Fachbeiträge & Kommentare zu Schmerzensgeld

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / III. Wirkungen der Adhäsionsentscheidung

Wird in einem Zivilurteil über einen unbezifferten Antrag auf Zuerkennung eines angemessenen Schmerzensgelds befunden, ist das in der Regel abschließend.[44] Der zugesprochene Betrag stellt die angemessene Entschädigung dar.[45] Es können daher mit einer weiteren Klage keine Nachforderungen etwa mit der Begründung erhoben werden, dass die bereits der ersten Klage zugrunde li...mehr

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Zerb 09/2015, Keine Privile... / Sachverhalt

Der Betroffene stand seit 1997 wegen einer neurologischen Behinderung und einer psychiatrischen Erkrankung bei gleichzeitig vorliegender Querschnittslähmung unter Betreuung. Er lebte seit dem 15.10.2006 im Seniorenheim L., nachdem er auch vorher schon in Pflegeheimen untergebracht war. Neben der Beschwerdeführerin zu 1., der Schwester des Betroffenen, als Betreuerin wurde de...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / I. Antragstellung

Gegenstand des Adhäsionsverfahrens sind Ansprüche, die aus Vermögenswerten abgeleitet werden oder auf vermögenswerte Leistungen gerichtet sind, v.a. Schmerzensgeld-[15] und Schadensersatzansprüche.[16] Es ist nicht erforderlich, dass der Anwalt den Geschädigten bereits als Nebenkläger in dem Verfahren vertritt. Auch ein isoliertes Adhäsionsverfahren ist anerkannt.mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / D. Gebührenrechtliche Aspekte

Nicht außer Betracht zu lassen sind selbstverständlich die gebührenrechtlichen Aspekte der Durchführung des Adhäsionsverfahrens, wobei dieser Komplex hier nur sehr kurz angesprochen werden kann und die Ausführungen keinesfalls Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Wurde der Anwalt dem Angeschuldigten als Pflichtverteidiger beigeordnet, so ist zunächst darauf hinzuweisen, dass...mehr

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zfs 9/2015, Auslegung einer... / Sachverhalt

Der Angekl. und Adhäsionsbeklagte M. verpflichtete sich in einem am 27.3.2014 vor der Jugendkammer des LG Berlin geschlossenen Vergleich unter anderem, an den Adhäsionskläger ein Schmerzensgeld i.H.v. 10.000 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Der Vergleich enthielt folgende Kostenregelung: "Der Angekl. trägt die Kosten des Adhäsionsverfahrens, … , sowie die Kosten dieses Vergleichs...mehr

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Zerb 09/2015, Keine Privile... / Leitsatz

Einem Rückzahlungsanspruch der aus der Staatskasse geleisteten Betreuervergütung gemäß den §§ 1908 i Abs. 1, 1836 e Abs. 1, 1835 a, 1836, 1836 c BGB steht es nicht entgegen, dass das ererbte Vermögen ausschließlich aus zu Lebzeiten des Betreuten als Schonvermögen geltenden Schmerzensgeldes aus ärztlicher Falschbehandlung besteht. Nach dem Tod des Betroffenen kann die Sühne- ...mehr

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zfs 9/2015, Anforderungen a... / 2 Aus den Gründen:

" … Die statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg." I. Das LG ging im Ergebnis zutreffend davon aus, dass die von der Kl. geklagten Beschwerden jedenfalls ab 16.1.2012 nicht mehr mit der erforderlichen, aber auch ausreichenden Wahrscheinlichkeit gem. § 287 ZPO dem Unfallereignis zuzuordnen sind. D...mehr

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zfs 9/2015, Adhäsionsverfah... / E. Muster

Der (schriftliche) Adhäsionsantrag orientiert sich wesentlich an einer Klage. Das nachfolgende Muster soll als mögliche Formulierungshilfe dienen. Anmerkungen und Erläuterungen sind zur besseren Übersichtlichkeit in die Fußnoten aufgenommen worden. Hinweis Formulierungsbeispiel An das Gericht In der Strafsache gegen A wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr legitimiere ...mehr

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zfs 9/2015, Ausschluss von ... / 3 Anmerkung

Seit dem 1.8.2002 haben Insassen bei einem Schadensereignis auch Schadenersatzansprüche einschließlich des Schmerzensgeldes nach Gefährdungshaftungsgrundsätzen. Wird dem Anwalt von Fahrer/Halter und Insassen ein Mandat zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Unfallgegner erteilt, dann wäre der Anwalt nach dem Grundsatz der mandantengerechten Beratung verpfl...mehr

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Zerb 09/2015, Keine Privile... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig, in der Sache ist ihr jedoch der Erfolg versagt. Zu Recht hat das Amtsgericht gemäß § 168 Abs. 1 FamFG entschieden, dass wegen der aus der Staatskasse erfolgten Vergütung bzw. Aufwandsentschädigung der ehemaligen Betreuer für die letzten drei Jahre in Höhe von insgesamt 5.258 EUR Rückgriff gegen die Erben zu nehmen ist. Der Rückgriff findet seine ...mehr

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zfs 9/2015, Ausschluss von ... / 2 Aus den Gründen:

" … Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist zulässig und begründet. Zwar ist die Prozessvollmacht der Kl., wie das Erstgericht zutreffend erkannt hat, unabhängig vom Vorliegen einer Interessenkollision wirksam (vgl. OLG Brandenburg MDR 2003, 1024; OLG Rostock AnwBl. 2008, 633; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 1. Teil Rn 18). Die Kl. ist jedoch we...mehr

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zfs 8/2015, Zurechnung eine... / Sachverhalt

Die Kl. macht die Verurteilung der Bekl. zum Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen eines Vorfalls im Straßenverkehr geltend. Die Kl. war Beifahrerin in einem von ihrem Ehemann gefühlten Fahrzeug, der Bekl. zu 1) war Fahrer eines bei der Bekl. zu 2) haftpflichtversicherten Fahrzeugs. Die Fahrzeuge fuhren in entgegengesetzter Richtung. Der Bekl. zu 1) beabsichtigte, nach lin...mehr

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zfs 8/2015, Haftung des Sch... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… 1. Revision der Kl." [6] a) Ohne Erfolg wendet sich die Revision allerdings dagegen, dass das BG bei der Bemessung des Schmerzensgeldes allein die durch den Unfall verursachte Magersucht – und diese nur bis Ende 2007 – berücksichtigt hat und nicht auch die übrigen von der Kl. geltend gemachten Beeinträchtigungen, weil diese nicht über das hinausgingen, was Nahestehende...mehr

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zfs 8/2015, Haftung des Sch... / 3 Anmerkung:

Unter Fortführung der Ausführungen des BGH zu den Anforderungen an die Annahme eines unfallbedingten ersatzfähigen Schockschadens (zfs 2015, 282) geht der BGH davon aus, dass psychische Beeinträchtigungen bei Tod oder schwerer Verletzung naher Angehöriger nur dann eine Gesundheitsbeeinträchtigung i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB darstellen, wenn sie pathologisch fassbar sind und über...mehr

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zfs 8/2015, Zurechnung eine... / 2 Aus den Gründen:

" … Die Klage ist zulässig, aber nicht begründet. Die Kl. hat gegen die Bekl. keinen Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz oder eines Schmerzensgeldes wegen des Vorfalls v. 13.1.2014. Unabhängig davon, ob die von der Kl. behaupteten Verletzungen überhaupt im Sinn von § 7 Abs. 1 StVG dem Betrieb des vom Bekl. zu 1 geführten und bei der Bekl. zu 2 haftpflichtversicherten Kfz...mehr

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zfs 7/2015, Rechtskraftwirk... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Das BG ist mit Recht zu dem Ergebnis gelangt, dass aufgrund der im Adhäsionsverfahren ergangenen rechtskräftigen Verurteilung des Bekl., an den Kl. aufgrund des Schadensereignisses vom 28.5.2011 ein Schmerzensgeld von 1.500 EUR zu zahlen, eine erneute Klage zwischen denselben Parteien über denselben Streitgegenstand gem. § 322 ZPO unzulässig ist." [6] 1. Der Antrag...mehr

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zfs 7/2015, Rechtskraftwirk... / Sachverhalt

Nach einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien machte der Kl. bereits im Ermittlungsverfahren unter Verwendung eines von der Landesjustizverwaltung zur Verfügung gestellten Vordrucks "2 in 1 – Schadensersatz im Strafprozess" unbezifferte Anträge auf Ersatz seines finanziellen Schadens und Zuerkennung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Weiterhin beantragte er...mehr

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zfs 7/2015, Anforderungen a... / 3 Anmerkung:

Zum Nachweis von Schockschäden vgl. BGH zfs 2012, 376 (kein ersatzfähiger Schockschaden bei Tötung eines Hundes); OLG Frankfurt zfs 2004, 452; OLG Frankfurt zfs 2013, 202 m. Anm. Diehl. 1. Schockschäden sind solche seelischen Erschütterungen, die ein bei einem Unfallereignis selbst nicht körperlich Verletzter durch das Miterleben des Unfalls, den Anblick des Unfallopfers oder...mehr

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AGkompakt 7/2015, Gegenstan... / Schmerzensgeldforderung

Wird ein Schmerzensgeld gefordert, ist diese Forderung mit dem vollen Wert anzusetzen (§ 3 ZPO).mehr

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zfs 7/2015, Anforderungen a... / Sachverhalt

In der Revisionsinstanz verfolgt der Kl. die Verurteilung des beklagten Haftpflichtversicherers zum Ersatz weiteren immateriellen Schadens aus einem Verkehrsunfall. Der VN der Bekl. W befuhr mit dem haftpflichtversicherten Pkw unter Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h um mindestens 58 km/h bei erheblicher Alkoholisierung eine innerörtliche Straße. ...mehr

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FF 7+8/2015, Die Entwicklun... / I. Die Entwicklung der Gesetzgebung

Die güterrechtlichen Vorschriften des BGB sind zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts grundlegend geändert worden. Die Neuerungen sind vielfach dargestellt und besprochen worden.[1] Sie sind seit mehr als fünf Jahren in Kraft und sollen daher nicht erneut behandelt werden. Der deutsch-französische Güterstand der Wahl-Zugewinngem...mehr

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zfs 7/2015, Rechtskraftwirk... / 3 Anmerkung:

Zur Rechtskraftwirkung eines Urteils im Adhäsionsverfahren vgl. BGH zfs 2013, 287 m. Anm. Diehl. 1. Die Entscheidung macht die Gefahr eines unbezifferten Schmerzensgeldbetrags auch im Adhäsionsverfahren deutlich. Dass das Adhäsionsverfahren keine Klageabweisung bezüglich des zivilrechtlichen Anspruchs zulässt, sondern lediglich das Absehen von einer Entscheidung (§ 406 Abs. 1...mehr

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AGS 7/2015, Gesonderte Ange... / 2 Aus den Gründen

Zu Unrecht hat der Rechtspfleger des LG der Beklagten und ihrer Streithelferin lediglich einen Kostenerstattungsanspruch gegen die Klägerin in Höhe einer 1,3-Verfahrensgebühr nebst 0,3-Erhöhungsgebühr, einer 1,2-Terminsgebühr und Auslagenpauschale zuerkannt. Vielmehr stehen der Beklagten sowie der Streithelferin jeweils die vollen Rechtsanwaltsgebühren zu, weil es sich bei i...mehr

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zfs 7/2015, Ansprüche beim ... / Sachverhalt

Der Kl. kam zu Fall, als er im Winter versuchte, auf schneeglatter Fahrbahn das liegengebliebene Fahrzeug des Bekl. zu 1) anzuschieben, das seine Fahrspur blockierte. Der Kl. brach sich das linke Sprunggelenk und musste zwei Wochen stationär behandelt werden. Weiterhin verrenkte er sich zwei Finger der linken Hand und erlitt Schürfwunden. Der Kl. hat mit der Klage die Verurt...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / 2. Quotenbildung

Rz. 220 Es ist davon auszugehen, dass die Versicherer im Regelfall die Hälfte der Entschädigungsleistung erbringen werden. Es sind aber auch Kürzungen bis auf Null ebenso denkbar wie eine vollständige Schadenregulierung, wenn die grobe Fahrlässigkeit sich im Randbereich der einfachen Fahrlässigkeit bewegt. Rz. 221 § 81 Abs. 2 VVG entspricht der Regelung in der Schweiz (Art. 1...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / II. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) – Stand: 19.5.2015

Rz. 399 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Rz...mehr

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§ 5 Kraftfahrtversicherung / V. Bearbeitungshinweis

Rz. 346 Praxistipp Für die Praxis empfiehlt sich im Regelfall folgende Bearbeitung:mehr

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zfs 6/2015, Reichweite eine... / 4 Anmerkung:

Das Urteil des LG ist durch Rücknahme der Berufung rechtskräftig geworden. Zum Abgeltungsumfang beim Abfindungsvergleich, den Lösungsmöglichkeiten und der Nachforderung von Schadensersatzforderungen vgl. BGH zfs 2009, 144 m. Anm. Diehl; OLG München zfs 2007, 350 m. Anm. Diehl; LG Kaiserslautern zfs 2007, 336 m. Anm. Diehl. Nach § 278 Abs. 1 ZPO soll das Gericht in jeder Lage ...mehr

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ZFS 5/2015, Ablehnung eines... / 3 Anmerkung:

Die von dem Kl. geführten Angriffe gegen die Reputation des Sachverständigen, wonach dieser "Lobbyist" der Tabakindustrie sei, enthielt konkludent den Vorwurf, dass der Sachverständige bewusst ein der Tabakindustrie günstiges, sachlich unrichtiges Gutachten abgegeben habe. Dass dieses Verhalten des Kl. ihm einen "Hebel" zur Ausschaltung des Sachverständigen gegeben hat, kann...mehr

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zfs 4/2015, Zur verneinten Berücksichtigung wirtschaftlicher Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes

BGB § 263; GVG § 132 Abs. 3 und 4 Leitsatz 1. Der Senat beabsichtigt zu entscheiden: Bei der Bemessung der billigen Entschädigung in Geld (§ 253 Abs. 2 BGB) sind weder die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten noch die des Schädigers zu berücksichtigen. 2. Der Senat fragt bei dem Großen Senat für Zivilsachen und den anderen Strafsenaten des BGH an, ob an entgegenstehen...mehr

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zfs 4/2015, Zur verneinten ... / 3 Anmerkung:

1. Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Verletzten bei der Bemessung des Schmerzensgeldes dokumentiert der Vorlagebeschluss als ständige Praxis der Rspr. (Rn 11, 19 und 20). Auch der vorlegende Strafsenat hatte noch im Jahre 1998 unter Bezugnahme auf vorangegangene Entscheidungen von Strafsenaten des BGH betont, dass bei der Bestimmung...mehr

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zfs 4/2015, Zur verneinten ... / 2 Aus den Gründen:

[10] "Der Senat ist insoweit der Ansicht, dass es entgegen der bisherigen Rspr. des BGH (nachfolgend II.) bei der Bemessung der Entschädigung nicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten und des Schädigers ankommen darf (nachfolgend III.). Er hat die beiden Verfahren zur Durchführung des Anfrage- und Vorlageverfahrens verbunden, um durch die Zugrundelegung de...mehr

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zfs 4/2015, Zur verneinten ... / Sachverhalt

Im Rahmen von Strafverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sechs Fällen und einem weiteren Fall sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in drei Fällen waren die Angekl. im Rahmen von Adhäsionsverfahren jeweils zur Zahlung von Schmerzensgeld von 12.000 EUR und 5.000 EUR verurteilt worden. Das LG hatt...mehr

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AGkompakt 4/2015, Abrechnun... / II. Verfahren nach Teil 3 VV (außer Scheidungsverfahren)

Hebt ein Rechtsmittelgericht die angefochtene Entscheidung auf und verweist es das Verfahren an das vorinstanzliche Gericht zurück, so dass dies über die Sache neu entscheiden muss, liegt ein Fall des § 21 Abs. 1 RVG vor. Zu den einzelnen Anwendungsfällen des § 21 Abs. 1 RVG siehe AnwK-RVG/N. Schneider, § 21 Rn 24 ff. Alle Gebühren und Auslagen entstehen erneut Das Verfahren n...mehr

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AGS 3/2015, Interessenkolli... / 2 Aus den Gründen

Zwar ist die Prozessvollmacht der Klägerin, wie das Erstgericht zutreffend erkannt hat, unabhängig vom Vorliegen einer Interessenkollision wirksam (vgl. OLG Brandenburg MDR 2003, 1024; OLG Rostock AnwBl 2008, 633; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 1. Teil Rn 18). Die Klägerin ist jedoch wegen der Inanspruchnahme der Beklagten keiner Honorarforderung ihrer Pr...mehr

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AGS 2/2015, Streitwert und ... / 4 Anmerkung

Überwiegend, aber nicht ganz richtig ist die Entscheidung des OLG. Die strafgerichtliche Entscheidung über vermögensrechtliche Ansprüche löst Wertgebühren aus. Nach Nr. 3700 GKG-KostVerz. entsteht eine Gebühr für jeden Rechtszug nach dem Wert des zuerkannten ruchs. Die Wertfestsetzung hat insoweit von Amts wegen zu erfolgen (§ 63 Abs. 1 GKG). Macht beispielsweise der Nebenklä...mehr

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AGS 2/2015, Streitwert und ... / 1 Sachverhalt

Das LG hatte den Verurteilten wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Ferner hat es den Angeklagten verurteilt, an den Nebenkläger M. N. ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,00 EUR zu zahlen. Darüber hinaus hat das LG festgestellt, dass der Angeklagte verpflichtet ist, dem Nebenkläger M. N. sämtliche materielle und immaterielle Schäden zu ersetzen, soweit dieser Anspruc...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (cc) Schmerzensgeld

Rz. 986 Da die Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung ausschließlich kongruent zum Verdienstausfallschaden ist, ist sie auch dann nicht auf das Schmerzensgeld anzurechnen, wenn der Verletzte keinen Erwerbsschaden erlitten hat.[595] Die aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlte Verletztenrente bleibt bei der Schmerzensgeldbemessung außer Betracht.[596] Rz....mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / d) Schmerzensgeld

Rz. 36 Zahlungen auf Schmerzensgeld sind weder hinsichtlich des Kapitalbetrags noch hinsichtlich einer Schmerzensgeldrente steuerpflichtig.[35]mehr

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§ 1 Einleitung / 5. Fehlberatung und Schmerzensgeld

Rz. 30 Erteilt ein Rechtsanwalt im Rahmen seiner Beratungstätigkeit eine falsche Auskunft (z.B. zu Haftung oder Höhe der Ansprüche) und führt dieses zu Angstzuständen beim Mandanten, hat letzterer keinen Schmerzensgeldanspruch gegen seinen Berater.[31] Rz. 31 Rücksichtnahme auf die psychische Befindlichkeit des Mandanten ist Ausdruck sozialer Kompetenz und Verständnisfähigkei...mehr

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§ 4 Erwerbstätige Personen / (3) Einkommen

Rz. 1073 Grundsätzlich wird jedes Einkommen und Vermögen angerechnet (zur Berechnung im Einzelnen siehe §§ 82 ff. SGB XII, §§ 76 ff. BSHG). Einige Vermögensgegenstände und Einnahmen sind allerdings geschützt. Rz. 1074 Schmerzensgeld gehört zum Schonvermögen i.S.d. Sozialhilferechtes und ist nur eingeschränkt mit Sozialhilfeleistungen verrechenbar. Entschädigungen nach § 253 I...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / F. Rechtsänderungen

Rz. 699 Rechtsänderungen prägen die Personenschadenregulierung, die sich häufig notgedrungen über Jahre hin erstreckt. Während das Haftungs- und Deckungsrecht dauerhaft am Unfalltag festmacht, unterliegt das u.a. Drittleistungsleistungsrecht, das sich am jeweils aktuellen Recht orientiert, einem sich häufig wandelnden Recht. Rz. 700 Anzuwendendes Recht (Unfallzeitpunkt, aktue...mehr

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§ 12 Der Schadenersatz-Rech... / 1. Verkehrsunfälle

Rz. 36 Die Fallgruppe mit den meisten Schäden stellen die Schadenersatzansprüche wegen Sach- und Körperschäden aus unverschuldeten Verkehrsunfällen nach § 7 StVG (gegen den Halter aus der Gefährdungshaftung) oder § 18 StVG (gegen den Fahrer aus vermutetem Verschulden). Verschulden – Vorsatz oder Fahrlässigkeit – ist nicht Voraussetzung eines Schadenersatzanspruches, sofern da...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / cc) Berechnung

Rz. 611a Gemäß § 110 I 1 SGB VII hat der vorsätzlich oder grob fahrlässig Handelnde den SVT die infolge des Sozialversicherungsfalls entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, jedoch nur bis zur Höhe des zivilrechtlichen Schadensersatzanspruchs. Rz. 611b Die Berechnung der Anspruchshöhe vollzieht sich in 4 Schritten:[556]mehr

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§ 3 Schadenersatz / aa) Immaterieller Schaden

Rz. 339 Nicht jede Vermögenseinbuße stellt einen erstattungsfähigen Schaden dar. Verlust an Freizeit ist schadenrechtlich nicht zu ersetzen.[419] Die Einbuße einer Freizeitmöglichkeit als solche stellt keinen erstattungsfähigen Vermögensschaden dar, weil der Freizeit kein Vermögenswert zukommt.[420] Einbußen von Freizeit – mit der Freiheit, die eigene Freizeit in einer subje...mehr

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§ 16 Abfindungsvertrag / (2) Hilfegewähr

Rz. 27 Ein Forderungsübergang ist von der tatsächlichen Hilfegewährung abhängig.[18] Der BGH verhält sich – ohne weitere Aufklärung und Hinweis – widersprüchlich zur Kongruenzfrage: Nach BGH[19] v. 22.9.1970 wird neben der zeitlichen[20] Kongruenz auch sachliche Kongruenz für den Forderungswechsel verlangt, nach der späteren Entscheidung v. 3.4.1973[21] (welche die frühere E...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / c) Primäre Anspruchsberechtigung

Rz. 120 Die aus einem Haftpflichtgeschehen resultierenden Ansprüche stehen nicht nur der unmittelbar betroffenen Person (Verletzter) zu, sondern können – je nach Anspruch – auch anderen Personen als primär Anspruchsberechtigten zugewiesen sein. Ein Forderungswechsel kann nur vom ursprünglichen Forderungsinhaber (Rechtsvorgänger) erfolgen. Dazu ist festzustellen, wer überhaup...mehr

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§ 3 Schadenersatz / 5. Körperverletzung

Rz. 54 Die Körperverletzung ist zunächst nur ein immaterieller – und damit allenfalls zum Schmerzensgeld führender – Personenschaden. Erst später kann daraus auch ein materieller Schaden werden, wenn die Verletzung und/oder ihre Behandlung zu Mindereinnahmen oder Mehraufwendungen führt. a) Verletzung Rz. 55 Der Schadensersatzanspruch im Körperschadenrecht setzt eine Rechtsgutv...mehr

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§ 2 Anspruchsbegründung / b) Verhandlungen mit dem Unfallbeteiligten

Rz. 680 Bei Abfindungsverhandlungen mit einem Schwerverletzten muss u.U. auch die Möglichkeit einbezogen werden, dass dieser unfallkausal später verstirbt und danach seinen Hinterbliebenen einen Unterhaltsschadenersatzanspruch eröffnet. Ein Vergleich, der nur mit dem unmittelbar Verletzten geschlossen wird, betrifft nicht automatisch zugleich auch die Ersatzansprüche der mit...mehr

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§ 18 Steuerrechtliche Aspekte / b) Einmalige Leistungen

Rz. 25 Schadenersatzansprüche können (gänzlich oder in Teilbereichen) durch Einmalzahlung abgefunden werden. Diese Abfindung ist steuerfrei, wenn und soweit es sich nicht um den Ersatz entgangener Einnahmen handelt.[24] Rz. 26 Nach §§ 2 I, 24 Nr. 1 lit. a EStG unterliegen (nur) "Entschädigungen, die gewährt worden sind als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen", der...mehr