Themenseite

Tarifvertrag

Tarifvertrag

Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen tarifvertragsfähigen Parteien. Diese sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband auf der einen Seite und Gewerkschaften auf der anderen Seite. 

Ein Tarifvertrag regelt Rechte und Pflichten der Vertragsschließenden, also der Tarifvertragsparteien. Der Tarifvertrag legt außerdem Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen betreffen, fest.









Tarifvertrag

Außertarifliches Gehalt benötigt nur geringen Mindestabstand zum Tarifgehalt

Die Tarifvertragsparteien können definieren, dass diejenigen Angestellten als außertariflich gelten, deren Gehälter die höchste tarifliche Entgeltgruppe überschreiten. Legt ein Tarifvertrag dabei keinen bestimmten prozentualen Abstand zur höchsten Entgeltgruppe fest, genügt zur Erlangung des Status eines außertariflichen Angestellten jedes – auch nur geringfügige – Überschreiten, so das Bundesarbeitsgericht.












Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis

Verschieden hohe tarifliche Zuschläge bei regelmäßiger und unregelmäßiger Nachtarbeit sind zulässig

Eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, verstößt nach einem Urteil des BAG dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss.





EuGH-Urteil

EuGH-Urteil zur Leiharbeit: Schlechtere Bezahlung nur bei tariflichem Nachteilsausgleich zulässig

Ein Tarifvertrag, der für Leiharbeitnehmende ein geringeres Arbeitsentgelt als das der im Entleiherbetrieb beschäftigten Stammarbeitnehmenden festlegt, muss ihnen Vorteile in Bezug auf wesentliche Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen gewähren. Das ist nötig, um den Gesamtschutz der betroffenen Leiharbeitnehmenden sicherzustellen. Diese Vorteile müssen geeignet sein, die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Bezahlung auszugleichen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil entschieden.