Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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ZErb 01/2024, Krypto-Assets... / 1

Als im Jahre 2018 ein US-amerikanischer "Krypto-Millionär" verstarb, führte sein Tod zu einer medialen Aufmerksamkeitswelle. Nach Schätzungen gehörten zu seinem Vermögen bei seinem Tod auch circa 350 Millionen US-Dollar in der Kryptowährung Ripple.[1] Bei der damaligen medialen Berichterstattung stand vor allem im Fokus, dass die Erben durch das Fehlen des sog. "private key"...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Welche Leistungen sind steuerfrei?

Rn. 2097 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 61 EStG zählt abschließend auf, welche Leistungen nach dem EhfG steuerfrei sind (demzufolge sind dort nicht genannte stpfl, s Rn 2091; glA Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 61 EStG Rz 1):mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / cc) Durch Anordnung weiterer Nacherbfolgen

Rz. 103 Ordnet der Erblasser weitere Nacherbfolgen an, ist die Vererblichkeit des Anwartschaftsrechts des primären Nacherben ausgeschlossen, da der Erblasser in aller Regel den zweiten Nacherbfall mit dem Tod des ersten Nacherben eintreten lassen will. Grundsätzlich kann der weitere Nacherbfall auch vor dem Tod des primären Nacherben eintreten. Dies bedeutet, dass der vorran...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / 3. Eintritt in das Mietverhältnis

Rz. 56 Wenig Beachtung finden die Rechtsfolgen, die sich hinsichtlich eines bestehenden Mietverhältnisses beim Tode eines Mieters ergeben. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich in den §§ 563 und 564 BGB. Zu beachten sind hier insbesondere folgende Konstellationen: Waren der verstorbene Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner und der Hinterbliebene gemeinsame Mieter...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Lösungsvariante: Pflichtteilsverzicht

Rz. 9 Um im obigen Beispielfall das unerwünschte Ergebnis zu vermeiden, wäre es möglich, mit den Abkömmlingen jeweils einen notariellen Pflichtteilsverzichtsvertrag (§§ 2346 Abs. 2, 2348 BGB) abzuschließen. Selbstverständlich eignet sich diese Variante nur, wenn sich alle Kinder zum Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags bereit erklären. Im Gegenzug wollen diese häufi...mehr

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§ 6 Musterformulierungen / G. Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung

Rz. 7 Muster 6.7: Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung Muster 6.7: Einzeltestament Patchworkfamilie, Nacherbfolge, Ausschluss Erbauseinandersetzung, Testamentsvollstreckung, familienrechtliche Anordnung, Vormundbenennung § 1 Einleitung Ich, _____________________...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / c) Verlustabzug

Rz. 136 Nach § 8c KStG führt die Übertragung von mehr als 50 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft zum vollständigen Wegfall des Verlustvortrags, sofern nicht einer der in §§ 8c Abs. 1 Satz 4 ff., 8c Abs. 1a oder 8d KStG geregelten Ausnahmefälle vorliegt.[235] Nach Tz. 4 des BMF-Schreibens vom 28.11.2017[236] gilt dies jedoch nicht im Fall der Rechtsnachfolge von Todes ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / i) Weitere Grundentscheidungen

Rz. 58 Weitere Grundentscheidungen im MoPeG sind die Gestaltungsfreiheit des Gesellschaftsvertrags (§ 708 BGB n.F.) und der (dispositive) Einstimmigkeitsgrundsatz, wonach Gesellschafterbeschlüsse der Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter bedürfen (§ 714 BGB n.F.). Zwar ist eine Gesellschafterversammlung als Organ der GbR vom Gesetz weiterhin nicht als Regelfall v...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Im Ausland beurkundete Testamente

Rz. 100 Auch ausländische öffentliche Urkunden genügen.[173] Der Charakter als öffentliche Urkunde bemisst sich nach § 415 ZPO; dies unterliegt der Prüfung durch das Grundbuchamt. In der Regel wird es sich um Niederschriften zu Protokoll ausländischer Notare handeln. Die Kenntnis ausländischen Rechts hat das GBA sich selbst zu beschaffen (vgl. aber § 13 GBO Rdn 13).[174] Alle...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Grundsatz

Rz. 127 Anteile an Kapitalgesellschaften sind vererblich. Diese Vererblichkeit ist zwingend und kann nicht durch Satzungsbestimmungen eingeschränkt werden. Der Anteil an einer GmbH fällt, solange er nicht geteilt wird (durch Beschluss der Gesellschafter, § 46 Nr. 4 GmbHG, oder – vorzugswürdig – aufgrund einer Satzungsregelung) der Erbengemeinschaft an. Vor der Teilung können...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Keine Auflösungsgründe

Rz. 185 Vorbehaltlich anderweitiger gesellschaftsvertraglicher Vereinbarungen wird die stille Gesellschaft nicht durch den Tod des stillen Gesellschafters aufgelöst (§ 234 Abs. 2 HGB).[243] Etwas anderes kann aber bei einer atypischen stillen Gesellschaft mit Geschäftsführungsbefugnis des stillen Gesellschafters gelten. Hier wird z.T. ein stillschweigender Ausschluss von § 2...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 5. Übertragung des Anwartschaftsrechts des Nacherben auf den Vorerben

Rz. 135 Überträgt der Nacherbe das Anwartschaftsrecht auf den Vorerben, wird der Vorerbe Vollerbe. Erfolgt die Übertragung gegen Entgelt, gilt das Entgelt als Erwerb von Todes wegen und ist von diesem nach § 3 Abs. 2 Nr. 6 ErbStG zu versteuern. Diese Vorschrift hat gerade für den Fall Bedeutung, dass dem Nacherben ein voller wirtschaftlicher Ausgleich für die Aufgabe des Anw...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (a) Einfache Nachfolgeklausel

Rz. 1202 Nach der gesetzlichen Regelung geht der Anteil eines Kommanditisten im Erbfall auf den oder die Erben über. Dies entspricht der einfachen Nachfolgeklausel. Zu den nachfolgeberechtigten Erben gehören auch Ersatzerben und Vorerben, nicht aber Vermächtnisnehmer. Eine abweichende Regelung ist möglich, sodass auch Vermächtnisnehmer nachfolgeberechtigt sein können. Bei Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Überblick über die Regelung

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / i) Nachbesteuerung

Rz. 48 § 13a Abs. 6 ErbStG enthält Nachsteuerbestimmungen. Diese wirken auf den Zeitpunkt der Steuerentstehung zurück, mit der Rechtsfolge, dass der Nachfolger verschuldensunabhängig mit seinem gesamten Privatvermögen für wirtschaftliche Entwicklungen und deren Nachsteuerfolgen haftet. So löst bereits die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Kapitalgesel...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / I. Allgemeines

Rz. 41 Bei der Gestaltung einer Verfügung von Todes wegen ist sowohl der Notar als auch der Rechtsanwalt verpflichtet, den Willen der Beteiligten zu erforschen, den Sachverhalt zu klären, die Beteiligten über die rechtliche Tragweite und Bedeutung des Geschäfts zu belehren und ihre Erklärungen klar und unzweideutig in der Niederschrift wiederzugeben. Für die Notare ergibt si...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / c) Notwendige Regelungsbereiche im Zivilrecht

Rz. 462 Wenn eine Regelung über die Herausnahme von Vermögensteilen aus dem Zugewinn gewünscht wird, so darf sich der Vertrag nicht nur auf die Anordnung der Herausnahme der Aktiva beschränken, sondern er muss sich auch mit den Passiva und dem weiteren Schicksal des herausgenommenen Vermögens befassen. Soweit das gesamte Betriebsvermögen herausgenommen wurde, erübrigen sich ...mehr

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Sterbevierteljahr (Rente) / 1.1.2 Vorschuss auf Witwen-/Witwerrente

Hat der verstorbene Versicherte bis zum Tod eine Rente bezogen, gilt ein beim Renten Service der Deutschen Post AG gestellter Antrag auf Zahlung eines Vorschusses für das Sterbevierteljahr als Antrag auf Leistung einer Witwen-/Witwerrente.[1] Der Vorschuss beträgt das 3-fache der von der verstorbenen Person zuletzt bezogenen Monatsrente und wird auf die Rentenansprüche der W...mehr

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Versorgungsausgleich (Anpas... / 2.3.1 Anspruchsvoraussetzungen

Ist die ausgleichsberechtigte Person gestorben, so wird ein Anrecht der ausgleichspflichtigen Person nicht länger aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt. Eine Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person ist möglich, wenn folgende Anspruchsvoraussetzungen vorliegen: Die ausgleichsberechtigte Person ist verstorben. Die ausgleichsberechtigte Person hat die Rente/Ver...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / VII. Erlöschen der Handlungsvollmacht

Rz. 79 Das Erlöschen der Handlungsvollmacht ist im HGB nicht ausdrücklich geregelt. Es gelten daher die allgemeinen Regeln des BGB. Die Handlungsvollmacht ist danach insb. frei widerruflich, sofern die Widerrufsmöglichkeit – anders als bei der Prokura (vgl. oben Rdn 35) – nicht durch vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen ist (§ 168 Satz 2 Hs. 2 BGB). Ungeachtet des vertra...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Vollmachten und Vor- und Nacherbfolge

Rz. 12 Eine materiell-rechtliche Vollmacht, die der Erblasser über seinen Tod hinaus dem Vorerben, dem Nacherben oder einem Dritten in Ansehung der zum Nachlass gehörenden Sachen und Rechte erteilt hat, bleibt bestehen. Es ist streitig, ob sie dem Bevollmächtigten weiterhin unbeschränkte Rechte geben kann, oder ob sie zwangsläufig lediglich als Bevollmächtigung mit den dem V...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Inhalt

Rz. 139 Belastungsgegenstand des Dauerwohnrechts kann eine Wohnung sein, jedoch auch nur ein einzelner Raum oder ein ganzes Gebäude.[615] Belastungsgegenstand beim Dauernutzungsrecht ist jeder Raum, der Gegenstand von Teileigentum sein kann, daneben auch Wohnungen, beispielsweise bei vorübergehender, wenn auch längerdauernder beruflicher Nutzung als Büro. Beide Arten von Recht...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Kapitalistische bzw. personalistische Gesellschaft

Rz. 8 Die historische Konzeption der BGB-Gesellschaft zeichnet diese als personalistische Gesellschaft aus. Dies wird an zahlreichen Stellen der §§ 705 ff. BGB a.F. deutlich, vor allem daran, dass der Tod eines Gesellschafters die Gesellschaft beendete (§ 727 Abs. 1 BGB a.F.). An dieser Konzeption hat der Gesetzgeber des MoPeG festgehalten, auch wenn die bisherigen Auflösung...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Verwendung im Grundbuchverfahren

Rz. 26 Einen Sonderstatus nimmt das Handeln des postmortal Bevollmächtigten ein.[33] Wiewohl üblicherweise bei § 35 GBO besprochen, handelt es sich m.E. inhaltlich um eine Erweiterung des § 36 GBO, indem in weiteren Situationen von einer Offenlegung des Erbfalls im Grundbuch abgesehen wird. Anerkannt ist in Fortentwicklung der Dogmatik des BGB, dass eine Vollmacht auch über ...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / B. Ermittlung der Ausgangssituation

Rz. 2 Die Erarbeitung einer letztwilligen Verfügung setzt eine detaillierte Kenntnis des Sachverhalts durch den Berater voraus. Der Berater kann bei Erfassung des Sachverhalts gar nicht penibel und kleinlich genug vorgehen. Nur die exakte Kenntnis des Sachverhalts garantiert letztendlich eine erfolgreiche Mandatsführung. Die Ermittlung der Ausgangslage wird i.d.R. einen Groß...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 6. Bereicherungsrecht (§ 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB)

Rz. 60 Aus demselben Grund scheiden bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche der Erben gegen die überlebende Partnerin aus. Seit den Grundsatzurteilen vom 9.7.2008[206] steht der BGH einer Anwendung des § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB auf gescheiterte Partnerschaften zwar aufgeschlossen gegenüber. Entscheidend ist, welcher Erfolg genau mit der Leistung "nach dem Inhalt d...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Angesichts einer stetig weiter ansteigenden Verbreitung nichtehelicher Lebensgemeinschaften in Deutschland ist zu erwarten, dass ihre Bedeutung in der juristischen Praxis noch zunehmen wird. Dies gilt umso mehr, als es im bürgerlichen Recht an einschlägigen gesetzlichen Regelungen fehlt. Es handelt sich um eine Materie, in der dem Notar ein breiter Gestaltungsspielraum...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Allgemeines

Rz. 91 Öffentliche Testamente reichen grundsätzlich nach Abs. 1 u. 2 ebenfalls für den Nachweis der Erbfolge aus. Das GBA hat hier besondere Prüfungspflichten. Im Rahmen des Abs. 1 S. 2 hat das GBA auch andere öffentliche Urkunden als die Verfügung von Todes wegen zu berücksichtigen, vor allem Personenstandsurkunden.[156] Deswegen kommt ein Verlangen nach Beibringung eines E...mehr

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§ 13 Nichteheliche Lebensgemeinschaft und gesetzliche Rentenversicherung

Rz. 1 Wegfall der Witwenrente als Ehehindernis: In der Praxis geschieht es häufig, dass zwei Personen aus dem Motiv unverheiratet bzw. unverpartnert zusammenleben, da einer oder beide Beteiligten Witwenrente/Witwerrente beziehen. Diese soll nicht durch eine erneute Heirat/Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gefährdet werden. Rz. 2 Unter den in § 46 SGB VI aufge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 5. Insbesondere: Beglaubigung durch Betreuungsbehörde

Rz. 138 Gem. § 7 BtOG können Betreuungsbehörden auch nach dem 1. Januar 2023 Unterschriften unter Vollmachten öffentlich beglaubigen, d.h. die Vollmacht erfüllt dann die formellen Voraussetzungen des § 29 GBO. Allerdings endet gem. § 7 Abs. 1 S. 2 BtOG die Beglaubigungswirkung mit dem Tod des Vollmachtgebers. Die Vollmacht besteht materiell sodann als nur privatschriftliche ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesellschaftsvertragliche Regelung über das Ausscheiden

Rz. 384 Bereits vor Inkrafttreten des MoPeG konnte im Gesellschaftsvertrag einer GbR geregelt werden, dass bei der Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter, der Insolvenz eines Gesellschafters und bei Tod nicht die nach den §§ 723–725, 727, 728 BGB a.F. vorgesehene Folge der Auflösung der Gesellschaft eintrat, sondern diese nur das Ausscheiden des betreffenden...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Vollstationäre Pflege / 6 Anteilige Leistungsbeträge

Pflegebedürftige haben bei Einzug, Auszug oder bei Tod grundsätzlich Anspruch auf den Pauschbetrag. Die Zahlungspflicht des Pflegebedürftigen und der Pflegekasse endet mit dem Auszug bzw. mit dem Tod des Pflegebedürftigen. Praxis-Beispiel Vollstationäre Pflegeleistung im Sterbemonat Ein Pflegebedürftiger (Pflegegrad 4) verstirbt am 20.8. Das kalendertägliche Heimentgelt beträg...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesetzliche Regelung

Rz. 1376 Das Ausscheiden eines Partners aus der Gesellschaft aufgrund Todes hat nach der gesetzlichen Regelung des § 9 Abs. 4 Satz 1 PartGG zur Folge, dass der Anteil nicht etwa an die Erben übergeht, sondern vielmehr den anderen Partnern anwächst. Den Erben steht in diesem Fall nur der Abfindungsanspruch zu.mehr

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§ 10 Gewillkürte Erbfolge / 3. Bloß einseitige Formwirksamkeit (untauglicher Versuch der Form des § 2267 S. 1 BGB)

Rz. 47 In den Fällen des untauglichen Versuchs der Form des § 2267 S. 1 BGB ist die Erklärung des Beteiligten, der das vom anderen verfasste Testament nur mitunterschrieben hat, unheilbar formunwirksam. Was die (materielle) Wirksamkeit der Erklärung des Urhebers betrifft, besteht divergierende Rechtsprechung. Rz. 48 Das OLG Hamm hat die gegenseitige Erbeinsetzung in einem vom...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / IV. Vermögensumgestaltungen

Rz. 26 Schließlich gilt es zu überprüfen, ob nicht Vermögensumgestaltungen für die Beteiligten von Vorteil sind. Befindet sich bspw. das gesamte Familienvermögen nur in der Hand eines Ehegatten, kann es ratsam sein, Teile davon auf den anderen Ehegatten zu transferieren, um die Ausschöpfung der steuerlichen Freibeträge zu sichern. So kann ein Ehegatte eine im Inland oder in ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (3) Testamentsvollstreckung am Kommanditanteil

Rz. 1225 Die Testamentsvollstreckung am Kommanditanteil ist zulässig.[1591] Dies gilt auch, wenn die Haftsumme nicht voll erbracht bzw. wieder zurückgezahlt worden ist. Die Ausübung der Gesellschafterrechte bedarf allerdings der Zustimmung durch die anderen Gesellschafter. Die Zustimmung kann nach Eintritt des Erbfalls erteilt werden oder bereits im Gesellschaftsvertrag enth...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Stiftungen im unternehmerischen Bereich

Rz. 609 Die Rechtsform der Stiftung [747] gibt dem Unternehmer die Möglichkeit, jedenfalls seinen Namen und seinen Willen zu verewigen. Dieser oft zitierte Satz, angewandt auf die Unternehmensstiftung, beleuchtet das Grundproblem der Institutionalisierung eines Unternehmens durch eine Stiftungslösung. Es besteht ein Spannungsverhältnis zwischen der auf "Ewigkeit" gerichteten,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentensplitting / 3.3 Auswirkung auf die Rente

Ist das Rentensplitting durchgeführt, werden die im Rahmen des Einzelsplittings übertragenen Entgeltpunkte als Zuschlag bzw. Abschlag an Entgeltpunkten berücksichtigt. Durch einen Splittingzuwachs erhält der dadurch Begünstigte i. d. R. entsprechend erhöhte Renten aus seinem Versicherungsstamm, d. h. beispielsweise eine höhere Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Waisenre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / c) Erbschaftsteuer

Rz. 148 Der Gesetzgeber hat versucht, die erbschaftsteuerlichen Folgen der Zwangseinziehung und der Zwangsabtretung für die Gesellschafter in Sondertatbeständen zu regeln (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 und Satz 3, 7 Abs. 7, 10 Abs. 10 ErbStG). Rz. 149 Nicht ausdrücklich geregelt ist jedoch die Frage, welche Folgen sich seitens der Erben ergeben. Denn erbschaftsteuerlich stellt sich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 4. Einfache und qualifizierte Nachfolgeklausel

Rz. 578 Ist von den Gesellschaftern beabsichtigt, dass die Erben eines Gesellschafters bei dessen Tod automatisch in seine Gesellschafterstellung einrücken, kommt die Aufnahme einer einfachen Nachfolgeklausel in Betracht. In dieser wird festgelegt, dass die Gesellschaft mit dem oder den Erben des verstorbenen Gesellschafters fortgeführt wird. Soweit der verstorbene Gesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Freiwil... / 8.3.1 Geldleistungen

Freiwillig Versicherte erhalten z. B. nach einem Arbeitsunfall Verletztengeld sowie Voll- und Teilrente. Hinterbliebene erhalten bei Tod des Versicherten Rente. Alleiniger Maßstab für die Höhe dieser Geldleistungen ist die frei gewählte Versicherungssumme (Ausnahme: freiwillige Versicherung der Ehrenamtsträger). Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Leistungshöhen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Geschiedenentestament / a) Aus einem bestimmten Personenkreis

Rz. 150 Nach § 2151 Abs. 1 BGB kann der Erblasser mehrere mit einem Vermächtnis in der Weise bedenken, dass der Beschwerte oder ein Dritter zu bestimmen hat, wer von den mehreren das Vermächtnis erhalten soll. Sinn der Vorschrift ist es, wegen der restriktiven Auslegung des § 2065 Abs. 2 BGB, bei der Zuwendung wirtschaftlicher oder ideeller Werte von Todes wegen eine Drittbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Allgemeine Vorfragen / I. Allgemeines

Rz. 58 Im Nachgang zu der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen[55] stellt sich die Frage, ob auch Verfügungen von Todes wegen sowie Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge [56] anhand von verfassungsrechtlichen Vorgaben einer intensiven inhaltlichen Überprüfung unterzogen werden müssen. Es ist davon auszugehen...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / E. Berücksichtigung gesetzlicher Auslegungsregeln

Rz. 31 Bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen von Todes wegen sollte der Berater die gesetzlichen Auslegungsregeln beachten. Diese sind immer dann heranzuziehen, wenn nach Ermittlung des Erblasserwillens und nach Auslegung der Verfügung von Todes wegen entsprechend den allgemeinen Vorschriften (§ 133 BGB) kein Resultat erzielt werden kann. In den §§ 2066–2076 BGB finde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Übersicht über das EntwicklungshelferG (EhfG)

Rn. 2093 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Überblick über das EhfGmehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / a) Rechtsnachfolge in Kapitalgesellschaftsanteile

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§ 2 Geschiedenentestament / 3. Fortgeltung des Ehegattentestaments trotz Scheidung

Rz. 15 Geschiedene Ehegatten müssen die mögliche Fortgeltung eines früheren Ehegattentestaments trotz Scheidung beachten.[19] In einem Scheidungsverfahren aus dem Jahre 2004 hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass die Wechselbezüglichkeit von letztwilligen Verfügungen und damit deren Bindungswirkung bei Auflösung der Ehe ausnahmsweise dann nicht wegfällt, wenn ein entsp...mehr

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§ 11 Pflichtteilsergänzungs... / III. Zehnjahresfrist (§ 2325 Abs. 3 BGB)

Rz. 12 Die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB, die auf den Anspruch nach § 2329 BGB analoge Anwendung findet,[38] beginnt mit Eintritt des Leistungserfolges (§ 2325 Abs. 3 Hs. 1 BGB),[39] d.h. mit Eintritt der letzten zum Eigentumserwerb gesetzlich geforderten Voraussetzung, bei Grundstücksübertragungen also regelmäßig mit Umschreibung im Grundbuch gemäß § 873 Abs. 1 BGB....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / C. Löschung, wenn Rückstände ausgeschlossen sind

Rz. 26 Sind Rückstände ausgeschlossen, so gilt § 22 Abs. 1 S. 1 GBO uneingeschränkt, ohne dass es noch einer Erleichterung durch § 23 GBO bedürfte: In diesem Fall erfolgt die Löschung allein nach § 22 Abs. 1 S. 1 GBO auf Antrag (§ 13 GBO), wenn dem Grundbuchamt der Tod des Berechtigten durch Sterbeurkunde, rechtskräftigen Todeserklärungsbeschluss (§§ 9 Abs. 1, 29 Abs. 1 Vers...mehr

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Versorgungsausgleich (Anpas... / 2.3.4 Erstattung von Wiederauffüllungsbeiträgen

Bei einer Anpassung wegen Tod werden der ausgleichspflichtigen Person auch die Beiträge zurückgezahlt, die diese zur Abwendung der Rentenminderung durch den Versorgungsausgleich oder zur Begründung von Anrechten für die ausgleichsberechtigte Person gezahlt hat.[1] Gewährte Leistungen werden auf den Rückzahlungsbetrag angerechnet, soweit die Leistungen auf den Wiederauffüllun...mehr