Fachbeiträge & Kommentare zu Überweisung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.2 Abgabenangelegenheiten (Abs. 2)

Rz. 10 Der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO setzt ferner voraus, dass es sich bei der Streitigkeit um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über Abgabenangelegenheiten handelt. Während das Tatbestandsmerkmal der öffentlich-rechtlichen Streitigkeit die Entscheidungskompetenz zwischen den ordentlichen Gerichten bzw. der Arbeitsgerichtsbarkeit sowie den allgemeinen ...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.5 Tod des Hilfebedürftigen (Abs. 5)

Rz. 37 Abs. 5 regelt das Verfahren für den Monat, in dem der Leistungsberechtigte verstirbt. Da die Leistungen nach dem SGB II im Voraus erbracht werden, erfolgt im Sterbemonat regelmäßig eine Überzahlung für die Tage nach dem Tod, die der Erbe entsprechend § 50 Abs. 2 SGB X eigentlich zu erstatten hätte. Hiervon macht Abs. 5 Satz 1 eine Ausnahme. Verstirbt eine leistungsber...mehr

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Sauer, SGB II § 27 Leistung... / 2.4 Darlehen im Monat der Aufnahme der Ausbildung

Rz. 25 Abs. 3 Satz 3 (bis 31.12.2020: Satz 4) ermöglicht Darlehen in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 4 Satz 1, um zu Beginn der Ausbildung die erste Zeit bis zur Auszahlung der Ausbildungsvergütung bzw. von Förderleistungen zu überbrücken. Dabei darf die Zeit, für die ein Darlehen bestimmt wird, über den Tag der ersten Zahlung der Förderleistung hinausreichen, wenn di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3 Zahlungen der Finanzbehörde (Abs. 3)

Rz. 12 Zahlungen der Finanzbehörde geschehen nach § 224 Abs. 3 S. 1 AO in aller Regel unbar, zumeist durch Überweisung. Weil niemand verpflichtet ist, ein Girokonto zu unterhalten, können das BMF und die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden für Sonderfälle und für ihre jeweiligen Geschäftsbereiche nach § 224 Abs. 3 S. 2 AO Ausnahmen (Barzahlung) zulas...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.2 Zeitpunkt der Zahlungswirkung (Abs. 2)

Rz. 6 § 224 Abs. 2 AO bestimmt, zu welchem Zeitpunkt die Wirkungen der Zahlung eintreten. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen den einzelnen Zahlungswegen. Sinn und Zweck der Regelung ist es insbesondere, durch eine klare Regelung die Berechnung von Zinsen und Säumniszuschlägen zu erleichtern. Dies geschieht zum Teil durch Klarstellung, zum Teil – nämlich bei Zahlung per ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 2.1 Zahlungen an die Finanzkasse (Abs. 1)

Rz. 2 Nach § 224 Abs. 1 S. 1 AO sind Zahlungen an eine Finanzbehörde "an die zuständige Kasse" zu entrichten. Damit ist die Kasse der jeweils zuständigen Finanzbehörde gemeint. Allerdings muss nicht jede Finanzbehörde eine eigene Kasse einrichten. Vielmehr kann in einer Rechtsverordnung nach § 17 Abs. 2 FVG auch die Zuständigkeit einer zentralen Kasse für mehrere FÄ bestimmt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.2 Maßstab des groben Verschuldens

Rz. 185 Grobes Verschulden liegt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit vor. Vorsatz ist das bewusste Nichtvorbringen von Tatsachen. Hierunter fällt auch der bedingte Vorsatz.[1] Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Stpfl. die ihm nach seinen individuellen Verhältnissen zuzumutende Sorgfalt in besonders schwerem Maß und in nicht entschuldbarer Weise verletzt hat, wenn sei...mehr

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Die typisch stille Gesellsc... / c) Kündigung

Für die ordentliche Kündigung gelten gem. § 234 Abs. 1 HGB die Vorschriften der §§ 132 und 134 HGB entsprechend. Danach kann eine auf unbestimmte Zeit eingegangene Gesellschaft sowohl durch den Inhaber des Handelsgewerbes als auch durch den stillen Gesellschafter mit einer Frist von sechs Monaten zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres gekündigt werden. Eine Gesellschaft, di...mehr

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Erbfall: Vermögensübergang,... / 3 Rolle der Bank

Mit dem Tod eines Kunden erlischt dessen Konto bei der Bank nicht automatisch. Soweit Kontovollmachten des Erblassers existieren (postmortal, also mit Wirkung ab dem Todesfall, oder transmortal, also über den Tod hinaus), ist der Vollmachtswiderruf durch den/die Erben notwendig. Der Erbe kann, soweit er Verfügungsberechtigter ist, Verfügungen vornehmen, wie z. B. Geld abhebe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verpfändung und Pfändung (Abs. 3)

Rz. 48 Bei der Verpfändung oder Pfändung von Forderungen gelten die Regeln der Vorschrift zur Haftung bei der Abtretung gem. Abs. 3 S. 1 entsprechend. Die Ausdehnung der Haftung auf die Verpfändung und Pfändung soll ein missbräuchliches Ausweichen aus der Haftung bei Abtretung verhindern und ist deshalb sachgerecht.[1] Wegen der vergleichbaren Wirkungen der Verpfändung und P...mehr

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Gebrauchtes Wohnungs- oder ... / 6.2.3 Sicherheitsleistung

Bieter müssen damit rechnen, dass sie für das von ihnen abgegebene Gebot Sicherheit leisten müssen. Für den Fall des Zuschlags muss nämlich gewährleistet sein, dass vom Bieter auch tatsächlich Zahlung geleistet wird. Antragsberechtigte sind daher diejenigen Beteiligten, die durch eine Nichtzahlung beeinträchtigt wären. Dies sind all diejenigen, die aus dem Erlös Zahlungen er...mehr

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Praxisbeispiele für die ESG... / 3 Governance: Korruptionsbekämpfung

Governance bedeutet auf Deutsch Führungsverhalten oder Steuerung. Damit sind alle Maßnahmen gemeint, um eine Organisation zu leiten und zu überwachen. Governance berücksichtigt somit die Art und Weise, wie ein Unternehmen seine Geschäfte führt. Eine einheitliche Begriffsdefinition gibt es bisher nicht. Beispiele für Governance sind: Generelle strukturelle Verankerung des Thema...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1 Aus den Gründen

Anm. der Red.; Vgl. zu dieser Entscheidung den Beitrag von Härtl, FF 2023, 288 ff. (in diesem Heft). Gründe: I. [1] Der Antragsteller nimmt die Antragsgegnerin auf Rückzahlung einer finanziellen Zuwendung in Anspruch. [2] Die Beteiligten gingen am 10.12.2016 die Ehe miteinander ein, lebten im gesetzlichen Güterstand und trennten sich Anfang Januar des Jahres 2018. Die Ehe wurd...mehr

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FoVo 03+04/2023, Wer trägt ... / 3 Der Praxistipp

Das Auskunftssystem der Forderungspfändung Auf die Pfändung und Überweisung einer Forderung stehen dem Gläubiger zunächst nach § 836 Abs. 3 ZPO Auskunfts- und Herausgabeansprüche zu. Daneben gehen mit der Pfändung auch alle mitgepfändeten unselbstständigen Nebenrechte über, etwa der Anspruch auf Herausgabe der laufenden Lohnabrechnung gegen den Drittschuldner (BGH FoVo 2013, ...mehr

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FoVo 03+04/2023, Keine qual... / 2 II. Die Entscheidung

LG folgt der Gläubigerin Die nach §§ 793, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte und im Übrigen zulässige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Zu Unrecht hat das AG den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zurückgewiesen, weil die Gläubigerin im Rahmen der Antragstellung den Vollstreckungsbescheid nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur v...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / V. Aufgaben des Nachlassverwalters

Rz. 41 Der Nachlassverwalter hat die Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, §§ 1985 Abs. 1 Hs. 2, 1986 Abs. 1 BGB. Dabei muss er aber beachten, dass der Nachlass dafür ausreicht. Ignoriert er dies, kann er sich schadensersatzpflichtig machen, §§ 1979, 1985 Abs. 2, 1980 Abs. 1 S. 2 BGB. Daher muss er grundsätzlich neben der Inventarisierung ein Aufgebotsverfahren durchführen,...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 7. ABC der Entstehung bei Schenkungen

Rz. 53 Abfindung, für Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisverzicht (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG): Grds. entsteht die Steuer (spätestens) im Zeitpunkt der Leistung der Abfindung. Der Ausführungszeitpunkt kann auch schon früher liegen, nämlich zum Zeitpunkt der wirksamen Vereinbarung der Abfindung, wenn dadurch ein durchsetzbares Forderungsrecht (z.B. ein Stammrecht zur Rentenzahlu...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / II. Arrestanspruch

Rz. 67 Im Antrag ist der Arrestanspruch gemäß § 916 ZPO konkret zu bezeichnen, wozu die Angabe seines Gegenstandes und seines tatsächlichen Grundes im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gehört.[57] Insoweit ist die bestimmte Bezeichnung der Forderung nötig. Der genaue Geldbetrag ist anzugeben.[58] Hinsichtlich des Arrestanspruchs ist der Sachverhalt glaubhaft zu machen, wonach...mehr

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FF 01/2023, Investitionen der Schwiegereltern in die Ehe des Kindes

I. Im Streit ums Geld beim Scheitern der Ehe treten vielfach auch die Schwiegereltern auf den Plan – dann nämlich, wenn sie die ehelichen Lebensverhältnisse ihres Kindes durch unentgeltliche Zuwendungen komfortabler gestaltet und verbessert haben. Da sie das in der Erwartung des lebenslänglichen Bestandes der Ehe ihres Kindes getan haben, birgt die Unterstützung im Fall des ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Keine Geltendmachung der Haftung nach Abs. 7

Rz. 94 Steuerfall i.S.d. § 20 Abs. 7 ErbStG ist nicht der "Erbfall" in seiner Gesamtheit und damit bei mehreren Beteiligten nicht die Gesamtzahl der Erwerbe, sondern der Vermögensanfall beim einzelnen Erwerber. Demnach haften Versicherungsunternehmen und Vermögensverwahrer, die bei einem Erwerber (Steuerschuldner) anfallendes Vermögen in das Ausland zahlen oder ausländischen...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 2. Anspruch aus Zweckverfehlungskondiktion

Theoretisch können voreheliche Zuwendungen auch über die Zweckverfehlungskondiktion nach § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB ausgeglichen werden. Dies setzt aber die positive Feststellung einer entsprechenden Zweckvereinbarung im Sinne einer Willensübereinstimmung voraus bezogen auf den Fortbestand der (nicht)ehelichen Lebensgemeinschaft. Der andere Teil muss also die Zweckvorstell...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Verwertungsverbote

a) Ermittlungen bei Kreditinstituten Rz. 681 [Autor/Stand] Im Strafverfahren ist ein gezieltes Suchen nicht zufällig i.S.d. § 108 StPO und damit unzulässig, so dass dabei aufgefundene Beweismittel einem strafprozessualen Verwertungsverbot unterliegen (s. § 385 Rz. 1022 und 1109; § 399 Rz. 186 m.w.N.). Das BVerfG hat die Sichtung und Verwertung von Kundenunterlagen als strafpr...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Zurverfügungstellung an Personen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes

Rz. 77 § 20 Abs. 6 S. 1 ErbStG betrifft inländische Versicherungsunternehmen und inländische Zweigstellen ausländischer Versicherungsunternehmen. Die Haftung nach § 20 Abs. 6 ErbStG setzt eine Steuerpflicht nach dem Versicherungsnehmer voraus. Versicherungssummen, die dem Versicherungsnehmer selbst ausgezahlt werden, stellen keinen erbschaftsteuerpflichtigen Vorgang dar. Bei ...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 1. Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens

In Konstellationen wie hier ist man geneigt, sofort § 313 BGB wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage einer ehebedingten bzw. vorehelichen Zuwendung der (künftigen) Ehegatten zu prüfen. Eine solche liegt aber schon begrifflich nicht vor, wenn sich ein spezieller Rechtsgrund für die Zuwendung ermitteln lässt. Zunächst ist also zu fragen, ob die Parteien nicht womöglich eine...mehr

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FoVo 03+04/2023, (Keine) Au... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH folgt der Argumentation der Bank Rechtsfehlerhaft hat das LG angenommen, die Gutschriften vom 31.1. und 28.2.2018 hätten ein gesperrtes Guthaben i.S.v. § 835 Abs. 4 S. 1 ZPO a.F. begründet, obwohl im Zeitpunkt der Gutschriften der monatliche Pfändungsfreibetrag noch nicht ausgeschöpft war. Das P-Konto gewährt dem Kontoinhaber einen automatischen, nicht von einem Antrag abh...mehr

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FF 07+08/2023, Geldzuwendun... / 3. Anspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Erstaunlich ist, dass das Familiengericht jedenfalls nicht ausdrücklich auf die – soweit ersichtlich – einzige Entscheidung des BGH zur vorehelichen Zuwendung bei späterer Ehe im gesetzlichen Güterstand verweist,[11] faktisch steht die Entscheidung aber damit im Einklang. Das Problem besteht darin, dass die vor Eheschließung an den anderen Partner erfolgte Zuwendung im Zugewi...mehr

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FF 07+08/2023, Abgrenzung e... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Bremen betrifft (schwerpunktmäßig) die Abgrenzung des Darlehensverhältnisses zur ehebedingten Zuwendung. Der Antragsteller, der sehr vermögend war und über Nettoeinkünfte von monatlich 100.000 EUR verfügte, hatte der Antragsgegnerin zur Finanzierung des hälftigen Miteigentumsanteils an einem gemeinsam erworbenen Hausgrundstück 362.500 EUR zur Verfügu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Gewahrsam

Rz. 82 Das Gesetz mutet dem inländischen Gewahrsamsinhaber eine Art Garantenstellung zu.[118] Gewahrsamsinhaber können Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Testamentsvollstrecker, Erbschaftsbesitzer und Kreditinstitute sein. Rechtsanwälte und Steuerberater können nur dann Gewahrsamsinhaber sein, wenn sie Vermögen im Auftrag des Erblassers – nicht des Erben – im Besitz haben. ...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 118 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG ist jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit. Der BGH hat sich ausführlich mit der Frage befasst und entschieden, dass es sich bei der Pfändung und Überweisung der Forderungen eines Schuldners gegen mehrere Drittsc...mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / IV. Widerruf einer Vollmacht

Rz. 22 Bei dem Widerruf handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung i.S.v. § 183 S. 1 BGB. § 1820 Abs. 5 BGB enthält für einen solchen Widerruf eine Spezialvorschrift nur für Vorsorgevollmachten, die "den Bevollmächtigten zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge ermächtigt". Sie stellt den Wider...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / b) Beschränkung durch AGB

Rz. 12 Fraglich ist, ob ein Ausschluss oder eine Beschränkung des Vertreterhandelns formularmäßig durch AGB erfolgen kann.[14] Geht man von dem Grundsatz aus, dass mangels gesetzlicher Einschränkungen die Bank ein Handeln durch einen Stellvertreter innerhalb laufender Geschäfts- bzw. Vertragsbeziehung grundsätzlich akzeptieren muss, so gilt dies zunächst für jede Form der Be...mehr

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ZErb 01/2023, Missbrauch vo... / 1. Ermittlungen

Wie üblich, wurden Auskünfte eingeholt und Konten ausgewertet. Chronologien – insb. bzgl. des medizinischen Verlaufs – wurden erstellt und ergaben ein ziemlich eindeutiges Bild, welches mit den Schilderungen der Tochter übereinstimmt und sehr lebensnah war. Es war klar, welche Kosten der Vater regelmäßig hatte, welche Ausgaben wofür getätigt worden waren. Jedenfalls hinsicht...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / 1. Arrestgrund beim dinglichen Arrest, § 917 Abs. 1 ZPO

Rz. 69 Es muss dargetan werden, dass die Gefahr besteht, dass die Vermögensverhältnisse des Schuldners sich nachteilig verändern. Auf ein Verschulden des Schuldners kommt es dabei nicht an. So können auch Handlungen durch unberechtigte Dritte und zufällig eintretende Umstände zu einem Arrestgrund führen. Rz. 70 Beispiele für das Vorliegen eines Arrestgrundes:mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 1.6.1 Säumniszuschläge

Bei verspäteter Zahlung (auch der Sondervorauszahlung) wird für jeden angefangenen Kalendermonat (gerechnet ab Ablauf des Fälligkeitstags ohne Schonfrist) 1 % Säumniszuschlag berechnet; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 EUR teilbaren Betrag.[1] Solange die Vorauszahlungen nicht angemeldet oder festgesetzt sind, tritt keine Säumnis ein.[2] Säumniszuschläge können daher ...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2023 / 3.2 Antrag auf Dauerfristverlängerung

Ähnlich wie der Vordruck zur Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt 1 A) ist auch der Vordruck für die Dauerfristverlängerung (USt 1 H) für 2023 optisch etwas anders aufgebaut als in den Vorjahren, er passt allerdings weiterhin auf eine Seite. Zeile 5 Wichtig Grundsätzlich auf elektronischem Weg mit Authentifizierung Der Antrag auf Dauerfristverlängerung muss dem Finanzamt grundsätzlic...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Überweisung an Zahlung statt

Rz. 2a Bei der Überweisung der Forderung an Zahlung statt zum Nennwert steht – im Gegensatz zur Überweisung zur Einziehung – dem Gläubiger die uneingeschränkte Verfügungsbefugnis über die Forderung – einschließlich der dazugehörenden Nebenrechte zu, allerdings nur in Höhe der zu vollstreckenden Forderung. Da die Forderung aus dem Vermögen des Schuldners ausscheidet, steht si...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 836 Wirkung der Überweisung

1 Normzweck/Regelungsgehalt Rz. 1 Die Vorschrift bezieht sich nur auf die in § 835 Abs. 1 ZPO genannten Überweisungsarten, nicht auf diejenigen des § 844 ZPO. Die Norm ergänzt § 835 ZPO und stellt die Wirkungen der Überweisung klar. Abs. 1 ersetzt die Einziehungsermächtigung nach §§ 362 Abs. 2, 185 Abs. 1 BGB (LG Mühlhausen, 27.5.2008, 83 O 122/08 - Juris). Das gilt aber nur ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Überweisung zur Einziehung

Rz. 2b Bei der Überweisung zur Einziehung verbleibt die Forderung im Vermögen des Schuldners (BGH, NJW 2007, 2560). Der Gläubiger wird zu allen im Recht des Schuldners begründeten, der Befriedigung dienenden Maßnahmen ermächtigt (BGH, Rpfleger 2019, 405 = Vollstreckung effektiv 2019, 122). Sie begründet damit lediglich eine eigene Einziehungskompetenz des Gläubigers. Er ist ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Formerfordernisse (Abs. 1)

Rz. 2 Die Überweisung ersetzt nach Abs. 1 ZPO die förmlichen Erklärungen des Schuldners, von denen nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts die Berechtigung zur Einziehung der Forderung abhängig ist (BGH, Rpfleger 2017, 99 = DGVZ 2017, 35 = ZIP 2017, 399 = JR 2019, 25 = IBR 2017, 53 = MDR 2017, 14 = Vollstreckung effektiv 2017, 22). Die Regelung stellt klar, dass eventu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Drittschuldnerschutz (Abs. 2)

Rz. 3 Abs. 2 dient dem Drittschuldnerschutz. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift ist nach ihrem Schutzzweck abzugrenzen. Sie soll das Vertrauen des Drittschuldners schützen, an den im Überweisungsbeschluss genannten Gläubiger befreiend leisten zu dürfen (BGH, NJW 1994, 3225 = WM 1994, 2033 = ZIP 1994, 1720 = Rpfleger 1995, 119 = KTS 1995, 86 = ZZP 108, 250 = KKZ 1995, 14...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Zweck/Anwendungsbereich

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (BGBl I 2009, 2258) mit Wirkung zum 1.1.2013 eingeführt. Eine Änderung erfolgte mit Wirkung zum 1.7.2014 in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BGBl. I 2013, 3786). Durch das Justizkommunikationsgesetz vom 22.3.2005...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck/Regelungsgehalt

Rz. 1 Die Vorschrift bezieht sich nur auf die in § 835 Abs. 1 ZPO genannten Überweisungsarten, nicht auf diejenigen des § 844 ZPO. Die Norm ergänzt § 835 ZPO und stellt die Wirkungen der Überweisung klar. Abs. 1 ersetzt die Einziehungsermächtigung nach §§ 362 Abs. 2, 185 Abs. 1 BGB (LG Mühlhausen, 27.5.2008, 83 O 122/08 - Juris). Das gilt aber nur dann, wenn der Pfändungs- u...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Pflicht zur Herausgabe von Urkunden (Absatz 3 Satz 1)

Rz. 17 Der Schuldner muss nach Abs. 3 Satz 1 die über die Forderung vorhandenen Urkunden herausgeben. Diese Herausgabepflicht betrifft Urkunden, die den Gläubiger als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt legitimieren, sowie solche, die den Bestand der Forderung beweisen oder sonst der Ermittlung oder dem Nachweis ihrer Höhe, Fälligkeit oder Einredefreiheit dienen (BGH, V...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 2. Auflösung/Insolvenzrechtliche Bezüge

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Kündigungsfrist und Fristenberechnung – § 573c Abs. 1

Rz. 2 § 573c Abs. 1 Satz 1 gilt für den Mieter uneingeschränkt, für den Vermieter nur bei einem Mietverhältnis mit einer Dauer bis zu 5 Jahren. Nach Ablauf von 5 bzw. 8 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängert sich gemäß § 573c Abs. 1 Satz 2 die Kündigungsfrist für den Vermieter um jeweils 3 Monate. Für den Mieter bleibt die Kündigungsfrist unabhängig von der Dau...mehr

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FoVo 12/2022, Der Informati... / 2 II. Die Entscheidung

BGH klärt Reichweite von § 836 Abs. 3 ZPO Nach § 836 Abs. 3 S. 1 ZPO ist der Schuldner aufgrund der Überweisung einer angeblich bestehenden Forderung verpflichtet, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötige Auskunft zu erteilen und die ihm über die Forderung vorhandenen Urkunden herauszugeben. Die Vorschrift soll dem Gläubiger die Einziehung der Forderung beim ...mehr

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FoVo 12/2022, Ratenzahlungen zum richtigen Termin vereinbaren

Wann hat der Schuldner wirklich Geld? Tagtäglich wird eine Vielzahl von Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen. Der Weg für eine gütliche Einigung und einen vollständigen Forderungsausgleich ist beschritten. Der Schuldner erkennt den Gesamtforderungsbetrag an und verpflichtet sich, ihn in gleichmäßigen monatlichen Raten zum 1. oder 15. eines Monats abzutragen. Dass eine Rat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bankenhaftung nach § 13c UStG bei debitorischem Kontokorrentkonto

Leitsatz Die kontoführende Bank haftet mangels Vereinnahmung nicht nach § 13c UStG, solange die Kreditlinie des Kontokorrentkontos des Steuerschuldners eingehalten wird. Normenkette § 13c, § 13 Abs. 1 UStG, Art. 205, Art. 205 EGRL 112/2006 (= MwStSystRL) Sachverhalt Die Klägerin ist eine Bank, bei der die A-GmbH ihr Geschäftskonto eingerichtet hatte. Die Klägerin hatte der A-G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2022... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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