Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Eigene Beiträge

Rn. 251 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Eigene Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung liegen vor, wenn Personenidentität zwischen dem Beitragszahler, der versicherten Person und dem Leistungsempfänger besteht (BMF v 24.05.2017, BStBl I 2017, 820 Tz 11). Bei Ehegatten, die gemäß § 26b EStG zusammen zur ESt veranlagt werden, kommt es allerdings nicht da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sozialversicherungsträger

Rn. 693 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Beiträge iSd § 10 Abs 1 Nr 2, 3 u 3a EStG können nicht nur an einen inländischen, sondern auch an einen ausländischen Sozialversicherungsträger geleistet werden, zB wenn der StPfl als Grenzgänger im Ausland Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt und seine Sozialversicherungsbeiträge im Ausland geleistet hat (BFH BFH/NV 1992, 382)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Zahlungen eines Dritten

Rn. 213 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Zahlt ein Dritter für den StPfl, der Vertragspartner des Versicherungsvertrags ist, Versicherungsbeiträge an das Versicherungsunternehmen, kann der StPfl die Zahlungen des Dritten nicht als SA abziehen, da er die Aufwendungen nicht selbst erbringt. Zudem kann auch der Dritte die Zahlungen nicht als SA abziehen, der er sie nicht als Versiche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Abzug beim Gesamtrechtsnachfolger

Rn. 13 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Frage, ob der Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers, der dessen SA leistet, sie seinerseits als SA geltend machen kann, ist nicht allg zu beantworten. Vielmehr ist für den SA-Abzug von Zahlungen, die beim Erblasser als SA zu berücksichtigen gewesen wären, die aber der Erbe leistet, nach hM jeder SA-Tatbestand des § 10 EStG gesondert zu p...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Beerdigungskosten

Rn. 1 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Reicht der Nachlass zur Bestreitung der Beerdigungskosten nicht aus (FG Köln EFG 2011, 242; s auch FG Münster EFG 2014, 44), kann ag Belastung nicht aus rechtlichen – so BFH (BFH BStBl III 1958, 290; BStBl II 1986, 745; 1987, 715) –, sondern allenfalls aus sittlichen Gründen in Betracht kommen, wobei nach Ansicht des BFH BStBl III 1952, 298 d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Begünstigte Empfänger der Versorgungsleistungen

Rn. 566 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Im Gegensatz zum Vermögensübernehmer ist der Kreis der begünstigten Empfänger der Versorgungsleistungen kleiner. Hierzu gehören grundsätzlich nur Personen, die dem sog Generationennachfolgeverbund angehören (kritisch hierzu Kulosa in H/H/R, § 10 EStG Rz 252). Neben dem Vermögensübergeber selbst zählt die FinVerw gesetzlich erb- und pflichtt...mehr

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Tod des Mieters – Erbenhaftung bei verzögerter Räumung

Sonderkündigungsrecht Treten beim Tod des Mieters weder der Ehegatte noch Angehörige in das Mietverhältnis ein und wird es auch nicht mit den überlebenden Mietern fortgesetzt, wird das Mietverhältnis kraft Gesetz (§ 564 Satz 1 BGB) mit dem bzw. den Erben fortgesetzt. Dieser kann das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Dreimonatsfrist kün...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.1 Antragsberechtigung

Rz. 20 Antragsberechtigt ist derjenige, dessen Geheimnis offenbart oder verwertet wurde. Gehörte das Geheimnis zum persönlichen Lebensbereich des Verletzten, geht nach dessen Tod das Antragsrecht auf die Angehörigen über. In anderen Fällen geht das Antragsrecht auf die Erben über.mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Voraussetzungen

Rz. 14 Voraussetzung für die Strafbarkeit ist, dass ein Mitglied des BR oder einer der in § 79 Abs. 2 bezeichneten Stellen das Geheimnis gegen den Willen des betroffenen Arbeitnehmers weitergibt. Hinsichtlich des Offenbarens und der fehlenden Befugnis hierzu gelten die Ausführungen zu Abs. 1 entsprechend[1]. Anders als für die Strafbarkeit nach Abs. 1 bedarf es für die Straf...mehr

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Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteils­verpflichteten

Leitsatz 1. Im Erbschaftsteuerrecht gelten die infolge des Erbanfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung zivilrechtlich erloschenen Rechtsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen. Diese Fiktion umfasst auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten, der Alleinerbe des Pflichtteilsverpflichteten ist, die Geltendmachung d...mehr

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Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteils­verpflichteten

Leitsatz 1. Im Erbschaftsteuerrecht gelten die infolge des Erbanfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung zivilrechtlich erloschenen Rechtsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen. Diese Fiktion umfasst auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten, der der Alleinerbe des Pflichtteilsverpflichteten ist, die Geltendmachu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.1 Zahlung der Versicherungssumme

Rz. 208 Die Versicherungssumme gibt an, welche Versicherungsleistung durch die Versicherung bei einem Versicherungsfall zu erbringen ist. Die Höhe des Betrages wird bei Vertragsschluss zwischen Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer festgelegt. Bei der kapitalbildenden Lebensversicherung wird die Versicherungssumme auch als Ablaufleistung bezeichnet, die dem Versi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.15.1 Todesfalllebensversicherung/Sterbegeldversicherung

Rz. 98 Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Kapitallebensversicherung, die lebenslänglich abgeschlossen wurde und im Todesfall an einen bei Abschluss benannten Begünstigten ausgezahlt wird. Die Versicherungssumme ist meistens gering, da sie bezweckt, den Hinterbliebenen die Beerdigungskosten zu ersparen. Diese werden von der Sterbegeldversicherung im Todesf...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.4 Widerrufsrecht

Rz. 209c Gem. § 159 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers widerruflich einen Dritten als Bezugsberechtigten bezeichnen sowie an die Stelle des so bezeichneten Dritten einen anderen setzen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Auszahlung einer Lebensversicherung und des Rechts zur Erklärung des Widerrufs einer Bezugsberechtigung enth...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkasse (Nr. 4)

Rz. 17 Der Gesetzgeber will mit der Pfändungsschutzbestimmung der Nr. 4 solche Versicherungen erfassen, die dazu dienen, beim Tode des Versicherungsnehmers anfallende Ausgaben, vor allem Bestattungskosten, abzudecken (sog. Todesfallversicherungen; vgl. auch Rz. 20). Damit erfasst die Vorschrift insbesondere sogenannte Sterbegeldversicherungen, welche die eigenen Beerdigungsk...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.5 Kündigungsrecht

Rz. 209e Die wirksame Pfändung beinhaltet auch "das Recht zur Kündigung des Lebens-/Rentenversicherungsvertrages" (vgl. die Formulierung im amtlichen Pfändungsformular unter E Ziffer 3). Gem. § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Dadurch kann der Gläubiger den Rückkaufs...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift erklärt die Regelungen über die Zwangsvollstreckung in Forderungen gem. §§ 829 ff. ZPO für entsprechend anwendbar, soweit es sich um andere Vermögenswerte handelt. Insofern greift die Norm nicht bei der Vollstreckung in bewegliche Sachen (§§ 808 ff. ZPO), bei der Pfändung von Geldforderungen (§§ 829 ff. ZPO), bei der Pfändung von Herausgabeansprüchen (§§...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.2.1.1 Billigkeitsprüfung

Rz. 186 Nach § 54 Abs. 2 SGB I ist die Pfändung einmaliger Geldleistungen möglich, wenn und soweit sie nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Leistungsberechtigten, der Art des beizutreibenden Anspruchs sowie der Höhe und Zweckbestimmung der Geldleistung der Billigkeit entspricht. Dies muss das Vollstreckungsgericht im Einzelfall vor Erlass des Pfändungsbeschlus...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Der Zweck der Regelung schützt in Abs. 1 die Entscheidungsfreiheit des Pflichtteilsberechtigten und entfällt mit dessen Tod. In der Sache wertet die Vorschrift regelmäßig innerfamiliäre Bindungen höher als die Interessen außerfamiliärer Gläubiger. Sie beabsichtigt indessen keine Privilegierung des Erben des Pflichtteilsberechtigten zulasten dessen Abkömmlinge, die der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Allgemeines

Rz. 4 Ein weitgehendes Pfändungsverbot für Tiere, die im häuslichen Bereich und nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden, birgt die Gefahr, dass der Schuldner Vermögenswerte dem Zugriff der Gläubiger dadurch entzieht, dass er wertvolle Tiere erwirbt, zu denen er keine engen emotionalen Beziehungen hat. In solchen Fällen besteht kein schutzwürdiges Interesse des Schuldners. Hi...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.4 Hinterbliebenenbezüge

Rz. 13 Zu den Hinterbliebenenbezügen gehören nach dem Tod des Arbeitsnehmers bzw. Dienstverpflichteten durch den Arbeitgeber oder an dessen Stelle tretende Versorgungseinrichtung an den/die Hinterbliebenen gewährten Leistungen. Nicht hierzu zählen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu derartigen Ansprüchen zählen auch Witwenrenten, soweit sie den jeweils pfändun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.10.2.1.2 Zweckbestimmung

Rz. 187 Hat die einmalige Sozialleistung jedoch einen bestimmten Zweck zu erfüllen, unterliegt sie regelmäßig ohne Billigkeitsprüfung der Pfändung. Versterben z. B. gesetzlich Versicherte an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, erhalten die Hinterbliebenen ein Sterbegeld i. H. v. einem Siebtel der im Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße (§ 64 SGB ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Wirkungen

Rz. 9 Das Abänderungsverfahren nach § 850g Satz 1 ZPO leitet kein neues Vollstreckungsverfahren ein, sondern setzt das alte Verfahren fort (BGH, NJW 2005, 830 = FamRZ 2005, 198 = NJW-RR 2005, 222 = BGHReport 2005, 333 = Rpfleger 2005, 149 = JurBüro 2005, 161 = MDR 2005, 413 = FuR 2005, 180 = KKZ 2005, 260 = ProzRB 2005, 124; BGH, Rpfleger 1990, 308; OLGR Köln 1994, 267; LG V...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Änderungen der Verhältnisse

Rz. 5 Als geänderte "Voraussetzungen für die Bemessung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens" i. S. d. § 850g Satz 1 ZPO kommen in erster Linie tatsächliche Veränderungen in Betracht. Beispiele hierfür sind die Geburt (KG Berlin, FamRZ 2018, 687) oder der Tod eines Unterhaltsberechtigten, der Wegfall der Unterhaltsbedürftigkeit eines Anspruchsberechtigten oder Erhöhun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.11 Steuern und Abgaben

Rz. 200 Bei der Frage der Pfändbarkeit von Ansprüchen auf Erstattung von Steuern und Abgaben muss zunächst danach unterschieden werden, ob der Anspruch sich, wie regelmäßig, gegen die Finanzbehörden oder ausnahmsweise gegen eine Privatperson (z. B. Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber nach § 42b EStG) richtet. Soweit die Privatperson erstattungspflichtig ist, hand...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / V. Anpassung wegen Tod des Ausgleichsberechtigten

Der Versorgungsausgleich geht ins Leere, wenn die ausgleichberechtigte Person stirbt, ohne Rente zu beziehen. In dieser Situation wird der Versorgungsausgleich zu Lasten des Ausgleichspflichtigen – beschränkt auf die Anrechte nach § 32 VersAusglG und beschränkt auf den Zeitraum nach Antragstellung – letztlich dauerhaft ausgesetzt, § 37 VersAusglG. Der Gesetzgeber hat sich hie...mehr

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ZErb 02/2020, Die Ausschlag... / b) Rechtslage seit dem 17.8.2015

Für Sterbefälle seit dem 17.8.2015 gilt die EU-ErbVO. Die Art. 4 ff. EU-ErbVO regeln seither vorrangig gegenüber § 105 FamFG für die Gegenstände, die in den Anwendungsbereich der EU-ErbVO fallen, die internationale Zuständigkeit des Nachlassgerichts.[9] Ob dieser Vorrang auch für alle nachlassgerichtliche Verfahren gilt, ist umstritten. Die in Art. 4 ff. EU-ErbVO geregelten g...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / F. Verschuldensunabhängiges Schmerzensgeld (§§ 253 BGB, 11 Abs. 2 StVG)

Die wohl am meisten beachtete Neuerung im Jahre 2002 war die Einführung eines verschuldensunabhängigen Schmerzensgeldes u.a. in §§ 11 Abs. 2 StVG, 253 BGB, also schon bei Vorliegen einer Gefährdungshaftung.[100] Damit erfolgte eine Angleichung an viele andere europäische Staaten.[101] Ihrem Ziel entsprechend brachte die Reform eine Reduktion der gerichtlichen Verfahren und s...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 1. Allgemeines

Das deutsche Erbrecht begrenzt die Zahl der Erbordnungen nicht (§ 1929 BGB), es geht bis zu Adam und Eva zurück; anders als teilweise im Ausland (Österreich z.B. begrenzt das gesetzliche Erbrecht auf vier Linien;[35] die Schweiz auf drei Parentel[36]). Theoretisch gibt es also immer einen Verwandten, der gesetzlicher Erbe ist; rein praktisch kann er oft nicht festgestellt we...mehr

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ZErb 02/2020, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Erblasser ist der in Waldow geborene A. Er verstarb zwischen dem 12.3.2016, 8:00 Uhr, und dem 13.3.2016, 20:41 Uhr in Wuppertal, wo er auch seinen letzten Wohnsitz hatte. Der Erblasser war zuletzt in zweiter Ehe mit B verheiratet, welche am 6.4.2008 vorverstarb. Der Erblasser und seine vorverstorbene Ehefrau hinterließen Abkömmlinge, jedoch keine gemeinsamen. Der Beteilig...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 3. Anpassung mit Wirkung für die Zukunft

Ein Anpassungsantrag wirkt seit der Reform im Jahr 2009 nicht mehr bis in die Vergangenheit zurück, sondern immer nur in die Zukunft ab Antragstellung. Das schließt die ganz herrschende Meinung aus der Formulierung in § 34 Abs. 3 VersAusglG bzw. § 37 Abs. 1 S. 1 VersAusglG, wonach die Versorgung "nicht länger gekürzt" wird.[10] Vor allem in den Aussetzungsverfahren wegen Tod...mehr

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Anhang zu § 37 ErbStG / A. Gesetzestexte

Rz. 1 [Autor/Stand] Art. 3 ErbStRG Rückwirkende Anwendung des durch dieses Gesetz – das ErbStRG v. 24.12.2008 (BGBl. I 2008, 3018) – geänderten Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (1) Ein Erwerber kann bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung beantragen, dass die durch dieses Gesetz geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, mit Ausnahme ...mehr

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Anhang zu § 37 ErbStG / II. Das Wahlrecht nach Art. 3 Abs. 1 ErbStRG

Rz. 6 [Autor/Stand] Mit dem Antrag optierte der Erwerber zur rückwirkenden Anwendung der durch das ErbStRG geänderten Vorschriften des ErbStG und des BewG . Hierbei handelte es sich insb. um folgende erbschaftsteuerlich günstiger wirkende Normen:[2] §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 17 Abs. 1 ErbStG: Überlebende Lebenspartner wurden bei durch Tod beendeter Zugewinngemeinsch...mehr

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FF 02/2020, Rechtsprechung ... / Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 20.11.2019 – XII ZB 501/18 Besteht für den Betroffenen eine vorläufige Betreuung, so kann ein sog. Ergänzungs- oder Verhinderungsbetreuer ebenfalls nur vorläufig und damit durch einstweilige Anordnung bestellt werden. BGH, Beschl. v. 23.10.2019 – XII ZB 208/19 a) In Verfahren zur Aufhebung einer Betreuung oder eines Einwilligungsvorbehalts ist dem Betroffenen un...mehr

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ZErb 02/2020, Verjährung ei... / 2 Gründe

Das Rechtsmittel hat keinen Erfolg. I. Nach Auffassung des Berufungsgerichts, dessen Urteil unter anderem in ZEV 2018, 143 veröffentlicht ist, waren Pflichtteilsergänzungsansprüche des Klägers aus § 2329 BGB bereits bei Eingang der Klageschrift verjährt. Daher seien auch die mit der Stufenklage vorbereitend geltend gemachten Ansprüche auf Auskunft und Wertermittlung aus § 242...mehr

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ZErb 02/2020, Ergänzende Te... / 1 Gründe

I. Der Erblasser errichtete am 18.5.1939 das folgende handschriftliche Testament: Zitat "Mein Testament" Hierdurch widerrufe ich alle früheren letztwilligen Verfügungen und bestimme Folgendes:I. Zum Alleinerben bestimme ich meinen Neffen, Dr. H. G. in Breslau, … und im Falle seines Ablebens dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen untereinander.II. E. A. in Breslau ist auf jeden F...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 1. Zweck

Ist ein Erbscheinsantrag gestellt, hat das Nachlassgericht von Amts wegen zu ermitteln, ob die erbrechtlichen Verhältnisse die Erteilung des begehrten Erbscheins gestatten, ob also z.B. der Antragsteller tatsächlich Alleinerbe oder nur Miterbe ist; den Tod von Geschwistern usw. muss der Antragsteller in der Regel durch öffentliche Urkunden, z.B. Sterbeurkunden, nachweisen (§...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / 2. Beendigung der Aussetzungsentscheidung durch Versorgungsträger

Die ausschließliche Zuständigkeit des Familiengerichts gilt nur für die Ausgangsverfahren zu einer Anpassung. Hat dagegen ein Familiengericht schon einmal eine Anpassung angeordnet, kann der Versorgungsträger gem. § 34 Abs. 6 VersAusglG selbst über die Beendigung der Anpassung entscheiden. Hier ist insbesondere der Fall gemeint, dass die unterhaltsberechtigte Person selbst i...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / I. Einleitung

Der Versorgungsausgleich genießt als eine den Familiengerichten anvertraute Materie mit stark rentenrechtlichen Bezügen den Ruf, besonders schwierig zu sein.[2] Die Teilung der Rentenanrechte bei Scheidung ist seit seiner Einführung im Jahr 1977 den Familiengerichten anvertraut. Die tatsächlichen Auswirkungen – nämlich die Kürzung der Rente des Ausgleichspflichtigen bei Eint...mehr

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ZErb 02/2020, Die Ausschlag... / III. Die Ausschlagungsfrist

Die Ausschlagung muss binnen sechs Wochen erklärt werden, § 1944 Abs. 1 BGB. Die Frist beträgt sechs Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland gehabt hat, oder wenn sich der Erbe bei dem Beginn der Frist im Ausland aufhält, § 1944 Abs. 3 BGB.[16] Voraussetzung für den Fristlauf ist die Kenntnis vom Anfall und Berufungsgrund, § 1944 Abs. 2 BGB. Ist der...mehr

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Anhang zu § 37 ErbStG / 2. Antragsbefugnis

Rz. 17 [Autor/Stand] Antragsberechtigt war jeder Erwerber von Todes wegen. Bei mehreren an einem Erbfall beteiligten Erwerbern (z.B. Miterben und/oder Vermächtnisnehmer) musste das Wahlrecht nicht einheitlich, sondern durfte individuell ausgeübt werden;[2] weder der Gesetzestext noch die Begründung des Gesetzentwurfs bieten Anlass für die gegenteilige Annahme. So konnte es d...mehr

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ZErb 02/2020, Die Nachlasss... / 2. Beispiel

Ein Beispiel soll dies veranschaulichen: Praxis-Beispiel Sohn A beantragt nach dem Tod seines verwitweten Vaters einen Alleinerbschein, obwohl ungewiss ist, ob sein Bruder B (der seit vielen Jahren unbekannt verzogen ist) gegebenenfalls Miterbe zu ½ wäre. Drei Lösungen sind denkbar: (1) Sind einzelne Erben bekannt (hier: A) und beantragen sie einen Erbschein, kann ihnen auf An...mehr

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ZErb 02/2020, Zur Übermaßen... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten um die Entlassung des Beteiligten zu 2) als Testamentsvollstrecker hinsichtlich des Nachlasses der Erblasserin. Die am … 1.2018 verstorbene Erblasserin war Reederin und frühere Alleinaktionärin der … Werft AG, eines mittelständischen Unternehmens mit ca. 100 Mitarbeitern. Von ihrem Ehemann … wurde sie … 2017 geschieden. Aus der Ehe sind zwei Töchte...mehr

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ZErb 02/2020, Die Ausschlag... / 2. Örtliche Zuständigkeit

Die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts bestimmt sich gemäß § 343 Abs. 1 FamFG grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Hatte der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte, § 343 Abs. 2 FamF...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Bebauung eines zuvor unbebauten Grundstücks

Rz. 34 [Autor/Stand] Wird ein bisher unbebautes Grundstück erstmals mit einem Gebäude bebaut, das im Besteuerungszeitpunkt noch nicht bezugsfertig ist, so ist danach zu unterscheiden, wie das fertigzustellende Gebäude im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu bewerten ist. Maßgebend ist stets das, was tatsächlich neu geschaffen wurde. Der Wille des Erblassers oder Schenkers ist h...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Beschreibung der Betriebswohnungen

Rz. 69 [Autor/Stand] Nach § 141 Abs. 3 BewG handelt es sich bei Betriebswohnungen um Wohnungen, die einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen bestimmt sind, aber nicht zum Wohnteil rechnen. Zu diesen Wohnungen zählt auch der dazugehörige Grund und Boden. Wegen der Abgrenzung dieses Grund und Bodens von den Nutzungen und Nutzungsteilen des Betriebs der Land- und F...mehr

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Anhang zu § 37 ErbStG / 3. Verfahrensrechtliche Probleme

Rz. 19 [Autor/Stand] Adressat des formlos zulässigen Optionsantrags[2] war das zuständige Erbschaftsteuerfinanzamt (§ 35 ErbStG). Es prüfte die Optionsvoraussetzungen und veranlasste, soweit eine Erbschaftsteuerpflicht für den Erwerb bedarfsbewertungsbedürftigen Vermögens in Betracht kam (§ 151 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1–4, Satz 2 BewG),[3] die Aufnahme erforderlicher Wertfeststel...mehr

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Anhang zu § 37 ErbStG / I. Allgemeines

Rz. 2 [Autor/Stand] Ein Gesetz mit beschränkter Haltbarkeit: Gültig ab 1.1.2009 trat Art. 3 ErbStRG bereits am 1.7.2009 außer Kraft (Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 ErbStRG). Zeitlich befristet konnte danach ausschließlich für Erwerbe von Todes wegen mit Steuerentstehungszeitpunkten nach dem 31.12.2006 und vor dem 1.1.2009 die rückwirkende Anwendung des neuen, ab 1.1.2009 gelten...mehr

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ZErb 02/2020, Satzungsgemäß... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das FG-Urteil und die angefochtenen Bescheide sind aufzuheben. Sie sind rechtswidrig und verletzen die Klägerin in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 FGO). Die Zuwendung der Klägerin an B C ist weder nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (dazu 1.) noch nach § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 Hs. 2 ErbStG...mehr