Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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§ 3 Testamentsgestaltung / I. Muster: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Teilungsanordnung, Ausschluss der Ersatzerbfolge für einen bestimmten Miterben, Ausschluss der Anfechtung

Rz. 480 Muster 3.25: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Teilungsanordnung, Ausschluss der Ersatzerbfolge für einen bestimmten Miterben, Ausschluss der Anfechtung Muster 3.25: Einzeltestament, Einsetzung einer Erbengemeinschaft mit Teilungsanordnung, Ausschluss der Ersatzerbfolge für einen bestimmten Miterben, Ausschluss der Anfechtung I. Persönliche Angab...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 1. Personen und Güterstände

Rz. 5 Um sich in jeder Phase der Bearbeitung des Mandats einen schnellen Überblick über die an dem Verfahren beteiligten Personen machen zu können, sollte man sich zunächst bei der Personenerfassung eine Art Familienstammbaum des Mandanten bzw. des Erblassers zeichnen. Weiter ist der Familienstand des Erblassers zu erfassen (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden). Anhand...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / III. Bedeutung eines Erbenfeststellungsurteils im Erbscheinsverfahren

Rz. 10 Ein Erbprätendent kann gegen einen anderen Erbprätendenten Klage auf Feststellung seines testamentarischen Miterbenrechts erheben; ihm steht ein Rechtsschutzbedürfnis an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens seines Miterbenrechts zu. Dem steht nicht entgegen, dass ein Urteil im streitigen Verfahren nur zwischen den Parteien wirkt und keine Bindungswirkung...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / e) Muster: Stufenklage gegen nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung

Rz. 267 Muster 14.42: Stufenklage gegen nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung Muster 14.42: Stufenklage gegen nicht befreiten Vorerben: Rechenschaftslegung, eidesstattliche Versicherung, Herausgabe der Erbschaft, Zustimmung zur Grundbuchberichtigung An das Landgericht _________...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / VI. Muster: Einzeltestament, Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Lebensgefährtin – wahlweise Geldzahlung oder Wohnungsrecht

Rz. 485 Muster 3.30: Einzeltestament, Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Lebensgefährtin – wahlweise Geldzahlung oder Wohnungsrecht Muster 3.30: Einzeltestament, Anordnung eines Vermächtnisses zugunsten der Lebensgefährtin – wahlweise Geldzahlung oder Wohnungsrecht Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnha...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 15. Muster: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs

Rz. 85 Muster 21.5: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils und des Zugewinnausgleichs Muster 21.5: Klage des Vertragserben auf Aufhebung und Löschung eines Nießbrauchsrechts sowie Herausgabe eines Gebäudegrundstücks Zug um Zug gegen Zahlung des Pflichtteils...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 4. Muster: Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan (mit Teilungsanordnung bezüglich Grundstück)

Rz. 289 Muster 19.1: Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan (mit Teilungsanordnung bezüglich Grundstück) Muster 19.1: Klage auf Zustimmung zum Teilungsplan (mit Teilungsanordnung bezüglich Grundstück) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ Klage des Herrn _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen F...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / e) Muster: Erbvertrag zwischen in Scheidung lebenden Ehegatten – Scheidungsvereinbarung – Auseinandersetzungsausschluss – Schuldrechtliches Nutzungsrecht – Grundstücksvermächtnis – Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag

Rz. 81 Muster 4.9: Erbvertrag zwischen in Scheidung lebenden Ehegatten – Scheidungsvereinbarung – Auseinandersetzungsausschluss – Schuldrechtliches Nutzungsrecht – Grundstücksvermächtnis – Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag Muster 4.9: Erbvertrag zwischen in Scheidung lebenden Ehegatten – Scheidungsvereinbarung – Auseinandersetzungsausschluss – Schuldrechtliches Nutzungsr...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / h) Muster: Auflassung eines Vermächtnisgrundstücks

Rz. 93 Muster 15.4: Auflassung eines Vermächtnisgrundstücks Muster 15.4: Auflassung eines Vermächtnisgrundstücks _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sind Sie erklären mit der Bitte um notarielle Beurkundung folgenden Vermächtniserfüllungsvertrag I. Vorwort 1. Im...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / bb) Muster: Grundstücksübertragung gegen Zahlung des Übernahmepreises (Übernahmerecht als Vorausvermächtnis)

Rz. 125 Muster 15.10: Grundstücksübertragung gegen Zahlung des Übernahmepreises (Übernahmerecht als Vorausvermächtnis) Muster 15.10: Grundstücksübertragung gegen Zahlung des Übernahmepreises (Übernahmerecht als Vorausvermächtnis) _________________________ (Notarielle Urkundenformalien) Anwesend sindmehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Erstberichtigung des Grundbuchs

Rz. 121 Nach Eintritt des Erbfalls kann eine Grundbuchberichtigung vorgenommen worden sein, die sich nachträglich als nicht richtig herausstellt, weil bspw. ein unrichtiger Erbschein aufgrund eines ungültigen Testaments erteilt worden war. Rz. 122 Fall Erblasser E hat ein Testament hinterlassen, wonach A zum Alleinerben eingesetzt wurde; die Kinder K1 und K2 sind enterbt und ...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / e) Erbvertrag

Rz. 78 Die Gültigkeit eines Erbvertrages bestimmte sich nach dem hypothetischen Erbstatut, Art. 26 Abs. 5 S. 1 EGBGB a.F. Beim einseitigen Erbvertrag war dabei das hypothetische Erbstatut des Verfügenden maßgeblich. Bei zwei- oder mehrseitigen Erbverträgen beurteilt sich die Gültigkeit nach dem hypothetischen Erbstatut aller Verfügenden. Die Grundsätze über die Wirksamkeit g...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Der Pförtner und seine Ehefrau

Rz. 420 Das OLG Frankfurt hat die testamentarische Zuwendung an die Ehefrau des Pförtners eines Altersheims als Verstoß gegen § 14 Abs. 5 HeimG und damit als nichtig angesehen.[470] Dieser Fall ist insofern bemerkenswert, als in dem zu überprüfenden Testament weder eine Pflegeperson noch eine mit Leitungsfunktionen betraute Person eines Heims testamentarisch bedacht worden w...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / bb) Für eine außergerichtliche Streitschlichtung

Rz. 265 Muster 8.4: Für eine außergerichtliche Streitschlichtung Muster 8.4: Für eine außergerichtliche Streitschlichtung Herrn/Frau Präsidenten/Präsidentin des Landgerichts _________________________ Meine Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht in der Erbrechtsangelegenheit des Erblassers _________________________, gestorben am _________________________, meine Urkunde vom _...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / II. Anspruchsgläubiger

Rz. 191 Berechtigt ist derjenige, dem das Vermächtnis vertragsmäßig i.S.v. § 2278 Abs. 2 BGB zugewandt wurde, nicht auch der Erbvertrags-Partner, der lediglich die vertraglichen Erklärungen des Erblassers entgegennimmt, aber selbst gar nicht durch die Vermächtnisanordnung bedacht wurde. Die Auslegung eines Testaments kann bei der Bestimmung eines Schlusserben auch die Anordn...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 5. Zustimmung des vertraglich Bedachten

Rz. 149 Die Zustimmung des vertraglich Eingesetzten zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit wieder zurück. Die Zustimmung bedarf der notariellen Beurkundung, weil darin eine ganze oder teilweise Aufhebung des Erbvertrags zu sehen ist, §§ 2290 Abs. 4, 2276 BGB.[105] Unter Ehegatten genügt die Form des gemeinschaftlichen Testaments,...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Allgemeine Zeugenzuziehung

Rz. 191 Unabhängig davon, ob beim Erblasser besondere Umstände vorliegen, kann der Erblasser zur Testamentsbeurkundung die Zuziehung von einem Zeugen oder zwei Zeugen oder einem zweiten Notar verlangen, § 29 BeurkG. Nach ausländischem formellen Testamentsrecht ist nicht selten die Zuziehung von Zeugen oder eines zweiten Notars vorgeschrieben. Deshalb ist es ratsam, bei auslä...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Muster: Aufnahme des Rechtsstreits durch den Erben auf Klägerseite mit Antrag auf Haftungsbeschränkungsvorbehalt (§ 780 ZPO)

Rz. 519 Muster 11.36: Aufnahme des Rechtsstreits durch den Erben auf Klägerseite mit Antrag auf Haftungsbeschränkungsvorbehalt (§ 780 ZPO) Muster 11.36: Aufnahme des Rechtsstreits durch den Erben auf Klägerseite mit Antrag auf Haftungsbeschränkungsvorbehalt (§ 780 ZPO) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Aufnahme eines unt...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Motivirrtum

Rz. 310 Im Testamentsrecht ist, anders als bei § 119 Abs. 2 BGB, der Motivirrtum ganz allgemein ein Anfechtungsgrund und nicht nur der Eigenschaftsirrtum, § 2078 Abs. 2 BGB. "Irrige Annahme" in § 2078 Abs. 2 BGB bezieht sich auf die Vergangenheit, "Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstandes" auf die Zukunft.[391] Der Grund für die großzügige Zulassung des Mo...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Hinzutreten weiterer Pflichtteilsberechtigter

Rz. 313 Einen qualifizierten Irrtum im Motiv wegen Hinzutretens eines Pflichtteilsberechtigten behandelt § 2079 BGB. Das Gesetz geht davon aus, der Erblasser rechne bei der Testamentserrichtung nicht mit dem Vorhandensein weiterer Pflichtteilsberechtigter beim Erbfall als den ihm im Zeitpunkt der Testamentserrichtung bekannten.[393] Wenn er sich darin irrt (spätere Geburt, E...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Gründe für die Erb- und Pflichtteilsunwürdigkeit

Rz. 21 Erb- bzw. pflichtteilsunwürdig ist, wer den Erblasser vorsätzlich oder widerrechtlich getötet oder zu töten versucht hat. Gleiches gilt für den Fall, dass der Unwürdige den Erblasser in einen Zustand versetzt hat, der es dem Erblasser bis zum Tode unmöglich gemacht hat, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder aufzuheben (§ 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Der Tatbestan...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Allgemeines

Rz. 176 Die Beurkundungsvorschriften für Verfügungen von Todes wegen finden sich teils im BGB, teils im BeurkG. In erster Linie sind es verfahrensrechtliche Vorschriften, teilweise beinhalten sie auch materielles Recht. Zunächst gelten die allgemeinen Regeln über die Beurkundung von Willenserklärungen nach §§ 6 ff. BeurkG. Darüber hinaus sind Besonderheiten geregelt in §§ 27...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / ff) Genehmigungsvorbehalt nach § 1854 Nr. 8 BGB (§§ 1908i Abs. 2, 1804 BGB a.F.) bei Schenkung

Rz. 198 Genehmigungspflichtig sind trotz eines entsprechenden Wunsches des Betreuten Schenkungen, die über Gelegenheitsgeschenke hinausgehen, die nach den Lebensverhältnissen des Betreuten üblich sind.[265] In § 30 BtOG wurde geregelt, dass ein Berufsbetreuer kein Geld oder keine geldwerten Leistungen als Schenkung oder als Zuwendung aufgrund Verfügung von Todes wegen[266] an...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 1. Muster: Notariell beurkundeter Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses (§ 2368 BGB)

Rz. 57 Muster 13.6: Notariell beurkundeter Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses (§ 2368 BGB) Muster 13.6: Notariell beurkundeter Antrag auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses (§ 2368 BGB) _________________________ (Notarielle Urkundenformation)[150] Erschienen ist _________________________ (Name). Der Erschienene wies sich durch amtlichen Per...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (2) Wegfall des Prinzips der Mündlichkeit

Rz. 198 Ein öffentliches (notariell beurkundetes) Testament konnte nach § 2232 BGB a.F. in zweierlei Weise errichtet werden: Rz. 199 Das Mündlichkeitserfordernis bei der ersten Alternative (mündliche Erklärung des letzten Wi...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 23. Schadensersatzpflicht des Notars

Rz. 453 Will ein im Heim befindlicher Erblasser zugunsten des Heimträgers ein notarielles Testament errichten, so ist der Notar sowohl gegenüber dem Erblasser als auch gegenüber dem Heimträger als dem Begünstigten verpflichtet, auf die Bedenken gegen die Wirksamkeit des Testaments im Hinblick auf § 14 HeimG hinzuweisen und über die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung zu be...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / cc) Vor dem 17.8.2015 getroffene Rechtswahl

Rz. 100 Wie Art. 83 Abs. 2 EuErbVO klarstellt, kann die Rechtswahl auf das Staatsangehörigkeitsrecht auch schon in einem vor dem 17.8.2015 errichteten Testament enthalten sein (natürlich unter Berücksichtigung des Aspekts, dass diese ihr Ziel verfehlen kann, wenn der Erblasser zuvor verstirbt). Dies gilt sicherlich auch für ältere Testamente oder Erbverträge aus der Zeit vor ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / h) Bedarf es einer Schutzschrift im Grundbuchverfahrensrecht?

Rz. 95 Deshalb stellt sich die Frage nach einem wirksamen Schutz für den materiell Berechtigten. Kann er rein vorsorglich das Grundbuchamt durch Einreichung einer Schutzschrift quasi "bösgläubig" machen, das Grundbuchamt also auf Zweifel an der Wirksamkeit eines Testaments aufmerksam machen, so dass die Berichtigung des Grundbuchs zunächst unterbleibt, dem Grundbuchamt die Z...mehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / 1. Der Erblasser hat seine Bestattung ausdrücklich geregelt

Rz. 7 Über die Art einer Bestattung und den Ort der letzten Ruhestätte entscheidet in erster Linie der Wille des Verstorbenen.[31] Dieser kann seine Bestattungsanordnungen auch gegen den Willen oder Wunsch von Familienangehörigen durchsetzen.[32] Er kann seine Bestattung zu Lebzeiten regeln, indem er in einer letztwilligen Verfügung oder auf andere Weise festlegt, wer seine ...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 7. Beschränkung eines Abkömmlings in guter Absicht

Rz. 154 Eine Beschränkung eines vertraglich bedachten Abkömmlings in guter Absicht durch späteres Testament lässt das Gesetz in § 2289 Abs. 2 BGB zu. Insofern kann der Erbvertrag bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 2338 BGB auch später geändert werden.mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 2. Muster: Stufenklage gegen den Erbschaftsbesitzer

Rz. 258 Es gehört zu den Pflichten des Nachlasspflegers, den Nachlass zu erhalten und zu verwalten und die Vermögensinteressen der noch festzustellenden Erben wahrzunehmen. Dazu hat er die Nachlasssachen in Besitz zu nehmen. Dafür kann er von jedem, der Nachlassgegenstände in Besitz hat, deren Herausgabe verlangen und dieses Recht notfalls gerichtlich einfordern. Der Aktivpr...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 2. Fälle aus der Rechtsprechung

a) Bejahung eines gemeinschaftlichen Testaments Rz. 534mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (b) Freistellungsklausel

Rz. 88 Um unvorhergesehenen Veränderungen noch Rechnung tragen zu können, könnten die Ehegatten bzw. Lebenspartner deshalb bspw. folgende Klausel (sog. Freistellungsklausel) in das Testament aufnehmen: Freistellungsklausel (Beispiel 1) "Der Überlebende ist befugt, noch Testamentsvollstreckung mit beliebigem Inhalt anzuordnen." Hätte das gemeinschaftliche Testament im obigen Be...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 95 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach pflichtgemäß...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Der Erblasser hat ein Testament hinterlassen, wonach Erben seine Angehörigen nach gesetzlichem Erbrecht werden sollen. Ein Bruder des Erblassers, der nicht zu den gesetzlichen Erben gehört, der seit vielen Jahren an einer unheilbaren Krankheit leidet und deshalb auch seit Jahren nicht mehr berufstätig sein kann, soll in einem der Häuser des Erblassers ein lebenslanges ...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / cc) Muster für eine behauptete Rechtsbeeinträchtigung

Rz. 310 Muster 7.66: Muster für eine behauptete Rechtsbeeinträchtigung Muster 7.66: Muster für eine behauptete Rechtsbeeinträchtigung Der Erbschein hätte _________________________ nicht erteilt werden dürfen, da mein Mandant aufgrund gesetzlicher Erbfolge Alleinerbe des Erblassers geworden ist. Das Testament vom _________________________ ist unwirksam, weil __________________...mehr

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§ 5 Verzichtsverträge / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 66 Unternehmer U ist verheiratet und hat drei Kinder. Er wünscht, dass sein mittelständischer Betrieb einmal von seinem Sohn fortgeführt wird, da seine beiden Töchter andere Berufe ergriffen haben. Angesichts der erheblichen Pflichtteilsansprüche der Töchter drohen im Todesfall erhebliche Liquiditätsabflüsse. U bittet seinen Rechtsanwalt, die Unternehmensnachfolge zu sic...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / cc) Rücktritt nach dem Tod des Vertragspartners

Rz. 220 Nach dem Tod des Vertragspartners kann der Rücktritt durch Testament ausgeübt werden, § 2297 BGB.mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / F. Bereicherungsansprüche des enterbten Vermächtnisnehmers

Rz. 315 OLG München:[250] Zitat "Tilgt ein Abkömmling die Schulden seiner Eltern im Hinblick auf eine Immobilie, die ihm vermächtnisweise zugewendet ist, und wird er diesbezüglich in einem späteren Testament enterbt, dann steht ihm ein bereicherungsrechtlicher Anspruch nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB (condictio ob rem) gegenüber dem Erben zu."mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / b) Muster: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen

Rz. 72 Muster 7.13: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen Muster 7.13: Antrag auf Vernehmung eines Zeugen An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Nachlasssache _________________________ Az. _________________________ Erbscheinsantrag des _________________________ In der vorbezeichneten Sache beantrage ich, den Nachbarn des Verstorbenen, ________________________...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / Literaturtipps

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§ 5 Verzichtsverträge / Literaturtipps

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§ 5 Verzichtsverträge / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 109 Die Eheleute M und F haben sich durch ein gemeinschaftliches Testament ohne Abänderungsklausel gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Schlusserben sind ihre beiden Söhne S1 und S2 zu gleichen Teilen. Ersatzschlusserben sind für S1 seine Tochter T und für S2 sein Sohn E. Nach dem Tod der Ehefrau F ist sich die Familie einig, dass Sohn S2 einmal alles erben soll, da S1...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / bb) Form der Rechtswahl

Rz. 14 Die Form der Rechtswahl entsprach der einer Verfügung von Todes wegen, Art. 25 Abs. 2 EGBGB a.F. Damit war in Deutschland die Rechtswahl auch in einem privatschriftlichen Testament möglich. Auch eine konkludente Rechtswahl soll nach OLG Zweibrücken[13] möglich sein. Voraussetzung dafür war aber ein entsprechendes Erklärungsbewusstsein des Verfügenden.[14]mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / aa) Auslegungsregel des § 2269 BGB

Rz. 68 Der Auslegungsregel des § 2269 BGB liegt der in der Praxis häufig vorkommende Sachverhalt zugrunde, dass Ehegatten den Überlebenden von ihnen vermögensmäßig absichern und erst nach dessen Tod ihr gemeinsames Vermögen den gemeinschaftlichen Kindern zukommen lassen wollen. Rechtstechnisch wäre dieses Ergebnismehr

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§ 26 Bestattungsrecht und B... / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 25 Nach dem Tod des Erblassers hatten seine Kinder eine Feuerbestattung mit Beisetzung auf dem örtlichen Friedhof veranlasst. In seinem Testament hatte der Erblasser eine Feuerbestattung mit Ausstreuen der Asche angeordnet.mehr

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§ 12 Erbengemeinschaft / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Der Erblasser hinterlässt eine Ehefrau und zwei noch minderjährige Kinder. Nach dem gemeinschaftlichen Testament, das die Eheleute errichtet haben, ist gesetzliche Erbfolge eingetreten. Die Auseinandersetzung des Nachlasses soll frühestens mit einer etwaigen Wiederverheiratung der überlebenden Ehefrau vorgenommen werden. Der Nachlass besteht im Wesentlichen aus zwei Wo...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / 9. Fortbestand der gemeinschaftlichen Verfügung trotz Scheiterns der Ehe

Rz. 474 Ein in der Praxis oft übergangenes Problem ist die Vermutungsregelung des § 2268 Abs. 2 BGB, der die Frage regelt, ob im Falle der Erhebung der Klage auf Auflösung oder Scheidung der Ehe oder im Falle der Zustimmung zur Scheidung durch den Erblasser eine Verfügung wirksam bleiben soll.[573] Um hier eine mögliche Auslegung zu vermeiden, sollte sowohl positiv als auch ...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Vormerkung nach dem Erbfall

Rz. 99 Nach Eintritt des Erbfalls und bis zur Eigentumsumschreibung des Vermächtnisgrundstücks auf den Vermächtnisnehmer ist der Erbe bzw. sind die mehreren Erben rechtmäßige Eigentümer des Grundstücks, weil das Eigentum auf sie nach § 1922 BGB kraft Gesetzes übergegangen ist; solange der Erblasser noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist das Grundbuch insoweit ...mehr

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / bb) Rechtsnatur der Schiedsklausel

Rz. 17 Die Bestimmung der Rechtsnatur der Schiedsklausel bereitet erhebliche Schwierigkeiten, weil das Gesetz dazu schweigt. Das Reichsgericht hat diese Frage in seiner Entscheidung offen gelassen und lediglich die Zulässigkeit einer solchen Schiedsklausel bejaht.[25] Nach Ansicht Kohlers [26] handelt es sich bei einer Schiedsklausel um eine Auflage, wenn der Erblasser dem Sc...mehr