Fachbeiträge & Kommentare zu Testament

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Die Erblasser errichteten handschriftlich ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie u.a. folgende Regelung trafen: Zitat Erbteil P./I. fällt an eine Erbengemeinschaft auf 5 befreundeten Familien, da … [die Ehefrau] außer ihrem Ehemann keine Erben hat … Namen und Adressen für das Erbteil Italia sind im PC-Ausdruck angehängt und persönlich unterschrieben. …“ Dem Testament war e...mehr

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ZErb 04/2022, Zum Beginn de... / 1 Gründe

Die Beschwerde, mit der das beteiligte Land sich gegen die Feststellung des Fiskuserbrechts wendet, ist unbegründet. Der Senat kann nicht feststellen, dass andere Erben als das Land Niedersachsen vorhanden sind, nämlich die Beteiligten zu 1 und 2 als Kinder des am 10.9.2020 verstorebenen Erblassers. Die rechtliche Einschätzung des Amtsgerichts, dass die Beteiligten zu 1 und 2...mehr

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ZErb 04/2022, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Der Erblasser errichtete am 23.7.1987 vor einem staatlichen Notariat zusammen mit seiner Ehefrau H.M. ein gemeinschaftliches Testament. Darin setzten sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Ableben des Längstlebenden sollte der Antragsteller Eigentümer ihres Hausgrundstückes in B., das sie im Jahr 1973 für 4.360 Mark/DDR erworben hatten, werden. Genauere...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 2. Reichweite der Bindungswirkung

Um die Möglichkeiten nachträglicher Einflussnahme beurteilen zu können, bedarf es zunächst eines Blicks auf die Voraussetzungen und den Umfang der Bindungswirkung letztwilliger Verfügungen. Wechselbezügliche Verfügungen von Todes wegen in gemeinschaftlichen Testamenten erzeugen nach § 2271 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 BGB ebenso wie vertragsmäßige Verfügungen nach § 2289 Abs. 1 BGB e...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / 8

Auf einen Blick Zusammenfassend lässt sich für den zweiten Teil des erbrechtlichen Jahresrückblicks festhalten:mehr

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ZErb 04/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Blaeschke, Praxishandbuch Notarprüfung, Geschäftsprüfungen nach § ...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 3. Qualität der Beeinträchtigung

Über die Frage, worin genau die durch bzw. analog § 2289 Abs. 1 BGB vorausgesetzte Beeinträchtigung des durch die frühere Verfügung von Todes wegen Begünstigten zu liegen und wie genau sie zu beschaffen sein hat, besteht keine Einigkeit. Wortlaut, Historie und systematische Stellung der Regelung sind insoweit bei der Auslegung wenig ergiebig. Unstreitig ist, dass eine bloße e...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Die Entscheidung lehrt und erinnert daran, dass in der Praxis bei den lenkenden Ausschlagungen ein besonderes Augenmerk auf eine "bombensichere" Subsumtion gelegt werden sollte. Ob insbesondere bei einer fehlerhaft subsumierten und daher fehlgeschlagenen lenkenden Ausschlagung eine Reparatur über die Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB gelingt, hängt (derzeit noch) ganz wesentl...mehr

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ZErb 04/2022, Bindung des T... / 1 Gründe

I. Eingetragene Eigentümer sind die Beteiligte zu 1) zu ½ sowie die Beteiligte zu 1) und M … in Erbengemeinschaft zu 1/2. Grundlage der letztgenannten Eintragung ist ein (auf einem privatschriftlichen Testament beruhender) Erbschein, ausweislich dessen der 2017 verstorbene J … von der Beteiligten zu 1) zu 2/3 und von M … zu 1/3 beerbt worden ist. Weiter heißt es, M … sei nur ...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 1

Der Beitrag beschäftigt sich mit den Möglichkeiten, auch nach Eintritt der Bindungswirkung vom gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag abweichende letztwillige Verfügungen zu treffen und zwar insbesondere mit dem Ziel einer gegenüber der ursprünglich vorgesehenen Nachfolgeregelung günstigeren erbschaftsteuerlichen Behandlung oder einer sinnvolleren Vermögensallokation i...mehr

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ZErb 04/2022, Anordnung von... / 6. Zuwendungsverzicht?

Dennoch kann die Bindungswirkung durch Rechtsgeschäft mit dem Begünstigten aufgehoben werden. § 2352 BGB lässt es nämlich in Durchbrechung der Bindungswirkung zu, dass der bindend eingesetzte Erbe, aber auch der bindend bedachte Vermächtnisnehmer, auf die betreffende Zuwendung verzichtet. Der Zuwendungsverzichtsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung unter persönlicher An...mehr

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ZErb 04/2022, Verzicht eine... / 1 Gründe

I. Der Kläger macht aus übergeleitetem Recht im Wege der Stufenklage – hier auf der Auskunftsstufe – Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche nach dem am 24.2.2017 verstorbenen Erblasser K A geltend. Die Beklagte (geb. 0.0.1934) war mit dem Erblasser verheiratet. Die Eheleute hatten zwei Kinder, L und B A. Der am 0.0.1967 geborene B A ist aufgrund eines cerebralen Geb...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Der zur prononcierteren Darstellung des Praxisproblems stark vereinfachte Sachverhalt lautete wie folgt: Der Erblasser setzte mit seiner Ehegattin ein gemeinschaftliches Testament auf, in dem sich beide Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Nach dem Tod des Erblassers erklärte die Witwe und eines von zwei Kindern die Ausschlagung der Erbschaft. Die Ehefrau gab dabei ...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Es wird in der Praxis sicherlich des Öfteren ein Konsens zwischen Schenker und Beschenktem bestehen, dass der Beschenkte den Schenkenden durch Besuche und gemeinsame Unternehmungen die Eintönigkeit eines Heimaufenthalts und/oder der allein bewohnten Wohnung unterbricht und die sozialen Kontakte des Schenkers pflegt bzw. einbezieht.[43] Entsprechend den Ausführungen des OLG K...mehr

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ZErb 04/2022, Schmid, Steuerfallen im Erbbrecht

2. Auflage 2022 352 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-119-3 Vererben und flankierend vorbereitende und vorweggenommene Erbregelungen sind schon für sich eine (fachliche und menschliche) Herausforderung. Es gilt für – ggf. in weiter Zukunft liegende – Verhältnisse Anordnungen zu treffen bzw. diese Anordnungen in gewissen Abständen an veränderte Verhältnisse anzupassen...mehr

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ZErb 04/2022, 2021: Ein erb... / 2. testamentum mysticum

Maschinenschriftliche Dokumente, seien sie erläuternd oder ergänzend, sind in der erbrechtlichen Praxis im Zusammenhang mit letztwilligen Verfügungen immer wieder anzutreffen. Gerade auch, weil wir es zunehmend gewohnt sind, eine Vielzahl von Dokumenten ausschließlich am PC zu erstellen. Bei der Errichtung einer privatschriftlichen letztwilligen Verfügung entsteht durch die ...mehr

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ZErb 03/2022, Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung in einem eigenhändigen Testament bei Verweis auf maschinengeschriebene Anlage

Leitsatz Zur Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung, wenn die Erben in einem eigenhändigen Testament erst durch Bezugnahme auf eine nicht die Testamentsform wahrende Anlage individualisierbar bestimmt werden. BGH, Beschl. v. 10.11.2021 – IV ZB 30/20 1 Gründe I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligten zu 1 und 2 Miterben des am 24.4.2017 verstorbenen Erblassers geworden s...mehr

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ZErb 03/2022, Erbscheinserteilungsverfahren: Zur Kostentragung bei Bestreiten der Urheberschaft des Erblassers für das Testament

Leitsatz 1. In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die ausschließlich auf Antrag eingeleitet werden, gilt nach § 22 Abs. 1 GNotKG der auch sonst maßgebliche Grundsatz, dass der Veranlasser des Verfahrens für die Kosten haftet. 2. Auch bei der Kostentragungspflicht gem. § 81 FamFG ist diese Wertung des § 22 GNotKG zu berücksichtigen. 3. Soweit sich ein Einwendungsführer ...mehr

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ZErb 03/2022, Unwirksamkeit... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Beteiligten zu 1 und 2 Miterben des am 24.4.2017 verstorbenen Erblassers geworden sind. Die Beteiligte zu 3 ist die Tochter des Erblassers aus erster Ehe. Der Erblasser und seine zweite Ehefrau (im Folgenden: Ehefrau) erstellten unter dem 10.3.2011 ein gemeinschaftliches eigenhändiges Testament, das von beiden unterzeichnet wurde. ...mehr

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ZErb 03/2022, Erbscheinsert... / 1 Gründe

I. 1. Zu einem unbekannten Zeitpunkt zwischen dem 17.12.2020 und dem 21.12.2020 verstarb der am xx.xx.1979 geborene ledige Erblasser. Die Eltern und der einzige Bruder des Erblassers sind vorverstorben, leibliche Abkömmlinge existieren nicht. Hinsichtlich des Verwandtschaftsverhältnisses der Beteiligten zu 1) und 4) – 9) zum Erblasser wird auf die Feststellungen der Rechtspfl...mehr

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ZErb 03/2022, Aufklärung de... / 1 Gründe

I. Die Erblasserin ist die Mutter der Beteiligten zu 1) bis 3). Sie verstarb am … 2020. Ihr Ehemann, der Vater der Beteiligten zu 1) bis 3), ist … 2016 vorverstorben. 1. Am 27.7.2020 hat das Amtsgericht – Nachlassgericht – ein durch den Verfahrensbevollmächtigten der Beteiligten zu 3) geöffnet abgeliefertes eigenhändiges, mit dem Namen der Erblasserin unterschriebenes Testamen...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 2. ErbStG

Nicht alle Vermächtnisse lassen sich mit Ewigkeitsgarantie uneingeschränkt einsetzen. Auch bewährte Institute können durch die Rechtsprechung einmal Einschränkungen erfahren: Dies gilt in Teilbereichen auch für das sog. Zweckvermächtnis (nach § 2156 BGB), das oft bei gemeinsamen Testamenten u.a. zur wiederholten Nutzung von Freibeträgen gewählt wird. Dabei wird zum Todeszeit...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Eine Rechtsanwältin wurde als Betreuerin für einen 1929 geborenen Erblasser mit einer zerebralen Erkrankung ernannt. Der Erblasser besaß keine Kinder und war auch sonst "ohne Angehörige und Freunde" (OLG Celle, a.a.O.), dafür aber im Besitz eines erheblichen (Bank-) Vermögens. Honni soit qui mal … Vier Monate nach der Ernennung zur Betreuerin – der Erblasser bewohnte zu dies...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / a) Die Entscheidung

Der Kläger macht gegen die Beklagten einen Anspruch auf seinen Zusatzpflichtteil nach § 2305 BGB geltend.[80] Die Erblasserin hatte in ihrem eigenhändigen Testament u.a. verfügt: "Wenn alles Verkauft ist, bekommen alle 10 % + 5 % die ich jetzt Namentlich schreibe. Der Rest ist für die Beerdigung und, 20 Jahre Pflege des Grabes." Die Beklagte, die von der Erblasserin als Test...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Die besondere Bedeutung dieser für die amtliche Sammlung vorgesehenen Entscheidung verdeutlichen bereits die bemerkenswert zahlreichen – zumeist zustimmenden – Besprechungen.[7] Dies mag auch daran liegen, dass die erfolgte Klarstellung nicht nur für die Fälle des Rücktritts vom beurkundungspflichtigen Erbvertrag, sondern, wie gesehen, über § 2271 Abs. 1 S. 1 BGB auch für de...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / 5. Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten

Der im Testament angeordnete letzte Wille zu Beisetzung und Grabpflege des Erblassers kann häufig recht kostspielig sein, sodass sich aus der Sicht der Erben die Frage stellt, ob und in welchem Umfang der Pflichtteilsberechtigte zumindest mittelbar an diesen Kosten beteiligt werden kann. Diese mittelbare Beteiligung wäre möglich, wenn die entstehenden Kosten für Beisetzung u...mehr

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ZErb 03/2022, Unwirksamkeit... / Leitsatz

Zur Unwirksamkeit einer Erbeinsetzung, wenn die Erben in einem eigenhändigen Testament erst durch Bezugnahme auf eine nicht die Testamentsform wahrende Anlage individualisierbar bestimmt werden. BGH, Beschl. v. 10.11.2021 – IV ZB 30/20mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 2. EStG

Das EStG unterscheidet zunächst ausschließlich, auch aufgrund der wirtschaftlichen Betrachtung, nach der Höhe des Entgelts und der Einkunftsart, qualifiziert aber nicht weiter nach der Durchführung der Übernahme. Im Rahmen von Einkünftearten, bei denen eine getrennte Betrachtung möglich ist (§§ 17, 23 EStG), ist es deshalb z.B. möglich, durch die einheitliche Vermächtniserfül...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / 1. Rücktritt beim Erbvertrag bei Geschäftsunfähigkeit des Empfängers

Die Entscheidung des Familienrechtssenats des BGH[1] aus dem Januar 2021 betrifft eine in der Praxis häufig zu beobachtende Fallkonstellation: Der Rücktritt eines durch Erbvertrag gebundenen Erblassers bei (tatsächlicher oder doch zumindest befürchteter) Geschäftsunfähigkeit des Vertragspartners. Eine nahezu identische Problemlage existiert auch beim gemeinschaftlichen Testa...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Dem mitgeteilten Sachverhalt steht es förmlich auf die Stirn geschrieben: Sittenwidrigkeit.[54] Und so lässt die Entscheidung des Gerichts den Betrachter mit dem wohligen Gefühl zurück, dass hier der Gerechtigkeit Genüge getan wurde, das Gericht mutig gegen das ungebührliche Verhalten der beiden (scheinbaren) Erben vorgegangen ist und der Erblasser einen ausreichenden "Schut...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 3. EStG

Bei Unverzinslichkeit eines Geldvermächtnisses bis zur hinausgeschobenen Fälligkeit (betr. Zweckvermächtnis) können ertragsteuerliche Probleme auftreten: Die Gestattung der herausgeschobenen Zahlung soll eine Art Kreditgewährung darstellen, sodass der zur Auszahlung gelangende Vermächtnisbetrag in einen ertragsteuerlich unbeachtlichen Kapitalanteil und in ein einkommensteuerl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Weitergabeverpflichtung (Abs. 5)

Rz. 152 [Autor/Stand] Ein Erwerber kann die Befreiung nicht in Anspruch nehmen, soweit er verpflichtet ist, das begünstigte Vermögen aufgrund einer letztwilligen oder rechtsgeschäftlichen Verfügung des Erblassers auf einen Dritten zu übertragen, § 13a Abs. 5 Satz 1 ErbStG. Letztwillige Verfügung ist das Testament, rechtsgeschäftliche Verfügung ist z.B. der Erbvertrag. Anwend...mehr

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ZErb 03/2022, Vermächtnisse... / 1. Hintergrund

Zivilrechtlich gründet das Zweckvermächtnis auf § 2156 BGB und gibt dem Beschwerten das Recht, ggf. z.B. den Gegenstand, insbesondere aber auch den Zeitpunkt der Vermächtniserfüllung, zu bestimmen.[16] Dabei kann das Zweckvermächtnis ggf. mit anderen flexiblen Elementen des Vermächtnisrechts, wie dem Bestimmungsvermächtnis der §§ 2151, 2153 BGB, kombiniert werden. Anwendungsb...mehr

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ZErb 03/2022, Erbscheinsert... / Leitsatz

1. In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die ausschließlich auf Antrag eingeleitet werden, gilt nach § 22 Abs. 1 GNotKG der auch sonst maßgebliche Grundsatz, dass der Veranlasser des Verfahrens für die Kosten haftet. 2. Auch bei der Kostentragungspflicht gem. § 81 FamFG ist diese Wertung des § 22 GNotKG zu berücksichtigen. 3. Soweit sich ein Einwendungsführer ohne ein...mehr

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ZErb 03/2022, Zur Auslegung... / 1 Gründe

Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Art. 63 und 65 AEUV. Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen XY und dem Finanzamt V (Deutschland) über die Berechnung der Erbschaftsteuer auf in Deutschland belegene Grundstücke. Rechtlicher Rahmen § 1 ("Steuerpflichtige Vorgänge") des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachun...mehr

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Höherer Erbschaftsteuer-Freibetrag für Urenkel, wenn die vorangegangenen Generationen bereits verstorben sind?

Leitsatz Urenkel haben auch bei Vorversterberben beider vorangegangener Generationen keinen Anspruch auf einen höheren als den in § 16 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG vorgesehenen Freibetrag. Sachverhalt Die Klägerin ist die Stief-Urenkelin der am 28.6.2020 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin war mit dem Urgroßvater der Klägerin verheiratet. Dieser hatte eine Tochter aus einer früh...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Umschreibung für den Erben nach Beendigung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers (Absatz 2 Satz 1)

Rz. 5 Die Bestimmung regelt ausschließlich, unter welchen Voraussetzungen ein für oder gegen den Testamentsvollstrecker erwirkter Titel für oder gegen den/die Erben vollstreckbar ausgefertigt werden kann. Die Urteile aus den seitens des Testamentsvollstreckers geführten Aktivprozessen über seiner Verwaltung unterliegende Rechte (§§ 2205, 2212 BGB) wirken auch zugunsten des E...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungswirkung von gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen gemäß EuErbVO - zugleich Besprechung von BGH, 24.2.2021 - IV ZB 33/20, ZErB 2021, 183

I. Einführung In seinem Beschluss vom 24.2.2021[2] hat der BGH angenommen, dass die Parteien eines gemeinschaftlichen Testaments für dessen Bindungswirkung auf der Grundlage der EuErbVO[3] konkludent deutsches Recht gewählt haben und dass die Bindungswirkung nach deutschem Recht späteren Verfügungen der Erblasserin entgegensteht (II.). Die EuErbVO war jedoch nicht anwendbar (...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / 2. Verfahren

Es war damit darüber zu entscheiden, ob das Testament von 1996 den Testamenten von 2011 und 2013 vorgeht. Das AG (Nachlassgericht) Laufen hat den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1 und 2 mit der Begründung zurückgewiesen, die Bindungswirkung des gemeinschaftlichen Testaments von 1996 stehe den späteren Verfügungen entgegen. Es könne offenbleiben, ob sich die Bindungswirku...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / 1. Sachverhalt

Der Beschluss des BGH erging aufgrund einer Rechtsbeschwerde im Rahmen eines Erbscheinverfahrens. Die am 22.5.2017 in Deutschland verstorbene deutsche Erblasserin hatte mit Testamenten von 2011 und 2013 zugunsten der Antragsteller und Beteiligten zu 1 und 2 verfügt. Allerdings hatte sie bereits 1996 gemeinsam, wenn auch in getrennten Urkunden, mit ihrem österreichischen Ehem...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / b) Anwendbarkeit aufgrund von Art. 83 Abs. 1 EuErbVO

Damit richtet sich die Anwendbarkeit der EuErbVO auf die Bindungswirkung eines Erbvertrags, der keine Rechtswahl i.S.v. Art. 83 Abs. 2 EuErbVO enthält, allein nach Art. 83 Abs. 1 EuErbVO, wonach die Verordnung nur auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung findet, die am 17.8.2015 oder danach verstorben sind.[32] Danach wäre die EuErbVO auf die Bestimmung des auf die Bin...mehr

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ZErb 02/2022, EuErbVO: Eino... / 1 Gründe

Urteil Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Art. 3 Abs. 1 Buchst. b sowie Art. 83 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur ...mehr

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ZErb 02/2022, Wertermittlun... / 1 Gründe

I. Die Parteien streiten um einen Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB. Der am XX.XX.2021 verstorbene vormalige Kläger ist der Bruder des Beklagten; beide sind aus der Ehe ihres am XX.XX.1986 verstorbenen Vaters und ihrer am XX.XX.2019 verstorbenen Mutter hervorgegangen. Der vormalige Kläger ist von seiner Ehefrau, A, als Alleinerbin beerbt worden. Die Elte...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / b) Feststellung einer konkludenten Wahl deutschen Rechts

Der BGH begründet seine Annahme einer konkludenten Rechtswahl jedoch ausschließlich mit einem Hinweis auf Erwägungsgrund 39 S. 2 EuErbVO,[44] in dem es heißt, "[e]ine Rechtswahl könnte als sich durch eine Verfügung von Todes wegen ergebend angesehen werden, wenn z.B. der Erblasser in seiner Verfügung auf spezifische Bestimmungen des Rechts des Staats, dem er angehört, genomm...mehr

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ZErb 02/2022, Zur Geltendma... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht gegen den Beklagten, testamentarischer Erbe der am 28.8.2016 im Alter von 94 Jahren verstorbenen Erblasserin, Ansprüche aus einem Vermächtnis geltend. Am 20.8.2016 errichtete die Erblasserin ein Schriftstück, in dem sie verfügte, dass die Klägerin "von meinem Vermögen 50.000 EUR erben …" solle. Der Beklagte macht geltend, die letztwillige Verfügung sei g...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / I. Einführung

In seinem Beschluss vom 24.2.2021[2] hat der BGH angenommen, dass die Parteien eines gemeinschaftlichen Testaments für dessen Bindungswirkung auf der Grundlage der EuErbVO[3] konkludent deutsches Recht gewählt haben und dass die Bindungswirkung nach deutschem Recht späteren Verfügungen der Erblasserin entgegensteht (II.). Die EuErbVO war jedoch nicht anwendbar (III.). Darübe...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / b) Intertemporaler Anwendungsbereich

Gemäß Art. 83 Abs. 1 EuErbVO findet die Verordnung auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung, die am 17.8.2015 oder danach verstorben sind. Zutreffend stellt der BGH fest, dass die Verordnung auf die Rechtsnachfolge der Erblasserin Anwendung findet, denn die Erblasserin ist 2017 verstorben.[20] Die Anwendbarkeit der EuErbVO auf die Bindungswirkung des Testaments von 1996...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 1. Einkünftezurechnung an den Vermächtnisnehmer bis zur Erfüllung des Vermächtnisses bei der Erbauseinandersetzung

Nutzungen, z.B. Zinsen auf ein Geldvermächtnis, sind bei der ESt zu erfassen, nicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.[15] Nach der Aufspaltung von Erbfall und Erbauseinandersetzung in zwei selbstständige Vorgänge entschied der BFH,[16] dass auch bei einer Erbauseinandersetzung, die erst mehr als sechs Monate nach dem Erbfall stattfindet, die Zurechnung der Einkünfte an den Übern...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Müller-Laube, Der StB als Testamentsvollstrecker, Stbg 1990, 395; Streck, Der StB als Testamentsvollstrecker und Vermögensverwalter, DStR 1991, 592; Meincke, StB als Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger, StbKongrRep 1992, 209; Kleine-Cosack, Testamentsvollstreckung durch StB und Banken: Plädoyer gegen ein Anwaltsmonopol, DB 2000, 2109; Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte ...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / aa) § 17 EStG

In einer Reihe von Fallkonstellationen können sich rechtstechnisch daraus Probleme ergeben, dass im Erbfall zunächst ein dinglicher Von-selbst-Erwerb der Erben stattfindet, erst später ggf. ein schuldrechtlicher Übergang von Vermögen auf einen Vermächtnisnehmer (vgl. § 2174 BGB). In der Zwischenphase, häufig gedanklich nur einer logischen Sekunde, kann es zu einer ungewollte...mehr