Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfahndung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Auftragsprüfungen (§ 195 Satz 2 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 195 Satz 2 AO können die nach § 195 Satz 1 AO zuständigen Finanzbehörden andere Finanzbehörden mit der Außenprüfung beauftragen. Das gilt auch, wenn ein FA mit einer Sonderzuständigkeit wie z. B. für Erbschaft- und Schenkungsteuer ein anderes FA mit der Durchführung der Außenprüfung in seinem Fachbereich beauftragt (BFH v. 10.12.2...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Vorbemerkungen zu §§ 193ff. AO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Außenprüfung dient der Steuergerechtigkeit. Die Grundsätze von Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung (§ 85 AO) verlangen auch, dass die Gesetze gleichmäßig vollzogen werden. Das Verifikationsprinzip ergänzt das Deklarationsprinzip, indem es fordert, dass überprüft wird, was der Stpfl. dem FA im Rahmen seiner Erklärungsp...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Grams, Strafrechtliche Beurteilung der Umsatzsteuerhinterziehung, UR 1999, 476; Bender, Ist der Zigarettenschmuggel seit dem 4. März 2004 straffrei? wistra 2004, 368; Müller,Ausg...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den Fällen der Nr. 1 (§ 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufgabe der Fahndung umfasst auch die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in den in § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bezeichneten Fällen. Die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten ist zwangsläufig mit steuerlichen Ermittlungen verbunden. Es ist daher sachdienlich und ein Gebot der Verfahrensökonomie, den Fahnd...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 85 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung, für die bereits die bloße Einleitung des Strafverfahrens ausreicht (s. Rz. 82), dauert bis zur Unanfechtbarkeit der aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide. Auf eine Verurteilung des Stpfl. oder eine anderweitige Einstellung des Steuerstrafverfahrens kommt es danach nicht an. Auch hier bleiben Pro-for...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO, wistra 1998, 216, 256; Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 AO gegenüber Bankmitarbeitern und Bankkunden bei Erscheinen der Steuerfahndung in den sogenannten Bankenfällen, DStZ 1999, 783; Braun, Sperrwirkung der Fahndungsprüfungen, DStZ 2000, 715; Rüping, Tatausgleich durch Selbstanzeige, wistra 2001, 121; Keller/Keln...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Vorverfahren über den Einspruch ist nach § 44 Abs. 1 FGO Sachentscheidungsvoraussetzung der finanzgerichtlichen Anfechtungs- und Verpflichtungsklage. § 347 AO beschränkt den Einspruch auf Verwaltungsakte, die in einer "Finanzangelegenheit" ergangen sind bzw. unterlassen worden sind. Dabei entspricht der Finanz-Einspruchsweg des § 347...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / a) Qualifizierte Prüfungsmaßnahme

Tz. 43 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Begriff Außenprüfung erfasst die besonders angeordneten, i. d. R. umfassenden Ermittlungen der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Besteuerung und für die Bemessung der Steuer maßgebend sind (BFH v. 13.05.1993, IV R 1/91, BStBl II 1993, 828; BFH v. 24.04.2003, VII R 3/02, BStBl II 2003, 739). Erforderlich ist, da...mehr

Beitrag aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Das Verhältnis zwischen Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren (§ 393 Abs. 1 AO)

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die unterschiedlichen Grundsätze des Besteuerungsverfahrens und des Strafverfahrens erfordern im Fall des Nebeneinanders beider Verfahrensarten eine klare Grenzziehung. Die Rechte und Pflichten der Beteiligten im Besteuerungsverfahren werden durch ein gleichzeitig schwebendes straf- oder bußgeldrechtliches Ermittlungsverfahren nicht berü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 387 Sachlich zuständige Finanzbehörde

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt in sachlicher Hinsicht, welcher Art von Finanzbehörde die Rechte und Pflichten zustehen, die mit der Ermittlungskompetenz des § 386 AO verbunden sind. Mit der örtlichen Zuständigkeit sowie weiteren Zuständigkeitsfragen befassen sich die §§ 388 bis 390 AO und auch § 399 Abs. 2 AO. Für die sachliche Zuständigkeit komm...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 98 Einnahme des Augenscheins

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Beweismittel der Einnahme des Augenscheins ist als eines der klassischen Beweismittel in § 92 Nr. 4 AO aufgeführt. Die Inaugenscheinnahme ist in allen Stadien des Besteuerungsverfahrens möglich; insbes. kann auch die Steuerfahndung von diesem Mittel Gebrauch machen, soweit sich ihre Ermittlungsbefugnis nach den Vorschriften der AO ri...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Tiedemann, Europäisches Gemeinschaftsrecht und Strafrecht, NJW 1993, 23; Kemper, Umsatzsteuerkarusselle, NStZ 2006, 593; Hentschel, Braucht die Steuerfahndung noch den § 370 Abs. 6 Sätze 2, 3?, DStR 2009, 1076; Tully/Merz, Zur Strafbarkeit der Hinterziehung ausländischer Umsatz- und Verbrauchsteuern nach der Änderung des § 370 Abs. 6 AO im JStG 2010, wistra 2011, 121. Tz. 122 St...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 31b Mitteilungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Schrifttum Joecks, Abzugsverbot für Bestechungs- und Schmiergelder, DStR 1997, 1025; Heerspink, Zum Konflikt zwischen der steuerlichen Mitteilungspflicht des § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG und dem Nemo-tenetur-Prinzip, wistra 2001, 441; Marx, Paradigmenwechsel beim Steuergeheimnis?, DStR 2002, 1467; Preising/Kiesel, Korruptionsbekämpfung durch das Steuerrecht? Zu den Problemen des Abzug...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Sachlicher, persönlicher und zeitlicher Anwendungsbereich

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 147 Abs. 6 AO gewährt ein Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung nur im Rahmen von Außenprüfungen, wozu auch Umsatzsteuer- und Lohnsteuersonderprüfungen gehören, nicht aber die betriebsnahe Veranlagung oder die Nachschau (s. § 210 AO, insbes. i. V. m. § 146b AO oder § 27b UStG). Auch der Steuerfahndung stehen die Rechte aus § 147 Abs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 32a Informationspflicht der Finanzbehörde bei Erhebung personenbezogener Daten bei betroffenen Personen

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift ist mit Wirkung vom 25.05.2018 eingefügt worden durch Gesetz vom 17.07.2017 (BGBl. I 2017, 2541). Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, hat ihr der Verantwortliche nach Art. 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen, zum Umfang der Mitteilung ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Verwertung von Ergebnissen aus anderen Prozessen

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Verwertung der Ergebnisse aus anderen Prozessen gilt im Hinblick auf den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme Folgendes: Zeugenprotokolle aus anderen Verfahren können im Finanzprozess grds. als Urkundsbeweis im finanzgerichtlichen Verfahren verwertet werden, wenn die Beteiligten damit einverstanden sind (st. Rspr., z....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Vorsteuerabzug bei Widerspruch gegen eine Gutschrift

Leitsatz Eine Gutschrift, die ihre Wirkung als Rechnung verloren hat, berechtigt nicht mehr zum Vorsteuerabzug. Ein wirksamer Widerspruch ist auch gegen eine zutreffende Gutschrift möglich, eine Frist für die Ausübung des Widerspruchsrechts sieht das UStG nicht vor. Sachverhalt Im Kern ging es um die Frage, ob ein auf Veranlassung der Steuerfahndung Jahre später vom Gutschrif...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO schließt den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO nicht generell aus, wenn die Ermittlungen der Steuerfahndung vor dem Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist beginnen und die Steuerfestsetzung auf den Ermittlungen der Steuerfahndung beruht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung im BFH-Urteil vom 17. Novemb...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eintritt der Festsetzungsverjährung.

Leitsatz Nimmt die Auswertung von nahezu vollständigen Unterlagen mehrere Jahre in Anspruch kann gleichwohl nicht davon ausgegangen werden, dass eine Prüfung unmittelbar nach Beginn für mehr als sechs Monate unterbrochen wird. Sachverhalt Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Im Februar 2010 erstatteten diese eine Selbstanzeige, da Einkü...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Auftragsprüfung

Rz. 14 Stand: EL 115 – ET: 05/2018 Das zuständige FA kann ein anderes FA mit der Ap beauftragen (§ 195 Satz 2 AO); dies gilt selbst im Falle einer Sonderzuständigkeit (> Rz 11; BFH/NV 2013, 344). Für eine Auftragsprüfung kommen zB Betriebsstätten bundesweit tätiger Unternehmen oder Fälle der Lohnzahlung durch Dritte (> Rz 5/1) in Betracht. Das beauftragende FA kann die Prüfun...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Schätzung von Betriebseinnahmen bei ungeklärtem Geldzuwachs

Leitsatz Ein ungeklärter Geldzuwachs im Privatvermögen oder eine ungeklärte Einlage in das Betriebsvermögen rechtfertigen - unter weiteren Voraussetzungen - auch bei einer formell ordnungsmäßigen Buchführung die Annahme, dass höhere Betriebseinnahmen erzielt und höhere Privatentnahmen getätigt als gebucht wurden. Sachverhalt Der Steuerpflichtige betrieb nach den Feststellunge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Gebührenberechnung: Betreuung einer Betriebsprüfung abrechnen

Grundsätzlich ergeben sich die Abrechnungsmodalitäten für die Betreuung einer beim Mandanten durchgeführten Betriebsprüfung aus § 29 StBVV. Dieser findet Anwendung bei "normalen" Außenprüfungen i. S. v. § 193 AO. Er findet zudem Anwendung im Rahmen sog. Zollprüfungen. Daneben findet § 29 StBVV auch Anwendung auf alle Tätigkeiten des Steuerberaters, die in den §§ 208 –217 AO ...mehr

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§ 4 Rechtsgrundlagen der Ve... / a) Weiterverarbeitung zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten, § 24 Abs. 1 Nr. 1 BDSG-Neu

Rz. 273 Die Weiterverarbeitung soll zulässig sein, wenn sie zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist und die Interessen der betroffenen Person an dem Ausschluss der Verarbeitung nicht überwiegen. Die Regelung entspricht inhaltlich weitgehend der bisherigen Regelung in § 28 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Strafverfahren

Rz. 30 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Der III. Abschnitt des 8. Teils der AO enthält die Strafverfahrensvorschriften. Für das Strafverfahren wegen Steuerstraftaten gelten, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften des allgemeinen Strafverfahrensrechts, vor allem die StPO, das GVG und das JGG. Rz. 31 Stand: EL 113 – ET: 09/2017 Die Zuständigkeit der Finanzbehörden bei St...mehr

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Steuerhinterziehung eines Miterben

Leitsatz 1. Der Erbe tritt sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ein und schuldet die Einkommensteuer als Gesamtschuldner in der Höhe, in der sie durch die Einkünfteerzielung des Erblassers entstanden ist. 2. Auch eine wegen Demenz des Erblassers unwirksame Einkommensteuererklärung führt – ist sie unr...mehr

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Zu den Anforderungen an das "Kennenmüssen" nach § 25d Abs. 1 UStG

Leitsatz Das "Kennenmüssen" i.S. des § 25d Abs. 1 UStG muss sich im Rahmen eines konkreten Leistungsbezugs auf Anhaltspunkte beziehen, die für den Unternehmer den Schluss nahelegen, dass der Rechnungsaussteller bereits bei Vertragsschluss die Absicht hatte, die Umsatzsteuer nicht abzuführen. Normenkette § 25d Abs. 1, Abs. 2 UStG, Art. 21 Abs. 3 6. EG-RL (= EWGRL 388/77) Sachv...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Verständigung; Subsidiarität der Feststellungsklage

Leitsatz 1. Die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung werden im Verfahren über die Anfechtung des hierauf gestützten Festsetzungs- oder Feststellungsbescheids inzident geprüft. 2. Eine tatsächliche Verständigung stellt keinen Verwaltungsakt i.S. der §§ 41 Abs. 2 Satz 2 FGO, 118 Satz 1 AO dar. 3. Hat der Steuerpflichtige die auf eine tatsächliche Ver...mehr

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Anordnung und Erweiterung einer steuerlichen Außenprüfung

Leitsatz Die erstmalige Anordnung sowie die Erweiterung einer Betriebsprüfung ist zulässig, wenn gegen den Steuerpflichtigen der Verdacht einer Steuerstraftat besteht. Sachverhalt Im Streitfall ging es um einen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, der eine Pferdezucht betrieb, aus der er negative Einkünfte erzielte. Das Finanzamt ordnete eine Betriebsprüfung an, die es nachfo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.1 Allgemeines

Rz. 1 Das Steuerrecht ist kein Recht, das isoliert für den Geltungsbereich des Grundgesetzes betrachtet und gehandhabt werden kann. Immer mehr Personen betätigen sich international und in stark steigendem Maße berühren Sachverhalte, Handelsströme und Vermögensanlagen mehr als ein Land. Das Steuerrecht von zwei, von mehreren, vielen oder aller Staaten kann aufeinandertreffen....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.2 Arrestgrund

Rz. 7 Die Anordnung des Arrests dient der Sicherung der Vollstreckung.[1] Demgemäß ist die Anordnung nach § 324 Abs. 1 S. 1 AO dann gerechtfertigt, wenn zu befürchten ist, dass – ohne alsbaldige Vollziehung des Arrests[2] – die Beitreibung, d. h. die Vollstreckung in das Vermögen des Schuldners vereitelt oder wesentlich erschwert wird.[3] Erforderlich ist also ein Sicherungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.2.2 Zeitlicher Zusammenhang mit der Außenprüfung

Rz. 30 Die verbindliche Zusage kann nur im Anschluss an eine Außenprüfung erteilt werden. "Außenprüfung" ist jede Prüfung i. S. d. §§ 193ff. AO, also auch die Lohnsteueraußenprüfung.[1] Keine Außenprüfung i. d. S. ist die Steuerfahndung, § 208 AO, und die USt-Nachschau, § 27b UStG. Der Begriff "im Anschluss" soll den zeitlichen Zusammenhang mit der Außenprüfung wahren. Der A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.5.2 Maßnahmen im Verfahren

Rz. 33 Maßnahmen im Straf- und Bußgeldverfahren sind alle Handlungen oder Unterlassungen der Behörde zur Durchführung oder in der Abwicklung dieser Verfahren: Die Abgabe des Strafverfahrens durch die Finanzbehörde i. S. v. § 386 Abs. 1 S. 2 AO [1] an die Staatsanwaltschaft nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO ist keine Abgabenangelegenheit.[2] Die Verlängerung der Zahlungsfrist durch die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.3 Maßnahmen bei der Verwaltung der Abgaben

Rz. 19 Nach § 347 Abs. 2 S. 1 AO sind Abgabenangelegenheiten alle mit der Verwaltung der Abgabe durch die Finanzbehörde zusammenhängenden Angelegenheiten. Auch hier handelt es sich um die Anwendung abgabenrechtlicher Vorschriften.[1] Mit der Verwaltung der Abgaben zusammenhängende Angelegenheiten sind alle Maßnahmen, die der Durchsetzung des abgabenrechtlichen Anspruchs[2] o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 3.5.3 Maßnahmen nach Abschluss des Verfahrens

Rz. 34 Durch den Abschluss des Straf- und Bußgeldverfahrens tritt eine Änderung des Rechtscharakters der Maßnahmen ein. Die Finanzbehörde verliert ihre Funktion als Justizbehörde.[1] Sie handelt wieder als Finanzbehörde, für deren Maßnahmen der Finanzrechtsweg eröffnet ist. Wenn also Stpfl. nach Abschluss des Straf- und Bußgeldverfahrens Einsichtnahme in Straf- und Bußgeldak...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit Zweigniederlassung im Ausland mit strafbewehrtem Bankgeheimnis

Leitsatz 1. Ein inländisches Kreditinstitut ist verpflichtet, in die Anzeigen nach § 33 Abs. 1 ErbStG auch Vermögensgegenstände einzubeziehen, die von einer unselbständigen Zweigniederlassung im Ausland verwahrt oder verwaltet werden, selbst wenn dort ein strafbewehrtes Bankgeheimnis zu beachten ist. 2. Die Anzeigepflicht nach § 33 Abs. 1 ErbStG ist, soweit sie sich auf Vermö...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. Betriebsprüfung, Steuerfahndung

Wird ein Inlandsbeteiligter geprüft, so ist in aller Regel auch die gesonderte (und ggf. einheitliche) Feststellung der Besteuerungsgrundlage nach § 18 AStG in die Prüfung einzubeziehen. Bei Verdacht von Steuerhinterziehung gilt für das Fahndungsverfahren Entsprechendes. Stellt die Betriebsprüfung oder die Steuerfahndung von sich aus bisher nicht erfaßte Beteiligungen an Zwis...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schrifttumsverzeichnis

Das allgemeine Schrifttumsverzeichnis enthält eine Auswahl von Werken mit paragrafenübergreifender Relevanz. Spezielleres Schrifttum ist in den jeweiligen Kommentierungen nachgewiesen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 3.2 Aufgaben der Finanzämter

Es sind insbesondere mit Vordruck BZSt-1 mitzuteilen von den a) Veranlagungsstellen: Auslandssachverhalte, die nach § 138 Abs. 2 AO meldepflichtig sind (im Allgemeinen durch Weiterleitung einer Durchschrift des Formulars BZSt-2 – s. Anlage zum BMF-Schreiben vom 19. März 2003, BStBl. I S. 260 – und Internet-Seiten des BZSt – www.bzst.de – unter der Rubrik "Auslandsbeziehungen")...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Arrestanordnung

Leitsatz Auch wenn sich eine Arrestanordnung mit dem Eintritt der Vollstreckbarkeit der zugrunde liegenden Bescheide schon vor Klageerhebung erledigt, kann das für eine zulässige Fortsetzungsklage erforderliche Feststellungsinteresse bei beabsichtigter Verfolgung von Schadensersatzansprüchen zu bejahen sein. Sachverhalt Eine GmbH (Klägerin) begehrte im Einspruchsverfahren die...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung

Leitsatz Für eine ordnungsgemäße Buchführung kommt der Nachvollziehbarkeit der einzelnen Buchungen zentrale Bedeutung zu. Sachverhalt Antragstellerin war eine GmbH, die ein Restaurant betreibt. Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung traf der Prüfer neben einigen ertragsteuerlichen Feststellungen, die hier nicht weiter dargestellt werden, auch die Feststellung, dass die Buc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 13/2016, Steuerfahndung: Verjährungshemmende Wirkung der Fahndungsprüfung

(BFH, Urt. v. 17.12.2015 – V R 58/14) • Beginnen die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen, so läuft die Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 5 S. 1 AO insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Vorau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 21/2016, Steuerstrafverfahren: Ermittlungen aufgrund illegal erstellter „Steuersünder-CD“

(EGMR, Entsch. v. 6.10.2016 – Beschwerde-Nr. 33696/11) • Die steuerstrafrechtlich veranlasste Durchsuchung einer Wohnung auf der Grundlage von Daten aus einer im Herkunftsland illegal erstellten und anschließend von der deutschen Steuerfahndung erworbenen sog. Steuer-CD ist rechtmäßig. Zwar verletzt eine derartige Hausdurchsuchung die Privatsphäre der Betroffenen. Sie ist je...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZAP 12/2017, Durchsuchungsbeschluss: Notwendige Angaben zum Tatzeitraum

(BVerfG, Beschl. v. 4.4.2017 – 2 BvR 2551/12) • Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss, der keine ausdrückliche Angaben zum Tatzeitpunkt oder zu einem Tatzeitraum enthält und lediglich angibt, es bestünden Anhaltspunkte für eine „über Jahre hinweg“ betriebene Beihilfe zur Steuerhinterziehung, genügt nicht den strafprozessualen Anforderungen, den Tatvorwurf und die konkrete...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vertrauensschutz beim Vorsteuerabzug?

Leitsatz Für den Vorsteuerabzug kommen Billigkeitsmaßnahmen nicht "automatisch" dann in Betracht, wenn keine Steuerhinterziehung vorliegt oder der Steuerpflichtige von der Steuerhinterziehung nichts wusste und auch nichts wissen konnte. Sachverhalt Der Kläger erzielte in den Streitjahren steuerpflichtige Umsätze aus dem Vertrieb von Hard- und Software. Im Jahr 2008 machte er ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Turnierpoker als gewerbliche Tätigkeit

Leitsatz Nimmt ein Steuerpflichtiger in größerem Umfang an Pokerturnieren und sog. Cash Games in Spielcasinos teil und erzielt er daraus positive Einkünfte, muss er diese als gewerbliche Gewinne versteuern. Sachverhalt Der Kläger gab Ende 2006 seine Tätigkeit als Arbeitnehmer auf, um in größerem Umfang an Pokerturnieren und sog. Cash Games in Spielcasinos teilzunehmen. Nachde...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Allgemeines [Rdn 93]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Durchsuchung [Rdn 153]

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Sammelauskunftsersuchen an ein Presseunternehmen – Grundrechtsschutz nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG

Leitsatz 1. Ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung, das an ein Presseunternehmen wegen Übermittlung von Personen- und Auftragsdaten zu ­Anzeigenauftraggebern einer bestimmten Anzeigenrubrik gerichtet ist, kann auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Anzeigenteils für das Presseerzeugnis mit Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar sein. Dies gilt jede...mehr

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zerb 12/2015, Deutsches Erbrecht-Symposium

Zum bereits achtzehnten Mal fand am 25. und 26.9.2015 das Deutsche Erbrecht-Symposium der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V. (DVEV) in Heidelberg statt. Auch in diesem Jahr wurde wieder über zwei Tage ein für Erbrechtler/-innen weites und spannendes Spektrum grundlegender Themen von dem Pflichtteilsrecht und der Erbschaftsteuer bis hin zu aktuelle...mehr