Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / V. Geschichtlicher Rückblick

Rz. 46 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist als Form des Zusammenlebens zwischen Mann und Frau nicht so neu, wie man meinen könnte. So war das Nebeneinander der Ehe als einer vom Recht herausgehobenen Form der Verbindung zwischen Mann und Frau und dem Konkubinat schon dem römischen Recht bekannt. Während die reguläre Ehe, das "matrimonium" durch religiös sakramentalen Ak...mehr

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zerb 1/2018, Bemerkungen zu... / 1. Einführung

In immer neuen Varianten schreibt das Leben die Geschichte eines Erblassers, der seine beiden Kinder gleichmäßig bedenken möchte. Aus je eigenen Gründen möchte er aber auch, dass sie das Erbe nicht verwalten, jedenfalls nicht sofort, sondern dass das ein Testamentsvollstrecker erledigt. Er weiß, dass eines seiner Kinder sich fragen wird, ob der Testamentsvollstrecker postume...mehr

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zerb 1/2018, Pflichtteilskl... / 2. Inkrafttreten der Pflichtteilsklausel

Für das Auslösen der Pflichtteilsklausel und das In-Kraft-Treten der auflösenden Bedingung muss sowohl der subjektive als auch der objektive Tatbestand der Bedingung erfüllt werden.[7] Nach hM ist für die Erfüllung des subjektiven Tatbestandes ein bewusster Verstoß des Pflichtteilsberechtigten gegen den Willen der Erblasser erforderlich.[8] Dies ist der Fall, wenn der Pflicht...mehr

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zerb 1/2018, Pflichtteilskl... / 9

Auf einen Blick Formuliert man die Pflichtteilsklausel beim gemeinschaftlichen Testament dahingehend, dass der Schlusserbe von der Erbfolge ausgeschlossen ist, wenn er den Pflichtteilsanspruch am Nachlass des erstversterbenden Elternteils geltend macht, dann stellt dies eine auflösend bedingte Schlusserbfolge dar. Die auflösende Bedingung kann dabei auch nach dem Tod des Übe...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / a) Vermögensrechtliche Kindschaftssachen

Rz. 223 In vermögensrechtlichen Kindschaftssachen richtet sich der Gegenstandswert nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 46 FamGKG. Dazu gehören Angelegenheiten nachmehr

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§ 3 Verlöbnis / 3. Verzicht

Rz. 40 Erbverzicht ist ein Vertrag zwischen dem künftigen Erblasser und seinem Ehegatten (oder Verwandten), in dem der Ehegatte (oder Verwandte) auf sein künftiges gesetzliches Erbrecht verzichtet, § 2346 Abs. 1 BGB.[52] Da Tatbestandsvoraussetzung das Bestehen eines "gesetzlichen Erbrechts" ist, ist es zunächst nur Partnern möglich, auf ihr Erbe zu verzichten, wenn sie verh...mehr

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AGS 12/2017, Geschäftsgebühr für Entwurf wechselbezüglicher Testamente

RVG § 34; RVG VV Vorbem. 2.3 Abs. 3, Nr. 2300 Leitsatz Für die Mitwirkung an der Errichtung zweier wechselbezüglicher Testamente erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Die Revision wird zugelassen. LG Wiesbaden, Urt. v. 12.4.2017 – 5 S 33/16 1 Sachverhalt Die Kläger machen gegen die Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von Honorar für eine Beratung im Zusammenhang mit dem Entwu...mehr

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zerb 12/2017, EU-ErbVO: Vor... / Anmerkung

1. Einführung: Für alle Erbfälle mit Auslandsberührung, bei denen der Erblasser am 17.8.2015 oder danach verstorben ist, kommt die Europäische Erbrechtsverordnung zur Anwendung (Art. 83 Abs. 1 EuErbVO). Über deren Auslegung entscheidet in letzter Instanz der EuGH. Es war allgemein erwartet worden, dass es einige Jahre dauern wird, bis eine erste Entscheidung des EuGH zur Eur...mehr

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zerb 12/2017, EU-ErbVO: Vor... / Sachverhalt

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. k und l sowie Art. 31 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführ...mehr

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zerb 12/2017, Praxisrelevan... / I. Allgemeine Grundlagen

Fall 1 (Vermächtnisanspruch und Erfüllung: Insolvenzfestigkeit): Erblasser E hat S 100.000 EUR vermacht. Zum Zeitpunkt des Erbfalls befindet sich S infolge finanzieller Schwierigkeiten in einem Insolvenzverfahren. Die Wohlverhaltensphase nach § 287 Abs. 2 InsO dauert noch zwei weitere Jahre an.[2] Durch das Vermächtnis wird für den Bedachten mit dem Erbfall das Recht begründ...mehr

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AGS 12/2017, Geschäftsgebüh... / 1 Sachverhalt

Die Kläger machen gegen die Beklagten einen Anspruch auf Zahlung von Honorar für eine Beratung im Zusammenhang mit dem Entwurf von Testamenten geltend. Das AG hat die Beklagten gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Kläger 3.188,25 EUR nebst Zinsen zu zahlen, und i.Ü. die Klage abgewiesen. Zur Begründung hat das Gericht im Wesentlichen ausgeführt, den Klägern stehe ein Anspru...mehr

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AGS 12/2017, Geschäftsgebüh... / 4 Anmerkung

Die Entscheidung ist m.E. unzutreffend. Soweit sich das LG auf die Entstehungsgeschichte der Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV beruft, sei darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber ursprünglich nicht einmal die Mitwirkung bei der Gestaltung von Verträgen als Geschäftstätigkeit ansehen wollte, sondern auch dies der Beratung zugeordnet werden sollte. Erst im Laufe des Gesetzgebungsverfahren...mehr

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AGS 12/2017, Geschäftsgebüh... / 2 Aus den Gründen

Die form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung ist zwar zulässig, bleibt in der Sache jedoch ohne Erfolg. Das AG Wiesbaden hat die Beklagten zu Recht zur Zahlung von 3.188,25 EUR auf der Grundlage von § 611 BGB unter Anwendung von Nr. 2300 VV verurteilt. Unstreitig haben die Beklagten die Kläger mit der Erstellung von Testamentsentwürfen beauftragt, die die Klä...mehr

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zerb 12/2017, Praxisrelevan... / II. Besondere Vermächtnisse

Fall 9 (Nießbrauchsvermächtnis): E hat V einen Nießbrauch an seinem "Mietshaus" vermacht. Das betreffende Grundstück ist grundpfandrechtlich belastet. Rechtslage? Mit dem Erbfall hat V gegen den Erben einen Anspruch auf Einräumung des Nießbrauchs an dem Grundstück erworben. Der Nießbrauch ist ein unvererbliches, unübertragbares dingliches Recht mit dem Inhalt, eine Sache in ...mehr

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zerb 12/2017, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2017

Am 12. und 13. Mai 2017 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. am Maschsee im Hotel Courtyard Hannover statt. Für Frühaufsteher begann Ines Braun, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht in Berlin, mit dem Thema Unterhalt für Eltern im Pflegeheim. Wie berechnet man das und wie funktioniert das mit dem Altersvorsorgevermögen von 5 % des gegenwärtigen Jahresb...mehr

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zerb 12/2017, Methodische G... / 4

Auf einen Blick Neben der bloßen Aufhebung einer Erblasseranordnung nach § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB ist auch deren Korrektur möglich, sofern eine Nachlassgefährdung gemäß § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB gegeben ist und die ordnungsgemäße Nachlassverwaltung dies erfordert.[146] Antrag und Beschluss könnte man im Fall des Kammergerichts mit dem Begriff der Protokolle wie folgt formulieren:...mehr

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AGS 12/2017, Geschäftsgebüh... / Leitsatz

Für die Mitwirkung an der Errichtung zweier wechselbezüglicher Testamente erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Die Revision wird zugelassen. LG Wiesbaden, Urt. v. 12.4.2017 – 5 S 33/16mehr

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AGS 12/2017, Mayer/Kroiß, RVG – Handkommentar zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz mit Streitwertkommentar und Tabellen

Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer und Ltd. OStA Prof. Dr. Ludwig Kroiß. 7. Aufl., 2018. Verlag Nomos, Baden Baden. 2010 S., 109,00 EUR Die Jahre vergehen, Gutes bleibt bestehen! So in etwa könnte man die Neuauflage der 7. Aufl. des Mayer/Kroiß beschreiben – ein Werk, das zwischenzeitlich einen festen Platz in der gebührenrechtlichen Literatur gefunden hat. E...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Anspruchs auf Verschaffung von Eigentum an einem Familienheim

Leitsatz 1. Der von Todes wegen erfolgte Erwerb eines durch eine Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Familienheim durch den überlebenden Ehegatten ist nicht von der Erbschaftsteuer befreit. 2. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 ErbStG setzt voraus, dass der verstorbene Ehegatte zivilrechtlicher Eigentümer oder Mi...mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis e... / Sachverhalt

Die im Grundbuch als Eigentümerin von Wohn- und Teileigentum eingetragene Bauträgerin verkaufte die Wohnung und den Tiefgaragenstellplatz mit Urkunde vom 1.3.2016 an den Vater des Beteiligten. Die gleichzeitig zu dessen Gunsten bewilligte Vormerkung wurde in den Grundbüchern jeweils am 7.3.2016 eingetragen. Der Vater des Beteiligten verstarb am 5.6.2016. Der Beteiligte beantr...mehr

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zerb 11/2017, Testamentsaus... / Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens, soweit der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 3 zurückgewiesen worden ist, unter Zurückverweisung der Sache an das Beschwerdegericht (§ 74 Abs. 6 S. 2 Alt. 1 FamFG). 1. Das Beschwerdegericht hat in seiner Entscheidung (ZEV 2017, 143) ausgeführt, die Beteili...mehr

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zerb 11/2017, Methodische G... / VI. Fazit mit Hinweisen zum Korrekturantrag, seinem Inhalt und seiner Grenze, sowie einem Beispiel zum Behindertentestament

1. Die Voraussetzung der erheblichen Nachlassgefährdung gemäß § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB fußt auf dem objektiven Nachlassinteresse und dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Nachlassverwaltung (§ 2216 Abs. 1 BGB). Die ordnungsgemäße Nachlassverwaltung ist gegenüber dem Erblasserwillen (wie er in § 2216 Abs. 2 S. 1 BGB fixiert ist oder zu sein scheint) ggf. vorrangig und erlaubt es, d...mehr

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zerb 11/2017, Einziehung de... / Sachverhalt

Der Beteiligte zu 1) ist der ehemalige Betreuer der Erblasserin, den die Erblasserin in ihrem notariellen Testament vom 5.12.2013 (UR-Nr.285/2013 des Notars X in I) auch zu ihrem Testamentsvollstrecker bestimmt hat. Der Beteiligte zu 2) ist der in dem vorbezeichneten Testament eingesetzte Alleinerbe. Die Beteiligten zu 3) und 4) sind die Kinder des vorverstorbenen Bruders de...mehr

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zerb 11/2017, Bestimmung de... / Sachverhalt

Mit am 8.5.2017 beim Amtsgericht Köln eingegangenen undatiertem Schreiben hat der Beteiligte zu 2) ein Testament eingereicht, das die Rechtspflegerin des Amtsgerichts Köln am 15.5.2017 eröffnet hat. Mit Verfügung vom 15.5.2017, ausgeführt am 20.6.2017, hat das Amtsgericht Köln das eröffnete Testament an das Amtsgericht Bremen zuständigkeitshalber übersandt. Mit Schriftsatz v...mehr

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zerb 11/2017, Erfordernis e... / Aus den Gründen

Das nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 71 Abs. 1 GBO statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsmittel des beschwerdeberechtigten Beteiligten gegen die formal unbedenkliche Zwischenverfügung des Grundbuchamts (§ 18 Abs. 1 GBO) hat in der Sache Erfolg, weil das beanstandete Hindernis – Fehlen eines Erbscheins zum Nachweis der Erbfolge und der Nichtanordnung von Testamentsvollstrec...mehr

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zerb 11/2017, Testamentsaus... / Sachverhalt

I. Die verwitwete Erblasserin verstarb am 11.10.2015 mit letztem Wohnsitz in X. Sie hinterließ keine Kinder. Der Beteiligte zu 2 war ihr letzter Lebensgefährte. Der Beteiligte zu 1 ist ihr Bruder, die Beteiligte zu 4 dessen Ehefrau. Die Beteiligte zu 3 ist eine Großnichte des vorverstorbenen Ehemannes und das Patenkind eines ebenfalls vorverstorbenen, früheren Lebensgefährte...mehr

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zerb 11/2017, Feststellung ... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 71 ff GBO zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Das Grundbuchamt hat der Beteiligten mit der Zwischenverfügung vom 19.5.2016 zu Recht die Vorlage eines Erbscheins aufgegeben. Für die beantragte Grundbuchberichtigung (§ 22 GBO) ist der Nachweis der Erbfolge nach der am 16.12.2015 verstorbenen C in der Form des § 35 Abs. 1 GBO erforderli...mehr

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zerb 11/2017, Methodische G... / a) Korrekturnotwendigkeit bzgl. des Ermessens des Testamentsvollstreckers bei der Mittelverwendung?

Vor allem ältere Verwaltungsanordnungen räumen dem Testamentsvollstrecker ein sehr weites Ermessen bei der Mittelverwendung für den Behinderten ein. Im Urteil des BSG vom 17.2.2015 ging es um eine solch weite Anordnung.[85] Das BSG anerkennt die erbrechtliche Lage und verneint das Vorhandensein von bereiten Mitteln im Sinne des Sozialrechts: denn der Testamentsvollstrecker d...mehr

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Grundbuchberichtigung nach Tod eines GbR-Gesellschafters

Zusammenfassung Verstirbt ein Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR, ist dessen Rechtsnachfolger zur Grundbuchberichtigung berechtigt. Um diese Berechtigung nachweisen zu können, ist dem Grundbuchamt der Gesellschaftsvertrag der GbR vorzulegen. Der Hintergrund: Tod eines Gesellschafters in der Zwei-Personen-GbR Bei einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden GbR, ...mehr

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zerb 10/2017, Methodische G... / I. Einleitung

Ist eine Testamentsvollstreckung angeordnet, so stimmt kurz gesagt irgendetwas nicht, es gab dafür – jedenfalls aus Sicht des Erblassers – ein Motiv: Dies kann in der Person des Erblassers selbst liegen (manche können nicht loslassen), in dem oder den Erben und/oder im Nachlass. Und selbst wenn der benannte Testamentsvollstrecker den Erblasser bei der Gestaltung begleitet ha...mehr

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zerb 10/2017, Ausschlagungs... / Sachverhalt

Die Parteien streiten im einstweiligen Verfügungsverfahren um eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines Vermächtnisanspruchs. Der Kläger und seine beiden Brüder sind Erben zu gleichen Teilen gemäß dem Testament der am 12.6.2006 verstorbenen G. vom 27.9.1994. Durch dieses Testament hat die Erblasserin dem Kläger das streitgegenständliche Grundstück als Vorausvermächtnis z...mehr

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AGS 10/2017, Gebühr für "Be... / 1 Sachverhalt

Der Antragsteller wendet sich gegen den Ansatz von Kosten für eine Auskunftserteilung durch das Nachlassgericht. Mit Schreiben vom 2.6.2016 wandte sich der Antragsteller als Inkassounternehmer an das Nachlassgericht und beantragte "die Erteilung einer Ausfertigung des erteilten Erbscheins, bzw. des Testamentes" zum Zwecke der Bescheinigung der Rechtsnachfolge. Dabei wies er a...mehr

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zerb 10/2017, Fortdauernde ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist unbegründet. 1. Das Landgericht hat seine Entscheidung damit begründet, dass die Vergütung, deren Höhe weder von der Staatskasse angegriffen noch sonst zu beanstanden sei, aus der Staatskasse festzusetzen sei, weil die Betroffene mittellos sei. Ihr zu berücksichtigendes Vermögen übersteige das Schonvermögen in Höhe von 2.600 EUR nicht. Insbesondere se...mehr

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zerb 10/2017, Fortdauernde ... / Sachverhalt

Die Staatskasse wendet sich mit ihrer Rechtsbeschwerde gegen die Festsetzung u. a. einer Betreuervergütung aus der Staatskasse. Die 1957 geborene Betroffene steht wegen einer geistigen Behinderung unter Betreuung. In dem gemeinschaftlichen Testament hatten ihre Eltern sich gegenseitig zu Erben eingesetzt. Der jeweils Längstlebende sollte befreiter Vorerbe sein. Zum Nacherben ...mehr

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AGS 10/2017, Gebühr für "Be... / 2 Aus den Gründen

Die nach § 22 Abs. 1 S. 2 JVKostG, § 66 Abs. 4 S. 1 GKG statthafte und zulässige weitere Beschwerde des Antragstellers ist unbegründet. Auch der Senat ist der Auffassung, dass die Justizkasse im vorliegenden Fall für die erteilte Auskunft zu Recht eine Gebühr gem. § 124 JustG NRW, § 4 Abs. 1 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 KV JVKostG i.H.v. 15,00 EUR erhoben hat. Zur Begründung und zu...mehr

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AGS 10/2017, Kostenerhebung... / 1 Sachverhalt

Der Beteiligte zu 2) hatte unter Vorlage eines Kostenfestsetzungsbeschlusses die Erteilung einer Ausfertigung des erteilten Erbscheins bzw. des Testaments beantragt; in dem Schreiben hieß es weiter: "Ausdrücklich weisen wir darauf hin, das (sic!) wir keine kostenpflichtige Auskunft aus Akten und Büchern hiermit beantragen." Das AG wies darauf hin, dass die gewünschte Auskunf...mehr

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zerb 10/2017, Zustimmung de... / Aus den Gründen

II. (...) Die Berufung des Beklagten hinsichtlich seiner Verurteilung zur Zahlung von 22.000 EUR hat keinen Erfolg. Der Klägerin steht gemäß § 2147 BGB gegen den Beklagten ein Anspruch auf Zahlung von 4 Raten zu je 5.500 EUR zu. Das Vermächtnis ergibt sich aus § 2 des Erbvertrags des Erblassers mit der Klägerin vom 11.11.1977 (Anlage K 4). Danach erhielt die Klägerin von dem ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / XI. Verzicht auf die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen (Abs. 1 Nr. 11)

Rz. 100 [Autor/Stand] Die Kinder und/oder der Ehegatte des Erblassers, nachrangig entferntere Abkömmlinge und seine Eltern sind pflichtteilsberechtigt, wenn sie letztwillig von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen wurden (§§ 2303 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1, 2309 BGB).[2] Als reiner Geldanspruch i.H. der Hälfte des jeweiligen gesetzlichen Erbteils entsteht der Pflichtte...mehr

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zerb 10/2017, Testamentsvol... / 1. Grundlagen der Testamentsvollstreckung

Dem Erblasser steht eine Vielzahl von Möglichkeiten offen, wie er die Durchführung seines letzten Willens erreichen kann. Zentral hierfür ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, die in den §§ 2197 ff BGB geregelt ist. Der Testamentsvollstrecker leitet seine Legitimation, die Rechtsposition und seinen Aufgabenbereich unmittelbar vom Willen des Erblassers ab. Dieser or...mehr

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zerb 10/2017, Testamentsvol... / a) Grundsätze

Die Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften stellt den Berater sowohl in zivil- als auch in steuerrechtlicher Hinsicht vor besondere Herausforderungen. Dies liegt an der vom Prinzip der Universalsukzession (§ 1922 BGB) abweichenden Sonderrechtsnachfolge.[40] Die Beteiligung an einer Personengesellschaft ist insoweit Bestandteil des Nachlasses, als sie Teil des vom...mehr

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zerb 10/2017, Methodische G... / V. Der Beschluss des Kammergerichts vom 29.1.1971

Bleibt die Frage, was der Beschluss des Kammergerichts, wonach das Nachlassgericht nicht befugt sei, eine eigene Anordnung über die Verwaltung zu treffen, aber (teil-)aufheben könne, für unsere These von der Möglichkeit des Korrekturweges bedeutet. Die herrschende Meinung beruft sich durchweg auf diese Entscheidung. Wir müssen daher genauer hinsehen und beginnen mit dem mitge...mehr

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AGS 10/2017, Gebühr für "Be... / Leitsatz

Erteilt das Nachlassgericht auf den Antrag auf Erteilung einer Ausfertigung des erteilten Erbschein bzw. des Testamentes die Auskunft, dass über den betreffenden Nachlass dort kein Verfahren geführt werde, kann dafür gem. §§ 124 JustG NRW, 4 Abs. 1 JVKostG i.V.m. Nr. 1401 JVKostG KostVerz. eine Gebühr für "Bescheinigungen und schriftliche Auskünfte aus Akten und Büchern" i.H...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch überlebende Ehegatten/Lebenspartner oder Kinder (Abs. 1 Nrn. 4b und 4c)

Rz. 25 [Autor/Stand] Man darf sich bei der Bayerischen Landesregierung bedanken[2], die über den Finanzausschuss[3] dafür sorgte, dass Familienheime auch erbschaftsteuerfrei erworben werden können von überlebenden Ehegatten und Lebenspartnern (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG) sowie von Kindern, ggf. Enkelkindern, des Erblassers (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG)[4], wenn der Erbschaftsteuer...mehr

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zerb 10/2017, Methodische G... / III. Spätere Umstandsänderungen und mutmaßlicher Erblasserwille

Wichtige Stimmen im Schrifttum sind sich neben der These der bloßen (Teil-)Aufhebbarkeit aber auch darin einig, dass bei späteren unvorhergesehenen Entwicklungen Antrag und Beschluss nach § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB dann möglich sind, wenn dies dem mutmaßlichen Erblasserwillen entspricht. Ändern sich z. B. die Umstände des Nachlasses, die der Erblasser nicht vorhergesehen hat, ka...mehr

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zerb 9/2017, Durchgreifen d... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) ist gemäß den §§ 58 ff FamFG statthaft, form- und fristgerecht eingelegt und auch im Übrigen zulässig. Sie ist auch begründet. Denn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins, der sie als Alleinerbin des Erblassers ausweist, sind gegeben. Die Rechtsnachfolge der Beteiligten zu 1) ergibt sich aus dem gemeinschaftlichen Testament...mehr

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zerb 9/2017, Durchgreifen d... / Sachverhalt

Der Erblasser war bis zu seinem Tod mit der Beteiligten zu 1) verheiratet. Aus der Ehe sind zwei Töchter hervorgegangen, die Beteiligten zu 2) und 3). Der Erblasser ist auch der Vater des Beteiligten zu 4), der am 20.12.1996 nichtehelich geboren ist (Bl I/3 d. A.). Der Erblasser hat die Vaterschaft für den Beteiligten zu 4) durch die am 9.12.1996 von dem Notar ... (Urkundenr...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / d) Erfordernis der Auslegung eines familiengerichtlichen Vergleichs

aa) In Abgrenzung hierzu ist es aber grundsätzlich möglich, gemäß dem § 127 a BGB vor Gericht auch Testamente zu protokollieren, wenn dadurch die Form des § 2231 Nr. 1 BGB, also die notarielle Beurkundung zur Niederschrift eines Notars, ersetzt wird. Es ist anerkannt, dass im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs ein wirksames öffentliches Testament in Form der §§ 2231 Nr. 1...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / (3) Besonderheit: §§ 2279 Abs. 2, 2077 BGB – keine Relevanz

Sind Ehegattenerbverträge oder gemeinschaftliche Testamente errichtet worden, oder haben sich Ehegatten in Testamenten gegenseitig bedacht, ist nach § 2279 Abs. 2, 2077 BGB bei Erbverträgen und nach § 2077 BGB bei gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten zu beachten, dass im Falle der Scheidung das Testament unwirksam sein kann (werden kann). Auf den ersten Blick wird in den ...mehr

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zerb 9/2017, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar

Dr. Wolfgang Hartung, Herbert P. Schons und Horst-Reiner Enders 3. Auflage 2017, C.H. Beck, 1.431 Seiten, ca. 119,– EUR ISBN 978-3-406-69507-0 Ein Cocktail am Abend. Eine Reise nach New York. Ein Haus an der Algarve. Alles schön. Noch schöner, wenn man es sich leisten kann. Will man das auch als Anwältin oder Anwalt, ist es sinnvoll, sich die Arbeit vergüten zu lassen. Aber wie...mehr

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zerb 9/2017, Familiengerich... / I. Erstes Beispiel – Vergleich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart aus 1993

Der nachfolgende Vergleich wurde 1993 von den seinerzeit im Scheidungsverfahren in der zweiten Instanz befindlichen, zwischenzeitlich jeweils verstorbenen Eltern der Erbprätendenten (die sich mittlerweile im Erbscheinsverfahren mit einer späte- ren Ehefrau des Vaters streiten) geschlossen. Hierbei hat der gesamte Senat mitgewirkt und jeweils der anwaltliche Vertreter des ein...mehr