Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Untersagung gegenüber Personen nach § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG

Rz. 7 Die Untersagung der Fiskalvertretung nach § 22e UStG kann nach der ausdrücklichen Anweisung in Abs. 1 der Regelung nur gegenüber den in § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG genannten Personen erfolgen. Dies sind Speditionsunternehmen oder andere gewerbliche Unternehmen (vgl. § 22a UStG Rz. 42). In der Praxis werden dies aber die Personen sein, die typischerweise die Fiskalvertre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Gesonderte USt-IdNr.

Rz. 9 Korrespondierend zu der Erteilung einer zusätzlichen Steuernummer erhält der Fiskalvertreter vom BZSt [1] auf Antrag eine separate USt-IdNr., unter der der Fiskalvertreter für alle von ihm vertretenen Unternehmer die unionsrechtlich zu meldenden Vorgänge anzumelden hat. Rz. 10 Die USt-IdNr. wird nach § 27a Abs. 1 UStG Unternehmern i. S. d. § 2 UStG auf Antrag erteilt. De...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Im Ausland ansässiger Unternehmer

Rz. 22 Nur ein im Ausland ansässiger Unternehmer kann sich für Melde- und Erklärungspflichten in Deutschland durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen. Ist der leistende Unternehmer im Inland ansässig, muss – und kann – er die Pflichten der Anmeldung und Erklärung steuerrelevanter Daten selbst übernehmen. Als Unternehmer i. S. d. § 22a Abs. 1 UStG gilt ein Unternehmer, de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Rechnungsinhalte

Rz. 9 Unberührt von der Verpflichtung, eine Rechnung ausstellen zu müssen, bleiben die Inhalte für die Rechnung. Eine ordnungsgemäße Rechnung hat die in § 14 Abs. 4 UStG aufgeführten Bestandteile zu beinhalten. Soweit eine innergemeinschaftliche Lieferung ausgeführt wird, müssen zusätzlich nach § 14a Abs. 3 UStG noch die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers sowie des Leistu...mehr

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"Grundsteuer 2022 – Alles w... / Zusammenfassung

Überblick Informieren Sie sich mit der "Video-Reihe Grundsteuer 2022 – Alles wird neu!" auf lockere Art und Weise über die anstehenden Neubewertungen. Mit Witz und einer gewissen Spur von Ironie erklären Helen Dieckhöfer (Steuerberater) und Sarah Klinkhammer (Steuerassistentin/Digitalisierungsmanagerin), bekannt durch den Youtube-Kanal "Wir lieben Steuern", die Thematik in e...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttun... / 4 Beispielsfälle

Praxis-Beispiel Unentgeltliche Lieferung an den Gesellschafter Die X-GmbH liefert Waren an ihren Gesellschafter X unentgeltlich. Der gemeine Wert der Ware beträgt 14.280 EUR; der Einkaufspreis im Zeitpunkt des Umsatzes 7.500 EUR netto. Umsatzsteuerlich handelt es sich um eine unentgeltliche Wertabgabe.[1] Bemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG ist der Einkaufspreis im...mehr

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Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe

Leitsatz 1. Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt für die Ermittlung des Gewinns aus einer Betriebsaufgabe auch dann ein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Betrieb erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben worden ist (Fortführung des Senatsurteils vom 13.12.2016 ‐ X R 4/15, BFHE 256, 392, BStBl II 2017, 786). 2. Di...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 5. Steuerliche Gesichtspunkte

Rz. 107 Zu beachten ist dabei bei der praktischen Berechnung, dass nicht auf den Brutto-Mietertrag, sondern auf den Nettobetrag abgestellt werden muss.[138] Tatsächlich erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen versteuert werden. Rz. 108 Umstritten ist die Behandlung beim Ansatz fiktiver Mieteinkünfte. Führt der fiktive Ansatz eines Brutto-Mietertrages aufgrund ...mehr

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§ 10 Zustellung des Scheidu... / 4. Verrechnung der Abfindung beim Unterhalt

Rz. 45 Erhält der Unterhaltspflichtige eine Abfindung ist einmal zu bedenken, dass auch für Abfindungen regelmäßig Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sind, daher also nicht mit dem Bruttobetrag gerechnet werden darf. Auch kann sich die Abfindung auf die Höhe der Arbeitslosenunterstützung auswirken. Rz. 46 Für die Verrechnung ist dann auf den Zweck der Abfindung abzustell...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / I. Gesetzliche Abgaben und Krankenversicherungsbeiträge

Rz. 15 Abzuziehen sind daher die gesetzlichen Steuern (Einkommen- und Kirchensteuer, soweit Kirchensteuerpflicht besteht), der Solidaritätszuschlag und die gesetzlichen Sozialabgaben (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung) abzuziehen. Beim Minderjährigenunterhalt sind Aufwendungen für die private Krankenzusatzversicherung jedenfalls dann nicht anzu...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 Die erste zeitliche Zäsur ist die Trennung der Eheleute. Wann die Eheleute getrennt leben, richtet sich nach den gleichen Grundsätzen wie bei der Scheidung (§ 1567 BGB; siehe § 8 Rdn 1 ff.).[1] Die Trennung ist unproblematisch gegeben, wenn die Eheleute bereits getrennte Wohnungen haben. Auch eine Trennung innerhalb der Ehewohnung ist möglich. Ehegatten leben innerhalb ...mehr

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§ 17 Feststellung des berei... / B. Anzurechnendes tatsächliches Einkommen

Rz. 2 Es sind alle tatsächlich erzielten Einkünfte heranzuziehen.[1] Bestimmte Einkommenspositionen werden nicht oder nur teilweise angerechnet, weil sie dazu dienen, besonderen Aufwand auszugleichen (z.B. Auslösung, Schmutzzulage). So ist z.B. die Auslandsverwendungszulage, die ein Soldat bei einem Einsatz in Krisengebieten erhält, nur zu 50 % auf sein Einkommen anzurechnen....mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Auswirkungen auf die steuerliche Veranlagung

Rz. 224 Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben, können nach § 26 Abs. 1 EStG zwischen der getrennten Veranlagung gem. § 26a EStG und der Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG wählen.[335] Praxistipp:mehr

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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Kommentar Das BMF hat seine Aussagen zum Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung aktualisiert. Die Neuigkeiten im Überblick. Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen können vom Leistenden mit maximal 9.984 EUR pro Jahr (zuzüglich bestimmter Versicherungsbeträge) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden (§ 33a Abs. 1 ESt...mehr

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§ 4 Jahreswechsel nach der ... / A. Änderungen bei der steuerlichen Belastung

Rz. 1 Der Jahreswechsel nach der Trennung hat entscheidende Bedeutung für die steuerliche Behandlung der beiden Eheleute. Denn zu dem auf die Trennung folgenden Jahreswechsel ändert sich auch die Steuerklasse. Ab 01.01. kommt Steuerklasse I statt Steuerklasse III zur Anwendung. Rz. 2 Einkommensteuerzahlende Eheleute können nach § 26 Abs. 1 EStG zwischen der getrennten Veranla...mehr

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Haftung der Organgesellschaft für nach Beendigung der Organschaft entstandene Steuern

Leitsatz 1. Die Haftung der Organgesellschaft für Steuern des Organträgers gemäß § 73 AO beschränkt sich nicht notwendig auf solche Steuern, die während der Dauer des Organschaftsverhältnisses entstanden sind. 2. Die Organgesellschaft kann in dem Umfang haften, in dem der Organträger die Umsätze der Organgesellschaft zu versteuern hat und Vorsteuerbeträge aus Rechnungen über ...mehr

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Entlastungsanspruch für Branntweinsteuer

Leitsatz 1. Der Entlastungsanspruch nach § 154 Abs. 1 BranntwMonG setzt nicht voraus, dass die Erzeugnisse bereits in dem Zeitpunkt nachweislich versteuert sind, in dem sie in das Steuerlager aufgenommen werden. 2. Bei einem unversteuerten Bezug von Erzeugnissen entsteht der Entlastungsanspruch nach § 154 Abs. 1 BranntwMonG nicht bereits mit deren Aufnahme in das Steuerlager,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1 Konzentration der Datenschutzaufsicht

Rz. 4 § 32h AO wurde zusammen mit den anderen Regelungen zur Umsetzung der DSGVO im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes eingeführt.[1] Mit dem Artikelgesetz erfolgte auch die Anpassung des sozialrechtlichen Datenschutzes. Im ursprünglichen Gesetzentwurf waren allerdings noch keine Datenschutzregelungen enthalten.[2] Gegenstand waren ursprünglich di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.1 Finanzbehörden

Rz. 16 Der Begriff der Finanzbehörde ist § 6 Abs. 2 AO definiert. Der Begriff wird insoweit als Oberbegriff zu verstehen. Zu den Finanzbehörden gehören im Einzelnen somit das Bundesministerium der Finanzen und die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden (Finanzminister und -senatoren); die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein, des Bundeszentralamtes für ...mehr

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Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen

Leitsatz 1. Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt und auch keine Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe von Steuerforderungen beeinflussen, welche zur Ta...mehr

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Bedarfsabfindung im Ehevert... / 2. Rechtliche Grundlagen

Rufen wir uns dazu folgende Rspr.-Grundsätze in Erinnerung: Der Steuer unterliegt als Schenkung (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Der Erwerb eines zugewendeten Gegenstandes, auf den kein Rechtsanspruch besteht, ist unentgeltlich, wenn er nicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.4 Ermessen

Rz. 33 Die Finanzbehörde hat zunächst von Amts wegen festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft vorliegen.[1] Wenn dann die Voraussetzungen für die Abnahme der Vermögensauskunft vorliegen, liegt eine Aufforderung zur Vorlage des Vermögensverzeichnisses und zur eidesstattlichen Versicherung der Richtigkeit gem. § 284 Abs. 3 S. 1 AO nicht mehr ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3.1 Unmittelbare Anwendung der AO

Rz. 21 Die Datenschutzaufsicht des BfDI bezieht sich nur auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der AO. Diese gilt für alle Steuern[1], die durch Bundesrecht oder das Recht der Europäischen Union geregelt sind soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Unter den Steuerbegriff fallen auch Steuererstattung...mehr

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Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Gliederung der Anlage KAP-BET

Die Anlage KAP-BET gliedert sich in folgende Abschnitte:mehr

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§ 5 Verfahrensgrundsätze / D. Ranggrundsatz

Rz. 36 In der Zwangsversteigerung werden die Ansprüche der betreibenden Gläubiger, aber auch die Ansprüche anderer Beteiligter, die ihre Forderungen nur anmelden müssen, in neun Rangklassen unterteilt, § 10 Abs. 1 ZVG. Neben diesen Rangklassen sind vorweg aus dem Versteigerungserlös die Verfahrenskosten des Gerichts zu entnehmen, § 109 ZVG, und hinter alle Ansprüche fallen d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3.3 Entsprechende Anwendung der AO

Rz. 22 Für andere durch Bundesgesetz geregelte öffentlich-rechtliche Abgaben, Prämien (z. B. Wohnungsbauprämie), Zulagen (z. B. Investitionszulage nach dem InvZulG) und auch Subventionen nach den EG/EU-Marktordnungen gilt die AO nur, soweit die Prämien- und Zulagengesetze oder die EG/EU-Marktordnungen sie für anwendbar erklären. Rz. 23 Bezogen auf die Datenschutzaufsicht sind...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4.1 Gegenstand des Rechtsstreits

Rz. 29 Nach Art. 58 DSGVO kann die Aufsichtsbehörde gegenüber den für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen verschiedene Maßnahmen ergreifen. Es können Verwarnungen ausgesprochen werden, wenn mit Datenverarbeitungen bereits gegen die Grundverordnung verstoßen wurde. Darüber hinaus kann dem Verantwortlichen und dessen Auftragsverarbeiter aufgegeben werden ...mehr

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§ 13 Zuschlagsverhandlung / II. Auf Antrag

Rz. 10 Zwar nicht direkt auf Antrag, aber wenn der bestrangig betreibende Gläubiger sein Verfahren unmittelbar vor der Zuschlagsverkündung einstweilen einstellt, § 30 ZVG, ist hierüber durch Zuschlagsversagung zu entscheiden, § 33 ZVG. Rz. 11 I.Ü. kann der Zuschlag auf Antrag wegen Nichterreichens der 7/10-Grenze versagt werden, § 74a Abs. 1 ZVG. Voraussetzung hierfür ist, da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3.2 Doppelnatur der Steuerfahndungsstellen

Rz. 21a Eine aus datenschutzrechtlicher Sicht besondere Stellung innerhalb der Finanzverwaltung haben die Steuerfahndungsstellen. Diesen nehmen sowohl steuerverfahrensrechtliche als auch strafverfahrensrechtliche Aufgaben wahr. Zwischen der Ermittlung von Besteuerungsgrundlagen im Besteuerungsverfahren und der Ermittlung von strafrechtlich relevanten Tatsachen im Strafverfah...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Entstehung der Steuer und Wertermittlung

Tz. 145 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Zur Entstehung der Steuer und Wertermittlung s. §§ 9, 10ff. ErbStG, Anhang 12e.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Geminderte tarifliche Steuer

Rn. 90 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die geminderte tarifliche Steuer wird in § 35 Abs 1 S 4 GewStG definiert und ist maßgeblich für die Berechnung des Ermäßigungshöchstbetrags. Sie ermittelt sich nach Abzug von Beträgen auf Grund der Anwendung von zwischenstaatlichen Abkommen und nach Anrechnung ausländischer Steuern nach §§ 32d Abs 6 S 2, 34c Abs 1 u 6 EStG und § 12 AStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Keine Erhebung von Steuern (§ 50g Abs 1 EStG)

A. Tatbestandsvoraussetzungen Rn. 4 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auf der Tatbestandsebene werden von der Vorschrift dem Grunde nach die KapSt für Zinsen gemäß § 43ff EStG und die auf Lizenzgebühren entfallende Steuer nach § 50a EStG erfasst (§ 50 g Abs 1 S 1 EStG). Ebenfalls dem Anwendungsbereich der Vorschrift unterliegen die auf Zinsen und Lizenzgebühren im Wege der Veranlagu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kraftfahrzeugsteuerbefreiung

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Werden Kraftfahrzeuge ausschließlich: im Feuerwehrdienst, im Katastrophenschutz, für Zwecke des zivilen Luftschutzes, bei Unglücksfällen, den Rettungsdiensten oder zur Krankenbeförderung/Beförderung von behinderten Menschen (z. B. Fahrzeuge des Deutschen Roten Kreuzes, Malteser-Hilfsdienstes, usw.) eingesetzt, sind diese von der Kfz-Steuer nach § 3 Nr. 5 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Finanzverfassung

Rn. 35 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die vorgesehene Ermäßigung der ESt bei Einkünften aus Gewerbebetrieb um einen am GewSt-Messbetrag orientierten Pauschalbetrag ist nach Auffassung des Gesetzgebers mit der Verfassung vereinbar. Rn. 36 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Regelung überschreitet nicht die Grenzen der Gestaltungsfreiheit des Steuergesetzgebers, die sich mit Blick auf d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Haftung im steuerlichen Sinn meint das Einstehen für eine fremde Steuerschuld, d. h. jemand muss die Steuerschuld eines anderen gegenüber dem Finanzamt übernehmen und zahlen. Das kommt immer dann in Betracht, wenn der die Steuer eigentlich Schuldende über kein Vermögen (mehr) verfügt und ein anderer für die Vermögenslosigkeit verantwortlich i...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 3.1 Allgemeines

Als Besteuerungsgrundlagen bezeichnet § 199 Abs. 1 AO "die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind". Die Ermittlung (Feststellung) der Besteuerungsgrundlagen geschieht regelmäßig nicht durch einen besonderen Verwaltungsakt, sondern (inzidenter) im Steuerbescheid. Als Folge dessen bestimmt § 157 Abs. 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 20 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 35 EStG ist als Steuerbetragsermäßigung konzipiert und ersetzt die Steuersatzermäßigung des § 32c EStG aF (vgl auch Neu, DStR 2000, 1933f). IRd StÄndG 2001 wurden die Anwendungsregeln zur letztmaligen Anwendung des § 32c EStG aF und zur erstmaligen Anwendung des § 35 EStG dahingehend verändert, dass – unabhängig vom Wj des Personenunterneh...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Steuerschuldner

Tz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Bei Schenkungen, die unter Lebenden vorgenommen werden, ist neben dem Beschenkten (Erwerber) auch der Schenker (Geber) Steuerschuldner (s. § 20 Abs. 1 ErbStG, Anhang 12e). Erwerber und Geber sind Gesamtschuldner i. S. v. § 44 AO (s. Anhang 1b). Der Schenker kann auch die anfallende Erbschaftsteuer übernehmen, § 10 Abs. 2 ErbStG (s. Anhang 12...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 4 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auf der Tatbestandsebene werden von der Vorschrift dem Grunde nach die KapSt für Zinsen gemäß § 43ff EStG und die auf Lizenzgebühren entfallende Steuer nach § 50a EStG erfasst (§ 50 g Abs 1 S 1 EStG). Ebenfalls dem Anwendungsbereich der Vorschrift unterliegen die auf Zinsen und Lizenzgebühren im Wege der Veranlagung erhobenen Steuern (§ 50g A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolge

Rn. 7 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Rechtsfolgenseitig wird die KapSt auf Zinsen bzw die Steuer nach § 50a EStG auf Lizenzgebühren bei Erfüllen der Tatbestandsvoraussetzungen nicht erhoben (§ 50g Abs 1 S 1 EStG). Sofern im Inland die Besteuerung im Wege der Veranlagung erfolgt, werden die Zinsen und Lizenzgebühren bei der Ermittlung der Einkünfte nicht erfasst ( § 50g Abs 1 S 2 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Haftung für nicht abgeführte Umsatzsteuer

Tz. 19 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Vereine, die eine Lieferung oder Leistung von einem anderen Unternehmer erhalten, haften in den Fällen des § 25d UStG (Anhang 5) für die Steuer. Trifft dies auf mehrere Unternehmen zu, haften diese gesamtschuldnerisch.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Normzweck

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gewerbliche Einkünfte eines Unternehmers unterliegen sowohl der ESt als auch der GewSt. Ziel des § 35 EStG ist es, die doppelte Belastung der gewerblichen Einkünfte sowohl mit ESt als auch mit GewSt zu beseitigen bzw zu mindern. Zu diesem Zweck wird die ESt des Unternehmers durch eine pauschale Anrechnung der GewSt verringert. Die Anrechnung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tarifliche Einkommensteuer

Rn. 65 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Steuerermäßigung setzt bei der um bestimmte sonstige Steuerermäßigungen mit Ausnahme der §§ 34f, 34g und 35a EStG verminderten tariflichen ESt an, soweit sie anteilig auf im zvE enthaltene gewerbliche Einkünfte entfällt. Sie mindert die tarifliche ESt. Unter Berücksichtigung der übrigen in § 2 Abs 6 EStG genannten Minderungs- und Erhöhun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Haftung für Zuwendungen/Spenden

Tz. 20 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Spendenhaftung fällt nicht in den Anwendungsbereich der §§ 69ff. AO (Anhang 1b). Während es sich bei dieser um eine Haftung der für bestimmte steuerliche Pflichten Verantwortlichen oder der Vertreter und Geschäftsführer gemeinnütziger Körperschaften handelt, stellt die Spendenhaftung eine Haftung gemeinnütziger Körperschaften als solcher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rn. 3 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Rechtsgrundlage der Vorschrift ist die Zins- und Lizenzrichtlinie (Richtlinie 2003/49/EG des Rats v 03.06.2003, ABl EU Nr L 157, 49). Eine richtlinienkonforme Auslegung ist geboten, wenn es zu Konflikten zwischen den Vorgaben der Richtlinie und § 50g EStG kommt. Die Vorschrift greift für die KapSt für Zinsen ( § 49 Abs 1 Nr 5 EStG iVm § 43 Abs ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begrenzung des Ermäßigungsbetrags auf den Ermäßigungshöchstbetrag

Rn. 80 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Neben der Begrenzung der Steuerermäßigung des § 35 EStG auf das 4fache (ab VZ 2020, zuvor das 3,8fache) des GewSt-Messbetrags (Ermäßigungsbetrag, s Rn 70ff) wird die Steuerermäßigung zusätzlich auf die tarifliche ESt begrenzt, die anteilig auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (Ermäßigungshöchstbetrag). Das 4fache des GewSt-Messbetrags (ode...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kraftfahrzeugsteuer

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Kraftfahrzeugsteuer dient der Abgeltung der Straßenbau- und Straßenunterhaltungskosten, ist aber dennoch Steuer und kein Beitrag oder Gebühr. Eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz für steuerbegünstigte Körperschaften nicht generell vor, sondern nur nach Maßgabe der in § 3 KraftStG genannten Fallgruppen. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufteilung bei Vorliegen von Auslandsbeteiligungen (§ 35 Abs 2 S 3 EStG)

Rn. 170 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Durch Gesetz zu dem Dritten Zusatzprotokoll v 04.06.2004 zum Abkommen v 16.06.1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Definitionen (§ 50g Abs 3 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Vorschrift des § 50g Abs 3 EStG enthält insb die Definitionen für die Begrifflichkeiten "Gläubiger", "Schuldner", "Zinsen", "Lizenzgebühren" und "verbundene Unternehmen". Ergänzend wirkt Anlage 3 durch die Definition der Begrifflichkeiten "Unternehmen" und "Steuern" iSd § 50g Abs 3 Nr 5 Buchst a Doppelbuchst aa bzw cc EStG. Um Gestaltungen...mehr