Fachbeiträge & Kommentare zu Sozialleistungen

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.1 Beschäftigungserlaubnis

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung benötigen zur Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde. In vielen Fällen ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Das bedeutet, dass potenzielle Arbeitgeber sich auf ein mehrwöchiges Prüfverfahren einstellen müssen, sodass die Beschäftigung nicht sofort aufge...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 2.9 Abändernde Betriebsvereinbarung

Ansprüche, die durch eine betriebliche Übung begründet wurden, können nachträglich, soweit sie nicht unter einem Vorbehalt erbracht wurden, nur mit den allgemeinen vertragsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (einvernehmliche Vertragsänderung, Änderungskündigung) verändert werden. Ein Anspruch aus betrieblicher Übung wird von einer für den Arbeitnehmer günstigeren Betriebsver...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 25 Neben den in § 75 BetrVG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverboten, die auch nach der seit 2006 geltenden Fassung der Regelung nicht abschließend sind, ist auch der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.[1] Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regel...mehr

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Ansprüche aus betrieblicher... / 1.1 Definition

Unter einer betrieblichen Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu verstehen, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, ihnen solle eine Leistung oder eine Vergünstigung auf Dauer eingeräumt werden.[1] Aus diesem als Vertragsangebot zu wertenden Verhalten des Arbeitgebers, das von den Arbeitnehmern in der Regel stillschweigend...mehr

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Sozialleistungen

Zusammenfassung Begriff Sozialleistungen sind Aufwendungen für die Beschäftigten im Unternehmen, die zusätzlich zur vereinbarten Lohn-/Gehaltszahlung entstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 3 EStG sowie R 3 LStR; § 8 Abs. 2 und 3 und 4 EStG sowie R 8.1 und R 8.2 LStR; § 19 EStG, insbesondere § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG sowie R 19.3, R 19.6 und R 19.7 LStR; Mutterschutz...mehr

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Sozialleistungen / 3 Wie Sozialleistungen zu buchen sind

Sozialleistungen sind betriebliche Aufwendungen und als solche über die Gewinn- und Verlustrechnung abzuschließen. Gebucht werden sie unter "Löhne und Gehälter" (z. B. Krankengeldzuschüsse, Zuschüsse zu vermögenswirksamen Leistungen), "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung" (z. B. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung) oder unter "sonsti...mehr

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Sozialleistungen / 2.5 Jubiläumszuwendungen

Geldzuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich bestimmter Arbeitnehmer- oder Geschäftsjubiläen unterliegen in jedem Fall dem Lohnsteuerabzug.mehr

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Sozialleistungen / Zusammenfassung

Begriff Sozialleistungen sind Aufwendungen für die Beschäftigten im Unternehmen, die zusätzlich zur vereinbarten Lohn-/Gehaltszahlung entstehen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § 3 EStG sowie R 3 LStR; § 8 Abs. 2 und 3 und 4 EStG sowie R 8.1 und R 8.2 LStR; § 19 EStG, insbesondere § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG sowie R 19.3, R 19.6 und R 19.7 LStR; Mutterschutzgesetz (MuSchG)...mehr

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Sozialleistungen / 2.3 Jobtickets

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als Sachbezug eine Monatsfahrkarte (sog. Jobticket) zur Verfügung stellen. Auch das 49-EUR-Ticket fällt unter diese Regelung, unabhängig davon, ob und wie oft es für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. Dieser Sachbezug ist steuerfreier Arbeitslohn, so...mehr

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Sozialleistungen / 2.6 Überlassung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte

Die Privatnutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer ist unabhängig vom Verhältnis der beruflichen zur privaten Nutzung steuerfrei.[1]mehr

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Sozialleistungen / 1 Gesetzliche soziale Abgaben und Aufwendungen

Dies sind: Arbeitgeberanteil der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (Sozialversicherung). Beitrag zur Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft). Die Zahlung trägt allein der Arbeitgeber. Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.[1] Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).mehr

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Sozialleistungen / 2.2 Entlassungsabfindungen

Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind in jedem Fall steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ggf. ist eine ermäßigte Besteuerung (sog. Fünftelregelung) zulässig, jedoch ab 1.1.2025 nur noch im Veranlagungsverfahren. Abfindungen sind beitragsfrei in der Sozialversicherung.mehr

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Sozialleistungen / 2.7 Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs

Die Überlassung betrieblicher Ladevorrichtungen sowie die vom Arbeitgeber gewährten Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Elektrohybridfahrzeugs an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn sind steuerfrei.[1]mehr

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Sozialleistungen / 2.8 Fahrradüberlassung

Die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads an den Arbeitnehmer als zusätzliche Leistung zum geschuldeten Arbeitslohn ist steuerfrei, unabhängig von der tatsächlichen privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer.[1]mehr

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Sozialleistungen / 2.1 Betriebsveranstaltungen

Die Regelungen für Betriebsveranstaltungen sind seit 2015 im § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgenommen worden. Die bis dahin geltende Freigrenze in Höhe von 110 EUR wurde damals in einen Freibetrag von 110 EUR umgewandelt. Zuwendungen an Arbeitnehmer anlässlich einer Betriebsveranstaltung (z. B. Betriebsausflug, Weihnachtsfeier) sind kein Arbeitslohn, wenn der Rahmen der Üblichkeit...mehr

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Sozialleistungen / 2.4 Steuerfreie Zahlungen

Außerdem können vom Arbeitgeber steuerfrei an den Arbeitnehmer gezahlt werden: Zuschüsse für den Kauf einer Fahrkarte im Linienverkehr für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie generell von Fahrkarten im öffentlichen Personennahverkehr (auch z. B. für Mitarbeiter im Homeoffice oder in der Elternzeit – ohne Verpflichtung, sie tatsächlich für Fahrten zw...mehr

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Sozialleistungen / 2 Vertragliche und freiwillige soziale Aufwendungen

Diese können steuerfrei oder steuerpflichtig sein. Sämtliche Regelungen zur Steuerfreiheit von Einnahmen finden sich in § 3 und § 3b EStG. Dies sind: Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse). Förderung der Vermögensbildung (Vermögenswirksame Leistungen). Rehabilitation und Gesundheitsp...mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / 2 Buchung der Aufwendungen und Auszahlungsbeträge

Der DATEV-Kontenrahmen hat für die Buchung der steuerfreien Sozialleistungen folgende Konten vorgesehen: Freiwillige soziale Leistungen, lohnsteuerfrei (SKR 03 4140; SKR 04 6130): Dieses Konto ist in der GuV der Position "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung" zugeordnet. Freiwillige Sozialleistungen (SKR 03 4946; SKR 04 6822): Dieses Konto zähl...mehr

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Lohnsteuerfreie freiwillige... / 6 Besonderheiten bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige anlässlich von Betriebsveranstaltungen [1] gehören bis zu einem Betrag von 110 EUR brutto je Veranstaltung und Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer jährlich an nicht mehr als 2 Veranstaltungen teilnimmt und die Zuwendungen bei solchen Veranstaltungen üblich sind. Es können also mehr a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerfreie freiwillige... / Zusammenfassung

Überblick Sozialleistungen sind Aufwendungen für die Beschäftigten im Unternehmen, die zusätzlich zur vereinbarten Lohn-/Gehaltszahlung entstehen. Diese können sowohl lohnsteuerpflichtig als auch lohnsteuerfrei sein. An die lohnsteuerliche Behandlung dieser Leistungen ist auch deren sozialversicherungsrechtliche Behandlung gebunden. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung § ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lohnsteuerfreie freiwillige... / 5 Wann die Sachbezugsfreigrenze für Gutscheine gilt

Gutscheine und Gutscheinkarten, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen und den Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz erfüllen, gelten auch weiterhin als Sachbezüge. Dazu gehören sog. Closed-Loop-Karten und Controlled-Loop-Karten. Geldleistungen, auch wenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 05/2024, Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG-Kommentar mit Verfahrenswert-ABC

Herausgegeben von Norbert Schneider, Joachim Volpert, Peter Fölsch. 4. Aufl., 2024. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1.573 S., 149,00 EUR Der nunmehr in 4. Aufl. vorliegende Fachkommentar zum FamGKG von Schneider/Volpert/Fölsch hat das verhältnismäßig neue Kostengesetz von Anfang an begleitet. Seit Erscheinen der Vorauflage im Jahre 2019 wurden viele Gesetzesänderungen und die zahl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Hotelabrechnung mit Business Package/Service-Pauschale

Ein Arbeitnehmer übernachtet in 2024 während einer auswärtigen Tätigkeit in einem Hotel. Das Hotel berechnet ihm für die Übernachtung mit Frühstück und für die Nutzung der übrigen Hoteleinrichtungen einen pauschalen Betrag von 120 EUR. Der Hotelier rechnet gemäß Abschnitt 12.16 Abs. 12 UStAE wie folgt ab:mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten Inland für Arbe... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Der Arbeitgeber kann die Kosten der Überna...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen des Anspruchs bei anderen Sozialleistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 142 nach § 156 überführt. § 142 Abs. 1 Nr. 2 wurde geändert, Abs. 2 Nr. 1 wurde mit Wirkung zum 1.1.1998 eingefügt und Abs. 4 wurde durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) kla...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.11 Ausländische Sozialleistungen

Rz. 24 Ausländische Sozialleistungen, die ein ausländischer Träger zuerkannt hat, sollen in gleicher Weise wie die deutschen Sozialleistungen nach Abs. 1 und 2 das Ruhen bewirken, um Doppelleistungen zu vermeiden (Abs. 3). Das Ruhen ist daran geknüpft, dass die ausländische Leistung zuerkannt ist und der deutschen Sozialleistung vergleichbar ist. Es genügt allerdings, wenn d...mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.5 Sozialleistungen und vergleichbares Einkommen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 unterwirft Bezieher von bestimmten Sozialleistungen bzw. Krankentagegeld unter denselben Voraussetzungen der Versicherungspflicht wie bei der Arbeitsförderung. Bei den Sozialleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der spezialgesetzlichen Bestimmungen während einer Zeit erbracht werden, die zur Wiedererlangung der Ges...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.1 Mitwirkung und Amtsermittlung

Rz. 3 Die Vorschrift hat insoweit klarstellende Bedeutung, als sie anerkannte Pflichten (korrekter ist "Obliegenheiten") von Leistungsberechtigten zur Mitwirkung, Mitteilung und Anzeige von Tatsachen und eintretenden Änderungen gesetzlich normiert. Diese sind vom BSG als Nebenpflichten deklariert worden. § 60 ergänzt den Amtsermittlungsgrundsatz aus § 20 SGB X. Beide Vorschr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.2 Betroffener Personenkreis

Rz. 5 § 60 verpflichtet Antragsteller auf Sozialleistungen, Leistungsbezieher und Erstattungspflichtige zur Mitwirkung. Mitwirkungspflichtig ist der Leistungsberechtigte auch dann, wenn er nicht Leistungsempfänger ist (BSG, Urteil v. 18.9.1991, 10 RKg 5/91). Als Bezieher von Leistungen werden auch diejenigen Personen betrachtet, denen eine Sozialleistung nicht auf Antrag, so...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Folgen fehlender Mitwirkung nach den §§ 60 bis 64 ohne Rechtfertigungsgründe nach § 65 abschließend. Die begehrte Sozialleistung kann versagt oder entzogen werden. Damit will der Gesetzgeber den Antragsteller bzw. Empfänger von Sozialleistungen dazu bewegen, seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen. Da die Erfüllung der Mitwirkungspflichten ni...mehr

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Klose, SGB I § 61 Persönlic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift greift das praktische Erfordernis auf, dass im Zusammenhang mit der Antragstellung oder dem Bezug von Sozialleistungen persönliche Erörterungen mit dem Antragsteller erforderlich werden, für die sich ein Schriftwechsel nicht eignet, z. B. wegen der Komplexität der Angelegenheit. Das ist einerseits der Fall, nachdem der Antragsteller seinen schriftlichen ...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.2 Keine Mitwirkungspflicht (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 listet die Tatbestände auf, bei denen eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 64 erst gar nicht entsteht. Das bedeutet nicht nur, dass der Leistungsberechtigte von ihm geforderte Mitwirkungshandlungen verweigern darf, sondern insbesondere, dass der Sozialleistungsträger die Mitwirkung erst gar nicht verlangen darf, so dass sich der Leistungsberechtigte darauf...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.1.4 Verantwortliche Stelle bei Leistungsträgern i. S. v. § 12 SGB I (Abs. 4)

Rz. 10 Abs. 4 wurde zum 25.5.2018 redaktionell an die Begrifflichkeiten der DSGVO angepasst und regelt daher dementsprechend die Verarbeitung von Sozialdaten; die frühere Aufzählung bzw. Unterscheidung in Erhebung, Verarbeitung und Nutzung konnte entfallen, da nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO die Verarbeitung seitdem alle Phasen (Vorgänge) des Umganges mit personenbezogenen Daten umf...mehr

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Jansen, SGB X § 67e Erhebun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 67e erweitert die Möglichkeiten der Erhebung und der Übermittlung von Daten zu Prüfzwecken, insbesondere zur Bekämpfung des Missbrauchs von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung. Die Begriffsbestimmungen von Erhebung und Übermittlung ergeben sich seit dem 25.5.2018 unmittelbar aus Art. 4 DSGVO (vgl. Komm. zu § 67 SGB X). § 67e ermöglicht eine über § 69 Abs....mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.3 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 1

Rz. 13 Abs. 1 kann nur Antragssteller oder Empfänger einer Sozialleistung betreffen. Für die Entscheidung nach Abs. 1 ist der Leistungsträger zuständig, der auch über Bewilligung oder Ablehnung der Sozialleistung zu befinden hat. In Fällen eines gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Auftrags (§§ 88ff. SGB X) trifft der Auftragnehmer die Entscheidung (z. B. das Jobcenter ein...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.4 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 2

Rz. 21 Es ist Gegenstand jeglichen versicherungsrechtlichen Verhältnisses in der Sozialversicherung oder auch jedes Sozialrechtsverhältnisses, materielle Schäden zu vermeiden (so schon BSG, Urteil v. 23.3.1972, 5 RJ 63/70). Abs. 2 sanktioniert die Weigerung, durch Teilnahme an einer Maßnahme nach den §§ 62 bis 64 die Pflicht zur Schadensbegrenzung für den Leistungsträger zu ...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Die Vorschrift betrifft sowohl Antragsteller auf Sozialleistungen als auch Personen, die bereits eine Sozialleistung beziehen. Sie fokussiert allerdings einschränkend auf den Personenkreis, der wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit leistungsberechtigt ist. Unter Erwerbsfähigkeit ist ganz allgemein die Fähigkeit ...mehr

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Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 65 regelt die Grenzen der Mitwirkungspflichten von Antragstellern oder Beziehern von Sozialleistungen und gewährleistet damit verschiedene verfassungsmäßig garantierte Grundsätze, neben der Abgrenzung zur Amtsermittlungspflicht insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Übermaßverbot im rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren. Dazu listet die Vorschrif...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Die Obliegenheit des § 62 trifft Antragsteller und Empfänger von Sozialleistungen. Ärztliche oder psychologische Untersuchungen können demnach erforderlich sein, um die Voraussetzungen für die Bewilligung oder bei Leistungsgewährung in Bewilligungsabschnitten die Bewilligung für einen neuen Bewilligungszeitraum einer begehrten Sozialleistung festzustellen als auch bei ...mehr

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Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Mitwirkungsobliegenheiten des Antragstellers bzw. Leistungsbeziehers an Untersuchungsmaßnahmen. Sie ist damit den Vorschriften zur Regelung der Mitwirkungspflichten im engeren Sinne zuzurechnen. Sie ergänzt die §§ 60, 61. Die Vorschrift betrifft aber nicht Erstattungspflichtige. Sie ist von besonderer Bedeutung, soweit Sozialleistungen davon a...mehr

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Klose, SGB I § 63 Heilbehan... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Obliegenheit zur Teilnahme an einer Heilbehandlung, der Leistungsträger kann sein Verlangen nicht im Wege der Vollstreckung durchsetzen. Mitwirkungspflichtig sind Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Sozialleistungen begehren oder beziehen. Mit dieser Heilbehandlung soll eine Besserung des Gesundheitszustandes erreicht oder ei...mehr

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Sauer, SGB III § 349 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt, an wen und ggf. unter Anwendung welchen Verfahrens derjenige, der Beiträge zur Arbeitsförderung für sonstige versicherungspflichtige Personen zu tragen hat, die Beiträge zu zahlen hat. Die Beiträge für Versicherte in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation oder der Jugendhilfe sind an die Einzugsstelle zu zahlen (Abs. 1). Die Beiträge für We...mehr

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Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.5 Vordrucke (Abs. 2)

Rz. 22 Die Nutzung von Vordrucken des Leistungsträgers korrespondiert mit § 17 Abs. 1 über die Verwendung allgemein verständlicher Vordrucke. Der Vorteil von Vordrucken für den Leistungsträger besteht in der Gewinnung aller Erkenntnisse für die Entscheidung über die Sozialleistung oder jedenfalls in einer guten Übersicht über die kritischen Punkte bei einem Antrag auf eine S...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 61 Persönlic... / 2.1 Personenkreis

Rz. 3 Zur persönlichen Vorsprache nach § 61 verpflichtet sind Antragsteller auf Sozialleistungen und Personen, die diese Leistung bereits beziehen. Die Vorschrift ergänzt § 60. Befürchtungen, die Vorschrift sei gegen die Leistungsberechtigten gerichtet, sind unbegründet. Die Pflichten aus § 61 treffen den Leistungsträger und den Leistungsberechtigten. Durch Aufforderungen zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 2.2 Nachholung der Mitwirkung

Rz. 7 Die Aufnahme der Leistungserbringung setzt voraus, dass die unterbliebene Mitwirkung des Leistungsberechtigten tatsächlich nachgeholt worden ist. Die Bereitschaft zur Mitwirkung ist allein nicht ausreichend, etwa eine Erklärung, zukünftig alle benötigten Unterlagen rechtzeitig einreichen bzw. vorlegen zu wollen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 21.1.2022, L 21 A...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt für alle Sozialleistungsbereiche des SGB Grundpflichten von Sozialleistungsbeziehern, Antragstellern und Erstattungspflichtigen. In der Literatur werden sie auch als Mindeststandards der zu erwartenden Mitwirkung bezeichnet. Die Mitwirkungsobliegenheiten nach dem SGB I gelten auch, soweit in den speziellen Büchern des Sozialgesetzbuches gesonderte...mehr

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Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 2.4 Notwendige Auslagen und Verdienstausfall

Rz. 13 Auslagen sind die Summe der Aufwendungen, um dem Verlangen zum persönlichen Erscheinen bzw. der Untersuchung nachzukommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund größerer Entfernungen und ungünstiger Verkehrswege eine persönliche Vorsprache aufgrund unverhältnismäßiger eigener Aufwendungen unzumutbar für den Betroffenen sein könnte. Das würde sich auch auf die Zu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält eine Aufwendungsersatzregelung für Auslagen aus Anlass eines persönlichen Erscheinens beim zuständigen Leistungsträger, der zutreffenden Behörde mit Wahrnehmungsbefugnis (z. B. aufgrund gesetzlichen Auftrags) oder einer Untersuchungsmaßnahme (§§ 61, 62). Das betrifft alle Sozialleistungsbereiche, soweit nicht das jeweilige Leistungsgesetz eine an...mehr

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Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 2.1 Regelungszusammenhänge

Rz. 3 § 65a gilt nicht für das Wohngeldrecht (vgl. § 23 Abs. 5 WoGG), im übrigen aber für alle in den §§ 18ff. aufgeführten Sozialleistungsbereiche. Der Grundgedanke der Regelung entstammt dem Versorgungsrecht für Kriegsopfer, das ein vorausgegangenes Opfer für die Allgemeinheit zugrunde legt. In sozialrechtlichem Zusammenhang ist § 191 SGG zu sehen, der Gerichtskostenfreihe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 340 Aufbri... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält den Finanzierungsgrundsatz der Arbeitsförderung. Sie definiert die im Beitrag zur Arbeitsförderung zusammengefassten Mittel und sonstigen Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit zur Finanzierung der Leistungen zur Arbeitsförderung einschl. der dafür aufzuwendenden Verwaltungsausgaben. Versicherungspflichtige Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten de...mehr