Fachbeiträge & Kommentare zu Strafverfahren

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D / Durchsuchung, Anordnung, Inhalt [Rdn 1768]

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R / Rechtsmittelverzicht [Rdn 2615]

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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A / Akteneinsicht bei Beweismitteln [Rdn 266]

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D / Durchsuchung, Rechtmäßigkeits-Checkliste [Rdn 1970]

Rdn 1971 Literaturhinweise: S.a. die Hinw. bei → Beschlagnahme, Allgemeines, Teil B Rdn 892, bei → Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote, Teil B Rdn 946, bei → Durchsuchung, Allgemeines, Teil D Rdn 1742, und bei den jeweils dort genannten weiteren Stichworten. Rdn 1972 1. Die Tätigkeit des Verteidigers für den Beschuldigten beschränkt sich bei der Durchsuchung im Wesentlichen a...mehr

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A / Akteneinsicht, Kosten [Rdn 424]

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K / Körperliche Untersuchungen von anderen Personen [Rdn 2931]

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Z / Zwischenberatungen des Gerichts [Rdn 4359]

Rdn 4360 1. Die StPO regelt Zwischenberatungen des Gerichts nicht (ausdrücklich). Diese können jedoch für den Angeklagten und seinen Verteidiger besondere Bedeutung haben. Häufig wird nämlich vom Gericht in einer Sitzungspause zwischenberaten und es wird den Prozessbeteiligten nach Wiederbeginn der HV das Ergebnis der Zwischenberatung mitgeteilt. Daraus kann der Verteidiger ...mehr

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S / Schutzschrift [Rdn 4101]

Rdn 4102 Literaturhinweise: R. Hamm, Die Verteidigungsschrift im Verfahren bis zur Hauptverhandlung, StV 1982, 490 Rode, Soll sich der Beschuldigte außerhalb der Hauptverhandlung äußern und gegebenenfalls wie?, StraFo 2003, 42 Vogel, Psychologie im Ermittlungs- und im Zwischenverfahren Oder: von (schl)echter und halber Strafverteidigung, StraFo 2020, 223 Wehnert, Verteidigung i...mehr

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A / Aussetzung wegen veränderter Sach-/Rechtslage [Rdn 607]

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B / (Beweis-)Anträge im Eröffnungsverfahren [Rdn 1243]

Rdn 1244 Literaturhinweise: Beining, Gerichtliche Beweiserhebung im Zwischenverfahren, HRRS 2016, 407 Gubitz, Der Anwalt als Strafverteidiger im Zwischenverfahren, JA 2007, 369 Koch, Das Zwischenverfahren im Strafprozess – Mauerblümchen oder verborgener Schatz? – Zugleich ein Beitrag zum Diskussionspapier der Regierungskoalition zur Reform des Strafverfahrens – StV 2002, 222 Kr...mehr

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B / Berufung, Verwerfung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 785]

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P / Pflichtverteidiger, Wirkung der Beiordnung [Rdn 3662]

Rdn 3663 Literaturhinweise: Allgayer, Vertretung bei Einlegung sowie Begründung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen, NStZ 2016, 192 Brangsch, Kann ein Rechtsanwalt mittelbar oder unmittelbar zur Pflichtverteidigung gezwungen werden?, AnwBl 1972, 15 Jahn, Das Zivilrecht der Pflichtverteidigung, JR 1999, 1 Müller, Pflichtverteidiger – Verteidiger wessen Vertrauens?, StV 1981, 57...mehr

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A / Absprachen/Verständigung, geeignete Fälle [Rdn 151]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 152 Literaturhinweise: S....mehr

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B / Beschlagnahme, Bestätigung nichtrichterlicher Anordnungen [Rdn 978]

Rdn 979 Literaturhinweise: Weingarten, Die Nachholfrist des § 98 II 1 StPO – Werktage oder Tage?, JA 2010, 298 s.a. die Hinw. bei → Beschlagnahme, Allgemeines, Teil B Rdn 892, bei → Beschlagnahme, Rechtsmittel, Teil B Rdn 1041, und bei → Rechtsmittel im Ermittlungsverfahren, Teil R Rdn 3951. Rdn 980 1.a)aa) Nach § 98 Abs. 2 S. 1 soll der Beamte, der einen Gegenstand ohne richt...mehr

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E / Erklärungsrecht des Verteidigers [Rdn 1807]

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B / Beweisantrag zur Vorbereitung der Hauptverhandlung [Rdn 1208]

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S / Staatsanwaltschaftliche Vernehmung, Zeugen [Rdn 4143]

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A / Absprachen/Verständigung, geeignete Fälle [Rdn 220]

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V / Verdeckter Ermittler, Begriff [Rdn 4596]

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B / Berufung, Allgemeines [Rdn 640]

Rdn 641 Literaturhinweise: Basdorf, Reform des Instanzenzuges in Strafsachen, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 31 Böhm, Die strafrechtliche Abwesenheitsverhandlung im Berufungsverfahren Zur jüngsten Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Strafverfahrens- und Rechtshilferecht, NJW 2015, 3132 Burhoff, Die anwaltliche Vergütung im strafverfahrensrechtlichen Berufungsv...mehr

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B / Beweisantrag, Begründung [Rdn 1087]

Rdn 1088 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Beweisantragsrecht, Allgemeines, Teil B Rdn 1184. Rdn 1089 1. Die StPO sieht eine allgemeine/ausdrückliche Begründungspflicht für einen Beweisantrag (nach wie vor) nicht vor. Der Verteidiger kann/darf seinen Beweisantrag jedoch begründen. Rdn 1090 Durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens v. 10.12.2019" (BGBl I, S. ...mehr

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R / Richterliche Vernehmung, Beschuldigter [Rdn 4009]

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P / Präsentes Beweismittel [Rdn 2468]

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A / Antrag nach §§ 23 ff. EGGVG [Rdn 617]

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K / Klageerzwingungsverfahren, Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung [Rdn 2821]

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F

Fahndungsmaßnahmen/Öffentlichkeitsfahndung [Rdn 2414][Autor] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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B / Bußgeldverfahren, Besonderheiten, Anwesenheit des Betroffenen [Rdn 1488]

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A / Ablehnungszeitpunkt [Rdn 169]

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B / Besetzungsfragen [Rdn 956]

Rdn 957 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Besetzungseinwand, Teil B Rdn 932. Rdn 958 1. I.d.R. muss sich der Verteidiger mit den Besetzungsfragen schon bei der → Vorbereitung der Hauptverhandlung, Teil V Rdn 3944, auseinandersetzen. Dabei muss er alle in Betracht kommenden Beanstandungen prüfen (zu richterlichen Erfahrungsmängeln als Besetzungseinwand Lobmüller StV 2015, ...mehr

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V / Vorläufige Sicherstellung von Vermögenswerten, Vermögensarrest [Rdn 5344]

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Das geplante Verbandssankti... / 1. Grundsatz

Es gilt der Grundsatz, dass für das sog. Sanktionsverfahren die StPO und das GVG entsprechend anwendbar sind (§ 24 Abs. 1 VerSanG-Entw.). Ferner weist § 27 VerSanG-Entw. dem Verband im Sanktionsverfahren die gleiche Stellung zu wie einem Beschuldigten im Strafverfahren.mehr

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Das geplante Verbandssankti... / 2. Zuständigkeit, Gerichtsstand und Verfahrensverbindung

Für die Verfolgung des Verbandes – im Entwurf "Sanktionsverfahren" genannt – ist die Verfolgungsbehörde zuständig, die auch für die Verfolgung der Verbandstat zuständig ist (§ 23 VerSanG-Entw.). Dies ist i.d.R. die Staatsanwaltschaft und in den Fällen des § 386 AO, wenn also ein Steuerstrafverfahren selbstständig von der FinBeh. geführt wird, die BuStra (BT-Drucks. 19/23568 ...mehr

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Das geplante Verbandssankti... / 7. Milderung der Verbandssanktion bei verbandsinternen Untersuchungen

Von wesentlicher Bedeutung ist in dem Entwurf, dass die gesetzgeberische Intention besteht, nicht nur repressiv Straftaten zu verfolgen, sondern Maßnahmen der Compliance zu fördern, um Unternehmenskriminalität zu verhindern (Cappel / Duttiné, DStR 2020, 1685, 1687). Der Entw. gebraucht hier den Begriff der verbandsinternen Untersuchungen (§ 17 VerSanG-Entw.)., in der Literat...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 4. Bericht der Kommission über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug

Am 6.9.2021 hat die Kommission einen Bericht an das EP und den Rat über die Umsetzung der RL (EU) 2017/1371 vom 5.7.2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der EU gerichtetem Betrug vorgelegt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-11630-2021-INIT/de/pdf). Die Betrugsbekämpfungsrichtlinie wurde im Rahmen der Gesamtstrategi...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / 3. Kein Rechtsanwalt als Verteidiger

Nach § 138 Abs. 1 StPO können auch Hochschullehrer als Verteidiger gewählt werden. Die Rspr. geht davon aus, dass bei fehlender Vereinbarung die Vergütung nach dem RVG als übliche Vergütung i.S.d. § 612 Abs. 2 BGB gilt.[41] Daher sind auch die Gebühren und Auslagen des Hochschullehrers bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts als notwendige Aus...mehr

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zfs 12/2021, Pflichtverteid... / 2 Aus den Gründen:

… "[2] Auch soweit die Revision des Angeklagten betreffend die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige immaterielle Schäden der Adhäsionsklägerin Aussicht auf einen Teilerfolg hat, steht dem Angeklagten keine Prozesskostenhilfe zu. Denn ihm ist bereits eine Pflichtverteidigerin beigeordnet. Diese Beiordnung erstreckt sich auf das Adhäsionsverfahren." [3] 1. Die Frage, ob ...mehr

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AGS 12/2021, Kostenentschei... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist m.E. zutreffend und entspricht dem strafverfahrensrechtlichen Instanzenzug und dem System der Rechtsmittel im Strafverfahren. Daher war/ist zur Entscheidung über die sofortige Beschwerde derzeit gem. § 464 Abs. 3 S. 3 StPO der BGH berufen, da der Angeklagte auch das Urt. v. 11.6.2021 angefochten hatte und über seine Revision noch nicht entschieden worden...mehr

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AGS 12/2021, Entschädigung ... / III. Begründetheit der Klage

1. Anwendbarkeit des § 198 GVG Das OLG hat wegen nach seiner Ansicht unangemessenen Dauer des Festsetzungsverfahrens für die Pflichtverteidigergebühren der Klägerin in I. Instanz einen Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung gem. § 198 Abs. 1 GVG bejaht. Die Vorschrift des § 198 GVG gelte auch für Verfahren auf Festsetzung von Kosten und Vergütungen (vgl. OLG Karlsruhe A...mehr

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AGS 12/2021, Nicht auf frei... / III. Haft im Ausland reicht

Hierfür sei – so der BGH – grds. ausreichend, dass sich der Beschuldigte im nämlichen Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft (§§ 112, 127b StPO) oder in einer einstweiligen Unterbringung befinde (§ 126a StPO; vgl. BGH NStZ-RR 2012, 16), nach weitergehender Ansicht solle sogar Haft in anderer Sache ausreichen (vgl. etwa LR/Jahn, 27. Aufl., § 147 Rn 206 f. m.w.N.; Tsambikak...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / 1. Grundsätze

Auch bei der Erstattung notwendiger Auslagen im Strafverfahren ist die allgemeine Pflicht zur kostenschonenden Prozessführung zu beachten. Es gibt keinen allgemeinen Grundsatz, dass einem Freigesprochenen sämtliche Auslagen erstattet werden müssen.[13] Von der Erstattungspflicht sind insbesondere Auslagen ausgenommen, die eine wirtschaftliche denkende Person nicht aufgewandt...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / a) Begriff

Gegenstand des Kostenfestsetzungsverfahrens gem. § 464b StPO ist die Prüfung und betragsmäßige Festsetzung der einem Beteiligten entstandenen Kosten und Auslagen. Bei den Kosten und Auslagen handelt es sich um die einem Beteiligten entstandenen notwendigen Auslagen. § 464 Abs. 1 und Abs. 2 StPO unterscheiden zwischen den Verfahrenskosten einerseits und den notwendigen Auslag...mehr

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AGS 12/2021, Nicht auf frei... / II. Statthaftigkeit des Antrags

Über die Gewährung der Akteneinsicht entscheidet im Strafverfahren im Verfahrensabschnitt "Vorbereitendes Verfahren" gem. § 147 Abs. 5 S. 1 Hs. 1 StPO die Staatsanwaltschaft. Versagt diese die Akteneinsicht, so kann gem. § 147 Abs. 5 S. 2 StPO gerichtliche Entscheidung beantragt werden, wenn die Staatsanwaltschaft den Abschluss der Ermittlungen in der Akte vermerkt hat, die ...mehr

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AGS 12/2021, Das Kostenfest... / b) Contra Erstattungsfähigkeit

Nach der herrschenden Gegenauffassung setzt die Anwendung von § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO voraus, dass es dem Rechtsanwalt überhaupt rechtlich gestattet ist, in eigener Sache aufzutreten. Während im Zivilprozess § 78 Abs. 4 ZPO dem Rechtsanwalt die Selbstvertretung erlaubt, ist im Straf- und Bußgeldverfahren der Status des Verteidigers als unabhängiges Organ der Rechtspflege mit de...mehr

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AGS 12/2021, Entschädigung ... / II. Klagefrist

Nach Auffassung des OLG sind die Fristen nach § 198 Abs. 5 GVG gewahrt. Die Klage sei entsprechend § 198 Abs. 5 S. 1 GVG erst nach Ablauf von sechs Monaten nach Erhebung der Verzögerungsrüge erhoben worden (dazu s. III.) sowie den Anforderungen des § 198 Abs. 5 S. 2 GVG entsprechend vor Ablauf von sechs Monaten nach Erledigung des Verfahrens. Die Sechsmonatsfrist für die Kla...mehr

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AGS 12/2021, Entschädigung ... / Leitsatz

Die Sechsmonatsfrist für die Klageerhebung nach § 198 Abs. 5 S. 2 GVG wegen unangemessener Verfahrensdauer beginnt im Fall der Erledigung eines Strafverfahrens durch Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO mit dem Zeitpunkt der Verfügung der Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 S. 1 StPO und es kommt nicht auf das Datum der späteren Bekanntgabe an den Beschuldigten nach § 170 Abs...mehr

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AGS 12/2021, Bemessung der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Kreativ, aber m.E. falsch, und zwar in doppelter Hinsicht. 1. Anwendung der Toleranzgrenze Die vom AG vertretene Ansicht, die Entscheidung des VIII. Zivilsenats des BGH vom 11.7.2012 (VIII ZR 323/11, AGS 2012, 373 = RVGreport 2012, 375) gebe die Möglichkeit, auch im sog. "20-%-Toleranzbereich" in die gem. § 14 Abs. 1 RVG vorgenommene Gebührenbemessung des Rechtsanwalts einzugr...mehr

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AGS 12/2021, Entschädigung ... / I. Sachverhalt

Die klagende Rechtsanwältin verlangt wegen einer überlangen Verfahrensdauer für die Festsetzung von erstinstanzlich angefallenen Pflichtverteidigergebühren die Zahlung einer Geldentschädigung. Das AG hatte das am 18.6.2018 die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten eröffnet und die Klägerin zur Pflichtverteidigerin bestellt. Der Angeklagte wurde am 30.4.2019 verurteilt. Am g...mehr

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AGS 12/2021, Entschädigung ... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Endlich mal (wieder) eine OLG-Entscheidung betreffend §§ 198 f. GVG in Zusammenhang mit nur zögerlicher Festsetzung von Pflichtverteidigergebühren. Darüber wird von Pflichtverteidiger nach Beendigung des Verfahrens häufig geklagt. Denn immer wieder wird ihren Festsetzungsanträgen entgegengehalten, dass darüber erst nach Rechtskraft und Rückkehr der Akten aus der Rechtsmit...mehr

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AGS 12/2021, Nicht auf frei... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Beim ersten Lesen wird sich mancher Leser fragen: Was soll diese Entscheidung des BGH in einer gebührenrechtlichen Zeitschrift? Ist die Berichterstattung ein Versehen oder vielleicht doch mit Absicht und zu Recht erfolgt? Nun, es ist kein Versehen, sondern wir berichten bewusst über diese Entscheidung, obwohl der BGH keine gebührenrechtliche Problematik behandelt hat, son...mehr