Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

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zfs 12/2013, Erhöhung des Schmerzensgeldes bei inadäquater Schadensregulierung?

Eine Rechtsprechungsübersicht 1 In der Regulierungspraxis zeigt es sich leider immer wieder, dass Versicherer versuchen, die Schadenregulierung unangemessen hinauszuzögern. Häufig wird der Geschädigte durch nicht nachvollziehbare Einwände regelrecht zermürbt, mit der Folge, dass er, nur um seine seelische Ruhe zu finden, Abfindungsangebote akzeptiert, die deutlich unterhalb ...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / II. Urteil des OLG Naumburg vom 25.9.2001

Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 25.9.2001[5] entschieden, dass der auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Anspruch genommene Haftpflichtversicherer das Risiko seines Regulierungsverhaltens trägt, wenn sich seine verfahrensverzögernden Einwände gegen die Schmerzensgeldhöhe als unzutreffend erweisen (OLG Nürnberg, Beschl. v. 25.4.1997 – 6 U 4215/96). Wenn der Versicherer vo...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / I. Urteil des OLG Naumburg vom 13.11.2003

Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 13.11.2003 entschieden, dass bei der Gesamtwürdigung der das Schmerzensgeld beeinflussenden Umstände ein zögerliches Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherung und die Art und Weise der Prozessführung in erheblichem Umfang zugunsten des Geschädigten zu berücksichtigen sei.[10]mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / G. Jahr 2005

Das LG Berlin hat mit Urteil vom 6.12.2005[13] aufgrund des unangemessenen und zögerlichen Regulierungsverhaltens der Versicherung das Schmerzensgeld des Klägers erhöht.mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / I. Urteil des OLG München vom 2.6.2006

Auch das OLG München hat mit Urteil vom 2.6.2006[14] unter Einbeziehung des zögerlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten das Schmerzensgeld deutlich erhöht, von 15.000 EUR auf 35.000 EUR.mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / N. Jahr 2013

Das OLG Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 1.2.2013[29] das mit z.T. demütigendem Vortrag bagatellisierende Regulierungsverhalten der Versicherung gerügt. Schmerzensgelderhöhend wurde ausdrücklich der Umstand berücksichtigt, dass auch weit nach der strafrechtlichen Verurteilung des Schädigers vom 5.12.2006 wegen fahrlässiger Körperverletzung keine Zahlungen erfolgten. Eben...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / A. Jahr 1999

Bereits im Jahr 1999 hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 7.1.1999[1] in einem Fall das Schmerzensgeld mit der Begründung verdoppelt, die Versicherung habe sich in kaum verständlicher und zu missbilligender Weise einem berechtigten Verlangen nach Entschädigung entgegengestellt. Die Versicherung habe ihre Machtposition als wirtschaftlich stärkere Partei in geradezu unanständi...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / II. Urteil des OLG Nürnberg vom 14.12.2000

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 14.12.2000[3] entschieden, dass das Regulierungsverhalten der Beklagten nicht außer Betracht bleiben könne, "wenn bei einem erkennbar begründeten Anspruch die Entschädigung des Verletzten hinausgezögert werde" (vgl. OLG Nürnberg, VersR 98, 731). In dem entschiedenen Fall haben die Beklagten in Kenntnis der Schmerzen und Verletzungen der Klä...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / III. Urteil des OLG Naumburg vom 28.11.2001

Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 28.11.2001[6] festgestellt, dass ein völlig uneinsichtiges, vorgerichtliches und prozessuales Verhalten des Schadenersatzpflichtigen (bzw. der ihn vertretenden Versicherung) eine signifikante Erhöhung des Schmerzensgeld-Kapitalbetrages rechtfertigen kann. Das OLG Naumburg führt wie folgt aus: "Der Kapitalbetrag des Schmerzensgeldes bedurfte ...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / I. Urteil des LG Hildesheim vom 4.1.2000

Mit Urteil vom 4.1.2000[2] hat das LG Hildesheim ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 DM zugesprochen. Für die Bemessung des Schmerzensgeldes war die äußerst zögerliche Regulierung des materiellen Schadens durch die Beklagte mit maßgeblich. Der vorprozessual gezahlte Betrag in Höhe von 8.000 DM war deutlich zu gering. Noch im Prozesskostenhilfeverfahren hielt die Beklagte a...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / IV. Urteil des OLG Bamberg vom 10.12.2001

Der Senat[7] hat dem Kläger ein erhöhtes Schmerzensgeld in Höhe von 250.000 DM zugesprochen. Hierbei wurden der Umfang der klägerischen Beschwerden und die Dauer der stationären Aufenthalte ebenso berücksichtigt wie die Schwere und der Grad der lebenslang verbleibenden Behinderung. Das OLG Bamberg hat aber auch die Tatsache rechtskräftig festgestellten groben Verschuldens de...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / II. Urteil des KG Berlin vom 3.5.2010

Das KG Berlin hat mit Urteil vom 3.5.2010[24] entschieden, dass sich das zögerliche Regulierungsverhalten der Beklagten aus dem Akteninhalt ergebe und damit auch bei der Bemessung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen sei.mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / I. Urteil des LG Köln vom 13.2.2007

Mit Urteil vom 13.2.2007 hat das Landgericht Köln[17] bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch das zögerliche Regulierungsverhalten der beklagten Versicherung mit einbezogen.mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / II. Urteil des OLG Rostock vom 14.6.2002

Das OLG Rostock hat mit Urteil vom 14.6.2002[9] entschieden, dass das Regulierungsverhalten pflichtwidrig und nicht nachvollziehbar war und somit eine Erhöhung des Schmerzensgeldes im Rahmen der Genugtuungsfunktion vorgenommen.mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / II. Urteil des LG Stuttgart vom 4.12.2003

Das LG Stuttgart hat mit Urteil vom 4.12.2003[11] bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt, dass die Regulierung durch die Beklagte sehr schleppend erfolgte. Seit dem Schadensereignis waren über 3 Jahre verstrichen und der Kläger war trotz anwaltlicher Hilfe und eindeutiger Sachlage, was das Ausmaß und die Schwere seiner Verletzungen anging, darauf angewiesen, s...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / F. Jahr 2004

Das LG Frankfurt an der Oder hat mit Urteil vom 19.10.2004[12] festgestellt, dass der Beklagten ein schmerzensgelderhöhender Vorwurf eines nicht nachvollziehbaren Regulierungsverhaltens zu machen war. Die geleisteten Zahlbeträge der Versicherung und die gedehnte Abwicklungspraxis standen in keinem Verhältnis zu den auf der Hand liegenden Verletzungen des Klägers. Die Versich...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / II. Urteil des LG Darmstadt vom 6.5.2009

Das Landgericht Darmstadt hat in einem Fall des Anwaltsbüros Quirmbach und Partner mit Urteil vom 6.5.2009[22] bei der Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs auch berücksichtigt, dass durch das schleppende und zögerliche Regulierungsverhalten der Beklagten, der als psychisch angeschlagen zu bezeichnende Zustand des Klägers zusätzlich negativ beeinflusst worden ist, was sich i...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / 1

In der Regulierungspraxis zeigt es sich leider immer wieder, dass Versicherer versuchen, die Schadenregulierung unangemessen hinauszuzögern. Häufig wird der Geschädigte durch nicht nachvollziehbare Einwände regelrecht zermürbt, mit der Folge, dass er, nur um seine seelische Ruhe zu finden, Abfindungsangebote akzeptiert, die deutlich unterhalb seines Rechtsanspruches liegen. ...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / H. Jahr 2006

I. Urteil des OLG München vom 2.6.2006 Auch das OLG München hat mit Urteil vom 2.6.2006[14] unter Einbeziehung des zögerlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten das Schmerzensgeld deutlich erhöht, von 15.000 EUR auf 35.000 EUR. II. Urteil des OLG Köln vom 29.9.2006 Das OLG Köln hat mit Urteil vom 29.9.2006[15] aufgrund des erkennbar zögerlichen Regulierungsverhaltens der Bek...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / I. Jahr 2007

I. Urteil des LG Köln vom 13.2.2007 Mit Urteil vom 13.2.2007 hat das Landgericht Köln[17] bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch das zögerliche Regulierungsverhalten der beklagten Versicherung mit einbezogen. II. Urteil des OLG Brandenburg vom 14.6.2007 Auch das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 14.6.2007[18] das zögerliche Regulierungsverhalten der Beklagten schmerzensge...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / K. Jahr 2010

I. Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 19.4.2010 Mit Beschluss vom 19.4.2010[23] hat das OLG Frankfurt am Main das zuvor angesprochene Urteil des LG Darmstadt ausdrücklich bestätigt und damit ebenfalls die zögerliche Schadensregulierung der Versicherung sanktioniert. II. Urteil des KG Berlin vom 3.5.2010 Das KG Berlin hat mit Urteil vom 3.5.2010[24] entschieden, dass sich d...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / L. Jahr 2011

I. Urteil des OLG Brandenburg vom 21.7.2011 Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 21.7.2011[26] ausgeführt, dass in bestimmten Fällen ein stark verzögerndes Regulierungsverhalten des eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen sei, insbesondere wenn dieser die Zahlungen verweigert, obwohl bei verständiger objektiver Betrachtungsweis...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / C. Jahr 2001

I. Urteil des LG Köln vom 23.3.2001 Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 23.3.2001[4] den Schmerzensgeldbetrag zum einen an den den Kläger lebenslang belastenden Gesundheitsschäden festgemacht sowie zum anderen an dem zögerlichen Regulierungsverhalten der Beklagten. II. Urteil des OLG Naumburg vom 25.9.2001 Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 25.9.2001[5] entschieden, dass d...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / E. Jahr 2003

I. Urteil des OLG Naumburg vom 13.11.2003 Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 13.11.2003 entschieden, dass bei der Gesamtwürdigung der das Schmerzensgeld beeinflussenden Umstände ein zögerliches Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherung und die Art und Weise der Prozessführung in erheblichem Umfang zugunsten des Geschädigten zu berücksichtigen sei.[10] II. Urteil des L...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / J. Jahr 2009

I. Urteil des LG Coburg vom 14.4.2009 Das Landgericht Coburg führt mit Urteil vom 14.4.2009[21] wie folgt aus: "Der Haftpflichtversicherer der Beklagten hat außergerichtlich zwar eine Schadensregulierung vorgenommen, die jedoch als völlig unzureichend betrachtet werden muss. Die geleistete Zahlung von 30.000 EUR ist in Anbetracht der geschilderten Umstände bei Weitem nicht ang...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / B. Jahr 2000

I. Urteil des LG Hildesheim vom 4.1.2000 Mit Urteil vom 4.1.2000[2] hat das LG Hildesheim ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 DM zugesprochen. Für die Bemessung des Schmerzensgeldes war die äußerst zögerliche Regulierung des materiellen Schadens durch die Beklagte mit maßgeblich. Der vorprozessual gezahlte Betrag in Höhe von 8.000 DM war deutlich zu gering. Noch im Prozessk...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / D. Jahr 2002

I. Urteil des OLG Düsseldorf vom 6.2.2002 Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 6.2.2002[8] das zögerliche Regulierungsverhalten der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion schmerzensgelderhöhend berücksichtigt. Trotz eindeutiger Verletzung und des dadurch bedingten Schadens ist keinerlei Ersatz seitens der Versicherung geleistet worden. II. Urteil des OLG Ros...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / O. Fazit

Somit zeigt sich in der Gerichtspraxis in zahlreichen Fällen eine Sanktionierung inadäquaten Regulierungsverhaltens der Versicherer durch zum Teil deutliche Erhöhungen des Schmerzensgeldes. Auch in der Literatur wird die Auffassung vertreten, dass bei der Bemessung des Schmerzensgeldes eine ungebührliche Verzögerung der Schadenregulierung durch den Schädiger oder dessen Versi...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / I. Urteil des LG Köln vom 23.3.2001

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 23.3.2001[4] den Schmerzensgeldbetrag zum einen an den den Kläger lebenslang belastenden Gesundheitsschäden festgemacht sowie zum anderen an dem zögerlichen Regulierungsverhalten der Beklagten.mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / I. Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 19.4.2010

Mit Beschluss vom 19.4.2010[23] hat das OLG Frankfurt am Main das zuvor angesprochene Urteil des LG Darmstadt ausdrücklich bestätigt und damit ebenfalls die zögerliche Schadensregulierung der Versicherung sanktioniert.mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / III. Urteil des OLG München vom 24.9.2010

Das OLG München hat mit Urteil vom 24.9.2010[25] Folgendes festgestellt: "Ein zögerliches oder kleinliches Regulierungsverhalten wirkt dann schmerzensgelderhöhend, wenn es sich um ein vorwerfbares oder jedenfalls nicht nachvollziehbares Verhalten handelt, welches sich niederschlägt wie hier in einer unverständlich verzögerten Regulierung, insbesondere, wenn die Haftung dem Gr...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / M. Jahr 2012

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 27.6.2012[28] den von der Versicherung vorgerichtlich gezahlten Schmerzensgeldbetrag als ersichtlich unzureichend tituliert und somit das Regulierungsverhalten der Beklagten und ihrer Haftpflichtversicherung für unverständlich und für die Klägerin zusätzlich beeinträchtigend anerkannt.mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / I. Urteil des OLG Düsseldorf vom 6.2.2002

Das OLG Düsseldorf hat mit Urteil vom 6.2.2002[8] das zögerliche Regulierungsverhalten der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion schmerzensgelderhöhend berücksichtigt. Trotz eindeutiger Verletzung und des dadurch bedingten Schadens ist keinerlei Ersatz seitens der Versicherung geleistet worden.mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / II. Urteil des OLG Köln vom 29.9.2006

Das OLG Köln hat mit Urteil vom 29.9.2006[15] aufgrund des erkennbar zögerlichen Regulierungsverhaltens der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Genugtuungsfunktion eine maßvolle Erhöhung des Schmerzensgeldbetrages für angemessen erachtet. III. Urteil des OLG Nürnberg vom 22.12.2006 Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 22.12.2006[16] in Bezugnahme auf OLG Karlsruhe NJW 1973, 8...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / III. Urteil des OLG Nürnberg vom 22.12.2006

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 22.12.2006[16] in Bezugnahme auf OLG Karlsruhe NJW 1973, 851 festgestellt, dass Haftpflichtversicherungen verpflichtet sind, die Schadensregulierung von sich aus zu fördern und angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, sobald ihre Einstandspflicht bei verständig-lebensnaher, objektiver Betrachtungsweise erkennbar wird.mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / II. Urteil des OLG Brandenburg vom 14.6.2007

Auch das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 14.6.2007[18] das zögerliche Regulierungsverhalten der Beklagten schmerzensgelderhöhend berücksichtigt. Vorgerichtlich hatte die Beklagte in vier Teilbeträgen Zahlungen an die Klägerin geleistet, wobei über ein halbes Jahr verstrichen war, bis ein Betrag von 5.000 EUR geleistet wurde. Eine nachvollziehbare Begründung für dieses Hin...mehr

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Agkompakt 8/9/2014, Vergütu... / 2. Erstinstanzliche Verfahren

Erstinstanzlich gilt Nr. 4143 VV Werden im erstinstanzlichen Verfahren vor dem AG vermögensrechtliche Ansprüche des Verletzten oder seines Erben geltend gemacht, erhält der Anwalt zusätzlich zu den sonstigen Gebühren eine 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV. Eine Ermäßigung dieser Gebühr bei vorzeitiger Erledigung ist im Gegensatz zu den Gebühren nach Teil 3 VV (z.B. Nr. 31...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / III. Urteil des OLG Naumburg vom 15.10.2007

Das OLG Naumburg hat mit Urteil vom 15.10.2007[19] ein Urteil des LG Magdeburg mit folgender Begründung bestätigt: "Die Kammer hat insbesondere zu Recht schmerzensgelderhöhend das Regulierungsverhalten des Beklagten berücksichtigt. Der Beklagte hat mehr als 6 ½ Jahre nach dem Schadenereignis und mehr als 4 ½ Jahre nach Rechtskraft des Grundurteils noch immer keinerlei Ausglei...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / I. Urteil des LG Coburg vom 14.4.2009

Das Landgericht Coburg führt mit Urteil vom 14.4.2009[21] wie folgt aus: "Der Haftpflichtversicherer der Beklagten hat außergerichtlich zwar eine Schadensregulierung vorgenommen, die jedoch als völlig unzureichend betrachtet werden muss. Die geleistete Zahlung von 30.000 EUR ist in Anbetracht der geschilderten Umstände bei Weitem nicht angemessen. Selbst nachdem aufgrund der ...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / I. Urteil des OLG Brandenburg vom 21.7.2011

Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 21.7.2011[26] ausgeführt, dass in bestimmten Fällen ein stark verzögerndes Regulierungsverhalten des eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherers schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen sei, insbesondere wenn dieser die Zahlungen verweigert, obwohl bei verständiger objektiver Betrachtungsweise von einer Einstandspflicht auszugehen ist...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / II. Beschluss des OLG Köln vom 11.8.2011

Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 11.8.2011[27] eine Abfindung statt einer Geldrente zuerkannt. Gerechtfertigt wird dies nach Ansicht des Senats aus dem Regulierungsverhalten der Berufshaftpflichtversicherung. Dieses Verhalten stellt einen wichtigen Grund i.S.d. § 843 Abs. 3 BGB dar. Wörtlich führt der Senat wie folgt aus: "Auch noch nachdem die Haftung der Beklagten wegen g...mehr

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zfs 12/2013, Erhöhung des S... / IV. Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.11.2007

Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 14.11.2007[20] wie folgt entschieden: "Schließlich ist hier ausnahmsweise das Regulierungsverhalten der Haftpflichtversicherung des Beklagten schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen, das ihm zuzurechnen ist. Zwar steht es jedem Beklagten frei, sich gegen den Vorwurf eines Behandlungsfehlers zu verteidigen und auch Rechtsmittelmöglichkeit...mehr

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zfs 1/2014, Richterliche Üb... / 2 Aus den Gründen:

[45] "… 1. Die volle Haftung der Bekl. dem Grunde nach für die dem Kl. aus dem Unfallereignis entstandenen Schäden nach § 7 Abs. 1 StVG, § 3 Nr. 1 und 2 PflVG in der bis zum 31.12.2007 geltenden Fassung, hinsichtlich des Bekl. zu 3) aus § 18 Abs. 1 StVG, § 823 Abs. 1 BGB steht zwischen den Parteien außer Streit." [46] 2. Umstritten ist jedoch, welche gesundheitlichen Beeinträ...mehr

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zfs 1/2014, Richterliche Üb... / Sachverhalt

Der im Jahre 1966 geborene Kl., der als selbstständiger Elektroinstallationsmeister ein Unternehmen betreibt, erlitt bei einem Verkehrsunfall, bei dem der Bekl. zu 3) mit dem bei der Bekl. zu 1) haftpflichtversicherten Pkw des Bekl. zu 2) auf das von dem Kl. auf dessen vor einer LZA angehaltene Fahrzeug auffuhr, nach den Feststellungen des medizinischen Sachverständigen im R...mehr

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Agkompakt 8/9/2014, Vergütu... / II. Vertretung nur hinsichtlich der vermögensrechtlichen Ansprüche

Beschränkung auf das Adhäsionsverfahren ist keine Einzeltätigkeit Wird der Anwalt ausschließlich im Adhäsionsverfahren tätig, so gelten für ihn, obwohl er weder Verteidiger, Vertreter noch Beistand nach Vorbem. 4 Abs. 1 VV ist, die Nrn. 4143, 4144 VV (Vorbem. 4.3 Abs. 2 VV). Es liegt keine Einzeltätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 3 VV vor. Allerdings entstehen daneben keine Gebü...mehr

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AGS 9/2014, Keine Erstrecku... / 1 Sachverhalt

Das AG hatte dem Angeklagten gem. § 140 Abs. 2 StPO einen Pflichtverteidiger beigeordnet. In der Hauptverhandlung stellte ein Zeuge den Antrag, den Angeklagten im Wege des Adhäsionsverfahrens zu einem Schmerzensgeld zu verurteilen. Daraufhin schlossen beide einen in der Hauptverhandlung protokollierten Vergleich zur Abgeltung sämtlicher materieller und immaterieller Schäden ...mehr

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Agkompakt 8/9/2014, Vergütu... / 1. Überblick

Hinsichtlich der Strafsache gelten die allgemeinen Gebühren Ist der Anwalt sowohl in der Strafsache selbst tätig – sei es als Verteidiger oder als Vertreter eines Privat- oder Nebenklägers – als auch hinsichtlich der im Adhäsionsverfahren geltend gemachten Ansprüche, so erhält er für den strafrechtlichen Teil die Gebühren nach den Nrn. 4100 ff. VV. Insoweit gelten die allgeme...mehr

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Agkompakt 8/9/2014, Vergütu... / IV. Anrechnung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr

Strittig, ob vorangegangene Geschäftsgebühr anzurechnen ist Hatte der Anwalt zunächst den Auftrag erhalten, die Ansprüche außergerichtlich einzufordern, so hat er hierfür die Vergütung nach Nr. 2300 VV verdient. Der Ausschluss nach Vorbem. 2 Abs. 3 VV greift nicht, weil es sich um zivilrechtliche Ansprüche handelt, nicht um eine Strafsache, zumal in diesem Stadium häufig noch...mehr

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AGS 1/2014, Vergleich über ... / 2 Aus den Gründen

In der Sache erweisen sich die sofortige Beschwerde der Nebenklägerin ebenso wie die sofortige Beschwerde des Verurteilten als unbegründet. Das LG hat im Kostenfestsetzungsbeschluss zutreffend eine 2,0-Verfahrensgebühr gem. Nr. 4143 VV sowie eine 1,0-Einigungsgebühr gem. Nr. 1003 i.V.m. Nr. 1000 VV festgesetzt. a) Für die Geltendmachung vermögensrechtlicher Ansprüche im Straf...mehr

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zfs 1/2014, Deutscher Verkehrsgerichtstag

Nachdem sich der Verkehrsgerichtstag 2012 zum 50. Mal präsentierte, erlebt er einen unerwarteten Aufschwung. In 2013 kam es zu einer Rekordbeteiligung und die gegenwärtigen Anmeldezahlen für den 52. Verkehrsgerichtstag vom 29. bis 31. Januar 2014 lassen vermuten, dass die Schallgrenze von 2000 Teilnehmern erstmals durchbrochen werden wird. Dies bestätigt auch, dass erneut ein...mehr