Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Jansen/Sommer, SGB I § 33 A... / 2.2 Berücksichtigung von Wünschen (Satz 2)

Rz. 9 Satz 2 bindet im Regelfall ("soll") die Verwaltung, den individuellen Wünschen des Berechtigten bei der Leistungsgewährung zu entsprechen. Allerdings gilt dies nur, soweit im Rahmen des Satzes 1 ein Handlungsspielraum dafür eröffnet und soweit diese Wünsche angemessen sind. Dies setzt voraus, dass diese Wünsche auch mitgeteilt wurden. Dies kann sich auch aus Äußerungen...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 16 Beck, Die verfassungsrechtliche Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, NJW 2001, 1894. Bömelburg, Die eingetragene Lebenspartnerschaft – ein überholtes Rechtsinstitut?, NJW 2012, 2753. Braun, "Ein neues familienrechtliches Institut" Zum Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes, JZ 2002, 23. Brosius-Gersdorf, Die Ehe für alle durch Änderung des BGB, NJW 2...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33a ... / 2.2.2 Urkundennachweis (Nr. 2)

Rz. 15 Die Abänderung des nach Abs. 1 maßgeblichen Geburtsdatums durch Nachweis der Unrichtigkeit mittels einer Urkunde über ein "anderes" Geburtsdatum darf der jeweilige Leistungsträger nur dann vornehmen, wenn dieser Nachweis durch eine Urkunde geführt wird, die im Original vor der erstmaligen Angabe des Geburtsdatums gegenüber einem Sozialleistungsträger oder Arbeitgeber ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 2 Nr. 2, Art. 74 Abs. 2 des Dritten Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften v. 21.8.2002 (BGBl. I S. 3322) mit Wirkung zum 1.2.2003 eingefügt worden. Mit Art. 2 Nr. 4, Art. 124 Abs. 1 des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist mit Wirkung zum 1.1.2004 in...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 2.2 Vorbehalt abweichender Regelungen (Abs. 2)

Rz. 6 Der Grundsatz der Geltung der Vorschriften des SGB nach dem Territorialitätsprinzip lässt zu, dass über- oder zwischenstaatliches Recht davon Abweichungen beinhaltet, die unberührt bleiben, d. h. die Begrenzung der Regelung des § 30 nicht gilt. Für eine solche Ausweitung des Territorialitätsprinzips im Sinne der Erstreckung der Vorschriften des SGB auch auf ausländisch...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2.1 Lebenspartnerschaft

Rz. 4 Das Lebenspartnerschaftsgesetz, als Art. 1 des Gesetzes v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) verkündet, hat ein eigenständiges Rechtsinstitut (Lebenspartnerschaft) begründet, das nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht. Diese Beschränkung verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (BVerfG, Urteil v. 17.7.2002, 1 BvF 1/01, und 1 BvF 2/01). Mit der Begründung einer Lebenspartn...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.6 Gemeinsame Vertrauensdienste (Abs. 4)

Rz. 27 Abs. 4 wurde im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der VO (EU) Nr. 910/2014 durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (eIDAS-Durchführung...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2.2.1 Voraussetzungen für eine Lebenspartnerschaft

Rz. 8 Die Voraussetzungen für die Lebenspartnerschaft waren und sind in § 1 Abs. 1 LPartG geregelt. Danach wird eine Lebenspartnerschaft von 2 Personen gleichen Geschlechts dadurch begründet, dass sie gegenseitig persönlich bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Partnerschaftsversprechen). Diese wechselseitige...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 2.2 Aufteilung von Witwenrenten (Abs. 2)

Rz. 14 Für die Fälle der anzuerkennenden mehreren Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes des/der Rentenansprüche vermittelnden Berechtigten sieht Abs. 2 die endgültige Aufteilung des Rentenanspruchs an die mehreren Witwen oder Witwer vor. Der Rentenanspruch (als Stammrecht) ist aus der Versicherung des Verstorbenen zu berechnen (vgl. § 63 SGB VI und Komm. dort), sodass die Auftei...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 31 V... / 2.1 Gesetzesvorbehalt

Rz. 2 Der Vorbehalt des Gesetzes besagt als allgemeiner Grundsatz des Rechtsstaates, dass ein Träger öffentlicher Gewalt nur durch formelles Gesetz (oder aufgrund eines formellen Gesetzes) in Rechtspositionen des Bürgers eingreifen darf. Das Handeln der Exekutive wird somit beschränkt, wie sich bereits aus der Gesetzesbegründung ergibt. Dieser Grundsatz dient in erster Linie...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 32 V... / 2.2 Abweichung von Vorschriften des SGB

Rz. 8 Die privatrechtliche Vereinbarung muss unmittelbar oder mittelbar zur Abweichung von Vorschriften des SGB führen. "Abweichen" meint dabei eine Veränderung der Rechtsposition des Sozialleistungsberechtigten in der Form, dass die Vorschriften des SGB daran andere Rechtsfolgen knüpfen. Dabei kann es sich um Abweichungen von Bestimmungen dieses Buches, aber auch von solche...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.1.1 Sozialdaten

Rz. 6 Geschützt sind Sozialdaten. Der Begriff ist im § 67 Abs. 2 Satz 1 SGB X gesetzlich definiert (vgl. dort). Geschützt sind alle Informationen, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen oder beziehen lassen. Es ist unerheblich, ob es sich um Tatsachen oder Bewertungen handelt. Es gibt auch keine Abstufung nach dem Grad der Sensibilität des ein...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36 H... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 33 Coester, Zur sozialrechtlichen Handlungsfähigkeit des Minderjährigen, FamRZ 1985, 982. v. Einem, Auswirkungen des Betreuungsgesetzes auf das Sozialrecht, SGb 1991, 477. Kunz, Zur Rechtsstellung des Minderjährigen im Sozialrecht, ZfJ 1984, 392. Mrozynski, Die Zurechnung des Vertreterverhaltens im Sozialrecht, SGb 1993, 13. Samartzis, Die Vertretung der Bedarfsgemeinschaft ...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.3.2.1 Qualifizierte elektronische Signatur (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 16 Damit das elektronische Dokument einem gesetzlichen Schriftformerfordernis entspricht, wird durch Abs. 2 Satz 2 angeordnet, dass das elektronische Dokument in diesen Fällen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen ist. Die Voraussetzungen für eine qualifizierte elektronische Signatur bestimmte sich bis 28.7.2017 nach dem Signaturgesetz. Ab dem 29.7...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.9.2.1 Schadenersatz

Rz. 74 Ziel der DSGVO ist es, dass jede betroffene Person einen vollständigen und wirksamen Schadenersatz für einen erlittenen Schaden erhalten soll. Der Begriff des Schadens soll dabei weit und auf eine Art und Weise ausgelegt werden, die den Zielen dieser Verordnung (Art. 1 DSGVO) in vollem Umfang entspricht (EG 146 DSGVO). Art. 82 Abs. 1 DSGVO formuliert in diesem Sinn, da...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 37 V... / 2.3 Vorrang des Zweiten vor dem Ersten Kapitel des SGB X (Satz 3)

Rz. 20 Der mit Wirkung zum 18.6.1994 neu geschaffene Satz 3 räumt dem Zweiten Kapitel des SGB X (§§ 67 bis 85a, Sozialdatenschutz) Vorrang vor dessen Erstem Kapitel (§§ 1 bis 66 SGB X, Verwaltungsverfahren) ein, dies allerdings nur insoweit, als es die Sachverhaltsermittlung (vgl. § 20 SGB X und Komm. dort) betrifft. Im Ergebnis soll dies sicherstellen, dass auch im Zusammen...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33c ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Folge der Verpflichtung der BRD, die EU-Richtlinien 2000/43/EG des Rates v. 29.6.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EG Nr. L 180 S. 22), 2000/78/EG des Rates v. 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthielt für das SGB und die nach § 68 als besondere Teile des SGB geltenden Gesetze die übergreifende Regelung über die Eröffnung der Möglichkeit der elektronischen Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung. Die Regelung entsprach inhaltlich mit den Abs. 1 bis 3 weitgehend dem § 3a VwVfG. Sie enthielt allgemeine Regelungen über die Zulässigkeit des A...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 2.1 Territorialitätsprinzip (Abs. 1)

Rz. 3 Die Anknüpfung der Geltung der Vorschriften des SGB an das Territorialitätsprinzip geht auf den völkerrechtlichen Grundsatz zurück, dass jeder Staat Rechtsetzungs- und Hoheitsgewalt nur auf seinem Territorium besitzt. Dieser räumliche Herrschaftsbereich ("Geltungsbereich") wird in der Vorschrift, das Gebiet der BRD nach der Wiedervereinigung umfassend, als gegeben unte...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Batt/Grunert, Das Trustcenter der Deutschen Rentenversicherung, RVaktuell 2005, 525. Beckermann, Zur Erforderlichkeit einer Belehrung über die elektronische Form der Rechtsbehelfseinlegung – Ein Beitrag zur praktischen Wahrnehmung von E-Government, NVwZ 2017, 745. Berger, G., Beweisführung mit elektronischen Dokumenten, NJW 2005, 1016. Grunert, Das elektronische Verwaltu...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.5 Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit (Abs. 4)

Rz. 20 Abs. 4 macht es zur öffentlich-rechtlichen Verpflichtung für Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen nur im notwendigen Umfang in Anspruch genommen werden (so BT-Drs. 11/2237 S. 158). Dies schließt ein, dass Leistungserbringer ggf. die Verordnungen anderer Leist...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Mit Art. 5 Nr. 1 des SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) ist mit Wirkung zum 1.7.2001 in Abs. 2 der Verweis auf das SGB IX eingefügt worden. Durch Art. 4 Nr. 1, Art...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.3.2.3 Weitere Ersetzungsmöglichkeiten (Abs. 2a Nr. 1)

Rz. 21a Seit 1.1.2024 sind die weiteren Ersetzungsmöglichkeiten in Abs. 2a geregelt. Nach Nr. 1 kann die Schriftform auch ersetzt werden durch die unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird. Zu dieser Regelung führt die Gesetzesbegründung (zu d...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.7 § 63 Abs. 1 Nr. 7

Rz. 22 Die Vorschrift korrespondiert mit § 64. Dort sind als Mittel der Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs die Prüfung, das Betretens- und Prüfungsrecht sowie die Duldungs- und Mitwirkungspflichten geregelt. Die Behörden der Zollverwaltung unterrichten nach § 6 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) die Bundesagentur für Arbeit üb...mehr

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Sommer, SGB V § 2a Leistung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 6 Banafsche, Die UN-Behindertenkonvention und das deutsche Sozialrecht, SGb 2012, 373, 440. Henning, Hilfsmittelversorgung zum Ausgleich einer Behinderung in der gesetzlichen Krankenversicherung, SGb 2015, 83. Kainz, Wesentliche Änderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz, NZS 2017, 649. Kessler, Anmerkungen zur Reform des sozialrechtlichen Behinderungsbegriff, SGb 2017,...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.1 Personenkreis

Rz. 9 Einbezogen in den Schutz der Familienversicherung sind der Ehegatte, seit dem 1.8.2001 der Lebenspartner, und die Kinder des Stammversicherten, wobei den eigenen leiblichen Kindern unter bestimmten Voraussetzungen andere Personen als Kinder gleichgestellt sind (§ 10 Abs. 4). Die Eigenschaft als Kind ist erst mit der Geburt gegeben. Das ungeborene Kind kann daher nicht ...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.6 § 63 Abs. 1 Nr. 6

Rz. 21 Nr. 6 ist zum 1.8.2016 eingefügt worden. Danach handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB I eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht. Nach § 60 Abs. 1 Satz 1 SGB I hat derjenige, der Sozialleistungen beantragt oder erhält, alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind....mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 3 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (2. SGB V-ÄndG) v. 20.12.1991 (BGBl. I S. 2325) wurde Abs. 1 Satz 1 mit Wirkung zum 1.1....mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.2 Inlandswohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 22 Die Familienversicherung besteht nur für Angehörige, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben. Dies entspricht dem allgemeinen Grundsatz über die Geltung des SGB nur für diesen Personenkreis. Für die Begriffe Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt gilt die Definition des § 30 Abs. 3 SGB I, so dass auf die Kommentierung und Rechtsprechung zu § 30 S...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 60 regelt die allgemeinen Auskunftspflichten Dritter auf Verlangen der Agentur für Arbeit oder des an deren Stelle getretenen kommunalen Trägers. Die in der Vorschrift niedergelegt Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verfolgen das Ziel, die für die Leistungsgewährung erheblichen Tatsachen ermitteln zu können, und sollen zudem Leistungsmissbrauch vermeiden helfen. Die...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.2.1 Nicht-öffentliche Dritte

Rz. 7 Der Begriff der nicht-öffentlichen Stelle ist in § 67 Abs. 5 SGB X definiert. Darunter fallen natürliche und juristische Personen, Gesellschaften oder andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, mithin alle Privaten oder in privater Rechtsform Organisierten außerhalb der verantwortlichen Stelle (Wendtland, in: Gagel, SGB II, § 51 Rz. 7; Harich, in: Luik/Harich, S...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.1.6 Sozialdaten

Rz. 11 Die Vorschrift regelt nur den Sozialdatenschutz, der Schutz anderer Daten, beispielsweise persönlicher Daten, bleibt dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorbehalten. Der Begriff der Sozialdaten ist in § 67 Abs. 2 Satz 1 SGB X gesetzlich definiert. Danach sind Sozialdaten die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 2a Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift entspricht dem Einweisungscharakter der Regelungen des Ersten Kapitels. Sie lässt offen, ob es sich lediglich um einen Programmsatz (so Herbst, in KassKomm. SGB V, § 2a Rz. 1, Stand: 15.2.2024), um eine Auslegungsregelung (so Vossen, in: Krauskopf, SozKV, SGB V, § 2a Rz. 3, Stand: Februar 2024; Axer, in: Eichenhofer/Wenner SGB V, 2. Aufl., § 2a Rz. 3) od...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 123 Gemein... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 123 sieht eine befristete Förderung regionalspezifischer Modellvorhaben für innovative Unterstützungsmaßnahmen und -strukturen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und vergleichbar Nahestehenden vor Ort und im Quartier vor. Die durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz v. 19.6.2023 zur Durchführung der dort näher bestimmten Modellvorhaben in das Gesetz...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.6 Prüfmaßnahmen – Vorrang der Beratung (Abs. 3)

Rz. 21 Nach Abs. 3 Satz 2 können die Prüfmaßnahmen der Prüfungsstelle grundsätzlich in beide Richtungen gehen, also sowohl eine Nachforderung zugunsten des geprüften Leistungserbringers als auch eine Nachforderung bzw. Kürzung zu dessen Lasten auslösen. Im operativen Bereich sollen gezielte Beratungen des vertragsärztlichen Leistungserbringers durch die Prüfungsstelle weiter...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift soll gemäß der Gesetzesbegründung für das SGB II bestimmen, zu welchem Zweck die Bundesagentur für Arbeit, die gemeinsamen Einrichtungen und die kommunalen Träger als zuständige Träger der Leistungen der Grundsicherung und von ihnen beauftragte Dritte sowie die für die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Beschäftigung zuständigen Stellen Soz...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.2 Gemeinsame Einrichtung als verantwortliche Stelle (Abs. 2)

Rz. 18 Nach dem mit dem zum Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) eingefügten Abs. 2 ist die Bundesagentur für Arbeit verantwortliche Stelle nach § 67 Abs. 9 SGB X, soweit die gemeinsamen Einrichtungen Aufgaben der Agenturen für Arbeit wahrnehmen. Abs. 2 ist zum 1.1.2011 durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Orga...mehr

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Sauer, SGB II § 51 Verarbei... / 2.4.1 Sozialdaten

Rz. 11 Sozialdaten sind nach § 67 Abs. 2 sind personenbezogene Daten (Art. 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2016/679), die von einer in § 35 SGB I genannten Stelle im Hinblick auf ihre Aufgaben nach diesem Gesetzbuch verarbeitet werden. Die Befugnis zur Übertragung von Daten an nicht öffentliche Stellen erfasst den gesamten Datenbestand. Möglich ist aber auch, dass nur Teile des ...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.4 Datenschutz (Abs. 4)

Rz. 26 Der zum 26.11.2019 neu gefasste Abs. 4 erklärt die Anwendbarkeit der datenschutzrechtlichen Regelungen des Sozialdatenschutzes für die Verarbeitung von Sozialdaten durch eine gemeinsame Einrichtung und stellt klar, dass diese Regelungen abschließend sind (BR-Drs. 430/18 S. 415). Damit ist klargestellt, dass eine Verarbeitung von Sozialdaten durch die gemeinsame Einric...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 43 Blüggel, Was fordert das neue Recht?, SozSich 2005, 12. Gabbert, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldtatbestände in der Sozialversicherung, Kompass 2007, 22. Hammel, Das Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 63 SGB II – eine eingehende Analyse, ZFSH/SGB 2017, 63. Knoblauch, Hartz IV – ein Vermögensbildungsprogramm für selbständig Erwerbstätige?, NDV 2006, 375. Rz. 44 BVerfG, B...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.4 Auswahl der Leistungserbringer (Abs. 3)

Rz. 18 Abs. 3 knüpft an die Notwendigkeit der Zulassung von Leistungserbringern für die Sachleistungsgewährung an und schreibt für deren Zulassung und Vertragsabschlüsse die Beachtung der Vielfalt der potentiellen Leistungserbringer vor. Nur wenn verschiedene Leistungserbringer zugelassen sind, können Versicherte letztlich zwischen diesen wählen. Insoweit soll Abs. 3 der Wah...mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. § 42 ist im Rahmen der Neufassung von Kapitel 4 Abschnitt 1 (§§ 36 bis 44 SGB II) mit Art. 2 Nr. 32 des Gesetzes zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zweiten und Zw...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.1.1 Zuständige Träger der Leistungen nach dem SGB II

Rz. 6 Normadressaten des Sozialgeheimnisses nach § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB I sind die Sozialleistungsträger. Die zuständigen Träger von Leistungen nach dem SGB II sind in § 6 im Einzelnen aufgezählt: die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur), zugelassene kommunale Träger (SG Fulda, Urteil v. 7.8.2006, 29 AS 95/06), die kreisfreien Städte und Kreise für die Leistungen nach § 16a...mehr

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Sauer, SGB II § 42 Fälligke... / 2.3 Unpfändbarkeit der Leistungen (Abs. 4)

Rz. 14 Nach Abs. 4 Satz 1 kann der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. Abs. 4 Satz 1 enthält ein gesetzliches Verbot i. S. v. § 134 BGB (allg. Meinung, vgl. Merten, in: BeckOK, SGB II, § 42 Rz. 26; Löcken, in: Luik/Harich, SGB II, § 42 Rz. 60). Rechtsfolge dieses gesetzlichen Verbots ist, ...mehr

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Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.3 Wettbewerb (Abs. 3 Satz 2 a. F. bis zum 31.3.2020)

Rz. 18 Die Rechtspflicht zur Zusammenarbeit war auch nach Einführung der Wahlfreiheit der Mitglieder und der Möglichkeit der Öffnung von Betriebs- und Innungskrankenkassen (ab 1996) beibehalten worden, obwohl die Wahl- und Wechselmöglichkeiten zwischen den einzelnen Krankenkassen zu weiterem notwendigen Wettbewerb um Mitglieder zwischen den Krankenkassen führte, der über ges...mehr

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Sauer, SGB II § 62 Schadene... / 2.1 Rechtscharakter des Schadenersatzanspruchs

Rz. 4 Bei den Schadenersatzansprüchen nach § 62 handelt es sich, entsprechend der Rechtslage bei § 321 SGB III, um Ansprüche aus der öffentlich-rechtlichen Inanspruchnahme zwischen den Trägern der Grundsicherung und den auskunftspflichtigen Arbeitgebern, Werkunternehmern oder Bestellern (vgl. BSG, Urteil v. 30.11.1990, 11 RAr 11/89, SozR 3-4100 § 145 Nr. 1 = NZA 1990, 790). ...mehr

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Sauer, SGB II § 50 Datenübe... / 2.1.8 Zur Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II

Rz. 14 Der Zweck der Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB II beschränkt angesichts der globalen Formulierung in gerade noch zulässiger Art und Weise die Übermittlung von Daten. Nach der Gesetzesbegründung zum Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende v. 20.7.2006 (BGBl. I S. 1706) ist insbesondere die Übermittlung von Daten über zuvor im Rechtskreis des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4 Grundsatz der Sparsamkeit (Abs. 4)

Rz. 20 Mit Abs. 4 war ursprünglich die schon nach § 69 Abs. 2 SGB IV bestehende Verpflichtung zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wiederholt worden, was auf die Verwendung der Beitrags- und sonstigen Einnahmen zu beziehen ist. Diese Verpflichtung wird dabei sowohl für die Durchführung der Aufgaben der Krankenversicherung als auch für die eigenen Verwaltungsangelegenheiten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.1 Familienversicherung

Rz. 3 Mit der Einführung der Familienversicherung durch das GRG wurde für die Familienangehörigen (Ehegatten, Lebenspartner und Kinder sowie die Kinder von familienversicherten Kindern) eines Mitgliedes der gesetzlichen Krankenversicherung ein eigenständiger Versichertenstatus, die Familienversicherung, begründet. Es handelt sich um eine eigene und eigenständig Leistungsansp...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.1 Leistungen der Grundsicherung (Nr. 1)

Rz. 4 Die Aufzählung der Fälle, in denen Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben, ist abschließend. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach Nr. 1 sind das Arbeitslosengeld II, das Sozialgeld, Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit nach § 25, der Zuschuss nach § 26 und die Leistungen des Bildungspaketes nach § 28. Zu den Leistungen der Grun...mehr