Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

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Arbeitskampfrecht / 14.3 Krankenversicherungsschutz während rechtswidriger Streiks?

Nach § 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V bleibt trotz fehlender Beitragsleistungen bei rechtmäßigen Streiks die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger in der Krankenversicherung erhalten. Die sich im Umkehrschluss daraus ergebenden negativen Rechtsfolgen aus einem rechtswidrigen Streik, bei dem ebenfalls keine Beiträge mehr gezahlt werden, werden durch die allgemeine Bestimmung des § ...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10.1 Rechtmäßigkeit von Aussperrungen dem Grunde nach

Es ist bis heute nicht unumstritten, ob das Mittel der Aussperrung als besonderes Arbeitskampfmittel überhaupt von Rechts wegen zur Verfügung steht: Arbeitgeber müssten für streikbedingte Arbeitsausfälle ohnehin keinen Lohn zahlen, sodass sich Beschäftigte mit der Streikteilnahme schon selbst schädigten; da bedürfe es keines Aussperrungsrechts; ein ausgewogenes Verhandlungse...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.3 Keine Sanktionen wegen der Teilnahme am Streik

Ist der Streikaufruf als solcher rechtmäßig und haben Beschäftigte ihm Folge geleistet, ohne dass ihnen ein individuelles Fehlverhalten vorgeworfen werden kann, dann ist die in ihrem Verhalten liegende Arbeitsverweigerung kein Vertragsverstoß. Auf dieses Verhalten kann keine Kündigung oder Abmahnung und auch kein Schadensersatz- oder Unterlassungsanspruch gestützt werden. Di...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.1 Geeignetheit der Kampfmaßnahme

Das Gebot, wonach die ergriffenen Kampfmaßnahmen zur Zielerreichung geeignet sein müssen, hat bisher keine Rolle gespielt. So ist es etwa für die Geeignetheit eines ausgerufenen Arbeitskampfes bedeutungslos, ob die streikführende Gewerkschaft aufgrund ihres Organisationsgrads erwarten kann, so viele Arbeitnehmer aktivieren zu können, dass der ausgerufene Streik geeignet ist,...mehr

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Arbeitskampfrecht / 1 Einführung

Streik und Aussperrung als die im Wesentlichen praktizierten Mittel des Arbeitskampfes sind keine rechtlichen, sondern historisch gewachsene soziale Phänomene des Arbeitslebens. Es sind Mittel, um auf den sozialen Gegenspieler Druck auszuüben. Man will diesen veranlassen, eigenen Forderungen nachzugeben oder von Forderungen Abstand zu nehmen. Dafür hält die Arbeitnehmerseite...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10 Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Aussperrungen

Bei den bereits[1] erläuterten Begriffen "lösende und suspendierende Aussperrung" sowie "Abwehr-" und "Angriffsaussperrung" handelt es sich nicht um Rechtsbegriffe im engeren Sinne. Sie beschreiben vielmehr schlagwortartig ein bestimmtes tatsächliches Verhalten einschließlich der dabei abgegebenen Erklärungen und des dabei verfolgten rechtlichen Zieles. Gemeinsam ist allen E...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10.3 Tariflich regelbares Ziel

Auch Aussperrungen dürfen nach richtiger Auffassung nur um eines tariflich regelbaren Zieles willen erfolgen. Nur dann erfüllen sie ihre Hilfsfunktion im Rahmen der Tarifautonomie, die Voraussetzung für eine arbeitskampfrechtliche Privilegierung von Handlungen ist, durch die an sich die Arbeitsverträge verletzt werden. Die Auffassung, der Arbeitgeber sei sogar zu der besonder...mehr

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Arbeitskampfrecht / 14.2 Schadensersatzanspruch gegen Streikteilnehmer

Wird ein Unternehmen mit einem rechtswidrigen Streik überzogen, haften die Arbeitnehmer, die sich an diesem Streik beteiligen, grundsätzlich auf Schadensersatz. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Recht der unerlaubten Handlung[1] sowie als Rechtsfolge einer Verletzung ihres Arbeitsvertrags.[2] Voraussetzung eines solchen Anspruchs ist ebenso wie für die Kündigungsbefugnis d...mehr

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Arbeitskampfrecht / 11 Mögliche Reaktionen eines bestreikten Arbeitgebers

Wird ein Unternehmen rechtmäßig bestreikt, könnte der auf Arbeitgeberseite stehende soziale Gegenspieler an sich die Aussperrung beschließen und durchführen. Er könnte dabei auch in den beschriebenen Grenzen darüber entscheiden, in welchem Umfang und für welche Dauer er aussperrt. Eine solche Entscheidung ist indes nur selten sinnvoll und wird deshalb auch schon seit Jahren ...mehr

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Arbeitskampfrecht

1 Einführung Streik und Aussperrung als die im Wesentlichen praktizierten Mittel des Arbeitskampfes sind keine rechtlichen, sondern historisch gewachsene soziale Phänomene des Arbeitslebens. Es sind Mittel, um auf den sozialen Gegenspieler Druck auszuüben. Man will diesen veranlassen, eigenen Forderungen nachzugeben oder von Forderungen Abstand zu nehmen. Dafür hält die Arbei...mehr

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Arbeitskampfrecht / 17 Die Mitbestimmungsrechte während Streik und/oder Aussperrung

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass das Betriebsverfassungsgesetz und die sich aus ihm ergebenden Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte auch während eines Arbeitskampfes gelten. Das Betriebsverfassungsgesetz enthält hier keine Bereichsausnahme. Einschränkungen der gesetzlichen Rechte bedürfen einer arbeitskampfrechtlichen Rechtfertigung. Hiervon ausgehend sind einzelne M...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.2.3 Urlaub während des Streiks

Das Verhältnis von Urlaub und Streik ist vom Vorstehenden unabhängig zu klären. Solange sich der Arbeitnehmer nicht aktiv daran beteiligt, hat ein ausgebrochener Streik keine Auswirkungen auf den Urlaubs- und Urlaubsentgeltanspruch.[1] Ein bewilligter und bereits angetretener Urlaub wird durch einen Streikbeginn nicht unterbrochen. Ist er bewilligt, soll aber erst während de...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.5 Auswirkungen eines rechtmäßigen Streiks auf Arbeitswillige

Soweit Arbeitnehmer während des Streiks tatsächlich im Betrieb beschäftigt werden konnten und auch beschäftigt wurden, hat der Streik keine Auswirkungen auf ihre Rechtsstellung. Werden arbeitswillige Arbeitnehmer während eines Streiks nicht beschäftigt, dann haben sie ausnahmsweise keinen Arbeitsentgeltanspruch, wenn ihre Beschäftigung aufgrund des Streiks wirtschaftlich unzu...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6.1 Streikarbeit in Drittunternehmen

Anders als bei direkter Streikarbeit, bei der es um Tätigkeiten innerhalb des bestreikten Unternehmens geht, die bisher von einem der Streikenden erledigt worden sind, gibt es nach überkommener Rechtsauffassung kein individuelles Leistungsverweigerungsrecht für die mit indirekter Streikarbeit in Drittunternehmen Beauftragten. Wer für bestreikte Unternehmen ausgelagerte Produ...mehr

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Arbeitskampfrecht / 3 Die Aussperrung

Die Aussperrung ist das überkommene Kampfmittel der Arbeitgeberseite zur Druck-, regelmäßig Gegendruckausübung. Wer aussperrt, verweigert planmäßig Beschäftigung und Entgeltzahlung gegenüber einer Gruppe von Arbeitnehmern, die er nach dem mit ihm abgeschlossenen Arbeitsvertrag eigentlich beschäftigen und dafür bezahlen müsste. Er will damit ein bestimmtes Kampfziel erreichen...mehr

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Arbeitskampfrecht / 14 Rechtsfolgen rechtswidriger Streiks

Ist der Streik rechtswidrig, sind die am Streik beteiligten Arbeitnehmer nicht privilegiert. Die kollektive Bewertung des Geschehens führt nicht zu einer vom individuellen Arbeitsvertragsrecht abweichenden rechtlichen Einschätzung. Die vertraglich übernommene Arbeitspflicht derer, die sich am Streik beteiligten, bestand fort. Sie wurde durch die Streikteilnahme verletzt. Die...mehr

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Arbeitskampfrecht / 4 Normative Grundlagen des Arbeitskampfrechts

Der deutsche Gesetzgeber hat das Arbeitskampfrecht nicht geregelt. Deutsches Arbeitskampfrecht ist im ganz Wesentlichen Richterrecht. Die Begriffe Arbeitskampf und Streik werden zwar in einigen Gesetzen erwähnt. Dort geht es aber nicht um das Recht der kollektiven Arbeitsniederlegungen in seinen zentralen Problembereichen, sondern nur um Berührungspunkte des geregelten Arbei...mehr

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Arbeitskampfrecht / 2.2 Streiks und ähnliche, vertragsrechtliche Erscheinungsformen

Die Regeln des Arbeitskampfrechts entscheiden darüber, welche der eben erläuterten Streikformen unabhängig von individualrechtlichen Rechtsverstößen kollektivrechtlich zulässig und welche möglicherweise unzulässig sind. Bevor diese Regeln erläutert werden, soll zur weiteren Klärung des Streikbegriffs klargestellt werden, welche äußerlich ähnlichen Formen kollektiver, von Arb...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.3.1 Das Gebot der fairen Kampfführung

Unterfälle des Übermaßverbots sind aber das Gebot fairer Kampfführung und das Verbot unlauterer Kampfmittel.[1] Dabei sollte das Gebot der fairen Kampfführung in seiner Reichweite nicht überschätzt werden. Die Tarifvertragsparteien entscheiden im Rahmen des Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich über das Ob und das Wie eines Arbeitskampfes. Dabei mag manche taktische Maßnahme den Ka...mehr

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Arbeitskampfrecht / 11.1 Weiterarbeit mit alten und neu eingestellten Arbeitnehmern

Nur Arbeitnehmer, die Mitglieder der streikleitenden Gewerkschaft sind, haben Anspruch auf Streikunterstützung, die je nach Inhalt der Gewerkschaftssatzung unterschiedlich große Teile des Lohnausfalls ausgleicht. Deshalb folgen insbesondere unter den Nichtorganisierten in der Regel nicht alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer dem Streikaufruf. Der Arbeitgeber kann auf die...mehr

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Arbeitskampfrecht / 18 Verfahrensrechtliche Hinweise

Die Arbeitsgerichte sind zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich bei diesen Handlungen um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfes handelt.[1] Dabei sind die hier verwendeten Gesetzesbegriffe weit zu verstehen. Auch Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit wilden Streiks...mehr

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Arbeitskampfrecht / 17.1 Mitbestimmung bei arbeitskampfbezogenen personellen Einzelmaßnahmen

Als arbeitskampfbezogene personelle Einzelmaßnahmen, bei denen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats[1] nach § 99 BetrVG modifiziert sein kann, kommen insbesondere in Betracht Versetzungen für die Dauer des Arbeitskampfes, um die Arbeitsplätze von streikenden Arbeitnehmern anderweit durch Arbeitswillige oder nicht zum Streik aufgerufene Beschäftigte zu besetzen, Neueinstell...mehr

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Arbeitskampfrecht / 11.2 Anreize zur Arbeit trotz Streikaufrufs

Will ein bestreiktes Unternehmen seine Aktivitäten weiterführen, kann es naheliegen, über Anreize und Belohnungen nachzudenken, um zum Streik aufgerufene Arbeitnehmer zur Weiterarbeit zu veranlassen. Verschiedene Verhaltensweisen kommen hier in Betracht: Man kann eine angemessene Erhöhung des Entgelts für solche Arbeit versprechen, die trotz bestehenden Streikaufrufs geleist...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.6.2 Die Bedeutung der Arbeitskampfrisikolehre für die von einem Streik mittelbar Betroffenen

Die Lehre von der Verteilung des Arbeitskampfrisikos[1] kann in Drittbetrieben nicht ohne weiteres so angewendet werden, wie sie nach herrschender Rechtsauffassung innerhalb des (teil-)bestreikten Unternehmens gilt. Die Lage ist hier ähnlich wie bei der Behandlung indirekter und direkter Streikarbeit. Bei indirekter Streikarbeit in Drittunternehmen kann man nicht ohne Weiter...mehr

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Arbeitskampfrecht / 10.5 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Auch das Recht auszusperren ist, wenn es denn einmal ausgeübt wird, durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt. Aussperrungen müssen dazu beitragen, dass es im Zuge der Tarifverhandlungen zu "richtigen" und interessengerechten Regelungen kommt. Aussperrungen sind deshalb auch nur dann rechtmäßig, wenn sie an diesem Ziel praktizierter Tarifautonomie gemessen, erford...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.3.2 Die Pflicht zu Notdienst- und Erhaltungsarbeiten

Das zuletzt angesprochene Beispiel spielt auch eine Rolle, wenn es um eine weitere Ausprägung des Gebots fairer Kampfführung und des Verbots, mit Streiks die Unternehmenssubstanz existentiell zu gefährden, geht: Es muss sichergestellt sein, dass auch während eines Streiks Notdienst- und Erhaltungsarbeiten durchgeführt werden.[1] Notdienstarbeiten sind betriebliche Tätigkeiten...mehr

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Arbeitskampfrecht / 11.4 Die suspendierende Stilllegung

Der bestreikte Arbeitgeber hat nach der Rechtsprechung des BAG aber auch eine Reaktionsmöglichkeit, die diese Schwierigkeiten teilweise vermeidet. Er ist nicht verpflichtet, einen bestreikten Betrieb oder Betriebsteil soweit wie möglich aufrechtzuerhalten. Er kann, statt dagegen zu halten, sich dem Streik auch beugen und den bestreikten Betrieb oder Betriebsteil für die Daue...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.1 Suspendierung der arbeitsvertraglichen Hauptpflichten

Die arbeitsvertraglichen Hauptpflichten werden nicht bereits mit dem Streikbeschluss oder Streikaufruf der Gewerkschaft suspendiert, sondern erst dann, wenn der Arbeitnehmer den rechtmäßigen gewerkschaftlichen Streikaufruf befolgt. Dies kann ausdrücklich oder auch schlüssig durch Arbeitsniederlegung geschehen. Das Recht der abhängig Beschäftigten, ihre Arbeitspflicht durch St...mehr

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Arbeitskampfrecht / 12.2.1 Krankheit während des Streiks

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht nach § 3 EFZG, wenn der kranke Arbeitnehmer, wäre er nicht erkrankt, einen Anspruch auf Entgelt für geleistete Arbeit gehabt hätte. Die Krankheit muss alleinige Ursache dafür sein, dass keine entgeltpflichtige Arbeitsleistung erbracht wurde.[1] Ist ein Arbeitnehmer während eines Streiks, der auch für seinen Arbeitspla...mehr

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Arbeitskampfrecht / 6.4.3.4 Sonderstreikrecht im Bereich der Daseinsvorsorge?

Die tatsächlichen und vorstellbaren Beeinträchtigungen der Allgemeinheit durch Streiks in der Daseinsvorsorge, insbesondere im Luft- und Eisenbahnverkehr sowie in den Krankenhäusern bleiben mithin vom Tarifeinheitsgesetz unberührt. Ein speziell auf diese Problemfelder zielender Gesetzgebungsvorschlag aus der Wissenschaft[1] hatte ebenfalls keinen Erfolg. Ausgehend von teilwe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 10.6 Personelle Grenzen für die Befugnis zur Aussperrung

Die Aussperrungsbefugnis der Arbeitgeberseite kann Arbeitnehmer unabhängig davon betreffen, ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht. Alle Arbeitnehmergruppen können im beschriebenen Rahmen der Verhältnismäßigkeit[1] rechtmäßig ausgesperrt werden. Eine selektive Aussperrung, die sich nur gegen Mitglieder der streikleitenden Gewerkschaft richtete, während nichtorga...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 11.3 Beschäftigungs- und Entgeltverweigerung nach der Lehre vom Arbeitskampfrisiko

Ein bestreikter Arbeitgeber kann auch ohne auszusperren unter bestimmten Bedingungen die Beschäftigung einzelner arbeitswilliger Arbeitnehmer oder von zur Arbeit bereiten Arbeitnehmern ganzer Abteilungen seines Betriebs und deren Bezahlung verweigern. Voraussetzung dafür ist, dass die betreffenden Arbeiten aufgrund des Streiks tatsächlich unmöglich oder wirtschaftlich unzumu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 5.1 Verbot des Beamtenstreiks

Das Streikverbot für Beamte ist auch tatsächlich ein langjährig überwiegend akzeptierter und durchgängig praktizierter Grundsatz des Berufsbeamtentums. Es ist als solcher nach Art. 33 Abs. 5 GG vom Gesetzgeber zu beachten. Das Streikverbot weist eine enge Verbindung auf mit dem beamtenrechtlichen Alimentationsprinzip, der Treuepflicht, dem Lebenszeitprinzip sowie dem Grundsa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 12.6.3 Störung von Kundenbeziehungen

Kann ein bestreikter Arbeitgeber wegen des Streiks Kundenverträge nicht erfüllen, ist wegen der Rechtsfolge nach der Art des von ihm Geschuldeten zu unterscheiden: Schuldet er einen Gegenstand der Gattung nach, bleibt er verpflichtet, ihn zu liefern. Er muss ihn notfalls anderweitig beschaffen. Er haftet nach den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs wegen Verzuges...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1 Rechtsgrundlage für Corona-Sonderzahlung

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die Corona-Krise konnten Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 EUR steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.[1] Voraussetzung war, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.2 Voraussetzungen für Steuerfreiheit

Voraussetzung für die Corona-Sonderzahlung bis 1.500 EUR war, dass die Beihilfen oder Unterstützungen infolge der Corona-Krise im begünstigten Zeitraum zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise gezahlt worden ist. Durch Corona-Krise zusätzlich entstandene Belastung Im Interesse einer umfassenden Rechtssicherhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.8 Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

Die steuerfreie Sonderzahlung war im Lohnkonto aufzuzeichnen,[1], sodass sie bei einer künftigen Lohnsteuer-Außenprüfung als solche zu erkennen ist und die Rechtsgrundlage für die Zahlung bei Bedarf geprüft werden kann. Der Zusammenhang mit der Corona-Krise kann sich ergeben aus einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aus ähnlichen Vereinbar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Sonderzahlung / 1.7 Sonderzahlung und Gehaltsumwandlung/Gehaltsverzicht

Für die Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen kamen nur zusätzliche Zahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise in Betracht. Daher war es erforderlich, dass die Beihilfen und Unterstützungen zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Corona-Krise und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet worden sind. Die Steuerbefreiung war damit insbesonder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vergütungsgestaltung

Begriff Die Gesamtheit aller Gehaltsleistungen und (geldwerter) Vorteile bzw. Sachbezüge (laufende und einmalige Zahlungen). Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist die Gegenleistung des Arbeitsgebers für die erbrachten Leistungen des Mitarbeiters. Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit ist die Höhe der Vergütung im Arbeitsvertrag frei vereinbar (soweit kein gesetzlicher...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Sonstige Fälle

Rz. 15 Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil dafür keine Gründe mitgeteilt werden.[1] Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG herleiten. Denn nur in diesen gesetzlich normierten Fällen besteht eine Pflicht, mit der Kündigung auch die Gründe mitzuteilen (im Fall des § 626 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2 Verfall/Verjährung

Rz. 29 Für den (Nachzahlungs-)Anspruch nach § 615 Satz 1 BGB gelten eventuell anwendbare tarifliche oder arbeitsvertragliche Ausschluss- und Verfallfristen. Allerdings kann der Anspruch auf Vergütung wegen Annahmeverzugs in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns einer Ausschlussfrist nicht unterworfen werden.[1] Im Übrigen reicht bei einer einstufigen Ausschlussklausel, welche l...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Das Steuerrecht wird vom Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit der Besteuerung beherrscht. Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen erst, nachdem der Tatbestand verwirklicht worden ist, an den die einzelnen Steuergesetze die Leistungspflicht knüpfen (§ 38 AO). Folglich entscheidet das FA grundsätzlich erst nach Entstehen des Steueransp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Das Mandat im Kündigun... / C. Sachverhaltserfassung

Rz. 15 Der Erfolg anwaltlicher Tätigkeit in Kündigungsschutzrechtstreitigkeiten hängt wesentlich davon ab, dass der zugrunde liegende Sachverhalt voll erfasst, bearbeitet und verwertet wird. Kein Kündigungsschutzrechtsfall ist wie der andere, auch wenn sich Stereotypen bilden lassen. Um bei der Mandatsannahme bereits den Sachverhalt voll zu erfassen, bietet es sich an, bei k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 37 Das Mandat im Kündigun... / III. Fristen

Rz. 95 So trivial es auch sein mag, nicht zu selten wird die Drei-Wochen-Frist des Kündigungsschutzgesetzes nicht gewahrt, weil der sachbearbeitende Anwalt diese Frist falsch berechnet.[59] Es ist äußerst haftungsträchtig, sich auf Angaben des Mandanten zum Zugang der Kündigungserklärung zu verlassen. Die wenigsten Mandanten können beurteilen, wann ein Kündigungsschreiben re...mehr

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / I. Allgemeines

Rz. 92 Das ArbGG enthielt bis zum 1.4.2008 keine eigenständigen Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit im Urteilsverfahren. Durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26.3.2008 wurde mit § 48 Abs. 1a ArbGG eine Regelung über den Gerichtsstand des Arbeitsortes in den Gesetzestext eingefügt. Darüber hinaus enthält nur § 48...mehr

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§ 1 Kündigung des Arbeitsve... / VI. Kündigungsfristen und Kündigungstermine

Rz. 75 Die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse richten sich in erster Linie nach dem Vertrag, mangels vertraglicher oder tarifvertraglicher Regelung nach § 622 BGB. Nach § 622 BGB gilt eine Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen sind dabei 28 Tage, nicht etwa ein Monat. Rz. 76 Gem. § 622 Abs. 2 BGB verlängert sich di...mehr

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§ 17 Beendigung durch Befri... / V. Tariföffnungsklausel

Rz. 91 § 14 Abs. 2 S. 3 und 4 TzBfG enthält eine Tariföffnungsklausel für die erleichterte Befristung ohne Sachgrund, die nach oben wie nach unten Abweichungen von der zeitlichen Höchstgrenze und der Höchstzahl der Verlängerungen zulässt. Von dieser Möglichkeit kann in kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kein Gebrauch gemacht werden, da es sich insoweit nicht um Tarifverträg...mehr

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§ 9 Kündigung im Arbeitskampf / 2. Voraussetzungen des rechtmäßigen Streiks

Rz. 16 Die Rechtmäßigkeit aller zulässigen Streikformen beurteilt die Rechtsprechung mangels gesetzlicher Regelungen anhand folgender Kriterien: Rz. 17 Zunächst muss es sich um eine von der Gewerkschaft organisierte oder zumindest geleitete kollektive Arbeitsniederlegung handeln.[14] Nach der Rechtsprechung kommt es für die Rechtmäßigkeit des Streiks nicht darauf an, ob er vo...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 20 Rechtsweg zu den Arbei... / III. Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten

Rz. 3 Auch durch Schiedsvertrag kann die ausschließliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte nicht ausgeschlossen werden. Ausnahmen hiervon gelten für die in § 101 Abs. 1 ArbGG genannten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien und die in § 101 Abs. 2 ArbGG genannten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis von Bühnenkünstlern, Film...mehr