Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Müller-Laube, Der StB als Testamentsvollstrecker, Stbg 1990, 395; Streck, Der StB als Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter, DStR 1991, 592; Meincke, StB als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger, StbKongrRep 1992, 209; Kleine-Cosack, Testamentsvollstreckung durch StB und Banken: Plädoyer gegen ein Anwaltsmonopol, DB 2000, 2109; Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte ...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 1. Einkünftezurechnung an den Vermächtnisnehmer bis zur Erfüllung des Vermächtnisses bei der Erbauseinandersetzung

Nutzungen, z.B. Zinsen auf ein Geldvermächtnis, sind bei der ESt zu erfassen, nicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.[15] Nach der Aufspaltung von Erbfall und Erbauseinandersetzung in zwei selbstständige Vorgänge entschied der BFH,[16] dass auch bei einer Erbauseinandersetzung, die erst mehr als sechs Monate nach dem Erbfall stattfindet, die Zurechnung der Einkünfte an den Übern...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / a) Sonderbetriebsvermögen und qualifizierte Nachfolgeklausel

Ertragsteuerliche Regelungen, jedenfalls soweit sie das Betriebsvermögen (i.S.v. § 12 Abs. 5 ErbStG) betreffen, haben auch ggf. unmittelbare Auswirkungen für die Erbschaftsteuer, im Hinblick auf die verlängerte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz und die an die Bestandsidentität von Betriebsvermögen im ErbStG mit dem Betriebsvermögen im EStG anknüpfende Begünstigungsfähigkeit vo...mehr

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ZErb 02/2022, Zur funktione... / 1 Gründe

I. Die Beschwerdeführer wenden sich dagegen, dass das Nachlassgericht – entgegen dem Erbscheinsantrag der Antragsteller vom 13.7.2020 – eine Fiskuserbschaft zu ½ festgestellt hat. Der Erblasser war unverheiratet und hatte keine Abkömmlinge; er hat kein Testament errichtet. Seine Eltern sind vorverstorben und hatten keine Abkömmlinge neben dem Erblasser. Die Antragsteller – die ...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / aa) § 17 EStG

In einer Reihe von Fallkonstellationen können sich rechtstechnisch daraus Probleme ergeben, dass im Erbfall zunächst ein dinglicher Von-selbst-Erwerb der Erben stattfindet, erst später ggf. ein schuldrechtlicher Übergang von Vermögen auf einen Vermächtnisnehmer (vgl. § 2174 BGB). In der Zwischenphase, häufig gedanklich nur einer logischen Sekunde, kann es zu einer ungewollte...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / IV. Bindungswirkung und konkludente Rechtswahl

War die EuErbVO in der vom BGH entschiedenen Sache nicht anwendbar, so konnten die Parteien auch keine konkludente Rechtswahl auf der Grundlage der EuErbVO treffen. Da aber die Ausführungen des BGH zur konkludenten Rechtswahl über den entschiedenen Fall hinaus von Bedeutung sind, sollen sie hier gleichwohl überprüft werden. Dabei zeigt sich, dass der von der EuErbVO gesetzte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hauptfälle

Rn. 331 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ausdrücklich aufgeführt sind die Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied. Nach der Rspr des BFH müssen die unter § 18 Abs 1 Nr 3 EStG fallenden Tätigkeiten im Wesentlichen den in dieser Vorschrift beispielhaft genannten Tätigkeiten ähnlich sein. Eine solche Ä...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / a) Sachlicher, räumlich-persönlicher und internationaler Anwendungsbereich

Für den sachlichen Anwendungsbereich der EuErbVO spielt die Anzahl der an einer Rechtswahl Beteiligten keine Rolle. Einseitige Verfügungen von Todes wegen sind von der EuErbVO sachlich ebenso erfasst wie Erbverträge i.S.v. Art. 3 Abs. 1 lit. b EuErbVO, zumal Letztere in Art. 25 EuErbVO eine Sonderregelung erfahren. Räumlich-persönlich sind die Kollisionsnormen der EuErbVO ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Kein Auffangtatbestand

Rn. 328 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vorschrift des § 18 Abs 1 Nr 3 EStG enthält keine Definition des Begriffs der Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit. Sie benennt nur beispielhaft die Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltungen und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied. Auch die Entstehungsgeschichte und der (nicht erkennb...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / bb) § 6 AStG beim Tod

Für die Nachfolgeplanung ist zu beachten, dass seit 1.1.2007 erstmals in § 6 AStG der Übergang von Todes wegen auf einen Steuerausländer erfasst ist, wie bereits zuvor der als Umgehung der Wegzugsbesteuerung gesehene lebzeitige Übertragungsvorgang.[38] Wenn auch der Übergang von Todes wegen auf eine nicht unbeschränkt steuerpflichtige Person dem Wegzug gleichgestellt ist (§ ...mehr

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ZErb 02/2022, Zum Fürsorgeb... / 1 Gründe

1. Wegen des Sachverhalts und des Verfahrensgangs bis zum Beschluss des Senats vom 16.11.2020 (2 Wx 262/267/268/20) wird auf die Darstellung in den Gründen jenes Beschlusses Bezug genommen (Bl. 119 f.). Durch jenen Beschluss hatte der Senat eine vom Nachlassgericht angeordnete Nachlasspflegschaft aufgehoben. Der ehemalige Nachlasspfleger sowie die Beteiligten zu 2. und 4. habe...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / I. Die Geschäftsgebühr für außergerichtliche Tätigkeiten

Rz. 3 Besondere Bedeutung für die Berechnung der insbesondere außergerichtlichen Anwaltstätigkeiten hat die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Der Anwendungsbereich der Geschäftsgebühr lässt sich im Wesentlichen in vier Gruppen unterteilen:mehr

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Aufgabenteil / 18. Vergütung des RA bei Beratungshilfe (→ § 9 Rdn 39 ff.)

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / C. Die Beratungsgebühr

Rz. 73 → Dazu Aufgaben Gruppe 13 Die Beratungsgebühr (Ratgebühr) entsteht für das auftragsgemäße Erteilen eines Rates oder einer Auskunft durch den RA. Wichtig ist, dass der Auftraggeber von dem RA nicht mehr verlangt, als einen Rat oder eine Auskunft. Jede vom Klienten erwünschte, darüber hinausgehende Tätigkeit des RA führt dazu, dass eine andere Gebühr als die Ratgebühr, z...mehr

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Aufgabenteil / 13. Gebühren für Beratung und Gutachten (→ § 4 Rdn 73 ff., § 4 Rdn 96 ff.)

Hinweis: Bei den Aufgaben dieser Gruppe wird unterstellt, dass keine Vereinbarungen über die Gebühren getroffen worden sind, falls nicht ausdrücklich angegeben. Bei Zeitvergütungen wird grundsätzlich von einem Stundensatz von 200,00 EUR ausgegangen. Aufgabenteil Gruppe 13mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / D. Gegenstandswert für anwaltliche Tätigkeiten ohne Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren (§ 23 Abs. 3 RVG)

Rz. 117 Die Ermittlung des Gegenstandswertes für anwaltliche Tätigkeiten erfolgt nach § 23 RVG, der seinerseits auf die anderen Kostengesetze verweist. Dies wurde bereits oben in Rdn 17 ff., 26, 26 und 26 f. dargestellt. Während § 23 RVGmehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.3.1 Übersicht

Rz. 14 Wie im Falle der nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen fehlt auch für die nichtrechtsfähigen Vermögensmassen sowohl im Zivilrecht als auch im Steuerrecht eine Legaldefinition. Aus § 3 Abs. 1 lässt sich herleiten, dass unter nichtrechtsfähigen Vermögensmassen nichtrechtsfähige Zweckvermögen zu verstehen sind. Diese unterteilt das Gesetz in nichtrechtsfähige Anstalte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.4 § 3 Abs. 1 im Verhältnis zu Körperschaften des öffentlichen Rechts

Rz. 28 Juristische Personen des öffentlichen Rechts leiten im Allgemeinen ihre öffentlich-rechtliche Eigenschaft aus dem Recht des Bundes oder aus dem Landesrecht ab. In anderen Fällen genügt die staatliche Anerkennung oder die staatliche Verleihung. Wenn eine Anerkennung (Verleihung) nicht nachgewiesen ist, kann aus der geschichtlichen Entwicklung, durch Landesverwaltungsüb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 1.2.2.3.6 Beispiele für nichtrechtsfähige Vermögensmassen

Rz. 21 Werden durch Testament Grundstücke für ewige Zeiten an eine Körperschaft zur treuhänderischen Verwaltung, zur Übernahme und zur Verteilung daraus entstehender Einkünfte an bedürftige Personen übertragen, liegt eine nichtrechtsfähige Stiftung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 5 vor. Dem steht nicht entgegen, dass die der Stiftung zuzurechnenden Grundstücke grundbuchamtlich auf d...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Auslegung einer Klausel in einem gemeinschaftlichen Testament

Leitsatz 1. Zur Auslegung der von den Ehegatten – neben ihrer letztwilligen Verfügung der gegenseitigen Einsetzung als Alleinerben – verwendeten Klausel "Bei einem gemeinsamen Tode z.B. Unfall fällt der gesamte Nachlaß an unsere Nichte …". (vgl. bereits OLG München, Beschl. v. 13.8.2018 – 31 Wx 49/17). 2. Eine solche Formulierung kann im Einzelfall auch die Auslegung ergeben, ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IX. Testament

Rz. 80 Bei Klage auf Herausgabe eines Testaments ist nach dem Interesse des Klägers, insbesondere unter Berücksichtigung des von ihm behaupteten Anspruchs am Nachlass, der Gegenstandswert frei zu schätzen.[105] Der Wert einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Testaments richtet sich nach der Höhe der Besserstellung des Klägers infolge der Nichtigkeit und nicht nac...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Angabe de... / 2 Gründe

II. Die Rechtsbeschwerde ist zulässig, aber unbegründet. 1. Das Beschwerdegericht, dessen Entscheidung unter anderem in ErbR 2020, 571 veröffentlicht ist, hat ausgeführt, das Nachlassgericht habe zu Recht offengelassen, ob es die zur Begründung des Antrags erforderlichen Tatsachen aufgrund des Testaments vom 20.10.1982 oder aufgrund des Testaments vom 17.12.2015 für festgestel...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Angabe de... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten sind die Söhne der Erblasserin; ein weiterer Sohn verstarb 2013 kinderlos. Mit notariellem gemeinschaftlichen Testament vom 20.10.1982 hatten sich die Erblasserin und ihr Ehemann, der 1984 verstarb, gegenseitig als Alleinerben sowie die Beteiligten als Erben zu gleichen Teilen nach dem Überlebenden eingesetzt. Sie hatten außerdem angeordnet, dass der Überleb...mehr

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ZErb 01/2022, Zur vorsorgli... / 2 Gründe

II. Die am 4.12.2019 fristgemäß eingelegte und auch im Übrigen zulässige (§§ 58 ff. FamFG) Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Amtsgerichts St. Ingbert vom 28.11.2019 führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung. Für die Einsetzung des weiteren Testamentsvollstreckers besteht unter den gegebenen Umständen – derzeit – keine rechtliche Grundlage. 1. Ge...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / I. Abgrenzung Geschäftstätigkeit und Beratung

Rz. 40 Wird der Rechtsanwalt beauftragt, ein Testament zu entwerfen, handelt es sich jeweils um eine einseitige Willenserklärung des künftigen Erblassers. Wohingegen in § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO das Entwerfen von Urkunden noch ausdrücklich aufgeführt war, ist nun der Wortlaut in der Nachfolgevorschrift Nr. 2300 VV RVG anders gefasst. Gemäß Vorbem. 2.3 Abs. 3 zu Nr. 2300 VV RVG...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Auslegung... / 1 Tatbestand

I. 1. Die Erblasserin war deutsche Staatsangehörige mit letztem gewöhnlichem Aufenthalt im Bundesgebiet. Ihr Ehegatte, mit dem sie in einziger kinderloser Ehe verheiratet war, verstarb nur 10 Tage vor der Erblasserin. Die Erblasserin hatte keine außerhalb der Ehe geborenen Kinder und niemanden als Kind angenommen. Die Beteiligte zu 1 ist eine Nichte der Erblasserin. Die übrig...mehr

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ZErb 01/2022, Auslegung Erb... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Der Senat teilt im Ergebnis die Auffassung des Nachlassgerichts, dass sich die Erbfolge nach dem Testament vom 26.10.2015 bestimmt und nicht nach dem von der Erblasserin und ihrem vorverstorbenen Ehemann niedergelegten Erbvertrag vom 17.8.1965. Letzterer enthält für die hier inmitten stehende Erbfolge nach der Erbla...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 1. Spanien

Hat der deutsche Erblasser vor seinem Tod in Spanien in seiner Immobilie seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt, so ist auf den gesamten Nachlass spanisches Erbrecht anzuwenden, sofern testamentarisch keine Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts getroffen wurde.[13] Zunächst ist zu beachten, dass Spanien ein Mehrrechtsstaat ist, da einzelne autonome Gemeinschaften ein eigen...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / III. Rechtswahl

Aufgrund dieser Besonderheiten, sollte, wer im Ausland lebt, genau abwägen, ob nicht weiterhin das deutsche Erbrecht für die Nachlassregelungen gelten soll. Die Möglichkeit hierzu eröffnet Art. 22 Abs. 1 EU-ErbVO, wonach der Erblasser eine Rechtswahl hat, das Recht des Staates auf den Todesfall zu bestimmen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt. Anders als die für internati...mehr

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ZErb 01/2022, Auslegung Erb... / 1 Tatbestand

I. Die Erblasserin ist am 25.1.2018 verstorben. Sie errichtete am 17.8.1965 mit ihrem vorverstorbenen Ehemann einen Erbvertrag, in dem die Ehegatten unter Ziffer II. folgende Anordnungen trafen: "Im Wege des Erbvertrages vereinbaren wir in einseitig unwiderruflicher Weise: Wir setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen und ausschließlichen Erben ein. Erbe des Längstlebenden ...mehr

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ZErb 01/2022, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Zutreffend ist das Nachlassgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beteiligte zu 1 aufgrund des gemeinschaftlichen Testaments der Ehegatten vom 15.6.1992 Alleinerbin der Erblasserin ist. 1. Die (erläuternde) Auslegung des Testamentes ergibt, dass nach dem für die Testamentsauslegung maßgeblichen Willen der Erblasse...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (3) Interessenkollision bei der Beratung einer Testamentserrichtung und späteren Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

Rz. 79 Beispiel Das Oberlandesgericht Karlsruhe[179] musste in einer Entscheidung an der Schnittstelle zwischen der Beratung bei einer Testamentserrichtung und der späteren Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs über die Frage entscheiden, ob eine Vertretung widerstreitender Interessen vorliegt. Ein Rechtsanwalt hatte den späteren Erblasser bei der Errichtung eines Testam...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 2. Geltung eines ausländischen Rechts

Wer solchermaßen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, muss im Hinblick auf seinen Nachlass berücksichtigen, dass zahlreiche in Deutschland übliche Regelungen im Ausland unbekannt und insbesondere unwirksam sind. Das gilt auch für das in Deutschland häufig verwandte so genannte "Berliner Testament" sowie andere gemeinschaftliche Testamente und Erbverträge unter Ehel...mehr

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ZErb 01/2022, Zur vorsorgli... / 1 Tatbestand

I. Der am 9.5.2001 verstorbene Erblasser, der zu Lebzeiten mit der Beteiligten zu 2) verheiratet war, hatte mit dieser am 8.1.2000 ein gemeinschaftliches Testament errichtet (Bl. 3 ff. in 7 IV 322/02); darin waren der überlebende Ehegatte zu ½ und die beiden Töchter, A. und C. M., zu je ¼ zu Miterben des Erstversterbenden eingesetzt worden, die als Miterbin eingesetzte Tochte...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / cc) Beratung von Ehegatten bei der Gestaltung eines Ehegattentestaments oder eines Ehegattenerbvertrags

Rz. 80 Neben der Vertretung von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten gehört zu den alltäglichen Aufgaben des Rechtsanwalts für Erbrecht die Beratung von Ehegatten bei der Errichtung und Gestaltung eines gemeinschaftlichen Testaments oder eines Erbvertrags. In den meisten Fällen werden die Ehegatten bereits eine gemeinsame Entscheidung über die Verteilung von Erbquoten, die...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / D. Haftungsbeschränkung

Rz. 141 Die Bearbeitung erbrechtlicher Mandate ist aufgrund der rechtlich schwierigen Materie und der vergleichsweise hohen Gegenstands-/Streitwerte für den Rechtsanwalt mit nicht unerheblichen Haftungsrisiken verbunden. So birgt allein bereits die große Anzahl der durch den Rechtsanwalt im Rahmen der Bearbeitung zu beachtenden Gestaltungs- und Verjährungsfristen, wie auch s...mehr

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ZErb 01/2022, Vereinbarkeit... / 1 Tatbestand

I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit eines privatschriftlichen Testaments sowie die Wirksamkeit der Beschwerdeeinlegung. Der verwitwete Erblasser war der Vater des Beschwerdeführers und der Beteiligten zu 3. sowie der Großvater des Antragstellers, des Neffen des Beschwerdeführers. Mit privatschriftlichem Testament vom 30.12.2019 (Bl. 7 d.BA 4 IV 442/20) setzte der ...mehr

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Bereska, BGH zum Fernabsatz: Kein Sonderrecht für die Anwaltschaft, AnwBl 2021, 97 Blattner, 15-Minuten-Zeittakt: Das letzte Wort ist (nicht) gesprochen?!, AnwBl 2020, 344 Bonefeld, Erbrechtliche Beratung und Rechtsschutzversicherung, ZErb 1999, 11 Bredemeyer, Erbrechtliche Geschäftsgebühr von 1,8, ZErb 2012, 180 Burhoff, Gebührenbemessung im OWi-Verfahren, RVG-Report 2005, 361 B...mehr

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ZErb 01/2022, Zur vorsorgli... / Leitsatz

In Ermangelung eines wirksamen Ersuchens des Erblassers, das sich dem Testament – ggf. durch Auslegung – entnehmen lassen muss, kann das Nachlassgericht auch bei Zweifeln an der Amtsführung des derzeitigen Amtsinhabers nicht vorsorglich einen weiteren Testamentsvollstrecker bestellen. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 4.5.2021 – 5 W 52/20mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / C. Abrechnung bei Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung

Rz. 46 Der im Erbrecht tätige Anwalt sollte seine Mandanten auch auf die Notwendigkeit einer vorsorgenden Verfügung, z.B. Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung, hinweisen. Da das Testament erst nach dem Ableben des Mandanten Wirkung entfaltet und die Zahl der Menschen, die aus medizinischen Gründen in ein künstliches Koma versetzt werden, deutlich ansteigt, ist an di...mehr

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Anhang 3: Leistungsübersicht der Rechtsschutzversicherer im Erbrecht

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§ 5 Exkurs: Erfolgreiche Ko... / II. Beratungsgespräch

Rz. 31 Zu unterscheiden ist die fachliche Beratung von der Prozessberatung. Beide Beratungsformen sollten grundsätzlich lösungsorientiert sein und nicht nur am Problem haften bleiben.[26] Bei der fachlichen Beratung setzt der Anwalt seine höheren Rechtskenntnisse ein und gibt einem ratsuchenden Mandanten einen konkreten Rat oder eine Handlungsanweisung. Rz. 32 Bei der sogenan...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / aa) Abschluss eines Erfolgshonorars

Rz. 102 Das Erfolgshonorar kann als Fremdkörper, im Hinblick auf die Möglichkeit eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, angesehen werden. Durch diesen Ausnahmecharakter bedarf es einer Einzelfallprüfung der Zulässigkeit der Vereinbarung erfolgsbasierter Vergütungen.[215] Aus dem Erfordernis der Einzelfallprüfung ergibt sich für den Rechtsanwalt eine doppelte Einschränkun...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / F. Die Testamentsvollstreckung

Rz. 77 Der Erblasser bestimmt allein, ob und in welcher Höhe der Testamentsvollstrecker eine Vergütung erhält. Gemäß § 2221 BGB kann der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen, sofern nicht der Erblasser ein anderes bestimmt hat. Der Erblasserwille ist vorrangig und maßgeblich für die Bestimmung der Vergütung.[107] Hat der Erb...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 3. Italien

Hat ein deutscher Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Italien[23], so wird nach dem gesetzlichen Erbrecht Italiens der überlebende Ehegatte neben einem Kind, hälftiger Erbe des Nachlasses. Wenn mehrere Kinder vorhanden sind, so erbt der Ehegatte ein Drittel und die Kinder zwei Drittel zu gleichen Teilen. Der Pflichtteilsanspruch ist anders als im deutschen Recht ein A...mehr

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ZErb 01/2022, Die Ferienimm... / 5. Frankreich

Liegt der gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers folglich in Frankreich, gilt für den gesamten Nachlass französisches Erbrecht.[26] Dies gilt auch dann, wenn der in Frankreich lebende Erblasser mit deutscher Staatsangehörigkeit ausschließlich Vermögen in Deutschland besitzt: Das Vermögen in Deutschland wird nach französischem Erbrecht vererbt. Die deutschen Gerichte müssen fr...mehr

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§ 1 Die Annahme des erbrech... / (1) Interessenkollision bei der Erbauseinandersetzung und bei dem Bestehen einer Ausgleichspflicht

Rz. 74 Beispiel Der Erblasser E hat zu Lebzeiten kein Testament errichtet.[165] Nach seinem Tod sind seine Söhne A, B und C zu ⅓ gesetzliche Erben geworden, § 1924 Abs. 1 BGB. A und B beauftragen den R damit, dass dieser mit dem C eine Teilauseinandersetzung erreicht. Der R erzielt mit dem C Einigkeit darüber, dass das noch zur Erbmasse gehörende Grundstück von einem Gutacht...mehr

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D / Durchsuchung, Durchsicht von Papieren [Rdn 1906]

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AGS 01/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 3432 In seinem Beitrag gibt Mayer zunächst einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Änderungen im RVG, die in letzter Zeit in insgesamt sieben von dem Autor aufgeführten Gesetzen erfolgt sind. Dabei gibt Mayer auch eine kurze Übersicht darüber, welche Vorschriften des RVG durch dies...mehr

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Anhang 2: Beispiele für Verfahrensgebühren

Hinweis: § 34 Abs. 2 GNotKG wurde neu gefasst mit Wirkung vom 1.1.2021 durch Gesetz vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3229).mehr