Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Überschuldungsstatus

Rz. 30 Die rechnerische Überschuldung ist anhand eines Überschuldungsstatus zu prüfen. Zum Stichtag (Tag der Vornahme der Prüfung) müssen in den Überschuldungsstatus das gesamte Vermögen sowie die dagegenstehenden Verbindlichkeiten aufgenommen werden. Sinn und Zweck des Überschuldungsstatus ist die Feststellung, ob das Gesellschaftsvermögen ausreicht, alle Gesellschaftsgläub...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Weitere Zahlungsunfähigkeitsvermutung nach BGH

Rz. 75 Für Insolvenz-Anfechtungsprozesse hat der BGH die Vermutung für das Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit gebildet, wenn zum für die Anfechtung maßgeblichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden haben, die bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung nicht mehr beglichen wurden.[190] Dies ist auch für die Prüfung der Zahlungsunfähigkeit nach § 17 Abs. 2 InsO maßgeblic...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Errichtung einer GmbH

Rz. 184 Die Errichtung der Gesellschaft ist unter Aufnahme der gem. § 8 Abs. 2 und Abs. 3 GmbHG erforderlichen Versicherungserklärungen zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Sofern die Stammeinlagen nicht vollständig einbezahlt sind, müssen in der Anmeldung zahlenmäßig exakt die Beträge angegeben werden, die auf die jeweils übernommenen Geschäftsanteile einbezahl...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / ee) Verwaltungsvermögen

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / c) Besondere Fragen in der Betriebsaufspaltung

Rz. 269 Formulierung der Rückausnahme für den Verwaltungsvermögenstest: Die Rückausnahme mit der dortigen gesetzlichen Definition der Betriebsaufspaltung in § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Buchst. a ErbStG erfasst nur die Beherrschung durch einzelne natürliche Personen und eine Personengruppe, nicht aber einige der vertikalen Betriebsaufspaltungen (vgl. Rdn 25 ff.). Eine Betriebs-...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / IV. Kontokorrent

Rz. 56 Das Kontokorrent (aus dem Italienischen "conto corrente" = laufende Rechnung) dient der vereinfachten Abwicklung gegenseitiger Geldansprüche (Hauptfall in der Praxis: Bankkontokorrent). Eine Mehrzahl wechselseitiger Ansprüche wird dabei auf eine einzige Schuld bzw. Forderung der einen Vertragspartei gegen die andere Vertragspartei reduziert.[106] 1. Begriff des Kontoko...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 5. Feststellung der Überschuldung der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG

Rz. 47 I.d.R. zieht die Insolvenzreife der KG wegen der persönlichen Haftung der Komplementär-GmbH nach §§ 161 Abs. 2, 128 HGB auch deren Insolvenzreife nach sich. Fraglich kann sein, ab welchem Zeitpunkt die Komplementär-GmbH überschuldet ist. Grds. ist die Überschuldung der Komplementär-GmbH nach § 19 Abs. 2 InsO gesondert zu prüfen und festzustellen. Nach der Rspr. des BG...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Indizien

Rz. 72 Die Feststellung der Zahlungseinstellung ihrerseits kann nicht nur durch eine Gegenüberstellung der beglichenen und offenen fälligen Verbindlichkeiten, sondern auch mithilfe von Indiztatsachen getroffen werden.[163] Eine besonders aussagekräftige Grundlage für die Feststellung der Zahlungseinstellung ist die Erklärung des Schuldners, aus Mangel an liquiden Mitteln nic...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Fällige Geldschulden

Rz. 52 Die Fälligkeit einer Geldschuld bestimmt sich nach dem für sie geltenden Recht, etwa § 271 Abs. 1 BGB. Die laufenden kurzfristigen Verbindlichkeiten sind nach den üblichen Zahlungszielen als fällig zu beurteilen. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen sind die jeweils fälligen Raten mit ihren Fälligkeitszeitpunkten zu berücksichtigen, wenn die Ratenabrede in Kenntnis des Unv...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 7. Haftung

Rz. 1415 Der Schutz Dritter erfordert, dass eine weitgehende Offenlegung sichergestellt wird und die Mitglieder der Vereinigung unbeschränkt und gesamtschuldnerisch für deren Verbindlichkeiten, einschließlich der Verbindlichkeiten im Bereich der Steuern und der sozialen Sicherheit, haften. Durch diesen Grundsatz darf jedoch nicht die Freiheit berührt werden, durch besonderen...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / g) Steuerrechtliche Auswirkung des Rangrücktritts beim Schuldner

Rz. 180 Nach § 5 Abs. 2a EStG sind für Verpflichtungen, die nur zu erfüllen sind, wenn künftig Einnahmen oder Gewinne entstehen, Verbindlichkeiten oder Rückstellungen in der Steuerbilanz erst anzusetzen, wenn die Einnahmen oder Gewinne angefallen sind. Soweit entsprechende Verpflichtungen passiviert sind, müssen sie aufgelöst werden. Sog. "haftungslose" Darlehen sind also ni...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Buchführung und Inventar

Rz. 74 Der Jahresabschluss (§§ 242–342e HGB) ist aus der Buchführung (§§ 238–241 HGB) zu entwickeln, wobei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowohl für die Buchführung (vgl. § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB) als auch für den Jahresabschluss und Konzernabschluss gelten (§§ 243 Abs. 1, 297 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die gesamte Buchführungstechnik bezweckt, einen unwirtschaftlichen A...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Sachverhaltsgestaltungen des DES

Rz. 101 Die Überschuldung der Gesellschaft kann auch dadurch beseitigt werden, dass ein Gläubiger seine Forderung gegen die Gesellschaft ganz oder teilweise in eine Kapitalbeteiligung umwandelt.[247] Die Umwandlung (Swap) von Schulden der Gesellschaft (Debt) in Gesellschaftsanteile (Equity) des Gläubigers hat als Transaktions- und Sanierungsinstrument nach meiner Beobachtung...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 9. Anhang

Rz. 209 Bei Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne voll haftende natürliche Person (§ 264a HGB) gehört zum Jahresabschluss auch ein Anhang (§§ 264 Abs. 1 Satz 1, 284 ff. HGB). Nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB sind Kleinstkapitalgesellschaften von der Pflicht befreit, einen Anhang zum Jahresabschluss aufzustellen, wenn unter der Bilanz Angaben zu Haftungsver...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: OHG-Gesellschaftsvertrag

Rz. 503 Sämtliche in diesem Beitrag enthaltenen Muster sind als Formulierungsbeispiele gedacht, die als bloße Hilfestellung für die Umsetzung auf den konkreten Lebenssachverhalt dienen sollen, welche der Anwender letztlich aber in eigener Verantwortung vornehmen muss.[792] Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.18: OHG-Gesellschaftsvertrag § 1 Firma Die Fir...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Auszahlung

Rz. 455 Auszahlung i.S.d. § 30 GmbHG ist nicht nur das Auskehren von Barmitteln, sondern jede Verringerung des Gesellschaftsvermögens.[1498] Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Auszahlung offen oder verdeckt im Rahmen eines Austauschgeschäftes ohne gleichwertige Gegenleistung unmittelbar oder mittelbar oder als Gewinnausschüttung erfolgt.[1499] Wegen der aus Gläubigerschut...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / d) Tilgungsproblematik bei Zahlung durch Eigentümer oder Schuldner

Rz. 53 Zahlungen seitens des persönlichen Schuldners, des Grundstückseigentümers oder eines Dritten an den Grundschuldgläubiger lassen sich in ihrer jeweiligen Zielrichtung und ihrer jeweiligen Folge allgemein wie folgt darstellen:mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VII. Abschließende Bewertung der Vermächtnislösung

Rz. 167 Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass mittels eines aufschiebend bedingten Vermächtnisses eine Teilhabe bestimmter, unerwünschter Personen sowohl über die Erbfolge als auch über das Pflichtteilsrecht wirksam unterbunden werden kann. Im Verhältnis zur Vor- und Nacherbenregelung ist es häufig wesentlich schwieriger, bei Eintritt des Nachvermächtnisfalles festzus...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Gesellschaftsrechtliche/erbrechtliche Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 601 Kapitalgesellschaften erfordern ein gesetzliches Mindestkapital. Das Mindestkapital beträgt bei der klassischen GmbH 25.000,00 EUR (§ 5 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Beträgt das Stammkapital weniger als 25.000 EUR, muss die Gesellschaft als "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" firmieren (§ 5a GmbHG). Bei der AG beträgt das Stammkapital mindestens 50.000,00 EUR (§ 7...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Handelsbilanz und Kapitalerhaltung

Rz. 30 Für die GmbH ist der Grundsatz der Kapitalerhaltung nicht so streng ausgeprägt wie bei der AG. Nach § 30 Abs. 1 GmbHG unterliegt lediglich das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Gesellschaftsvermögen der strengen Kapitalbindung. Der Gesetzgeber hat sich also gegen ein "Verbot der Einlagenrückgewähr" entschieden, weil nur eine bestimmte Vermögensmasse nach §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsatz der Einzelbewertung auch für die StB

Rn. 11 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Pensionsverpflichtungen gehören zu den ungewissen Verbindlichkeiten iSv § 249 Abs 1 S 1 HGB. Als Schulden sind sie gemäß § 252 Abs 1 Nr 3 HGB einzeln zu bewerten (Grundsatz der Einzelbewertung). Somit scheidet eine pauschale Bewertung von Pensionsverpflichtungen aus. Umfasst die Pensionszusage für eine Person neben Alters- auch Invaliditäts-...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Muster: Gründungsvertrag einer EWIV

Rz. 1429 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 9.117: Gründungsvertrag einer EWIV Die Unterzeichneten[1777] 1. Herr/Frau _________________________, geb. _________________________, wohnhaft _________________________, Beruf _________________________ 1 und 2. die Gesellschaft _________________________ nach _________________________ Recht mit Sitz in ____________...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Haftungsvoraussetzungen – Gesellschaftsschuld

Rz. 157 Voraussetzung der Haftung der Gesellschafter einer GbR ist zunächst, dass eine wirksame Verbindlichkeit der Gesellschaft selbst besteht. Spätestens seit der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR ist zwischen der Verbindlichkeit der Gesellschaft und deren Gesellschaftern zu unterscheiden. Der durch das MoPeG eingeführte § 713 BGB n.F. weist nunmehr die für die...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / b) Erfolgsneutrale Geschäftsvorfälle

Rz. 8 Hinsichtlich der das Eigenkapital nicht ändernden, erfolgsneutralen Geschäftsvorfälle sind Aktivtausch, Passivtausch, Bilanzverlängerung und Bilanzverkürzung zu unterscheiden. Beim erfolgsneutralen Aktivtausch ändern sich zwei Aktivkonten. Wurde z.B. der Kassenbestand auf ein Bankkonto eingezahlt, dann lautet der Buchungssatz (dazu u. Rdn 75): " Bank an Kasse ". Es findet...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VII. Aufnahme eines neuen Gesellschafters

Rz. 1478 Die Vereinigung darf sich nicht öffentlich an den Kapitalmarkt wenden (Art. 23 EWIV-VO). Hinweis Die Mitglieder der Vereinigung entscheiden einstimmig über die Aufnahme neuer Mitglieder (Art. 26 Abs. 1 EWIV-VO). Rz. 1479 Die Geschäftsführer haben die Aufnahme eines neuen Mitgliedes zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, welche dort eingetragen und in Form e...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Festkaufpreis – Kaufpreisbemessung

Rz. 94 Für die Kaufpreisfestlegung im Unternehmenskaufvertrag haben sich in der Praxis zwei Verfahren besonders bewährt: Das sog. Locked-Box-Konzept und eine Berechnung anhand von sog. Closing Accounts. I.R.d. festen Kaufpreisbestandteils können die Parteien zum einen, einen Festkaufpreis vereinbaren. Hier wird i.d.R. ein historischer Stichtag gewählt, zu dem alle für die Bes...mehr

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Vorwort

Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind in ihren unterschiedlichsten Lebenslagen mittlerweile alltägliche Begleiter der notariellen Praxis. Der Kautelarjurist ist dabei mit einer Querschnittsmaterie konfrontiert, die nicht nur tief in die zivilrechtlichen Gebiete des Schuld-, Grundstücks-, Familien- und Erbrechts hineinreicht, sondern auch mannigfaltige steuerrechtliche und ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Anwendung der Hinzurechnungsregelung in § 8 Nr. 1 GewStG auf Darlehen des Besitzunternehmens

Rz. 225 Gem. § 8 Nr. 1 Buchst. a) GewStG werden unter den dortigen Voraussetzungen dem Gewinn aus Gewerbebetrieb die Entgelte für Schulden hinzugerechnet, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind. Darlehensbeziehungen zwischen Besitz- und Betriebsgesellschaft sind auch gewerbesteuerrechtlich selbstständig zu beurteilen. Der Abzug des für das jeweilige ...mehr

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Private Krankenversicherung... / 6 Notlagentarif

Beitragsschuldner, die nicht hilfebedürftig sind, werden nach Ablauf des Mahnverfahrens im "Notlagentarif" versichert.[1] Das Leistungsspektrum ist auf Schmerz- und Notfallbehandlungen sowie auf medizinische Leistungen bei Schwangerschaft beschränkt. Der Notlagentarif beinhaltet keine Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse und Selbstbehalte. Der Notlagentarif für Beitragsschu...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / b) Anspruchsverpflichteter

Rz. 150 Nach § 89b Abs. 1 HGB ist der Unternehmer Anspruchsverpflichteter des Ausgleichsanspruchs. Er kann sich als Einzelkaufmann auch nicht seiner Anspruchsverpflichtung entziehen, wenn er seinen Vertrieb veräußert. In diesem Fall bleibt er so lange Ausgleichsschuldner, als weder durch Gesetz noch durch Vertrag ein Übergang der Ausgleichsverpflichtung auf den Erwerber vorg...mehr

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Vollversicherungsschutz in ... / 6.4 Beitragsschulden

Privatversicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, erhalten seit Einführung der Pflicht zur Versicherung seit 2009 keine Kündigung mehr. Sie haben aber – wie in der GKV – nach Ablauf des Mahnverfahrens nur noch Anspruch auf Notfall- und Schmerzbehandlungen sowie Therapien im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung. Beitragsschuldner sind – rückwirkend bis maximal 1.1...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Einzelkaufmann

Rz. 174 Der Einzelkaufmann hat im Jahresabschluss nur sein Betriebsvermögen zu erfassen. Das Betriebsvermögen (Handelsgeschäft) ist vom Privatvermögen des Kaufmanns abzugrenzen. Zwar haftet der Kaufmann für Schulden sowohl mit seinem Betriebs- als auch Privatvermögen, doch erklärt sich die Begrenzung auf den unternehmerischen Bereich daraus, dass die Handelsbilanz den untern...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Grundlagen des rechtsgeschäftlichen Eigentumserwerbs

Rz. 25 Nach Grundbuchrecht richtet sich die Frage, ob der Auflassungsempfänger eingetragen wird, nach Sachenrecht ob er Eigentum erwirbt, nach Schuld- und Sachenrecht, ob er durch eine eingetragene Vormerkung wirklich gesichert ist, nach Schuldrecht ob er auf Verschaffung des Eigentums einen Anspruch (§§ 241, 194 BGB) hat und das Eigentum behalten darf. Denn wenn der Auflass...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Erbschaftsteuerliche Bewertung

Rz. 805 Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften werden jeweils zum gemeinen Wert bewertet (§ 11 BewG, § 12 Abs. 2 bzw. Abs. 5 ErbStG i.V.m. 109 Abs. 2 bzw. Abs. 1 BewG). Rz. 806 Einbezogen in die Bewertung wird bei Personengesellschaften auch das Sonderbetriebsvermögen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG), wie etwa die von einem Gesellschafter der KG zur Nutzung überlassene...mehr

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§ 20 Joint Ventures / I. Einzelabschluss des Joint Venture-Partners

Rz. 109 Bilanzierungsobjekt im Einzelabschluss des Joint Venture-Partners ist der Anteil am Equity Joint Venture als solcher, nicht dessen Vermögensgegenstände und Schulden. Darüber hinaus ist für die bilanzielle Behandlung beim Joint Venture-Partner zunächst von Bedeutung, auf welche Dauer das Joint Venture angelegt ist. Ein auf unbestimmte Dauer angelegtes Equity Joint Ven...mehr

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§ 20 Joint Ventures / b) Quotenkonsolidierung

Rz. 115 Im Fall einer Quotenkonsolidierung, die gem. § 310 HGB den Regelfall für die Bilanzierung eines Joint Ventures bildet, werden Vermögensgegenstände, Schulden, Gewinn bzw. Verlust des Joint Ventures den Joint Venture-Partnern mit denjenigen Anteilen zugerechnet, mit denen sie jeweils am Kapital des Equity Joint Ventures beteiligt sind. Die Quotenkonsolidierung setzt di...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 6. Handelsregistereintragung

Rz. 568 Gem. §§ 106 Abs. 4 und 7 HGB sind Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern durch sämtliche Gesellschafter zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Da der Eintragung im Handelsregister lediglich deklaratorische Bedeutung zukommt, sind der Ein- und Austritt der Gesellschafter hiervon unabhängig. Für den ausgeschiedenen Gesellschafter gewinnt die Eintragung ab...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Unterkunft und Heizung (KdU) / 8 Übernahme von Mietschulden

Die Übernahme von Schulden – i. d. R. als Darlehen – ist möglich, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vorhandenes verwertbares Vermögen ist in diesem Fall vorrangig einzusetzen. Geht bei einem Gericht eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses ein, informiert das zuständige Gericht da...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens

Rz. 501 Ein Ansatz mit den bisherigen steuerlichen Buchwerten ist nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 UmwStG unzulässig, wenn die Passivposten des eingebrachten Betriebsvermögens die Aktivposten übersteigen und ein negatives steuerliches Eigenkapital vorliegt. Das eingebrachte Betriebsvermögen ist in einem solchen Fall mind. mit 0 EUR anzusetzen. Durch die partielle Aufdeckung der...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Schuldenhaftung

Rz. 161 Grundsätzlich haftet der Nachvermächtnisnehmer nicht für die Schulden des Vorvermächtnisnehmers.[246] Die §§ 2144 ff. BGB sind hier auch nicht entsprechend anwendbar. Allerdings ergibt sich aus der Verpflichtung des Nachvermächtnisnehmers zur Tragung notwendiger Verwendungen (§§ 994, 2185 Abs. 2, 670, 679, 683 BGB) auch seine Verpflichtung zur Tilgung und Übernahme v...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (b) IFRS

Rz. 343 Nach IFRS kommt ein Ausweis als Eigenkapital nur bei unbefristeter Kapitalüberlassung und bei gleichzeitiger Ausgestaltung des Rückzahlungsanspruchs als Residualanspruch nach Abzug aller dazugehörigen Schulden in Betracht.[276] Zusätzlich darf der Kapitalgeber keine Möglichkeit haben, die Rückzahlung des Kapitals zu verlangen.[277] Es liegt auf der Hand, dass diese V...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Volles Haftungsregime

Rz. 178 Bei einem Erwerb des Unternehmens vor Eröffnung der Insolvenz greift das allgemeine im Rahmen eines Asset Deals anzuwendende zivilrechtliche Haftungsregime ohne irgendwelche Einschränkungen. Damit haftet der Erwerber bei Firmenfortführung für die betrieblichen Schulden nach § 25 HGB,[169] die Arbeitsverhältnisse gehen nach § 613a BGB ohne Haftungsbeschränkung über.[1...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / f) Komplementärfähigkeit

Rz. 562 Vom Ansatz her ist es unbestritten, dass die UG (haftungsbeschränkt) sich an anderen Gesellschaften genauso beteiligen kann wie dies einer GmbH möglich ist. Umstritten war lange die Frage, ob aus der Pflicht zur Rücklagenbildung folgt, dass die UG (haftungsbeschränkt) nicht Komplementärin einer KG sein kann, wenn sie nicht vermögensmäßig an der Gesellschaft beteiligt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verpflichtung aufgrund einer befreienden Schuldübernahme oder einer Barwertübertragung

Rn. 55 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das aus der Pensionszusage ursprünglich verpflichtete Unternehmen darf keine Rückstellung in der HB und der StB bilden, wenn die Schuld durch eine befreiende Schuldübernahme (vgl § 4 BetrAVG, § 415 BGB) auf einen Dritten übertragen worden ist. Das Unternehmen ist in diesem Fall von der Versorgungsschuld befreit.mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Mittelbare Haftung des Treugebers

Rz. 428 Eine Außenhaftung des Treugebers, sei es aufgrund ihm unmittelbar von der Gesellschaft eingeräumter Rechte, sei es aufgrund seiner Einwirkungsmöglichkeiten durch das Treuhandverhältnis, ist hingegen ausgeschlossen (vgl. aber u. Rdn 430 ff.).[534] Hinweis Eine solche Außenhaftung kann sich allerdings aus allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen (z.B. Vertrauenshaftung ...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / d) Liquidationswert

Rz. 95 Als Liquidationswert ist der Veräußerungswert der einzelnen Gegenstände des Unternehmensvermögens abzgl. Schulden, Kosten und Steuern zu bezeichnen. Der Liquidationswert liegt regelmäßig ca. 20 % bis 25 % unter dem Wiederbeschaffungswert.[195] Je nach Verständnis ist der Liquidationswert auch noch niedriger als der Verkaufswert, da er den bei sofortiger Veräußerung er...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundstrukturen des Wohnungseigentums

Rz. 15 Das WEG fügt sich seiner Struktur nach folgenden Überlegungen in das Sachen-, Schuld- und Grundbuchrecht ein:[36]mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / aa) Kontokorrentkredit

Rz. 193 Durch einen Kontokorrentkredit wird dem Unternehmen ein Spielraum zur Überziehung seines Kontos eingeräumt. Der Kredit entsteht bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Die Bank, i.d.R. die Hausbank des Unternehmens, räumt diesem einen Kredit bis zu einer bestimmten Höhe ein, d.h. das Unternehmen kann sein Konto bis zu einem vereinbarten Maximalbetrag (Kreditlinie) üb...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / f) Korrekturen zu Passiva

Rz. 146 In der Handelsbilanz der Kapitalgesellschaft ist als Korrekturposten zu Passivposten auf der Aktivseite der "nicht durch Kapital gedeckte Fehlbetrag" des § 268 Abs. 3 HGB zu nennen, der dadurch entsteht, dass das Unternehmen rechnerisch überschuldet ist, weil die Aktiva die Schulden nicht decken. Es handelt sich um einen Differenzposten zur Aktivseite. Ausstehende Ein...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 58 GBO regelt die Verbindung des Briefes mit der über die Hypothekenforderung ausgestellten Schuldurkunde.[1] Zwar wird die Vorlage der Schuldurkunde wegen des formellen Konsensprinzips nicht verlangt, wenn sie jedoch vorhanden ist, muss sie mit dem Brief verbunden werden, um auseinandergehende Verfügungen möglichst zu vermeiden.[2] Das Grundbuchamt hat keine inhaltl...mehr