Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialhilfe

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 45 ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 27.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 mit anderem Inhalt in Kraft getreten. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2921) mit Wirkung zum 1.1.2009 neu gefasst. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur ...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 2.4 Vorheriger Anspruch auf Arbeitseinkommen, Arbeitsentgelt oder andere Bezüge (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 10 In Abs. 1 Nr. 2 kommt die Entgeltersatzfunktion des Verletztengeldes zum Ausdruck. Unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Heilbehandlung muss ein Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Krankengeld, Pflegeunterstützungsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, nicht nur darlehensweise gewährtes Bürg...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / b. Der Leistungsbezieher im SGB XII (Sozialhilfe)

Der Entwurf eines Bürgergeldgesetzes[25] verhielt sich zu Erbschaften im Sozialhilferecht (SGB XII) zunächst überhaupt nicht. § 82 Abs. 7 SGB XII, der die einmaligen Zuflüsse in Geld oder Geldeswert regelte, sollte anders als die entsprechende Regelung in § 11 Abs. 3 SGB II nicht angegriffen werden.[26] Neben einer kleineren Änderung in § 26 SGB XII, die hier nicht weiter er...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / 2

In nachrangig ausgestalteten Leistungsgesetzen werden Einkommen und Vermögen grundsätzlich berücksichtigt, aber jedes Gesetz hat seine eigenen Regeln und Anrechnungsmethoden bis hin zur völligen Freistellung von Einkommen und/oder Vermögen in speziellen Einzelfällen.[1] Das führt in der Praxis zu Ungleichbehandlungen, Reibungsverlusten und Anwendungsschwierigkeiten. Durch da...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / Einführung

1. Entstehungsgeschichte der erbrechtlich relevanten Normen im neuen Bürgergeldgesetz Das Zwölfte Gesetz zur Änderung des 2. Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeldgesetz)[2] – wurde geschaffen, Erbrechtlich bedeutsame Regelungen erwartet man bei einer solchen Zielbeschreibung von einem nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsge...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / a. Erbschaftslösung

Die klassische Ausgestaltung des Behinderten-/Bedürftigentestaments erfolgt in der Form der Erbschaftslösung. Die klassische Gestaltungstrias eines solchen Testaments in der Form der Erbschaftslösung besteht ausmehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / d. Zwischenergebnis

Das neue Bürgergeldgesetz bringt für den Zufluss von Erbschaften bei Leistungsbeziehern in drei nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsgesetzen erhebliche Veränderungen. Die Wirkung geht aber deutlich darüber hinaus, weil eine Reihe anderer nachrangig angelegter Gesetze auf Regelungen aus dem SGB XII verweisen, z.B.:mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / c. Der Leistungsbezieher im BVG – Kriegsopferfürsorge

In Art. 7 des Bürgergeldentwurfsgesetzes war eine Sonderbehandlung von Erbschaften anfänglich ebenfalls nicht vorgesehen. Art. 7 bezieht sich auf das Bundesversorgungsgesetz (BVG), das bis jetzt noch das Grundlagengesetz des sozialen Entschädigungsrechts (§ 5 SGB I) ist. Gesetze wie das Soldatenversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz, das Impfschadensgesetz etc. verw...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.2 Bekämpfung von Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1, 2)

Rz. 19 Abs. 1 entspricht inhaltlich weitgehend der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung. Verändert wurde einerseits die Gewichtung der einzelnen Ziele der Arbeitsförderung. Außerdem wurde die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit neu in Abs. 1 aufgenommen. Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur sowie die Einpassung in die Regierungspolitik sind weiterhin wichtige Zi...mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Am 1.1.2023 und 1.7.2023 sind die Regelungen der Bürgergeld-Gesetzgebung in Kraft getreten. Im SGB II hat das Bürgergeld das frühere Arbeitslosengeld II und das frühere Sozialgeld ersetzt. Insbesondere wurde auch der Eingliederungsprozess reformiert, die Eingliederungsvereinbarung weicht ab dem 1.7.2023 dem Kooperationsplan (vgl. § 15 SGB II). Weiterentwickelt wurde au...mehr

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Jansen, SGG § 181 Besondere... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Vorschrift des § 181 bietet für die Fälle, in denen das Gericht die Frage der Passivlegitimation anders als in einer bindenden Entscheidung beantworten will, die verfahrensrechtliche Handhabe, eine bindende Entscheidung zu beseitigen (BSG, Urteil v. 31.5.1988, 2 RU 67/87). Für die Anwendung des § 181 ist maßgebend, dass das Gericht einen anderen als den beklagten V...mehr

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Jung, SGB VIII § 91 Anwendu... / 2.3 Kostentragung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe

Rz. 8 § 91 Abs. 5 sieht nunmehr vor, dass der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zunächst die Kosten der Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe zu tragen hat, unabhängig davon, ob gegenüber dem Kostenschuldner nach § 92 eine Heranziehung durch Kostenbescheid erfolgt oder nicht. Diese für alle Aufgaben der Jugendhilfe einheitliche Vorleistungspflicht ersetzt die bis...mehr

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Jung, SGB VIII § 90 Pauscha... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Das frühere Recht (§ 80 JWG und § 81 JWG) kannte keine generellen Regelungen zur Kostentragung für Leistungen der Jugendhilfe, sondern verwies allgemein auf die Bestimmungen des BSHG. Diese Bestimmungen kamen für eine Kostentragung nur in Betracht, soweit die in Anspruch genommenen Angebote den Hilfen zur Erziehung für Minderjährige zugeordnet werden konnten. Eine erst...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 3. Persönliche Gründe

Rz. 271 Die Zahl der Unterhaltsberechtigten [377] führt immer dann zu einer Änderung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens, wenn der Schuldner mehr als fünf Personen gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, da die amtliche Lohnpfändungstabelle max. nur fünf Unterhaltsverpflichtete berücksichtigt. Grds. stellen freiwillig übernommene Unterhaltspflichten keinen Abänderungsgru...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / B. Sozialleistungen im Einzelnen

Rz. 4 Die einzelnen Sozialleistungen sind in den §§ 18 ff. SGB I aufgeführt. Hierzu zählen insbes.:mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Soziale Gründe

Rz. 269 § 850f Abs. 1 Alt. 1 ZPO ist mit Wirkung v. 1.7.1992 in das Gesetz eingefügt worden und soll der Situation der ständig steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung tragen. Sofern die Pfändungsfreibeträge nach der amtlichen Lohnpfändungstabelle oder die festgelegten Freibeträge bei einer Unterhaltspfändung unter die Höhe des notwendigen Lebensunterhalts i.S.d. SGB II bzw....mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 4. Berufliche Gründe

Rz. 279 Aus beruflichen Gründen können auch erhöhte Fahrtkosten zum Arbeitsplatz ausschlaggebend sein,[398] soweit diese nicht bereits durch den Arbeitgeber erstattet werden. Allerdings sind nur die Kosten dem Schuldner als zusätzlicher unpfändbarer Betrag zu belassen, die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstehen würden.[399] Der Schuldner ist im Hinblick auf Fahr...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Bevorrechtigte Ansprüche

Rz. 160 Bei der Arbeitseinkommenspfändung werden solche Gläubiger bevorrechtigt, die wegen eines gesetzlichen Unterhaltsanspruchs pfänden; das sind der Ehegatte/Lebenspartner, der getrenntlebende Ehegatte/Lebenspartner, der frühere Ehegatte/Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, ein Elternteil nach §§ 1615l, 1615n, BGB. Rz. 161 Bei der Pfändung wegen gesetzlicher Unterhal...mehr

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§ 3 Pfändung von Sozialleis... / II. Verfahrensfragen

Rz. 66 Wie bei der Pfändung von Sozialgeldleistungen in § 54 SGB I ist auch bei der Zusammenrechnung klargestellt, dass Ansprüche nach dem SGB grds. der Zusammenrechnung mit Arbeitseinkommen unterliegen, Billigkeitsgesichtspunkte sind nicht mehr entscheidungsrelevant. Die Ansprüche selbst müssen nur als solche pfändbar sein.[59] Da der Anspruch des Schuldners auf Zahlung von...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 1. Deliktsansprüche

Rz. 283 Betreibt der Gläubiger die Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung (Fahrlässigkeit des Deliktanspruchs reicht nicht aus, bedingter Vorsatz dagegen genügt), kann er beantragen, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommens zu erhöhen. Dem Schuldner ist nur so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt ...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / 2. Strafgefangenengelder

Rz. 29 Bei den einem Gefangenen auszuzahlenden Geldern sind folgende Begriffe zu unterscheiden: Rz. 30 Das Arbeitsentgelt eines Strafgefangenen innerhalb der Strafanstalt oder aus einem freien Beschäftigungsverhältnis ist als Arbeitseinkommen i.S.d. § 850 ZPO anzusehen (§ 43 StVollzG und § 200 StVollzG i.V.m. § 18 SGB...mehr

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§ 2 Pfändung von Arbeitsein... / b) Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung

Rz. 119 Die Entscheidung über die volle oder teilweise Nichtberücksichtigung einer Person oder mehrerer unterhaltsberechtigter Personen trifft das Vollstreckungsgericht grds. nach billigem Ermessen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung ist auch zu berücksichtigen, ob die dem Schuldner gegenüber zum Unterhalt berechtigte Person (hier die Ehefrau des Beschwerdeführers) ihrersei...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 4 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 41 VG Magdeburg, Urteil v. 16.11.2022, 6 A 183/21 MD: Zur Gebührenfestsetzung durch die Schiedsstelle im Jugendhilferecht; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 22.9.2020, 4 L 260/19: Zur lediglich eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle eines Schiedsspruchs nach § 78g Abs. 2 und zum Prüfungsumfang durch das erkennende Verwaltungsgericht; VG Magdeburg, Urteil v. 20.7. 2020, 6 A 48...mehr

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Jung, SGB VIII § 22a Förder... / 2.5 Integration Behinderter (Abs. 4)

Rz. 23 Die gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne Behinderung ist als gesellschaftspolitisches Ziel anerkannt (vgl. bereits BT-Drs. 15/3676 S. 32). Dem trägt die Regelung in Abs. 4 Rechnung. Nach Satz 1 sollen Kinder mit Behinderungen und Kinder ohne Behinderungen gemeinsam gefördert werden. Die bisherige Einschränkung, wonach eine gemeinsame Förderung erfolgen sollte...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.1.1 Rechtsnatur der Schiedsstelle und des Schiedsspruchs nach Satz 1

Rz. 5 In den Ländern sind Schiedsstellen für Streit- und Konfliktfälle einzurichten. Die schlichtende Rolle der Schiedsstelle weist zwar Parallelen zur richterlichen Funktion auf. Denn der Schiedsspruch stellt seiner Natur nach einen Interessenausgleich durch ein sachnahes und unabhängiges Gremium dar. Insbesondere mit der paritätischen Zusammensetzung will der Gesetzgeber d...mehr

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Jung, SGB VIII § 78g Schied... / 2.1.3 Gegenstand des Schiedsstellenverfahrens

Rz. 11a Die Zuständigkeit der Schiedsstelle erstreckt sich auf alle in § 78b Abs. 1 genannten Vereinbarungen, nicht nur auf die Entgeltvereinbarung (anders als in der Sozialhilfe und in der sozialen Pflegeversicherung). Vereinbarungen nach § 77 scheiden allerdings als Gegenstand eines Schiedsstellenverfahrens ebenso aus wie Rahmenverträge nach § 77f. Als streitschlichtender ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Dem Vorbild der Sozialhilfe und der Pflegeversicherung entsprechend sieht § 78f den Abschluss von Rahmenverträgen durch die Spitzenverbände der öffentlichen Träger der Jugendhilfe und der Einrichtungsträger vor. Sie sollen Eckpunkte und generelle Parameter für die Vereinbarungen nach § 78b Abs. 1 abstecken. Mittlerweile wurde sie durch Abschluss von Rahmenverträgen in ...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.4 Rahmenverträge als Beschränkung der Autonomie

Rz. 17 Sofern Rahmenverträge auf Landesebene i. S. d. § 78f vorliegen, sind diese anders als im Sozialhilfe- und Pflegeversicherungsrecht (vgl. § 79 SGB XII a. F., § 80 SGB XII n. F., § 75 Abs. 1 Satz 4 SGB XI) nicht allgemeinverbindlich und haben für den öffentlichen Jugendhilfeträger und die Einrichtungsträger bei den Vereinbarungsverhandlungen nach §§ 78b, 78c nur empfehl...mehr

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Jung, SGB VIII § 93 Berechn... / 2.3 Abzug persönlicher Belastungen (Abs. 3)

Rz. 9 Von dem nach Abs. 1 und 2 ermittelten Einkommen sind ferner bestimmte persönliche Aufwendungen und Belastungen abzugsfähig (Satz 1). Satz 2 ordnet als Regelfall eine pauschale Kürzung um einen Betrag in Höhe von 25 % des nach Abs. 1 und 2 ermittelten Einkommens an und dient damit der Verfahrens- und Verwaltungsvereinfachung. Sofern im Einzelfall eine höhere Belastung b...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 2.1.2 Rechtscharakter

Rz. 7 Bei den Rahmenverträgen handelt es sich um öffentlich-rechtliche Verträge i. S. d. § 53 SGB X. Für Rechtsstreitigkeiten aus ihnen ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Die Entscheidung des BGH, der für Rahmenverträge über die Leistungserbringung in der Sozialhilfe den Zivilrechtsweg als gegeben angesehen hat (BGH, Beschluss v. 30.9.1999, III ZB 15/99), ist nicht auf §...mehr

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Jung, SGB VIII § 78f Rahmen... / 2.1.4 Rechtswirkung

Rz. 8 Sowohl aus dem Gesamtzusammenhang und dem Sinn der Neuregelung der §§ 78a f. wie aus verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben ergeben sich Hinweise zu ihrer Rechtswirkung. Schon nach dem Wortlaut des § 78f i. V. m. § 78b geben die Rahmenverträge nur den Rahmen für die Vereinbarungen auf örtlicher Ebene ab. Wenn die Vertragspartner auf örtlicher Ebene übereinstimmend...mehr

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Jung, SGB VIII § 95 Überlei... / 2.1 Anwendungsbereich und Voraussetzungen der Überleitung von Ansprüchen

Rz. 3 § 95 Abs. 1 regelt das Verfahren bei der Überleitung von Ansprüchen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Leistungen gewährt hat. Er bestimmt zunächst den Kreis derjenigen, gegenüber denen eine Überleitung von Ansprüchen überhaupt möglich ist. Es darf sich nach Satz 2 nicht handeln um einen Leistungsträger i. S. d. § 12 SGB I, d. h. die für die Leistungen i...mehr

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Jung, SGB VIII § 94 Umfang ... / 2.5 Pauschalierung der Kostenbeiträge

Rz. 9 Während das frühere Recht nach Einkommensgruppen gestaffelte Pauschalbeträge nur bei der Festsetzung der ersparten Aufwendungen in den Fällen einer auswärtigen Unterbringung vorsah (§ 94 Abs. 2 Satz 2 a. F.), schafft Abs. 5 die generelle Möglichkeit, für die Kostenbeiträge von Eltern pauschalierte Kostensätze durch Rechtsverordnung festzulegen. Wegen der Auswirkungen d...mehr

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Jung, SGB VIII § 78a Anwend... / 2.1 Überblick

Rz. 7 Die wichtigsten Elemente der §§ 78a ff. sind: die Begrenzung der Kostenübernahme durch das Jugendamt im Einzelfall auf solche Einrichtungen, mit denen vorab Vereinbarungen über die Leistungsinhalte, die Entgelte und die Grundsätze der Qualitätsentwicklung abgeschlossen worden sind, der Abschluss der Vereinbarungen für die Zukunft (Prospektivität), die Einführung eines Sch...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.1.3 Allgemeine Einschränkung der Autonomie

Rz. 14 Eine wesentliche Einschränkung der Autonomie folgt zunächst aus der durch § 78c Abs. 1 i. V. m. § 78b Abs. 1 erzwungenen Transparenz. Denn das Aufschlüsselungsgebot des § 78c Abs. 1 hat im Zusammenwirken mit dem Differenzierungsgebot des § 78b Abs. 1 zur Folge, dass eine kostenstellengenaue Zuordnung möglich und eine Quersubventionierung zwischen einzelnen Leistungsar...mehr

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Jung, SGB VIII § 78c Inhalt... / 2.2.1 Leistungsgerechte Vergütung nach Satz 1

Rz. 22 Die Höhe der jeweiligen leistungsgerechten Vergütung ist nach der in §§ 78a ff. getroffenen – auf den Erfahrungen der Gesundheitsreform nach dem SGB V sowie der dieser folgenden Pflegeversicherung und der Sozialhilfe aufbauenden – Entscheidung des Gesetzgebers für eine marktorientierte Versorgung mit Leistungen der Jugendhilfe in erster Linie über die Feststellung von...mehr

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Jung, SGB VIII § 102 Auskun... / 2.2 Auskunftspflichtiger Kreis nach Abs. 2 Nr. 1 bis 8

Rz. 6 In Abs. 2 werden die auskunftspflichtigen Jugendhilfeträger und Behörden sowie die Bereiche definiert, für die die Auskunftspflicht besteht (vgl. hierzu auch BR-Drs. 503/89 S. 111 = BT-Drs. 11/5948 S. 114; in den Gesetzesmaterialien war insoweit noch Bezug genommen auf § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, d...mehr

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Jung, SGB VIII § 85 Sachlic... / 2.2.5 Beratung der örtlichen Träger bei der Gewährung von Hilfen nach §§ 32 bis 35a (Nr. 5)

Rz. 9 § 85 Abs. 2 Nr. 5 begründet die sachliche Zuständigkeit des überörtlichen Trägers im Zusammenhang mit der Beratung örtlicher Träger bei der Gewährung von Hilfen nach §§ 32 bis 35a, insbesondere bei der Auswahl einer Einrichtung oder der Vermittlung einer Pflegeperson in schwierigen Fällen. Es handelt sich hierbei vordergründig um Hilfen zur Erziehung in einer Tagesgrup...mehr

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Jung, KKG § 4 Beratung und ... / 3 Literatur

Rz. 39 Beckmann/Lohse/Katzenstein/Seltmann/Meysen, Ärztliche Versorgung Minderjähriger nach sexueller Gewalt ohne Einbezug der Eltern und Möglichkeiten zur Einbeziehung des Jugendamts, JAmt 2019 S. 58; Bertsch/Ziegenhain/Künster, Die Beratung von Berufsgeheimnisträgern des Gesundheitswesens nach § 4 KKG – Ein Qualitätsmerkmal im Kinderschutz?, JAmt 2016,S. 54; Cirullies, Neue ...mehr

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Jung, SGB VIII § 40 Kranken... / 2.4 Kostentragung bei Zuzahlung ohne Befreiung und Eigenbeteiligung – Satz 3

Rz. 8 Satz 3 regelt die Übernahme von Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen. Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen stellen Regelbeispiele dar (v. Koppenfels-Spies, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 3. Aufl. 2022, § 40 Rz. 22). Auffangtatbestand ist insoweit Satz 2 (vgl. Rz. 2b). Hierbei handelt es sich um eine gebundene Entscheidung; es besteht ein zwingender Rechtsanspruch....mehr

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Jung, SGB VIII § 41 Hilfe f... / 2.5 Konkurrenzen zu anderen Leistungsträgern

Rz. 68 Für das Verhältnis von Leistungen nach dem SGB VIII und den Leistungen nach dem SGB IX und SGB XII hält § 10 Abs. 4 Satz 1 eine Regelung bereit. Danach gehen grundsätzlich die Leistungen der Jugendhilfe diesen Leistungen vor . Nach § 10 Abs. 4 Satz 2 gehen jedoch abweichend von Satz 1 Leistungen nach § 27a Abs. 1 i. V. m. § 34 Abs. 6 SGB XII und Leistungen der Einglied...mehr

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Jung, SGB VIII § 41a Nachbe... / 2.1.1 Nachbetreuungshilfe

Rz. 6 Die Regeln über die Nachbetreuung – die sog. Careleaver-Regelung – sind durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) v. 3.6.2021 (BGBl. I S. 1444) mit Wirkung zum 10.6.2021 aus § 41 Abs. 3 herausgelöst und in § 41a Abs. 1 überführt worden. Dabei sind die Regeln modifiziert worden. Zum einen wurde aus der ursprünglichen "Soll"-Vorschrift ein Anspruch konzipiert. A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sozialhilfe

Rz. 1 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Zur Steuerfreiheit vgl § 3 Nr 11 EStG. Zu Leistungen nach dem SGB II wie bis 31.12.2022 Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich "Hartz IV") respektive seit dem 01.01.2023 Bürgergeld sowie Sozialgeld > Grundsicherung Rz 4. Zu Leistungen im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII > Grundsicherung Rz 1. Zur Erstattung von Unterhalt an das...mehr

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Jung, SGB VIII § 45 Erlaubn... / 2.3.1 Beratung zur Mängelabstellung (Abs. 6 Satz 1 und 2)

Rz. 28 Zeigt sich nach Erteilung der Betriebserlaubnis, dass das Kindeswohl in der Einrichtung in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nicht mehr gewährleistet ist, so hat die Aufsichtsbehörde (Landesjugendamt) unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit einzugreifen. Hieraus folgt, dass die Aufsichtsbehörde zunächst den Einrichtungsträger nach Ab...mehr

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Sauer, SGB II § 36 Örtliche... / 2.1.3 Tatsächlicher Aufenthalt

Rz. 12 Bei Personen ohne festen Wohnsitz bzw. ohne gewöhnlichen Aufenthalt, also z. B. bei nichtsesshaften Menschen, kann die örtliche Zuständigkeit nach § 36 mangels eines gewöhnlichen Aufenthalts kaum festgestellt werden (kritisch auch Paulenz/Schoch, in: Münder/Geiger, SGB II, § 36 Rz. 10). Dagegen ist für die Sozialhilfe nach § 98 Abs. 1 Satz 1 SGB XII der Träger der Soz...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 2.1 Erwerbsfähigkeit

Rz. 3 Die Vorschrift entspricht in ihren Tatbestandsmerkmalen § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI , ohne dass der grundsicherungsrechtliche Begriff der Erwerbsfähigkeit mit dem nach dem Rentenrecht deckungsgleich wäre. Es kommt auf die individuelle gesundheitliche Leistungsfähigkeit wie auch auf damit in Verbindung stehende rechtliche Einschränkungen aus dem Ausländerrecht an. Abs. 1 n...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.1 Hilfebedürftigkeit

Rz. 3 Abs. 1 verdeutlicht, dass Hilfebedürftigkeit umfassend für die gesamte Bedarfsgemeinschaft nach § 7 zu verstehen ist. Betrachtet werden zwar zunächst allein die wirtschaftlichen Verhältnisse des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bei abstrakter Einzelbetrachtung. Die erforderlichen ergänzenden Regelungen enthält Abs...mehr

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Sauer, SGB II § 9 Hilfebedü... / 2.2 Hilfebedürftigkeit in Bedarfsgemeinschaften

Rz. 7 Abs. 2 dehnt die Verantwortung zur Deckung des Bedarfs der Bedarfsgemeinschaft auf weitere Personen unabhängig davon aus, ob diese erwerbsfähig sind oder nicht. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Unterkunftskosten soll eine Personenmehrheit nur relevant sein, wenn sie eine Bedarfsgemeinschaft bildet (SG Karlsruhe, Urteil v. 6.2.2014, S 13 AS 235/13). Darüber hi...mehr

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Sauer, SGB II § 4 Leistungs... / 2.1 Dienst- und Geldleistungen

Rz. 3 § 4 konkretisiert § 1 Abs. 3. Mit der Vorschrift verfolgt der Gesetzgeber vorrangig 2 Ziele. Zum einen nutzt er die Möglichkeit, die Leistungen über die Reihenfolge ihrer Auflistung zu gewichten, auch wenn dies im Bezug auf Gutscheine seit 2011 nicht im Verhältnis von Gutscheinen zu Sachleistungen gilt, weil die Gutscheine letztlich doch nur eine Untergruppe der Sachle...mehr

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Sauer, SGB II § 8 Erwerbsfä... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert Erwerbsfähigkeit, die nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 Tatbestandsmerkmal bei der Bestimmung des für Leistungen nach dem SGB II berechtigten Personenkreises ist. Erwerbsfähigkeit ist entscheidendes Abgrenzungskriterium zugunsten eines eigenständigen Anspruches auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1) gegenü...mehr