Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstbehalt

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / c) Beide Ehegatten verdienen

Fall 1: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 100.000 EUR brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Fall 2: Das potenziell unterhaltspflichtige Kind verdient 101.000 EUR[14] brutto. Das Schwiegerkind hat 1.000 EUR netto zur Verfügung. Maßgebend für die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit des Kindes ist das bereinigte Nettoeinkommen. Das wird ...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / a) Die alleinstehenden Kinder

Hinweis Fall 1: Die Mutter hat einen alleinstehenden Sohn, der als Manager 100.000 EUR verdient und eine alleinstehende Tochter, die an einem Krankenhaus als Ärztin arbeitet und regulär 101.000 EUR[12] brutto verdient. Fall 2: Die Tochter T verdient (nur) durch Nacht- und Bereitschaftsdienste, durch Samstags- und Sonntagsarbeit 101.000 EUR, weil sie eine Immobilie erworben ha...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 2. Ändert sich etwas beim Schenkungsrückforderungsanspruch?

Grundsätzlich ist auch ein bestehender Schenkungsrückforderungsanspruch sozialhilferechtlich einzusetzen. Streitig ist lediglich, ob als Einkommen oder als Vermögen.[30] Nach § 529 Abs. 2 BGB hat der Beschenkte die Möglichkeit, die Herausgabe des Geschenkes zu verweigern, wenn dadurch sein eigener angemessener Unterhalt gefährdet wird. Hierzu reicht es aus, wenn die begründet...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / b) Das einkommenslose Kind/Das einkommenslose Schwiegerkind

Hinweis Fall 1: Der Schwiegersohn verdient 100.000 EUR im Sinne des § 16 SGB IV und alternativ 101.000 EUR. Die Tochter verdient nichts. Die Tochter muss in keinem Fall mehr mit Inanspruchnahme rechnen, weil Taschengeld die Einkommensgrenze nicht erreicht und auch kein Einkommen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes ist. Auf das Einkommen des Schwiegersohnes oder einen angeme...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / d) Zurechnung von Wohnwert der selbstgenutzten Immobilie – Steuerlich kein Einkommen – unterhaltsrechtlich schon?

Der Wohnvorteil eines Unterhaltspflichtigen ist unterhaltsrechtlich dem Einkommen hinzuzurechnen und nicht lediglich im Rahmen der vom Selbstbehalt umfassten Wohnkosten zu berücksichtigen.[7] In die Bemessung des Wohnvorteils können neben der angemessenen Wohnfläche auch Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage und weitere Nutzflächen einbezogen werden. Bei der Inanspruchnahme auf...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / III. Elternunterhalt bei Überschreiten der 100.000 Euro-Grenze

Das Unterhaltsrecht gewinnt wieder an Bedeutung, wenn durch die steuerrechtliche Freigrenzenberechnung die 100.000-Euro-Grenze "gerissen wird". Dann ist nach den bisherigen unterhaltsrechtlichen Regeln der Unterhalt auszurechnen. Der unterhaltsrechtlich errechnete Elternunterhalt ist dann Einkommen des Elternteils i.S.d. § 82 SGB XII. Rechtsfolge oberhalb der neueingeführten ...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 1

Bedürftige Eltern, die zur Beseitigung ihrer Notlage Sozialhilfe beziehen möchten, müssen zuvor ihr eigenes Einkommen und Vermögen und das ihres nicht getrennt lebenden Ehegatten/Lebenspartners einsetzen bzw. verwerten, es sei denn dieses Einkommen/vermögen wäre ausdrücklich "normativ geschützt". Als normativer Schutz im Sinne der Rechtsprechung des BSG wirkt auch die gesetz...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / VI. Handlungsempfehlungen: Abänderungsanträge stellen

Die neue Vorschrift des § 94 Abs. 1a SGB XII hindert die Anrechnung von Unterhaltsansprüchen bei einem Leistungsbezug aller SGB XII-Leistungen bei einem Gesamteinkommen im Sinne des § 16 SGB IV bis zu 100.000 EUR. Die Rechtsprechung hat darüber schon bisher entschieden, dass zwar die Anrechnung von Unterhaltsansprüchen gehindert sein kann, aber die sozialhilferechtliche Berüc...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / 8

Anmerkung Das neue Angehörigenentlastungsgesetz arbeitet zur Differenzierung zwischen unterhaltspflichtigen Kindern, die Elternunterhalt zahlen müssen und solchen, die keine Inanspruchnahme mehr fürchten müssen, mit der steuerlichen 100.000-Euro-Grenze, die als die Summe der Einkünfte des jeweiligen Kalenderjahres zu ermitteln ist. Für diejenigen Kinder, die die 100.000-Euro...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3 Beitragsrückerstattung in den übrigen Versicherungsgeschäften

Tz. 24 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Neufassung des § 21 Abs. 1 KStG beabsichtigte nur eine Änderung der höchstens abzb BRE für die nach Art der Lebensversicherung betriebenen Geschäfte. Die Grundsätze der BFH-Rspr zur Schaden- und Unfallversicherung müssten deshalb uE auch für die Neufassung des § 21 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG weiterhin Gültigkeit haben, da in der Neufassung nur d...mehr

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ZErb 06/2020, Elternunterha... / b) Beispiel Abfindung – wie wird sie berücksichtigt?

Nach der Rechtsprechung des BGH kann eine Abfindung je nach ihrem arbeitsrechtlichen Hintergrund unterschiedlichen Zwecken dienen. Die arbeitsrechtliche Qualifikation der Abfindung lässt keine zwingenden Rückschlüsse auf die Behandlung der Abfindung bei der Berechnung des unterhaltsrechtlichen Einkommens zu. Art und Umfang der Heranziehung der Abfindung zur Errechnung von El...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Vergütungsvereinbarung: Hat der Mandant die Wahl, was er zahlen möchte?

Eine Vergütungsvereinbarung kann auch als Wahlschuldverhältnis i. S. v. § 262 BGB qualifiziert werden, bei dem der Mandant entsprechend dem von ihm verfolgten Ziel wählen kann, ob die ausgeführte Tätigkeit durch eine Pauschalhonorarvereinbarung oder eine Abrechnung auf Stundenbasis vergütet werden soll (KG, Urteil v. 7.5.2019, 13 U 26/18). Hintergrund: Das Kammergericht (KG) ...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / Einführung

Kinder sind ihren Eltern nach den §§ 1601 ff. BGB unterhaltspflichtig, wenn die Eltern bedürftig und die Kinder leistungsfähig sind. Das bestimmt sich rein nach unterhaltsrechtlichen Regeln. Daran ändert sich zum 1.1.2020 erst einmal grundsätzlich gar nichts. Geändert hat sich nur die Düsseldorfer Tabelle, die den nach § 1603 BGB zu belassenden Selbstbehalt erhöht hat. Bis zu...mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 2

Zitat "Der Selbstbehalt gegenüber den Eltern berücksichtigt die sich aus dem Gesetz zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) möglicherweise ergebenden Änderungen nicht."[1]mehr

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ZErb 05/2020, Elternunterha... / 1

Durch das Angehörigenentlastungsgesetz ist der Elternunterhalt für eine große Personengruppe seit dem 1.1.2020 erledigt. Für die verbliebene Personengruppe fängt er erst richtig an. Dafür wird man auf die allgemeinen Regeln zur unterhaltsrechtlichen Ermittlung von Bedarf ("Welches Heim darf es denn sein?"), Bedürftigkeit ("Darf der Daheimgebliebene den Verbleib im Eigentum b...mehr

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zfs 05/2020, Grobe Fahrläss... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Kl. steht gegen den Bekl. ein Anspruch auf Schadenersatz wegen der Beschädigung des an ihn vermieteten Fahrzeugs über die gezahlte Selbstbeteiligung von 1.050 EUR hinaus i.H.v. weiteren 4.426,19 EUR zu (§ 280 Abs. 1, § 535, § 823 Abs. 1 BGB)." Der Bekl. hat seine aufgrund des abgeschlossenen Mietvertrages bestehende Verpflichtung, das von der Kl an ihn vermietete Fahrz...mehr

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Elternunterhalt / 8.1 Selbstbehalt

Der monatliche Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beläuft sich beim Elternunterhalt derzeit auf mindestens 2.000 EUR. Das den Selbstbehalt übersteigende Einkommen ist zudem lediglich zur Hälfte anzurechnen. Praxis-Beispiel Das unterhaltsrelevante Einkommen von S beträgt 2.250 EUR. Nach Abzug des Selbstbehaltes von 2.000 EUR verbleiben noch 250 EUR, von denen 50 % als weit...mehr

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Elternunterhalt / 13 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, Urteil v. 23.10.2002, FamRZ 2002, 1698. Zur Verwirkung rückständigen Elternunterhalts (im Anschluß an Senatsurteil v. 13.1.1988, IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62). Zur Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei Unterhaltsansprüchen von Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder (im Anschluß an Senatsurteil v. 26.2.1992, XII ZR 93/91, FamRZ 1992, 795). Zur Frage des Einsatzes von Ver...mehr

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Elternunterhalt / 9.2 So wird die Haftungsquote von Geschwistern berechnet

Um die Haftungsquote unter Geschwistern berechnen zu können, muss zunächst das jeweilige unterhaltsrelevante Einkommen aller Geschwister nach den bereits dargestellten Grundsätzen ermittelt werden. Diejenigen Geschwister, deren Einkünfte unterhalb des Selbstbehaltes liegen und deren Vermögen unterhalb der Schongrenze liegt, scheiden bei der Berechnung der Haftungsanteile aus...mehr

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Elternunterhalt / 10.1 Variante 1: Unverheiratetes Kind ist unterhaltspflichtig

In dem nachfolgenden Grundfall hat das unterhaltspflichtige und nicht verheiratete Kind K ein unterhaltsrelevantes monatliches Einkommen von 3.200 EUR. Die Berechnung gestaltet sich dann wie folgt: Ergebnis: K ist zur Zahlung von Elternunterhal...mehr

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Elternunterhalt / 7.5.1 Der Anspruch auf Familienunterhalt nach §§ 1360, 1360a BGB

Soweit ein vorrangiger Anspruch auf Familienunterhalt gem. §§ 1360, 1360a BGB besteht, schulden die Kindern keinen Elternunterhalt. Nach §§ 1360, 1360a BGB sind Eheleute einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Seinem Umfang nach umfasst der Anspruch auf Familienunterhalt gemäß § 1360a BGB alles, was für die Haush...mehr

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Elternunterhalt / 1.2.1 Änderungen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Die für den Elternunterhalt relevanten zentralen gesetzlichen Änderungen beziehen sich auf die Vorschriften zum zu berücksichtigenden Einkommen und den Regress (§§ 43, 94 SGB XII). Die Vorschriften sind aus § 43 Abs. 5 und § 94 Abs. 1 SGB XII a. F. in dem neu eigefügten § 94 Abs. 1a SGB XII zusammengefasst. Dort heißt es wörtlich: "Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigte...mehr

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Elternunterhalt / 7.5.2 Der Unterhaltsanspruch gegen den getrennt lebenden Ehegatten

Leben die Ehegatten in Trennung, ist die Trennungsunterhaltsverpflichtung im Sinne des § 1361 BGB nach den üblichen Kriterien zu bemessen. Der unterhaltspflichtige Ehegatte muss dann höchstens die Hälfte des bereinigten Gesamteinkommens als Trennungsunterhalt zahlen (Halbteilungsgrundsatz). Der Selbstbehalt beläuft sich auf 1.280 EUR bzw. 1.080 EUR falls nicht erwerbstätig. ...mehr

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Elternunterhalt / 8.4.1 Schonvermögen für die eigene Altersabsicherung

Die eigene Altersvorsorge des unterhaltspflichtigen Kindes hat Vorrang vor der Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt. Aus diesem Grunde ist anerkannt, dass dem Kind ein verschontes Vermögen für seine eigene Altersvorsorge verbleiben muss. Bei der Bestimmung der Höhe des Altersvorsorgeschonvermögens gibt es keine festen Werte, die herangezogen werden können. Vielmehr ...mehr

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Elternunterhalt / 8.4 Vermögenseinsatz für den Elternunterhalt

Wichtig Das Vermögen ist seit dem Inkrafttreten des Angehörigen-Entlastungsgesetzes unabhängig von der Anlageform und seiner Höhe grds. in Elternunterhaltsfällen unbeachtlich. Die Jahreseinkommensgrenze von 100.000 EUR gemäß § 94 Abs. 1a SGB XII stellt allein auf das Einkommen ab. Wird die Einkommensgrenze von 100.000 EUR allerdings überschritten, gilt der Grundsatz, dass un...mehr

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Elternunterhalt / 10 Berechnungsbeispiele

Den nachfolgenden Berechnungsbeispielen kann entnommen werden, wie konkret die Höhe einer Elternunterhaltsverpflichtung berechnet wird. An dieser Stelle ist es nochmals wichtig darauf hinzuweisen, dass die Berechnung der Unterhaltsverpflichtung nur dann gelingen kann, wenn zuvor das unterhaltsrelevante Einkommen und Vermögen aller Unterhaltspflichtigen sowie der jeweiligen E...mehr

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Elternunterhalt / 1.3.1 Schwache Ausgestaltung des Elternunterhaltes

Die wichtigste Besonderheit beim Elternunterhalt liegt darin, dass der Unterhaltsanspruch der Eltern im Vergleich zu anderen Unterhaltsverhältnissen recht schwach ausgestaltet ist. Ein Kind, welches für seine Eltern Unterhalt zahlen soll, muss grundsätzlich keine spürbare und dauerhafte Senkung seines eigenen berufs- und einkommenstypischen Lebensniveaus hinnehmen. Der BGH[1...mehr

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Elternunterhalt / 8.3.8 Fahrtkosten für Heimbesuche

Kosten, die den unterhaltspflichtigen Kindern durch Besuche bei den im Heim lebenden Eltern entstehen, können ebenfalls von dem Einkommen abgezogen werden. In der Regel handelt es sich dabei um Fahrtkosten. Die Höhe der Fahrtkosten ist entsprechend der Grundsätze zu berechnen, die bei den berufsbedingten Aufwendungen gelten. Der BGH[1] zu den Fahrtkosten für Heimbesuche wie ...mehr

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Elternunterhalt / 8 Die Leistungsfähigkeit

Wenn das eigene Einkommen oder Vermögen des Elternteils ausreicht, um die Heimkosten zu bezahlen – also bereits keine Bedürftigkeit vorliegt – muss kein Elternunterhalt gezahlt werden. Dann ist die Frage der Leistungsfähigkeit des Kindes kein Thema mehr. Dies ist allerdings in den meisten Elternunterhaltsfällen nicht so, weshalb der Schwerpunkt der Problematiken in aller Reg...mehr

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Elternunterhalt / 3.1 Die Rolle des Ehegatten

Zur Rolle des Ehegatten des unterhaltspflichtigen Kindes ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Ehegatte als Schwiegerkind der unterhaltsberechtigten Eltern nicht unmittelbar mit seinen Einkünften für den Elternunterhalt haftet. Auch das Vermögen des Ehegatten kann nicht angetastet werden. Und dennoch spielt der Ehegatte des unterhaltspflichtigen Kindes beim Elternunterha...mehr

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§ 16 Verteidigung und Versi... / b) Gegenüber seinem kaskoversicherten Versicherungsnehmer

Rz. 25 Anders als in der KH-Versicherung, in der der Versicherer bis maximal 5.000 EUR leistungsfrei werden kann, kann der Versicherungsnehmer seinen Kaskoversicherungsschutz zur Gänze verlieren, was nicht nur im Falle einer vorsätzlich begangenen Obliegenheitsverletzung wie einer Unfallflucht (LG Krefeld NZV 2014, 40), sondern auch bei besonders groben Verstößen wie einer A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Selbstbehalt

Schließt der StPfl eine private Krankenversicherung ab, bei der geringere Versicherungsbeiträge durch einen Selbstbehalt erkauft wurden, so sind diese Aufwendungen ag Belastungen (FG Köln EFG 2014, 1477, bestätigt durch BFH BStBl II 2017, 55; FG Nds v 06.05.2013, 9 K 265/12).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beiträge zu Krankenversicherungen nach § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a EStG

Rn. 264 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Der Begriff der Krankenversicherung iSd § 10 Abs 1 Nr 3 S 1 Buchst a EStG umfasst sowohl die gesetzliche Krankenversicherung nach dem SGB V, insb für ArbN und Rentner, sowie Beiträge zur landwirtschaftlichen Krankenkasse als auch private Krankenversicherungsverträge. Begünstigt sind nach § 10 Abs 1 S 1 Nr 3 Buchst a EStG Beiträge zu einer g...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Zu berücksichtigende Kosten

Rn. 2 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören die unmittelbaren Krankheitskosten; das sind diejenigen, die die Heilung einer Krankheit bezwecken, o diejenigen, die dazu dienen, die Krankheit für den Kranken erträglicher zu machen (BFH BStBl II 1999, 227 mwN). Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören nach BFH BStBl II 1999, 227 mwN dana...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Rangfolge bei der Vollstreckung mehrerer Unterhaltsberechtigter (Abs. 2)

Rz. 36 Die Regelung nach § 850d Abs. 2 ZPO wird durch die Norm § 7 UVG als speziellere Vorschrift verdrängt (vgl. Rz. 19 ff.; 44f.). Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts vom 21.12.2007 (BGBl I 2007, S. 3189) hat Abs. 2 insoweit geändert, dass mit Wirkung zum 1.1.2008 die Rangordnung bei der Vollstreckung konkurrierender Unterhaltsgläubiger modifiziert wurde. Diese Nov...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 5. Die Haftung mehrerer Geschwister

Mehrere Geschwister haften entsprechend ihrer unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit anteilig nach § 1606 Abs. 3 BGB. Diese Vorschrift gilt weiterhin, verschoben haben sich nur die Maßstäbe. Ist das einzusetzende Einkommen geringer als der pauschale Eigenbedarf, gibt es auch keine Mithaftung. Dabei obliegt es der Verwaltung, die auf die einzelnen Pflichtigen entfallenden Ha...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / 2. Der angemessene Eigenbedarf

Das Gesetz begrenzt die Unterhaltspflicht durch die Leistungsfähigkeit: "Unterhaltspflichtig ist nicht, wer … außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren" (§ 1601 Abs. 1 BGB). Der BGH hat diese Grenze treffend dahin umschrieben, dass der Unterhaltspflichtige "eine spürbare und dauerhafte Senkung seines berufs- und einkommenstypis...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Übermaß an Zuschüssen

Rz. 25 Die Annahme von Einkommenszuschuss setzt objektiv gewisse Dauer, Wiederkehr und Regelmäßigkeit der Zuwendung voraus.[84] Die Zweckbestimmung muss auf die Verwendung als "Einkünfte" gehen. Einmaliger Beitrag des Erblassers zu bestimmtem Verbrauchszweck[85] reicht nicht aus und fällt unter Abs. 3; ebendies gilt für laufende Zahlungen, die als Vermögensgrundstock oder -e...mehr

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Rechtsgrundsätze zum Eltern... / 3 Geschütztes Einkommen der unterhaltsverpflichteten "Kinder"

Gem. 1603 Abs. 1 BGB ist nicht unterhaltspflichtig, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Der Unterhaltspflichtige hat die Darlegungs- und Beweislast für seine Leistungsunfähigkeit im Rahmen von § 1603 BGB. Die Höhe des geschützten Einkommens einer unterhaltsverpflic...mehr

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Süddeutschland, Unterhaltsl... / 21. Selbstbehalt

21.1 Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB), dem angemessenen (§ 1603 I BGB) und dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 I, 1578 I BGB. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nach § 1603 II 2 BGB gleichgestellten Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze der Inanspruchnahme. Er beträgt beim Nicht...mehr

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FF 01/2020, Neue Düsseldorf... / 3. Selbstbehalte

Erstmals seit 2015 ändern sich die sogenannten Selbstbehalte. Diese Selbstbehalte bilden den dem Unterhaltspflichtigen mindestens zu belassenden Betrag ab. Gegenüber den Ansprüchen minderjähriger Kinder und volljähriger unverheirateter Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schu...mehr

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FF 01/2020, Bemessung des eheangemessenen Selbstbehalts

BGB § 1578b § 1581 Leitsatz Die Bemessung des eheangemessenen Selbstbehalts ist Aufgabe des Tatrichters. Dabei ist es diesem nicht verwehrt, sich an Erfahrungs- und Richtwerte anzulehnen, sofern nicht im Einzelfall besondere Umstände eine Abweichung gebieten. Die Erfahrungs- und Richtwerte können dabei auch eine Differenzierung zwischen erwerbstätigen und nicht erwerbstätige...mehr

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FF 01/2020, Bemessung des e... / 2 Anmerkung

1. Der wesentliche Streitpunkt des Verfahrens war die Frage, ob der Antragsteller die von ihm verfolgte Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs mit der Antragsgegnerin aus dem Jahr 2011 über den nachehelichen Unterhalt auf Belastungen für das Wohnen in der ihm gehörenden Eigentumswohnung stützen konnte, nachdem er sowohl in dem früheren Vergleich als auch im vorliegenden V...mehr

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FF 01/2020, Bemessung des e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über nachehelichen Unterhalt ab Oktober 2016. [2] Aus der am 4.12.1980 geschlossenen Ehe der Beteiligten sind zwei 1981 und 1984 geborene Töchter hervorgegangen. Die Beteiligten trennten sich am 5.8.2007; seit dem 2.1.2009 ist ihre Ehe rechtskräftig geschieden. [3] Der im Mai 1953 geborene Ant...mehr

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Naumburg, Unterhaltsleitlin... / V. Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB), dem eheangemessenen (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB) sowie dem billigen Selbstbehalt (§ 1581 BGB). In dem jeweiligen Selbstbehalt sind unterschiedlich hohe Kosten für Unterkunft und Heizung enthalten (vgl. Nr. 21.5.2). 21.2 Notwendiger Selb...mehr

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Brandenburg, Unterhaltsleit... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Grundsatz Leistungsfähigkeit ist in dem Umfang gegeben, in welchem das bereinigte Einkommen, hier ohne Abzug eines Erwerbstätigenbonus, den Selbstbehalt, der dem Unterhaltspflichtigen zur Bestreitung seines eigenen Unterhalts bleiben muss, übersteigt. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der notwendige Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen beträgt gegenüber minde...mehr

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OLG Hamm, Unterhaltsleitlin... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Pflichtigen 21.1 Dem Pflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.2 Notwendiger Selbstbehalt Der Selbstbehalt des Pflichtigen beträgt im Falle des § 1603 Abs. 2 BGB gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen (§ 1603 Abs. 2 S. 2 BGB) Kindern in der Regel mindestens 960 EUR, bei Erwerbstätigkeit...mehr

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Bremen, Unterhaltsleitlinie... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt des Verpflichteten 21.1 Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche von seinem Einkommen der sog. Selbstbehalt verbleiben. 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern gilt im Allgemeinen der notwendige Selbstbehalt als unterste Grenze. Er beträgt bei nicht Erwerbstätigen 960 EUR, bei Erwerbstätigen 1.16...mehr

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Celle, Unterhaltsleitlinien... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21. Selbstbehalt 21.1 Der Unterhaltspflichtige ist leistungsfähig, wenn ihm der Selbstbehalt verbleibt. Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 II BGB) und dem angemessenen (§ 1603 I BGB) Verwandtenselbstbehalt sowie dem Selbstbehalt gegenüber Ehegatten (§§ 1361 I, 1581 BGB; BGH FamRZ 2006, 683). 21.2 Für Eltern gegenüber minderjährigen Kindern und diesen nac...mehr

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Köln, Unterhaltsleitlinien ... / 1.5 Leistungsfähigkeit und Mangelfall

21 Selbstbehalt Dem Unterhaltspflichtigen muss nach Abzug der Unterhaltsansprüche der Selbstbehalt (Eigenbedarf) verbleiben. 21.1 Grundsatz Es ist zu unterscheiden zwischen dem notwendigen (§ 1603 Abs. 2 BGB), dem angemessenen (§ 1603 Abs. 1 BGB) sowie dem eheangemessenen Selbstbehalt (§§ 1361 Abs. 1, 1578 Abs. 1 BGB; BGH, Urteil v. 15.3.2006, XII ZR 30/04, FamRZ 2006, 683). 21....mehr