Fachbeiträge & Kommentare zu Sonderbetriebsvermögen

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.6.2 Zugehörigkeit von Finanzmitteln zum Verwaltungsvermögen

Nach Ansicht der Finanzverwaltung gehören zu den Geschäftsguthaben Zahlungsmittel Geldforderungen und andere Forderungen (vgl. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a Satz 1 ErbStG): Geld, Sichteinlagen, Sparanlagen, Festgeldkonten, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen an verbundene Unternehmen, Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen, Forderungen im Sonderbetriebsvermögen ei...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 6.1 Anlage FE 2

Die Anlage FE 2 wird benötigt, sofern sich im betrieblichen Bereich begünstigt zu besteuernde Veräußerungsgewinne im Bereich des Gesamthands- oder Sonderbetriebsvermögens oder sonstige tarifbegünstigte Einkünfte, z. B. Entschädigungen, ergeben, ferner bei übertragenen Veräußerungsgewinnen nach § 6b EStG, bei Gewinnen aus gewerblicher Tierzucht und -haltung, aus gewerblichen ...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 6.7 Anlagen FE-K und FE-K-Bet

Die Anlagen FE-K und FE-K-Bet werden benötigt, wenn an einer Personengesellschaft unmittelbar oder mittelbar (über eine andere Personengesellschaft) Körperschaften beteiligt sind. Hier geht es insbesondere um die zutreffende Ermittlung der Körperschaftsteuerminderung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 KStG sowie um die zutreffende Anwendung von § 8b KStG. Die Anlage FE-K-Bet ist auszuf...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.2 Definition

Welches Vermögen zum Verwaltungsvermögen zu rechnen ist, ergibt sich aus § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Hierunter fällt folgendes Vermögen:mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 4.7 Eigenkapitalveränderungen aufgrund des Steuerbilanzgewinns/-verlustes des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 38a–39b Die Zeilen 38a–39a betreffen sowohl Betriebe gewerblicher Art in der Form der Eigenbetriebe und Regiebetriebe als auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Diese Zeilen sind nicht auszufüllen, wenn der Betrieb gewerblicher Art bzw. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb die Umsatz- und Gewinngrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG nicht überschritten hat. ...mehr

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Feststellungserklärung 2022... / 3.2 Empfangsvollmacht (Zeilen 25-33)

Die Zeilen 25-33 beschäftigen sich mit dem im Fall der gesonderten und einheitlichen Feststellung erforderlichen Empfangsbevollmächtigten, dem der Feststellungsbescheid mit Wirkung für und gegen alle Feststellungsbeteiligten bekannt gegeben werden kann. Die in § 183 AO getroffenen Regelungen im Einzelnen: Zur Verfahrensvereinfachung sollen die Feststellungsbeteiligten einen g...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 10.2 Nachversteuerungsfälle

Die einzelnen Nachversteuerungsfälle sind in § 13a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 bis 5 ErbStG beschrieben. Im Einzelnen sind dies:mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.5.1 Kürzungen beim Grundbesitz (Zeilen 83-87)

Eine Kürzung erfolgt i. H. v. 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes, der am 1.1.2022 zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehört und nicht von der Grundsteuer befreit ist. Die Kürzung dient der Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Grundbesitzes durch Grundsteuer und Gewerbesteuer. Die Betriebsvermögenseigenschaft wird nach einkommensteuerrechtlichen Kriterien beurteil...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2022 / 4.14 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 129-142a)

Die Eintragungen ab Zeile 129 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrec...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-... / 2.1 Allgemeine Angaben zu der Körperschaft, an der die Gesellschaft/Gemeinschaft laut Zeile 1 oder der Mitunternehmer über dessen Sonderbetriebsvermögen beteiligt ist

Zeilen 11–16 In diesen Zeilen sind allgemeine Angaben zu der Körperschaft zu machen, an der die Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft beteiligt ist und die die Ausschüttung vorgenommen hat. Anzugeben sind die Steuernummer, die ISIN (sofern vorhanden), der Name und die Anschrift der ausschüttenden Körperschaft. Zeile 17 Diese Zeile ist auszufüllen, wenn die ausschüttende Körper...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage BEG / 5 Angaben für Einzelunternehmen sowie für Mitunternehmerschaften und Organgesellschaften, sofern natürliche Personen beteiligt sind

Zeile 21 Die Zeilen 21-28 sind nur von den Einzelunternehmen auszufüllen, die an der ausschüttenden Körperschaft beteiligt sind. Außerdem nehmen diese Zeilen die Daten auf, wenn eine natürliche Person über eine Personengesellschaft an der ausschüttenden Körperschaft beteiligt ist. Dabei werden Beteiligungen erfasst, die im Gesamthandsvermögen und im Sonderbetriebsvermögen der...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-... / 2.3 Beteiligung

Vor Zeilen 31–34 Die Zeilen 31–34 dienen der Prüfung, wie hoch die Beteiligung an der ausschüttenden Kapitalgesellschaft zu dem maßgebenden Zeitpunkt (Zeile 31) war. Die Ausschüttung ist nach § 8b Abs. 4 KStG nur steuerfrei, wenn die Beteiligung zu diesem Zeitpunkt mindestens 10 % betragen hat. Maßgebend ist immer dieser Zeitpunkt, auch bei einem vom Kalenderjahr abweichenden...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-... / 3.2 Beteiligung

Zeile 331 In den Zeilen 331–337 wird ermittelt, ob die beteiligte Körperschaft unmittelbar durch Sonderbetriebsvermögen oder mittelbar über die Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft über eine Beteiligung verfügt, die für die Steuerbefreiung qualifiziert ist. In Zeile 331 ist der für die Bestimmung der Beteiligungsgrenze maßgebende Zeitpunkt einzutragen. Hierzu wird auf Erl. z...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage BEG / 4 Angaben für Körperschaften sowie für Mitunternehmerschaften und Organgesellschaften, sofern Körperschaften beteiligt sind

Zeile 12 Die Zeilen 12–20 sind nur von Körperschaften auszufüllen, die unmittelbar oder mittelbar über eine Personengesellschaft an der ausschüttenden Körperschaft beteiligt sind. Bei Organgesellschaften sind die Angaben zu machen, soweit an ihnen Körperschaften beteiligt sind. Die entsprechenden Angaben für Einzelunternehmen sind in Zeilen 21–28 zu machen. In Zeile 12 ist der...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Die Daten werden daher nicht in einen KSt-Vordruck übernommen, sondern in der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der Personengesellschaft verarbeitet. Er ist vo...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage BEG / 2 Allgemeine Angaben zur Körperschaft, an der die Beteiligung besteht

Zeilen 1–5a In diesen Zeilen sind Firma, Geschäftsanschrift und Steuernummer der Körperschaft anzugeben, für deren Gewinnausschüttungen die Anlage BEG ausgefüllt wird. Es ist daher für jede Beteiligung eine eigene Anlage BEG zu erstellen. Wird die Beteiligung über eine Mitunternehmerschaft gehalten, sind für Anteile im Gesamthandsvermögen und für jede Beteiligung an dieser Kö...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage BEG / 3 Angaben zur Ausschüttung

Zeile 6 In dieser Zeile ist der Gesamtbetrag der von der in den Zeilen 1–5a bezeichneten Körperschaft erhaltenen Vergütungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG einzutragen. Ist die ausschüttende Körperschaft teilweise von der Gewerbesteuer befreit und übt sie teilweise eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit aus, erfolgt eine Kürzung nur um die steuerpflicht...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 9 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften

Vor Zeilen 70–82 In den Zeilen 70–82 sind von Tochter- und Beteiligungsgesellschaften des Stpfl. erhaltene Gewinnausschüttungen nach § 8 Nr. 5 GewStG hinzuzurechnen, soweit nicht die Voraussetzungen einer Kürzung nach § 9 Nr. 2a oder Nr. 7 GewStG gegeben sind. Hierdurch wird ein umständliches Verfahren vermieden, bei dem in dieser Zeile alle Gewinnausschüttungen hinzuzurechne...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-K / 2.1 Laufende Bezüge

Zeile 11 Bezieht eine Körperschaft unter § 8b Abs. 1 KStG fallende Einkünfte über eine Personengesellschaft, sind diese Einkünfte nach § 8b Abs. 6 KStG ebenso steuerfrei wie bei direktem Bezug durch die Körperschaft. Zeile 11 ist nur auszufüllen, wenn die laufenden Bezüge aus der Beteiligung im Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nac...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage BEG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A und enthält die Angaben, die für die Ermittlung der Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 5 GewStG sowie der Kürzungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG von Gewinnen aus Beteiligungen an Körperschaften erforderlich sind. Gewinne aus Anteilen sind alle Einkünfte i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG, also...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage FE-... / 2.2 Erhaltene Ausschüttungen und Bezüge

Zeile 21 In dieser Zeile ist das Datum des Ausschüttungsbeschlusses anzugeben. Nach § 20 Abs. 5 Satz 2 EStG bestimmt sich nach diesem Zeitpunkt, wem die Ausschüttung zuzurechnen ist. Steuerlich erfasst werden die Ausschüttungen bei dem Gesellschafter erst im Zeitpunkt des Zuflusses bzw. der Aktivierung des Anspruchs auf die Gewinnausschüttung. Bei beherrschenden Gesellschafte...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage WA / 2 Anrechnung von Abzugsteuern nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 36a EStG

Vor Zeilen 2–7 Die Zeilen 2–7 enthalten Angaben zu den auf die Steuerschuld anzurechnenden Steuerabzugsbeträgen. Die Anrechnung setzt die Vorlage der Steuerbescheinigung voraus, die Tatbestandsvoraussetzung der Anrechnung ist, nicht nur Beweismittel (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStG). Die Steuerbescheinigung kann daher nicht durch Beweismittel ersetzt werden. Die Organgesellschaf...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 10 Kürzungen

Vor Zeilen 83-99 In den Zeilen 83–99 werden die Kürzungen nach § 9 GewStG berücksichtigt, jedoch ohne die Kürzungen für Erträge aus Kapitalbeteiligungen nach § 9 Nr. 2a, 7 und 8 GewStG, die in die Zeilen 70-82 einzutragen waren. Zeile 83 Die Zeilen 83–87 betreffen die Kürzung um 1,2 % des Einheitswertes, Zeile 88 die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen. In Zeile 83 is...mehr

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Leitfaden 2022 - Vordruck G... / 7 Gewinn aus Gewerbebetrieb

Vor Zeilen 39-49 In diesen Zeilen sind Angaben zum Gewinn aus Gewerbebetrieb sowie zu Faktoren zu machen, die gewerbesteuerlich aus dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auszuscheiden sind. Die Zeilen 39–102 sind nicht auszufüllen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (pauschale Ermittlung des Gewerbeertrags lt. Zeile 103). Bei Spartentrennung (Ermittlung in Anlage ÖHG mit Über...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 2.1 Sachverhalt

Die nachfolgenden Personen sind Geschäftsführer von Gesellschaften, an denen sie auch jeweils beteiligt sind. Zu beurteilen sind jeweils die Geschäftsführungsleistungen. A ist Gesellschafter und Geschäftsführer der A & B OHG. Beide Gesellschafter (A und B) sind zu gleichen Teilen am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt. Der Gesellschafter B übt keine aktive Tätigkeit...mehr

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Geschäftsführung und Haftun... / 2.3 Lösung

Gesellschafter A als Geschäftsführer bei der A & B OHG A kann grundsätzlich als natürliche Person Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG sein. Voraussetzung ist, dass er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht am Markt Leistungen erbringt. Mit der Tätigkeit als Geschäftsführer bei der OHG wird er selbstständig tätig, eine weisungsgebundene Tätigkeit gegenüber de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungsbereich von § 12 Abs. 5

Rz. 63 [Autor/Stand] § 12 ErbStG sieht für die Bewertung bestimmter zum Erwerb gehörender Vermögensgegenstände gesonderte Feststellungen vor. Über deren Erfordernis dem Grunde nach entscheidet das Erbschaftsteuerfinanzamt, über die Qualifikation des Feststellungsgegenstands nach den Kategorien des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG das Feststellungsfinanzamt.[2] Zur Bewert...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Verweis auf §§ 1, 2 BewG

Rz. 10 [Autor/Stand] Der Verweis auf § 1 BewG ist ohne praktische Bedeutung[2], denn die Vorschrift regelt allein den Geltungsbereich des Bewertungsgesetzes. Rz. 11 [Autor/Stand] Aber auch die Bezugnahme auf § 2 BewG (wirtschaftliche Einheit) ist ohne Relevanz[4], weil insb. ein Nachlass keine wirtschaftliche Einheit in diesem Sinne ist.[5] Zudem regeln eine Fülle von Sonderv...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Entstehung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 12 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG sind Grundbesitzwerte gesondert festzustellen, wenn die Werte für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer von Bedeutung sind (auch Bedarfswert genannt).[2] Die Entscheidung über die Bedeutung für die Besteuerung trifft das für die Festsetzung der Erbschaftsteuer oder die Feststellung nach Satz 1 N...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die durch das ErbStRG vom 24.12.2008[2] geänderte Vorschrift stellt die Verbindung zum ebenfalls mit Wirkung ab dem 1.1.2009 geänderten Bewertungsgesetz her. Ausweislich der Gesetzesbegründung[3] wird so das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz von Einzelregelungen zur Bewertung entlastet. Soweit nach §§ 151 ff. BewG gesonderte Feststellungen erfolgen, ka...mehr

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Forderungen: Sonderfälle un... / 1.3 Dividendenansprüche

Eine Aktivierung hat grundsätzlich erst zu erfolgen, wenn die ausschüttende Gesellschaft (AG, GmbH etc.) einen Gewinnverwendungsbeschluss gefasst hat. Der Ausschüttungsanspruch ist zeitversetzt im nächsten Wirtschaftsjahr einzubuchen. Der Sonderfall einer phasengleichen Aktivierung im Beherrschungsfall ist in der Steuerbilanz laut Beschluss des Großen Senats des BFH nicht zul...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / 10.9.2 Sonderbetriebsvermögen

Verluste, die der Gesellschafter im Bereich seines Sonderbetriebsvermögens erleidet, sind von der Beschränkungsregelung grundsätzlich nicht betroffen. Befindet sich das Sonderbetriebsvermögen jedoch im Gesamthandseigentum einer anderen Gesellschaft, bei der für die Verluste der Gesellschafter ihrerseits § 15a EStG anzuwenden ist, sind die Verluste ausnahmsweise nicht unbesch...mehr

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Verluste bei der Einkommens... / Zusammenfassung

Begriff Aus dem Gleichheitsgrundsatz und dem daraus abzuleitenden Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG, § 2 Abs. 1 EStG) ergibt sich, dass nicht nur Gewinne (Erträge, Überschüsse) zu besteuern, sondern auch Verluste entsprechend mindernd zu berücksichtigen sind. Verlust bezeichnet im Gegensatz zu Gewinn einen Fehlbetrag. Die ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Auslegung des § 50i EStG

Die Regelungen des § 50i EStG finden nach Schenkung eines zum Sonderbetriebsvermögen (Sonder-BV) einer inländischen KG (Besitzunternehmen i.R. einer Betriebsaufspaltung) gehörenden Anteils an einer Private Limited an einen im Ausland ansässigen Mitunternehmer Anwendung. Das FG entschied dazu, dass ein Wirtschaftsgut i.S.d. § 50i Abs. 1 S. 1 EStG auch ein Anteil von mehr als 1 ...mehr

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Wohnungsunternehmen – Eine ... / 2. Gesetzlicher Wortlaut und Gesetzesbegründung

§ 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. d ErbStG besagt im Wortlaut, dass die Nutzungsüberlassung von Grundstücken, Grundstücksteilen, grundstücksgleichen Rechten und Bauten an Dritte nicht als Verwaltungsvermögen zu qualifizieren ist, wenn die überlassenen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten zum Betriebsvermögen, zum gesamthänderisch gebundenen Betri...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / b) Sonderbetriebsvermögen

Rz. 29 Außer dem (Anteil am) Gesamthandsvermögen gehören zum Betriebsvermögen der Gesellschaft gem. § 97 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 BewG auch die Wirtschaftsgüter, die im Eigentum eines Gesellschafters, mehrerer oder aller Gesellschafter stehen, soweit diese Wirtschaftsgüter bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen der Gesellschaft gehören. Gleiches gilt für hiermit...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) (Isolierte) Übertragung von Sonderbetriebsvermögen

Rz. 90 Wie oben bereits angesprochen, setzt § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen voraus, dass wenigstens ein Anteil an einem Mitunternehmeranteil übertragen wird. Der Mitunternehmeranteil umfasst unzweifelhaft neben der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung auch das Sonderbetriebsvermögen.[229] Vor diesem Hintergrund ist die isolierte Übert...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / e) (Ehemaliges) Sonderbetriebsvermögen bei zur Körperschaftsteuer optierenden Gesellschaften

Rz. 94 Gem. § 1a Abs. 1 KStG sind die Gesellschafter von Personengesellschaften, die zur Körperschaftsteuer optiert haben "wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft zu behandeln". Der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung gilt nach § 1a Abs. 2 S. 1 KStG als Formwechsel i.S.v. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG. Dies führt dazu, dass vor der Optionsausüb...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (2) Nutzungsüberlassung an eine Mitunternehmerschaft (Sonderbetriebsvermögen)

Rz. 204 Die zweite Alternative von § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG zielt auf das ertragsteuerliche Sonderbetriebsvermögen[566] ab. Auch insoweit hat der Gesetzgeber jedoch darauf verzichtet, diesen Begriff ausdrücklich zu nennen bzw. darauf Bezug zu nehmen. Vielmehr gilt die Ausnahme vom Verwaltungsvermögen für denjenigen Dritten überlassenen Grundbesitz, den der Er...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Anteile an Personengesellschaften (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Alt. 2)

Rz. 27 Wird der Anteil an einer Personengesellschaft verschenkt oder gehört dieser zum Nachlass, ist zunächst das Betriebsvermögen in Gänze zu bewerten (§ 3 BewG) und dann nach Maßgabe des § 97 Abs. 1a BewG auf die Beteiligten nach dem Verhältnis ihrer Anteile zu verteilen. Gesondert festzustellen ist der Anteil des Erwerbers zuzüglich seines Sonderbetriebsvermögens, ohne da...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Aufteilung des Betriebsvermögens von Personengesellschaften

Rz. 38 Das nach Maßgabe von § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bestimmte Betriebsvermögen wird gem. § 109 Abs. 1 BewG entsprechend den Vorgaben des § 11 Abs. 2 BewG bewertet. Anschließend ist der so ermittelte Wert entsprechend den Regelungen des § 97 Abs. 1a BewG auf die Gesellschafter der Personengesellschaft aufzuteilen.[98] Auch hierbei ist die Unterscheidung von Gesamthandsvermögen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (b) Erbschaftsteuer

Rz. 58 Anders stellt sich die Situation aber dar, wenn der Abfindungsanspruch der Erben durch entsprechende gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen beschränkt ist. Dann besteht eine Steuerpflicht gem. § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 ErbStG. Hierbei handelt es sich um eine Sonderregelung für die Rechtsnachfolge in Gesellschaftsanteile (sowohl bei Personen- als auch bei Kapitalgesellsch...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (b) Erbschaftsteuer

Rz. 77 Geht der Gesellschaftsanteil im Wege einer einfachen Nachfolgeklausel mit dem Erbfall auf sämtliche Miterben über, handelt es sich um einen Erwerb durch Erbanfall, der gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG der Erbschaftsteuer zu unterwerfen ist. Sämtlichen in die Gesellschaft nachfolgenden Erben stehen die Begünstigungen der §§ 13a, 13b, 19a ErbStG zu. Rz. 78 In denjenigen Fäll...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / dd) Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Rz. 292 Besondere Herausforderungen birgt die Behandlung von Finanzmitteln bei Mitunternehmerschaften. Dies gilt sowohl für die Bestimmung der jungen Finanzmittel als auch für den Finanzmitteltest im Übrigen und hat seine Ursache darin, dass im Falle des Vorhandenseins bzw. der Mit-Übertragung von Sonderbetriebsvermögen sowohl die (anteiligen) Finanzmittel im Gesamthandsverm...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / c) Veräußerung/Entnahme von Teilbetrieben und wesentlichen Betriebsgrundlagen

Rz. 225 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 1 ErbStG ist die Veräußerung bzw. Aufgabe von Teilbetrieben der von ganzen Gewerbebetrieben bzw. Mitunternehmeranteilen gleichgestellt.[514] Dasselbe gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 ErbStG auch für wesentliche Betriebsgrundlagen.[515] Ebenfalls sanktioniert wird die Entnahme solcher Gegenstände bzw. ihre Zuführung zu betriebsfr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / aa) Mindestbeteiligungsquote (mehr als 25 %)

Rz. 250 Zum Verwaltungsvermögen gehören gem. § 13b Abs. 4 Nr. 2 ErbStG grds. auch in einem Betriebsvermögen gehaltene Anteile und Kapitalgesellschaften, wenn die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital 25 % nicht übersteigt. Rz. 251 Die Regelung stellt die konsequente Fortsetzung der Definition des Begünstigungsgegenstandes (Beteiligung an Kapitalgesellschaften über 25 % des ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / Literaturtipps

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XI. Erwerb infolge Ausscheidens eines Gesellschafters (Abs. 7)

Rz. 170 § 7 Abs. 7 ErbStG regelt – in Parallele zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 u. 3 ErbStG (vgl. § 3 ErbStG Rdn 78) – seit dem 1.1.1974 das lebzeitige Ausscheiden eines Gesellschafters und unterwirft eine dadurch möglicherweise bei den verbleibenden Gesellschaftern eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer. Auf einen Bereicherungswillen des ausscheidenden Gesellschafters kommt ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IX. Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 351 Bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) gilt für die Bestimmung sowohl des begünstigungsfähigen als auch des begünstigten Vermögens eine gesellschafterbezogene Betrachtungsweise.[976] Es gilt also, nicht nur das Gesamthandsvermögen (anteilig), sondern auch das (mitübertragene) Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Gesellschafters (Mitunternehmers) zu betr...mehr