Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialgericht

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld)

Rz. 34 Muster 10.6: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld) Muster 10.6: Überprüfung eines Bescheids über Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Hartz IV/Bürgergeld) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie beziehen laufende Leistungen der Grundsicherung für Erwerbsfä...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Rentenbescheids

Rz. 12 Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids Muster 10.3: Überprüfung eines Rentenbescheids _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben einen Rentenbescheid erhalten und möchten wissen, ob die Rente richtig berechnet ist. Der Bescheid besteht im Regelfall aus mehreren Seiten. Er enthält neben der Angabe der Rentenhö...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 21 & Vorbemerkung Die gesetzliche Regelung zur Feststellung einer Schwerbehinderung findet sich in § 69 SGB IX, wobei das Ziel nicht in der Durchsetzung einer Geldleistung, sondern in der Gewährung eines Nachteilsausgleichs (z.B. erweiterter Kündigungsschutz, zusätzlicher Sonderurlaub, steuerliche Entlastungsbeträge, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Parkberechti...mehr

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§ 10 Sozialrecht / I. Muster: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung eines Pflegegrads

Rz. 27 Muster 10.5: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung eines Pflegegrads Muster 10.5: Überprüfung eines Bescheids zur Feststellung eines Pflegegrads _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie haben bei der Pflegekasse die Feststellung eines Pflegegrades beantragt, um Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erh...mehr

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§ 10 Sozialrecht / II. Erläuterungen

Rz. 35 & Vorbemerkung Da Gewährung von Grundsicherungsleistungen einerseits die richtige Ermittlung des den Beteiligten zustehenden Bedarfs und andererseits die korrekte Berücksichtigung der vorhandenen Einkünfte voraussetzt, ist eine Überprüfung häufig umfangreich. Einige der Berechnungsfaktoren, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind dabei objektiv ermittelbar, andere Berech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kostenerstattung / 1.4 Rechtswidrige Ablehnung einer Leistung

Hat die Krankenkasse eine notwendige Dienst- oder Sachleistung zu Unrecht abgelehnt und sich der Versicherte aus diesem Grunde die Leistung selbst beschafft, sind dem Versicherten die für die selbstbeschaffte Leistung tatsächlich entstandenen Kosten zu erstatten.[1] Entsprechenden Sachverhalten liegt ein rechtswidriger, nicht begünstigender Verwaltungsakt zugrunde. Er kann se...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsverfahren / 2 Durchführung

Das Verwaltungsverfahren wird einfach, zweckmäßig und zügig durchgeführt. Es ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Ausnahmen sind zu beachten, wenn besondere Vorschriften eine bestimmte Form vorschreiben. Praxis-Beispiel Förmliches Verwaltungsverfahren Versicherungsberechtigte erklären ihren Beitritt zur Krankenkasse schriftlich.[1] Entscheidungen über Leistungen der Renten- ...mehr

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Riester-Rente / 3.5.5 Neuregelung des Zulageverfahrens ab dem 1.1.2024

Ab dem Beitragsjahr 2024 wird das Zulageverfahren grundlegend geändert. Bisher wird die Zulage – ohne gesonderte Prüfung – auf Basis der Angaben aus dem Zulageantrag gewährt. Über die Höhe der Zulage hat die ZfA keinen Bescheid erlassen. Dann werden die Angaben des Zulageberechtigten im Rahmen eines nachträglichen Datenabgleichs überprüft. Ergibt sich danach, dass kein Zulag...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015 S. 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017 S. 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015 S. 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegu...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.1 Das Instrument der Sperrzeit im System der Arbeitslosenversicherung

Rz. 38 Die Sperrzeit grenzt das durch die Arbeitslosenversicherung versicherte Risiko ab. Damit ergänzt die Vorschrift insbesondere § 138, worin Anforderungen an die Arbeitslosigkeit definiert werden und Ansprüche an die Möglichkeit der Beendigung des Versicherungsfalles gestellt werden, weil der Arbeitslose grundsätzlich vermittelbar sein muss, also für eine sozialversicher...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.3 Feststellungslast (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 109 Die Feststellungslast über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt einer Sperrzeit (Auflösungssachverhalt, Ablehnungssachverhalt, Abbruchsachverhalt, unzureichende Eigenbemühungen, Meldeversäumnisse) hat grundsätzlich die Agentur für Arbeit zu tragen. Eine Umkehr der Beweislast kommt nur in Betracht, wenn die Nichterweislichkeit einer Tatsache in der Sphär...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.1 Grundlagen

Rz. 393 Dass die Verhinderung der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses zu den Sperrzeitsachverhalten bei Arbeitsablehnung gehört, hat wohl im Gesetz nur klarstellende Bedeutung. Erfasst werden Fälle, in denen der Arbeitslose Vermittlungsvorschläge nicht aufgreift, keinen Vorstellungstermin vereinbart oder ein solches Vorstellungsgespräch versäumt wie auch Fälle, in de...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.10 Sachverhaltsfeststellungen

Rz. 740 Die Agentur für Arbeit hat jedenfalls den grundsätzlichen gesetzlichen Auftrag, den relevanten Sachverhalt zu ermitteln und festzustellen, ob eine Sperrzeit eingetreten ist. Arbeitsgerichtliche Entscheidungen oder arbeitsgerichtliche Vergleiche entfalten im sozialgerichtlichen Verfahren keine Bindungswirkung. Die Sozialgerichte müssen daher von Amts wegen selbst prüf...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

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Jansen, SGB IV § 27 Verzins... / 2.2.4 Einwand der Verjährung

Rz. 17 Die Verjährung des Erstattungsanspruchs tritt – anders als die Verjährung der Beitragsansprüche – nicht von Amts wegen ein; sie wird nur auf Einrede wirksam. Der Versicherungsträger ist allerdings nicht verpflichtet, sondern lediglich berechtigt, hinsichtlich der Erstattung der zu Unrecht entrichteten Beiträge die Einrede der Verjährung zu erheben. Über die Erhebung de...mehr

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Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.6 Entzug der Zulassung/Ermächtigung (Abs. 6)

Rz. 107 Die Vorschrift enthält Sonderregelungen, die den allgemeinen Vorschriften des SGB X vorgehen. Für den Zulassungsentzug, den Entzug der Ermächtigung , der von den Zulassungseinrichtungen als Verwaltungsakt erlassen wird, nennt Abs. 6 drei Gründe. Die Aufzählung ist erschöpfend; weitere Gründe sind nicht geeignet, eine Zulassung zu entziehen. Der erste Grund liegt darin...mehr

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Aufhebungsvertrag: Vor- und... / 2 Möglicher Nachteil: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Beendigungsvarianten Bei einvernehmlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen im Wesentlichen 3 Varianten: Ein Vertrag über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird ohne eine vorausgehende Kündigung abgeschlossen (Aufhebungsvertrag). Der Abschluss eines Vertrags erfolgt erst im Anschluss an eine vorangegangene Kündigung; d. h. der Arbeitnehmer erklärt in einer Vere...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / C. Gerichtliches Verfahren vor dem Sozialgericht

Rz. 16 Wenn keine besonderen Bestimmungen dies vorsehen, werden die Sozialgerichte erst nach Durchführung eines Vorverfahrens (Widerspruchsverfahrens) tätig. I. Zuständigkeit Rz. 17 Die Sozialgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art, die ihnen entweder in Form einer Generalklausel (§ 51 SGG) oder durch einen Zuständigkeits...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / 4. Gang des Verfahrens

Rz. 70 Gem. § 124 Abs. 1 SGG entscheidet das Gericht in aller Regel aufgrund mündlicher Verhandlung. Der Vorsitzende eröffnet und leitet die mündliche Verhandlung. Sie beginnt nach Aufruf der Sache mit der Darstellung des Sachverhaltes durch den Berufsrichter. Nach dem Sachvortrag erhalten die Beteiligten das Wort, der Vorsitzende hat das Sach- und Streitverhältnis mit ihnen...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / 3. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 69 Um den Rechtsschutz zu erleichtern, ist das Sozialgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Kläger zzt. der Klageerhebung seinen Sitz oder Wohnsitz oder in Ermangelung dessen seinen Aufenthaltsort hat. Wahlweise kann der Kläger auch vor dem für den Beschäftigungsort zuständigen Sozialgericht klagen, wenn er in einem Beschäftigungsverhältnis steht.mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / II. Spruchkörper

Rz. 21 Sozialgerichte sind besondere Verwaltungsgerichte (§ 1 SGG). Bei den Sozialgerichten bestehen Kammern in der Besetzung mit einem Vorsitzenden, der Berufsrichter ist, und zwei ehrenamtlichen Richtern. Das Landessozialgericht übt die rechtsprechende Tätigkeit durch Fachsenate aus. Jeder Senat wird mit einem Vorsitzenden, zwei weiteren Berufsrichtern und zwei ehrenamtlic...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / I. Zuständigkeit

Rz. 17 Die Sozialgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art, die ihnen entweder in Form einer Generalklausel (§ 51 SGG) oder durch einen Zuständigkeitskatalog zugewiesen worden sind. Die Sozialgerichte sind ebenso wie die Finanzgerichte besondere Verwaltungsgerichte. Hieraus ergeben sich gravierende Unterschiede ggü. dem a...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / 5. Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG

a) Allgemeines Rz. 74 Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde stellt eine Herausforderung dar. Im Jahr 2017 (für die Folgezeiten hat das BSG keine Zahlen veröffentlicht) scheiterten von den 1.571 durch Beschluss entschiedenen Nichtzulassungsbeschwerden rund 90 % an der Zulässigkeitshürde. Eine Ursache kann in der Unterschiedlichkeit der Zulassungsgründe in den jeweilig...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / 2. Verschärfung der Formvorschriften

a) Allgemeines Rz. 39 Durch dieses Gesetz sollen die Sozialgerichte entlastet werden und die Betroffenen beschleunigt Rechtsschutz erhalten. Nach §§ 106a, 157a SGG (neu eingeführt seit 1.4.2008) soll unter engen Voraussetzungen der Vortrag einer Partei "präkludiert" werden können. Das bedeutet: Der Vorsitzende kann dem Kläger eine Frist setzen zur Angabe von Tatsachen. Das Ge...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / a) Gerichtskosten

Rz. 80 Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist gem. § 183 S. 1 SGG für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, Behinderte oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 SGB I kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind. Kläger und Beklagte, die nicht zu dem vorstehend aufgeführten Per...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / 1. Allgemeines

Rz. 35 Das Verfahren vor den Sozialgerichten ähnelt dem vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten, auch wenn § 202 SGG auf die ergänzende Geltung der ZPO verweist. Rz. 36 Die Aufklärung des Sachverhaltes geschieht von Amts wegen. Da das Amtsermittlungsprinzip gilt, sind Anträge der Beteiligten bzgl. Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen nur als Anregungen zu verstehen. F...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / a) Allgemeines

Rz. 39 Durch dieses Gesetz sollen die Sozialgerichte entlastet werden und die Betroffenen beschleunigt Rechtsschutz erhalten. Nach §§ 106a, 157a SGG (neu eingeführt seit 1.4.2008) soll unter engen Voraussetzungen der Vortrag einer Partei "präkludiert" werden können. Das bedeutet: Der Vorsitzende kann dem Kläger eine Frist setzen zur Angabe von Tatsachen. Das Gericht kann Erk...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / dd) Verschuldenskosten nach § 192 SGG

Rz. 67 Durch die Neufassung des § 192 SGG wird die Auferlegung von Kosten bei missbräuchlicher Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung erleichtert. Der Vorsitzende musste bisher den Beteiligten in einem Termin die Missbräuchlichkeit darlegen und auf die Möglichkeit der Kostenauferlegung bei Fortführung des Rechtsstreites hinweisen. Nunmehr kann dies auch ohne Termin, d.h. im...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / 6. Kosten und Gebühren

a) Gerichtskosten Rz. 80 Das Verfahren vor den Sozialgerichten ist gem. § 183 S. 1 SGG für Versicherte, Leistungsempfänger einschließlich Hinterbliebenenleistungsempfänger, Behinderte oder deren Sonderrechtsnachfolger nach § 56 SGB I kostenfrei, soweit sie in dieser jeweiligen Eigenschaft als Kläger oder Beklagte beteiligt sind. Kläger und Beklagte, die nicht zu dem vorstehend...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / IV. Verfahren

1. Allgemeines Rz. 35 Das Verfahren vor den Sozialgerichten ähnelt dem vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten, auch wenn § 202 SGG auf die ergänzende Geltung der ZPO verweist. Rz. 36 Die Aufklärung des Sachverhaltes geschieht von Amts wegen. Da das Amtsermittlungsprinzip gilt, sind Anträge der Beteiligten bzgl. Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen nur als Anregungen z...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / b) Besondere Problembereiche

aa) Zur Klageschrift Rz. 43 Durch die Neufassung des § 92 Abs. 1 SGG sind die Anforderungen an die Klageschrift verschärft worden. Nunmehr müssen (in Anlehnung an § 82 Abs. 1 S. 1 VwGO) die Angabe des Klägers, der Beklagten und des Gegenstandes des Klagebegehrens aufgeführt sein. Zur Bezeichnung der Beklagten genügt allerdings die Angabe der Behörde. Rz. 44 In § 92 Abs. 1 SGG ...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / cc) Verfahrensfehler

Rz. 78 Als Verfahrensfehler kommt grundsätzlich jeder Verstoß gegen eine Norm des Verfahrensrechts in Betracht. Er muss allerdings entscheidungserheblich sein. Nicht gestützt werden kann eine Nichtzulassungsbeschwerde auf eine Verletzung der §§ 109 und 128 Abs. 1 S. 1 SGG und auf eine Verletzung des § 103 SGG nur dann, wenn der Verfahrensmangel sich auf einen Beweisantrag be...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Haftungsprivileg des Arbeitgebers/Beschränkung zivilrechtlicher Ansprüche des Arbeitnehmers

Rz. 1615 Das Unfallversicherungsrecht beschränkt durch §§ 104–110 SGB VII die Haftung der Unternehmer und bestimmter Betriebsangehöriger für Personenschäden, die Arbeitnehmer des Betriebes erleiden. Arbeitnehmer können zivilrechtliche Ersatzansprüche wegen eines Personenschadens grds. gegen den Unternehmer bzw. andere Mitarbeiter nur geltend machen, wenn diese den Versicheru...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / bb) Präklusion (§ 106a SGG)

Rz. 48 Nach § 106a SGG kann der Vorsitzende dem Kläger eine Frist setzen zur Angabe der Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung im Verwaltungsverfahren er sich beschwert fühlt. Des Weiteren kann der Vorsitzende nach Abs. 2 einem Beteiligten (d.h. nicht nur dem Kläger, sondern auch der Beklagten!) unter Fristsetzung aufgeben, zu bestimmten Vorgängen...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / aa) Grundsätzliche Bedeutung

Rz. 76 Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert Ausführungen zu drei Elementen: Es muss eine abstrakt-generelle Rechtsfrage zur Auslegung, zum Anwendungsbereich oder zur Vereinbarkeit einer konkreten revisiblen Norm des Bundesrechts (§ 162 SGG) mit höherrangigem Recht formuliert werden (BSG...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / b) Zulassungsgründe

Rz. 75 Im sozialgerichtlichen Verfahren gibt es nur drei Zulassungsgründe:mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / dd) Formalien

Rz. 79 Die Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundessozialgericht unterliegt dem Vertretungszwang (§ 73 Abs. 4 SGG) und ist fristgebunden (§ 160a Abs. 1 und 2 SGG). In der Begründung muss die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache dargelegt oder die Entscheidung, von der das Urteil des Landessozialgerichts abweicht, oder der Verfahrensmangel bezeichnet werden (§ 160a Abs. 2 S. ...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / cc) Betreibensaufforderung und Klagerücknahmefiktion nach § 102 Abs. 2 SGG

Rz. 60 Nach § 102 Abs. 2 S. 1 SGG gilt eine Klage als zurückgenommen, wenn der Kläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichtes länger als drei Monate nicht betreibt. Dabei ist der Kläger in der Aufforderung auf die Folgen, dass die Klage als zurückgenommen gilt, wenn er das Verfahren länger als drei Monate nicht betreibt, hinzuweisen. Die Folge der Fiktion ist, dass der...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / bb) Divergenz

Rz. 77 Eine Divergenz wird dargelegt, indem ein grundlegender Widerspruch zweier divergenzfähiger Gerichte in abstrakt-generellen Aussagen zum Bundesrecht dargelegt wird. Divergenzfähig sind nur das BSG, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes und das BVerfG, nicht aber z.B. das BAG. Die Rechtssätze müssen abstrakt sein. Ein Fehler bei der konkreten Rechtsa...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / a) Allgemeines

Rz. 74 Die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde stellt eine Herausforderung dar. Im Jahr 2017 (für die Folgezeiten hat das BSG keine Zahlen veröffentlicht) scheiterten von den 1.571 durch Beschluss entschiedenen Nichtzulassungsbeschwerden rund 90 % an der Zulässigkeitshürde. Eine Ursache kann in der Unterschiedlichkeit der Zulassungsgründe in den jeweiligen Verfahrenso...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / b) Gebühren des Anwalts

Rz. 82 Der Anwalt kann im sozialgerichtlichen Verfahren – sofern an dem Prozess privilegierte Personen (Versicherte, Leistungsempfänger, Behinderte oder deren Sonderrechtsnachfolger – s.o.) beteiligt sind – nur innerhalb eines Gebührenrahmens abrechnen. Dieser beläuft sich für eine Verfahrensgebühr (VV 3102 RVG) für das erstinstanzliche Verfahren vor dem SG auf 60 EUR bis 66...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / aa) Zur Klageschrift

Rz. 43 Durch die Neufassung des § 92 Abs. 1 SGG sind die Anforderungen an die Klageschrift verschärft worden. Nunmehr müssen (in Anlehnung an § 82 Abs. 1 S. 1 VwGO) die Angabe des Klägers, der Beklagten und des Gegenstandes des Klagebegehrens aufgeführt sein. Zur Bezeichnung der Beklagten genügt allerdings die Angabe der Behörde. Rz. 44 In § 92 Abs. 1 SGG ist nicht ausdrückli...mehr

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§ 58 Sozialgerichtlicher Re... / III. Klagearten

Rz. 22 Häufigste Klageart ist die in § 54 Abs. 4 SGG geregelte kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage. Mit ihr erstrebt der Kläger die Aufhebung eines Verwaltungsaktes, mit dem eine Leistung ganz oder teilweise abgelehnt wurde, und die Verurteilung zur Leistung. Rz. 23 Beispiel Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheides v. 7.6.2017 in der Fassung...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Rechtsmissbrauch/Verwirkung/Treu und Glauben

Rz. 834 Die Geltendmachung des Arbeitnehmerstatus durch den Freien Mitarbeiter kann an Treu und Glauben scheitern. Es verstößt allerdings grds. nicht gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr abgegebenen Willenserklärung beruft und ein unter ihrer Beteiligung zustande gekommenes Rechtsgeschäft angreift. Widersprüchliches V...mehr

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / II. Schuldhafte Herbeiführung der Arbeitslosigkeit

Rz. 20 Der Arbeitnehmer muss die Arbeitslosigkeit herbeigeführt haben. Das ist nur der Fall, wenn die Kündigung bzw. seine Mitwirkung am Aufhebungsvertrag Ursache der Arbeitslosigkeit ist (LSG Baden-Württemberg v. 24.2.2017 – L 8 AL 3805/16; BSG v. 8.7.2009 – B 11 AL 17/08 R; BSG, v. 25.4.1990 – 7 RAr 84/88 und 7 RAr 106/89, SozSich 1991, 94 = NZA 1990, 791). Zwischen der Kü...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.3.1 Begriff des Arbeitsverhältnisses

Die Streitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber müssen auf einem Arbeitsverhältnis beruhen, welches besteht, bestanden hat oder begründet werden sollte. Auf die Wirksamkeit des Arbeitsverhältnisses kommt es nicht an. Erfasst werden insbesondere auch unzulässige Schwarzarbeit oder die Beschäftigung Familienangehöriger. Arbeitsverhältnisse i. S. d. § 2 Abs. 1 N...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.3.5 Arbeitspapiere

Die Arbeitsgerichte sind für alle bürgerlichen, nicht aber öffentlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten über Arbeitspapiere zuständig (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 e) ArbGG). Arbeitspapiere sind sämtliche Papiere und Bescheinigungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zu erteilen hat. Hierher gehören Streitigkeiten über die Herausgabe der Arbeitspapiere. Für Streitigkeiten auf Ausfüllung...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Beurteilung des Erwerbsstatus

Rz. 344 Der Arbeitgeber hat gem. § 28d Abs. 1 SGB IV den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) zu zahlen. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Nicht hierzu gehört die Umlage zur Unfallversicherung. Von der Zahlung des Beitrags ist...mehr

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Arbeitsgerichte: Aufbau und... / 2.8 Zuständigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 7 ArbGG

Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Entwicklungshelfern und Trägern des Entwicklungsdienstes nach dem Entwicklungshelfergesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 ArbGG): Entwicklungshelfer sind keine Arbeitnehmer. Sie stehen zu dem Träger des Entwicklungshelferdienstes nicht in einem Arbeitsverhältnis. Bürgerlich-rechtlich sind alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Entwicklungshelfer ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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