Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgfaltspflicht

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LkSG: Einrichtung und Umset... / 4 Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens in der gesamten Lieferkette

Unternehmen müssen das Beschwerdeverfahren entlang der gesamten Lieferkette anbieten. Das ergibt sich aus dem Zusammenspiel zwischen § 8 LkSG und § 9 LkSG: § 8 LkSG sieht vor, dass Unternehmen das Beschwerdeverfahren im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern zur Verfügung stellen müssen. Unmittelbare Zulieferer sind direkte Vertragspartner des Unternehmens...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Geschäftsführer

Rz. 1463 Die Geschäftsführer der Vereinigung haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Vereinigung, namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre Tätigkeit bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EWI...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Wahlmöglichkeiten zwischen den Leitungssystemen

Rz. 2180 Durch die Einführung der Europäischen Aktiengesellschaft wurde auch die Option für ein neues Verwaltungssystem eröffnet. Die SE-VO bietet in Art. 38 Buchst. b) der Europäischen Aktiengesellschaft die Möglichkeit, ein monistisches Leitungssystem (One-Tier-System) zu wählen. Diese Wahlmöglichkeit gab es bis dahin in Deutschland nicht. Sie verkörperte eine der großen N...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / 1. Einleitung

Rz. 48 Die Unternehmensprüfung in Form der Due Diligence[46] ist die zentrale Informationsquelle beim Unternehmenskauf. Unter dem Begriff Due Diligence versteht man gemeinhin "die Gesamtheit aller Maßnahmen und Aktivitäten zur sorgfältigen Untersuchung des Transaktionsgegenstandes mit dem Ziel der Verbesserung der Entscheidungsqualität".[47] Durch sie gewinnt der Prüfende ei...mehr

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§ 20 Joint Ventures / II. Due Diligence

Rz. 24 Es ist bei Unternehmenstransaktionen üblich, die wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Verhältnisse des Zielunternehmens vor Abschluss des Erwerbs im Rahmen einer sog. Due-Diligence-Prüfung zu untersuchen.[20] Je nach Konstellation wird die Prüfung häufig auf weitere Felder[21] ausgedehnt, bspw. auf das Vorhandensein von Umweltbelastungen oder den Zustand der...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4.4 Unhinterfragtes Handeln des Steuerberaters

Der Steuerberater nimmt eine hohe Qualifikation erfordernde sozialrechtliche Einschätzung vor: die Beurteilung der Versicherungsfreiheit. Er handelt jedoch gegen die Sorgfaltspflicht, wenn er bei offen zu Tage tretenden widersprüchlichen Wertungen keine klärende Entscheidung des Sozialversicherungsträgers einholt. Arbeitgeber, die es im Fall der Delegation ihrer zentralen bei...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / 1. Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (§ 347 HGB)

Rz. 85 Gem. § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB haftet der Kaufmann wie jeder andere Schuldner grds. für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Nach § 347 Abs. 1 HGB trifft ihn jedoch eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Denn er handelt nicht erst dann fahrlässig, wenn er die allgemein im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Abs. 1 Satz 2 BGB), sondern bereits dann, wenn er die So...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / c) Corporate Sustainability Due Diligence Directive

Rz. 172 Im Februar 2022 veröffentlichte die Kommission einen Entwurf für eine Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD).[341] Der kontrovers diskutierte Vorschlag – der mit Blick auf die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den Lieferkett...mehr

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§ 7 Handelsgeschäft / a) Geschäfte eines Kaufmanns

Rz. 22 § 343 Abs. 1 HGB setzt zunächst überhaupt "Geschäfte" voraus. Geschäfte sind Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnliche Handlungen und Unterlassungen, wie z.B. die Mahnung nach § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, die Leistung und ihre Annahme, das Schweigen im Handelsverkehr oder die Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 677 BGB).[34] Nicht unter den Geschäftsbegriff i.S.d. § 343 HG...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Haftung

Rz. 882 Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG haben Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Fehlt dem Vorstand im konkreten Fall die notwendige Sachkunde, muss er sich fremden qualifizierten Rat einholen. Holt er sich diesen Rat nicht ein, haftet er ebenso.[2693] § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG bestimmt hi...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / a) Bußgeld

Rz. 296 Der Verstoß gegen Mitteilungs- und Angabepflichten gem. §§ 20, 21 GwG sowie gegen die Pflichten aus §§ 23, 23a GwG ist bußgeldbewehrt (vgl. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 55–66 GwG). Normadressaten der Ordnungswidrigkeiten nach § 56 Abs. 1 GwG sind u.a. alle Verpflichteten i.S.d. § 2 Abs. 1 GwG, aber auch transparenzpflichtige Vereinigungen (vgl. § 30 OWiG), deren Vertretungs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Der öffentliche Wille nach Transparenz

Rz. 13 Der Aspekt der Geldwäsche ist bei Immobilientransaktionen durchaus relevant. Man mag dabei zunächst an den Fall der Angabe eines zu niedrigen Kaufpreises bei der notariellen Beurkundung des Grundstückskaufvertrages denken, um Notargebühren, Grundbuchgebühren und Grunderwerbsteuer zu sparen. Bekanntlich ist der beurkundete Vertrag als Scheingeschäft nach § 117 BGB nich...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Reorganisationsverschleppungshaftung?

Rz. 547 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Geschäftsführer bei Eintritt einer Krise der Gesellschaft verpflichtet ist, Sanierungsmöglichkeiten zu prüfen (s.o. Rdn 513 f.). Dies gilt natürlich auch und gerade bei Eintritt drohender Zahlungsunfähigkeit. Rz. 548 In § 2 StaRUG-RegE[1063] war eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung von Geschäftsleitern von haftungsbesc...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Veränderung des Sorgfaltsmaßstabs im gerichtlichen Restrukturierungsverfahren ("shift of duties")

Rz. 550 Entscheidet sich der Schuldner/Geschäftsführer für die Durchführung des Restrukturierungsvorhabens mit den gerichtlichen Instrumenten nach § 29 Abs. 2 StaRUG und zeigt dieses nach § 31 Abs. 1 StaRUG dem Restrukturierungsgericht an mit der Folge, dass die Restrukturierungssache rechtshängig wird (§ 31 Abs. 3 StaRUG), so hat der Schuldner nach §§ 32 Abs. 1 Satz 1, 43 A...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 6. Haftungsgefahren für den vorläufig eigenverwaltenden Schuldner

Rz. 855 Ein Problem für den (vorläufig) eigenverwaltenden Schuldner bzw. dessen Geschäftsführer[1718] besteht in den zahlreichen Haftungsgefahren,[1719] die grds. auch den Sanierungs-Geschäftsführer unverändert treffen können und die von der Rspr. noch keineswegs abschließend geklärt sind. Zu den Haftungsgefahren gehören bspw. die Haftungen wegen Verletzung der Sorgfaltspfli...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / 8. Achte gesellschaftsrechtliche Richtlinie

Rz. 156 Die Richtlinie (84/253/EWG) vom 10.4.1984 über die Zulassung der mit der Pflichtprüfung der Rechnungslegungsunterlagen beauftragten Personen[311] (Abschlussprüferrichtlinie) ergänzt die Vierte und die Siebte Richtlinie insoweit, als dort die Pflichtprüfung des Abschlusses vorgeschrieben ist. Sie regelt zudem die Qualifikation, die Unabhängigkeit und die Sorgfaltspfli...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / d) Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 754 Die Mitglieder des Vorstands- und Aufsichtsrates unterliegen schon im Gründungsstadium den allgemeinen Sorgfaltspflichten aus den §§ 93, 116 AktG. Für schuldhafte Pflichtverstöße im Zusammenhang mit der Gründung haften sie der Gesellschaft, etwa wenn die Bareinlagen dem Vorstand nicht zur freien Verfügung stehen, weil sie Verwendungsabsprachen unterliegen (§ 48 Abs. ...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2.11 § 21 Abs. 2

Rz. 27 Nach § 21 Abs. 2 handelt der Auftraggeber ordnungswidrig, der Werk- oder Dienstleistungen in erheblichem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrags entgegen § 20 MiLoG das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt o...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Pflicht zur Sorgfalt des ordentlichen Geschäftsmannes

Rz. 858 Nach ganz h.M. hat der Geschäftsführer in (vorläufiger) Eigenverwaltung die allgemeinen Sorgfaltspflichten gegenüber der Gesellschaft etwa nach §§ 43 Abs. 1 GmbHG, 93 Abs. 1 AktG zu beachten.[1724] Dabei ist das vom Geschäftsführer zu befolgende Interesse entsprechend dem Zweck des Insolvenzverfahrens des Befriedigungsinteresse der Gläubigergesamtheit. Ob der (vorläu...mehr

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§ 20 Joint Ventures / Literaturtipps

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§ 12 Unternehmenskauf / 4. Bedeutung

Rz. 62 Entgegen einer (auch unter Praktikern) weit verbreiteten Auffassung ist die Durchführung einer Due Diligence durchaus von beträchtlicher rechtlicher Relevanz. Für die Beteiligten (Käufer und Verkäufer) erfüllt die Vorbereitung und Durchführung der Due Diligence unterschiedliche, teils gegenläufige rechtliche Funktionen. Die Due Diligence ist zum einen eine Möglichkeit ...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Grundsätzliches zur Geschäftsleiterhaftung

Rz. 464 In der Krise des Unternehmens, insbesondere wenn das Unternehmen in einer haftungsbeschränkten Rechtsform geführt wird, trifft die Geschäftsleiter nicht nur die Verantwortlichkeit für das Interesse der von ihnen geführten Gesellschaft, sondern auch verstärkt eine Verantwortlichkeit für Gläubigerinteressen.[912] Inwieweit bereits mit drohender Zahlungsunfähigkeit eine...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Faktischer Geschäftsführer

Rz. 473 Die im Folgenden zu erläuternden Haftungsverpflichtungen treffen nicht nur den ordnungsgemäß bestellten und ins Register eingetragenen Geschäftsführer, sondern auch den faktischen Geschäftsführer.[920] Dies gilt sowohl für die Sorgfaltspflichten etwa nach § 43 Abs. 1 GmbHG [921] als auch für die deliktische Haftung und die strafrechtliche Verantwortlichkeit[922] des f...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) Kreditversicherungen

Rz. 235 Bei den Kreditversicherungen ist grds. zwischen sog. Kreditausfallversicherungen und Forderungsausfallversicherungen zu differenzieren.[175] Bei Ersteren werden Kredite im eigentlichen Sinne (vornehmlich Darlehen) gegen das Risiko mangelnder Rückzahlung des gewährten Kapitals oder des noch ausstehenden Teils versichert. Sie werden daher auch Restschuldversicherung ge...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / d) Beurteilungsgrundlage

Rz. 327 Grundlage für die Stellungnahmen von Vorstand und Aufsichtsrat sind in erster Linie die Angaben des Bieters in der Angebotsunterlage.[727] Inwieweit den Vorstand und den Aufsichtsrat darüber hinausgehende Informationsbeschaffungspflichten treffen, ist umstritten. Richtigerweise haben beide Organe ihre allgemeinen aktienrechtlichen Sorgfaltspflichten zu beachten (§§ 9...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Notwendigkeit der Vorsorgevollmacht

Rz. 1190 Bei der Ausgestaltung einer Vorsorgevollmacht sollten die Gesellschafter in vermögensmäßiger Hinsicht (die ärztlichen und medizinischen Fragen sollen hier nicht näher behandelt werden) unbedingt u.a. auch folgende Punkte beachten:mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / I. Rechte des Wirtschaftsausschusses

Rz. 56 Das BetrVG (BetrVG 1972) bestimmt, dass in Unternehmen mit mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ein Wirtschaftsausschuss zu bilden ist (§ 106 BetrVG). Rz. 57 Die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses werden vom Betriebsrat bzw. vom Gesamtbetriebsrat für die Dauer seiner Amtszeit bestellt und können von ihm auch jederzeit wieder abberufen werden (§ 107 Abs. ...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Meldung von Unstimmigkeiten

Rz. 282 Zudem haben gem. § 23a Abs. 1 GwG Verpflichtete i.S.d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GwG der registerführenden Stelle Unstimmigkeiten unverzüglich zu melden, die sie zwischen den Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten, die im Transparenzregister zugänglich sind, und den ihnen zur Verfügung stehenden Angaben und Erkenntnissen über die wirtschaftlich Berechtigten fest...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Gesetzliches Regelungsmodell

Rz. 1113 Nach der gesetzlichen Regelung sind bei der GmbH & Co. KG alle (aber auch nur die) persönlich haftenden Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet (§§ 161 Abs. 2, 116 ff. HGB).[1487] Ist die persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH, wird die Geschäftsführung durch deren Geschäftsführer wahrgenommen (§§ 35 ff. GmbHG).[1488] Mehrere Komplemen...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Integration des AMS in ande... / 2 Warum ein AMS in ein anderes (vorhandenes) Managementsystem integriert werden sollte

Jedes Unternehmen befindet sich im Spannungsfeld zwischen verschiedenen Anspruchsgruppen oder interessierten Parteien (wie z. B. Shareholder, Stakeholder) sowie unterschiedlichen Zielen und Interessen innerhalb des Unternehmens. Dazu gehören z. B. die Sorgfaltspflicht des Unternehmers für seine Mitarbeiter, das Ziel, Kosten zu sparen oder Umweltauswirkungen so gering wie mög...mehr

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LkSG: 6 Schritte zu größere... / 2 Was im Falle eines Verstoßes gegen die Sorgfaltspflichten des LkSG zu tun ist

Wenn einem Unternehmen ein Missstand in Bezug auf die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette bekannt wird, muss es aktiv werden und sich um Abhilfe bemühen. Man spricht dann von "substantiierter Kenntnis". Damit sind "tatsächliche Anhaltspunkte" gemeint, nicht bloße Meinungen oder Gerüchte. Dann haben Unternehmen dem klar vorgegeben Prozess der OECD Due Diligence Guidelines zu ...mehr

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LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.1 Nicht auf Compliance, sondern auf die Wirkung kommt es an

Unternehmen sollten sich nicht allein auf Zertifikate und Audits verlassen. "Viele Unternehmen und selbst Medien betrachten Zertifikate und die vermeintliche Überwachung von Zulieferern als Inbegriff der Sorgfaltspflicht. Das gaukelt falsche Sicherheit vor", findet Johannes Blankenbach, Referent beim Business & Human Rights Resource Centre in Berlin. Unternehmen haben entspr...mehr

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LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.2 Blindspots von Audits können gefährlich werden

Die meisten Audits sind nicht explorativ. Das heißt, die Standards beruhen auf geschlossenen Fragen, die es abzuhaken gilt. Das funktioniert dann gut, wenn man weiß, was passieren kann. Allerdings ist das kaum zu leisten, denn selbst fundierte Audits haben einen bestimmten Fokus und können nie alles abdecken. Wer sich auf Sozialaudits verlässt, übersieht möglicherweise die R...mehr

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LkSG: 6 Schritte zu größere... / Zusammenfassung

Überblick Seit Anfang 2023 greift in Deutschland das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Unternehmen müssen Menschenrechts- und Umweltstandards in Lieferketten genau prüfen und auf Verbesserungen hinwirken. Um einem Greenwashing-Verdacht vorzubeugen, sind im Risikomanagement neue Strategien gefragt. Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz besagt: Je direkter ein Un...mehr

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LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.6 Multi-Stakeholder-Initiativen sollten Austausch und Dialog fördern

Es braucht Kooperationen, die Dialoge anregen, ohne einzelne Akteure von ihrer Verantwortung zu befreien. "Multi-Stakeholder-Initiativen können dann gut ergänzen, wenn man sie wirklich für den Erfahrungsaustausch nutzt und nicht als Ausrede vorschiebt", erklärt Johannes Blankenbach. Gesetze dürfe man nicht als Ersatz für eigene Sorgfaltspflichten oder gar als Vehikel für Haf...mehr

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LkSG: 6 Schritte zu größere... / 1.4 Risiken manifestieren sich nicht auf dem Papier, sondern vor Ort

Regelmäßige Audits an den Standorten ihrer Zulieferer durchzuführen, um die Einhaltung der Sozial- und Umweltstandards des Unternehmens zu überprüfen, ist eine wichtige Voraussetzung, um die Lage vor Ort zu beurteilen. Entscheidend ist jedoch, mit wem sich ein Unternehmen dort unterhält, beispielsweise mit dem Management des Zulieferers, mit Führungskräften oder mit Arbeiter...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 2.1 Differenzierung zwischen mittelbaren und unmittelbaren Zulieferern

Laut § 2 Abs. 5 LkSG bezieht sich die Lieferkette auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind, angefangen von der Gewinnung der Rohstoffe bis zu der Lieferung an den Endkunden. Insgesamt umfasst das LkSG somit grundsätzlich f...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 1 Begrenzte Verantwortung in der Lieferkette

Trotz vielfacher Kritik von Seiten menschenrechtsbezogener Nichtregierungsorganisationen wurde das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bei der Einführung am 1.1.2023 nicht auf die ganze Lieferkette bis zum Rohstoffzulieferer ausgedehnt. Im Mittelpunkt stehen vielmehr primär die unmittelbaren direkt vorgelagerten Zulieferer, weiter vorgelagerte Zulieferer der Lieferke...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 5 Veränderte Rahmenbedingungen auf der europäischen Ebene

Auf der europäischen Ebene haben sich im Dezember 2022 die EU-Länder auf ein umfassendes Lieferkettengesetz geeinigt. Am 1.6.2023 haben die Abgeordneten im EU-Parlament mehrheitlich für eine Verschärfung des ursprünglichen Vorschlags der EU-Kommission gestimmt. Die endgültige Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes hängt nun von einer gemeinsamen Positionierung des E...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 2.2 Gesetzliche Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gegenüber mittelbaren Zulieferern

Während bei unmittelbaren Zulieferern menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken mit allen Vorgaben an Sorgfaltspflichten[1], die das Unternehmen im eigenen Geschäftsbereich hat, zu überprüfen sind, sind die geforderten Maßnahmen bei mittelbaren Zulieferern durchaus abgemildert. Laut § 9 Abs. 1 LkSG müssen verpflichtete Unternehmen ihr Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG so...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / Zusammenfassung

Überblick Im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist die Verantwortung verpflichteter Unternehmen unterschiedlich ausgestaltet. Eine vollumfängliche Verantwortung besteht primär für den eigenen Geschäftsbereich sowie die unmittelbaren Zuliefererstrukturen. Bzgl. weiter vorgelagerter mittelbarer Zulieferer müssen verpflichtete Unternehmen nur anlassbezogen beim Vorlie...mehr

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LkSG: Anlassbezogenheit bei... / 4.2 Ablauf einer anlassbezogenen Risikoanalyse bei mittelbaren Zulieferern

Der Ablauf einer anlassbezogenen Risikoanalyse bei vorgelagerten mittelbaren Zulieferern umfasst grundsätzlich 2 Schritte, die sukzessive aufeinander aufbauen. Schritt 1: Abstrakte Betrachtung potenzieller menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken Der 1. Schritt umfasst die abstrakte Untersuchung von potenziellen Risiken, insb. solchen, die spezifisch für eine Branche od...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 5 Weitergabeklauseln: Weitergabe der Pflichten an Lieferanten

§ 6 Abs. 4 Nr. 2 LkSG sieht vor, dass das Unternehmen seinen unmittelbaren Zulieferer bei Vertragsschluss verpflichtet, die von der Geschäftsleitung des Unternehmens verlangten menschenrechtsbezogenen und umweltbezogenen Vorgaben im eigenen Geschäftsbereich einzuhalten und gegenüber seinen Zulieferern angemessen zu adressieren. Es handelt sich um unterschiedliche Pflichten, ...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 2.3 Allgemeine Einkaufsbedingungen

Soweit ein Unternehmen die Vorgaben zur Umsetzung des LkSG vollständig in seine allgemeinen Einkaufsbedingungen integriert, besteht das Bedürfnis, die Klauseln kurzzuhalten. Hinweis Englischer Auszug der Sorgfaltspflichten nach LkSG an Lieferanten schicken Für die einzelnen vom Zulieferer einzuhaltenden Verbote kann in diesem Fall auf § 2 Abs. 2 und 3 LkSG verwiesen werden. In...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 6.7 Audits bei mittelbaren Zulieferern

Der Gesetzeswortlaut sieht nicht vor, dass das Unternehmen auch Kontrollen bei mittelbaren Zulieferern vornimmt. In der Begründung zu § 6 Abs. 4 Nr. 4 LkSG führt der Gesetzgeber allerdings überraschend aus, dass bezogen auf die Überprüfung mittelbarer Zulieferer insbesondere eine Fokussierung auf strategisch relevante Zwischenhändler und Zulieferer zu erwägen ist. Gesetzlich...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 1 Hintergrund: LkSG erfordert die Zusammenarbeit mit Lieferanten

Eine der größten Herausforderungen bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht zur Ergreifung von Präventionsmaßnahmen gemäß § 6 LkSG die Vereinbarung der notwendigen Pflichten mit Lieferanten. Schon vor Inkrafttreten des LkSG war es nicht einfach, wirksame und wirkungsvolle "ESG-Klauseln" mit Lieferanten zu vereinba...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 2 Risikoanalyse als Basis: Vereinbarungen auf Basis festgestellter Risiken

Vertragliche Vereinbarungen mit unmittelbaren Zulieferern sind vor allem als Teil der Sorgfaltspflicht zur Prävention in § 6 Abs. 4 LkSG vorgesehen. Wichtig Präventionsmaßnahmen nur bei identifizierten "Risiko-Lieferanten" zu ergreifen Aus § 6 Abs. 1 LkSG folgt allerdings, dass ein Unternehmen nicht gegenüber jedem Lieferanten Präventionsmaßnahmen ergreifen muss, sondern nur g...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 3 Supplier Code of Conduct: Methoden und Inhalte der Vereinbarung

In der Praxis wird bereits vielen Lieferanten ein Regelwerk zu menschenrechtlichen und Umweltaspekten vorgegeben, das in einem Abschnitt neben den materiellen Verhaltenspflichten auch die Regelungen zur Weitergabe in der Lieferkette, Auditrechten, Beschwerdemechanismen, Kooperationspflichten bei Abhilfemaßnahmen und Kündigungsrechten enthält. Inhaltlich enthalten solche Absc...mehr

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LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 7.1 Schadensersatz: unter Präventionsgesichtspunkten zu empfehlen

Ein schuldhafter Verstoß gegen vereinbarte menschenrechtliche und umweltbezogene Verhaltenspflichten kann Schadensersatzansprüche nach § 280 BGB begründen, da diese Pflichten zumindest als vertragliche Nebenpflichten anzusehen sind. Der aus dem Verstoß gegen eine Verhaltenspflicht resultierende Vermögensschaden ist vom Unternehmen darzulegen und zu beweisen, was in der Praxi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
LkSG: Hürden bei Vertragskl... / 6.6 Kostenaufteilung bei Audits

Soweit hierzu nichts geregelt ist, tragen beide Parteien ihre im Rahmen des Audits anfallenden Kosten selbst. Wenn hiervon abgewichen werden soll oder wenn ein Dritter eingeschaltet wird, sollte eine Regelung über die Kostentragung getroffen werden. Eine pauschale Kostenabwälzung auf den Zulieferer erscheint in jedem Fall unangemessen, da das Audit letztlich der Erfüllung de...mehr