Fachbeiträge & Kommentare zu Tarifvertrag

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§ 15 Anspruch auf Pflegetei... / III. Sonderkündigungsschutz

Rz. 66 Der Beschäftigte genießt Sonderkündigungsschutz nach § 5 Abs. 1 PflegeZG für die gesamte Zeit der Pflegezeit bzw. Pflegeteilzeit. Der Schutz setzt bereits mit dem Zugang der Ankündigung ein, frühestens aber 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn der Pflegezeit.[46] Rz. 67 Der Sonderkündigungsschutz besteht auch dann, wenn im Kleinunternehmen eine Pflegezeitvereinbarung...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / 1. Rechtsquellen

Rz. 3 Die maßgebliche Wochenarbeitszeit ergibt sich üblicherweise aus dem Arbeitsvertrag, da dies der Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 7 NachwG entspricht. Möglich ist jedoch auch, dass sich die Arbeitszeit aus einem Tarifvertrag ergibt. Die tatsächliche Handhabung zwischen den Parteien ist dabei maßgeblich. Rz. 4 Hinweis Möchte der Rechtsanwalt feststellen, zu welcher üblichen Arb...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 772 Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses gelten die Beschränkungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Darüber hinaus ist 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft treten, die zu einer Umgestaltung des BDSG führte. Seit der Neufassung des BDSG 2018 richtet sich die Erhebung, Verarbeitu...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (6) Mehrarbeit/Überstunden, § 4

Rz. 226 Soweit ein Tarifvertrag Anwendung findet, enthält dieser regelmäßig die Definition der Überstunden. Das Muster sieht – für den Fall, dass keine tarifliche Bestimmung Anwendung findet – eine entsprechende Definition vor. Grundsätzlich unterliegt die Anordnung der Überstunden dem Zustimmungserfordernis des Betriebsrats (soweit – was regelmäßig der Fall ist – ein kollekt...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (e) Entsprechende Anwendung § 14 Abs. 2 S. 2–4 TzBfG

Rz. 163 § 14 Abs. 2a TzBfG verweist auf § 14 Abs. 2 S. 2–4 TzBfG. Daher ist die Befristung auch nach § 14 Abs. 2a TzBfG nicht wirksam, wenn ein Verstoß gegen das sog. Anschlussverbot vorliegt[501] (vgl. Rdn 140). Rz. 164 Durch Tarifvertrag kann von der vierjährigen Höchstbefristungsdauer abgewichen werden,[502] und zwar zugunsten und zulasten des Arbeitnehmers.[503] Dass § 14...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / IV. Sonstiger Normkontext

Rz. 28 Der Anspruch nach § 9 TzBfG ist zwingend. Er kann weder durch individualvertragliche Vereinbarung noch durch Kollektivarbeitsrecht, insbesondere auch nicht durch einen Tarifvertrag abbedungen werden, § 22 TzBfG. Rz. 29 § 9 TzBfG überlagert eventuelle Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG . Ergibt sich aus diesen, dass eine andere Bevorzugung stattzufinden hätte, so ist gl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (8) Arbeitszeitkonto, Zeiterfassung, Ausgleichszeitraum, § 6

Rz. 228 Eine Begrenzung der Zeitschuld und der Zeitguthaben ist zwar nicht zwingend erforderlich, erleichtert aber – insbesondere, wenn es nicht um eine Gestaltung mit Langzeitkonto geht – die Handhabung in der Praxis. Auch hierzu enthalten die tariflichen Regelungen häufig Vorgaben. Die Möglichkeit, Minusstunden aufzubauen, setzt voraus, dass der Arbeitgeber eine verstetigt...mehr

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§ 17 Teilzeitanspruch von A... / III. Möglichkeit der Befristung

Rz. 32 Die Reduzierung der Arbeitszeit nach § 11 TVöD/TV-L ist auf Wunsch des Beschäftigten auf einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren zu befristen, sodass vorbehaltlich neuer Regelungen anschließend ohne Weiteres wieder die zuvor geltende Vereinbarung zur Arbeitszeit in Kraft tritt. Eine solche Möglichkeit hat der Gesetzgeber für den allgemeinen Anspruch auf Teilzeitarbeit e...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 458 In der Praxis werden die Begriffe Arbeits- und Betriebsordnung oft synonym verwendet und dieselben Regelungen mal unter der Bezeichnung Arbeitsordnung, ein anderes Mal im Rahmen einer Betriebsordnung getroffen. Hinsichtlich der Regelungsgegenstände und deren Mitbestimmungspflichtigkeit ist aber zwischen einer Arbeits- und einer Betriebsordnung zu unterscheiden. Rz. 4...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / pp) Einzelne Widerspruchsgründe

Rz. 788 Die Widerspruchsgründe des BR gegen die beabsichtigte Arbeitgeberkündigung sind in § 102 Abs. 3 Nr. 1–5 BetrVG abschließend aufgezählt, wobei durch Tarifvertrag oder durch (freiwillige) Betriebsvereinbarung weitere Widerspruchsgründe geschaffen werden können:[2056] (1) Fehlerhafte Sozialauswahl (Nr. 1) Rz. 789 Nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG kann der BR wegen nicht- ode...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Differenzierungs- und Abstandsklauseln

Rz. 947 Differenzierungsklauseln sollen die unterschiedliche Behandlung von Gewerkschaftsmitgliedern und nicht-organisierten Arbeitnehmern (sog. "Außenseiter") ermöglichen. Auch wenn Tarifverträge vorbehaltlich einer Allgemeinverbindlicherklärung i.S.d. § 5 TVG gem. § 3 Abs. 1 TVG Anwendung nur auf die Arbeitsverhältnisse der unmittelbar beiderseits tarifgebundenen Arbeitsve...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Betriebsvereinbarung zu (flexibler) Arbeitszeit/Langzeitkonten

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.29: Betriebsvereinbarung zu flexibler Arbeitszeit/Langzeitkonten Zwischen _________________________ (Name, Adresse Arbeitgeber) und dem Betriebsrat der _________________________ (Name Arbeitgeber) des Betriebs _________________________, wird zur Regelung flexibler Arbeitszeit und Einführung von Langzeitkonten fo...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines und Begriff

Rz. 1647 Das Weisungsrecht des Arbeitgebers charakterisiert die abhängige, fremdbestimmte Beschäftigung des Arbeitnehmers in Abgrenzung zur selbstständigen und eigenbestimmten Tätigkeit. Mit Wirkung zum 1.1.2003 hat der Gesetzgeber im Zuge der Novellierung der Gewerbeordnung mit § 106 GewO eine gesetzliche Regelung über das Weisungsrecht geschaffen, die für alle Arbeitsverhä...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Generelle Vorbemerkungen

Rz. 714 Ein geschriebenes Arbeitskampfrecht existiert nicht. Alleinige nationale normative Grundlage ist Art. 9 Abs. 3 GG. Große Bedeutung kommt daher den Entscheidungen des BAG sowie jedenfalls in einstweiligen Verfügungsverfahren den LAGs zu. Denn bei EV-Verfahren findet eine Revision zum BAG gemäß § 72 Abs. 4 ArbGG nicht statt. Daneben gewährleisten die EGMR sowie das Uni...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Reichweite der Ausschlussklausel

Rz. 629 Bezieht sich eine Ausschlussfrist ohne Einschränkung auf "Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis", so erfasst sie alle Ansprüche, die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (also gesetzliche, tarifliche, vertragliche etc.).[1457] Ausschlussfristen müssen nicht auf Ansprüche "aus dem Arbeitsverhältni...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ii) Hinweise auf kollektivrechtliche Regelungen

Rz. 18 Sofern auf das Berufsausbildungsverhältnis Tarifverträge und/oder Dienst- oder Betriebsvereinbarungen anzuwenden sind, ist hierauf ebenfalls in der Vertragsniederschrift nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 BBiG hinzuweisen. Dieser Hinweis soll den Vertragsparteien Rechtssicherheit durch Kenntnisse der Rechte und Pflichten verschaffen, was vor allem bei einem im Rechtsverkehr ...mehr

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§ 4 Arbeitszeit und deren F... / B. Mehrarbeit/Überarbeit

Rz. 14 Ein Instrument zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich die Anordnung von Überstunden. Teilzeitkräfte sind indes ohne ausdrückliche vertragliche Regelung nicht verpflichtet, gegenüber der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit Mehrarbeit zu leisten. Grund hierfür ist, dass die Teilzeitkraft durch den Vertragsschluss hinreichend zu verstehen gegeben hat, da...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 1453 Beispiel Die X-AG beschäftigt 1.000 Arbeitnehmer. Sie ist Mitglied im Arbeitgeberverband Gesamtmetall. Für sie gilt der "Verbandstarifvertrag […]". Dieser sieht in seiner Fassung vom 1.1.2018 einen monatlichen Durchschnittsverdienst von 3.200 EUR vor. Die monatliche Gesamtlohnsumme beläuft sich auf rund 3,2 Mio. EUR. Bei der X-AG existieren drei Typen von Arbeitsvert...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Inhalt und Umfang der Nachweispflicht bei Kollektivvereinbarungen

Rz. 1155 In Bezug auf die Bedeutung der Kollektivvereinbarungen ist zudem § 2 Abs. 4 NachwG zu beachten. Hiernach kann die Nachweispflicht zahlreicher Mindestinhalte (in Bezug auf Probezeit, Vergütung, Arbeitszeit, Überstunden, Urlaub, Fortbildungen, betriebliche Altersversorgung und Kündigungsschutz) durch einen Hinweis auf die für das Arbeitsverhältnis anwendbaren kollekti...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Gegenstand der AGB-Kontrolle

Rz. 176 Die §§ 305 ff. BGB sind auf Arbeitsverträge anwendbar. Dies folgt aus dem Wegfall der ehemals in § 23 Abs. 1 AGBG normierten arbeitsrechtlichen Bereichsausnahme, die diese Vertragswerke noch ausdrücklich aus dem Geltungsbereich des AGB-Gesetzes ausnahm. Gem. § 310 Abs. 4 S. 2 BGB ist bei der Anwendung auf Arbeitsverträge allerdings den "im Arbeitsrecht geltenden Beso...mehr

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§ 5 Urlaub / 2. Keine regelmäßige Arbeitswoche

Rz. 20 Das Urlaubsrecht stellt auf die regelmäßig pro Woche zu leistenden Arbeitstage ab. Ist die regelmäßige Arbeitszeit nicht gleichmäßig auf alle Kalenderwochen verteilt, ist auf den Zeitabschnitt abzustellen, in dem im Durchschnitt die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit erreicht wird. Wiederholt sich beispielsweise die Verteilung regelmäßig alle zwei Wochen, kann auf d...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / f) Tarifvertragliche Kündigungsbestimmungen

Rz. 1061 Weiter sind die genannten Bestimmungen nach § 622 Abs. 4 S. 1 BGB tarifdispositiv. In Betracht kommt sowohl eine Verkürzung [2474] als auch eine Verlängerung der gesetzlichen Fristen aufgrund eines Tarifvertrags. Die Tarifvertragsparteien sind dabei an die Regelung in § 622 Abs. 6 BGB gebunden, wonach für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer k...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 724 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.59: Unterrichtung und Einholung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer geplanten Einstellung eines Leiharbeitnehmers An: Betriebsrat Zu Händen des Betriebsratsvorsitzenden – im Hause – Von: Personalabteilung Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über den beabsichtigten Einsatz eines Leiharbeitnehm...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Mitbestimmung bei vorübergehender Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit

Rz. 206 Der Mitbestimmungstatbestand des § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG erfasst – obwohl er die Verkürzung und Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit betrifft – nur vorübergehende Fälle und eröffnet insbesondere kein Mitbestimmungsrecht bei der generellen bzw. dauerhaften Festlegung der Dauer der Arbeitszeit (siehe hierzu auch Rdn 202).[655] Eine dauerhafte erhebliche Verlä...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Überraschende Klauseln/Transparenzgebot

Rz. 640 Ausschlussfristen sind in Arbeitsverträgen üblich und bei entsprechender Vertragsgestaltung nicht überraschend.[1512] Ist eine Ausschlussfrist jedoch am Ende eines detaillierten Arbeitsvertrags unter der Überschrift "Schlussbestimmungen" enthalten, ist sie überraschend gem. § 305c Abs. 1 BGB und wird damit nicht Vertragsbestandteil.[1513] Gleiches gilt bei der Übersc...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / g) Sonderfälle im Blockmodell

Rz. 413 Probleme bereiteten der Praxis zuletzt die Fragen, ob zum einen ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell besteht und zum anderen eine Gehaltserhöhung während der Freistellungsphase auch dem Altersteilzeitarbeitnehmer zugutekommt. Zu beiden Fragestellungen gibt es Entscheidungen der Rechtsprechung, die ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Grundmuster einer (Gesamt-/Konzern-/Rahmen-)Betriebsvereinbarung

Rz. 3 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.1: (Gesamt-/Konzern-/Rahmen-)Betriebsvereinbarung [Nr. …] über [Gegenstand] vom [Datum] Zwischen der X-GmbH/X-AG, vertreten durch ihren Geschäftsführer/Vorstand _________________________ und dem (Gesamt-/Konzern-)Betriebsrat der X-GmbH/X-AG, wird folgende (Gesamt-/Konzern-/Rahmen-)Betriebsvereinbarung [ggfs. Einfügen...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Vertragstheorie

Rz. 350 Das Arbeitsverhältnis wird durch eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer – den Arbeitsvertrag – begründet, also durch die rechtsgeschäftliche Einigung zwischen den Vertragsparteien (Angebot und Annahme, §§ 145 ff. BGB), sog. Vertragstheorie.[940] Durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Erbringung der Arbeitsleistun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Befristetes Probearbeitsverhältnis

Rz. 1230 Ein befristetes Probearbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis, das für die Dauer der Erprobung befristet ist. Die Erprobung ist als Sachgrund einer Befristung ausdrücklich anerkannt, § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG. Die Befristungsvereinbarung unterliegt der Schriftform, § 14 Abs. 4 TzBfG. Der zugrunde liegende sachliche Grund – Erprobungszweck – ist objektive Wirksamkeit...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Formulierungsbeispiele

Rz. 570 Klausel bei Vorliegen von Untersuchungspflichten aufgrund von Gesetz bzw. Tarifvertrag Dem/Der Arbeitnehmer/in ist bekannt, dass er/sie sich aufgrund von § (…) (gesetzliche/tarifvertragliche Regelung) einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung/regelmäßigen ärztlichen Pflichtuntersuchungen unterziehen muss. Das Arbeitsverhältnis steht unter der aufschiebenden Bedingung...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters

Rz. 1112 Die Insolvenz des Arbeitgebers als solche stellt keinen selbstständigen Kündigungsgrund zur ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung von Arbeitsverhältnissen dar. Nach § 108 Abs. 1 InsO bestehen Dienstverhältnisse und damit auch Arbeitsverhältnisse über die Insolvenzeröffnung mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Um erforderliche Kündigungen im Insolvenzverf...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Kündigungsgrundvereinbarung als antizipierte Abmahnung

Rz. 1070 Die Vereinbarung absoluter Kündigungsgründe muss dennoch kündigungsrechtlich nicht ohne jede Auswirkung bleiben. Mit Blick auf den Umstand, dass bei verhaltensbedingten Kündigungsgründen in aller Regel eine vorherige Abmahnung erforderlich ist,[2503] ist es insbesondere denkbar, in einem vereinbarten Kündigungsgrund eine Form der antizipierten Abmahnung [2504] zu seh...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Sozialauswahl

Rz. 47 Die soziale Auswahl ist bei Vorhandensein mehrerer vergleichbarer Mitarbeiter maßgebend dafür, welche konkreten Mitarbeiter bei Fortfall eines Arbeitsplatzes zu kündigen sind. Fehler in der Sozialauswahl können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Dabei begrenzt die Zahl der Fehler nach neuerer BAG-Rechtsprechung die Zahl der "Nachrücker": Ein Nachrücker kann sich ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Allgemeines

Rz. 653 Das betriebliche Vorschlagswesen ist in § 87 Abs. 1 Nr. 12 BetrVG geregelt und zählt daher zur erzwingbaren Mitbestimmung. Es hat in der betrieblichen Praxis zunehmend Bedeutung. Im Jahre 2015 gingen ausweislich einer Befragung von 136 Unternehmen mit ca. 1,7 Mio. Arbeitnehmern ca. 1,056 Mio. Verbesserungsvorschläge ein, was zu Prämien von ca. 130 Mio. EUR (Prämiendu...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / bb) Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit

Rz. 289 Es muss – wie in jedem Arbeitsvertrag – eine bestimmte Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 und 3 TzBfG – zumindest konkludent – vertraglich geregelt sein.[777] Geschieht dies nicht, gilt nach Satz 3 eine Arbeitszeit von 20 Stunden in der Woche als vereinbart.[778] Es handelt sich um eine zwingende gesetzliche Fiktion.[779] Eine Abweichung davon...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 311 Das BAG hat seine Rechtsprechung zur Kürzung von Anwesenheitsprämien in der Vergangenheit wiederholt geändert. Die ältere Rechtsprechung erachtete Prämien als freiwillige soziale Leistungen für grundsätzlich zulässig.[843] Später hielt das BAG die Prämienreduzierung für unvereinbar mit dem LohnFZG.[844] Im Jahr 1990 differenzierte es dann zwischen Jahresprämien[845] ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Kürzung von Sondervergütungen

Rz. 470 Vereinbarungen, die eine Kürzung von Sondervergütungen bei krankheitsbedingten Fehlzeiten vorsehen, sind zulässig, wenn die Kürzung maximal ein Viertel des arbeitstäglichen Verdienstes pro Tag der Arbeitsunfähigkeit beträgt, § 4a EFZG.[1117] Die Norm bestätigt, dass es kein allgemeines Rechtsprinzip gibt, wonach der Anspruch auf eine Sonderleistung entfällt, wenn wäh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / vv) Erweiterung der Mitbestimmung (§ 102 Abs. 6 BetrVG)

Rz. 831 Nach § 102 Abs. 6 BetrVG können Arbeitgeber und BR freiwillige Betriebsvereinbarungen[2140] zur Erweiterung der Mitbestimmung bei Kündigungen abschließen. Darin kann vereinbart werden, dass die Zustimmung des BR für sämtliche Kündigungen erforderlich ist. Im Zweifel gilt eine solche Vereinbarung dann auch für außerordentliche Kündigungen.[2141] Möglich ist auch die B...mehr

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§ 3 Prozessrecht / 1. Allgemeines

Rz. 508 Die in den §§ 87–91 ArbGG geregelte Beschwerde im Beschlussverfahren eröffnet wie die Berufung im Urteilsverfahren die zweite Instanz gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte. Es gelten zunächst die in §§ 87 ff. ArbGG geregelten Besonderheiten des Beschlussverfahrens, daneben die Vorschriften zum arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren (§§ 64 ff. ArbGG) und über § 64...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 1088 Unter "Kurzarbeit" wird allgemein eine temporäre Verkürzung der Arbeitszeit gegenüber der regelmäßigen individuellen Arbeitszeit bei gleichzeitigem Entfall des auf die Verkürzung entfallenden Entgelts verstanden. Diese Verkürzung der Arbeitszeit kann von einer stundenweisen Verkürzung an einem oder mehreren Tagen der Woche oder des Monats bis hin zur so genannten "K...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Freistellung

Rz. 23 Zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats sieht § 38 BetrVG für größere Betriebe mit mindestens 200 Arbeitnehmern die vollständige Freistellung von Betriebsratsmitgliedern von ihrer beruflichen Tätigkeit vor. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung sind aber gem. § 38 Abs. 1 S. 5 BetrVG Abweichungen möglich (siehe Muster zur Freistellung von BR-Mit...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / nn) Ausgleichsklausel

Rz. 437 Häufig enthalten Aufhebungs- oder Abwicklungsverträge sog. Ausgleichsklauseln, etwa des Inhalts, dass mit der Erfüllung des Aufhebungs- bzw. Abwicklungsvertrages sämtliche beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt sind. Ausgleichs- bzw. Verzichtsklauseln sind – soweit der Aufhebungsvertrag vom Arbeitgeber vorformuliert ist – als Nebenabrede nach § 30...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / (3) Gewährung pro-rata-temporis

Rz. 233 Liegt Arbeitsentgelt oder eine sonstige teilbare geldwerte Leistung vor, ist diese den teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern pro-rata-temporis, d.h., in dem Umfang zu gewähren, in dem ihre individuelle Arbeitszeit zur Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers im Verhältnis steht.[699] § 4 Abs. 1 S. 2 TzBfG beruht auf dem allgemeinen Prinzip, d...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / b) Wesentliche Beeinträchtigung betrieblicher Abläufe oder der Sicherheit im Betrieb

Rz. 161 Nach § 8 Abs. 4 S. 2 TzBfG liegt ein betrieblicher Grund insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Bestimmung konkretisiert den unbestimmten Rechtsbegriff der betrieblichen Gründe durch die – nicht abschließende – A...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 242 Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG besteht ein Mitbestimmungsrecht bei der "vorübergehenden … Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit." Damit sind hauptsächlich Überstunden gemeint. Von Überstunden ist Mehrarbeit begrifflich abzugrenzen. Überstunden sind die vorübergehende Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit, Mehrarbeit ist die Arbeitszeit, die über die gese...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1049 Anders als bei einer außerordentlich fristlosen Kündigung muss im Falle einer ordentlichen, also fristgemäßen Kündigung gleich durch welche Partei des Arbeitsvertrags die maßgebliche Kündigungsfrist eingehalten werden. Dies gilt unabhängig von der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Die maßgebliche Kündigungsfrist ergibt sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / bb) Muster

Rz. 713 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.58: Antwort des Betriebsrats zum Antrag auf Zustimmung zu einer geplanten Einstellung/Eingruppierung oder Versetzung/Umgruppierung An: Personalabteilung Zu Händen der Personalleiterin – im Hause – Von: Betriebsrat Datum: _________________________ Betr.: Unterrichtung über die beabsichtigte Einstellung und Eingruppi...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Umfang der Mitbestimmungspflicht bei Lage der Arbeitszeit, Pausenzeiten

Rz. 202 Der Betriebsrat hat mitzubestimmen über die Lage der täglichen Arbeitszeit und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Nicht erfasst ist die Festlegung der Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit.[626] Vielmehr ist diese in einer Betriebsvereinbarung bei Üblichkeit einer tariflichen Regelung wegen Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 BetrVG unwirksam,[627] es...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Allgemeines

Rz. 1511 Jeder Arbeitnehmer hat nach § 1 des Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlen Erholungsurlaub. Zweck des Urlaubs ist die gesetzlich gesicherte Möglichkeit für einen Arbeitnehmer, die ihm eingeräumte Freizeit selbstbestimmt zur Erholung zu nutzen. Nach Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG [3564] treffen die Mitgliedstaaten die erforder...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / (2) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit (sog. "Monokausalität")

Rz. 440 Weiterhin muss die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für die Arbeitsverhinderung sein (sog. "Monokausalität").[1057] Der Arbeitnehmer hat nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er ohne Erkrankung gearbeitet hätte und arbeiten hätte können.[1058] Wäre die Arbeit im maßgeblichen Zeitraum (auch) aus einem anderen Grund nicht geleistet w...mehr