Fachbeiträge & Kommentare zu Stille Reserven

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Kennzahlen: Fallstudien zur... / 5 Übersicht über die verwendeten Kennzahlen

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Organisation von HR / 1.4 Personalentwicklung

Eine systematische und konsequente Personalentwicklung ist für die Unternehmen aus mehreren Gründen dringend erforderlich. Einerseits wird es immer schwieriger, Mitarbeiter zu finden, die dem Anforderungsprofil entsprechen, andererseits wandeln sich die Anforderungen an die Mitarbeiter im Unternehmen ständig und zusätzlich stellen viele Mitarbeiter die Forderung nach Möglich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / h) Stille Gesellschaften

Die typisch stille Gesellschaft ist nicht als Mitunternehmerschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG anzusehen. Der stille Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), da er am Unternehmen eines anderen beteiligt ist. Dementsprechend sind die Voraussetzungen für die Durchführung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung nicht gegeben (BFH v. 10.11.198...mehr

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Unternehmenskrise: Sanierun... / 2.2 Fallstudie: Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion bei der Klamm AG

Ausgangssituation Die Aktivseite der Bilanz der Klamm AG hat vor der Durchführung einer Sale-and-lease-back-Transaktion die folgende Struktur:mehr

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Die gesonderte Feststellung... / j) Unterbeteiligung

Im Falle der Unterbeteiligung an Einkünften aus Gewerbebetrieb ist zwischen einer typischen und einer atypischen Unterbeteiligung zu unterscheiden. Atypische Unterbeteiligung: Der atypisch Unterbeteiligte erzielt die Gewinneinkünfte, wenn er Mitunternehmer i.S.d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ist, d.h. ein Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Schadensersatz / 2.1 Betriebliche Veranlassung

Schadensersatzleistungen sind Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG, wenn ihr Rechtsgrund in der beruflichen/betrieblichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen liegt oder die Entstehung des Schadens selbst beruflich/betrieblich veranlasst ist, z. B. bei mangelhaften Warenlieferungen oder Werkleistungen, Fristversäumnis durch Steuerberater usw. Wichtig Schadensersatzleistungen sind...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnerzielungsabsicht bei Einbringung eines land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft

Leitsatz 1. Bringt ein Steuerpflichtiger sein land- und forstwirtschaftliches Einzelunternehmen in eine Personengesellschaft zu Buchwerten nach § 24 des Umwandlungssteuergesetzes ein, so ist der zeitliche Maßstab für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht des Einzelunternehmens der Zeitraum von der Gründung bis zu dessen Einbringung in die Personengesellschaft. 2. Stille...mehr

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Weilbach, GrEStG § 8 Grundsatz / 4.3.2 Umwandlungen, Einbringungen und andere Erwerbsvorgänge auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG)

Rz. 18 Die nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelten Grundbesitzwerte bzw. Grundstückswerte sollen auch in den Fällen der Umwandlung, Einbringung sowie bei anderen Erwerbsvorgängen auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage als Bemessungsgrundlage dienen (§ 8 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GrEStG). Die durch das Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996 (BGBl. I 1996, 2049, 206...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4.3 Buchmäßige Einteilung und Bewertung von Forderungen

Die zum Bilanzstichtag bereits entstandenen Forderungen muss der Unternehmer im Einzelnen bewerten. Die Forderungen sind in einwandfreie (sichere), zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen einzuteilen. Folgende Vorgehensweise bei der Bewertung von Forderungen ist deshalb empfehlenswert: Zahlenmäßige Feststellung der einwandfreien Forderungen Ermittlung der zweifelhaften Fo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.6 Stille Reserven bei mehrstufigem Beteiligungserwerb

Tz. 270 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bei mehrstufigen Beteiligungen können unmittelbare schädliche Beteiligungserwerbe zugleich mittelbare schädliche Beteiligungserwerbe auf einer anderen Ebene zur Folge haben. Die Tatbestandsvoraussetzungen der Stille-Reserven-Klausel sind grds für jede Verlust-Kö gesondert zu prüfen. Dabei sind allein die in der Verlust-Kö vorhandenen im Inl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.8 Stille-Reserven-Klausel und Organschaft

Tz. 278 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Bei Bestehen einer Organschaft stellt sich, je nachdem, ob die Beteiligung am OT oder an einer OG erworben wird, die Frage, auf welche stillen Reserven in welcher Gesellschaft es für die Anwendung des § 8c Abs 1 S 5 KStG ankommt. Nach umstr Verw-Auff (s Rn 59 des BMF-Schr v 28.11.2017) ist auch in Organschaftsfällen für jede Verlustgesellsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Ausnahme Stille-Reserven-Klausel (§ 8c Abs 1 S 5 bis 8 KStG)

Ausgewählte Literaturhinweise: Haßa/Gosmann, Zweifelsfragen zu Konzernklausel und Verschonungsregel des § 8c KStG, DB 2010, 1198; Neyer, Verlustnutzung durch Anteilsübertragung: Anwendung der neuen Verschonungsregeln auf Konzernsachverhalte, BB 2010, 1055; Rödder/von Freeden, Stille Reserven für Zwecke des § 8c KStG bei unmittelbarem und zugleich mittelbarem (mehrstufigem) Bete...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.6 Reihenfolge der Verwendung der stillen Reserven zum Verlusterhalt

Tz. 294 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Da die Verlustabzugsbeschränkung des § 8c Abs 1 KStG vd Arten von Verlusten usw betrifft (s Tz 45), bedarf es für den Fall, dass die Summe der noch nicht genutzten Verluste und Zinsvorträge höher als die für die Inanspruchnahme der Verschonungsregelung in § 8c Abs 1 S 5–8 KStG zur Verfügung stehenden stillen Reserven ist, einer Regelung daz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Verlusterhalt in Höhe der stillen Reserven (§ 8d Abs 2 S 1 Hs 2 KStG)

Tz. 79 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 8d Abs 2 S 1 Hs 2 KStG geht bei Eintritt eines der in Abs 2 genannten schädlichen Ereignisse ein nach Abs 1 festgestellter fortführungsgebundener Verlustvortrag unter, wobei aber § 8c Abs 1 S 5–8 KStG (sog Stille-Reserven-Klausel, dazu s § 8c KStG Tz 250ff) entpr gilt. Das bedeutet, dass der vom Untergang bedrohte fortführungsgebunden...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.5 Ermittlung der stillen Reserven bei negativem Eigenkapital (§ 8c Abs 1 S 7 KStG)

Tz. 268 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Durch das JStG 2010 ist § 8c Abs 1 KStG, um unzutr Ergebnisse aus der Anwendung der in der Stille-Reserven-Klausel enthaltenen Fiktion zu vermeiden, um einen neuen S ergänzt worden (§ 8c Abs 1 S 8 KStG idFd JStG 2010). Nach § 8c Abs 1 S 7 KStG sind, wenn das EK der Kö negativ ist, stille Reserven iSd § 8c Abs 1 S 5 KStG der Unterschiedsbetr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.4 Definition der in der Verlust-Kö vorhandenen stillen Reserven auf der Grundlage des gemeinen Werts der erworbenen Anteile

Tz. 265 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8c Abs 1 S 6 KStG fingiert, dass der Kaufpreis der Beteiligung an der Verlust-Kö dem (anteiligen oder gesamten) gW des BV der Verlust-Kö entspricht. Nach dem Gesetzeswortlaut werden nicht (auch nicht alternativ) die tats stillen Reserven im BV der Verlust-Kö ermittelt, sondern die aus dem Kaufpreis der erworbenen Beteiligung abgeleiteten ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Ermittlung der stillen Reserven (§ 8c Abs 1 S 6 und 7 KStG)

7.3.1 Allgemeines Tz. 257 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8c Abs 1 S 6 KStG definiert per Fiktion die stillen Reserven iSd § 8c Abs 1 S 5 KStG als Unterschiedsbetrag zwischen Größe I: dem in der stlichen Gewinnermittlung ausgewiesenen EK und Größe II: dem auf dieses EK entfallenden gW der Anteile an der erworbenen Kö, soweit diese im Inl stpfl sind. Dh das Ges unterstellt pauschali...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Verlusterhaltung in Höhe der übersteigenden stillen Reserven (§ 8c Abs 1 S 5 KStG)

Tz. 253 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8c Abs 1 S 5 KStG kann ein (eigentlich) nabzb nicht genutzter Verlust – abw von § 8c Abs 1 S 1 KStG – abgezogen werden, soweit er die gesamten zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs vorhandenen im Inl stpfl stillen Reserven des BV der Kö nicht übersteigt. Woraus die stillen Reserven resultieren, ist unerheblich (s Gröger, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Haßa/Gosmann, Zweifelsfragen zu Konzernklausel und Verschonungsregel des § 8c KStG, DB 2010, 1198; Neyer, Verlustnutzung durch Anteilsübertragung: Anwendung der neuen Verschonungsregeln auf Konzernsachverhalte, BB 2010, 1055; Rödder/von Freeden, Stille Reserven für Zwecke des § 8c KStG bei unmittelbarem und zugleich mittelbarem (mehrstufigem) Beteiligungserwerb, Ubg 2010, 551;...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 250 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Durch das WachstumsBG v 22.12.2009 (BStBl I 2009, 3950) wurde der damalige § 8c Abs 1 KStG mit erstmaliger Geltung für nach dem 31.12.2009 erfolgte schädliche Beteiligungserwerbe um drei weitere S 6–8 (sog Stille-Reserven-Klausel) erweitert. Durch das JStG 2010 v 08.12.2010 (BStBl I 2010, 1768) schließlich wurden in § 8c Abs 1 KStG idFd Wac...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Keine Berücksichtigung des durch einen mit steuerlicher Rückwirkung versehenen Umwandlungsvorgang nachträglich zugeführten Betriebsvermögens (§ 8c Abs 1 S 8 KStG)

Tz. 291 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1 S 8 KStG ist bei der Ermittlung der stillen Reserven nur das BV zu berücksichtigen, das der Kö ohne stliche Rückwirkung, insbes ohne Anwendung des § 2 Abs 1 UmwStG zuzurechnen ist. Das ist das BV, das in dem Zeitpunkt der Eintragung der Umwandlung in das H-Reg vorhanden ist. § 8c Abs 1 S 8 KStG unterscheidet nicht danach, ob ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Förster/Hechtner, Neue ges Rahmenbedingungen im Sanierungs-St-Recht, DB 2019, 10; Pohl, Ges Umsetzung des Sanierungs-Erl – Besonderheiten im KSt-Recht, GmbH-StB 2019, 135; Suchanek/Herbst, Die Sanierungsklausel des § 8c Abs1a KStG – Ein ges-geberisches "Relikt" kommt wieder zur Anwendung, Ubg 2019, 146. Tz. 370 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Durch das Ges gegen schädliche St-Prakti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Tz. 284 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 UE ist die Regelung des § 8c Abs 1 S 6 HS 2 KStG unterschiedslos bei allen Verlust-Kö zu beachten, auch bei einem OT hinsichtlich der OG-Beteiligung (s Tz 278ff). AA s Schnitger/Rometzki (Ubg 2013, 1, 6). Das führt dazu, dass insbes Holdingsgesellschaften kaum über zur "Verlustrettung" nutzbare stille Reserven verfügen. Wie in der Begr des R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Verhältnis des § 8d KStG zu § 8c KStG und zu § 2 Abs 4 UmwStG

Tz. 4 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8c und § 8d KStG stehen als zwei sich ergänzende, eigenständige Regelungen nebeneinander. Anders als beim früheren § 8 Abs 4 KStG aF ist dabei ein Zusammenhang zwischen der Anteilsübertragung und der strukturellen Veränderung auf Gesellschaftsebene nicht erforderlich (s Tz 36). Tz. 5 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8c KStG gehen nicht genu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.4 Beteiligungen an Personengesellschaften

Tz. 289 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den Fall, dass der Verlust-Kap-Ges eine Pers-Ges nachgeordnet ist, enthält § 8c Abs 1 S 6 KStG keine eigene Regelung; wohl aber findet sich eine solche in Rn 54 des BMF-Schr v 28.11.2017. Danach gelten für Zwecke der KSt die Rn 51ff des BMF-Schr v 28.11.2017 entspr der Beteiligungsquote an der Pers-Ges anteilig, dh die in dem Erwerbspre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3 Anwendung des § 8c KStG auf einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag

Tz. 76a Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auff der Fin-Verw: Der fortführungsgebundene Verlustvortrag ist nach Auff der Fin-Verw ein nicht genutzter Verlust iSd § 8c KStG, der durch einen weiteren schädlichen Beteiligungserwerb iSd § 8c Abs 1 KStG grds untergeht. Es kann aber ein erneuter Antrag nach § 8d KStG gestellt werden; dann werden die gesamten nicht genutzten Verluste einsch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Rechtliche Umqualifizierung des nicht verbrauchten Verlustabzugs iSd § 8c KStG in einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag (§ 8d Abs 1 S 6 KStG)

Tz. 40 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8d Abs 1 S 6 KStG wird der Verlustvortrag, der zum Schluss des VZ verbleibt, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt, zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag. Unterjähriger schädlicher Beteiligungserwerb: Nach dem Wortlaut des § 8d Abs 1 S 6 KStG werden nicht nur die nicht genutzten Verluste zum Zeitpunkt des schädlichen Beteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Ausländisches Betriebsvermögen

Tz. 283 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Deshalb können stille Reserven in einem ausl BV, die nicht in D stverstrickt sind, nicht zur Verlustrettung eingesetzt werden. Auszuscheiden sind stille Reserven in einem ausl BV, für die D nach dem jeweils anzuwendenden DBA kein Besteuerungsrecht hat (s Haase/Dorn, IStR 2012, 206). Nach zutr Auff von Neumann (GmbHR 2014, 673, 681, weiter i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Kupfer/Göller/Leibner, Droht der Untergang von Gewerbeverlusten nach § 10a GewStG bei MU-schaften? Ubg 2014, 361; Suchanek/Rüsch, Gewstliche Organschaft und Zinsschranke im Organschaftsfall – Die Wirkungen des § 8c KStG, DStZ 2014, 871; Suchanek/Rüsch, Verlustabzugsbeschränkung für Kö – Anm zum Entw eines BMF-Schr v 15.04.2014 zu § 8c KStG unter Berücksichtigung der Konzernkla...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.2.3 "Derivative" Anteile aus einem Einbringungsvorgang (§ 22 Abs 7 UmwStG)

Tz. 8 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Grundsätze Als "derivativer" Anteil wird hier die Beteiligung an einer Kap-Ges oder Gen bezeichnet, die nicht unmittelbar als Gegenleistung oder Sacheinlagegegenstand an einer Einbringung iSd §§ 20, 21 UmwStG (originäre Anteile, s Tz 6–7a) beteiligt ist, aber ursächlich mit der Einbringung stliche Merkmale dieser originären Anteile erhält. Die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3 Regelungsinhalt und Telos des § 8d KStG

Tz. 9 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8d Abs 1 S 1 KStG ist § 8c KStG nach einem schädlichen Beteiligungserwerb auf Antrag nicht anzuwenden, wenn die Kö seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem Beginn des dritten VZ, der dem VZ des schädlichen Beteiligungserwerbs vorausgeht, ausschl denselben Geschäftsbetrieb unterhält und in diesem Zeitraum bis zum Schluss des VZ des s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Allgemeines

Tz. 282 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1 S 6 KStG geht der Verlust insoweit nicht unter, als die Verlust-Kö über stille Reserven verfügt, die im Inl stpfl sind. Aus dem Wortlaut des § 8c Abs 1 S 6 KStG wird nicht deutlich, auf welchen vorangegangenen Text sich der letzte S-teil "soweit diese im Inl stpfl sind" bezieht. Würde man, wofür die S-stellung spricht, diese...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Allgemeines

Tz. 257 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 8c Abs 1 S 6 KStG definiert per Fiktion die stillen Reserven iSd § 8c Abs 1 S 5 KStG als Unterschiedsbetrag zwischen Größe I: dem in der stlichen Gewinnermittlung ausgewiesenen EK und Größe II: dem auf dieses EK entfallenden gW der Anteile an der erworbenen Kö, soweit diese im Inl stpfl sind. Dh das Ges unterstellt pauschalierend, dass die i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Umstrukturierungen bei Personengesellschaften

Tz. 1285 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Spannungsfeld zwischen dem bei der Besteuerung von Pers-Ges und ihrer MU häufig (aber nicht immer) zulässigen Bw-Ansatz und den vGA-Regelungen zeigt sich auch bei Umstrukturierungen, an denen sowohl Pers-Ges als auch Kap-Ges beteiligt sind und zwischen den Gesellschaften (ggf über die jeweiligen AE) gesellschaftsrechtliche Verbindungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise zu § 8c KStG allgemein:

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.3 Größe II: Auf dieses EK entfallender gW der erworbenen Beteiligung

Tz. 262 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Für den Fall, dass zB 60 % der Anteile an der Verlust-Kö zum fremdüblichen Preis (= gW) erworben werden (Fall des § 8c Abs 1 S 1 KStG), fingiert dieser Satzteil des § 8c Abs 1 S 6 KStG, dass der gW des gesamten BV der Verlust-Kö 100/60 des für die Anteile gezahlten Betrags beträgt. Diesem Betrag sind zwecks Ermittlung der stillen Reserven 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Dreßler, § 8c S 2 KStG ist potenziell verfassungswidrig – Neuer Vorlagebeschl 2 K 245/17 des FG HH, DB 2017, 2629; Kessler/Egelhof/Probst, Vorlage an BVerfG: Verfassungswidrigkeit von § 8c KStG für schädliche Beteiligungserwerbe von mehr als 50 % – Anm zum Vorlage-Beschl des FG HH v 29.08.2017, DStR 2017, 2377; Kögel, BVerfG-Vorlage zur Verfassungswidrigkeit von § 8c S 2 KStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Zweck der Regelung und Tatbestand

Tz. 109 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Regelung in § 22 Abs 7 UmwStG dient ebenso wie die Bestimmung zum fiktiven Einbringenden im Fall der unentgeltlichen Anteilsübertragung gem § 22 Abs 6 UmwStG (s Tz 106) der Sicherstellung der vollständigen Sperrfristverhaftung aller stillen Reserven der maßgebenden Anteile (erhaltene bzw eingebrachte Anteile) aus einer Einbringung. Ande...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Form und Frist des Antrags

Tz. 22 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach § 8d Abs 1 S 5 KStG ist der Antrag in der St-Erklärung für den VZ zu stellen, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt; das ist der VZ, in dem das Wj des schädlichen Beteiligungserwerbs endet. Hierdurch wird klargestellt, dass für den Antrag nach § 8d KStG die Formvorschriften für die St-Erklärung insbes auch bei elektronischer Er...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.2 Nachträgliche Anschaffungskosten auf die erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 1 S 4 UmwStG)

Tz. 61 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Einbringungsgewinn I als zusätzliche AK Die nachträgliche Versteuerung eines Einbringungsgewinns I hat eine Erhöhung der AK der erhaltenen Anteile zur Folge (s § 22 Abs 1 S 4 UmwStG: "nachträgliche AK") um so eine Doppelbesteuerung der eingebrachten stillen Reserven zu vermeiden (die AK-Fiktion des § 20 Abs 3 S 1 UmwStG bezieht sich ausdrückl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10 Auswirkungen auf einen Zinsvortrag iSd § 8a Abs 1 KStG iVm § 4h Abs 1 S 5 EStG

Tz. 85 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Ein schädlicher Beteiligungserwerb iSd § 8c KStG führt auch zu einer entspr Kürzung des Zinsvortrags iSd § 8a Abs 1 KStG iVm § 4h Abs 1 S 5 EStG. Da ein Zinsvortrag wirtsch ähnlich wie ein Verlustvortrag wirkt, soll nach der Ges-Begr (s BR-Drs 544/16, 6) der Antrag nach § 8d Abs 1 S 5 KStG auch für Zinsvorträge gelten. Dh es gelten dieselben...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2 Größe I: In der stlichen Gewinnermittlung ausgewiesenes EK

Tz. 258 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Bei einem mehr als 50%igen schädlichen Beteiligungserwerb (Anwendung des § 8c Abs 1 S 1 KStG) ist das gesamte EK anzusetzen. Dies gilt auch in den Fällen, in denen nicht 100 % der Anteile von einem Erwerber bzw einem Erwerberkreis erorben werden. Die Worte "in der stlichen Gewinnermittlung ausgewiesenen EK" bedeuten, dass zur Ermittlung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.7 Vor- und Nachteile des Antrags

Tz. 30 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Mit dem Antrag iSd § 8d Abs 1 S 5 KStG ist ein Wechsel in ein gesondertes Verlustregime verbunden. Dies hat für die betroffene Kö nicht zwingend positive Folgen, sondern kann sich auch negativ auswirken. Dies ist durch die unterschiedlichen Wirkungsweisen von § 8c und § 8d KStG bedingt: § 8c KStG führt zwar zu einem definitiven Verlustuntergan...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.7 Gemeiner Wert einer mittelbar erworbenen Beteiligung

Tz. 277 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Äußerst schwierig zu praktizieren dürfte § 8c Abs 1 S 6 KStG in Fällen des mittelbaren schädlichen Beteiligungserwerbs sein, weil der Erwerbspreis für die Anteile an einer der Verlust-Kö eine oder mehrere Stufen übergeordneten Gesellschaft nicht nur die in der erworbenen Gesellschaft vorhandenen gW repräsentiert, sondern die der gesamten na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.1 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1a S 1 KStG ist "für die Anwendung des Abs 1 ein Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung des Geschäftsbetriebs der Kö unbeachtlich". Obwohl § 8c Abs 1a KStG nur von "Beteiligungserwerb" spricht, fällt uE wie bei § 8c Abs 1 KStG darunter auch der Erwerb von Mitgliedschaftsrechten usw (glA s Mückl/Remplik, FR 2009, 689, 690 u...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4 "… soweit diese im Inland steuerpflichtig sind"

7.4.1 Allgemeines Tz. 282 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Nach § 8c Abs 1 S 6 KStG geht der Verlust insoweit nicht unter, als die Verlust-Kö über stille Reserven verfügt, die im Inl stpfl sind. Aus dem Wortlaut des § 8c Abs 1 S 6 KStG wird nicht deutlich, auf welchen vorangegangenen Text sich der letzte S-teil "soweit diese im Inl stpfl sind" bezieht. Würde man, wofür die S-stellu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2 Rechtsfolgen der "Mitverstrickung"

Tz. 111 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Werden stille Reserven von sperrfristverhafteten Anteilen (s Tz 109a) auf andere Anteile (des Einbringenden oder dritter Pers) "verlagert", gelten die bereicherten Anteile insoweit auch als "Anteile iSd Abs 1 oder 2" (s § 22 Abs 7 UmwStG). In § 22 Abs 7 UmwStG wird dieser Vorgang als "Mitverstrickung von Anteilen" bezeichnet. Hieraus folgt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Der neue § 8c KStG sowie § 14 StFG

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das URefG 2008 v 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) wurde ein neuer § 8c KStG als Ersatz für den wegfallenden § 8 Abs 4 KStG eingefügt, wobei in einer Übergangszeit bis 2012 der frühere § 8 Abs 4 KStG – ggf sogar neben § 8c KStG – anzuwenden sein konnte (s Tz 402ff, dort auch wegen der erstmaligen Anwendung). Tz. 5 Stand: EL 102 – ET: 06/202...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Allgemeines (Grundsätze, Zielrichtung und Kritik)

Tz. 1 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Neuregelung durch SEStEG § 22 UmwStG gehört zum Sechsten Teil des UmwStG, der die Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kap-Ges oder Gen und den Anteilstausch regelt und komplettiert das System der Besteuerung der Sacheinlagetatbestände gem §§ 20 und 21 UmwStG. Gegenstand der Rechtsnorm ist die Besteuerung der AE mit den aus der Einbringu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.1 Steuerliche Problemstellungen

Tz. 189 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wenn eine Kö ihren Satzungssitz und/oder ihren Verwaltungssitz über die Grenze verlegt, kann dies eine Reihe stlicher Probleme auslösen, deren Lösung eng mit der Frage verknüpft ist (aber s Tz 189b), ob die Verlegung zivilrechtlich "identitätswahrend" erfolgt (erfolgen kann), also ob die Verlegung den zivilrechtlichen Bestand der Kö unberüh...mehr