Fachbeiträge & Kommentare zu Selbständigkeit

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug

Rz. 40 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Für ArbN ohne > Wohnsitz oder gewöhnlichen > Aufenthalt im > Inland gibt es keine Wohnsitzgemeinde, die dem BZSt Daten für > Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt (> Kommunale Meldebehörde). Soweit sie nicht zu einem früheren Zeitpunkt im Inland gemeldet waren, haben sie idR noch keine > Identifikationsnummer. Solche ArbN sind grundsätzlich b...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / II. Pflicht des Steuerberaters zur sozialversicherungsrechtlichen Beratung?

Die Frage, inwieweit sich Beratungspflichten bei einem reinen Lohnbuchhaltungsmandat auf sozialversicherungsrechtliche Fragen, insbesondere die praxisrelevante Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit zur abhängigen Beschäftigung beim Gesellschafter-GF einer GmbH erstrecken, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet. 1. Auffassung des BGH Der BGH hat sich bislang maß...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 8): Der Gmb... / 2. Antrag auf Entscheidung durch Clearingstelle

Gemäß § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV können die Beteiligten bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Clearingstelle) eine Entscheidung beantragen, ob bei einem Auftragsverhältnis eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt – es sei denn, die Einzugsstelle oder ein anderer Versicherungsträger hatte im Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein Verfahren zur Feststel...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Mehrarbeitsstunden (Nr. 1)

Rz. 5 Nach § 850a Nr. 1 ZPO sind die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens zur Hälfte unpfändbar. Grund dieser Regelung ist, dem abhängig beschäftigten Schuldner einen Anreiz zu geben, Mehrarbeit zu erbringen und dadurch zugunsten der Gläubiger Mehreinnahmen zu erwirtschaften (BGH ZInsO 2014, 1488 = WM 2014, 1432 = DB 2014, 1676). Mehr...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.8.6 Einziger Arbeitsplatz

Rz. 88 Steht für die betriebliche oder berufliche Nutzung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können die Aufwendungen ebenfalls bis zu 1.250 EUR p. a. als BA abgezogen werden. Das BVerfG hat die Streichung dieser Ausnahme für verfassungswidrig erklärt, sodass die erforderliche Neuregelung durch das JStG 2010 diese Ausnahme beibehält. Der Betrag von 1.250 EUR bleibt unver...mehr

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Betriebsausgaben nach EStG / 4.2.2 Empfänger des Geschenkes

Rz. 45 Die Abzugsbeschränkung gilt für natürliche Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, und juristische Personen.[1] Personen, die zu dem Stpfl. auf Grund eines Werkvertrages oder eines Handelsvertretervertrages in ständiger Geschäftsbeziehung stehen, sind den Arbeitnehmern des Stpfl. nicht gleichgestellt.[2] Übt ein Arbeitnehmer neben seiner nichtselbstständigen...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Allgemeines zur Besteuerungssystematik seit 2018

Durch das InvStRG vom 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde nicht nur die Besteuerung der Investmentfonds, sondern auch die Besteuerung der Anleger an Investmentfonds grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten am 1.1.2018 (§ 56 Abs. 1 Satz 1 InvStG) erzielt der Anleger aus seinen Anteilen an Publikums-Investmentfonds Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG i.V.m. § 16 I...mehr

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§ 2 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Erhöhter Selbstbehalt

Rz. 16 Beim Selbstbehalt ist die Besonderheit zu beachten, dass bei volljährigen Kindern, die eine bereits erreichte eigene Lebensstellung wieder verlieren, der Selbstbehalt unter Umständen wie beim Elternunterhalt (vgl. hierzu Fälle 54 und 55, siehe § 18 Rdn 1 ff., 22 ff.) zu bestimmen ist. BGH, Urt. v. 18.7.2012 – XII ZR 91/10 Wird der Unterhaltspflichtige von seinem erwach...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1.2 Erwerbstätigkeit, Aus- oder Fortbildung (Nr. 1 lit. b)

Rz. 26 Die Vorschrift dient dem Schutz, der bislang vor allem durch § 811 Abs. 1 Nr. 4 bis 7 und 9 ZPO a. F. gewährt wurde. Im Insolvenzverfahren gehören im Fall einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners die Sachen nach lit. b zur Insolvenzmasse. Ausnahme: bei Sachen, die für die Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit erforderlich sind, welche in der Erbringung persönlicher...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.8.2 Erwerbszwecke (Abs. 1 Nr. 8 lit. b)

Rz. 61 Dem Pfändungsschutz unterliegen außerdem sämtliche Tiere, die der Schuldner oder eine Person, mit der er in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebt, für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit benötigt, sowie das für diese Tiere erforderliche Futter und die erforderliche Streu. Im Insolvenzverfahren gehören im Fall einer selbstständigen Tätigkeit des Schuldners die Sachen...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.1 Grundsätzliches

Rz. 35 Das deutsche Ertragsteuerrecht (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) folgt dem Prinzip der Jahressteuer (§ 2 Abs. 7 Satz 1 EStG, § 7 Abs. 3 Satz 1 KStG, §§ 7 Satz 1 i. V. m. 14 Satz 1 GewStG).[1] Die Grundlagen für die Festsetzung der Ertragsteuern sind jeweils in Übereinstimmung mit dem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr; § 25 Abs. 1 EStG) für das Kalenderjah...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.1 Wirtschaftsjahr bei Freiberuflern

Rz. 42 Bei der Einkommensteuer handelt es sich nach § 2 Abs. 7 Satz 1 EStG um eine Jahressteuer. Die ihr unterliegenden Einkünfte sind jeweils für ein Kalenderjahr zu ermitteln (§ 2 Abs. 7 Satz 2 EStG). Für Freiberufler bestehen keine Ausnahmeregelungen wie sie für Land- und Forstwirte und Gewerbetreibende gelten (§ 4a EStG, § 7 Abs. 4 KStG).[1] Der Gewinn ist für Freiberufl...mehr

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Outplacement als Instrument... / 3.2.5 Alternativen bei der beruflichen Neuorientierung

Neben der Suche nach einer neuen Festanstellung, die in der Wunschliste der Teilnehmer im Allgemeinen an der ersten Stelle steht, zählen zu den beruflichen Alternativen befristete und Projektarbeitsverhältnisse bzw. Honorarverträge. Besonders im Gruppenoutplacement bei relativ schwer vermittelbaren Klienten bietet auch die Zeitarbeit eine Alternative. Das setzt aber in der P...mehr

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Outplacement als Instrument... / 3.2.2 Von der Potenzialanalyse zur Entwicklung einer "persönlichen Marketing- und Suchstrategie"

Ein nächster wichtiger Schritt ist die Analyse und Bestandsaufnahme der Ist-Situation, d. h. des bisherigen Lebens- und Berufswegs des Kandidaten. Dazu gehören eine Stärken/Schwächen-Analyse, das Erstellen eines Fähigkeitsprofils und die Ermittlung individueller Ziele sowie kritischer Sozialfaktoren. Bei finanzieller Förderung der Beratung nach § 110 SGB III bzw. im Vorfeld ...mehr

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Jansen, SGG § 7 Sozialgeric... / 2.2 Zweigstellen

Rz. 4 Die Landesregierungen oder die von ihr beauftragte Stelle (das zuständige Ministerium – Justiz- oder Arbeitsministerium) sind nach § 7 Abs. 1 Satz 4 ermächtigt, durch Rechtsverordnung Zweigstellen außerhalb des Sitzes eines Sozialgerichts (aber innerhalb des Gerichtsbezirks) zu errichten. Die Errichtung einer Zweigstelle, deren Umfang staatlicherseits bestimmt wird, be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Anpassung des Gebäudenormalherstellungswerts wegen Alters, sog. Alterswertminderung (Abs. 4 Satz 1 und Satz 2)

Rz. 81 [Autor/Stand] Beim Sachwertverfahren wird der Gebäudewert auf der Grundlage des Gebäudenormalherstellungswerts ermittelt, vgl. § 259 Abs. 2 BewG. Der Gebäudenormalherstellungswert, stellt den Sachwert eines neu errichteten Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt dar und berücksichtigt demzufolge das Alter des Gebäudes nicht. Vom Gebäudenormalherstellungswert ist daher...mehr

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ZErb 05/2022, Die Haut als ... / bb) Persönliche Errichtung und Schriftform

Die Patientenverfügung ist eine höchstpersönliche Verfügung, sodass eine eigenhändige und persönliche Errichtung erfolgen muss.[25] Eine Stellvertretung ist ausgeschlossen (Patientenverfügung als Erklärung des Patienten und nicht für den Patienten).[26] Zudem muss Schriftform eingehalten werden.[27] Schriftform bedeutet in diesem Fall nach § 126 Abs. 1 BGB eine eigenhändige ...mehr

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AGS 05/2022, Auslagenerstat... / II. Ausnahmeregelung basiert auf Ermessen

Gem. § 467 Abs. 1 StPO fallen (auch) im Fall der Einstellung die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten grds. der Staatskasse zur Last. Diese Kostenentscheidung ist Folge der Unschuldsvermutung, wonach jeder als unschuldig gilt, solange er nicht verurteilt ist. Gem. § 467 Abs. 3 S. 2 StPO kann das Gericht von dieser Auslagenentscheidung absehen, wenn der Angeschuldigte weg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / III. Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV)

Rz. 102 [Autor/Stand] Schutzbereich der Dienstleistungsfreiheit. Unter den Schutzbereich der Dienstleistungsfreiheit fallen nach Art. 57 AEUV alle entgeltlichen Leistungen, die nicht den anderen Grundfreiheiten unterfallen. Erforderlich ist zudem eine auf einen Erwerbszweck gerichtete Teilnahme am Wirtschaftsleben.[2] In Abgrenzung zur Warenverkehrsfreiheit muss es sich um u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 6.2 Einbehalt der KiSt durch elektronisches Abzugsverfahren (Abs. 2c)

Rz. 77 § 51a Abs. 2c EStG regelt das Steuerabzugsverfahren bei der KapESt. Durch das BeitrRL-UmsG v. 7.12.2011[1] und das AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] hat der Gesetzgeber die geplante Einführung eines verpflichtenden Quellensteuerabzugs zum Vz 2015 eingeführt. Das automatische Abzugsverfahren ist erstmals auf Kapitalerträge anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 zufließen (§...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 51a EStG wurde durch G. v. 5.8.1974[1] als Ersatz für die wegfallenden Kinderfreibeträge (Rz. 56) eingeführt. Die Vorschrift enthielt lediglich die Kinderabzugsbeträge und entsprach damit dem jetzigen Abs. 2. Rz. 10 Eine größere systematische Änderung trat mit Wirkung ab Vz 1986 aufgrund des G. v. 26.6.1985[2] in Kraft. Ab diesem Vz sind in § 32 Abs. 6 EStG wieder Kin...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / a) Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Rz. 4 Die Vergütung für die Vollstreckung von Testamenten gehört nach der nicht abschließenden Aufzählung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu den Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit.[3] Die Tätigkeit umfasst sämtliche Aufgaben, die dem Testamentsvollstrecker durch die Anordnungen des Erblassers oder durch Gesetz zugewiesen sind.[4] Auch die Führung oder Überwachung ein...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / d) Gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG

Rz. 7 Im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, z.B. im Rahmen eines Katalogberufes als Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar oder beratender Betriebswirt, darf sich der Freiberufler nach Maßgabe des Satzes 3 der Vorschrift der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen, ohne dass seine Tätigkeit damit den Charakter eines Gewerb...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 1. Steuerbarkeit

Rz. 21 Die Testamentsvollstreckung ist eine sonstige Leistung, die der Umsatzsteuer unterliegt, wenn sie im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens, d.h. nachhaltig und selbstständig zur Erzielung von Einnahmen, ausgeführt wird; auf die Absicht, Gewinn zu erzielen, kommt es dabei nicht an (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 3 UStG). Wird die Tätigkeit also einmalig un...mehr

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Betriebsaufspaltung im Wand... / c) Stellungnahme

Unseres Erachtens ist die Änderung der Rechtsprechung zu begrüßen. Bisherige unterschiedliche Beurteilung auf Ebene von Besitz- und Betriebsgesellschaft erscheint inkonsequent: Vergleicht man die Frage der personellen Verflechtung von Betriebs- und Besitzgesellschaften, so kam es bisher in der Rechtsprechung zu einer unterschiedlichen Beurteilung auf Ebene der Besitz- und der...mehr

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Betriebsaufspaltung im Wand... / II. Gesetzlicher Hintergrund

Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Das EStG unterscheidet in § 2 Abs. 1 S. 1 EStG sieben Einkunftsarten. Die Definition gewerblicher Einkünfte findet sich in § 15 Abs. 2 EStG und dient der zentralen Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten.[2] Nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb dann vor, wenn eine selbständige und nachhaltige Betätigung mit der Absicht, Gewin...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 5. Steuerrecht

Rz. 59 Schließlich knüpft das Steuerrecht an die Unterscheidung zwischen Kunst und Gewerbe auf unterschiedlichsten Gebieten rechtliche Konsequenzen.[103] Mit der Beurteilung als Gewerbe geht die Erhebung von Gewerbesteuern einher (§ 2 Abs. 1 GewStG), die bei künstlerischer Tätigkeit nicht anfällt. Für den Bereich der Einkommensteuer ist § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG deshalb von Bed...mehr

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§ 2 Urheberrecht / a) Zitatrecht

Rz. 322 Inhaltliche Schranken folgen zunächst aus dem Zitatrecht ( § 51 UrhG), [486] wonach unter bestimmten Voraussetzungen Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe zulässig sein können. Da die Zitierfreiheit die geistige Auseinandersetzung mit fremden Werken erleichtern soll, muss das zu zitierende Werk zunächst veröffentlicht (§ 6 Abs. 1 UrhG) worden sein. Zu...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Rechtsnatur, Auslegung und Änderung

Rz. 125 Verträge über Urheberrechte können aufgeteilt werden in: Rz. 126 Zu trennen ist das vertragliche Schuldverhältnis von den zuvor besprochenen Ve...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 4. Künstlersozialversicherung

Rz. 48 Ausgangslage der Einführung der Künstlersozialversicherung im Jahre 1983 war die Erkenntnis des Gesetzgebers, dass die Lage der selbstständigen Künstler und Publizisten dringend verbessert werden musste. Getragen wird die Künstlersozialversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK), die ihren Sitz bei der Unfallkasse des Bundes in Wilhelmshaven hat. Versicherungsträ...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / III. Wettbewerbsrecht

Rz. 59 Wettbewerbsschutz und Urheberrecht liegen auf unterschiedlichen Ebenen. Während das Urheberrecht das Ergebnis der schöpferischen Tätigkeit als solches schützt, erfasst das Wettbewerbsrecht die Art und Weise, wie fremde schutzwürdige Leistungen zu Wettbewerbszwecken benutzt und verwertet werden.[84] Rz. 60 Als eine besondere Ausprägung des Wettbewerbsrechts ist das Kenn...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 3.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 11 § 9 Abs. 1 verbietet die Beschäftigung von Arbeitnehmern i. S. d. § 2 Abs. 2 ArbZG an Sonn- und Feiertagen. Unter dieses Verbot fallen nunmehr alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der in § 18 ArbZG genannten Personen. Im Unterschied zur Vorgängerregelung des § 105b GewO werden alle Beschäftigungsbereiche, also auch die Land- und Forstwirtschaft, erfasst. Da nur die Beschäfti...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / c) Gerichtliche Prognoseentscheidung

Rz. 236 Die Schwierigkeit in der praktischen Anwendung der Befristungsregelungen liegt nun darin, dassmehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / 2. Auswirkungen

Rz. 110 Die sog. privilegierten volljährigen Kinder werden den minderjährigen Kindern gleichgestellt. Dies bedeutet auch, dass ihnen gegenüber eine verschärfte unterhaltsrechtliche Haftung gem. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB besteht. Jedoch sind auch gegenüber diesen privilegierten volljährigen Kindern beide Eltern anteilig barunterhaltspflichtig.[143] Dazu siehe oben Rdn 81. Bei ges...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 1. Ohne Kinderbetreuung

Rz. 51 Früher wurde der Gedanke einer Bestandsgarantie betont. Der wirtschaftlich schwächere Ehegatte solle im Vertrauen auf den Fortbestand der gemeinsamen Planungen geschützt werden. Rz. 52 Dieser Gedanke ist allerdings in den letzten Jahren weitgehend aufgegeben worden mit der Folge, dass die strengeren Regelungen des nachehelichen Unterhaltsrechts bereits auf die Trennung...mehr

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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wie New Pay entstand / 1 New Work trifft auf neue Einstellung zur Arbeit

Die Erfolgsgeschichte von New Work fußt gleichwohl nicht ausschließlich auf einer dynamischen Marktlage. Auch die Menschen richten sich neu aus: Insbesondere nachrückende Generationen, aber auch viele erfahrene Fachkräfte, haben inzwischen andere Vorstellungen von ihrer Arbeit. Sinnstiftung, Verantwortung und eine gute Vereinbarkeit mit dem Privatleben werden wichtiger. So l...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 3.3 Crowdworking und Heimarbeit

Crowdworking ist eine (weitere) Form der selbstständigen Arbeit, bei der benötigte Aufgaben in Teileinheiten zerlegt und ausgelagert werden und diese von freien Mitarbeitern erbracht werden.[116] Da meistens mit Werkverträgen gearbeitet wird, bietet sich die Möglichkeit an, als Leistung die Erstellung eines genau bestimmten ›Werkes‹ zu vereinbaren. Der Leistungsinhalt und de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge

Tz. 11 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Das FG München vom 27.02.1996, EFG 1996, 570 hat folgende Entscheidung getroffen: Ein Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dem im Regelfall auch die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten obliegt, ist zur rechtzeitigen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge verpflichtet. Er haftet bei grober Pflichtverletzung nach § 69 AO...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Begriff "Recht"

Rn. 335 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff "Recht" in § 21 Abs 1 Nr 3 EStG ist weitgefasst. Wie der Wortlaut "insbesondere" zeigt, sind hier nur beispielhaft Rechte genannt (st Rspr BFH BStBl II 2010, 120 mwN). Zu den in § 21 Abs 1 Nr 3 EStG genannten Rechten gehören schriftstellerische, künstlerische und gewerbliche Urheberrechte. Hier ist aber zu beachten, dass die Übe...mehr

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AGS 04/2022, Anwaltsvergütu... / I. Sachverhalt

Die beiden Kläger bezogen Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Darüber hinaus erzielte der Kläger als Rechtsanwalt freiberufliche Einkünfte und unterlag der Umsatzsteuerpflicht. Der Kläger leitete zunächst allein wegen nur ihn betreffender Abrechnungsbescheide zur Umsatzsteuer beim FG Düsseldorf ein finanzgerichtliches Verfahren ein. Im Verlaufe dieses Rechtsstreits w...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitszeit / 1 Agiler Spirit: Arbeitszeit, ›die immer passt‹

Der rasante Wandel, der sich in der Gesellschaft und damit auch in unserer Arbeitswelt vollzieht, verlangt von Unternehmen eine immer größere Reaktionsgeschwindigkeit ab.[1] Damit geht eine hohe Kundenorientierung einher und der Anspruch, Kundenwünsche schnell und optimal und am besten direkt zu erfüllen. Und wenn es nicht das eigene Unternehmen anbietet, dann findet der Kun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Auswirkung des § 35 EStG auf Zuschlagsteuern

Rn. 210 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Als Zuschlagsteuern werden Steuern bezeichnet, die nach der ESt bemessen werden (§ 51a Abs 1 EStG). Bemessungsgrundlage von Zuschlagsteuern ist nach § 51a Abs 2 EStG die ESt, die nach § 2 Abs 6 EStG unter Berücksichtigung von Freibeträgen nach § 32 Abs 6 EStG in den Fällen des § 32 EStG festzusetzen wäre. § 35 EStG ist bei der Ermittlung der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gewerbliche Einkünfte eines Unternehmers unterliegen sowohl der ESt als auch der GewSt. Ziel des § 35 EStG ist es, die doppelte Belastung der gewerblichen Einkünfte sowohl mit ESt als auch mit GewSt zu beseitigen bzw zu mindern. Zu diesem Zweck wird die ESt des Unternehmers durch eine pauschale Anrechnung der GewSt verringert. Die Anrechnung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agile Arbeitsorganisation / 3.2 Freie Mitarbeit und Werkverträge

Freie Mitarbeiter können ebenfalls eingesetzt werden, um eine Organisation agil zu gestalten. Ein freier Mitarbeiter ist jemand, der selbstständig eine unternehmerische Tätigkeit für ein fremdes Unternehmen auf dienst- oder werkvertraglicher Grundlage ausführt.[111] Um die Gefahr einer ›verdeckten‹ Arbeitnehmerüberlassung und der damit verbundenen rechtlichen Folgen zu verme...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 274 Dateis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 3 Nr. 1 SGB IV gelten die Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung grundsätzlich für Personen, die eine abhängige Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches ausüben (sog. Territorialitätsprinzip). Abweichend von diesem Grundsatz regelt § 5 Abs. 1 SGB IV , dass Person...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 274 Dateis... / 2.1 Anwendungsfälle der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71

Rz. 3 Die bisherige Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit in der Europäischen Union wurde mit Wirkung zum 1.5.2010 für die damaligen Mitgliedsstaaten der EU durch die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit ersetzt. Gemäß Art. 13 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 unterlag eine Person, di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 212b Prüfu... / 2.1 Beitragsverfahren für selbständig Tätige

Rz. 3 Beitragspflichtige Einnahmen für versicherte Selbständige sind gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 alternativ ein Arbeitseinkommen in Höhe der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 SGB IV, 2022 = 3.290,00 EUR West, 3.150,00 EUR Ost), bei Nachweis eines höheren oder niedrigeren Arbeitseinkommens das tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen, mindestens aber 450,00 EUR monatlich, b...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.1 Begriff

Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt ist grundsätzlich der steuerpflichtige Arbeitslohn. Dies sind die ihrer Art nach der Einkommensteuer und damit auch der Lohnsteuer unterliegenden Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Steuerfreie Lohnbestandteile (§ 3 EStG) gehören – mit Ausnahme von Entgeltbestandteilen, die aufgrund einer Entgeltumwandlung das steuerpflichtige Entge...mehr