehlers voraus. Der Behandlungsfehler ist in § 630a Abs. 2 i.V.m. § 280 Abs. 1 BGB geregelt. Der Arzt schuldet dem Patienten auf der Grundlage des Behandlungsvertrags sowohl vertraglich als auch deliktisch in der Regel die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach dem Erkenntnisstand der medizinischen Wissenscha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Arzthaftungsrecht / c) § 823 Abs. 1 BGB

Rz. 5 Im Bereich der Tatbestandsvoraussetzungen einer deliktischen Haftung haben sich durch die Reformgesetze außer der Vorverlagerung des Schmerzensgeldanspruchs in den vertraglichen Bereich keine wesentlichen Änderungen ergeben. Die Tatbestandsvoraussetzungen entsprechen im Wesentlichen denen der vertraglichen Haftung.[31] Ein Schadensersatzanspruch des Patienten kann sich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 430 Das Amtsgericht hat den Angeklagten Herrn B wegen gefährlicher Körperverletzung im Adhäsionsverfahren zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 7.500 EUR verurteilt. Herr B empfindet die Höhe des Schmerzensgeldes als unbillige Härte und möchte die Adhäsionsentscheidung des Amtsgerichtes anfechten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / hh) Mögliches Teilschmerzensgeld

Rz. 348 Ein Teilschmerzensgeld kann nur zugesprochen werden, wenn die Schadenentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und der der Bemessung des Schmerzensgeldes ein konkret bestimmter Zeitraum zugrunde gelegt wird.[434]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Isolierte Anfechtung der Adhäsionsentscheidung durch den Angeklagten

Rz. 432 Muster 41.67: Isolierte Anfechtung der Adhäsionsentscheidung durch den Angeklagten Muster 41.67: Isolierte Anfechtung der Adhäsionsentscheidung durch den Angeklagten An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ lege ich gegen das Urteil des Amtsgerichtes vom _____ insoweit Berufung ein, als _____ durch die Adhäsionsentscheidung verpflichte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 51 Verkehrsrecht / c) Immaterieller Schaden gem. § 253 BGB

Rz. 294 In § 253 Abs. 2 BGB ist der Anspruch auf Ersatz des Personenschadens – auch bei Gefährdungshaftung – geregelt. Die frühere entsprechende Bestimmung des § 847 BGB ist ersatzlos gestrichen. Voraussetzung für den Ersatz immateriellen Schadens ist die Verletzung eines der in § 253 Abs. 2 BGB genannten Rechtsgüter. Auszugleichen sind alle nachteiligen Folgen für die körpe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 2. Schmerzensgeld-Rente

Rz. 49 Wird (auch) die Verurteilung zur Zahlung einer Schmerzensgeldrente begehrt, sollte ein entsprechender Klagantrag sicherheitshalber gestellt werden, denn es ist jedenfalls streitig und höchstrichterlich noch nicht hinreichend geklärt, ob das Gericht hierüber auch unabhängig von einem Antrag auf Kapital und/oder Rente erkennen kann.[178] Die Notwendigkeit eines entsprec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Kostenrecht / c) Schmerzensgeld

Rz. 50 Unbezifferte Leistungsklage, insbesondere Schmerzensgeld: Siehe § 17 Rdn 65 und zur Frage der Beschwer vgl. § 17 Rdn 67.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 32 Zivilrechtliche Ansprü... / IV. Schmerzensgeld

Rz. 29 In der Praxis häufigster Anwendungsfall des Adhäsionsverfahrens ist die Zuerkennung von Schmerzensgeld. Die Verurteilung im Adhäsionsverfahren zur Zahlung von Schmerzensgeld erfordert die ausdrückliche Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem nicht zwingend.[35] Der Schädiger haftet nur für von ihm begangene oder ihm zuzurechnende Kö...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 1. Unbezifferte Leistungsklage

Rz. 47 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss eine Klageschrift grundsätzlich einen bestimmten Antrag enthalten. Leistungsklagen sind demgemäß an sich zu beziffern. Hiervon wird jedoch – zu Recht – eine Ausnahme gemacht, wenn die Bestimmung des gesetzlich geschuldeten Betrags von einer gerichtlichen Schätzung nach § 287 ZPO oder vom billigen Ermessen des Gerichts abhängt.[171] Der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / V. Rechtskraft

Rz. 70 Zwar sollen durch die Verbescheidung eines – unbeschränkten – Schmerzensgeldzahlungsbegehrens grundsätzlich alle bereits eingetretenen, erkennbaren und objektiv vorhersehbaren künftigen unfallbedingten Verletzungsfolgen abgegolten werden (Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldanspruchs). Folgerichtig sind zugleich auch nur solche vorhersehbaren Folgen von de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / II. Prozesskostenhilfe

Rz. 54 Bei der Prüfung und Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Schmerzensgeldklagen gelten hinsichtlich der erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussichten die allgemeinen Grundsätze. Bestehen Erfolgsaussichten nur für eine Teilforderung, für die eine sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts begründet wäre, hat das angerufene Landgericht die Bewilligung der Prozesskostenhi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 3. Besonderes persönliches Näheverhältnis

a) Definition Rz. 40 Die mittelbar geschädigte Person muss zur getöteten Person in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis gestanden haben. Letzteres setzt zumindest eine tatsächlich gelebte, nicht unbedingt räumliche soziale Beziehung besonderer Intensität zum Zeitpunkt der Verletzung voraus.[154] Ein etwa erst im Rahmen der Pflege des unmittelbar Verletzten, nach einer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / E. Hinterbliebenengeld

I. Zweck Rz. 35 Durch Gesetz vom 17.7.2017,[143] mit Wirkung ab dem 22.7.2017, wurde in § 844 Abs. 3 BGB sowie verschiedenen wortgleichen Regelungen in anderen Gesetzen[144] – erklärtermaßen – in Angleichung an die Rechtsordnungen zahlreicher anderer europäischer Länder wie auch zur Erfüllung einer Forderung des EGMR an die nationalen Rechtsordnungen, wonach nahen Angehörigen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / II. Tatbestand

1. Tötung eines Menschen Rz. 36 Tatbestandlich setzen § 844 Abs. 3 BGB bzw. die gleichlautend eingeführten Vorschriften des Gefährdungsrechts zunächst die "Tötung" eines (unmittelbar verletzten) Menschen voraus. Dabei kann der Tod durchaus auch Folge einer (bloßen) Verletzung sein.[147] Wie schon die systematische Auslegung – Verortung in den § 823 ff. BGB, statt etwa bei § 2...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / III. Entscheidung

1. Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldanspruchs Rz. 56 Bei der Verbescheidung eines – unbeschränkten – Schmerzensgeldbegehrens hat das Gericht entsprechend gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung auf den Gesamtbetrag zu erkennen, der sowohl alle bereits eingetretenen als auch alle erkennbaren und objektiv vorhersehbaren künftigen unfallbedingten Verletzung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / F. Verfahrensrechtliche Fragen

I. Klageantrag 1. Unbezifferte Leistungsklage Rz. 47 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss eine Klageschrift grundsätzlich einen bestimmten Antrag enthalten. Leistungsklagen sind demgemäß an sich zu beziffern. Hiervon wird jedoch – zu Recht – eine Ausnahme gemacht, wenn die Bestimmung des gesetzlich geschuldeten Betrags von einer gerichtlichen Schätzung nach § 287 ZPO oder vom bill...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / C. § 253 Abs. 1 BGB

I. Ausgangspunkt Naturalrestitution Rz. 6 Von den in § 249 Abs. 1 BGB verankerten zwei Grundprinzipien, zum einen der Verpflichtung des Schuldners zur sogen. Naturalrestitution, das heißt zur – soweit möglich – (Wieder-)Herstellung des Zustands vor dem schadensstiftenden Ereignis, sowie zum anderen der Verpflichtung zum Totalersatz, q. e. der grundsätzlichen Verpflichtung zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 5. Prozessuales

Rz. 46 Für die (prozessuale) Geltendmachung des Hinterbliebenengeldes gelten keine Besonderheiten gegenüber § 253 BGB.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / I. Klageantrag

1. Unbezifferte Leistungsklage Rz. 47 Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO muss eine Klageschrift grundsätzlich einen bestimmten Antrag enthalten. Leistungsklagen sind demgemäß an sich zu beziffern. Hiervon wird jedoch – zu Recht – eine Ausnahme gemacht, wenn die Bestimmung des gesetzlich geschuldeten Betrags von einer gerichtlichen Schätzung nach § 287 ZPO oder vom billigen Ermessen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / IV. Rechtsmittel

1. Beschwer Rz. 67 Bei einer unbezifferten Leistungsklage ist die Klagepartei nicht beschwert, wenn der zugesprochene Betrag der vorgestellten und in der Klage zum Ausdruck gebrachten Größenordnung oder dem genannten Mindestbetrag entspricht; und zwar auch dann, wenn dies wegen Berücksichtigung eines Mit­verschuldens erfolgte.[223] Unterschreitet die Urteilssumme einen benann...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / D. § 253 Abs. 2 BGB

I. Entschädigung nur für enumerierte Rechtsgutsverletzungen Rz. 9 Als Ausnahme vom Grundsatz des § 253 Abs. 1 BGB sieht insbesondere dessen Absatz 2 für bestimmte, enumerativ aufgezählte Rechtsgutsverletzungen – im hier interessierenden Kontext namentlich die Verletzung des Körpers und der Gesundheit (einhelliger Ansicht nach nicht jedoch auch des Lebens als solchem,[16] wiew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / a) Kriterien in der Person des Verletzten

Rz. 25 In der Person des Verletzten kommen als Bemessungsfaktoren namentlich Art, Intensität und Dauer der Beeinträchtigungen,[60] die erforderlichen (medizinischen) Behandlungen, etwa bleibende Schäden, die Unsicherheit über die weitere Entwicklung,[61] die Vereitelung eigener persönlicher oder beruflicher Lebensvorstellungen und vieles mehr in Betracht; nicht jedoch das Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / b) Kriterien in der Person des Schädigers

Rz. 27 In der Person des Schädigers kommt für die Bemessung einer angemessenen Kompensation auch die Berücksichtigung verschiedenster Umstände in Betracht, so unter anderem: Rz. 28mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 10. Kostenentscheidung

Rz. 66 Keine besonderen Fragen stellen sich im Rahmen der vom Gericht zu treffenden Kostengrundentscheidung, wenn die Klagepartei mit ihrem Schmerzensgeldbegehren voll unterliegt oder obsiegt (oder das ­Gericht gar – zulässigerweise – mehr als erwartet zuspricht). Bleibt die Klagepartei indessen teilweise beweisfällig und wird deren Klage deshalb teilweise abgewiesen (oder w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. Entschädigung für immateriellen oder Nichtvermögensschaden

A. Gesetzliche Grundlagen Rz. 1 § 253 BGB: Immaterieller Schaden (1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden. (2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 2. Eigenes Ermessen des Rechtsmittelgerichts

Rz. 68 Das Berufungsgericht kann sich bei der Überprüfung der erstinstanzlichen Schmerzensgeldbemessung nicht auf eine Ermessensfehlerkontrolle beschränken, sondern hat insoweit aufgrund der ggfs. nach § 529 ZPO zugrunde zu legenden Tatsachen eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen[227] und eine etwa abweichende Bemessung auch zu begründen.[228] Die Bindung des Gerichts...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 1. Beschwer

Rz. 67 Bei einer unbezifferten Leistungsklage ist die Klagepartei nicht beschwert, wenn der zugesprochene Betrag der vorgestellten und in der Klage zum Ausdruck gebrachten Größenordnung oder dem genannten Mindestbetrag entspricht; und zwar auch dann, wenn dies wegen Berücksichtigung eines Mit­verschuldens erfolgte.[223] Unterschreitet die Urteilssumme einen benannten Mindest...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 3. Teilklage

Rz. 50 Unabhängig von der materiell-rechtlichen Einheitlichkeit des einem Geschädigten ggfs. zustehenden Anspruchs auf Schmerzensgeld ist der Klageantrag auf Zahlung gerichtet und schon deshalb teilbar[183] und prozessual demgemäß eine offene Teilklage möglich, sofern der geltend gemachte Teil eindeutig individualisierbar ist. So hat es bereits das Reichsgericht für zulässig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Haftung aus Verträgen / 1. Schmerzensgeld

Rz. 46 § 253 Abs. 2 BGB in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002[101] hat mit Wirkung zum 1.8.2002 die Vorschrift des § 847 BGB ersetzt. Die Neuregelung fasst den Anwendungsbereich der Ersatzpflicht für immaterielle Schäden erheblich weiter. Sie sieht sowohl bei der Vertragshaftung als auch bei der Gefährdungshaftu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 1. Zweck

Rz. 18 Nachdem der Bundesgerichtshof als Zweck des Schmerzensgeldes zunächst die Ausgleichsfunktion betont hatte, die erlittenen Beeinträchtigungen sollten quasi durch ein passendes Quantum an ermöglichter Lebensfreude kompensiert werden,[38] kommt dem Schmerzensgeld nach der noch heute gültigen Grundsatzentscheidung des Großen Zivilsenats[39] nicht nur eine Ausgleichs-, son...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 2. Bemessung

Rz. 22 Ausgehend von den vorgenannten Zwecken der Zuerkennung der Kompensation von immateriellen Beeinträchtigungen nach § 253 Abs. 2 BGB können bei der Bemessung einer billigen Entschädigung grundsätzlich alle in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles berücksichtigt werden. Dabei kann ein Rangverhältnis der zu berücksichtigenden Umstände nicht allgemein aufgestellt we...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 3. Revision

Rz. 69 Zwar obliegt die Schmerzensgeldbemessung in erster Linie dem Tatrichter, dem dabei – wie gesehen – ein erheblicher Ermessensspielraum zukommt[230] und die Benennung des Schmerzensgeldes ist dementsprechend – nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs – in der Revision nur darauf überprüfbar, ob diese auf einem Rechtsirrtum beruht.[231] Nachdem die richtige A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / B. Allgemeines

Rz. 2 Der Schaden im natürlichen Sinn umfasst alle Einbußen, die eine Person an ihren Gütern (Leben, Gesundheit, Ehre, Eigentum, Vermögen) erleidet. Die allgemeinen schadensrechtlichen Regeln der §§ 249 ff. BGB gehen hiervon aus und erfassen ausweislich nicht nur des umfassenden Wortlauts von § 249 Abs. 1 BGB, sondern namentlich auch der Bestimmung des § 253 BGB demgemäß an ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / II. Speziell bei Verletzungen des Körpers bzw. der Gesundheit

Rz. 12 Die tatbestandlich von § 253 Abs. 2 BGB vorausgesetzten Verletzungen des Körpers bzw. der Gesundheit sind grundsätzlich nicht anders zu verstehen als in § 823 Abs. 1 BGB, weswegen auf die diesbezüglichen Kommentierungen verwiesen werden kann.[23] Das gilt unter anderem auch für etwa einem Unfallgeschehen zuzurechnende psychische Unfallfolgen.[24] Rz. 13 Im Ergebnis nur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / III. "Billige Entschädigung in Geld"

Rz. 17 Bei einer sonach tatbestandlich festgestellten Verletzung kann gemäß § 253 Abs. 2 BGB auch wegen eines Nichtvermögensschadens eine "billige Entschädigung in Geld" verlangt werden. 1. Zweck Rz. 18 Nachdem der Bundesgerichtshof als Zweck des Schmerzensgeldes zunächst die Ausgleichsfunktion betont hatte, die erlittenen Beeinträchtigungen sollten quasi durch ein passendes Q...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 4. Teilschmerzensgeld?

Rz. 60 Ob – ausnahmsweise – nur ein Teilschmerzensgeld (z.B. für die bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung eingetretenen Beeinträchtigungen) zuerkannt worden ist oder – trotz zulässiger offener Teilklage und damit unter Verstoß gegen § 308 ZPO – über den Schmerzensgeldanspruch insgesamt entschieden worden ist, ergibt sich aus den Entscheidungsgründen des Urteils.[206]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / VI. Vergleich/Abfindung

Rz. 71 Ähnliche Probleme wie bei der Bestimmung der Rechtskraft früherer gerichtlicher Entscheidungen im Hinblick auf Spätfolgen stellen sich in der Praxis auch im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines weiteren Schmerzensgeldanspruchs nach vorausgegangenem Abschluss eines Abfindungsvergleichs:[234] Nach der gefestigten Rechtsprechung des für Unfallhaftpflichtsachen zustä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Klagearten / 2. Abgrenzung von gleichzeitig verfolgtem Leistungs- und Feststellungsbegehren bei immateriellen Schäden (Schmerzensgeld)

Rz. 143 Begehrt der Kläger neben einer auf ein – beziffertes oder unbeziffertes (also in das Ermessen des Gerichts gestelltes, siehe dazu Rdn 11) – Schmerzensgeld gerichteten Leistungsklage die Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige immaterielle Schäden, so bedarf es der Abgrenzung der Streitgegenstände (siehe oben § 25 Rdn 133) der beiden Klagen. Denn ein neben einem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 9. Streitwert

Rz. 65 Bei der Bestimmung des Streitwerts ist, wenn die Klagepartei die Höhe des zuzusprechenden Schmerzensgelds in das Ermessen des Gerichts stellt, – wie freilich im Einzelnen umstritten und noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt[214] – zu differenzieren:[215] Wird eine Größenordnung des Anspruchs oder ein Mindestbetrag benannt, stellt diese bzw. dieser den Mind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / I. Entschädigung nur für enumerierte Rechtsgutsverletzungen

Rz. 9 Als Ausnahme vom Grundsatz des § 253 Abs. 1 BGB sieht insbesondere dessen Absatz 2 für bestimmte, enumerativ aufgezählte Rechtsgutsverletzungen – im hier interessierenden Kontext namentlich die Verletzung des Körpers und der Gesundheit (einhelliger Ansicht nach nicht jedoch auch des Lebens als solchem,[16] wiewohl streng genommen jede Tötung stets eine, wenn nicht soga...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / b) Rechtsfolge – angemessene Entschädigung in Geld

Rz. 42 Dem (mittelbar geschädigten) Hinterbliebenen steht nach der Norm ein eigener Anspruch auf "angemessene Entschädigung in Geld" zu. Rz. 43 Für die Bestimmung der angemessenen Entschädigung wird – lediglich – in der Gesetzesbegründung (zwar) eine Größenordnung von durchschnittlich 10.000 EUR angeführt,[160] die Bestimmung im Einzelnen (aber) der Rechtsprechung überlassen,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 6. Schmerzensgeldrente

Rz. 62 Wie gesehen ist das Gericht hinsichtlich einer Verurteilung zur Zahlung eines Einmalbetrags oder einer Schmerzensgeldrente – schon mit Blick auf die unterschiedlichen Rechtskraftwirkungen – an das klageweise verfolgte Rechtsschutzziel, mithin an einen entsprechenden Klagantrag gebunden; jedenfalls tendenziell anders, wenngleich ohne nähere Begründung und zudem nur im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / d) Grundsatz Einmalbetrag – Ausnahme Rente

Rz. 30 Regelmäßig ist Schmerzensgeld als Einmalbetrag geltend zu machen und somit als Kapitalabfindung zuzuerkennen[123] und umfasst dann sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Beeinträchtigungen. Auch ein Zerlegen des einheitlichen Schmerzensgeldes nach willkürlichen Zeitabschnitten und die gerichtliche Geltendmachung eines derartigen Teilanspruchs sind grundsätzlich unzul...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 1. Tötung eines Menschen

Rz. 36 Tatbestandlich setzen § 844 Abs. 3 BGB bzw. die gleichlautend eingeführten Vorschriften des Gefährdungsrechts zunächst die "Tötung" eines (unmittelbar verletzten) Menschen voraus. Dabei kann der Tod durchaus auch Folge einer (bloßen) Verletzung sein.[147] Wie schon die systematische Auslegung – Verortung in den § 823 ff. BGB, statt etwa bei § 253 BGB – ergibt, genügt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Schmerzensgeld bzw. En... / 4. Feststellungsklage

Rz. 52 Für Klaganträge auf Feststellung, dass die Beklagtenseite (auch künftigen) immateriellen Schaden zu ersetzen habe, besteht das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche, darzulegende Feststellungsinteresse schon dann, wenn aus Sicht des Geschädigten bei verständiger Würdigung Grund besteht, mit dem Eintritt eines weiteren Schadens wenigstens zu rechnen und damit eine abschl...mehr