Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / b) Abwicklungsvollstreckung

Rz. 447 Zu diesem Vergütungsgrundbetrag werden bei der Abwicklungsvollstreckung Zuschläge gemacht (Nr. II der Empfehlungen). Im Einzelnen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 5. Haftungsbeschränkung gemäß § 723 Abs. 1 Nr. 2 BGB

Rz. 157 Neben den Erfordernissen der Bestellung eines Ergänzungspflegers und der Kontrolle durch das FamG wird ein Minderjähriger zusätzlich durch eine Haftungsbeschränkung geschützt. Nach § 1629a BGB beschränkt sich die Haftung des Minderjährigen für Verbindlichkeiten auf den Vermögensbestand des Kindes bei Eintritt der Volljährigkeit. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Ve...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.8 Auswirkungen eines Rangrücktritts auf das Einlagekto

Tz. 68a Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Der BFH hat mit Urt v 10.08.2016 (BFH/NV 2017, 155) und v 15.04.2015 (BStBl II 2015, 769) entschieden, dass ein Rangrücktritt durch einen AE für ein der Kö gewährtes Darlehen unter bestimmten Voraussetzungen dazu führt, dass die Schuldnerin nach § 5 Abs 2a EStG die entspr Verbindlichkeit nicht mehr passivieren darf (dazu auch s Urt des BGH ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 4 Arbeitsschritte zur Abstimmung von Darlehen

mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufholung / 2.2 Steuerrechtliche Begrenzung auf Erfüllungsbetrag bei Entstehung

In der Steuerbilanz sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG anzusetzen.[1] Aus der hierin erfolgten Bezugnahme auf § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG folgt für im Vorjahr höher bewertete Verbindlichkeiten: Sie sind auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, begrenzt auf den Erfüllungsbetrag[2] bei ihrer Entstehung, es sei denn, das Unterneh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Vererblichkeit des Einzelunternehmens

Rz. 121 Das Einzelunternehmen[108] ist vererblich (siehe §§ 22, 27 HGB).[109] Es unterliegt trotz der besonderen Zweckbestimmung der in ihm zusammengefassten Vermögenswerte der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge. Alle zum Unternehmen gehörenden Vermögensgegenstände (z.B. Grundstücke, Forderungen, Patente) gehen auf den Erben über. Die bilanzielle Zusammenfassung der Vermög...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / VI. Mitwirkung bei Auseinandersetzung

Rz. 333 Praxishinweis Wirkt der Anwalt bei der Auseinandersetzung mit, muss er seinen Mandanten über die Gefahren einer Teilauseinandersetzung (s. Rdn 201) informieren. Unter Umständen wird dabei übersehen, dass noch Verbindlichkeiten bestehen, für die dann der eigene Mandant evtl. unbeschränkt haftet, während der "andere" Miterbe vermögenslos geworden ist und der Nachlass n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 3. Anfechtbare Rechtshandlungen des Erben (§ 322 InsO)

Rz. 106 Wenn der Erbe oder die Miterben vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus dem Nachlass erfüllt hatten, so sind diese Rechtshandlungen anfechtbar wie unentgeltliche Leistungen (§ 134 InsO) des Erben, es sei denn, es liegt ein Fall des § 1979 BGB vor. Rz. 107 § 322 InsO sieht einen besonderen Anfechtungstatbestand für da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 1. Überschuldung, § 19 Abs. 2 InsO

Rz. 36 Gemäß § 320 S. 1 InsO ist die Überschuldung Eröffnungsgrund. Überschuldung liegt nach § 19 Abs. 2 InsO vor, wenn das vorhandene Nachlassvermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, wenn also das Aktivvermögen kleiner ist als die auf der Passivseite ausgewiesenen Nachlassverbindlichkeiten im Sinne des § 325 InsO. Nachlassverbindlichkeiten sind auch die Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / a) Vollmachtslösung

Rz. 233 Der Testamentsvollstrecker kann sich durch die Erben zur Fortführung des Handelsgeschäftsbevollmächtigen lassen. Hierdurch kann der Testamentsvollstrecker den Erben mit seinem Privatvermögen verpflichten. Als Inhaber des Handelsgeschäfts wird der Erbe in das Handelsregister eingetragen und haftet nach den §§ 25, 27 Abs. 1 HGB für die Verbindlichkeiten des Erblassers ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Vorliegen einer Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 88 Eine Ehegatteninnengesellschaft ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn in der Ehe durch planmäßige und zielstrebige Zusammenarbeit der Ehegatten erhebliche Vermögenswerte im Vordergrund stehen.[115] Es muss somit ein eheübergreifender Gesellschaftszweck von den Ehegatten verfolgt werden. Im Einzelnen[116] handelt es sich um eine faktische Übereinkunft übermehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Reinvestitionsklausel, § 13a Abs. 6 S. 3 und 4 ErbStG

Rz. 592 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 3 ErbStG kann eine Nachversteuerung wegen Behaltensfristverstoßes durch (rechtzeitige) Reinvestition des erzielten Veräußerungserlöses (jeweils innerhalb derselben Vermögensart) vermieden werden. Die Reinvestitionsklausel greift nicht für Überentnahmen oder vergleichbare Sachverhalte i.S.v. § 13a Abs. 6 Nr. 3 ErbStG oder bei Wegfall einer Poolun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / l) Finanzamt; Sozialversicherungsrecht

Rz. 120 Der Nachlasspfleger hat sämtliche an ihn gerichteten und bei ihm eingehenden Steuerbescheide zu prüfen, um im Interesse der Erben ggf. Rechtsmittel einzulegen. Der Nachlasspfleger ist berechtigt, wenn ihm die eigene Sachkunde fehlt, einen Steuerberater zu beauftragen. Üblich und sachgemäß ist, den bislang mandatierten Bevollmächtigten weiter zu beauftragen. Rz. 121 De...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ausweislich der Überschrift zu § 31 KStG gehören zu den entspr anzuwendenden Vorschriften des EStG zur Durchführung der Besteuerung auch die Vorschriften bzgl der St-Erklärungspflicht. Somit ergibt sich die Pflicht zur Abgabe der KSt-Erklärung in entspr Anwendung des § 25 Abs 3 EStG unter Berücksichtigung der ergänzenden Regelungen in § 5b E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Grundsätze, Leistungsarten

Rz. 4 Das Sozialhilferecht ist geprägt durch das Nachrangprinzip, das Individualisierungsprinzip und das Bedarfsdeckungsprinzip: Der Grundsatz des Nachrangs ("materielle Subsidiarität", § 2 SGB XII) gilt im Verhältnis zumehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / 2. "Nachlassbilanz"

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / III. Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 und Abs. 10 ErbStG)

Rz. 404 Auf das begünstigte Vermögen kommt im Rahmen der Regelverschonung der 85 v.H.-Abschlag zur Anwendung, so dass 15 v.H. des begünstigten Vermögens im Übertragungszeitpunkt zu besteuern ist (§ 13a Abs. 1 ErbStG). Wird die Optionsverschonung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewählt, ist das gesamte begünstigte Unternehmensvermögen im Übertragungszeitpunkt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort zur 2. Auflage

Die 2. Auflage behält das Konzept der ersten Auflage bei und bringt das Werk in Rechtsprechung und Literatur auf den aktuellen Stand. Die Neuerungen durch das am 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts und das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG), da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Allgemeine Grundsätze

Rz. 150 Der Erwerb von Todes wegen wird durch die Grundsätze der Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB, und dem Prinzip des Von-Selbst-Erwerbs beherrscht, § 1942 Abs. 1 BGB. Als Ausgleich für den ohne oder sogar gegen den Willen des Erben eintretenden Von-Selbst-Erwerbs erhält der Erbe gem. § 1942 Abs. 1 BGB das Recht, sich von der Erbschaft durch Ausschlagung[264] wieder zu lös...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Ausschlagung – nich... / V. Haftung nach den §§ 1959 Abs. 1, 677 ff. BGB

Rz. 39 Für die erbrechtlichen Geschäfte vor der Ausschlagung bzw. nach erfolgreicher Anfechtung der Annahme der Erbschaft haften die Erben wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag, § 1959 Abs. 1 BGB. Insbesondere hat der ausschlagende Erbe den Nachlass nach §§ 1959 Abs. 1, 667 BGB herauszugeben. Bei Pflichtwidrigkeit haftet er auf Schadensersatz nach §§ 1959 Abs. 1, 280 ff., 677...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / II. Erbengemeinschaft als Gegner

Rz. 180 Da die Miterben gem. § 2058 BGB als Gesamtschuldner haften, kann jeder einzelne Miterbe auf die Gesamtforderung verklagt werden, und nicht lediglich auf den Anteil, der seiner Erbquote entspricht. Der Gläubiger kann es sich aussuchen, ob er Gesamtschuldklage (also auf Haftung eines oder einiger Miterben für die gesamte Schuld, § 2058 BGB) oder Gesamthandsklage (also ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Subsidiäre Kostentragung der unterhaltspflichtigen Verwandten und des Ehegatten

Rz. 152 Die Verpflichtung des Erben, die Bestattungskosten der standesgemäßen Beerdigung zu tragen, geht der Verpflichtung der unterhaltspflichtigen Angehörigen und derjenigen des Ehegatten vor. Ist die Übernahme der Kosten durch die Erben jedoch nicht zu erreichen (z.B. weil die Erben ausgeschlagen haben), so haften subsidiär gegenüber dem Anspruchsberechtigten auf Erstattu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 566 Für begünstigt übergegangene Anteile an Kapitalgesellschaften regelt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 ErbStG Folgendes: Wie bei Betriebsvermögen ist jedenfalls die Veräußerung begünstigungsschädlich; als Veräußerung gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 1 ErbStG auch die verdeckte Einlage der Anteile in eine (andere Kapitalgesellschaft).[942] Rz. 567 Die Definition des Veräußer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Besonderheiten bei Mit... / A. Grundsätze

Rz. 1 Bei Miterben besteht die Besonderheit,[1] dass die Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen bis zur Teilung des Nachlasses,[2] der ihnen in gesamthänderischer Verbundenheit zusteht,[3] getrennt bleiben und damit die oben bereits genannte Ratio für die unbeschränkte Haftung auch mit dem Eigenvermögen entfällt. Rz. 2 Ferner können einzelne Miterben alleine die Nachlassv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / a) Kein Auseinandersetzungsverbot

Rz. 125 Der Verweis auf § 743 BGB regelt die Verteilung der Früchte der Erbengemeinschaft. Hierunter sind sowohl die "Früchte" i.S.v. § 99 BGB als auch die "Nutzungen" i.S.v. § 100 BGB zu verstehen.[326] Früchte von Nachlassgegenständen sind zunächst Gesamthandsvermögen der Erbengemeinschaft, §§ 953, 2041 BGB. Die Regelung, dass jedem Miterben ein "Anteil" der Früchte "gebüh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Zustellung des... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die Entscheidung beruht auf § 70 Abs. 1 OWiG. Danach hat das Gericht (in jeder Lage des Verfahrens) den Einspruch als unzulässig zu verwerfen, wenn die Vorschriften über die Einlegung des Einspruchs nicht beachtet sind. Ungeachtet der Vorentscheidung Verwaltungsbehörde oder gar einer gerichtlichen Entscheidung über die Zulässigkeit des Einspruchs hat das mit der Sach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Alleinerbe / I. Überblick "Gesetzliche Auskunftsansprüche"

Rz. 3 Im BGB und den Prozessordnungen findet sich eine Vielzahl von Auskunftsansprüchen. Die folgende Übersicht stellt die in der Praxis relevanten gesetzlichen Auskunftsansprüche dar:[2]mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2 Entrichtung und Anrechnung der Vorauszahlungen bei abweichendem Wirtschaftsjahr (§ 31 Abs 2 KStG)

Tz. 91 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur Entrichtung von KSt-Vorauszahlungen gilt die Vorschrift des § 37 Abs 1 EStG grds entspr (s Tz 82). Für Kö mit abw Wj enthält jedoch § 31 Abs 2 KStG eine Sonderregelung. Danach sind bei einem vom Kj abw Wj die Vorauszahlungen auf die KSt – abw von der ESt – bereits während des Wj zu entrichten, das in dem VZ endet, für den die Vorauszahlu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / II. Stufenklage

Rz. 320 Im Regelfall geht der Pflichtteilsberechtigte prozessual im Wege der Stufenklage (§ 254 ZPO) vor.[909] In der ersten Stufe richtet sich der Klageantrag auf Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses (§§ 2314, 260 BGB), in der zweiten Stufe auf die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt (§ 260 Abs. 2 BGB) und in der dritten Stufe auf die Erfüllung des eigent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

AK-BGB, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Reihe Alternativkommentare), (zit. AK-BGB/Bearbeiter) Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 81. Auflage 2023 (zit. BLAH/Bearbeiter) Bartsch, Fälle zur Erbenhaftung, ZErb 2010, 345, 346 Baumann, Vonselbsterwerb, Erbenhaftung und Ausschlagung, ErbR 2020, 300 Beck’scher Online-Kommentar BGB, Hrsg.: Hau/Poseck, 66. Edition Stand: 1.5.2023 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Zur verfahrensmäßigen Durchführung der Besteuerung (zum Umfang dieses Begriffs s Tz 4) einschl der Anrechnung, Entrichtung und Vergütung der KSt sowie zur Festsetzung und Erhebung von St, die nach der veranlagten KSt bemessen werden (Zuschlagst), enthält das KStG nur insoweit Vorschriften, als dies aufgr der Besonderheiten bei Kö, Pers-Verein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Mittelsurrogation

Rz. 46 Der wichtigste Fall der Surrogation ist die "Mittelsurrogation". Sie ist anzunehmen, wenn die zum Erwerb eines Wertes verwandten Mittel aus dem Nachlass stammen. Dies ist objektiv zu bestimmen. Auf den Willen des Vorerben kommt es nicht an.[58] Zum Nachlass gehören daher auch Gegenstände, die der Vorerbe für den persönlichen Gebrauch aus Mitteln der Erbschaft erworben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 3. Drohende Zahlungsunfähigkeit, § 18 Abs. 2 InsO

Rz. 43 Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist ebenfalls ein Grund für die Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens, § 320 S. 2 InsO; sie begründet jedoch keine Antragspflicht.[18] Das Antragsrecht steht nicht den Gläubigern zu. Bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit ist i.d.R. durch einen Insolvenzplan für einen Prognosezeitraum von mindestens einem Jahr die Liquiditätslücke a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / III. Aufrechnung und Insolvenzeröffnung

Rz. 80 Die vor Eröffnung erfolgten Aufrechnungen von Nachlassgläubigern gegen Eigenforderungen des Erben oder von Eigengläubigern des Erben gegen Nachlassforderungen gelten als nicht erfolgt, § 1977 BGB. Beispiel Erblasser E hat Verbindlichkeiten bei der Kfz-Werkstatt K i.H.v. 1.000 EUR. Erbe A hat gegen K persönlich einen Anspruch auf Mietzahlung. Die von K erklärte Aufrechn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Vermächtnis

Rz. 42 Mit einem Vermächtnis[41] kann der Erblasser einem anderen einzelne Vermögensgegenstände zuwenden, ohne ihn als Erben einzusetzen (§ 1939 BGB).[42] Im Unterschied zum Erben erwirbt der Vermächtnisnehmer den Gegenstand nicht unmittelbar vom Erblasser. Er erlangt vielmehr nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung dieses Gegenstandes (§ 2174 BGB). Der Vermächt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 7 So werden Umsatzsteuerforderungen/-verbindlichkeiten abgestimmt

Als Eröffnungsbilanzwerte wurden bereits die verschiedenen Umsatzsteuerforderungen und -verbindlichkeiten behandelt. Sie werden auf der Aktivseite oder der Passivseite zusammengefasst – je nachdem, ob ein Umsatzsteuerguthaben oder eine Umsatzsteuerschuld besteht.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 78 Die Regelung in § 2038 Abs. 1 S. 1 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 1 BGB. Der Begriff der "Verwaltung" ist weit und umfassend zu verstehen: Er umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzungen und Bestreitung laufender Verbindlichkeiten des Nachlasses er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / 2. Zahlungsunfähigkeit, § 17 Abs. 2 InsO i.V.m. § 320 InsO

Rz. 41 Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllt werden, § 17 Abs. 2 S. 1 InsO. Ganz geringfügige Liquiditätslücken sind unbeachtlich. Zahlungsunfähigkeit ist i.d.R. anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat, § 17 Abs. 2 S. 2 InsO. Dabei ist stets auf den Nachlass und nicht auf das Eigenvermögen des Erben abzustelle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Einzelfälle

aa) Zero-Bonds/Null-Koupon-Anleihen Rz. 180 Zero-Bonds sind grundsätzlich mit dem niedrigsten im Besteuerungszeitpunkt im amtlichen Handel notierten Kurs anzusetzen.[248] Kann keine Börsenkursnotierung in diesem Sinne ermittelt werden, ist zunächst auf den letzten innerhalb von 30 Tagen vor dem Besteuerungszeitpunkt im regulierten Markt notierten Kurs abzustellen.[249] Bei ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / a) Nießbrauch an einem Unternehmen

Rz. 100 Der Nießbrauch an einem Unternehmen ist gesetzlich nicht geregelt.[224] In § 22 HGB wird seine Zulässigkeit vorausgesetzt. Es besteht die Möglichkeit eines sog. Unternehmensnießbrauchs, wenn der Nießbraucher als Unternehmer auftritt, oder es liegt der sog. Ertragsnießbrauch vor, wenn der Nießbraucher den Ertrag erhält und der Nießbrauchbesteller selbst Unternehmer bl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Erhöhung des steuerlichen Einlagekto

Tz. 35 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das stliche Einlagekto erhöht sich insbes um die (von den AE) nicht in das Nenn-Kap geleisteten, auch um die verdeckten Einlagen. Verdeckte Einlagen erhöhen das Einlagekto unabhängig davon, ob sie nach § 8 Abs 3 S 3 KStG bei der Einkommensermittlung abgezogen werden oder ausnahmsweise nach § 8 Abs 3 S 4 KStG einkommenswirksam sind (dazu s Tz ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufholung / Zusammenfassung

Begriff Wertaufholung bedeutet, dass Vermögensgegenstände (handelsrechtlich) oder Wirtschaftsgüter (steuerrechtlich) nach einer außerplanmäßigen Abschreibung, die in einem früheren Jahresabschluss erfolgt ist, auf den tatsächlich bestehenden höheren Wert zugeschrieben werden. Verbindlichkeiten und Rückstellungen werden entsprechend von einem höheren Wertansatz, der durch Zusc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / I. Nachlassseparation

Rz. 75 Die Wirkungen der mit dem Erbfall eingetretenen Vereinigung des Eigenvermögens des Erben mit dem Nachlass werden wieder beseitigt. Sind durch die Vereinigung Rechte und Verbindlichkeiten erloschen, sei es durch Konfusion (Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit) oder Konsolidation (Vereinigung von Recht und Belastung), so gelten infolge der Insolvenzeröffnung diese ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5.1 Rechtslage vor dem SEStEG

Tz. 62 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das Urt des BFH v 30.05.1990 (BStBl II 1991, 588) setzt sich mit der stlichen Behandlung der Zahlungen einer GmbH an ihren Alleingesellschafter auseinander, mit der diese ein Besserungsversprechen einlöste, das sie in einem früheren Jahr gegeben hatte (dazu auch s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1130). In dem betreffenden Vorjahr hatte der Alleinge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Allgemeines

Rz. 253 Nach Berücksichtigung der abzugsfähigen Verbindlichkeiten und Belastungen sind die sachlichen sowie die persönlichen Steuerbefreiungen von der Bereicherung des Erwerbers abzuziehen. Die wesentlichen für die Praxis relevanten sachlichen Steuerbefreiungen sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / 2. Die Ausschließungseinrede des § 1973 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 68 Hat ein Aufgebotsverfahren stattgefunden (siehe oben § 7 Rdn 50), so kann der (Mit-)Erbe die Erfüllung von solchen Forderungen, die durch den Ausschließungsbeschluss ausgeschlossen sind, insoweit verweigern, als der Nachlass durch die Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubigerforderungen erschöpft wird, § 1973 Abs. 1 S. 1 BGB, sog. Ausschließungseinrede. Die Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Einleitung der Nachlasspflegschaft

Rz. 252 Jeder Gläubiger kann – unter den oben dargestellten Voraussetzungen – Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft stellen. Gegen den durch eine Nachlasspflegschaft gesicherten Nachlass ist ein Arrestbefehl nicht möglich. Der Sicherungszweck der Nachlasspflegschaft überdeckt den Anspruch eines Gläubigers.[165] Rz. 253 Muster 12.19: Antrag eines Nachlassgläubigers auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / d) Weisungsgeberlösung

Rz. 145 Bei der Weisungsgeberlösung gibt der Testamentsvollstrecker das Unternehmen im Außenverhältnis frei. Die Erben führen das Unternehmen im Außenverhältnis als Inhaber fort und haften für alle Verbindlichkeiten persönlich. Im Innenverhältnis kann sich der Testamentsvollstrecker bestimmte Entscheidungsbefugnisse vorbehalten.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / a) Allgemeines

Rz. 220 Grundsätzlich kann der Testamentsvollstrecker nur dann reine Verpflichtungsgeschäfte, zu deren Erfüllung über Nachlassgegenstände verfügt werden muss, eingehen, wenn diese zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses erforderlich sind. Darüber hinaus wird die Verpflichtungsbefugnis durch die Vorschriften der §§ 2207, 2209 S. 2 BGB erweitert. Rz. 221 Verbindlichkeiten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Ausschlagung – nich... / I. Anfechtungsgrund

Rz. 14 Eine Anfechtung kommt aber anders als die Ausschlagung nur dann in Betracht, wenn tatsächlich ein Anfechtungsgrund besteht und dieser auch nachgewiesen werden kann. Hierfür muss der Erbe nachweisen, dass er einem relevanten Irrtum im Sinne der §§ 119 ff. BGB unterlegen ist.[21] Als Anfechtungsgrund kommt beim überschuldeten Nachlass die zuvor nicht gekannte Überschuldu...mehr