Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG Einführung zu... / 2 Zielsetzung und Zuordnung zu den Regelungsbereichen des Ausländerrechts und des Sozialrechts

Rz. 3 Das Gesetzespaket zum Asylkompromiss hatte zum Ziel, den Zuzug von Asylbewerbern und Zuwanderern zu begrenzen. Dem entsprechend sah das AsylbLG für die einbezogenen Personengruppen eine erhebliche Absenkung der bisherigen Leistungen, die Unterbringung in zentralen Anlaufstellen und in Gemeinschaftsunterkünften und die vorrangige Gewährung von Sachleistungen zum Lebensu...mehr

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Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.8 Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung (Abs. 7)

Rz. 88 Der Mehrbedarf nach Abs. 7 ab 1.1.2011 (vgl. auch § 77 Abs. 6) i. d. F. der Neuregelung ab 1.1.2021 setzt dezentrale Warmwassererzeugung voraus. Damit ist im Ergebnis gemeint, dass dem Leistungsberechtigten Mehraufwand entsteht, den er für die Zubereitung von Warmwasser aufbringen muss und den er nicht über die Heizkosten abrechnen kann. Das ist regelmäßig der Fall, w...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Für Leistungsempfänger, die sich bereits seit längerer Zeit im Bundesgebiet aufhalten, ist der Anlass zur Gewährung der (abgesenkten) Leistungen nach dem AsylbLG, nämlich der nur vorübergehende Aufenthalt und die fehlende Integration, fraglich. Dem sollen die Regelungen der Vorschrift Rechnung tragen, indem Vorschriften des SGB XII und des SGB IX (Eingliederungshilfe) ...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.6 Leistungsansprüche minderjähriger Kinder (Abs. 3)

Rz. 19 Vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes wurden minderjährige Kinder "nur" dann in den leistungsrechtlichen Status des Abs. 1 einbezogen, wenn sowohl das Kind als auch ein Elternteil die Voraussetzungen nach Abs. 1 erfüllten. Ab 1.3.2015 haben minderjährige Kinder sowohl dann, wenn sie selbst die Vora...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.5 Form der Leistung in Gemeinschaftsunterkünften (Abs. 2)

Rz. 18 Die Vorschrift wurde bereits durch das Erste Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 eingeführt. Sinn und Zweck der Regelung ist darin zu sehen, dass ein Nebeneinander von Geldleistungen und Sachleistungen bei den Bewohnern einer Gemeinschaftsunterkunft vermieden werden soll. Hierdurch provozierte soziale Spannungen zwischen den Bewohnern ei...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.7.1 Verwaltungsverfahren und Vorverfahren

Rz. 20 Das AsylbLG ist nicht Teil des Sozialgesetzbuchs. Daher richtet sich das Verwaltungverfahren nach den im Wesentlichen gleichlautenden Verwaltungsverfahrensgesetzen ( VwVfG) des Bundes und der Länder, nicht nach SGB X. Im SGB I und SGB X sind nur einzelne Vorschriften anwendbar, soweit dies in den §§ 7 Abs. 3 und 9 AsylbLG vorgesehen ist. Für die Leistungen nach dem Asy...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das AsylbLG geht auf den sog. Asylkompromiss v. 6.12.1992 zurück (hierzu Haberland, ZAR 1994 S. 3 und 51). Es ist mit dem Gesetz zur Neuregelung der Leistungen an Asylbewerber v. 30.6.1993 (BGBl. I S. 1074) am 1.11.1993 in Kraft getreten. Durch Art. 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes v. 26.5.1997 (BGBl. I S. 1130) wurde anstelle der zuv...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.4 Abweichende Zuordnung zu den Regelbedarfsstufen

Rz. 15 Abs. 1 Satz 4 in der ab 1.9.2019 geltenden Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (vgl. Rz. 1e) überträgt die zum gleichen Zeitpunkt in Kraft getretenen Regelungen in § 3a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b und Nr. 3 Buchst. a sowie in§ 3a Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b und Nr. 3 Buchst. a AsylbLG auf die Analogleistungsberechtigten. Dies führt gegenü...mehr

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Jung, AsylbLG Einführung zu... / 4 Überblick über die Regelungen des AsylbLG

Rz. 7 Der Kreis der leistungsberechtigten Personen sowie Leistungseinschränkungen für bestimmte Personengruppen sind in §§ 1 und 1a geregelt. § 2 betrifft einen Anspruch auf höhere Leistungen nach einer gewissen Aufenthaltsdauer, wenn kein Missbrauchstatbestand verwirklicht wird. In §§ 3 bis 6 sind die Grundleistungen (ähnlich der Hilfe zum Lebensunterhalt nach §§ 27 ff. SGB...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.1.2 Beeinflussung durch rechtsmissbräuchliches Verhalten

Rz. 5 Der Leistungsempfänger darf die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben. Dieses negative Tatbestandsmerkmal setzt zunächst voraus, dass der Leistungsberechtigte selbst die Aufenthaltsdauer beeinflusst hat. Das Verhalten Dritter darf nicht zugerechnet werden, auch nicht das Verhalten von Eltern oder gesetzlichen Vertretern oder behördli...mehr

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Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.7.2 Gerichtlicher Rechtsschutz

Rz. 22 Durch Art. 1 Nr. 10 des 7. SGGÄndG v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3302) wurde § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG eingeführt. Seitdem sind die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit in Angelegenheiten des AsylbLG zuständig. Wird eine Leistung per Bescheid abgelehnt, so ist die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 4 SGG statthaft. Wird eine für einen bestimmten Zeitrau...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 2 Leistunge... / 2.1.1 Vorangehender Aufenthalt im Bundesgebiet

Rz. 3 Abs. 1 benennt als erste personenbezogene Voraussetzung, dass der Leistungsempfänger sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufgehalten hat. Maßgeblich ist der tatsächliche Aufenthalt im Bundesgebiet, gleichgültig, ob rechtmäßig oder unrechtmäßig. Im letzteren Falle ist jedoch die weitere Voraussetzung (keine rechtsmissbräuchliche Beeinflus...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG Einführung zu... / 1 Rechtsentwicklung bis zum Inkrafttreten des AsylbLG

Rz. 1 Die Regelungen über Hilfeleistungen des Staates an Deutsche und Ausländer waren ursprünglich gleichermaßen im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) enthalten. Für ausländische Hilfesuchende enthielt § 120 BSHG Sonderregelungen. Als seit 1980 Asylsuchende in großer Zahl in das Bundesgebiet einreisten, beschränkte der Gesetzgeber mit dem 2. Haushaltstrukturgesetz (BGBl. I 1981 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / Zusammenfassung

Begriff Die Arbeitsvermittlung ist eine Kernaufgabe der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter. Sie dient dem Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt. Der Vermittlungsauftrag ist eng mit einem Beratungsangebot für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verknüpft. Arbeitsvermittlung darf auch durch private (gewerbliche) Vermittler angeboten werden. Leistungen der Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / 8.2.1 Honorar für die Vermittlung

Private Vermittler dürfen mit Arbeitsuchenden im Rahmen eines Vermittlungsvertrags ein Honorar vereinbaren; eine Honorarvereinbarung mit Ausbildungsuchenden ist jedoch nicht zulässig. Zur privaten Vermittlung gehören alle Leistungen, die zur Vorbereitung oder Durchführung der Vermittlung erforderlich sind. Für solche Leistungen darf deshalb kein gesondertes Honorar vereinbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / 3 Mitwirkung der Arbeitnehmer

Ein Arbeitsuchender ist verpflichtet, der Agentur für Arbeit zur Erstellung seines Bewerberprofils alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und der Weitergabe seiner Vermittlungsunterlagen an Arbeitgeber grundsätzlich zuzustimmen; er kann die Weitergabe von Unterlagen an bestimmte, namentlich benannte Arbeitgeber ausschließen.[1] Die Agenturen für Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / 2 Verpflichtung zur frühzeitigen Arbeitsuche

Arbeitslosigkeit soll durch frühzeitige Vermittlungsbemühungen möglichst verhindert werden. Deshalb soll bereits die Zeit vor dem Ende eines Arbeitsverhältnisses für eine intensive Beratung und Vermittlung genutzt werden. Vor diesem Hintergrund sind Personen, deren Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor der Beendigung bei der Agentur für Arbeit a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / 4 Mitwirkung der Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber ist der Agentur für Arbeit bei der Abgabe seines Arbeitsangebots zur Erteilung der für die Vermittlung notwendigen Auskünfte und zur Vorlage notwendiger Unterlagen verpflichtet. Er kann die Weitergabe des Arbeitsangebots an namentlich benannte Arbeitsuchende ausschließen; er kann seinen Vermittlungswunsch auch auf die bloße Überlassung von Daten der geeignete...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum dürfen nur speziell d... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (§ 26 ArbSchG) können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden. Die Haftung des Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / Arbeitsrecht

Arbeitsuchende und Arbeitgeber haben einen Rechtsanspruch auf die Dienstleistung der Arbeitsvermittlung. Hierzu gehört auch die darauf gerichtete Beratung. Dieser Anspruch auf Beratung und Vermittlung besteht unabhängig davon, ob der Arbeitsuchende oder der Arbeitgeber zuvor Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat. Die Agentur für Arbeit darf allerdings nicht vermi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / 8.2 Vermittlungsvertrag

Zum Schutz der Arbeitnehmer enthält das SGB III Rahmenbedingungen für die private Vermittlungstätigkeit. Für den Abschluss eines privaten Vermittlungsvertrags ist die Schriftform vorgeschrieben. Vereinbarungen, die diesen Bedingungen zuwiderlaufen oder die den Arbeitsuchenden durch "Exklusivvertrag" ausschließlich an einen Vermittler binden, sind unwirksam.[1] 8.2.1 Honorar f...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / 5 Beratungsangebot

Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben auch unabhängig von der Inanspruchnahme der Vermittlungsdienste Anspruch auf (kostenlose) umfassende Beratung durch die Agentur für Arbeit. Die Leistung an Arbeitnehmer beruht auf dem Konzept der "Lebensbegleitenden Berufsberatung", die berufliche Orientierung und Beratung entlang der gesamten Bildungs- und Erwerbsbiografie anbietet. Sie umf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / 6 Vermittlungsunterstützende Leistungen

Die Vermittlung in Ausbildung oder Arbeit kann finanziell unterstützt werden durch Leistungen aus dem Vermittlungsbudget und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.[1] Das Vermittlungsbudget richtet sich an Arbeitsuchende und Arbeitslose. Es umfasst eine Reihe von Einzelleistungen, wie z. B. Zuschüsse zu Bewerbungskosten, zu Reisekosten bei Beratungs- oder Vors...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum müssen geeignete Schu... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR (ArbSchG) oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (§ 26 ArbSchG) geahndet werden. Die Haftun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / 1 Öffentliche Arbeitsvermittlung

Ziel der öffentlichen Arbeitsvermittlung ist es, Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen. Die Agentur für Arbeit hat dabei die Eignung und Neigung der Arbeitsuchenden sowie die spezifischen Anforderungen der angebotenen Stellen zu berücksichtigen. Die Vermittlung steht als persönliche Dienstleistung in den Agenturen für Arbeit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsvermittlung / 7.2 Ausschluss der Förderung

Die Förderung setzt voraus, dass in dem Arbeitsverhältnis alle gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Mindestlohngesetz) beachtet werden. Zur Vermeidung von Missbrauch und Mitnahme ist eine erfolgsbezogene Vergütung für Vermittlungen ausgeschlossen, wenn das Beschäftigungsverhältnis von vornherein auf eine Dauer von weniger als 3 Monaten begrenzt ist oder bei einem früheren Arbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.4 Haftung für Personenschäden

Die Haftung für Personenschäden bei Arbeitnehmern wird durch § 104 SGB VII beschränkt. Nach allgemeinem Haftungsrecht würde der Arbeitgeber an sich für jeden Personenschaden eines Arbeitnehmers, den er fahrlässig oder vorsätzlich herbeiführt, haften. § 104 SGB VII verlagert die Haftung jedoch ganz überwiegend auf die gesetzliche Unfallversicherung. Personenschäden sind Verlet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Low Performance und fähigke... / 1.2 Behinderung, Krankheit und Arbeitsunfähigkeit

In der Betrachtung der Low Performance gilt es, auch die Bereiche Behinderung und Krankheit sowie im Zusammenhang mit der Krankheit die Arbeitsfähigkeit zu betrachten. Eine Erklärung des Begriffs "Behinderung" lässt sich u. a. im 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX), in der UN-Behindertenrechtskonvention, in der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und G...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / 2.1 Haftung nach allgemeinem Zivilrecht für Sach- und Vermögensschäden

Der Arbeitgeber muss nach den allgemeinen privatrechtlichen Regeln für sein Verhalten (Handeln, Dulden, Unterlassen) und für Sach- und Vermögensschäden einstehen, die den Arbeitnehmern hieraus erwachsen. Stellt sich das schadensverursachende Verhalten als eine Verletzung der dem Arbeitgeber obliegenden arbeitsvertraglichen Nebenpflichten oder Fürsorgepflichten dar, so kommt e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung im Arbei... / Zusammenfassung

Überblick Unter Arbeitgeberhaftung wird üblicherweise die Haftung des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern seines Unternehmens verstanden. Grundsätzlich richtet sich die Haftung nach den allgemeinen zivilrechtlichen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Allerdings wird durch die Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung die Haftung des Arbeitgebers für Persone...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.5 Verlängerung der nachgeburtlichen Schutzfrist in besonderen Fällen (§ 3 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 15 Auch nach der Entbindung besteht ein generelles Beschäftigungsverbot, das in besonderen Fällen eine längere gesetzliche Frist vorsieht. Dieser nachgeburtliche Mutterschutz beginnt mit der Entbindung. Mit der Trennung der Leibesfrucht vom Mutterleib ist die Entbindung vollendet. In der deutschen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes wird von einer Lebend...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4 Schutzfristen nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2)

Rz. 13 Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Satz 1 der Regelung übernimmt in Teilen den Regelungsgehalt des alten § 6 Abs. 1 Satz 1 MuSchG und definiert den Zeitraum der nachgeburtlichen Schutzfrist. Die Berechnung der Frist erfolgt mit der Feststellung der Geburt als Ereignis und ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss in einigen Berei... / 1.5 Folgen von Verstößen

Kommen Sie als Arbeitgeber oder Führungskraft Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nicht nach, kann das finanzielle und strafrechtliche Folgen haben: Verstöße gegen die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes können mit Geldbußen bis zu 25.000 EUR oder – in schweren Fällen (z. B. Vorsatz) – mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr[1] geahndet werden. Die Haftung des Arbeitgebers für...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 5 Ausfallzeit, Urlaubsanspruch und Vergütung

Rz. 34 Während des Arbeitsausfalls infolge des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbots (somit auch während der Mutterschutzfristen) entstehen Urlaubsansprüche. Eine Kürzung des Erholungsurlaubs aufgrund oder für die Dauer der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig.[1] Dies ergibt sich aus den unterschiedlichen Zielsetzungen und Gründen der Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4 Beschäftigungsverbot und Krankheit

Rz. 31 Die Schwangerschaft wie auch die Entbindung sind keine Krankheiten, sondern natürliche Prozesse eines biologischen Vorgangs.[1] Das Beschäftigungsverbot nach § 3 und Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit schließen sich wechselseitig aus[2], es handelt sich um unterschiedliche Sachverhalte, die unabhängig voneinander festzustellen sind. Krankheit i. S. d. § 3 EFZG setzt ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall, an Feiertagen und bei Urlaub Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Dies beinhaltet auch die Fortzahlung von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen. Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuer- und beitragsfrei, wenn sie für die tatsächliche Arbeit zu den begünstigten Zeiten geleistet wurden. Da keine tats...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 1.1 Steuer- und beitragsrechtliche Behandlung des Arbeitsentgelts

Folgende Einnahmen sind dem Arbeitsentgelt nicht zuzurechnen: einmalige Einnahmen, laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie sonstige Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen und Gehältern gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind. Dies gilt nicht für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, soweit das Entgelt, aus dem sie berechnet werden, mehr als 25 EUR für jede Stu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 2 Pflichten des Arbeitgebers bei der Entgeltabrechnung

Die Berechnung der Arbeitsentgelte muss durch korrekte Erfassung der Entgeltarten in den Lohnabrechnungsprogrammen sowie durch geeignete Aufzeichnungen – insbesondere Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitszeiten – nachvollziehbar sein.[1] Werden Arbeitnehmern üblicherweise Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit gewährt, so muss sichergestellt werden, dass diese ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3.2.1 Ermittlung der Zuschläge

Bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen müsste genau ermittelt werden, welche Zuschläge dem Mitarbeiter aufgrund welcher Schicht zustanden. Dies ist in der Praxis ebenfalls kaum mehr nachvollziehbar. Der Urlaubsgeldanspruch aus den Durchschnittswerten der letzten 13 Wochen kann evtl. noch berechnet werden, führt aber – z. B. bei tageweise genommenem Urlaub – ggf. zu einem erhebl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonn-, Feiertags- und Nacht... / 3.1 Summenbeitragsbescheid

Der prüfende Rentenversicherungsträger kann die Höhe der Arbeitsentgelte schätzen, wenn der Arbeitgeber über keine vollständigen Aufzeichnungen verfügt, die es ermöglichen, im Rahmen von Betriebsprüfungen das geschuldete Arbeitsentgelt einschließlich der Entgeltfortzahlung personen- und zeitraumbezogen festzustellen und dadurch die Versicherungs- oder Beitragspflicht bzw. die ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung: Termine... / Zusammenfassung

Überblick Die Beiträge zur Sozialversicherung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) werden vom beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt ermittelt. Der Arbeitgeberanteil stellt in der Buchhaltung "gesetzliche soziale Aufwendungen" dar. Der Arbeitnehmeranteil wird vom Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung einbehalten. Dieser Beitrag informiert zu allen wichtigen Terminen und Beit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sozialversicherung / Zusammenfassung

Begriff Zur Sozialversicherung gehören die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den jeweils gültigen Beitragssätzen, den aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und dem beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Die Beitrag...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Durchgeschriebene Fassung d... / 3.4.4.6 Jahresarbeitsentgeltgrenze

Der AOK Bundesverband hat auf Anfrage der VKA mitgeteilt, dass der garantierte Anteil der Sparkassensonderzahlung regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V darstellt, während der individuell-leistungsbezogene und der unternehmenserfolgsbezogene Anteil nicht regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt darstellt. Der garantierte Anteil der Sparkassensonderzahlung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Sonstige Bezüge, die nicht als Einnahmen zu berücksichtigen sind (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 2 werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht als Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bei der Einkommensermittlung berücksichtigt. Mit der Neufassung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. a) des Gesetzes zur Einführung de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Frager... / 2.2.5 Fragerecht nach Behinderung/Schwerbehinderteneigenschaft

Die Frage nach Behinderung oder Schwerbehinderung ist, wenn diese für die Ausübung der vorgesehenen Tätigkeit ohne Bedeutung ist, in der Phase der Vertragsanbahnung und in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses wegen § 173 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX grundsätzlich unzulässig.[1] Sie kann allerdings gerechtfertigt sein, wenn die Behinderung die vertragsgemäße Arbeitsleistung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 4 Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 2)

Rz. 11 Nach Abs. 2 Satz 1 ist, als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben, die Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit (§ 2c BEEG) und der Gewinneinkünfte (§ 2d BEEG) maßgeblich, die die zum Elterngeldbezug berechtigte Person durchschnittlich monatlich hat. Aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität werden diese Einkünfte be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben (Abs. 1)

Rz. 5 Abs. 1 der Norm trifft zunächst allgemeine Vorgaben zur Berechnung der Abzüge für Sozialabgaben. Welche Zweige der Sozialversicherung bei der Ermittlung der Abzüge für Sozialabgaben zu berücksichtigen sind, legt Abs. 1 Satz 1 fest, wobei die Konkretisierungen des Abs. 1 Satz 2 zu beachten sind. Es sind diese Beträge für die gesetzliche Sozialpflichtversicherung (Kranken...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise: Kombination mi... / Zusammenfassung

Begriff Wird eine Dienst- oder Geschäftsreise mit einem privaten Urlaub verbunden, stellen sich diverse steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Fragen. Steuerlich ist vor allem wichtig, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Aufwendungen für eine solche Reise steuerfrei erstatten kann. Handelt es sich um eine Reise mit einem unmittelbaren betrieblichen Anlass, kann der Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Verschiebung des Bemessungszeitraums in Sonderfällen (Abs. 1 Sätze 2 bis 5)

Rz. 6 Bei den in Abs. 1 Sätze 2 bis 5 geregelten Tatbeständen, die zur Verschiebung des Bemessungszeitraums führen, handelt es sich um gesetzlich geregelte, grds. nicht analogiefähige Sonderfälle, die nur in den geregelten Konstellationen greifen. Der Gesetzgeber beschreibt diese Tatbestände als "Ausklammerungstatbestände"[1], was die Intention aber unvollständig beschreibt....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kinder / 1 Familienversicherung

Kinder sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei bei einem "Stammversicherten" mitversichert.[1] Dabei sind verschiedene Altersgrenzen und Ausschlusstatbestände zu beachten. Der Anspruch auf eine Familienversicherung wird von der zuständigen Krankenkasse (Kasse des Stammversicherten) geprüft. Achtung Keine Meldepfli...mehr