Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.2 Kopfteilprinzip

Rz. 71 Wichtigster Maßstab für die Angemessenheit ist die Wohnfläche. Dafür wiederum kommt es auf den individuellen Bedarf des Leistungsberechtigten und der mit ihm in derselben Wohnung lebenden Personen an. Haushaltsgemeinschaft und Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 2) werden oft identisch sein. Eine Haushaltsgemeinschaft kann aber auch mehrere Bedarfsgemeinschaften beinhalten ...mehr

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Sauer, SGB II § 44a Festste... / 2.3 Komplementärregelungen im SGB VI und SGB XII

Rz. 54 § 109a SGB VI verpflichtet den Träger der Rentenversicherung zur Beurteilung der Erwerbsfähigkeit i. S. d. Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hilfen in Angelegenheiten der Grundsicherung). § 224b SGB VI regelt eine Erstattungspflicht für die Begutachtungen in Angelegenheiten der Grundsicherung. Erstattungspflichtig ist der Bund. Rz. 55 Die §§ 21 und 45 SGB XII treffen ...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die persönlichen, individuellen Voraussetzungen für eine Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmer und den Bildungsgutschein. Die institutionellen Voraussetzungen für die Förderung der beruflichen Weiterbildung, nämlich die Zulassung von Trägern und Maßnahmen, regelt das Fünfte Kapitel (§§ 176 ff.). Die institutionellen Förderungsvo...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.6 Hausgrundstück, Eigentumswohnung von Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftigen Menschen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 6)

Rz. 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 schützt Vermögen, dessen Einsatz zu Wohnzwecken von Menschen mit Behinderungen oder pflegebedürftigen Menschen erforderlich ist. Diese müssen nicht selbst Inhaber des Vermögens sein. Sie müssen auch nicht die zukünftigen Eigentümer des Hausgrundstückes werden. Die Vorschrift nennt 2 Fälle: die baldige Beschaffung oder den Erhalt eines Hausgrundstüc...mehr

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Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 3 Nr. 2 wurde zum 1.1.1998 neu gefasst durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Abs. 1 bis 3 und Abs. 5 wurden zum 1.7.2001 geändert durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Zum 1.1.2002 wurde Abs. 1 Nr. 2 und 6 geändert, Abs. 2 Nr. 2 neu gefasst, Abs. 3 Nr. 1 geändert und Nr. 6 und 7 angefügt, Abs. 4 geändert durch das Job-AQTIV-Gesetz v. ...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.3 Arbeitslosengeld

Rz. 9 Eine Ausnahme lässt sich beim Alg rechtfertigen. Abs. 1 Satz 2 erzeugt eine Fiktion. Durch persönliche Arbeitslosmeldung gilt Alg als beantragt (Konkludenz). Der größte Mangel dieser Regelung wird in Abs. 1 Satz 2 selbst beseitigt, weil dem Arbeitslosen zugestanden wird, davon abweichend zu erklären, dass er keine der Entgeltersatzleistungen beantragen (erhalten) möcht...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.1 Sonderbedarfe nach Abs. 1

Rz. 3 § 24 setzt die neue Systematik der Grundsicherung bzw. Sozialhilfe (SGB XII) um. Grundsätzlich deckt die Leistung für den Regelbedarf den Bedarf auch für einmalige Leistungen; dementsprechend ist sie gegenüber dem früheren Eckregelsatz der Sozialhilfe etwas (sozusagen pauschal für die Aufwendungen zur Deckung einmaliger Bedarfe) erhöht worden. Von den Leistungsberechti...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umfang der Berücksichtigung von Vermögen. Sie stellt klar, dass verwertbares Vermögen grundsätzlich zur Bestreitung des Lebensunterhaltes einzusetzen ist, bevor die Leistungen nach dem SGB II in Anspruch genommen werden können. Maßgebend sind die vorhandenen aktiven Vermögenswerte, nicht die Bilanz aus aktiven und passiven Vermögenswerten (BSG...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Neunte Kapitel

Rz. 2h Das Neunte Kapitel enthält gemeinsame Vorschriften für aktive und passive Leistungen zur Arbeitsförderung. Sie erstrecken sich über das gesamte Leistungsverfahren von der Zuständigkeit und Antragstellung über die Berechnungen bis zur Auszahlung. Außerdem werden Besonderheiten zum Leistungsverfahren geregelt. Die Zusammenfassung in einem Kapitel vermeidet Redundanzen i...mehr

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Sauer, SGB III § 327 Grundsatz / 2.1 Arbeitnehmer

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die örtlichen Zuständigkeiten bezogen auf die Berechtigtengruppen Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Träger entsprechend der früheren Systematik des Gesetzes, die zum 1.4.2012 mit einer Untergliederung nach Bedarfslagen aufgegeben worden ist. Ausnahmen hiervon sind die Leistungen an Arbeitnehmer, an deren Erbringung der Arbeitgeber in erheblichem Umfan...mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 2.1 Beteiligte des örtlichen Arbeitsmarktes

Rz. 3 Abs. 1 regelt die an sich selbstverständliche Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten des örtlichen Arbeitsmarktes. Damit wird das gemeinsame Ziel von Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik betont, Arbeitslose bzw. Arbeitsuchende (wieder) in das Erwerbsleben zu integrieren. In § 18 wird dies auf die örtliche, handelnde Ebene delegiert. Nach allgemeinem Verständnis geht...mehr

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Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 2.4 Darlehen bei voraussichtlichen Einnahmen und vorzeitigem Verbrauch

Rz. 35 Abs. 4 stellt den Lebensunterhalt des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und seiner Bedarfsgemeinschaft sicher, wenn im Bedarfszeitraum voraussichtlich Einnahmen anfallen, die jedoch zu Beginn des Monats noch nicht zur Verfügung stehen (Abs. 4 Satz 1), oder (seit dem 1.1.2017) eine während eines Zeitraums von 6 Monaten zu berücksichtigende einmalige Einnahme vorzeit...mehr

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Sauer, SGB III § 141 Arbeit... / 2.1 Arbeitslosmeldung

Rz. 3 Die Arbeitslosmeldung steht in engem Zusammenhang mit der präventiven Ausrichtung des SGB III. Die Gewährung von Entgeltersatzleistungen ist nachrangig gegenüber der Wiedereingliederung in ein Beschäftigungsverhältnis per Vermittlung der Agentur für Arbeit durch Auswahl und Vorschlag und gegenüber Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung (vgl. §§ 4 und 5). Vermittlungsbe...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.5.1 Regelfall

Rz. 265 Abs. 1 Satz 7 erlaubt Leistungen für Unterkunft und Heizung für einen befristeten Zeitraum auch in unangemessener Höhe, solange keine oder keine zumutbare Möglichkeit besteht, die Aufwendungen auf ein angemessenes Maß zu senken. Durch Einfügung neuer Sätze 2 bis 5 in Abs. 1 durch das 12. SGB II-ÄndG mit Wirkung zum 1.1.2023 ist der frühere Abs. 1 Satz 3 seither zu Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.10 Zahlung an Dritte

Rz. 377 Abs. 7 soll die zweckentsprechende Verwendung der Leistungen für Unterkunft und Heizung gewährleisten. Dazu werden die kommunalen Träger bei der Aufgabenerledigung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bzw. die Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen (§ 44b) aufgefordert, diese Leistungen nicht mehr als Geldleistung an den Hilfebedürftigen, sondern an den Vermieter bzw. ander...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.1 Unterkunft

Rz. 40 Eine Unterkunft ist ein geschützter Ort oder eine geschützte Stelle, die dazu dient, zu übernachten, und ggf. darüber hinaus auch zu wohnen. Die Unterkunft wird häufig auch als Obdach oder Bleibe bezeichnet. Unterkünfte können sich nur vorübergehend oder auch dauerhaft zum Wohnen eignen. Der Gesetzgeber verwendet in Abs. 1 Satz 1 nicht den Begriff der Wohnung, sondern ...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.7 Sachen und Rechte bei besonderer Härte (Abs. 1 Satz 2 Nr. 7)

Rz. 80 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 enthält nicht mehr Schutz vor Verwertung von Vermögen wegen offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit. Diesen Schutz enthält nach Auffassung des Gesetzgebers seit 1.1.2023 im Hinblick auf die relevanten Fälle umfassend Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4. Auch nach diesem Kommentar war der häufigste Fall der Prüfung offensichtlicher Unwirtschaftlichkeit die Verwe...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 2.7 Erneute Antragstellung

Rz. 19 Die Vorschrift trifft keine Regelung dazu, wann ein Antrag auf eine Leistung erneut gestellt werden muss (zu Folgeanträgen beim Qualifizierungsgeld vgl. Abs. 3 Satz 3 und 4, danach darf das Qualifizierungsgeld nicht von Amts wegen erbracht werden, wenn der berechtigte Arbeitnehmer zustimmt. Die Zustimmung gilt nicht als Antrag.) Das ist jedenfalls der Fall, wenn der di...mehr

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Sauer, SGB II § 18 Örtliche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die dezentrale Zusammenarbeit der Jobcenter der gemeinsamen Einrichtungen und zugelassenen kommunalen Träger mit den am örtlichen Arbeitsmarkt Beteiligten. Dabei kommt es dem Gesetzgeber darauf an, dass für alle wichtigen Akteure auf dem örtlichen Arbeitsmarkt das Gesamtspektrum der Eingliederungsinstrumente transparent wird und für Abstimmungsent...mehr

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Sauer, SGB III § 323 Antrag... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 323 bestimmt, welche Leistungen der Arbeitsförderung Anträge voraussetzen, wer sie zu stellen hat und welche Gestaltungsmöglichkeiten und weitere Verpflichtungen hierbei bestehen. Ergänzende Regelungen können sich bei den Bestimmungen für die jeweilige Leistung der Arbeitsförderung finden, z. B. beim Arbeitslosengeld (Alg). Rz. 2a Abs. 1 Satz 1 bestimmt generell, dass...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.12 Gerichtspflichten bei Räumungsklagen (Abs. 9)

Rz. 402 Abs. 9 soll das Jobcenter des zugelassenen kommunalen Trägers bzw. der gemeinsamen Einrichtung in die Lage versetzen, auf eine wegen Zahlungsunfähigkeit des Leistungsberechtigten beruhende Räumungsklage zu reagieren und eintretende Wohnungslosigkeit abzuwenden. Die Regelungen gewährleisten eine Gleichbehandlung der Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XI...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.1 Leistungen für Unterkunft und Heizung

Rz. 33 Die Erbringung von Leistungen für Bedarfe nach § 22 fällt in die originäre Zuständigkeit der kreisfreien Städte und der Landkreise (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2), auch wenn sie nicht als alleinige Träger der Grundsicherung nach § 6a zugelassen wurden. Sie ist im Übrigen Aufgabe der gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b. Sie wird von allen Jobcentern durchgeführt (vgl. § 6d)...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.7 Verminderung des Bemessungsentgelts

Rz. 42 Abs. 5 bestimmt eine Verminderung des Bemessungsentgelts, wenn der Arbeitslose nicht mehr für die Anzahl von Arbeitsstunden subjektiv arbeitsbereit ist oder objektiv in Betracht kommt, die der Bemessung des Alg zugrunde gelegt worden ist, ohne dass dies zur Verneinung von Arbeitslosigkeit führt (§ 138). Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Arbeitslose zu...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.2.5.1 Überblick

Rz. 174 Ziel der Angemessenheitsprüfung ist stets, dass der Leistungsberechtigte die Möglichkeit hat, eine bedarfsgerechte und angemessene Wohnung konkret anzumieten. Gegen die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes der Angemessenheit bestehen seitens des BSG keine durchgreifenden Bedenken (BSG, Urteil v. 12.12.2017, B 4 AS 33/16 R u. a.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil ...mehr

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Sauer, SGB III § 313 Nebene... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nebeneinkommen aus selbständiger oder unselbständiger Tätigkeit sind nach Maßgabe der Vorschriften zu den einzelnen Leistungen auf die Entgeltleistungen nach dem SGB III anzurechnen (vgl. z. B. § 155). Dies bedingt eine Pflicht zur Ausstellung einer Bescheinigung über die Nebenbeschäftigung oder Nebentätigkeit durch den "Arbeitgeber". Die Verpflichtung besteht kraft Ge...mehr

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Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 3 ordnet die Leistungen nach ihren Charakteren bzw. Erbringungsformen und Zielsetzungen, dagegen nicht mehr wie bis zum 31.3.2012 nach den am Geschehen auf dem Arbeitsmarkt maßgeblich beteiligten Gruppen, nämlich der Aufzählung der Leistungen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für Träger als Empfänger bzw. Anspruchsberechtigte. Die Leistungen werden seither vielme...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.8.2 Umzug Jugendlicher unter 25 Jahren mit/ohne Zusicherung

Rz. 324 Abs. 5 trifft eine Sonderregelung für jugendliche Leistungsberechtigte. Die Vorschrift bezieht sich auf den Personenkreis, der bei Bezug einer neuen Unterkunft durch Umzug (erster Tag der Anspruchsberechtigung auf Leistungen für Unterkunft und Heizung dem Grunde nach) noch keine 25 Jahre alt ist. Die Vorschrift ist am 1.4.2006 (damals als Abs. 2a) in Kraft getreten. ...mehr

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Sauer, SGB II § 22 Bedarfe ... / 2.7 Rückzahlungen und Guthaben (Abs. 3)

Rz. 297 Abs. 3 regelt die Berücksichtigung von Rückzahlungen und Guthaben. Die Vorschrift stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage dafür dar, Bewilligungsbescheide aufzuheben. Sie modifiziert lediglich die Berücksichtigung von Einkommen. Insoweit handelt es sich um eine Spezialvorschrift, mit der hauptsächlich erreicht werden soll, dass Rückzahlungen aus kommunalen Leistun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 24 Abweiche... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt besondere Sachverhalte, bei denen Leistungen nicht als Zuschuss, sondern als Darlehen und anstatt in Geld als Sachleistung sowie besondere Leistungen neben denen für den Regel- und Mehrbedarf erbracht werden können. Teilweise sind davon Leistungen betroffen, die nicht nach dem SGB XII gewährt werden können. Rechtsstreitigkeiten zum Regelbedarf erö...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / Zusammenfassung

Überblick Die Nachteile schwerbehinderter Menschen und sog. Gleichgestellter im Arbeitsleben versucht das Sozialgesetzbuch (SGB IX) auszugleichen. Insgesamt zählt das SGB IX zum Sozialrecht. Ein wichtiger Bereich innerhalb des SGB IX betrifft die Pflicht von Arbeitgebern, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Der folgende Beitrag behandelt umfassend die Ausgestaltung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Einnahmen einer Gastfamilie für die Aufnahme behinderter (ab VZ 2020: von Menschen mit Behinderungen)/von Behinderung bedrohter Menschen nach § 2 Abs 1 SGB IX (§ 3 Nr 10 EStG)

Schrifttum (ab 2000): Benzler, Neuerungen bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Pflegeentgelten, DStR 2009, 954; Nacke, Die einkommensteuerlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792. Rn. 337 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Vorbemerkung: Unter § 3 Nr 10 EStG aF standen früher – aufgehoben grds ab VZ 2006 – die Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen aufgrund gese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Das Übergangsgeld (§ 19 Abs 1 Nr 3, 5 Buchst e SGB I aF, § 116 Nr 3 iVm §§ 160ff SGB III aF – bis einschließlich VZ 2014)

Rn. 100 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Übergangsgelder konnten nach folgenden Vorschriften steuerfrei sein: Übergangsgelder gemäß §§ 20–27 SGB VI nach § 3 Nr 1 Buchst c EStG (s Rn 44). Übergangsgelder nach § 19 Abs 1 Nr 3 Buchst e SGB I, § 116 Nr 3 iVm §§ 160ff SGB III aF nach § 3 Nr 2 EStG Übergangsgelder nach §§ 44 Abs 1 Nr 1, 46–52 SGB IX (H 3.2 EStH 2010 "Leistungen nach dem SG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Das Unterhaltsgeld (§ 19 Abs 1 Nr 6 SGB I aF, § 116 Nr 2 iVm §§ 153ff SGB III aF – aufgehoben ab VZ 2005)

Rn. 101 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 19 Abs 1 Nr 6 SGB I aF, § 116 Nr 2 SGB III aF gewährten unter den Voraussetzungen der §§ 153ff SGB III aF bis einschließlich VZ 2004 Unterhaltsgeld. Die Vorschrift wurde ab 01.01.2005 durch Art 1 Nr 87, Art 124 Abs 3 des 3. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2003, BGBl I 2003, 2848 aufgehoben. Aus Aktualitätsgr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Das Kurzarbeitergeld (§ 19 Abs 1 Nr 5 SGB I aF, § 116 Nr 4 iVm §§ 169ff SGB III aF)

Rn. 94 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Kurzarbeitergeld wurde ArbN gewährt, die infolge Arbeitsausfalls einen Entgeltausfall hatten (§ 19 Abs 1 Nr 5 SGB I aF, § 116 Nr 4 SGB III aF). Nach § 169 Nr 1–4 SGB III aF hatten ArbN Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn kumulativ: ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorlag (§ 170 SGB III aF), die betrieblichen Voraussetzungen er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Das Winterausfallgeld (§ 19 Abs 1 Nr 5 SGB I aF, § 116 Nr 7 iVm § 214 SGB III aF – bis 31.03.2006) bzw dessen Nachfolger (ab 01.04.2006)

Schrifttum: Richter/Köhler/Klatt, Blick ins Sozialversicherungsrecht, DStR 2004, 236; Marschner, Neues Saison-Kurzarbeitergeld bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall, NWB F 27, 6221. Rn. 95 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Winterausfallgeld wurde ab 01.04.2006 abgeschafft, auf die Darstellung der alten Rechtslage wird aus Aktualitätsgründen verzichtet. Der Gesetzgeber hat daher i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Das Arbeitslosengeld (§ 3 Nr 2 Buchst a Fall 1 EStG nF, § 19 Abs 1 Nr 4 SGB I, §§ 136ff SGB III)

Rn. 117a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Anspruch auf Arbeitslosengeld haben ArbN bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung (§ 136 Abs 1 Nr 1, 2 SGB III), sofern sie nicht die Regelaltersrentengrenze erreicht haben (§ 136 Abs 2 SGB III). Anspruch auf Arbeitslosengeld hat (§ 137 SGB III), wer kumulativ arbeitslos ist (§ 138 SGB III), sich bei der Agentur für Arbeit arbeits...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Die Arbeitslosenhilfe (§ 19 Abs 1 Nr 6 SGB I aF, §§ 190ff SGB III aF – aufgehoben ab VZ 2005)

Rn. 96 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschriften über die Arbeitslosenhilfe (§§ 190ff SGB III aF) wurden im Zuge der sog "Hartz-IV-Gesetzgebung"ab 01.01.2005 durch Art 2 Nr 2, Art 3 Nr 15, Art 61 Abs 1 des 4. Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003, BGBl I 2003, 2954 aufgehoben. Auf die Darstellung der damaligen Rechtslage wird aus Aktualitätsgr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Das Arbeitslosengeld (§ 19 Abs 1 Nr 5 SGB I aF, § 116 Nr 1 SGB III aF)

Rn. 91 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Anspruch auf Arbeitslosengeld hatten ArbN bei Arbeitslosigkeit oder beruflicher Weiterbildung (§ 117 Abs 1 SGB III aF), sofern sie noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben (§ 117 Abs 2 SGB III aF). Anspruch auf Arbeitslosengeld haben ArbN (§ 118 Abs 1 Nr 1–3 SGB III aF), die (kumulativ) arbeitslos waren (§ 119 SGB III aF), sich bei der Ag...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Das Teilarbeitslosengeld (§ 19 Abs 1 Nr 5 SGB I aF, § 116 Nr 2 iVm § 150 SGB III aF)

Rn. 93 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Teilarbeitslosengeld (s dazu Kopp, NWB F 27, 6467) erhielten ArbN, die kumulativ: teilarbeitslos waren (dh wer eine versicherungspflichtige Beschäftigung verloren hatte, die er neben einer weiteren versicherungspflichtigen Beschäftigung ausgeübt hatte und eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchte, § 150 Abs 1 Nr 1, Abs 2 Nr 1 SGB III ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Das Teilarbeitslosengeld (§ 3 Nr 2 Buchst a Fall 2 EStG nF, § 19 Abs 1 Nr 4 SGB I, § 162 SGB III)

Rn. 117d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Anspruch auf Teilarbeitslosengeld haben ArbN, die kumulativ (§ 162 Abs 1 Nr 1–3 SGB III) teilarbeitslos sind (§ 162 Abs 2 Nr 1 SGB III) sich teilarbeitslos gemeldet haben (§ 162 Abs 2 S 1 iVm § 141 SGB III) die Anwartschaftszeit für Teilarbeitslosengeld erfüllt haben (§ 162 Abs 2 Nr 2 SGB III). Rn. 117e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Teilarbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Die Einnahmen der Gastfamilie

Rn. 347 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt alle "Einnahmen" einer solchen Gastfamilie, die einen behinderten/von Behinderung bedrohten Menschen betreffen, unter weiteren (insbesondere s Rn 352ff) Voraussetzungen steuerfrei. Mit dem Begriff der "Einnahme" ist der Brutto-Zufluss gemeint, dh, dieser ist Gegenstand der Steuerbefreiung. Welche Aufwendungen damit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ce) Die Einnahme muss auf Leistungen eines Sozialleistungsträgers beruhen

Rn. 355 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 10 S 1 EStG stellt nicht jegliche solcher Einnahmen der Gastfamilie frei, sondern verlangt eine Kausalität: Die Einnahme muss beruhen "auf Leistungen des Leistungsträgers nach dem SGB". Rn. 356 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für den Fall, dass die Einnahme nicht auf Leistungen des Sozialleistungsträgers beruht, sieht § 3 Nr 10 S 2 EStG ei...mehr

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§ 5 Das Nachweisgesetz 2022 / 4. Hinweise zum weiteren Verfahren

Rz. 31 Ob neben den ausdrücklich bezeichneten "Mindestangaben" noch über weitere kündigungsrechtliche Verfahrensvorschriften zu informieren ist, ist unklar.[85] Teilweise wird vertreten – auch unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung[86] –, dass durch die Formulierung "mindestens" klargestellt sei, dass man sich auf diese Angaben beschränken könne.[87] Allerdings bedeutet "m...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Die Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen (ab VZ 2020: Menschen mit Behinderungen)

Rn. 1026 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Was "alte", "kranke" oder "behinderte" Menschen bzw Menschen mit Behinderungen (ab VZ 2020) sind, definiert § 3 Nr 26 EStG nicht:mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.2 Arbeitsplatz

Arbeitsplätze nach dem SGB IX sind gemäß § 156 Abs. 1 SGB IX alle Stellen, auf denen Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Auszubildende sowie andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte, wie z. B. Praktikanten oder Volontäre, beschäftigt werden. Achtung Berücksichtigung von Auszubildenden, Studien- und Rechtsreferendaren Stellen von Auszubildenden und von Studien- sowie Rechtsr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Der behinderte (ab VZ 2020: der Mensch mit Behinderung, s Rn 339a)/von Behinderung bedrohte Mensch

Rn. 344 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Begriffe "Behinderung"/"von Behinderung bedroht" verweist § 3 Nr 10 S 1 EStG ausdrücklich auf § 2 Abs 1 SGB IX. Dies bedeutet daher für die Auslegung der Begriffe:mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 2.3 Mehrfachanrechnung auf Pflichtarbeitsplätze

Grundsätzlich wird ein schwerbehinderter Mensch, den der Arbeitgeber beschäftigt, auf einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet. Die Agentur für Arbeit kann aber die Anrechnung eines schwerbehinderten Beschäftigten auf maximal 3 Pflichtplätze zulassen.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber einen Mitarbeiter beschäftigt, dessen Teilhabe am Arbeitsleben aufgrund seine...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 3 Arbeitnehmerähnliche Personen

Rz. 14 Nicht unter das MiLoG fallen arbeitnehmerähnliche Personen. Arbeitnehmerähnliche Beschäftigte sind solche, die zwar nicht persönlich abhängig jedoch aufgrund einer wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Auftraggeber einem Arbeitnehmer vergleichbar schutzbedürftig sind.[1] Arbeitnehmerähnliche Personen sind Selbstständige. An die Stelle der für ein Arbeitsverhältnis m...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1 Geschützter Personenkreis

Jeder Arbeitgeber mit einer bestimmten Anzahl von Mitarbeitern hat nach dem SGB IX die Pflicht, einen gewissen Anteil schwerbehinderter Menschen zu beschäftigen. Wann ein Arbeitnehmer als schwerbehindert bzw. als gleichgestellt gilt, definiert § 2 SGB IX. 1.1 Schwerbehinderte Menschen Menschen sind schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorl...mehr

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Schwerbehinderte Menschen a... / 1.2 Gleichgestellte

Der Arbeitgeber kann seiner Pflicht auch genügen, indem er sog. Gleichgestellte[1] beschäftigt. Als den schwerbehinderten Menschen Gleichgestellte gelten Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40, die aufgrund ihrer Behinderung keinen geeigneten Arbeitsplatz erlangen oder behalten können. Im Abs. 3 des § 2 SGB IX werden also 2 Fälle geregelt: De...mehr