Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.1.1 Gesetzliche Unwirksamkeitsgründe

Rz. 35 Hierher gehören gesetzliche Bestimmungen im weitesten Sinne, freilich auch die Bestimmungen des Grundgesetzes , die aber selten unmittelbar zur Unwirksamkeit einer Kündigung führen und in erster Linie für die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe des einfachen Rechts, vor allem der §§ 138, 242 und 612a BGB, von Bedeutung sind. Rz. 36 Eine Kündigung ist nach den allg...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.1.3 Reisekosten, Betriebs- und Haushaltshilfe – § 64 Abs. 1 Nr. 5 und 6 SGB IX

Rz. 7f Ergänzend zu den Leistungen Rehabilitationssport und Funktionstraining ist die Regelung in § 64 Abs. 1 Nr. 5 SGB IX, § 73 SGB IX zu sehen. Im Zusammenhang mit einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation werden danach Fahr-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten übernommen. Ferner besteht nach § 64 Abs. 1 Nr. 6 SGB IX, § 74 Abs. 1 SGB IX nach Maßgabe der Regelungen...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.1.1 Beiträge und Beitragszuschüsse – § 64 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX

Rz. 6a Inhalt und Umfang etwaiger Beiträge und Beitragszuschüsse für Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmen sich nach den beitragsrechtlichen Normen in den jeweiligen Versicherungszweigen (z. B. § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB III i. V. m. § 347 Nr. 1 und 5 SGB III oder § 2 Abs. 1 Nr. 15 SGB VII). Sofern keine Pflichtmitgliedschaft besteht, können Beiträge na...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.1 Seelische Störung – Fördervoraussetzung nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 8 § 35 a Abs. 1 nennt 2 Anspruchsvoraussetzungen. Zum einen muss das Kind oder der Jugendliche in seiner seelischen Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für sein Lebensalter typischen Zustand abweichen – die sog. seelische Störung – und zum anderen muss infolgedessen seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solch...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.4 Personen, die für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen oder im Rahmen einer Unterstützten Beschäftigung nach § 55 SGB IX individuell betrieblich qualifiziert werden (Nr. 3)

Rz. 12 Es handelt sich hier um den nach § 1 Satz 1 Nr. 3 versicherungspflichtigen Personenkreis, wobei es sich um einen Auffangtatbestand handelt. Sollte die Arbeitsleistung desjenigen, der für eine Erwerbstätigkeit befähigt wird, bereits zu einer Versicherungspflicht nach § 1 Satz 1 Nr. 1 oder 2 führen, richten sich die beitragspflichtigen Einnahmen nach den insoweit gelten...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.1.2 Rehabilitationssport und Funktionstraining – § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX

Rz. 7 § 64 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX trifft nunmehr Regelungen für ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen. Diese Regelung gewährt gegenüber der aufgehobenen Nr. 1 einen Rechtsanspruch auf di...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.1 Ansprüche nach § 43 Abs. 1 Satz 1 i.V.m § 64 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 SGB IX

Rz. 6 Grundvoraussetzung aller Ansprüche aus § 43 Abs. 1 Satz 1, die sich nach dem SGB IX richten, ist die Erfüllung der Voraussetzungen in § 11 Abs. 2, d. h. die Leistung muss erforderlich sein, um Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern. Auf die Leistung besteht ...mehr

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Jung, SGB VIII § 61 Anwendu... / 2.1.4 Geltungsanordnung – Verhältnis jugendhilferechtlichen Datenschutz zu § 35 SGB I, §§ 67 bis 85a SGB X nach Satz 1

Rz. 17 Für den Schutz von Sozialdaten bei ihrer Erhebung und Verwendung in der Jugendhilfe gelten § 35 SGB I, §§ 67 bis 85a SGB X sowie die nachfolgenden Bestimmungen des SGB VIII. Die Datenschutzvorschriften des SGB VIII stehen damit nach der gesetzlichen Formulierung neben den genannten Bestimmungen des SGB I und des SGB X. Die Regelung des § 61 Abs. 1 Satz 1 hat allerding...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.7 Art und Umfang der Eingliederungshilfe nach Abs. 3

Rz. 58 Die Bestimmung von Aufgabe, Ziel und Personenkreis sowie Art der Leistungen richtet sich seit dem 1.1.2020 nach Kapitel 6 des Teils 1 SGB IX sowie § 90 und den Kapiteln 3 bis 6 des Teils 2 SGB IX, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden und sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt. ...mehr

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Jung, SGB VIII § 65 Besonde... / 2.2 Sperrwirkung des § 35 Abs. 3 SGB I nach Abs. 2

Rz. 31 Nach § 35 Abs. 3 SGB I besteht keine Auskunftspflicht, keine Zeugnispflicht und keine Pflicht zur Vorlegung oder Auslieferung von Schriftstücken, nicht automatisierten Dateien und automatisiert erhobenen, verarbeiteten oder genutzten Sozialdaten, soweit eine Übermittlung nicht zulässig ist. Abs. 2 ordnet an, dass im Falle einer fehlenden Weitergabebefugnis nach Abs. 1...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.2 Beteiligung von Sozialleistungsträger, Rehabilitationsträger und Schule nach Satz 2

Rz. 46 Die bisher in Abs. 2 Satz 4 geregelte Beteiligung der Arbeitsverwaltung wurde durch das KJSG v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in Abs. 3 Satz 2 verschoben und der sachliche Anwendungsbereich auf alle Sozialleistungsträger nach § 12 SGB I erweitert. Rz. 47 Bei der Beteiligungspflicht handelt es sich um eine Sollvorschrift; es ist daher bei Vorliege...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 1 Allgemeines

Rz. 5 § 43 in der ursprünglichen Fassung übernahm zunächst die Regelungen von § 193 RVO. Danach erbrachten die Krankenkassen Rehabilitationssport sowie sonstige Leistungen zur Erreichung oder Sicherung des Rehabilitationsziels als ergänzende Leistungen zur Rehabilitation. Mit dem Inkrafttreten des SGB IX änderte sich die Struktur der Norm. § 11 Abs. 2 begründet nunmehr einen...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.6 Abgrenzung zu anderen Leistungen

Rz. 48 Für die Eingliederungshilfe gelten die §§ 90 ff. SGB IX und § 35a SGB VIII. Während das SGB VIII nur Kinder und Jugendliche (ggf. auch junge Volljährige nach Maßgabe des § 41 SGB VIII) mit seelischer oder drohender seelischer Behinderung erfasst, insoweit aber im Leistungsrecht weitestgehend auf das SGB IX verweist (dazu Eicher, Jugendhilfe 2023, 144; Eicher, Das Reha...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.3.2 Behinderte Menschen in Inklusionsbetrieben (Nr. 2a)

Rz. 11 Bei einem Teil der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen ist eine Vermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur dann möglich, wenn der (Wieder-)Eingliederung eine längere Phase der Beschäftigung und Qualifizierung vorausgeht. Für diese arbeitslosen schwerbehinderten Menschen, für die regelmäßig auch die Werkstatt für Behinderte nicht die adäquate Einrichtung zur ...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Ziel der Eingliederungshilfe i. S. d. § 35a ist es, den Betroffenen bei einer bestehenden seelischen Behinderung nach Möglichkeit wieder in die Gesellschaft einzugliedern, bzw. bei einer drohenden seelischen Behinderung dessen Ausgliederung zu vermeiden (zur Zielsetzung vgl. auch Münder, § 35a SGB VIII, Rz. 62; Wiesner, § 35 a SGB VIII Rz. 99, der die Zielsetzung noch ...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.6.2 Behinderte Menschen in Inklusionsbetrieben (Abs. 1 Nr. 2a)

Rz. 25 Wie Abs. 1 Nr. 2 wurde auch Nr. 2a durch Art. 7 (Nr. 9b) des Bundesteilhabegesetzes v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 geändert. Nach den Wörtern "Werkstatt für behinderte Menschen" wurden die Wörter "oder nach einer Beschäftigung bei einem anderen Leistungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches" eingefügt, das Wort "Integrationsprojekt" wurde durch das Wort ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.4.3 Gruppenangebote (Pooling) nach Abs. 3 Satz 3

Rz. 53 Satz 3 bestimmt, dass eine für Kinder oder Jugendliche erforderliche Leistung zur Anleitung und Begleitung im Bildungsbereich – in der Schule oder Hochschule – als Gruppenangebot erbracht werden kann. Ziel war eine Angleichung an die Regelungen, wie sie bereits in der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer B...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 162 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten (RRG 1992 v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) und durch Art. 1 Nr. 25 SGB VI-ÄndG v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) geändert worden. Eine die Nr. 3 betreffende Änderung (Art. 6 Nr. 8 AFRG v. 24.3.1997, BGBl. I S. 594) ist am 1.1.1998 in Kraft getreten. Mit Art. 4 Nr. 5 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Siche...mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 2.3 Fiktion der Beitragszahlung (Abs. 3)

Rz. 6 Sofern der Träger der Rentenversicherung gleichzeitig Träger der Rehabilitation ist, gelten gemäß Abs. 3 Satz 1 die Beiträge als gezahlt. Durch diese Fiktion wird eine Beitragszahlung des Rentenversicherungsträgers an sich selbst vermieden, sie ändert aber nichts an der Pflicht zur Beitragstragung, was namentlich Bedeutung hat, wenn der zweitangegangene Rehabilitations...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.3 Drohen der seelischen Behinderung nach Abs. 1 Satz 2 und Verweis in Satz 3

Rz. 20 Abs. 1 Satz 2 beinhaltet eine eigenständige Regelung, wann ein Kind oder ein Jugendlicher von einer seelischen Behinderung bedroht sind. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurden in Abs. 1 Satz 2 die Wörter "dieses Buches" durch die Wörter "dieser Vorschrift" ersetzt (BR-Drs. 5/21 S. 79 = BT-Drs. 19/26107 S. 83). Damit einhe...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.4.3.2 Leistungserbringung in Form des Gruppenangebots = Pooling

Rz. 59 Diese in § 112 Abs. 4 SGB IX vorgesehene gemeinsame Erbringung – sog. Pooling – an mehrere Leistungsberechtigte sieht nunmehr auch ausdrücklich Satz 3 vor und betitelt diese Form der Leistungserbringung als Gruppenangebot. Rz. 60 Spezielle Voraussetzung für das Gruppenangebot ist, dass es dem Bedarf des Kindes oder Jugendlichen im Einzelfall entspricht. Eine gemeinsame...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 35a ist derzeit i. d. F. der Bekanntmachung des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) seit 10.6.2021 in Kraft. Die Vorschrift wurde mehrfach geändert. Eine zentrale Änderung nahm der Gesetzgeber mit der Fassung v. 19.6.2001, gültig vom 1.7.2001 bis 30.6.2004 vor. Mit Art. 8 Nr. 1a SG...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.6.1 Behinderte Menschen in Werkstätten u.Ä. (Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2)

Rz. 24 Parallelvorschrift ist in der Krankenversicherung § 251 Abs. 2 Nr. 2 SGB V, der gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI in der Pflegeversicherung entsprechend gilt. Eine Sondervorschrift im SGB II existiert nicht. Vorgängervorschriften waren § 9 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter v. 7.5.1975 (BGBl. I S. 1061) und § 1385 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a RVO und § 112 A...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.5 Hilfeleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 bis 4

Rz. 39 Die Hilfe erfolgt gemäß § 35a Abs. 2 nach dem Bedarf im Einzelfall; hierbei ist das allgemeine Wunsch- und Wahlrecht des Anspruchsinhabers gemäß § 5 zu berücksichtigen, das auch nicht davon abhängig ist, dass die jeweiligen Anbieter mit dem Jugendhilfeträger eine (Kosten-)Vereinbarung nach § 77 getroffen haben (VG Hannover, Beschluss v. 3.7.2014, 3 B 9975/14 Rz. 7). Z...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4.4 Berücksichtigungspflicht nach Satz 4

Rz. 33 Durch das Gesetzes Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) wurde mit Wirkung zum 10.6.2021 ein neuer Satz 4 eingefügt, der es den Jugendhilfeträgern zur Pflicht macht, die Ausführungen zur Teilhabebeeinträchtigung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in der ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Stellungnahme nach Abs. 1a Satz 1 bei der Entscheidungs...mehr

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Sommer, SGB V § 37 Häuslich... / 2.1.1 Haushalt oder sonst geeigneter Ort

Rz. 6 Häusliche Krankenpflege und hauswirtschaftliche Versorgung zur Weiterführung des Haushalts erhält nur ein Versicherter in seinem Haushalt, seiner Familie oder – nach der Neufassung durch das GKV-WSG – an einem sonst geeigneten Ort. Aus Abs. 3 ergibt sich, dass der Anspruch auf häusliche Krankenpflege grundsätzlich nur besteht, wenn der Versicherte im eigenen Haushalt o...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Der durch das Gesundheits-Reformgesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) geschaffene § 43 trat mit dem Inkrafttreten des SGB V an die Stelle des im Wesentlichen entsprechenden § 193 RVO. Satz 2 wurde durch das 2. GKV-NOG v. 23.6.1997 (BGBl. I S. 1520) angefügt. Rz. 2 In Satz 1 ist durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 v. 22.12.1999 (BGBl. I S. 2626) das Funktionstrain...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4.3 Mehrheit von Rehabilitationsträgern nach Satz 3

Rz. 55 Gewährt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Leistungen zur Teilhabe, sind die Vorschriften zum Verfahren bei einer Mehrheit von Rehabilitationsträgern nach dem SGB IX zu beachten; Bezugsnorm ist insoweit § 15 SGB IX, der die Regelungen zur Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern beinhaltet.mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.10 Reformbestrebungen

Rz. 78b Für Personen unter 27 Jahren (§ 7 Abs. 1 Nr. 3) soll die Eingliederungshilfe künftig mit Wirkung ab 2028 unter dem Dach des SGB VIII zusammengeführt werden. Die Differenzierung zwischen Jugendlichen mit seelischer Behinderung, die dem Anwendungsbereich des SGB VIII i. S. eines Vorrangs zugewiesen sind, und denjenigen körperlich und geistig behindertend jungen Mensche...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.3.6 Medizinische Rehabilitation (Abs. 1 Satz 2 Nr. 6)

Rz. 48 Medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden in § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 nicht mehr ausdrücklich genannt, weil sie von den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach dem SGB IX umfasst werden. Sie sind hingegen nach wie vor in den §§ 40, 42 und 43 konkretisiert. Medizinische Leistungen zur Rehabilitation können in Form einer ambulanten Rehabi...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 2.3.1 Behinderte Menschen in Werkstätten etc. (Nr. 2)

Rz. 10 Den in Nr. 2 angesprochenen Personenkreis definiert § 1 Satz 1 Nr. 2. Der bisherige Begriff des "Behinderten" in § 162 wurde mit Wirkung zum 1.7.2001 durch den des "behinderten Menschen" ersetzt (eine redaktionelle Anpassung an die Terminologie des SGB IX, vgl. dazu BT-Drs. 14/5074 S. 98). Es handelt sich um behinderte Menschen, die versicherungspflichtig nach § 1 Sat...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.9 Unterstützte Beschäftigung (Abs. 1 Nr. 3a, bis zum 31.12.2019: Abs. 1 Nr. 3b)

Rz. 28 Ziel der Unterstützten Beschäftigung ist gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, Leistungsberechtigten mit besonderem Unterstützungsbedarf eine angemessene, geeignete und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu ermöglichen und zu erhalten. Die Unterstützte Beschäftigung kann von Integrationsfachdiensten oder anderen Trägern durchgeführt werden (§ 55 Abs. 5 Satz 1 SGB ...mehr

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Jung, SGB VIII § 27 Hilfe z... / 2.4.3.1 Leistung zur Anleitung und Begleitung im Bildungsbereich

Rz. 55 Allgemeine Voraussetzung ist zunächst der erzieherische Bedarf, also eine Mangellage i. S.e. Erziehungsgefährdung (vgl. oben unter Rz. 23 ff. – Erziehungsgefährdung – erzieherischer Bedarf – Mangellage), der bei dem jeweiligen Kind bzw. dem jeweiligen Jugendlichen gesondert festzustellen ist. Rz. 56 Der erzieherische Bedarf muss dabei in der Schule oder Hochschule auft...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.4 Vorgaben zur Ermittlung der seelischen Behinderung nach Abs. 1a

Rz. 24 § 35a Abs. 1a ergänzt in der Zielsetzung § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 und ordnet ein geordnetes medizinisches Verfahren mit entsprechenden Vorgaben zur Feststellung der seelischen Störung – also der Abweichung der seelischen Gesundheit – nach Nr. 1 an. Dabei handelt es sich um ein eigenständiges Verfahren (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 11.11.2022, 3 MB ...mehr

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Jung, SGB VIII § 108 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444, mit Wirkung zum 10.6.2021 in Kraft getreten) die Zusammenführung der Zuständigkeiten der Leistung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Anwendungsbereich des SGB VIII, sog. "Inklusive Lösung" oder auch "Große Lösung" (BR-Drs. 5/21 S. 120 = BT-Drs. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 176 Beitra... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 8 Baur, Gesetzliche Neuregelungen für Integrationsfirmen, Behindertenrecht 2017, 36. Busse, Bundesteilhabegesetz – SGB IX, SGb 2017, 307 (1. Teil). Cramer, Die Änderungen für Werkstätten und Werkstattbeschäftigte durch das BTHG – Übersicht und Zwischenbilanz, Behindertenrecht 2017, 142. Marburger, Auswirkungen des Pflegeunterstützungsgeldes auf die gesetzliche Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 162 Beitra... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 17 Busse, Bundesteilhabegesetz – SGB IX, SGb 2017, 307. Düwell, Das Gesetz zur Einführung Unterstützter Beschäftigung, JurisPR-ArbR 5/09 Rz. 6. Freudenberg, Zur Frage der beitragsrechtlichen Relevanz von Gehaltsumwandlungen, B+P 2018, 634. Marburger, Rentenversicherungspflicht und -freiheit satzungsmäßiger Mitglieder geistlicher Genossenschaften und vergleichbarer Personen...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.2 Verhältnis zum allgemeinen Verwaltungsverfahren

Rz. 24 Für den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gelten gemäß § 1 SGB X zusätzlich die Bestimmungen über das Verwaltungsverfahren nach §§ 8 ff. SGB X . Hilfeplanungsverfahren und Verwaltungsverfahren laufen nebeneinander und weisen Überschneidungen auf (im Einzelnen: Stähr, in: Hauck/Noftz, Stand: 06/2009, § 36 SGB VIII, Rz. 72); in diesem Falle sind die Regeln des Hilfepla...mehr

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Sommer, SGB V § 43 Ergänzen... / 2.2 Ergänzende Leistungen nach Abs. 1 Nr. 1

Rz. 8 Grundlegende Voraussetzung ist neben dem Vorliegen einer Behinderung, dass ein Zusammenhang mit der als Hauptleistung erbrachten medizinischen Rehabilitation bestehen muss, deren Erfolg durch die ergänzenden Leistungen gesichert werden soll. Das setzt voraus, dass zuvor die Krankenkasse die maßgebliche Krankenbehandlung geleistet hat. Ferner müssen die allgemeinen Vora...mehr

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Jung, SGB VIII § 35a Eingli... / 2.9 Praxishinweise

Rz. 76 Ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz nach § 123 Abs. 3 VwGO, §§ 920 Abs. 2, 294 Abs. 1 ZPO, mit dem ausdrücklich längstens bis zum Ende des Schuljahres die (vorläufige) Bewilligung einer Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Taxikosten (vgl. zu den Taxikosten auch Rz. 42) für die Beförderung zur Sekundarschule I begehrt wird, wird mangels eines Rechtsschu...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Satz 5 der Erstfassung der Vorschrift ist durch das KOV-Anpassungsgesetz 1990 v. 26.6.1990 (BGBl. I S. 1211) gestrichen worden. An seine Stelle ist § 27a getreten. Bei der Versorgung mit Zahnersatz hat das am 1.1.1993 in Kraft getretene Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) eine personelle Einschränkung getroffen, die insbesondere Asylsuchende ...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.5 Altersgrenze des Kindes

Rz. 17 Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 1a Satz 1 besteht nur dann ein Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn das zu betreuende Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Rz. 18 Zu a) Anders als bei der Haushaltshilfe (vgl. § 38) wird bei dem Kinderkrankengeld nicht auf den Beginn der Leistung abgestellt. Vollendet also das Kind w...mehr

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Sommer, SGB V, SGBV SGB V §... / 2.10 Kostenerstattung (Abs. 4)

Rz. 31 Abs. 4 beruht auf der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Gesundheit (BT-Drs. 19/20720 S. 56). Die Krankenkasse hat die außerklinische Intensivpflege grundsätzlich als Sachleistung (§ 13 Abs. 1, § 2 Abs. 2) zu erbringen. Ist die Krankenkasse dazu nicht in der Lage, weil sie z. B. über keine ausreichende Anzahl von geeigneten, qualifizierten Pflegef...mehr

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Sommer, SGB V § 27 Krankenb... / 2.1.1 Krankheit

Rz. 9 Unter Krankheit ist ein regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand zu verstehen, dessen Eintritt – Beginn des Versicherungsfalls – entweder die Notwendigkeit einer Heilbehandlung des Versicherten oder aber seine Arbeitsunfähigkeit oder beides zugleich zur Folge hat (vgl. BSG, Urteil v. 28.2.2008, B 1 KR 19/07 R Rz. 10 m. w. N. aus Rechtsprechung und Literatur). ...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.2.2 Definition: versichertes Kind (einschließlich Altersgrenzen)

Rz. 11 Zu den Kindern i. S. d. § 45 gehören wegen des Verweises in Abs. 1 S. 2 auf § 10 Abs. 4: leibliche Kinder Kennzeichnend hierfür ist die biologische Abstammung. Die Anerkennung als leibliches Kind setzt bei einem unverheirateten Mann voraus, dass die Vaterschaft anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurde (vgl. §§ 1594, 1600d BGB). Adoptivkinder Bei den Adoptivkindern ha...mehr

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Sommer, SGB V § 45 Krankeng... / 2.1.1 Versicherung des Elternteils mit Anspruch auf Krankengeld

Rz. 4 Damit der Elternteil wegen der Erkrankung bzw. Beaufsichtigung eines Kindes Krankengeld beanspruchen kann, muss er bei einer gesetzlichen Krankenkasse (§ 4) versichert sein und im Falle der eigenen Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen können. Letztere dieser Voraussetzungen erfüllen insbesondere die bei einer Krankenkasse versicherten Arbeitnehmer (Arbeiter, Ange...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.1.1 Voraussetzungen, Rechtsfolge, Beratung und Hinweis nach Satz 1

Rz. 8 Der Anwendungsbereich des § 36 erstreckt sich auf die Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 ff. und auf die Eingliederungshilfe nach § 35a. Ein Hilfeplanungsverfahren muss auch bei der Hilfe für junge Volljährige gemäß § 41 durchgeführt werden. Dies ergibt sich aus der ausdrücklichen Verweisung in § 41 Abs. 2 auf § 36. Die Voraussetzungen einer dieser Vorschriften muss vorlie...mehr

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Jung, SGB VIII § 36 Mitwirk... / 2.4 Beteiligung weiterer Personen nach Abs. 3

Rz. 44 Die ursprünglich in Abs. 2 Satz 3 allein enthaltene Regelung über die Beteiligung weiterer Personen ist durch das Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 in einen neuen Satz 3 Satz 1 verschoben worden (vgl. auch: BT-Drs. 5/21 S. 81 f. = BT-Drs. 19/26107 S. 85) u...mehr

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Sommer, SGB V § 38 Haushalt... / 2.8 Ergänzende Regelungen

Rz. 34 Für Ansprüche auf Haushaltshilfe im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen ist § 54 SGB IX zu beachten (vgl. die Kommentierungen dort). Ferner besteht nach Maßgabe des § 24h ein Anspruch auf Haushaltshilfe bei Schwangerschaft oder Entbindung (zur Abgrenzung der Leistungen nach § 24h und § 38 vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 7.5.2014, L 5 KR 898/13; LSG Hessen, Urtei...mehr

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Jansen, SGB VI § 168 Beitra... / 2.7 Personen, die für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 26 Parallelvorschriften für den Bereich der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind § 251 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB V, § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und § 347 Nr. 1 SGB III. Die Vorschrift erfasst die nach § 1 Satz 1 Nr. 3 versicherungspflichtigen Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für behinderte ...mehr