Fachbeiträge & Kommentare zu Schulden

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / X. Pfändung von Rückgewähransprüchen wegen Sicherheiten (Pfandrechte, Mobiliarsicherheiten und Grundpfandrechte)

Rz. 337 Bei der Kontenpfändung wird oftmals nicht bedacht, was mit den Sicherheiten des Vollstreckungsschuldners geschieht, wenn dieser ein Darlehen an das Kreditinstitut zurückgezahlt hat.[358] Rz. 338 Nach den zumeist getroffenen Sicherungsabreden hat das Kreditinstitut die Sicherheiten nach vollständiger Tilgung der Schuld an den Sicherungsgeber zurückzugeben. Dem Schuldne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitpunkt der Bewertung

Rz. 40 [Autor/Stand] Bei der Bewertung von Kapitalforderungen und Geldschulden kommt es, wie bei der Bewertung von allen anderen Wirtschaftsgütern, auf die Verhältnisse an, wie sie zu dem Zeitpunkt bestanden haben, auf den die Bewertung durchzuführen ist – sog. Stichtagsprinzip. Das gilt sowohl für die Frage, ob überhaupt eine Forderung oder Schuld bestanden hat, sowie dafür...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Entstehung der ESt (§ 36 Abs 1 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die materiellrechtliche Entstehung der ESt-Schuld ist in § 36 Abs 1 EStG normiert. Danach entsteht die ESt grundsätzlich mit Ablauf des VZ, in dem der StPfl einen Besteuerungstatbestand (§ 38 AO) verwirklicht hat, soweit im EStG nichts anderes bestimmt ist (wie zB in § 44 Abs 1 S 2 EStG für KapSt). VZ ist das Kj (§§ 2 Abs 7, 25 Abs 1 EStG). D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Laufzeit von mehr als einem Jahr

Rz. 155 [Autor/Stand] Für das Bewertungssteuerrecht gilt das sog. Stichtagsprinzip. Danach sind für die Erfüllung des Gesetzestatbestandes die Verhältnisse maßgebend, wie sie im Veranlagungszeitpunkt bestehen. Dementsprechend ist für die Frist von einem Jahr die im Bewertungszeitpunkt noch offene Laufzeit entscheidend. § 12 Abs. 3 BewG ist nur anwendbar, wenn ein bestimmter ...mehr

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Dänemark / b) Auszahlung an den überlebenden Ehegatten

Rz. 143 Im 13. Kapitel (§§ 22 und 23) DSL ist die Auszahlung an den überlebenden Ehegatten (œgtefœlleudlœg) geregelt: Das Vermögen kann an den überlebenden Ehegatten ausbezahlt werden, wenn er dieses beantragt und es aus den Bestimmungen des ARL (Rdn 40) sowie des Gesetzes über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten (siehe Rdn 56) – die u.a. dem Ehegatten einen Mind...mehr

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Frankreich / aa) Die donation cumulative de biens présents et à venir

Rz. 165 Die heute eher ungebräuchliche donation cumulative de biens présents et à venir ist in Art. 1084, 1085 C.C. geregelt. Bei dieser Sonderform hat der Bedachte ein Wahlrecht, ob er beim Todesfall des instituant das im Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder das im Zeitpunkt des Erbfalls vorhandene Vermögen des Verfügenden übernehmen will. Es handelt sich um eine institutio...mehr

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Niederlande / II. Testamentsvollstreckung

Rz. 140 Im Testament wird oft ein Testamentsvollstrecker (Executeur) ernannt. Der Testamentsvollstrecker hat eine wichtige Rolle. In den Niederlanden gibt es verschiedene Arten von Testamentsvollstreckern, die bei der Nachlassverwaltung eine Rolle spielen können. Ein Erblasser kann in einem Testament einen oder mehrere Testamentsvollstrecker ernennen (Art. 4:142 Abs. 1 BW). D...mehr

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Slowakei / VI. Hauptverfahren

Rz. 152 Der Gerichtskommissar eröffnet das Hauptverfahren, wenn die materiellrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und keine Gründe für die Einstellung des Verfahrens vorliegen.[97] Nach Bestimmung des Kreises der in Betracht kommenden Erben benachrichtigt der Notar i.S.d. § 189 ZPO diese über die Erbschaft und belehrt über die Möglichkeit und die Folgen einer Ausschlagung d...mehr

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Belgien / 1. Allgemeines

Rz. 217 Bei Erwerb durch Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, gesetzlich Zusammenwohnende, Partner und Geschwister wird der Nettowert des Erbanfalls der einzelnen Erben jeweils getrennt nach den folgenden Tarifen besteuert. Bei Erwerb durch andere als die vorgenannten Personen wird die anwendbare Tarifstufe durch den Gesamterwerb der Personen, die zur gleichen Kategorie ge...mehr

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Luxemburg / 3. Haftung und Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung

Rz. 137 Die Passiva des Nachlasses umfassen nicht nur Verbindlichkeiten des Erblassers (dettes),[68] sondern auch Erbfallschulden (charges), namentlich Erbfallkosten und Erfüllung von Vermächtnissen. Rz. 138 Zu deren Erfüllung sind sowohl die gesetzlichen Erben wie auch die eingesetzten Vermächtnisnehmer von Universal- und Erbteilvermächtnissen verpflichtet, die in ihrer Eins...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Einleitung

Rz. 1095 Bei den Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstituten in der Bundesrepublik Deutschland bestehen schätzungsweise 24.000.000 Wertpapierdepots (2014), nachdem die Zahl 2003 nach Mitteilung der deutschen Bundesbank noch bei 34.000.000 und zwölf Jahre zuvor (1991) bei etwa 10.331.000 gelegen hat. Fast 98 % der Wertpapierdepots sind Privatpersonen zuzuordnen. Trotz gr...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / I. Muster: Textbaustein Abstraktes Schuldanerkenntnis

Rz. 84 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 3.1: Textbaustein Abstraktes Schuldanerkenntnis Abstraktes Schuldanerkenntnis Der Schuldner erkennt an, dem Gläubiger einen Betrag in Höhe von _________________________[57] EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von _________________________ %, mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem _...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Pfändung in die offene Kreditlinie

Rz. 299 Lange Zeit war in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob eine Pfändung in eine offene Kreditlinie möglich ist. Nunmehr hat der BGH entschieden, dass Ansprüche des Bankkunden gegen sein Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit grundsätzlich pfändbar sind.[317] Hieran wollte der Gesetzgeber mit der Reform der Kontopfändung auch nichts ändern.[318] ...mehr

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Großbritannien: England und... / 3. Aufgaben der Nachlassabwickler

Rz. 92 Der personal representative hat nach s. 25 (a) A.E.A. 1925 die grundsätzliche Pflicht, "to collect and get in the real and personal estate of the deceased and administer it according to law", wobei Letzteres v.a. die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten und die Verteilung des Restnachlasses an die Begünstigten umfasst. Die personal representatives haben – sofern ...mehr

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Niederlande / 4. Haftung der Erben für die Nachlassschulden

Rz. 87 Die Erben haften gemeinsam für die Nachlassschulden. Gemäß Art. 4:13 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 BW obliegt dem überlebenden Ehegatten die Pflicht, diese Schulden zu tilgen. Nach der gesetzlichen Verteilung verbleiben dem überlebenden Ehegatten die Güter des Nachlasses. Die Kinder haben nur ein Forderungsrecht.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Nennwert von Fälligkeits- und Tilgungsdarlehen

Rz. 61 [Autor/Stand] Eine Kapitalforderung kann während ihres Bestehens in gleicher Höhe bestehen bleiben und erst zum Zeitpunkt ihrer Fälligkeit in einer Summe zu entrichten sein. Bei Darlehen spricht man in einem solchen Fall von Fälligkeitsdarlehen. Rz. 62 [Autor/Stand] Eine Kapitalforderung kann aber auch in Teilbeträgen (Raten) zu tilgen sein. Darlehen, die in Teilbeträg...mehr

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Italien / aa) Allgemeines

Rz. 143 Es bestehen des Weiteren andere Ansprüche nach dem Todesfall, die traditionell nicht als Sondererbfolge qualifiziert werden. Es sind insbesondere gesetzliche Vermächtnisse mit schuldrechtlicher Wirkung, wie z.B. jene zugunsten des überlebenden Ehegatten, dem gerichtlich die Schuld an der Trennung zugesprochen ist, zugunsten des geschiedenen Ehegatten oder zugunsten d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Historischer Exkurs: Fortsetzungszusammenhang

Rz. 874 [Autor/Stand] Eine besondere Rolle spielte in der praktischen Rechtsanwendung über viele Jahrzehnte das Rechtsinstitut des Fortsetzungszusammenhangs. Mehrere Handlungen, die bei unvoreingenommener Betrachtung jeweils selbständig zur Verwirklichung eines Straftatbestands führten, wurden als fortgesetzte Handlung zu einer rechtlichen Einheit und damit zu einer einzigen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Abschlusszahlung

Rn. 100 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Die durch Vorauszahlungen nicht gedeckte Steuerschuld ist durch eine Abschlusszahlung an das FA zu erfüllen. Zunächst werden die Steuerabzugsbeträge auf die ESt-Schuld angerechnet. Von der verbleibenden Steuerschuld werden die entrichteten Vorauszahlungen abgezogen. 1. Fälligkeit Rn. 101 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ist die festgesetzte ESt höh...mehr

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Schweiz / a) Öffentliches Inventar

Rz. 137 Als Instrument der Haftungsbeschränkung für die Erben dient vorab das öffentliche Inventar (Art. 580–592 ZGB). Das Begehren um Errichtung des öffentlichen Inventars kann von jedem Erben gestellt werden, der zur Ausschlagung befugt ist (Art. 580 Abs. 1 ZGB), d.h. solange er weder die Erbschaft angenommen noch ausgeschlagen hat und weder die Befugnis verwirkt (Art. 571...mehr

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Russische Föderation / III. Annahme der Erbschaft

Rz. 69 Gemäß Art. 1152 ZGB muss ein Erbe die Erbschaft annehmen. Lediglich der russische Staat bedarf zur Annahme der Erbschaft keiner Annahmeerklärung. Die Annahme der Erbschaft stellt ein einseitiges Rechtsgeschäft dar, so dass die Annahme die unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Erben voraussetzt. Daher können Minderjährige nur mit Zustimmung oder vertreten durch ihre Elt...mehr

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Niederlande / VIII. Die Nachlassabwicklung

Rz. 26 Das Haager ErbrechtÜbk. enthält keine Kollisionsnorm für die Abwicklung des Nachlasses. Zur Ergänzung sind die im autonomen niederländischen IPR entwickelten Regeln zu beachten. In diesen wird die Abwicklung aus praktischen Gründen vom letzten gewöhnlichen Aufenthaltsrecht beherrscht. Sie sind in den Art. 10:149 und Art. 10:150 BW kodifiziert worden. Dabei handelt es ...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 5. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 158 Neben den nationalen Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung werden auch bilaterale Verträge geschlossen (DBA). In diesen Verträgen wird meist durch Anrechnung oder Freistellung (unter Progressionsvorbehalt) die Doppelbelastung mit Steuern vermieden. In den DBA wird häufig vereinbart, was von wem besteuert werden darf. Rz. 159 Nach dem Vorstehenden besteht eine...mehr

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Dänemark / c) Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rz. 145 Im 14. Kapitel (§ 24) DSL ist die fortgesetzte Gütergemeinschaft (uskiftet bo) geregelt: Auf Antrag gegenüber dem Nachlassgericht kann der überlebende Ehegatte nach Maßgabe des 4. Kapitels ARL die Gütergemeinschaft fortführen. Der Ehegatte übernimmt dabei die Haftung für die Schulden des Verstorbenen (zur fortgesetzten Gütergemeinschaft Rdn 44 ff.).mehr

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Tschechien / IV. Hauptverfahren

Rz. 148 Sobald feststeht, dass der Erblasser nicht nur geringfügigen Nachlass hinterlassen hat, geht das Verfahren unmittelbar in das Hauptverfahren über. Die Ergebnisse des Vorverfahrens werden durch Anforderung der noch erforderlichen Unterlagen überprüft sowie alle Aktiva und Passiva zusammengestellt. Die in Betracht kommenden Erben sind von ihrem Erbrecht und der Möglich...mehr

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Dänemark / 1. Doppelbesteuerungsabkommen

Rz. 164 Es gilt das Deutsch-Dänische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 22.11.1995 – in Dänemark am 25.12.1996 in Kraft getreten (Lovtidende C Nr. 158 vom 6.12.1996). Rz. 165 Die Besteuerung von Nachlässen, Erbschaften und Schenkungen ist im Einzelnen im Abschnitt III des DBA geregelt:mehr

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Schweden / 3. Nachlassverzeichnis

Rz. 139 Das Nachlassverzeichnis (bouppteckning) ist, sofern von Skatteverket nicht ausdrücklich die Eingabefrist verlängert wurde, binnen einer Frist von drei Monaten zu erstellen. Sodann ist es binnen eines Monats nach seiner Erstellung bei der Steuerbehörde einzureichen (ÄB 20:8). Diese überprüft die bei der Nachlassauflistung einzuhaltenden Formalien und die Schlüssigkeit...mehr

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Irland / 3. Grunderwerbsteuer

Rz. 236 Außerdem kann im Erbfall die stamp duty, die irische Form der Grunderwerbsteuer, eine Rolle spielen. Besteuert wird grundsätzlich nur der entgeltliche Grunderwerb. Im Erbfall ist Grunderwerbsteuer u.a. zu bezahlen, wenn Immobiliarvermögen entgegen den im Testament enthaltenen Bestimmungen verteilt wird oder wenn beim Erwerb von Immobiliarvermögen zunächst die auf die...mehr

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Schweden / XIII. Anrechnung von Vorausempfang (Förskott på arv)

Rz. 169 ÄB Kap. 6 § 1 regelt: "Was der Erblasser zu Lebzeiten einem Leibeserben gegeben hat, ist als Vorempfang auf dessen Erbe nach dem Erblasser anzusehen, wenn nichts anderes vom Erblasser angeordnet worden ist oder den Umständen nach als beabsichtigt angesehen werden muss. Ist der Empfänger ein Dritter, so hat eine Anrechnung nur zu erfolgen, wenn dies angeordnet wurde o...mehr

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Türkei / 3. Nachlassinventar und amtliche Liquidation

Rz. 94 Zwischen den beiden Extrempositionen der Annahme und Ausschlagung der Erbschaft gibt es zwei weitere Möglichkeiten zur Haftungsbegrenzung bzw. zum Haftungsausschluss. Entscheiden sich die Erben für die amtliche Liquidation, schließen sie damit ihre persönliche Haftung aus. Diese ist jedoch nur dann möglich, wenn sich alle Miterben für die amtliche Liquidation entschei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Behandlung von Auf- oder Abgeldern (Agio und Disagio)

Rz. 52 [Autor/Stand] Ist vereinbart, dass eine Schuld mit einem Aufgeld (Agio) zu tilgen ist, umfasst der Nennwert der Forderung auch das Aufgeld. Wird das Aufgeld nicht bei der Forderung erfasst, ist es als besonderes Wirtschaftsgut anzusetzen.[2] Rz. 53 [Autor/Stand] Die Einbehaltung eines Darlehensabgeldes (Disagio), das laufzeitunabhängig ist, ist bei der Hingabe eines Da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erstattung

Rn. 105 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Ist die ESt-Schuld kleiner als die anzurechnenden Beträge, so ist der Unterschiedsbetrag durch Rückzahlung, Aufrechnung oder Verrechnung auszugleichen. 1. Entstehung und Fälligkeit Rn. 106 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Der Ausgleichsanspruch des StPfl entsteht, wie auch die Steuerschuld, mit Ablauf des VZ (BFH BStBl II 1996, 557; FG Münster EFG ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Berechnungsbeispiele

Rz. 161 [Autor/Stand] Auch für die Bewertung unverzinslicher Kapitalforderungen oder Kapitalschulden enthalten die gleich lautenden Ländererlasse Beispiele[2] Rz. 162 [Autor/Stand] Unverzinsliche Kapitalforderungen oder Kapitalschulden, die in einem Betrag fällig werden Praxis-Beispiel Beispiel 1:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verwaltungsanweisungen:

BMF v 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 (Rentenerlass IV) mit Änderung Tz 85 durch BMF v 06.05.2016, BStBl I 2016, 476 (Ablösung eines Nießbrauchsrechts, Anwendung der BFH-Rspr). Rn. 270 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird ein luf Betrieb von einer Generation auf die nächste übertragen, ist es auch heute noch üblich, dass dem Übergeber Versorgungsleistungen (Altenteilsleistungen) zug...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entrichtung der Vorauszahlungsschuld (§ 37 Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Abweichend von der logischen Reihenfolge, nach der eine Schuld erst entstanden sein muss, bevor sie fällig werden kann, regelt § 37 Abs 1 S 1 EStG erst den Entrichtungs- und dann erst den Entstehungszeitpunkt. Rn. 11 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 In den Normalfällen sind die Vorauszahlungen zum 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. eines (Kalender-)...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Vermögenszugehörigkeit

Rz. 9 Da sich die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nur gegen das Vermögen des (Vollstreckungs-)Schuldners richtet, ist die Pfändung einer zum Zeitpunkt der Pfändung nicht dem Schuldner zustehenden (weil z.B. abgetretenen) Forderung wirkungslos, sie läuft schlechthin ins Leere. Ob sie unwirksam oder nichtig[5] ist, bleibt insoweit unerheblich. Sie setzt stets einen im Zeitpu...mehr

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Dänemark / 4. Erwerb von Besitz und Eigentum

Rz. 156 Bei einer Auseinandersetzung unter den Erben selbst verfügen diese nach der Übergabe des Nachlasses an sie gemeinsam über die Nachlasswerte (siehe Rdn 146). Sie können bereits zu diesem Zeitpunkt die Vermögenswerte verteilen. Entscheidend ist, wann die Erben gemeinsam einem einzelnen Erben die Legitimation erteilen, über bestimmte Vermögenswerte zu verfügen. Bei Akti...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / cc) Erneuter Einstellungsantrag des Schuldners

Rz. 97 War das Verfahren nach § 30a ZVG auf Antrag des Schuldners bereits zu seinen Gunsten für maximal sechs Monate[107] eingestellt, so kann es auf erneuten Schuldnerantrag – unter denselben Voraussetzungen nach § 30a ZVG – nochmals um weitere sechs Monate eingestellt werden, es sei denn, die neuerliche Einstellung ist dem Gläubiger unter Berücksichtigung seiner gesamten w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Nachträgliche Erhöhung der Vorauszahlungen (§ 37 Abs 4 EStG)

Rn. 65 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Erst das StabWG von 1967 führte eine Erhöhung der Vorauszahlungen für vergangene Jahre ein, ursprünglich durch Festsetzung einer fünften Vorauszahlungsschuld. Später wurde die jetzige Fassung – Erhöhung der letzten Vorauszahlung – eingeführt. Grundsätzlich ist eine Vorauszahlungserhöhung ohne Zustimmung des StPfl nur für die Zukunft möglich (...mehr

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Niederlande / 3. Erbrecht des Staates

Rz. 79 Hinterlässt der Erblasser keine Erben, wird dasjenige, was nach der Abwicklung des Nachlasses übrigbleibt, dem Staat gegeben. Melden sich innerhalb von zwanzig Jahren nach Eröffnung des Nachlasses keine Erben, fällt der Nachlass oder dasjenige, was an dessen Stelle getreten ist, dem Staat zu. Der Staat braucht jedoch nicht die Schulden des Nachlasses, die nach Abwickl...mehr

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Dänemark / IV. Die fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rz. 44 Das 4. Kapitel ARL eröffnet in den §§ 17 bis 34 bei ehelicher Gütergemeinschaft (wobei das neue dänische Ehegesetz von "Teilungsvermögen der Ehegatten", delingsformue, spricht) auch die Möglichkeit, diese (mit Abkömmlingen) ungeteilt fortzusetzen (uskiftet bo). Die uskiftet bo besteht aus den Anteilen beider Ehegatten am Gemeinschaftsgut. Der Erbanfall nach dem zuerst...mehr

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ZErb 01/2025, Unternehmensn... / IV. Spendenabzug bei betrieblichen Sachgesamtheiten

Folgerichtigerweise muss die unentgeltliche Übertragung einer betrieblichen Sachgesamtheit auf eine gemeinnützige Organisation zum Buchwert möglich sein. Weiter erhofft sich der übertragende Unternehmer einen Spendenabzug von seiner Einkommensteuer nach § 10b EStG. Das Verständnis der Unentgeltlichkeit ist für den Spendenabzug enger als das des § 6 Abs. 3 EStG. Vor dem Hinte...mehr

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Deutschland / 1. Grundsätze

Rz. 164 Unterschieden werden verschiedene Arten der Nachlassverbindlichkeiten: Rz. 165 Von Erblasserschulden spricht man im Hinblick auf alle noch vom Erblasser begründeten (vertraglichen oder gesetzlichen) Verbindlichkeiten, die aufgrund der Universalsukzession auf den oder die Erben übergehen (§ 1967 Abs. 1, Abs. 2 Fall 1 BGB). Erblasserschulden sind auch die in der Person ...mehr

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Slowenien / D. Pflichtteilsrecht

Rz. 39 Das Recht auf den Pflichtteil ist ein Erbrecht (Art. 27 ErbG)[103] und kein schuldrechtlicher Anspruch. Die Gesamtheit aller Pflichtteile bildet den "reservierten Teil", die "Reserve",[104] sodass der Erblasser nur über den Rest, den sogenannten "verfügbaren Teil" des Nachlasses, frei verfügen kann (Art. 26 Abs. 1, 3 ErbG). Der Pflichtteilsberechtigte ist als Rechtsna...mehr

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Deutschland / 1. Vermögenserwerb von Todes wegen

Rz. 192 Die der Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer unterliegenden Vorgänge sind in § 1 Abs. 1 ErbStG aufgezählt. Der Besteuerung unterliegen demnach: Rz. 193 Der Erbanfall, als Grundfall des Erwerbs von To...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / 7. Vermächtnisse

Rz. 141 Neben der Erbeinsetzung hat der Erblasser die Möglichkeit, einem anderen per Testament einzelne Gegenstände "zu vermachen" (Vermächtnis, Art. 660, 881 CC). Auf diese Weise erhält der Vermächtnisnehmer einen bestimmten Vermögensvorteil (Geldbetrag, Wertgegenstand oder auch Erlass einer Schuld).[200] Anders als der kraft Gesetzes oder aufgrund Testaments Berufene rückt...mehr

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Belgien / 8. Teilung, Auseinandersetzung (Art. 4.65 ff. ZGB und Art. 1205 ff. GGB) und Zurückführung (Art. 4.83 ff. ZGB)

Rz. 128 Gemäß Art. 4.66 ZGB kann niemand gezwungen werden, in ungeteilter Rechtsgemeinschaft zu bleiben, und die Teilung kann jederzeit gefordert werden, ungeachtet jeglicher anderslautenden Verbote und Verträge. Man kann jedoch vereinbaren, dass die Teilung während einer begrenzten Frist ausgesetzt bleiben soll; diese Übereinkunft kann nicht über fünf Jahre verbindlich sein...mehr

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Luxemburg / 2. Annahme und Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 129 Der Nachlass geht durch die Wirkung der Eröffnung der Erbschaft im Wege der Universalsukzession mit allen Aktiva und Passiva auf die Erben über, es wird nicht zwischen einzelnen Vermögenswerten oder Mobilien/Immobilien unterschieden, Art. 724 Cciv. Rz. 130 Eine Besitzeinweisung in den Erbschaftsbesitz (saisine) ist nur ausnahmsweise notwendig. Die gesetzlichen Erben e...mehr

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Ungarn / XI. Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 216 Im ungarischen Recht ist die unbeschränkte Haftung des Erben gegenüber den Nachlassgläubigern grundsätzlich nicht bekannt. Die Erben haften in jedem Fall bis zur Höhe des Nachlasses, und zwar in erster Linie mit den Gegenständen des Nachlasses und dessen Erträgen (cum viribus-Haftung). Ist der Erbe zur Zeit der Geltendmachung der Nachlassverbindlichkeiten nicht im Be...mehr

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Slowenien / IX. Anrechnung auf den gesetzlichen Erbteil

Rz. 36 Die Anrechnung von Schenkungen,[93] einer Verbindlichkeit, die der Erbe dem Erblasser schuldet (Art. 57 ErbG), oder eines Vermächtnisses auf den gesetzlichen Erbteil erfolgt nur auf Verlangen eines Miterben (Art. 58 ErbG). Übliche kleinere Geschenke unterliegen ebenso wenig der Anrechnung (Art. 55 ErbG) wie die Kosten für den Unterhalt und die Pflichtschulausbildung d...mehr