Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 2.3.1 Erstmaliger Anspruch auf Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze für beide Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 25 § 120a Abs. 3 Nr. 1 bestimmt, dass der Anspruch auf Durchführung eines Rentensplittings nur besteht, wenn beide Ehegatten/Lebenspartner erstmalig einen Anspruch auf Vollrente wegen Alters nach Ablauf des Monats haben, in dem sie die Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2) erreichen. Diese Voraussetzung ist zu dem Zeitpunkt als erfüllt anzusehen, zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120d Verfa... / 2.4 Bindung des am Verfahren beteiligten nicht zuständigen Rentenversicherungsträgers

Rz. 21 Soweit die Ehegatten/Lebenspartner sich nach eingehender individueller Beratung (§ 14 SGB I) für ein Rentensplitting entscheiden, erteilt der nach Abs. 3 für die Durchführung des Rentensplittings zuständige Rentenversicherungsträger beiden Ehegatten/Lebenspartnern einen rechtsbehelfsfähigen Splittingbescheid, der einem ggf. beteiligten Rentenversicherungsträger zur Ke...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 120a Grund... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Seit dem Inkrafttreten des Altersvermögensergänzungsgesetzes v. 21.2.2001 (BGBl. I S. 403) zum 1.1.2002 besteht für Ehegatten bei Vorliegen der in Abs. 2 bis 4 der Vorschrift genannten Voraussetzungen die Möglichkeit anstelle der traditionellen Altersversorgung (Versichertenrente und Hinterbliebenenrente) ein Rentensplitting unter Ehegatten zu wählen. Hierbei werden di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 179 Erstat... / 2.4 Entwicklungshelfer und Auslandsbeschäftigte

Rz. 11 Bei einer Antragspflichtversicherung nach § 4 Abs. 1 für Entwicklungshelfer oder bei im Ausland beschäftigten Mitglieder eines sog. Vertragsstaates werden die Beiträge von den antragstellenden Stellen allein getragen (§ 170 Abs. 1 Nr. 4). Bei der zum 1.1.2012 vorgenommenen Änderung von Abs. 2 Satz 1 handelt es sich um eine redaktionelle Folgeänderung zur Änderung des ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 187a Zahlu... / 2.2 Erklärung des Versicherten

Rz. 4 Die Berechtigung zur Zahlung setzt die Erklärung des Versicherten voraus, künftig eine Rente wegen Alters vorzeitig beziehen zu wollen, wobei die Art der Altersrente unerheblich ist (BT-Drs. 13/4336 S. 23). Jedoch ist nun erforderlich, dass der Versicherte eine Rentenauskunft gemäß § 109 erhalten hat und ihm die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich der Rentenminderun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 42 Vollren... / 2.1 Rechtsfolgen des Dispositionsrechts

Rz. 5 Das in Abs. 1 enthaltene Dispositionsrecht, eine Altersrente als Vollrente oder als Teilrente in Anspruch zu nehmen, steht allen Versicherten vor und nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu, wenn sie die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Altersrente (§§ 35 bis 38, 40, 235 bis 238) erfüllen. Rz. 6 Die Höhe einer Teilrente muss nach dem Wortlaut des Abs. 1 "mindesten...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 179 Erstat... / 2.3 Übergang von Schadensersatzansprüchen

Rz. 7 Durch den auf Anregung des Bundesrechnungshofs mit dem 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 eingefügten Abs. 1a wird sichergestellt, dass in den Fällen einer Drittschädigung, die dazu führt, dass der betroffene Geschädigte nur noch in einer Einrichtung für behinderte Menschen beruflich tätig sein kann, die vom Bund oder dem jeweiligen Kostenträger der Behindertenein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.2 Dienst- und Sachleistungen (Abs. 1)

Rz. 9 Dienst- und Sachleistungen können nicht abgetreten oder verpfändet werden. Sie sind auf die persönlichen Bedürfnisse des Berechtigten zugeschnitten und würden ihren Zweck verfehlen, wenn sie an Dritte außerhalb des Sozialrechtsverhältnisses erbracht würden (BT-Drs. 7/868 S. 32). Es wäre ohnehin schon fraglich, ob diese Leistungen als solche überhaupt abtretbar wären od...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33c Benachte... / 2.1 Verbot der Benachteiligung (Satz 1)

Rz. 6 Das Benachteiligungsverbot besteht "bei" der Inanspruchnahme von sozialen Rechten (i. S. d. Wahrnehmung und Erfüllung) und ist darauf bezogen und begrenzt. Zu den sozialen Rechten, die in Anspruch genommen werden können, gehören die in § 11 genannten Dienst-, Sach- und Geldleistungen nach den besonderen Sozialgesetzbüchern, auf die die §§ 18 bis 29 zur Konkretisierung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33c Benachteiligungsverbot

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 3 Abs. 7 Nr. 2, Art. 4 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung v. 14.8.2006 (BGBl. I S. 1897) mit Wirkung zum 18.8.2006 in das SGB I eingefügt. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift ist Folge der Verpflichtung der BRD, die EU-Richtlinien 2000/43/EG des Rate...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragung und Verpfändung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1976 mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) in Kraft getreten. Die Abs. 4 und 5 wurden durch Art. 1 Nr. 4, Art. 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnum...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33c Benachte... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 3 Abs. 7 Nr. 2, Art. 4 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung v. 14.8.2006 (BGBl. I S. 1897) mit Wirkung zum 18.8.2006 in das SGB I eingefügt.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33c Benachte... / 2.3 Rechtsfolgen

Rz. 17 Anders als in Art. 15 der Richtlinie 2000/43/EG vorgesehen und vorgeschrieben, enthalten weder § 33c noch § 19a SGB IV Rechtsfolgen oder Sanktionen für den Fall der Diskriminierung wegen der Rasse, ethnischen Herkunft oder Behinderung bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Da durch § 2 Abs. 2 AGG gerade auch der Rückgriff auf das AGG ausgeschlossen sein soll (v...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.1 Übertragung und Verpfändung

Rz. 5 Die Begriffe der Übertragung und Verpfändung sind dem BGB entnommen und meinen die Abtretung (§§ 398 ff. BGB) und die Verpfändung (§§ 1273 ff. BGB) von Forderungen (Ansprüchen). Bei beiden Verfügungen handelt es sich um dem Grunde nach zivilrechtliche Vorgänge, an denen der Sozialleistungsträger nicht unmittelbar beteiligt ist. Der Sozialleistungsträger hat jedoch die ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2 Rechtspraxis

2.1 Übertragung und Verpfändung Rz. 5 Die Begriffe der Übertragung und Verpfändung sind dem BGB entnommen und meinen die Abtretung (§§ 398 ff. BGB) und die Verpfändung (§§ 1273 ff. BGB) von Forderungen (Ansprüchen). Bei beiden Verfügungen handelt es sich um dem Grunde nach zivilrechtliche Vorgänge, an denen der Sozialleistungsträger nicht unmittelbar beteiligt ist. Der Sozial...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33c Benachte... / 2 Rechtspraxis

2.1 Verbot der Benachteiligung (Satz 1) Rz. 6 Das Benachteiligungsverbot besteht "bei" der Inanspruchnahme von sozialen Rechten (i. S. d. Wahrnehmung und Erfüllung) und ist darauf bezogen und begrenzt. Zu den sozialen Rechten, die in Anspruch genommen werden können, gehören die in § 11 genannten Dienst-, Sach- und Geldleistungen nach den besonderen Sozialgesetzbüchern, auf di...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Durch die Vorschrift des § 53 (und § 54) werden Ansprüche auf Sozialleistungen in Geld verkehrsfähig gemacht, d. h., der Berechtigte kann außerhalb der Sozialrechtsverhältnisse über sie verfügen und sie zur Erfüllung anderer Verbindlichkeiten und zur Schaffung von Kreditfähigkeit einsetzen, so wie er den an ihn gezahlten Geldbetrag verwenden kann. Zur Begründung der R...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.3.1 Geldleistungen zur Überbrückung vor Sozialleistungszahlung (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 19 Abs. 2 Nr. 1 sieht vor, dass Geldansprüche, also die noch nicht durch Erfüllung erloschenen Forderungen i. S. v. § 194 BGB, aus einem Sozialrechtsverhältnis auch wirksam übertragen oder verpfändet werden können, wenn dies zur Erfüllung oder zur Sicherung von Ansprüchen auf Rückzahlung von Darlehen und auf Erstattung von Aufwendungen dient, die im Vorgriff auf fällig g...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.3.3 Abtretung laufender Geldleistungen (Abs. 3)

Rz. 32 Die Abtretung laufender Geldleistungen, die zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen (vgl. dazu Komm. zu § 48), sind in ihrer freien Verfügbarkeit nur der Höhe nach beschränkt. Dabei wird diesen laufenden Zahlungen der gleiche Verfügungsschutz (und Pfändungsschutz) wie dem Arbeitseinkommen (i. S. d. Vorschriften der ZPO) eingeräumt. Dies entspricht der überwiegend v...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.1976 mit dem SGB I v. 11.12.1975 (BGBl. I S. 3015) in Kraft getreten. Die Abs. 4 und 5 wurden durch Art. 1 Nr. 4, Art. 8 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuches über die Übertragung, Verpfändung und Pfändung von Ansprüchen auf Sozialleistungen, zur Regelung der Verwendung der Versicherungsnummer und zur Änderun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 55 Dörr, Verwaltungsakte nach Abtretung oder Pfändung von Renten?, SGb 1988 S. 8. Elling, Abtretung von Sozialleistungen, NZS 2000 S. 281. Eichenhofer, Erstattung trotz Vorausabtretung?, SGb 1991 S. 292. von Einem, Rechtliche Probleme bei der Abtretung sozialrechtlicher Ansprüche, JR 1993 S. 270. Günther, Abtretung, Pfändung und Abzweigung von Sozialleistungen, ZFSH/SGB 1998...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.3 Verfügung über Geldleistungsansprüche (Abs. 2 und 3)

Rz. 13 Die Möglichkeiten der Verfügung über Sozialleistungsansprüche in Geld ist grundsätzlich zugelassen, wird jedoch durch den Zweck der Abtretung (Abs. 2 Nr. 1), durch die Anerkennung als im wohlverstanden Interesse (Abs. 2 Nr. 2) oder durch die Pfändbarkeit der Geldleistung der Höhe nach (Abs. 3) begrenzt. Abs. 2 lässt die Übertragung (Abtretung) von Ansprüchen auf Soziallei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.3.2 Abtretung im wohlverstandenen Interesse (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 24 Die Übertragung von Sozialleistungen auf einen Dritten ist ungeachtet der Pfändbarkeit und der Pfändungsgrenzen zulässig, wenn diese Übertragung im wohlverstandenen Interesse des Berechtigten liegt und der Sozialleistungsträger dieses feststellt. Die Vorschrift betrifft nicht nur die Frage der Pfändbarkeit einer Leistung der Höhe nach, sondern auch schon dem Grunde na...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.6 Rückforderung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen (Abs. 6)

Rz. 43 Mit Art. 2 Nr. 4, 32 Abs. 1 des Verwaltungsvereinfachungsgesetzes v. 21.3.2005 ist mit Wirkung zum 30.3.2005 der Abs. 6 angefügt worden. Danach sind in den Fällen, dass bei einer Übertragung oder Verpfändung Geldleistungen zu Unrecht erbracht worden sind, sowohl der Leistungsberechtigte als auch der neue Gläubiger (Zessionar) als Gesamtschuldner dem Leistungsträger zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33c Benachte... / 2.2 Gesetzesvorbehalt (Satz 2)

Rz. 15 Mit Satz 2 wird klargestellt, dass aus dem Benachteiligungsverbot wegen Rasse, ethnischen Herkunft oder einer Behinderung keine Sozialleistungsansprüche abgeleitet werden können, die nicht schon in den einzelnen Sozialgesetzbüchern vorgesehen sind (so Begründung BT-Drs. 16/1780 S. 28). Die Regelung soll wohl dahingehend zu verstehen sein, dass sich aus einer vermeintl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.4 Beginn der Zahlung an neuen Gläubiger (Abs. 4)

Rz. 37 Soweit die Abtretung nach den Abs. 2 und 3 wirksam ist, hat der Sozialleistungsträger an den neuen Gläubiger zu zahlen. Das ist dem Grunde nach ab dem Zeitpunkt der Abtretung der Fall, weil mit der Abtretung als Verfügungsgeschäft der Anspruch auf den Zessionar übergeht. Rz. 38 Der Sozialleistungsträger ist jedoch, solange die Abtretung ihm nicht mitgeteilt ist, durch ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.6.2 Geltendmachung des Erstattungsanspruchs durch Verwaltungsakt (Abs. 6 Satz 2)

Rz. 51 Satz 2 enthält eine eigenständige und notwendige Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Haftungsbescheids gegenüber dem Zessionar. Für den Sozialleistungsberechtigten (Zedenten) ergibt sich die Ermächtigung zum Erlass eines Rückforderungsbescheids aus § 50 Abs. 3 SGB X. Der Haftungsbescheid muss inhaltlich deutlich machen, dass es sich um die gesamtschuldnerische...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.5 Abtretung und Aufrechnung (Abs. 5)

Rz. 41 Eine § 406 BGB modifizierende abweichende Regelung trifft Abs. 5, indem die Möglichkeit der Aufrechnung (Verrechnung) auch dann erhalten bleibt, wenn der Sozialleistungsträger beim Erwerb seines Anspruchs Kenntnis von der Abtretung (bzw. Verpfändung) hatte. Rz. 42 Damit wird sichergestellt, dass insbesondere die Ansprüche auf Erstattung zu Unrecht bezogener Leistungen ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.6.3 Ausgleich zwischen Sozialleistungsempfänger und Zessionar

Rz. 53 Die Regelung lässt offen, wie im Falle der Inanspruchnahme aus der Haftung, im Innenverhältnis zwischen Zessionar und Zedent der Ausgleich rechtlich und wirtschaftlich stattfindet. Diente die Abtretung nämlich dazu, dass die Forderung des Zessionars erfüllt wurde, bedeutet die Rückforderung vom Zessionar als Haftendem, dass eine Forderung des Zessionars gegenüber dem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 53 Übertragu... / 2.6.1 Haftung für zu Unrecht erbrachte Sozialleistung (Abs. 6 Satz 1)

Rz. 48 Die gesamtschuldnerische Haftung des Zessionars setzt voraus, dass eine Sozialleistung in Geld zu Unrecht erbracht wurde, die infolge Abtretung oder Verpfändung an diesen tatsächlich erbracht (ausgezahlt) wurde, und dass wegen der erbrachten Sozialleistung ein Erstattungsanspruch eines Sozialleistungsträgers besteht. Ob die Sozialleistung zu Unrecht erbracht wurde und...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33c Benachte... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 Adomeit, Diskriminierung – Inflation eines Begriffs, NJW 2002 S. 1622. Bayreuther, "Quotenbeweis" im Diskriminierungsrecht, NJW 2009 S. 806. Busch, Die Antirassismusrichtlinie, AiB 2006 S. 400. Eichenhofer, Gesetzliche Altersgrenze im Vertrags(zahn)arztrecht – Kann nach dem AGG alles beim Alten bleiben?, SGb 2007 S. 580. ders., Diskriminierungsverbote und Vertragsfreiheit...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 33c Benachte... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ist Folge der Verpflichtung der BRD, die EU-Richtlinien 2000/43/EG des Rates v. 29.6.2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (ABl. EG Nr. L 180 S. 22), 2000/78/EG des Rates v. 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.4 Folgen des Endes der freiwilligen Mitgliedschaft

Rz. 55 Das Ende einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV führt unmittelbar zum Wegfall der Leistungsansprüche; nachgehende Leistungsansprüche bestehen bei Ende der freiwilligen Mitgliedschaft nicht (vgl. § 19 Abs. 1). §§ 192, 193 kommen als Erhaltungstatbestände mangels der dort vorausgesetzten Krankenversicherungspflicht nicht in Betracht. Mit dem Ende der freiwilligen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.2.1 Unterbliebener Einzug (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 34 Für den Fall des unterbliebenen Beitragseinbehaltes wird auf die Vorschriften zum Einbehalt der Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 255 Abs. 2 Satz 1 und 2) verwiesen. Auf die Gründe oder ein Verschulden für den unterbliebenen Beitragseinbehalt kommt es nicht an. Daraus ergeben sich zwei Fallgestaltungen: a) Werden weiterhin Versorgungsbezüge ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.3.3 Wettbewerb (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 18 Die Rechtspflicht zur Zusammenarbeit war auch nach Einführung der Wahlfreiheit der Mitglieder und der Möglichkeit der Öffnung von Betriebs- und Innungskrankenkassen (ab 1996) beibehalten worden, obwohl die Wahl- und Wechselmöglichkeiten zwischen den einzelnen Krankenkassen zu weiterem notwendigen Wettbewerb um Mitglieder zwischen den Krankenkassen führte, der über ges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 27 Kündigu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung über die Kündigung des privaten Pflegeversicherungsvertrages bei Pflichtversicherung oder Familienversicherung war schon im Gesetzentwurf (BT-Drs. 12/5262 S. 18 dort zu § 23) vorgesehen und ist (BT-Drs. 12/5262 S. 107) damit begründet worden, dass es bei Eintritt einer Pflichtversicherung oder Familienversicherung in der sozialen Pflegeversicherung erforde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 2.1.4 Anteilige Beitragstragung durch Beitragsabzug

Rz. 17 Die Regelung über die anteilige Beitragstragung ist vor dem Hintergrund der alleinigen Beitragszahlungspflicht des Arbeitgebers (§ 253 i. V. m. § 28e SGB IV) zu sehen, wegen der ihm nach § 28g Satz 1 SGB IV nur ein Anspruch gegen den Beschäftigten auf die von diesem zu tragenden Beitragsanteile zusteht. Dabei bildet die Regelung des Abs. 1 und 3 i. V. m. § 28g Satz 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung ist erst 1992 eingefügt worden. In der Ausgangsfassung des Gesetzes war die alleinige Tragung der Beiträge durch den Rentenbezieher vorgesehen, was sich aus § 250 Abs. 1 Nr. 1 i. d. F. des Gesundheitsreformgesetzes (GRG) ergab. Dem Rentenbezieher stand jedoch ein Anspruch auf einen Beitragszuschuss gegenüber dem Rentenversicherungsträger zu, so dass wirtsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Franoschek, Zum Beitragsanspruch aus Arbeitsentgeltansprüchen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Ausschlussfristen (Verfallfristen) erloschen sind, Die Beiträge 1994 S. 449. Peters-Lange, Tarifliche Ausschlussfristen und Sozialversicherungsbeiträge, NZA 1995 S. 657. Kauke, Beiträge aus fiktiven Entgeltzahlungen, Die Beiträge 2001 S. 577. Klose, Tarifliche Ausschlussfristen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 50 Bittner, Beiträge auf Versorgungsbezüge (Urteilsanmerkung zu BSG, Urteil v. 20.3.2011, B 12 KR 16/10 R), SGb 2012 S. 96. Minn, KVdR-Zahlstellenverfahren – Neuregelungen und Änderungen zum 1.1.1996, ErsK 1995 S. 33. Ders., Neue Verfahrensbeschreibung zur Beitragserhebung aus Betriebsrenten und weitere aktuelle Entwicklungen im Rahmen des KVdR-Zahlstellenverfahrens, BetrA...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 4 Krankenka... / 2.4 Grundsatz der Sparsamkeit (Abs. 4)

Rz. 20 Mit Abs. 4 Satz 1 war ursprünglich die schon nach § 69 Abs. 2 SGB IV bestehende Verpflichtung zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit wiederholt worden, was auf die Verwendung der Beitrags- und sonstigen Einnahmen zu beziehen ist. Diese Verpflichtung wird dabei sowohl für die Durchführung der Aufgaben der Krankenversicherung als auch für die eigenen Verwaltungsangelege...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 21 Versich... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Entwurf des PflegeVG (BT-Drs. 12/5262 S. 15/16, dort in § 18 Abs. 1 Nr. 4, 20 und 22) war nur für einen Teil des (jetzt) von § 21 erfassten Personenkreises eine Pflegeversicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung vorgesehen, dies zudem nur dann, wenn auch eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bestand. Im Gesetzgebungsverfahren wurde d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 191 Ende de... / 2.1 Ende der freiwilligen Mitgliedschaft durch Tod (Nr. 1)

Rz. 8 Die freiwillige Mitgliedschaft endet durch den Tod des Mitgliedes, da mit dem Tod die Rechtsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten sein zu können, erlischt. Dies entspricht der freiwilligen Krankenversicherung als Personenversicherung. Maßgeblich als Todeszeitpunkt ist das Eintreten des Hirntodes. Die Mitgliedschaft endet mit diesem Zeitpunkt,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 249a Tragun... / 2.3.4 Beitragszahlung

Rz. 20 Die Beitragszahlung richtet sich bei Beiträgen aus Renten der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 255 Abs. 1. Danach sind die Beiträge der Versicherten von den Trägern der Rentenversicherung bei der Zahlung der Rente einzubehalten und zusammen mit den von den Trägern der Rentenversicherung zu tragenden Beiträgen an die Deutsche Rentenversicherung Bund für die Krank...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe am ... / 1 Leistungsumfang

Durch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Menschen mit Behinderungen möglichst auf Dauer am Arbeitsleben teilnehmen können.[1] Dabei wird die Gleichstellung von Frauen mit Behinderungen besonders berücksichtigt.[2] Zu den Leistungen gehören insbesondere[3] Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Aktivierung und ber...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe am ... / 2 Rehabilitationsträger

Zuständige Rehabilitationsträger sind die[1] Bundesagentur für Arbeit[2], Träger der gesetzlichen Unfallversicherung[3], Träger der gesetzlichen Rentenversicherung[4], Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge[5], Träger der öffentlichen Jugendhilfe[6], Träger der Eingliederungshilfe.[7]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1.1 Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1)

Rz. 7 Die Verpflichtung des Rehabilitationsträgers zur Zahlung der Beiträge zur Krankenversicherung bezieht sich nur auf Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, an Berufsfindung oder Arbeitserprobung, bei denen Krankenversicherungspflicht gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 besteht. Der Begriff der berufsfördernden Maßnahme war schon bisher nicht klar definiert. Der Katalo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1 Rehabilitationsträger

Rz. 5 Der Rehabilitationsträger hat die Beiträge allein zu tragen, die sich aus den beitragspflichtigen Einnahmen des § 235 ergeben. Werden die Leistungen angepasst, ist auch die Bemessungsgrundlage anzupassen, so dass sich höhere Beiträge ergeben. Die Beitragstragungspflicht folgt in diesen Fällen als Nebenpflicht aus der Zuständigkeit für die Rehabilitationsleistung (Leistu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe am ... / Zusammenfassung

Begriff Leistungen zur Teilhabe werden erbracht, um die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohter Menschen zu erhalten, zu verbessern, herzustellen oder wiederherzustellen und ihre Teilhabe am Arbeitsleben möglichst auf Dauer zu sichern. Es handelt sich um eine Leistungsgruppe der Leistungen zur Teilhabe, die neben den Leistungen zur medizi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 GRG v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989, zugleich mit den Änderungen in Abs. 3 durch Gesetz v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2606), in Kraft getreten. Durch Art. 2 Nr. 2 Gesetz zur Einführung eines Sozialversicherungsausweises und zur Änderung anderer Sozialgesetze v. 6.10.1989 (BGBl. I S. 1822) wurde mit Wirkung ab 1.1.1990 Abs. 2 Satz 2...mehr