Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 18 Länderübersicht / 3. Pflichtteilsergänzung

Rz. 307 Schenkungen des Erblassers werden gem. §§ 781 ff. ABGB dem Nachlass zur Berechnung des Pflichtteils zugerechnet, soweit dies die Pflichtteilsberechtigten beantragen (Schenkungspflichtteil). Dabei gelten für die Frist unterschiedliche Regelungen. Schenkungen an eine pflichtteilsberechtigte Person werden dem Nachlass ohne eine zeitliche Befristung zugerechnet, § 783 AB...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (4) Höhe des Ergänzungsanspruchs

(a) Lebensversicherung mit widerruflicher Bezugsberechtigung Rz. 42 Soweit das Vorliegen einer Schenkung ganz oder teilweise zu bejahen ist, stellt sich die Frage nach dem ergänzungspflichtigen Gegenstand der Schenkung. Hinsichtlich der Pflichtteilsergänzung bei einer Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer widerruflichen Bezugsberechtigung hat der IV. Senat des...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Gesetzliches Erbrecht nichtehelicher Lebensgefährten

Rz. 470 Nichteheliche Lebensgefährten sind nach gemeinspanischem Recht nicht erbberechtigt. Wohl aber kommen ihnen nach einigen Foralrechten (z.B. dem katalanischen CC) im Todesfall die einem Ehegatten zustehenden gesetzlichen Erbrechte zu.mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / b) Pflichtteilsrechtliche Aspekte

Rz. 44 Die Eintrittsklausel als solche hat nicht zwingend eine Vermögensverschiebung zu Lasten des Erben bzw. des Pflichtteilsberechtigten zur Folge. Mithin kommt es für die Frage des Bestehens von Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsansprüchen entscheidend darauf an, ob und inwieweit der eintretende Gesellschafter eine Einlage in die Gesellschaft zu leisten hat bzw. we...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Gesetzliche Erbfolge

Rz. 128 Die gesetzliche Erbfolge wird von den Rechten des überlebenden Ehegatten dominiert. Das gilt auch für den gleichgeschlechtlichen Ehegatten. Diese werden in England ausschließlich erbrechtlich abgefunden. Auf güterrechtlichem Wege erfolgt wie in Deutschland und in Österreich im Todesfall kein Ausgleich des während der Ehe Erzielten. Dem Ehegatten rechtlich gleichgeste...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / 5. "Flexible Erbteile" bei Ehegatten und Lebenspartnern

Rz. 8 Im Zusammenhang mit der Bestimmung der Erb- und Pflichtteilsquote ist zu berücksichtigen, dass es bei Ehegatten und Lebenspartnern "flexible" Erbteile gibt. Insb. bei der Gütertrennungsehe, bei welcher der überlebende Ehegatte nach § 1931 Abs. 4 BGB neben ein oder zwei Kindern je zu gleichen Teilen erbt.[5] Bei der Zugewinngemeinschaftsehe bestimmt sich der Erbteil des...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / 7. Gefahren aus der sog. erbrechtlichen Lösung

Rz. 11 Wer die Pflichtteilsbelastung für die Erben durch seinen Ehegatten gering halten will, muss bei der Zugewinngemeinschaft die Gefahren bedenken, die sich aus der sog. erbrechtlichen Lösung (siehe § 3 Rdn 48 ff.) ergeben können: Wendet er seinem Ehegatten ein – u.U. auch nur recht kleines – Vermächtnis zu, das dieser annimmt, so tritt die erbrechtliche Lösung ein: Der Ü...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / D. Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht (§ 2338 BGB)

Rz. 38 Die Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht nimmt dem Pflichtteilsberechtigten nicht den Pflichtteil, sondern soll diesen nur vor dem Zugriff durch seine Gläubiger oder vor der Verschwendung durch den Berechtigten selbst bewahren. Sie ist letztlich eine Fürsorgemaßnahme für die Erhaltung des Vermögens in der Familie. Die praktische Bedeutung ist angesichts der auch ...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / Literaturtipps

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / d) Anwendungsbereich

Rz. 61 Sinnvoll ist daher die Verwendung des "Jastrow" nur bei Ehegatten mit größerem Vermögen, wenn das beiderseitige Vermögen sich relativ leicht unterscheiden lässt und wegen der Diskrepanz in der Größe desselben die sich aus dem einseitigen Pflichtteilsverlangen u.U. ergebende unterschiedliche Vermögensbeteiligung besonders krass auswirken kann. Bei solchen Vermögenswert...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / 2. Einsetzung des Pflichtteilsberechtigten zum unbeschränkten und unbeschwerten Erben

Rz. 2 Ist der dem Pflichtteilsberechtigten hinterlassene Erbteil größer oder gleich seiner Pflichtteilsquote, so besteht kein Pflichtteilsanspruch. Durch eine Ausschlagung des zugewandten Erbteils verliert er diesen, erlangt aber keinen Pflichtteil. Eine Ausnahme gilt nur für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, wenn im Erbfall Zugewinngemeinschaft bestand, denn d...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / 4. Zuwendung nur eines Vermächtnisses

Rz. 7 Wird der Pflichtteilsberechtigte nur mit einem Vermächtnis bedacht, hat er nach § 2307 Abs. 1 BGB die volle Wahlfreiheit, ob er das Vermächtnis ausschlägt und den vollen Pflichtteil verlangt, oder ob er das Vermächtnis annimmt und – soweit dieses nicht den Pflichtteil deckt – noch einen Pflichtteilsrestanspruch geltend macht. Es kommt hier für die Ausschlagungsmöglichk...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / C. Pflichtteilsentziehung (§§ 2333 ff. BGB)

Rz. 36 Die Pflichtteilsentziehung führt zwar dazu, dass der davon betroffene Pflichtteilsberechtigte seinen Pflichtteilsanspruch völlig verliert. Angesichts der nur sehr eng gefassten Pflichtteilsentziehungsgründe des § 2333 BGB kommt sie aber nur extrem selten in Frage.[41] Hinzu kommt, dass die tatsächliche Beweisbarkeit oftmals schwierig sein kann, insbesondere bei Pflich...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / 1. Nachlass-Bilanz

Rz. 30 Die anzusetzenden Vermögensgegenstände und Schulden können in einer Art Nachlass-Bilanz[69] dargestellt werden.mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 7. Bewertung und Höhe des zu versteuernden Pflichtteilsanspruchs

Rz. 74 Zivilrechtlich ist der Pflichtteilsanspruch stets eine auf einen Geldbetrag gerichtete Forderung. Dies schlägt auch erbschaftsteuerlich durch. Danach wird der Pflichtteilsanspruch im Grundsatz mit seinem Nennwert bewertet und der Besteuerung dementsprechend zugrunde gelegt, § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 12 Abs. 1 S. 1 BewG.[112] Dies gilt sowohl für den eigentlichen Pfl...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / aa) Geltendmachung trotz Verjährung

Rz. 55 Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs (§ 2332 BGB) steht der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nicht entgegen.[80] In diesem Fall genügt das bloße Verlangen der Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs jedoch nicht. Der Erbe hat nämlich die Möglichkeit, sich entweder auf die Einrede der Verjährung zu berufen oder den Anspruch trotz der Möglichkeit der Zahlungsv...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / c) Pflichtteilsrechtliche Aspekte

Rz. 17 Soweit dem ausscheidenden Gesellschafter, wie in § 728 Abs. 1 S. 1 BGB vorgesehen, ein Abfindungsanspruch [48] für den Verlust seines Gesellschaftsanteils zusteht, ist dieser im Falle des todesbedingten Ausscheidens Bestandteil des Nachlasses[49] des Verstorbenen und daher auch in die Berechnung etwaiger Pflichtteilsansprüche einzubeziehen. Rz. 18 Soweit aber (abweichen...mehr

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§ 18 Länderübersicht / III. Pflichtteilsrecht (legal rights)

Rz. 176 Der Pflichtteil (legal right) für den überlebenden Ehegatten bzw. den Partner aus einer gleichgeschlechtlichen civil partnership (relict bzw. ius relictae) beläuft sich auf ein Drittel des beweglichen Vermögens neben Abkömmlingen des Erblassers[224] und auf die Hälfte, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterließ. Die Kinder, ggf. die Enkel des Erblassers, erhalte...mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / d. Auswirkungen eines späteren "Ausstiegs" aus der Gemeinnützigkeit

Auch für einen etwaig zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommenen "Ausstieg" aus der Gemeinnützigkeit kann mangels gesetzlicher Korrekturvorschrift regelmäßig nicht anderes gelten. Das BGB kennt im Wesentlichen drei Gründe, vom starren Stichtagsprinzip abzuweichen. Dazu im Einzelnen: aa. § 2313 BGB Eine Ausnahme vom Stichtagsprinzip kann aus § 2313 BGB folgen. Danach bleiben bei d...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / a) Grundzüge und Grundbegriffe

Rz. 11 Der Schenkungsbegriff entspricht grundsätzlich dem des § 516 BGB,[33] wobei hierunter jedoch auch ehebezogene Zuwendungen fallen können (siehe Rdn 51 ff.). Nach den für § 516 BGB geltenden Grundsätzen ist somit sowohl eine objektive Bereicherung des Zuwendungsempfängers aus dem Vermögen des Erblassers als auch eine Einigung der Vertragsteile über die Unentgeltlichkeit...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (2) Nachlasszugehörigkeit

Rz. 38 Ausnahmsweise ist jedoch eine Nachlasszugehörigkeit und damit das Eingreifen des ordentlichen Pflichtteilsanspruchs zu bejahen. Dies ist zum einen der Fall, wenn keine wirksame Benennung eines Drittbegünstigten (Bezugsberechtigten) vorliegt, da dann die Forderung mangels eines besonderen Berechtigten den Erben als Nachlassbestandteil zusteht.[115] Zu beachten sind hie...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (b) Lebensversicherung mit unwiderruflicher Bezugsberechtigung

Rz. 48 Liegt eine unwiderrufliche Bezugsrechtseinräumung vor, so erwirbt der Begünstigte alle Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag sofort und nicht erst mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Eine Entscheidung des BGH liegt hinsichtlich des in diesem Fall für den Pflichtteilsergänzungsanspruch maßgeblichen Wert nicht vor. Die Grundsätze der Entscheidungen vom 28.4.2010 d...mehr

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§ 18 Länderübersicht / IV. Pflichtteilsrecht

Rz. 9 Bereits durch Gesetz vom 31.7.2017 über die Reform des belgischen Erbrechts ist das belgische Pflichtteilsrecht geändert worden – während die Regeln über die gesetzliche Erbfolge weitgehend unberührt blieben. Entsprechend einer europaweiten allgemeinen Tendenz werden die Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers erweitert und das Pflichtteilsrecht beschränkt. Die Regeln s...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / I. Problem von sog. Eigengeschenken

Rz. 216 Ein Alltagsfall in der Praxis ist, dass der Erblasser nicht nur Dritte ergänzungspflichtig beschenkt hat, sondern auch der Pflichtteilsberechtigte von ihm zu Lebzeiten Schenkungen erhalten hat. Da über den Pflichtteilsergänzungsanspruch der Pflichtteilsberechtigte, wenn auch begrenzt über die Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB, auch aus lebzeitigen Schenkungen des...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Definition, Rechtsgrundlage und Zweck der Einbeziehung von Sonder-BV in den BV-Vergleich der PersGes, Buchführungspflicht

Rn. 72 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Der Mitunternehmeranteil des Gesellschafters einer PersGes besteht aus dem Gesellschaftsanteil und dem Sonder-BV des Mitunternehmers: BFH vom 19.03.1991, BStBl II 1991, 635 Leitsatz 2. Erwähnung findet der Begriff des Sonder-BV in § 6 Abs 5 S 2 EStG, eine gesetzliche Definition erfolgte jedoch nicht. Der Anteil des einzelnen unmittelbar oder ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (5) Beginn der Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB

Rz. 50 Stellt man bei widerruflichen Bezugsberechtigungen mit dem BGH auf den Verkehrswert der Lebensversicherung im Todeszeitpunkt ab, also in den meisten Fällen auf den Rückkaufswert, so wäre es konsequent, wenn die Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB keine Anwendung findet, also auch nicht mit der Zahlung von Prämien zu laufen beginnt.[159] Bei einer unwiderruflichen Be...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / I. Einführung

Rz. 202 Grundsätzlich hat das Grunderwerbsteuerrecht nichts mit dem Pflichtteilsrecht gemeinsam. Denn der Pflichtteilsanspruch ist nach den §§ 2303 ff. BGB ein auf Geld gerichteter Anspruch. Ein Bezug zum Erwerb von Grundbesitz besteht grundsätzlich nicht. Dennoch kann in vielfältigen Fallkonstellationen der Nachfolgegestaltung Grundbesitz an Erfüllungs statt oder als Abfind...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 4. Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

Rz. 200 Schließlich können sich steuerrechtliche Probleme in Hinblick auf die Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer ergeben, wenn Vermögensgegenstände sowohl deutscher als auch ausländischer Erbschaftsteuer unterliegen.[264] Beispiel Erblasser E ist deutscher Staatsangehöriger und unbeschränkt in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig. Er hinterlässt jedoch Vermögen im Ausla...mehr

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§ 18 Länderübersicht / IV. Testamentarische Erbfolge

Rz. 471 Das gemeinspanische Recht verbietet gemeinschaftliche Testamente und grundsätzlich Erbverträge.[484] Einige autonomen Rechte lassen jedoch gemeinschaftliche Testamente (ausgenommen Katalonien und die Balearen) und Erbverträge (außer Menorca) zu.[485] Das gemeinspanische Recht kennt unter Verlobten geschlossene Eheverträge mit vertragsmäßigen Verfügungen auf den Todes...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / aa) Ausgleichungsfähigkeit

Rz. 102 Gegenstand der Ausgleichung[190] können nur Zuwendungen des Erblassers unter Lebenden sein. Eine Zuwendung erfordert, dass ein Vermögensvorteil des Erblassers in das Vermögen eines Abkömmlings überführt wird. Dabei muss es sich nicht um eine Schenkung handeln, wie gerade das Beispiel der Ausstattung zeigt (§ 1624 BGB). Die Zuwendung muss unter Lebenden erfolgt sein. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 3. Behandlung beim Abfindenden

Rz. 147 Gem. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG [203] sind vom Erwerb eines Erbschaftsteuerpflichtigen als Nachlassverbindlichkeiten abzuziehen die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. Hierzu zählt nach überwiegender Meinung auch die Leistung einer Abfindung als Geg...mehr

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§ 15 Gesellschaftsrechtlich... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Das Schicksal von Anteilen an Personengesellschaften beim Tod eines Gesellschafters hängt im Wesentlichen davon ab, ob bzw. welche Regelungen die Gesellschafter untereinander für diesen Fall im Gesellschaftsvertrag vereinbart haben. Je nach Art der dort vorgesehenen Nachfolgeregelung ergeben sich beim Ausscheiden eines von ihnen durch Tod völlig unterschiedliche Result...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / 3. Socinische Klausel

Rz. 63 Die etwas in Vergessenheit geratene Socinische Klausel geht auf den Sieneser Juristen Marianus Socini zurück, der 1556 gestorben ist. Der Klausel liegt folgende Überlegung zugrunde:[97]mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / 3. Einsetzung des Pflichtteilsberechtigten zum beschränkten oder beschwerten Erben

Rz. 4 Wird ein Pflichtteilsberechtigter zwar zum Erben eingesetzt, aber mit den in § 2306 Abs. 1 BGB genannten Anordnungen beschränkt oder beschwert, sind im Zusammenhang mit dem Pflichtteil Besonderheiten zu beachten.[2] Dies betrifft die Fälle, in denen der pflichtteilsberechtigte Erbe durch die Einsetzung eines Nacherben, durch Ernennung eines Testamentsvollstreckers oder...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / 6. Folgen der Ausschlagung zur Pflichtteilserlangung

Rz. 9 Soweit die Ausschlagung dazu führt, dass der Pflichtteilsberechtigte trotz der Ausschlagung seinen Pflichtteil verlangen kann (siehe Rdn 5 f.), entstehen noch weitere Probleme. Es stellt sich dann die Frage, wie sich diese Ausschlagung unter Pflichtteilsbehalt auf die Ersatzerbenberufung der Abkömmlinge des Ausschlagenden auswirkt. Hier entsteht die Gefahr der Doppelbe...mehr

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§ 11 Kautelarpraxis und Ver... / 1. Allgemeines

Rz. 32 Interessante Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet auch das Nachvermächtnis (§ 2191 BGB). Das Vor- und Nachvermächtnis weist viele Bezüge zur Nacherbschaft auf, auch wenn es dem Nachvermächtnisnehmer nur einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Vorvermächtnisnehmer auf Erfüllung des Vermächtnisses gibt (§ 2191 Abs. 1 BGB). Sein richtiger Einsatz setzt allerdings eine ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Scholtz, Pensionsrückstellungen bei Mitunternehmerschaften, DStZ 1985, 211; Flume, Die Pension für den ausgeschiedenen Gesellschafter-Geschäftsführer einer PersGes o eine Witwe u die nach dem Entwurf eines GeprägerechtsprechungsG beabsichtigte steuerliche Regelung, DB 1985, 2370; Brandenberg, Versorgungsleistungen einer PersGes an die Witwe eines Gesellschafters, wenn die Witw...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 7. Fiktion einer Rechtswahl gem. Art. 83 Abs. 4 EuErbVO

Rz. 53 Eine besondere Vertrauensschutzregelung enthält Art. 83 Abs. 4 EuErbVO: Wurde eine Verfügung von Todes wegen vor dem Anwendungsstichtag für die EuErbVO nach dem Recht errichtet, welches der Erblasser "gemäß dieser Verordnung hätte wählen können", so gilt dieses Recht als das auf die Rechtsfolge von Todes wegen anzuwendende gewählte Recht. Diese Regelung unterstellt ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 175. Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) v 16.07.2009, BGBl I 2009, 1959

Rn. 195 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 1, Änderungen des EStG: Im Weiteren werden geändert die §§ 4h, 10 Abs 1 Nr 3 u Abs 2 S 2 u 3 (S 4 – 8 aufgehoben), 10a, 10c, 33a Abs 1, 39b, 39e, 52 Abs 12d EStG: § 4h EStG: Befristete Korrektur der Unternehmensteuerreform, damit Betriebe besser durch die Krise kommen, durch die sich der Finanzbedarf der Unternehmen erhöht: Die Freigrenze ...mehr

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§ 3 Ordentlicher Pflichttei... / 3. Zugewinngemeinschaft

Rz. 47 Bei der Zugewinngemeinschaft ist der Pflichtteil abhängig davon, ob es nach § 1371 BGB hinsichtlich des Erbrechts des Ehegatten zur erb- oder zur güterrechtlichen Lösung kommt (§ 2303 Abs. 2 S. 2 BGB).[98] Rz. 48 Die erbrechtliche Lösung mit dem sog. großen Pflichtteil des Ehegatten tritt ein, wennmehr

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§ 18 Länderübersicht / 1. Pflichtteilsberechtigung

Rz. 297 Das österreichische materielle Erbrecht ist durch das Erbrechtsänderungsgesetz 2015[352] mit Wirkung vom 1.1.2017 an wesentlich geändert worden. Im österreichischen Recht erwirbt der Pflichtteilsberechtigte wie im deutschen Recht seit jeher eine Geldforderung gegen den Nachlass. Pflichtteilsberechtigt sind gem. § 757 ABGB der Ehegatte und die Abkömmlinge; fehlen Abkö...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Arten der beschränkten Pflichtteilsverzichte im Überblick

Rz. 25 Nach ganz überwiegender Meinung kann Gegenstand eines beschränkten Pflichtteilsverzichts sein:[32]mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / a) Schwächen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 145 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§§ 2325, 2329 BGB) bietet dem Pflichtteilsberechtigten nicht den gleichen Schutz wie der ordentliche Pflichtteilsanspruch bei der Vererbung im Todesfall. Dies beruht im Wesentlichen auf folgenden Umständen:[255]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mindestanforderungen hinsichtlich der rechtlichen und tatsächlichen Stellung

Rn. 108 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Auch s Rn 23e zu (12). Angesprochen ist die Problematik, dass aus Gründen des familiären Machterhalts des früheren Einzelunternehmers (Vater oder Mutter) das Regelstatut des HGB hinsichtlich der Kommanditistenrechte wesentlich unterschritten wird und deshalb die Mitunternehmerstellung nicht anerkannt wird mit der Folge, dass entweder der Auf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Steueränderungsgesetz vom 14.05.1965, BStBl I 65, 217

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1965 bringt in einem Katalog von 19 Nrn mehr oder weniger bedeutsame Änderungen, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen. Von besonderem Interesse sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 die Vorschriften über die Behandlung durchlaufender Posten nach dem neuen § 4 Abs 3 S 2. Durchlaufende Posten sind Betriebseinnahmen, di...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / dd) Zugewinngemeinschaft

Rz. 94 Beispiel 8 Otto Normalerblasser ist ein vorsichtiger Mensch, aber dennoch verheiratet. Er will seiner Ehefrau Ottilie 60.000 EUR zuwenden, aber in doppelter Hinsicht sichergehen: Kommt es zur Scheidung, soll die Zuwendung von einer etwaigen Zugewinnausgleichsforderung abgezogen werden. Besteht die Ehe bis zum Todesfall fort, soll die Anrechnung auf einen etwaigen Pfli...mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / bb) Überleitungsprobleme

Rz. 60 Weitgehend ungeklärt sind die Fragen der Geltendmachung oder Erfüllung eines verjährten Pflichtteilsanspruchs in Todesfällen vor Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 1997 vom 20.12.1996[93] mit den dazugehörigen Übergangsproblemen. Beispiel Ehemann M ist im Jahre 1992 verstorben. Er hatte seine Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt. Im Jahre 2008 machen die Kinder ihren...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / bb) Rechtslage nach dem Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetz

Rz. 8 Aufgrund des Zweiten Erbrechtsgleichstellungsgesetzes ergab sich folgende zeitliche Abstufung: [5]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aab) Ausnahmen v Maßgeblichkeitsgrundsatz der HB für die StB

Rn. 63 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Die materielle Maßgeblichkeit der HB einer gewerblich tätigen – bzw geprägten – PersGes für die StB gilt (über die Ansatz- bzw Bewertungsvorbehalte von § 5 Abs 1a–4b, 6, § 6a u § 7 EStG hinaus) nicht ohne Einschränkungen. Aus dem einkommensteuerlichen Begriff des BV (§ 4 Abs 1 EStG; zB kein Ansatz selbstgeschaffener immaterieller WG in der St...mehr