Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.17 Ergänzter Bewertungsausschuss

Rz. 166 Nach Abs. 5a ist bei Beschlüssen zur Anpassung des EBM zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) nach § 116b der Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen um 3 Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e. V.) zu ergänzen (ergänzter Bewertungsausschuss). Damit sind auch die Interessen der Krankenhäuser gewahrt, di...mehr

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Sommer, SGB V § 4b Sonderre... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 1a, Art. 46 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 als § 4a eingefügt. Durch Art. 5 des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG) v. 22.3.2020 (BGBl. I S. 604) wurde die Vorschrift inh...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2.2.2 Ende der Lebenspartnerschaft

Rz. 13 Die Beendigung der wirksamen zustande gekommenen Lebenspartnerschaft erfolgte und erfolgt auf Antrag durch ein die Lebenspartnerschaft aufhebendes Urteil (§ 15 Abs. 1 LPartG). Ausreichend ist dabei die ein- oder beidseitige öffentlich beurkundete Erklärung, die Lebenspartnerschaft nicht fortsetzen zu wollen. Bei beidseitig übereinstimmender Erklärung erfolgt die Aufhe...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.8 Besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä

Rz. 106 Mit Abs. 1b Satz 1 der Vorschrift waren die KBV und der GKV-Spitzenverband mit Wirkung zum 8.12.2015 beauftragt worden, im BMV-Ä erstmals bis spätestens 30.6.2016 die Voraussetzungen für eine besonders qualifizierte und koordinierte palliativ-medizinische Versorgung im BMV-Ä zu vereinbaren. Diese Versorgung wird Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung und liegt...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 21 Vgl. auch Literatur und Rechtsprechung zu §§ 11, 12, 13 und 27. Becker, Off-Label-Use: Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung nur bei Todesgefahr?, SGb 2004, 594. Bockholdt, Gesundheitsspezifische Bedarfe von gesetzlich krankenversicherten Leistungsempfängern nach dem SGB II, NZS 2016, 881. ders., Die "Nikolaus-Rechtsprechung" des BVerfG – Eine Be...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.1 Wirtschaftlichkeitsgebot (Abs. 1)

Rz. 4 Entsprechend dem Grundanliegen des Gesundheitsreformgesetzes – GRG, dem Kostenanstieg der gesetzlichen Krankenversicherung und damit den steigenden Beitragssätzen entgegenzuwirken (vgl. BT-Drs. 11/2237 S. 132), wurde der Grundsatz der "Wirtschaftlichkeit" und der "ausreichenden Versorgung" in den Vordergrund für die Leistungsgewährung gestellt. Dieser Grundsatz wird in...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.3.2.3 Weitere Ersetzungsmöglichkeiten (Abs. 2a Nr. 1)

Rz. 21a Seit 1.1.2024 sind die weiteren Ersetzungsmöglichkeiten in Abs. 2a geregelt. Nach Nr. 1 kann die Schriftform auch ersetzt werden durch die unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde in einem Eingabegerät oder über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird. Zu dieser Regelung führt die Gesetzesbegründung (zu d...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 8 Die Vorschrift i. d. F. ab 1.1.2017 stellt die Einführungsnorm in die Wirtschaftlichkeitsprüfung der vertragsärztlichen Versorgung dar. In Kombination mit den §§ 106a bis 106d bildet sie jetzt den Neunten Titel "Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung" des Vierten Kapitels SGB V. Als Einführungsnorm stellt sie die Ermächtigungsgrundlage für den Erlass regionaler ge...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.4 Auswahl der Leistungserbringer (Abs. 3)

Rz. 18 Abs. 3 knüpft an die Notwendigkeit der Zulassung von Leistungserbringern für die Sachleistungsgewährung an und schreibt für deren Zulassung und Vertragsabschlüsse die Beachtung der Vielfalt der potentiellen Leistungserbringer vor. Nur wenn verschiedene Leistungserbringer zugelassen sind, können Versicherte letztlich zwischen diesen wählen. Insoweit soll Abs. 3 der Wah...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Wie keine andere hat diese Regelung nicht nur eine Vielzahl redaktioneller, sondern auch sachlicher Änderungen erfahren. Die Vorschrift ist mit Art. 1 Gesundheits-Reformgesetz (GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 in Kraft getreten und hat, bezogen auf den Bundesmantelvertrag, § 368g Abs. 2 RVO ersetzt. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung der...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.9 Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 27 Das Verfahren zur Überwachung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit der vertragszahnärztlichen Versorgung ist auf der jeweiligen KZV-Ebene in einer gemeinsamen Prüfvereinbarung oder gemeinsamen Verfahrensordnung auf regionaler Ebene geregelt. Die Bezeichnungen Prüfvereinbarung bzw. Verfahrensordnung sind deckungsgleich, zumal in der infrage kommenden Rechtsgrundlage des ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.9 Gutachterwesen in der vertragszahnärztlichen Versorgung

Rz. 107 Durch den mit Wirkung zum 11.5.2019 eingefügten Abs. 1c ist eine von den §§ 275 ff. abweichende Aufgabenregelung geschaffen worden. Nach § 275 Abs. 1 Satz 1 sind die Krankenkassen grundsätzlich verpflichtet, vor der Erbringung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere zur Prüfung von Voraussetzungen, Art und Umfang der Leistung, eine gutachtli...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 34 B... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Behn, Die Neuregelung des Internationalen Privatrechts und das Sozialrecht, RV 1986, 213. Eichenhofer, Die Stellung polygamer Ehen im deutschen Sozialrecht, SGb 1986, 136. ders., Ausländische Vaterschaftsfeststellung und inländische Kindergeldberechtigung, IPRax 1998, 352. ders., Sozialrechtliche Folgen ausländischer Arbeitskämpfe, NZA-BEilage 2006, 67. ders., Neue intern...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.20 Ergänzter erweiterter Bewertungsausschuss

Rz. 179 Mit Abs. 5a sind mit Wirkung zum 1.1.2012 der Bewertungsausschuss und der erweiterte Bewertungsausschuss für ärztliche Leistungen bei Beschlüssen über die Anpassung des EBM zur Vergütung der Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b jeweils um 3 Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e. V.) zu ergänzen (Ergänzter erweiterter...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 § 25a Abs. 1 nimmt Bezug auf die Empfehlung des Rates der Europäischen Union v. 2.12.2003 zur Krebsfrüherkennung – 2003/878/EG – (Amtsblatt L 327 v. 16.12.2003), in der Leitlinien für vorbildliche Verfahren zur Früherkennung von Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs festgelegt sind. Darin wird die Einführung von wirksamen, qualitativ hochwertigen Krebsfrüherkennungspr...mehr

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Sommer, SGB XI § 124 Wissen... / 2.2 Zielsetzung der wissenschaftlichen Begleitung (Abs. 2)

Rz. 5 Abs. 2 sieht zunächst die generelle Verpflichtung vor, im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung über die Analyse der Wirksamkeit, Qualität und Kosten in Bezug auf die einzelnen Modellvorhaben nach Abs. 1 hinaus zu untersuchen, welche Folgen eine Übernahme der jeweiligen Projekte in eine flächendeckende Regelversorgung hätte. Eine Untersuchung und Klärung dieser Frag...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 31 Batt/Grunert, Das Trustcenter der Deutschen Rentenversicherung, RVaktuell 2005, 525. Beckermann, Zur Erforderlichkeit einer Belehrung über die elektronische Form der Rechtsbehelfseinlegung – Ein Beitrag zur praktischen Wahrnehmung von E-Government, NVwZ 2017, 745. Berger, G., Beweisführung mit elektronischen Dokumenten, NJW 2005, 1016. Grunert, Das elektronische Verwaltu...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 2.1 Verfahren (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 bestimmt die verfahrensmäßigen Rahmenanforderungen an organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme, die für Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen gemäß § 25 Abs. 2 künftig angeboten werden sollen. Anspruchsberechtigte Personen sollen in Textform zur Früherkennungsuntersuchung eingeladen werden (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1). Textform bedeutet gemäß § 126b B...mehr

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Sauer, SGB II § 39 Sofortig... / 2.4 Rechtsschutz

Rz. 15 Gegen Verwaltungsakte, gegen die nach § 39 ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, kann nach § 86a Abs. 3 Satz 1 SGG beantragt werden, die sofortige Vollziehung ganz oder teilweise auszusetzen bzw. nach § 86b Abs. 1 Nr. 2 SGG die aufschiebende Wirkung anzuordnen. Bei der gerichtlichen Anordnung der aufschiebenden Wirkung ist eine Interessenabwägung zwischen d...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.5 Zahnzusatzversorgung

Rz. 83 Abs. 1a enthält inhaltliche Festlegungen zur Durchführung der Zahnersatzversorgung, welche die KZBV und der GKV-Spitzenverband im BMV-Z zu vereinbaren haben. Die ab 2005 geltenden Änderungen beim Zahnersatz (vgl. Siebter Abschnitt mit den §§ 55 bis 59) führten zu Abs. 1a, der u. a. regelt, dass die Kosten für Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen gegenüber de...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.9.2.1 Schadenersatz

Rz. 74 Ziel der DSGVO ist es, dass jede betroffene Person einen vollständigen und wirksamen Schadenersatz für einen erlittenen Schaden erhalten soll. Der Begriff des Schadens soll dabei weit und auf eine Art und Weise ausgelegt werden, die den Zielen dieser Verordnung (Art. 1 DSGVO) in vollem Umfang entspricht (EG 146 DSGVO). Art. 82 Abs. 1 DSGVO formuliert in diesem Sinn, da...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 33b ... / 2.2.1 Voraussetzungen für eine Lebenspartnerschaft

Rz. 8 Die Voraussetzungen für die Lebenspartnerschaft waren und sind in § 1 Abs. 1 LPartG geregelt. Danach wird eine Lebenspartnerschaft von 2 Personen gleichen Geschlechts dadurch begründet, dass sie gegenseitig persönlich bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Partnerschaftsversprechen). Diese wechselseitige...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.21 Vorlagepflicht und Ersatzvornahme

Rz. 180 Abs. 6 regelt die Pflicht zur Vorlage der Beschlüsse der Bewertungsausschüsse einschließlich der Beratungsunterlagen beim BMG und ggf. dessen Ersatzvornahme. Damit ist die gemeinsame Selbstverwaltung noch stärker unter den Einfluss des Staates geraten. Nach der Gesetzesbegründung soll dies der zügigen und vollständigen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Ausgesta...mehr

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Sauer, SGB II § 60 Auskunft... / 2.3.2 Guthaben führende oder Vermögensgegenstände verwahrende Dritte

Rz. 34 Die 2. Alternative des Abs. 2 ermöglicht es der Agentur für Arbeit oder dem kommunalen Träger der Grundsicherung, Bank-, Bauspar- oder Versicherungsauskünfte sowie Auskünfte bei sonstigen Anlagegesellschaften, der Bundes- und Landesschuldenverwaltung und sonstigen Personen oder Stellen einzuholen. Auf Verlangen des Trägers der Grundsicherung ist Auskunft über die Anza...mehr

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Sommer, SGB V § 25a Organis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die demografisch bedingte Zunahme der Neuerkrankungen an Krebs initiierte den Nationalen Krebsplan (veröffentlicht im Internet auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums unter http://www.bundesgesundheitsministerium.de), durch den die Krebsfrüherkennung, die onkologischen Versorgungsstrukturen und die Qualitätssicherung sowie die Patientenorientierung gestärkt ...mehr

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Sommer, SGB V § 106 Wirtsch... / 2.3 Umfang der Wirtschaftlichkeitsprüfungen (Abs. 2)

Rz. 15 Abs. 2 der Vorschrift regelt, was die regionalen Prüfungsstellen (§ 106c) bei der Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung standardmäßig zu prüfen haben. Vorgeschrieben sind danach arztbezogene Prüfungen der ärztlich erbrachten und veranlassten Leistungen sowie der ärztlich verordneten Leistungen. Der verbindliche Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfungen ärztl...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 36a ... / 2.3.2.1 Qualifizierte elektronische Signatur (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 16 Damit das elektronische Dokument einem gesetzlichen Schriftformerfordernis entspricht, wird durch Abs. 2 Satz 2 angeordnet, dass das elektronische Dokument in diesen Fällen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen ist. Die Voraussetzungen für eine qualifizierte elektronische Signatur bestimmte sich bis 28.7.2017 nach dem Signaturgesetz. Ab dem 29.7...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.7.2.3 Risikobewertung

Rz. 51 Nach Art. 24 DSGVO hat der Verantwortliche bei den zu treffenden Maßnahmen Art, Umfang, Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zu berücksichtigen, d. h. er hat eine Risikobewertung vorzunehmen. Das Risiko sollte anhand einer objektiven Bewertung beurteilt...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.5 Keine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit (Satz 1 Nr. 4)

Rz. 42 Mit dem Ausschluss hauptberuflich selbstständig erwerbstätiger Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder von der Familienversicherung wird an die Rechtsprechung des BSG zur Familienkrankenhilfe angeknüpft (vgl. BSG, Urteil v. 29.1.1980, 3 RK 38/79), die in diesen Fällen bereits die Familienkrankenhilfe als ausgeschlossen angesehen hatte, weil Selbstständige nicht zu dem ge...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 1.9 Bewertungsausschuss (Abs. 3)

Rz. 43 Der Bewertungsausschuss besteht aus 3 von der KBV bestellten Vertretern sowie 3 vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestellten Vertretern (Satz 1). Dem Bewertungsausschuss ist ein spezieller Aufgabenbereich übertragen worden (BSG, Beschluss v. 10.12.2008, B6 KA 37/08 B). Dem Bundesmantelvertrag ist insoweit die Zuständigkeit entzogen. Da der Sicherstellung kolle...mehr

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Sommer, SGB V § 10 Familien... / 2.2.4 Keine Versicherungsfreiheit oder Befreiung (Satz 1 Nr. 3)

Rz. 32 Von der Familienversicherung ausgeschlossen sind auch Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die krankenversicherungsfrei (§ 6) oder von der Versicherungspflicht befreit (§ 8) sind. Lediglich bei Versicherungsfreiheit wegen Geringfügigkeit einer Beschäftigung (§ 7 Abs. 1) ist eine Familienversicherung nicht ausgeschlossen. Rz. 33 Diese krankenversicherungsfreien oder bef...mehr

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Sommer, SB XI, SGB XI § 125... / 2.1 Einrichtung und Aufgaben des Kompetenzzentrums

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass das von dem Gesetzgeber institutionell vorgeschriebene Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege beim Spitzenverband Bund der Pflegekassen einzurichten ist. Dieser Gesetzesauftrag wurde mit Inkrafttreten des PUEG v. 19.6.2023 zum 1.7.2023 umgesetzt (vgl. https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/forschung/kompetenzzentrum_125b_...mehr

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Sommer, SGB XI § 133 Rechts... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Das Sondervermögen ist nicht rechtsfähig (Satz 1). Die Ausgestaltung als nichtrechtsfähiges Sondervermögen soll nach dem Willen des Gesetzgebers den Vollzugs- und Kostenaufwand begrenzen, weil damit keine Regelung über Organe notwendig ist (vgl. BT-Drs. 18/1798 S. 42). Um dem nichtrechtsfähigen Sondervermögen dennoch die Teilnahme am allgemeinen Rechtsverkehr zu ermögl...mehr

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Sauer, SGB II § 63 Bußgeldv... / 2.2.2 § 63 Abs. 1 Nr. 2

Rz. 10 Ordnungswidrig handelt, wer entgegen der nach § 58 Abs. 1 Satz 1 oder 3 bestehenden Pflicht zur Erteilung einer Einkommensbescheinigung mit dem dort festgelegten Inhalt die Art der Erwerbstätigkeit oder die Dauer der Erwerbstätigkeit oder die Höhe des Arbeitsentgelts oder die Höhe der Vergütung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bescheinigt oder...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.10 Vorgeschriebene Aktualisierung des EBM (Abs. 2)

Rz. 108 Die Überprüfung der Leistungsbeschreibungen bestimmen sich sowohl für vertragsärztliche als auch vertragszahnärztliche Leistungen nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik sowie dem Erfordernis der Rationalisierung im Rahmen der wirtschaftlichen Leistungserbringung (Satz 2). Die aufgrund des TSVG erfolgte Neufassung des § 87 Abs. 2 Satz 3 bezieht sich...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.11 Abrechnungsfähigkeit nach dem EBM bzw. BEMA

Rz. 109 Der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen (EBM) bzw. für zahnärztliche Leistungen (BEMA) bestimmt nach Abs. 2 Satz 1 den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen, was bedeutet, dass eine neue ärztliche bzw. zahnärztlich Leistung grundsätzlich erst dann abrechnungsfähig ist und vergütet werden kann, wenn sie in den EBM oder BEMA aufgenommen ist (BSG,...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.19 Erweiterter Bewertungsausschuss

Rz. 176 Falls wider Erwarten kein übereinstimmender Beschluss aller Mitglieder des Bewertungsausschusses zustande kommt, greift die Konfliktlösung über den erweiterten Bewertungsausschuss nach Abs. 4 und 5. Obwohl der jeweilige Bewertungsmaßstab Bestandteil des schiedsamtsfähigen BMV-Ä oder BMV-Z ist, setzt der erweiterte Bewertungsausschuss für die ärztlichen bzw. zahnärztl...mehr

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Sommer, SGB V § 25b Datenge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 1 Satz 4 verpflichtet die Krankenkassen dazu, den Versicherten auch durch Aufklärung, Beratung und Leistungen Hilfestellung zu bieten und unter Berücksichtigung von geschlechts-, alters- und behinderungsspezifischen Besonderheiten auf gesunde Lebensverhältnisse hinzuwirken. § 25b fügt mit der datengestützten Erkennung individueller Gesundheitsrisiken durch die Kranke...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.18 Institut des Bewertungsausschusses für ärztliche Leistungen

Rz. 167 Weil der Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen umfangreiche und zeitraubende Gesetzesaufträge durchzuführen hat, ist nach Abs. 3b zu seiner Unterstützung ein neutrales Institut eingerichtet, welches gemeinsam von der KBV und dem GKV-Spitzenverband getragen wird. Das Institut führt nach der Geschäftsordnung des Bewertungsausschusses den Namen "Institut des...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 2.2 Leistungen bei lebensbedrohlichen Erkrankungen (Abs. 1a)

Rz. 9a Mit der mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügten Regelung wird der Inhalt des Beschlusses des BVerfG v. 6.12.2005 (1 BvR 347/98 ) aufgegriffen und inhaltlich als zulässige Abweichung von Abs. 1 Satz 3 über die Qualität und Wirksamkeit von Leistungen nach dem anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse geregelt. In der Sache handelt es sich auch um eine durch das BVerf...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.7 Terminvermittlung durch die Terminservicestelle

Rz. 88 Mit der Änderung des Abs. 2b Satz 3 ist durch Beschluss des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss des Bundestages) zum TSVG geregelt worden, dass die Hausärzte und die ihnen gleichgestellten Kinder- und Jugendmediziner mit Wirkung zum 1.9.2019 bei einer schnellen Behandlungsübernahme nach Terminvermittlung durch die Terminservicestelle (vgl. § 75 Abs. 1a Satz 3 Nr...mehr

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Sommer, SGB V § 2 Leistungen / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält allgemeine Grundsätze für das Leistungsrecht der GKV. Abs. 1 hebt das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit der Leistungen hervor, welches in Abs. 4 auch auf die Leistungserbringer und die Versicherten ausgedehnt wird. Zugleich werden Leistungen, die der Eigenverantwortlichkeit der Versicherten zuzurechnen sind, von der Leistungspflicht ...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.15 Bewertungsausschüsse

Rz. 156 Neu- und Weiterentwicklung der Bewertungsmaßstäbe für ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen obliegen den Bewertungsausschüssen nach Abs. 3. Sie werden von den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV und KZBV) und dem GKV-Spitzenverband gebildet. Zwar vermittelt der Text den Eindruck, als würde es nur um den Bewertungsausschuss für die ärztlichen Leistungen gehen,...mehr

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Sommer, SGB V § 87 Bundesma... / 2.13 Verbesserung und Förderung des Zugangs zur vertragsärztlichen Versorgung

Rz. 137 Die mit Wirkung zum 11.5.2019 eingeführte Neufassung des Abs. 2b Satz 3 soll der Verbesserung und Förderung des Zugangs zur vertragsärztlichen Versorgung dienen. Damit wird ein Ziel des TSVG verfolgt, dass allen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ein gleichwertiger Zugang zur ambulanten ärztlichen Versorgung ermöglicht wird, indem Wartezeiten auf Arztt...mehr

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Progressionsvorbehalt bei d... / 9 Einnahmen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen

Der Katalog der Nr. 1 in § 32b Abs. 1 EStG ist abschließend; dort nicht aufgeführte Leistungen unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Die nachfolgende Aufstellung enthält eine beispielhafte Aufzählung von steuerbefreiten Leistungen, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen: Arbeitslosengeld II; Aussperrungsunterstützungen; Betreuungsgeld; Ein-Euro-Jobs[1]; Einglieder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Progressionsvorbehalt bei d... / 8 Übersicht der Lohnersatzleistungen

Nachfolgend sind die Lohnersatzleistungen in alphabetischer Form aufgeführt: Anpassungsgelder nach § 3 Nr. 60 EStG; Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz; Arbeitslosengeld; Aufstockungsbeträge oder Zuschläge nach § 3 Nr. 28 EStG; Elterngeld (auch der Sockelbetrag)[1] nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz; Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem In...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Progressionsvorbehalt bei d... / 4 Rückwirkender Wegfall von Lohn- oder Einkommensersatzleistungen

Durch lange Bearbeitungszeiten kann es dazu kommen, dass eine Rente rückwirkend bewilligt wird. Als Folge davon entfallen z. B. der Anspruch auf Krankengeld bzw. Leistungen nach SGB II rückwirkend ganz oder teilweise. Die Erfüllungsfiktion gilt auch dann, wenn die Sozialleistungen nach dem SGB II ggf. zu Unrecht gewährt worden sein sollten.[1] Die Sozialversicherungsträger m...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsmittel / Zusammenfassung

Begriff Arbeitsmittel sind Gegenstände, die der Arbeitnehmer zur Ausübung oder Erledigung seiner Arbeiten einsetzt. Der Begriff "Arbeitsmittel" ist weit auszulegen und begrenzt sich nicht nur auf Maschinen, Werkzeuge, Geschäftsunterlagen und typische Arbeitskleidung. Zu den Arbeitsmitteln gehören auch der ausschließlich dienstlich genutzte Pkw, Laptops, Diensttelefone usw. Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderausgaben-ABC / Erstattungen

Erstattete Kirchensteuer ist mit Kirchensteuerzahlungen des Jahres der Erstattung zu verrechnen. Kommt es dabei zu einem Überhang der Erstattungsbeträge, muss dieser dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet werden.[1] Entsprechendes gilt bei der Erstattung von Versicherungsbeiträgen. Der Verrechungskreis umfasst sämtliche Versicherungen der jeweiligen Nummern des § 10 Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Tschechien aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Tschechien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Tschechien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: ...mehr